Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Arbeitspflicht für Asylbewerber: Deutscher Landkreis zieht positives Resümee

Es geht, wenn man will: Seit Jahresbeginn werden Asylbewerber im Saale-Orla-Kreis (Thüringen) entsprechend dem Asylbewerberleistungsgesetz zu vier Stunden gemeinnütziger Arbeit pro Tag verpflichtet. Verweigerern drohen finanzielle Sanktionen. Eine erste Bilanz der Maßnahme fällt nun positiv aus.

Laut einem Landkreissprecher kam von den insgesamt 300 volljährigen Asylbewerbern im Landkreis die Hälfte für den Arbeitseinsatz in Betracht. Sprach- oder Integrationskurse, reguläre Jobs oder „psychische und physische Einschränkungen“ stellen Ausschlusskriterien dar. Für die Zuweisungen seien die Einschätzungen von Sozialarbeitern nötig. Zudem sei eine gute Erreichbarkeit der Einsatzstelle wichtig.

Ziel der Arbeitspflicht für Asylbewerber sei es, vermehrt Menschen in den regulären Arbeitsmarkt zu bringen, erklärte der Landkreissprecher. Seit Anfang des Jahres seien etwa 100 Zuwanderer im Kreis zu gemeinnütziger Arbeit verpflichtet worden, 20 von ihnen haben mittlerweile eine Anstellung gefunden. Sieben Asylbewerber hätten sich geweigert, eine Arbeit anzunehmen. Daraufhin seien ihnen die staatlichen Bezüge gekürzt worden. In der Folge hätten einzelne den Landkreis verlassen oder seien untergetaucht.

Zu Beginn der Arbeitspflicht hätten die meisten Menschen noch innerhalb ihrer Einrichtung gearbeitet, sie hätten unter anderem dort den Rasen gemäht oder die Gemeinschaftsbereiche geputzt. Das wäre leichter zu organisieren gewesen. Seit dem Frühjahr würden aber auch immer mehr Menschen extern eingesetzt, etwa bei Sportvereinen, Städten und Gemeinden oder der Tafel. „In fast allen Fällen handelt es sich dabei um Arbeiten, die sonst mangels personeller Möglichkeiten liegen bleiben oder erst deutlich später durchgeführt werden würden“, heißt es vom Landratsamt.

Die Arbeitszeit beträgt vier Stunden pro Tag, gezahlt werden 80 Cent pro Stunde – zusätzlich zu den Sozialleistungen.

Der Einführung der Arbeitspflicht im Saale-Orla-Kreis hatte im Vorfeld für viel Kritik gesorgt – Flüchtlingsvertreter und Vertreter der rot-rot-grünen Regierungskoalition in Erfurt hatten den Vorstoß abgelehnt. „Es ist rassistisch und menschenverachtend zu suggerieren, dass Geflüchtete arbeitsunwillig seien, die man jetzt zur Arbeit unter ausbeuterischen Verhältnissen zu 80 Cent pro Stunde verpflichten müsse – während viele von ihnen schlichtweg nicht arbeiten dürfen“, hatte sich beispielsweise Tareq Alaows, Sprecher von Pro Asyl, seinerzeit empört.

Dass eine Arbeitsverpflichtung von Asylbewerbern in Unterkünften im Asylbewerberleistungsgesetz festgehalten ist, schien für die Kritiker keine Rolle zu spielen. Paragraf 5 besagt: „Arbeitsfähige, nicht erwerbstätige Leistungsberechtigte, die nicht mehr im schulpflichtigen Alter sind, sind zur Wahrnehmung einer zur Verfügung gestellten Arbeitsgelegenheit verpflichtet.“ Auch die Entlohnung von 80 Cent pro Stunde ist dort festgelegt.

Obwohl der Saale-Orla-Kreis ein positives Resümee zieht, dürfte eine landesweite Einführung der Arbeitspflicht unwahrscheinlich sein. Es stellt sich ohnehin die Frage, warum die Möglichkeit der Arbeitsverpflichtung von Kommunen kaum genutzt wird. Hat man Angst vor zu viel Gegenwind von Migrationsfanatikern und -profiteuren, die einen Rückgang der Massenmigration verhindern wollen?

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