Horst D. Deckert

Bachelor-Abschluss von Kanzlerkandidatin Baerbock existiert nicht

Der Plagiatsgutachter Dozent Dr. Stefan Weber konfrontierte die deutsche Kanzlerkandidatin Annalena Baerbock (Grüne) mit dem Umstand, dass sie offenbar entgegen anderslautender Gerüchte und Internet-Lebensläufe keinen Bachelor-Abschluss besitzt. Dabei stellt er in Frage, wie man ohne diesen Grad ein Masterstudium in London beginnen beziehungsweise abschließen konnte.

Polit-Promis in Deutschland wie Österreich ist es stets wichtig, auf ihre akademischen Abschlüsse zu verweisen. Solche Titel suggerieren letztendlich Kompetenz, die sich aus Auftreten und Handeln oft nicht ableiten lässt. Wurden diese akademischen Würden nicht ganz sauber erworben, führte dies schon zu so manchem Rücktritt. Ein bekanntes Beispiel in Deutschland ist die Plagiatsaffäre um Ex-Verteidigungsminister Guttenberg. In Österreich musste aufgrund einer Plagiatsaffäre jüngst Arbeitsministerin Aschbacher zurücktreten.

Rätsel um Bildungsgrad von Frau Baerbock

Ausgelöst wurde der Wirbel um Baerbocks Abschlüsse von Hadmut Danisch der einen exzellenten, kritischen Internetblog betreibt. Dieser hat seit Anfang Mai zahlreiche Artikel zum vermeintlichen Bildungsgrad von Annalena Baerbock veröffentlicht und dabei offenbar ins grüne Wespennest gestochen. So wunderte er sich darüber, dass in den öffentlichen Lebensläufen „Studium öffentliches Recht“ angegeben ist, welches man in Deutschland in isolierter Form gar nicht studieren kann – und weshalb keine Angaben über einen Abschluss verfügbar sind.

Abschluss wäre notwendig für weiteres Studium gewesen

Der Abschluss ist dahingehend wichtig, weil er Voraussetzung für das Masterstudium in London ist, welches Baerbock von 2004 bis 2005 absolviert haben will. Danisch fragte bei der Süddeutschen nach, welche offenbar widersprüchliche, nicht verifizierbare Behauptungen zum Studium von Baerbock verbreitet hatte. Nach einigem hin und her kam die Antwort: Baerbock habe ein Vor-Diplom in Politische Wissenschaften erlangt, das mit einem Bachelor vergleichbar wäre. Dazu schreibt Danisch:

Also in der freien Wirtschaft und im öffentlichen Dienst würde man mit diesem Lebenslauf eigentlich gar nichts. Während ein Bachelor zumindest ein kleiner Berufsabschluss ist, ist ein Vordiplom außerhalb der Uni nicht nur eigentlich gar nichts wert, sondern gilt als Negativeigenschaft, weil nach ein paar Semestern aufgegeben. Das Vordiplom ist eine Zwischennote und kein qualifizierender Abschluss.

Ein Jurist schrieb Danisch dazu:

Ihrer Einschätzung “Also in der freien Wirtschaft und im öffentlichen Dienst würde man mit diesem Lebenslauf eigentlich gar nichts“ stimme ich trotzdem zu. Der LLM ist aus deutscher Sicht ein Wellness-Studium, das nur zeigt, dass der Betreffende entweder hinreichend vermögende Eltern oder das Netzwerk für ein Stipendium hatte. Dass jemand einmal durch ein LLM-Studium durchgefallen wäre, ist mir nicht bekannt.

Grüne wurden plötzlich sehr nervös

Dann begann man bei den deutschen Grünen zu rotieren. Man veröffentlichte das Zeugnis „Master of Laws“, welches Baerbock angeblich in London erworben hätte. Als Zugangsbefähigung hätte tatsächlich die Diplom-Vorprüfung für politische Wissenschaft gedient. Diese Veröffentlichung warfen mehr Fragen als Antworten auf, denn sie wiesen darauf hin, dass Baerbock zu keiner Zeit „öffentliches Recht“ in Hamburg studierte. Ohne Rechtswissenschafts-Studium wäre aber ein Masterstudium in London überhaupt nicht möglich. Danisch hält fest, dass es keinerlei Hinweis gibt, dass Baerbock ihr Nebenfach öffentliches Recht jemals „gehört“ hat, es wäre denkbar, dass sie nur dafür immatrikuliert war.

Plagiatsgutachter Weber stellt öffentlich Fragen

Nun griff der bekannte Plagiatsgutachter Dozent Dr. Stefan Weber in die Debatte ein, der offenkundig Danisch als präzisen und kritischen Geist schätzt – das geht zumindest aus seinen Worten hervor. In seinem viel beachteten Blog für wissenschaftliche Redlichkeit analysiert er den Sachverhalt und stellt zwei zentrale Fragen an die Grünen bzw. deren Kanzlerkandidatin Baerbock, die bislang nicht beantwortet wurden:

  1. Woher stammt die ursprüngliche Information eines abgeschlossenen Bachelor-Studiums in Hamburg?
  2. Wenn dieses nicht abgeschlossen wurde: Welche waren die erbrachten Zugangsvoraussetzungen für das LL.M.-Studium in London?

Sein Interesse am Werdegang Baerbocks erklärt Weber so:

Ausbildungswege von PolitikerInnen sind doch keine Geheimsachen. PolitikerInnen sind Personen des öffentlichen Lebens, und es besteht ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Korrektheit ihrer Angaben.

Baerbock hat auch nie Staatsexamen gemacht

In seiner Detailanalyse hält er auf Basis eines Berichts des Tagesspiegels fest, dass Baerbock das bei deutschen Juristen übliche erste Staatsexamen nie absolviert hat. Zudem korrigierte die Süddeutsche ihre bisherige Berichterstattung, dass Baerbock über einen Bachelor verfügen würde: „Dies ist nicht korrekt.“

Weber trieb auch noch einen der Lebensläufe auf, wo die Grünen seit 2011 behaupteten, ihre Chefin hätte einen Bacherlor-Abschluss – den sie ganz offensichtlich aber nie erwarb.

Screenshot Grüne Brandenburg

Laut der Londoner Universität, an der Baerbock ihren Master gemacht haben will, sind ein Magister, ein Diplom oder das erste Staatsexamen Voraussetzung. Nichts davon hat die Kanzlerkandidatin absolviert.

Mitgliedschaft bei „Young Global Leaders“ des WEF als Qualifikation

Dass die hauptsächlich von linken Aktivisten geführte Wikipedia keine glaubwürdige Quelle ist, zeigt der Umstand, dass dort bis heute zu lesen ist, Baerbock habe „öffentliches Recht“ an der Universität Hamburg studiert.

Jedenfalls ist Baerbock im Zirkel der „Young Global Leaders“ des Weltwirtschaftsforums. Dazu ist ja zum Glück kein Studium nötig. Der Karriere ist so eine Mitgliedschaft jedenfalls sehr förderlich.

In Deutschland steht laut Danisch  offenbar knapp der Entzug der Doktorwürde von Familienministerin Giffey (SPD) bevor. Angeblich wurden ihr massive Plagiate in ihrer Abschlussarbeit nachgewiesen.

 

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