Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Berliner Verfassungsgericht ebnet den Weg zum Autofahrverbot

Das Berliner Verfassungsgericht stellt sich auf die Seite der Klimasekte und ebnet den Weg hin zur Klimadiktatur in Deutschland. Dies zeigt die jüngste Entscheidung zum Volksbegehren “Berlin autofrei”, welche die Innenstadt faktisch zur No-Go-Zone für private Autos machen will – und über kurz oder lang die ganze Bundeshauptstadt.

Erst kommen massive Einschränkungen – und dann das totale Verbot. Eine übliche Salamitaktik. Dies wird auch mit der jüngsten Entscheidung des Berliner Verfassungsgerichtes deutlich, welche das Volksbegehren “Berlin autofrei” für rechtlich zulässig erklärte. Ziel der Initiatoren ist es, den Innenstadtbereich innerhalb des S-Bahn-Rings vom privaten Verkehr ausnehmen zu lassen. Gerade einmal zwölf private Fahrten pro Jahr und Person sollen dort damit nur mehr erlaubt sein.

Die Berliner Verfassungsrichter kamen demnach zu dem Schluss, dass kein verfassungsrechtlicher Anspruch auf individuellem Straßengebrauch bestehe und der Entwurf des Volksbegehrens nicht gegen Grundrechte verstoße. Auch würden der Schutz von Gesundheit und Klima legitime gesetzgeberische Ziele darstellen. Entscheidungen, welche den Grundstein für weitere rigide Einschränkungen des privaten Verkehrs setzen.

Denn, so die Richter, die öffentliche Sicherheit und der Umweltschutz würden trotz der (als “verhältnismäßig” eingestuften) Auswirkungen auf Unternehmen und Privatpersonen weitreichende Eingriffe in bestehende Mobilitätsgewohnheiten rechtfertigen. Anders ausgedrückt: Den Richtern ist es egal, ob noch mehr Geschäfte in der Innenstadt vor die Hunde gehen, Hauptsache der private Verkehr wird zusammengestutzt. Folgt man der Logik weiter, könnten solche faktischen Fahrverbotszonen sukzessive auf weitere Stadtgebiete ausgeweitet werden – bis dann irgendwann die ganze Stadt zu einer riesigen Fußgängerzone avanciert.

Mehr noch verteilen die Verfassungsrichter damit faktisch einen Freibrief für weitere solche Aktionen. Doch zuerst müssen die Initiatoren die Hürde von 170.000 Unterschriften (sammelbar innerhalb von vier Monaten) überschreiten, um damit einen verbindlichen Volksentscheid folgen zu lassen. Wie werden die Menschen in Berlin entscheiden?

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