Horst D. Deckert

Balearenregierung ordnet per Gesetz Zwangsimpfungen, Zwangstests und andere totalitäre Massnahmen an

Mit Mallorca, Menorca, Ibiza und Formentera verbinden viele Europäer herrliche Strände, unbeschwerte Urlaubstage und ein Gefühl von Freiheit. Seit dem 13. Juli 2021 können die Balearen mit einer weiteren Superlative aufwarten: Die Inseln dürfen sich rühmen, das totalitärste Regime ganz Spaniens zu haben.

Per Staatsanzeiger (Boletín Oficial del Estado/BOE) hat die links-sozialistische Regierung ihren Bürgern ein neues Gesetz beschert, das in Gesundheitskrisen unter anderem Zwangsimpfungen, Zwangstests, Zwangsbehandlungen und Zwangsquarantäne vorsieht.

Wie der Zufall es will, geht dieses Gesetz der Balearenregierung zeitgleich mit der Ankündigung des französischen Staatspräsidenten und Ex-Rothschild-Bankers Macron einher, der die Zwangsimpfung für das Gesundheitspersonal anordnete (wir berichteten).

«Es ist das erste Gesetz dieser Art in ganz Spanien, und es ist eindeutig verfassungswidrig und verletzt fundamentale Rechte», erklärte der Anwalt Aitor Guisasola auf seinem YouTube-Kanal «Un abogado en contra de la demagogia». Um der Zensur und der Löschung seines Videos zu entgehen, beschränkte sich der Jurist darauf, einige Abschnitte aus diesem Gesetz vorzulesen.

Darin wird in Artikel 1. 3 klargestellt, welche «allgemeinen Präventivmassnahmen» die Regierung künftig ergreifen darf, um übertragbare Krankheiten jedweder Art einzudämmen. Vor allem Punkt e) verdeutlicht, dass die Zeiten, in denen sich Spanien als Demokratie bezeichnen durfte, definitiv vorbei sind. Dort steht:

«Unterwerfung unter prophylaktische Massnahmen zur Verhütung von Krankheiten, einschliesslich Impfungen für bestimmte Gruppen oder Immunisierung, in jedem Fall mit Informationen über die möglichen Risiken im Zusammenhang mit der Annahme oder Nichtannahme dieser Massnahmen.»

Welchen «bestimmten Gruppen» die Balearenregierung experimentelle Gen-Injektionen verabreichen will, wurde noch nicht spezifiziert.

Aber auch die anderen Massnahmen haben es in sich: Bei der Kontrolle der «erkrankten» Personen (Anm. d. Red.: also alle, die durch untaugliche Tests als positiv eingestuft werden) oder deren Kontaktpersonen kann die Regierung willkürlich verfahren. Sie kann alle Massnahmen ergreifen, die sie als «geeignet» und «angemessen» erachtet.

In Artikel 1.3. wird zwecks der Kontrolle der «kranken» Personen die Quarantäne zu Hause, Unterbringung in einem Krankenhaus, Isolierung oder Unterbringung an einem «anderen für diesen Zweck geeigneten Ort» angeordnet. Auch die «Einweisung kranker Personen in eine angemessene Behandlung» ist vorgesehen. Personen, die mit diesen «Kranken» Kontakt gehabt haben könnten, dürfen von der Regierung ebenfalls zur «Quarantäne zu Hause oder an einem anderen dafür geeigneten Ort» gezwungen werden.

Es heisst:

«In diesem Sinne bedeutet Quarantäne die Einschränkung von Aktivitäten und die Isolierung einer Person, bei der der begründete Verdacht besteht, dass sie einem Risiko für die öffentliche Gesundheit ausgesetzt war oder gewesen sein könnte und sie eine potenzielle Quelle für die weitere Ausbreitung einer Krankheit darstellt, von anderen, nicht erkrankten Personen. Auf der Grundlage wissenschaftlicher Grundsätze, wissenschaftlicher Erkenntnisse oder verfügbarer Informationen.»

Weiterhin werden «Beobachtungs- oder Gesundheitsüberwachungsmassnahmen» genehmigt. Auch diese Zwangsanordnungen dürfen allein auf Basis von Verdachtsmomenten angewendet werden. So können «Personen mit Symptomen, die mit der betreffenden übertragbaren Krankheit in Bezug stehen, oder Personen, bei denen andere objektive Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Risiko der Krankheitsübertragung bestehen könnte» zu ärztlichen Untersuchungen oder diagnostischen Tests genötigt werden.

Die Beobachtung, Untersuchung oder Prüfung müsse «so unauffällig oder invasiv wie möglich sein», um das Ziel der öffentlichen Gesundheit zu erreichen, die Ausbreitung der Krankheit zu verhindern oder einzudämmen. In weiteren Punkten werden die Absperrung von Gebieten, Mobilitätsbeschränkungen und andere totalitäre Vorgehensweisen abgesegnet.

´

Durch die Modifizierung des Balearischen Gesundheitsgesetzes 16/2010 (Artikel 49 bis) darf die Balearenregierung bei «Pandemien oder Epidemien» ab sofort folgende Präventivmassnahmen beschliessen:

  • Die Beschlagnahmung oder Stilllegung von Produkten
  • Unterbrechung der Ausübung der Tätigkeit
  • Die Schliessung von Unternehmen oder deren Anlagen
  • Einsatz von materiellen oder persönlichen Mitteln
  • Kapazitätsbegrenzungen
  • Beschränkungen der Öffnungs- und/oder Schliesszeiten von Betrieben, Orten oder Aktivitäten
  • Die Einrichtung von Gesundheits- und Hygienesicherheitsmassnahmen an bestimmten Orten und/oder für die Entwicklung von Aktivitäten.
  • Die Verpflichtung zur Erstellung von Protokollen oder Notfallplänen an bestimmten Orten und/oder für die Entwicklung von Aktivitäten
  • Die Festlegung individueller Selbstschutzmassnahmen, wie zum Beispiel die Verwendung von Masken und anderen Schutzausrüstungen, und die Einhaltung von Sicherheitsabständen zwischen Einzelpersonen oder zwischen Tischen oder Tischgruppen in öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten und auf Freiluftterrassen

Und selbstverständlich werden die Bürger auch zur «Übermittlung der Daten» verpflichtet, die für die Kontrolle und Eindämmung der «betreffenden Gefahr für die öffentliche Gesundheit» von Politikern als erforderlich angesehen werden. Auch die «Aufzeichnung der übermittelten Daten, insbesondere der Daten, die die Identifizierung von Personen ermöglichen, die von Orten kommen oder an Aktivitäten oder Einrichtungen teilnehmen, die ein Risiko der Übertragung von Infektionskrankheiten darstellen» ist erlaubt.

Weiterhin wurde festgelegt, dass die Regierung den Bürgern «befehlen» kann, «persönliche Dienstleistungen zu erbringen, durch Handlung oder Unterlassung, immer im Verhältnis zur Situation der Notwendigkeit». Und die politischen Entscheidungsträger geben sich zudem einen Freibrief für «alle anderen Massnahmen, die mit der geltenden Gesetzgebung übereinstimmen und aus gesundheitlicher Sicht gerechtfertigt sind».

Der Clou: Um eine juristische Kontrolle gleich im Vornherein auszuschliessen, heisst es in Artikel 49 «quater» (c) unter Punkt 1:

«Die in den vorstehenden Artikeln vorgesehenen vorbeugenden Massnahmen müssen so schnell wie nötig erlassen werden, ohne dass ein besonderes Verwaltungsverfahren erforderlich ist, und unabhängig von den vorläufigen Massnahmen, die gemäss den geltenden Rechtsvorschriften innerhalb oder vor der Einleitung eines Verwaltungsverfahrens erlassen werden können.»

Anwalt Guisasola fasste den Inhalt dieses Knebelgesetzes so zusammen: «Sie können Menschen zu Tests, Impfungen, Immunisierungen und persönlichen Leistungen zwingen.» Viele Leute seien besorgt über das von der Zentralregierung geplante Gesetz zur «Nationalen Sicherheit» (wir berichteten), aber dieses Gesetz der Balearenregierung sei bereits in Kraft und gelte für alle Menschen, die auf den Balearen leben. Obwohl es verfassungswidrig sei und die fundamentalen Grundrechte verletze.

«Autonomieregionen haben nicht die Kompetenz solche Gesetze zu erlassen», erklärte der Jurist. Allerdings sei zu befürchten, dass andere Autonomieregionen nachziehen würden.

Die Kommentare, die unter Guisasolas YouTube-Video hinterlassen wurden, zeigen, wie Spanier die Lage in ihrem Land sehen:

«Das ist schrecklich, das ist eine ausgewachsene Diktatur. Wir müssen uns vereinen, das darf nicht sein!!!!»

«An diejenigen unter Ihnen, die immer noch glauben, dass es in Spanien eine Demokratie gibt: Das ist ein Polizeistaat, das ist Kommunismus, das ist jetzt eine totalitäre Diktatur! Wenn Sie denken, dass Kuba, Venezuela, Nicaragua und andere ‹Paradiese› von Kriminellen etwas Fernes und Fremdes sind, liegen Sie sehr falsch, denn das ist die wirtschaftlich-politisch-soziale Realität, in der wir hier (Anm. d. Red.: Spanien) leben.»

«Ich würde lieber kämpfend sterben, als geimpft zu sterben. Ich würde lieber als Mensch sterben, als ein seelenloser Zombie zu sein (…). Menschheit wir sind im Krieg.»

«Psychopathische Kriminelle, die alles verdienen, was SIE uns antun wollen.»

«Dies verstösst gegen grundlegende Menschenrechte und internationale bioethische Kodizes. Wir haben die PFLICHT, uns zu verteidigen.»

«Egal, wie sehr sie es schriftlich formulieren, wir können nicht per Gesetz gezwungen werden, uns einer Behandlung gegen unseren Willen zu ‹unterwerfen›. Wie müssen uns endlich wehren.»

«Wenn Tyrannei zum Gesetz wird, ist Rebellion ein Recht!»

Kommentar Corona-Transition: Die Lage in Spanien war von Beginn an sehr ernst. Sánchez & Co. haben 140 Milliarden Gründe, eine besondere Corona-Show hinzulegen. Denn das Land erhält eine 140 Milliarden Euro-«Spende» aus dem Covid-19-«Hilfstöpfchen» des grosszügigen und uneigennützigen Internationalen Währungsfonds (IWF). Spanische Regierungspolitiker, die Menschen zu experimentellen «Impfungen» zwingen, sollten sich klar darüber sein, was sie tun. Im Laufe der deutschen Geschichte wurden bereits «Experimente» an «bestimmten Menschengruppen» durchgeführt. Diese wurden im Nachhinein als Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingestuft.

Ähnliche Nachrichten