Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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BIS schlägt hybrides Einzelhandels-CBDC-Modell vor

Die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIS) verfolgt weiterhin eine Einzelhandelsversion von digitalen Zentralbankwährungen (CBDC), bei der Bargeld – in Form von Kryptowährungen, nicht Dollar – direkt von Zentralbanken auf Konten gehalten wird. Dieses Modell würde Geschäftsbanken umgehen und potenziell überflüssig machen, wodurch das bestehende Bankensystem weltweit destabilisiert werden könnte. Kritiker befürchten, dass dies die Macht über das Finanzsystem vollständig in die Hände der BIZ legen würde – der globalen Bank, die oft mit einer technokratischen Agenda in Verbindung gebracht wird.
TN-Redakteur

Einführung eines hybriden Modells
Das vorgeschlagene Hybridmodell der BIS kombiniert die zentrale Autorität der Zentralbanken mit der Einbindung privater Akteure. Ziel ist es, die Effizienz des CBDC-Einsatzes zu erhöhen und gleichzeitig die Benutzerinteraktion zu optimieren. Der Bericht wurde von der Beratungsgruppe für Innovation und Digitalwirtschaft (CGIDE) erstellt und dient als Leitfaden für Zentralbanken in Nord- und Südamerika sowie weltweit.

Funktionalität des Hybridmodells
Der hybride Ansatz sieht vor, dass Zentralbanken die Kontrolle über die Ausgabe und Infrastruktur der CBDCs behalten, während private Vermittler benutzerorientierte Aufgaben übernehmen. Dazu gehören:

  • Know Your Customer (KYC)-Verifizierung
  • Wallet-Verwaltung
  • Abwicklung von Transaktionen

Dieses Modell soll eine Balance zwischen Effizienz und Datenschutz schaffen sowie regulatorischen Anforderungen wie der Bekämpfung von Geldwäsche (AML) gerecht werden.

Die Architektur umfasst vier Kernprozesse:

  1. Benutzerregistrierung
  2. CBDC-Ausgabe (Einzahlung)
  3. CBDC-Auszahlung (Abhebung)
  4. Intra-Ledger-Überweisungen

Besonderer Wert wird auf mehrstufige KYC-Mechanismen gelegt:

  • Basis-Wallets für Transaktionen mit geringem Wert und minimalen Identitätsanforderungen
  • Erweiterte Wallets für größere Transaktionen unter strengeren regulatorischen Standards

Offline-Zahlungsmöglichkeiten werden hervorgehoben, um unterversorgte und nicht über Bankverbindungen verfügende Bevölkerungsgruppen einzubinden. Laut dem Bericht:
„Das Hybridmodell schließt die Lücke zwischen Zentralisierung und Dezentralisierung und bietet Belastbarkeit, Zugänglichkeit und verbesserten Datenschutz.“

Programmierbarkeit und tokenisierte Vermögenswerte
Der Bericht hebt zusätzliche Funktionen hervor, die CBDCs in das Finanzökosystem integrieren könnten:

  • Programmierbarkeit durch Smart Contracts
  • Tokenisierung von Vermögenswerten
  • Integration mit DeFi (Dezentralisierte Finanzsysteme)

Diese Funktionen könnten die Liquidität erhöhen, Transaktionen automatisieren und neue Finanzvereinbarungen ermöglichen. Tokenisierte CBDCs könnten beispielsweise:

  • Grenzüberschreitende Zahlungen vereinfachen, Kosten und Bearbeitungszeiten reduzieren
  • Atomare Transaktionen ermöglichen, wodurch mehrstufige Abstimmungsprozesse entfallen
  • Innovation in Lieferkettenfinanzierung fördern, z. B. durch bedingte Zahlungen

Globale Erfahrungen und technische Herausforderungen
Der Bericht verweist auf globale Beispiele wie:

  • Jamaikas JAM-DEX
  • Chinas e-CNY
  • Perus Pilotprogramm für offline-fähige Zahlungen in ländlichen Gebieten

Technische Herausforderungen werden ebenfalls thematisiert:

  • Interoperabilität mit bestehenden Zahlungssystemen
  • Gewährleistung der Privatsphäre ohne Beeinträchtigung der Compliance
  • Schutz vor Cyberbedrohungen

Die BIS betont, dass das Hybridmodell ein flexibler Rahmen sei, der den Dialog und das Feedback zwischen den Beteiligten fördern solle.

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