Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Bericht zum Staatsstreich in Rumänien veröffentlicht

Annullierung der Präsidentschaftswahlen in Rumänien darf nicht ausschließlich auf geheimen Informationen basieren

Die Präsidentschaftswahl in Rumänien im November 2024 führte zu erheblichen politischen Spannungen und letztlich zur Annullierung des ersten Wahlgangs durch das Verfassungsgericht. Der Kandidat Călin Georgescu hatte überraschend die erste Runde der Stimmen gewonnen und sollte in der Stichwahl auf die zentristische Kandidatin Elena Lasconi treffen. Allerdings wurden angeblich „russische Einflüsse“ auf den Wahlprozess festgestellt, insbesondere durch koordinierte Kampagnen auf der Social-Media-Plattform TikTok. Diese angeblichen Manipulationen führten dazu, dass das Verfassungsgericht die Wahl annullierte und eine Wiederholung anordnete.

Die Entscheidung des Gerichts stieß auf unterschiedliche Reaktionen. Georgescu bezeichnete sie als „formalisierten Staatsstreich“, während Lasconi sie als „illegal und unmoralisch“ kritisierte. Beide forderten die Achtung des demokratischen Prozesses. Präsident Klaus Iohannis hingegen unterstützte die Entscheidung des Gerichts und betonte deren Legitimität.

Darauf wurde eine Kommission einberufen, die jetzt einen Bericht veröffentlichte.

Der Bericht trägt den Titel „Urgent Report on the Cancellation of Election Results by Constitutional Courts“ und wurde von der Venice Commission (Europäische Kommission für Demokratie durch Recht) erstellt. Die Hauptautoren sind:

  • Marta Cartabia (Italien)
  • Christoph Grabenwarter (Österreich)
  • Eirik Holmøyvik (Norwegen)
  • Oliver Kask (Estland, Ersatzmitglied)
  • Inga Milašiūtė (Litauen, Ersatzmitglied)
  • Angelika Nussberger (Deutschland)

Der Bericht wurde am 27. Januar 2025 veröffentlicht und analysiert die Bedingungen und Standards, unter denen Verfassungsgerichte Wahlen annullieren können, mit besonderem Bezug auf den Fall Rumänien.

Der Bericht betont, dass eine solche Annullierung nicht ausschließlich auf geheimen oder klassifizierten Informationen basieren sollte. Es wird hervorgehoben, dass Transparenz und die Verfügbarkeit von Beweisen für die Öffentlichkeit und die beteiligten Parteien von entscheidender Bedeutung sind, um das Vertrauen in den demokratischen Prozess zu wahren.

Die Kommission unterstreicht die Notwendigkeit, dass Entscheidungen über die Gültigkeit von Wahlen auf klaren, öffentlichen und überprüfbaren Informationen beruhen müssen. Geheime Informationen sollten nur ergänzend verwendet werden und dürfen nicht die alleinige Grundlage für so gravierende Entscheidungen wie die Annullierung von Wahlen sein.

Dieser Bericht wirft ein kritisches Licht auf die jüngsten Ereignisse in Rumänien und stellt die Frage, ob die Annullierung der Präsidentschaftswahlen mit den europäischen Standards für demokratische Prozesse und Transparenz vereinbar ist. Die Venedig-Kommission fordert die rumänischen Behörden auf, ihre Entscheidungsprozesse zu überdenken und sicherzustellen, dass zukünftige Wahlentscheidungen auf einer soliden und transparenten Grundlage getroffen werden.

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