Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Autofahren mit Niqab bleibt in Deutschland verboten

Von MANFRED ROUHS | Die Idee, ausgerechnet beim Autofahren eine islamische Gesichtsverschleierung anzulegen, ist nicht naheliegend. Der Niqab engt das Gesichtsfeld ein. Da kann man schnell einen anderen Verkehrsteilnehmer übersehen. Und dann kommt Allahs Hilfe möglicherweise zu spät!

Aber eine 33-Jährige Berlinerin, die 2016 zum Islam konvertiert war, um den Anforderungen ihres muslimischen Ehemanns zu genügen, bewertete das anders und verklagte das Land Berlin vor dem Verwaltungsgericht auf die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung, die ihr das Autofahren mit Niqab erlauben sollte. Die quirlige Berlinerin benötigt ihren PKW, um zur Arbeit zu kommen. Sie berief sich auf § 46 Abs. 2 S. 1 StVO, der „für bestimmte Einzelfälle oder allgemein für bestimmte Antragsteller“ Ausnahmen von der in § 23 Abs. 4 S. 1 verankerten Regelung möglich macht, nach der Autofahrer ihr Gesicht nicht verhüllen dürfen.

So kam es zum Prozesstermin, und in dem überprüfte die Richterin erst einmal in einem Nebenraum die Identität der Klägerin. Das wundert mich nicht, denn der Zufall will, dass ich die Klägerin flüchtig kenne – und, ehrlich gesagt: Nancy wirkt eher wie verkleidet als wie eine „echte“ Muslima. Kein Wunder also, dass die Richterin misstrauisch war, wie auch die „Legal Tribune Online“ berichtet.

Ihre Klage wurde am 27. Januar 2025 abgewiesen (Az. VG 11 K 61/24, Urteil vom 27.01.2025). Falls das Urteil rechtskräftig werden sollte, steckt sie in einer ernsten Zwickmühle: Ihr solide im Islam verwurzelter Ehemann will auf keinen Fall den Anblick seines Wildfangs für andere Männer freigeben. Und sie springt und fährt zwar munter wie eh und je durch Berlin, hat aber vor der Ehe in die Verschleierungs-Spielregel eingewilligt und sieht sich jetzt verpflichtet, Wort zu halten.

Wahrscheinlich wird der Ablauf der Zeit das Problem lösen. Eine durchschnittliche Ehe dauert derzeit in Deutschland etwa 15 Jahre, und davon hat Nancy den größeren Teil bereits rum …


PI-NEWS-Autor Manfred Rouhs, Jahrgang 1965, ist Vorsitzender des Vereins Signal für Deutschland e.V., der die Opfer politisch motivierter Straftaten entschädigt, vierteljährlich die Zeitschrift SIGNAL herausgibt und täglich im Internet publiziert. Bitte folgen Sie ihm hier bei X! Manfred Rouhs ist als Unternehmer in Berlin tätig.

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