Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Auch noch Strafzahlungen für Ungeimpfte? Kritik an Brosius-Gersdorf reißt nicht ab

Die Debatte rund um die SPD-Kandidatin für den zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts geht weiter: Gestern Abend war Frauke Brosius-Gersdorf bei Markus Lanz zu Gast, es gelang ihr jedoch nicht, kritische Bürger für sich zu erwärmen. Die Kritik reißt nicht ab, insbesondere, wo immer neues fragwürdiges Material von ihr die Runde macht. So erörterte sie in einem Aufsatz detailliert, dass es verfassungsmäßig möglich wäre, dass Ungeimpfte im Krankheitsfall selbst zahlen sollten.

Journalist Marc Felix Serrao (NZZ Deutschland) brachte es bei “Lanz” auf den Punkt: Mit einer Richterin wie Brosius-Gersdorf kann man nicht darauf vertrauen, dass in Karlsruhe ergebnisoffen geprüft wird. Serrao zufolge habe Brosius-Gersdorf schon mit ihren Aussagen zu einem AfD-Verbot klar den Eindruck erweckt, dass sie dieses unterstützt – dabei wäre es aber ihre Aufgabe, das “Material”, das der Verfassungsschutz sammelt (und das bekanntlich stark in der Kritik steht), zunächst einmal kritisch zu analysieren. Irgendein “Material” vorlegen kann jeder. Soll am Ende jede Meme-Sammlung für ein Verbot der wichtigsten Oppositionspartei und zweitstärksten Partei in Deutschland ausreichen?

Die SPD muss sich den Vorwurf wohl gefallen lassen, dass sie mit beiden Kandidatinnen die Chancen für ein AfD-Verbot erhöhen will, denn auch die zweite Kandidatin steht einem solchen mehr als offen gegenüber.

Menschenwürde für jedes menschliche Leben wäre “Fehlschluss”

Die Kritik an Brosius-Gersdorf reißt aber auch darüber hinaus nicht ab. Dr. Stefan Weber, der “Plagiatsjäger”, der auffällige Übereinstimmungen in den Arbeiten von Brosius-Gersdorf und ihrem Ehemann entdeckt hatte, verwies in seinem Blog jüngst auf zwei weitere Texte der Juristin: Einer widmete sich einem angeblichen “Reformbedarf beim Schwangerschaftsabbruch”. Wörtlich heißt es darin laut Weber:

„Die Annahme, dass die Menschenwürde überall gelte, wo menschliches Leben existiert, ist ein biologistisch-naturalistischer Fehlschluss.“

Ungeimpfte sollten ihre Behandlungskosten selbst zahlen

Nicht minder schockierend ist der Text, den die Juristin im Februar 2023 auf einem Portal namens Gesundheitsrecht.blog gemeinsam mit einer Mitarbeiterin veröffentlichte. Darin legt sie detailliert dar, dass es verfassungsrechtlich möglich wäre, Ungeimpfte zur Beteiligung an ihren medizinischen Kosten zu verdonnern, weil sie es ja gewagt haben, die ach so schützende Impfung zu verweigern. Eine weitere Strafe zur Erhöhung der Impfbereitschaft also – und wohl auch, um den Ungehorsamen ihren Platz zu zeigen. Im Fazit hieß es jedenfalls wörtlich:

Die Einführung einer zumutbar und gleichheitskonform gestalteten neuen Vorschrift zur Beteiligung von Versicherten an den Kosten ihrer coronabedingten Krankenbehandlung bei Nichtimpfung gegen Covid-19 ist verfassungsrechtlich machbar. Sie würde sowohl dem Bedürfnis nach einer eigenverantwortlichen Impfentscheidung gerecht als auch schützte sie die Beitrags- und Steuerzahlergemeinschaft vor den teilweise beträchtlichen Ausgaben für die Behandlung von Covid-19-Krankheiten nichtgeimpfter Versicherter. Der Grundsatz der Ei­gen­ver­ant­wor­tung ist ein elementarer Baustein des verfassungsrechtlichen Solidarprinzips, das es rechtfertigt, Versicherte bei eigenverantwortlicher Krankheitsverursachung an den Kosten ihrer Krankenbehandlung in angemessener Höhe zu beteiligen.

Im Februar 2023, als dieser Text erschien, war längst bekannt, dass die Impfung nicht den versprochenen Schutz bietet und obendrein auch noch riskante Nebenwirkungen mit sich bringen kann. Umgedreht müsste man dann auch sagen: Wer sich impfen ließ, obwohl es doch ausreichend warnende Stimmen gab, die mögliche Nebenwirkungen anmahnten, muss sich an den entstandenen medizinischen Kosten beteiligen. So etwas wird aber bei der Betrachtung seltsamerweise immer ausgeblendet. Warum? Weil die Obrigkeit zu bestimmen hat, was die Bürger zu tun und zu lassen haben – Grundrechte hin oder her?

Hinterfragt werden darf, was auf das deutsche Volk zukommt, wenn Richter mit solchen Einstellungen im Bundesverfassungsgericht platziert werden…

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