Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Auch in Deutschland: “Energiesündern” drohen 100.000 Euro Bußgeld und Haftstrafen

Nicht nur in der Schweiz und in Italien droht man “Energiesündern” mit empfindlichen Strafen: Auch das beste Deutschland aller Zeiten reiht sich in die Liga der Heiz- und Energiespardiktaturen ein. Nach dem Energiesicherungsgesetz sind Geldstrafen von bis zu 100.000 Euro und bei Wiederholungstätern gar Haftstrafen von zwei Jahren möglich.

Im Rahmen der “Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung” (EnSikuMaV) sind diverse Maßnahmen festgeschrieben worden, die Privatleute und Unternehmen zu ergreifen haben, um Strom und Gas zu sparen. Tatsächlich drohen bei Verstößen empfindliche Strafen: Das “Energiesicherungsgesetz” (EnSiG) sieht bei Zuwiderhandlung Geldbußen in Höhe von bis zu 100.000 Euro vor. In schweren Fällen sind auch Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren möglich.

Wehe also jenen, die es noch immer wagen, ihren privaten Pool zu beheizen oder die Werbetafel ihres Unternehmens außerhalb der Öffnungszeiten zu beleuchten. Am Ende könnte so mancher Energiesünder aber doch Glück haben und einer Strafe entgehen: So wirklich zuständig fühlt sich für die Durchsetzung aktuell nämlich niemand. Die Verordnung ist im Hinblick auf die Zuständigkeit nicht eindeutig, sodass weder Bezirksregierungen noch örtliche Ordnungsbehörden die Verantwortung für die Kontrolle und Feststellung von Verstößen übernehmen wollen. Das berichtete am 14. Oktober der “General-Anzeiger” und zeigte sich pikiert: Bis die Zuständigkeit geklärt sei, könne also möglicherweise jeder weitermachen, wie er will.

Wer sich an das aufblühende Denunziantentum in der “Pandemie” und die regelrecht lustvoll anmutende Ahndung von Verstößen auch gegen die albernsten Corona-Maßnahmen erinnert, könnte zu einem anderen Schluss kommen. Zumindest ortsweise könnte es in den kommenden Monaten durchaus zur Bildung einer besonders eifrigen “Energiepolizei” kommen. Das scheint so manchem Deutschen noch im Blut zu liegen…

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