Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Argentiniens KI und der Aufstieg der digitalen Überwachung im Vorfeld von Straftaten

Die neue argentinische Initiative zur Schaffung einer Einheit für angewandte künstliche Intelligenz für die Sicherheit (UIAAS) ist ein beunruhigender Schritt in Richtung eines überwachungsintensiven Ansatzes zur Verbrechensbekämpfung. Unter dem Deckmantel der Innovation setzt diese im Sicherheitsministerium angesiedelte Einheit künstliche Intelligenz nicht nur ein, um riesige Mengen historischer Kriminalitätsdaten zu durchforsten, sondern auch, um Aktivitäten in sozialen Medien zu überwachen, angeblich um kriminelles Verhalten vorherzusagen und zu verhindern.

Dieser Ansatz wirft erhebliche ethische Fragen auf, insbesondere im Hinblick auf den Schutz der Privatsphäre und der bürgerlichen Freiheiten. Die Vorstellung, dass KI auf der Grundlage von Mustern künftige Straftaten vorhersagen kann, mag effizient erscheinen, birgt jedoch die Gefahr der Überbewertung, der Profilerstellung und einer möglicherweise ungerechtfertigten Überwachung. Der Schwerpunkt auf der Überwachung von Social-Media-Aktivitäten und der Identifizierung “potenzieller Bedrohungen” könnte leicht in eine invasive Überwachung des Alltagslebens der Bürger im Rahmen eines lose definierten Mandats abgleiten.

Die Kritiker haben viele Bedenken geäußert. Ihre Skepsis ist Ausdruck einer allgemeineren Besorgnis über die Abwägung zwischen dem Einsatz von KI in der Strafverfolgung und der Aushöhlung persönlicher Freiheiten. Die Möglichkeit, KI unter dem Vorwand der Sicherheit zu missbrauchen, könnte einen gefährlichen Präzedenzfall schaffen und zu einer dystopischen Realität führen, in der persönliche Räume und Freiheiten durch staatliche Überwachung stark eingeschränkt werden.

Der bahnbrechende Schritt Argentiniens sollte daher kritisch betrachtet werden und bedarf einer sorgfältigen Prüfung und Debatte, um sicherzustellen, dass das Streben nach Sicherheit nicht die Freiheitsrechte mit Füßen tritt, die es schützen soll. Die Grenze zwischen dem Schutz der Bürger und ihrer Überwachung muss sorgfältig gezogen werden, um eine besorgniserregende Entwicklung hin zu einem KI-gesteuerten Überwachungsstaat zu verhindern.

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