Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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AstraZenecas Covid-„Impfstoff“ Vaxzevria in der EU nicht mehr zugelassen!

Der so genannte Covid-19-Impfstoff von AstraZeneca, welcher laut Auskunft von Politik und Systemmedien „sicher“, „geprüft“, „wirksam“ und „nebenwirkungsfrei“ war, ist mit Wirkung vom 7. Mai 2024 in der Europäischen Union nicht mehr zugelassen. Der Antrag auf die Rücknahme der Marktzulassung wurde von AstraZeneca selbst gestellt und von der EU bestätigt. Sie finden das Originaldokument in diesem Artikel.

Am 27. März 2024 gab die EU-Kommission bekannt, dass die Marktzulassung für den Covid-19-„Impfstoff“ ChAdOx1-S [recombinant], auch bekannt als Vaxzevria-Covid-19-Vaccine, auf Antrag des Patentinhabers zurückgezogen wurde.

Das diesbezügliche Dokument findet sich auch hier auf den Seiten der Europäischen Komission. Was der Widerruf einer Marktzulassung konkret bedeutet, findet sich hier erklärt.

Sehen Sie in Folge das Dokument der EU, welches sich mit dem Entzug der Marktzulassung beschäftigt.

Maschinell unterstützte Übersetzung

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION
vom 27.3.2024
Auf Antrag des Inhabers wird die durch die Entscheidung C(2021) 698(final) erteilte Genehmigung für das Inverkehrbringen von „Vaxzevria – COVID-19 Vaccine (ChAdOx1-S [rekombinant])“, einem Arzneimittel für den menschlichen Gebrauch, widerrufen

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION,
Gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 726/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Festlegung der Verfahren der Union für die Genehmigung und Überwachung von Humanarzneimitteln Verwendung und Einrichtung einer Europäischen Arzneimittel-Agentur (OJ L 136, 30.4.2004, p. 1.), unter Berücksichtigung des von AstraZeneca AB am 5. März 2024 eingereichten Antrags im Hinblick auf den Widerruf der Marktzulassung für das Arzneimittel „Vaxzevria – COVID-19-Impfstoff (ChAdOx1-S [rekombinant]“) „,

In Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Das Inverkehrbringen des Arzneimittels „Vaxzevria – COVID-19-Impfstoff (ChAdOx1-S [rekombinant])“, das im Arzneimittelregister der Union unter der Nummer EU/1/21/ eingetragen ist. 1529 wurde durch die Entscheidung C(2021) 698(final) der Kommission vom 29. Januar 2021 genehmigt.

(2) Auf Antrag des Inhabers sollte diese Genehmigung widerrufen werden – HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1
Auf Antrag des Inhabers wird die durch die Entscheidung C(2021) 698(final) vom 29. Januar 2021 erteilte Genehmigung für das Inverkehrbringen des Arzneimittels „Vaxzevria – COVID-19-Impfstoff (ChAdOx1-S [rekombinant])“ widerrufen.

Artikel 2
Der in Artikel 1 genannte Widerruf gilt mit Wirkung vom 7. Mai 2024.

Artikel 3
Diese Entscheidung ist an AstraZeneca AB, 151 85 Södertälje, Schweden, gerichtet.
Geschehen zu Brüssel am 27.3.2024

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