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Bad Kreuznach: 40.000 Euro für Bewachung eines Asylbewerbers
Der Landkreis Bad Kreuznach gibt monatlich 40.000 Euro für die Bewachung eines aggressiven afghanischen Asylbewerbers aus. Der Asylantrag des Mannes wurde bereits abgelehnt.
von Manfred Ulex
Wegen eines einzigen afghanischen Asylbewerbers muss der Landkreis Bad Kreuznach zu Sicherheitszwecken erhebliche monatliche Kosten aufbringen. Um den Afghanen zu überwachen und die Öffentlichkeit vor ihm zu schützen, zahlt die Kommune monatlich 40.000 Euro an einen privaten Sicherheitsdienstleister. Gegenüber dem SWR erklärt Bürgermeister Markus Lüttger (CDU): „Der junge Mann ist in der Wohngemeinschaft mit einem Stock auf seine Mitbewohner losgegangen, hat Porzellan kaputtgeschlagen und Scheiben eingeworfen.“
Der Afghane soll andere Gläubige mit religiös motivierten Einschüchterungen unter Druck gesetzt haben. Er warf ihnen vor, ihren Glauben nicht streng genug zu praktizieren. Auch Landrätin Bettina Dickes (CDU) zeigt sich wegen des problematischen Auftretens des Asylbewerbers alarmiert. Sie erklärt: „Es kann nicht sein, dass nach Gewalttaten von Flüchtlingen immer gefragt wird, warum die Behörden nichts getan haben. Hier wollen wir was tun und können es nicht. Wir sind ohnmächtig.“
Bereits im letzten Jahr forderte sie die rheinland-pfälzische Landesregierung zum Handeln auf und wollte eine Abschiebung des Mannes erwirken. Die Landesregierung bestätigte in einem Schreiben vom Januar die Bedenken bezüglich des Mannes, betonte jedoch, dass Entscheidungen über Abschiebungen nach Afghanistan in den Zuständigkeitsbereich der Bundesregierung fallen würden. Man selbst würde „stets alle Möglichkeiten, Straftäter und Gefährder, wenn dies rechtlich möglich ist, in ihre Herkunftsstaaten zurückzuführen“ ausschöpfen.
Das Bundesinnenministerium unter Leitung von Nancy Faeser (SPD) steht nun vor der Entscheidung über das weitere Vorgehen in diesem Fall. Der betreffende Afghane, dessen Asylantrag rechtskräftig abgewiesen wurde, hält sich seit 2023 im Landkreis auf. Eine psychiatrische Unterbringung wurde nach ärztlicher Begutachtung als nicht notwendig erachtet.
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