Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Biden-Regierung setzt alle Hebel in Bewegung, um Impfpflicht doch noch einzuführen

Die US-Regierung hat am Montag ein Berufungsgericht ersucht, die bundesweite Impfpflicht wieder in Kraft zu setzen, wie Epoch Times berichtet. Hintergrund: Das Berufungsgericht in New Orleans (U.S. Court of Appeals fort he Fifth Circuit) hat jüngst die landesweite Unterlassungsverfügung von Richter Jeffrey Brown aufgehoben.

Brown hatte im Januar 2022 geurteilt, dass die Biden-Regierung keine landesweite Impfpflicht für Angestellte der Behörden verfügen könne. Doch nun ist das Berufungsgericht in New Orleans zum Schluss gekommen, Richter Brown sei für den Fall nicht zuständig gewesen. Deshalb hat das Justizministerium jetzt das Berufungsgericht aufgefordert, «geeignete Schritte zu unternehmen, damit die Regierung die Umsetzung und Durchsetzung» des Mandats wieder aufnehmen könne.

«Das Urteil soll am 31. Mai in Kraft treten», schreibt Epoch Times weiter. Laut der Regierung könne es gar nicht schnell genug gehen. Das Justizministerium argumentiere, dass die Dringlichkeit «durch den ernsthaften anhaltenden Schaden für das öffentliche Interesse und die Regierung gerechtfertigt» sei.

Zur Erinnerung: Präsident Joe Biden hatte am 9. September 2021 alle 3,5 Millionen Regierungsangestellten verpflichtet, sich gegen das Coronavirus impfen zu lassen. Von der Pflicht ausgenommen waren lediglich Menschen, die religiöse oder medizinische Gründe hatten glaubhaft machen können. Seither klagten zahlreiche Organisationen und Einzelpersonen gegen die Behörden. Nach Angaben des Weissen Hauses sollen mehr als 93 Prozent der Behördenmitarbeiter mindestens eine Impfung erhalten haben.

Doch nicht nur bei der Impfpflicht beabsichtigt die US-Regierung die Schrauben anzuziehen. Auch weitere Massnahmen will man aufrechterhalten. Epoch Times weiter:

«Dr. Ashish Jha, Covid-19-Koordinator des Weissen Hauses, sagte unterdessen, dass das bundesweite Maskenmandat für öffentliche Verkehrsmittel, Verkehrsknotenpunkte, Flughäfen und Flugzeuge verlängert werden könnte, über die derzeitige Frist vom 18. April hinaus.»

Verantwortlich für diese Entscheidung sei die Seuchenschutzbehörde Centers for Disease Control and Prevention (CDC).

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