Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Baden-Württemberg: Afghanen betäubten und vergewaltigten minderjährige Mädchen

Im Spätherbst des vergangenen Jahres sollen die Asylbewerber zwei minderjährige Mädchen (13 und 15 Jahre alt) unter Drogen gesetzt und vergewaltigt haben. Seit letzter Woche müssen sich die beiden Afghanen vor dem Heilbronner Landgericht wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und versuchtem Totschlag verantworten.

Am 13. Juni begann der Prozess gegen zwei afghanische Asylbewerber, Mustafa M. (21) und Amanola N. (22), die im November 2024 zwei minderjährige Mädchen (13 und 15 Jahre alt) betäubt und vergewaltigt haben sollen. Die Anklage wirft ihnen vor, den Mädchen Drogen verabreicht zu haben, um sie gefügig zu machen.

Zunächst soll Amanola N., der bereits wegen sexueller Belästigung vorbestraft ist, den Jugendlichen verschiedene Drogen wie Ecstasy und Amphetamin gegeben und sie dann in einem Taxi zur Wohnung von Mustafa M. im Zabergäu (Baden-Württemberg) gebracht haben. Dort sollen den Mädchen, heimlich in Getränke gemischt, weitere Rauschmittel verabreicht worden sein. Die 13-Jährige soll zunächst von Mustafa M. missbraucht worden sein. Durch die Drogen fiel sie danach in eine Art Koma, das bis zum nächsten Nachmittag anhielt. Währenddessen soll sich auch der zweite Afghane an ihr vergangen haben.

Als er anschließend auch die 15-Jährige, die sich im selben Zimmer befand, vergewaltigen wollte, setzte sich das Mädchen zur Wehr. Daher soll Amanola N. sie gewürgt haben. Laut Anklage durfte das Mädchen zur Beruhigung ihr Handy nutzen und konnte so während der Vergewaltigung ihre Mutter kontaktieren. Diese alarmierte umgehend die Polizei. Die Männer wurden am Tatort festgenommen und befinden sich seitdem in Untersuchungshaft.

Die Staatsanwältin ist überzeugt, dass die 13-Jährige durch die massive Drogenvergiftung in Lebensgefahr geriet, was den Angeklagten jedoch gleichgültig gewesen sei. Den beiden Asylbewerbern, deren Asylverfahren noch laufen, wird daher nicht nur Vergewaltigung, sondern auch versuchter Totschlag zur Last gelegt.

Die Angeklagten wiesen die Vorwürfe weitgehend zurück und behaupteten, der Geschlechtsverkehr sei einvernehmlich gewesen und es seien keine Drogen im Spiel gewesen. Das Gericht hat fünf weitere Verhandlungstermine angesetzt – das Urteil wird für den 23. Juli 2025 erwartet.

Der Horror, den die Jugendlichen überstanden haben, ist kaum vorstellbar. Es bleibt die Hoffnung auf ein gerechtes Urteil und die Abschiebung dieser Gewalttäter, deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen sind. Allerdings könnte das im linken Buntland, in dem die Interessen von Migranten über der Sicherheit der einheimischen Bevölkerung stehen, Wunschdenken bleiben.

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