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Blamage für den Linksstaat: Gesichert nicht gesichert
Die AfD hat einen Teilerfolg gegen die neueste staatliche Kampagne zu ihrer Diskreditierung und beabsichtigten Zerschlagung errungen: Ihr Eilantrag gegen die Einstufung als „gesichert extremistische Bestrebung“ durch den Verfassungsschutz war erfolgreich. Der Linksstaat und sein politisch instrumentalisierter Inlandsgeheimdienst sind bis auf die Knochen blamiert.
von Daniel Matissek
Die Einstufung der AfD als “gesichert rechtsextrem” vorerst vom Tisch. Der Verfassungsschutz gab eine sogenannte „Stillhaltezusage“ ab, in der es heißt: „Die Antragsgegnerin wird die AfD bis zum Ergehen der Entscheidung der beschließenden Kammer in diesem Eilverfahren dementsprechend nicht öffentlich als gesichert rechtsextremistische Bestrebung bezeichnen.“ Die entsprechende Pressemitteilung wurde bereits von der Webseite des Verfassungsschutzes gelöscht.
Die AfD-Vorsitzenden Alice Weidel und Tino Chrupalla erklärten in einer Pressemitteilung: „Wir wehren uns mit allen juristischen Mitteln gegen die Hochstufung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz. Und das Bundesamt hat bis zu der eigentlichen gerichtlichen Entscheidung eine entsprechende Stillhaltezusage abgegeben, die Alternative für Deutschland nicht weiter als ‚gesichert rechtsextrem‘ zu bezeichnen. Das ist ein erster wichtiger Schritt hin zu unserer eigentlichen Entlastung und damit dem Vorwurf des Rechtsextremismus zu begegnen.“ So weit, so gut – bloß sollte man nicht allzu euphorisch sein. Denn ein solches Vorgehen ist laut dem Augsburger Verfassungsrechtler Josef Franz Lindner dies kein ungewöhnlicher Vorgang. Der Verfassungsschutz wolle mit der Abgabe der Stillhalteerklärung einen sogenannten “Hängebeschluss” vermeiden, mit dem das Kölner Verwaltungsgericht das Amt möglicherweise verpflichtet hätte, die Höherstufung bis zum Erlass einer Eilentscheidung nicht weiter zu kommunizieren. Ein solcher Beschluss hätte in der Öffentlichkeit den Eindruck einer Niederlage in der Sache erwecken können. In der Sache habe der Inlandgeheimdienst die Höherstufung damit aber nicht revidiert, betont Lindner. Immerhin: Dass eine vollmundige Einstufung als “gesichert rechtsextrem” zurückgenommen und damit vor der Öffentlichkeit eingeräumt werden muss, dass hier somit nichts “gesichert” war, ist peinlich genug.
Blamage für den Linksstaat
Vermutlich ist es auch taktisches Ziel der Behörde, der Politik intern noch etwas Bearbeitungfrist zu verschaffen – in dem Sinn, dass etwa noch schwankende Richter des Bundesverfassungsgerichts erst bedarfsgerecht inoffiziell “bearbeitet” und auf Linie gebracht werden, um dann im Hauptsacheverfahren den AfD-Antrag definitiv zu kippen. Von diesem Resultat ist am Ende leider dann doch anzugehen – denn wie eng der Linksstaat unter Aufbietung all seiner institutionellen Verflechtungen mit der Justiz verbandelt ist, hat sich bei Corona, aber auch in Klima-Psychose viele Male gezeigt in diesem Land. Lindners Oldenburger Kollege Volker Boehme-Neßler sprach demgemäß auch von einem zwar deutlichen, aber eben nur „vorläufigen Erfolg“ für die AfD, da die Entscheidung im Hauptsacheverfahren noch ausstehe und einige Monate dauern könne. Der einzige Vorteil ist, dass all die verbots- und säuberungsgeilen Aktionisten, die sich nach der Einstufung sogleich weit aus dem Fenster lehnten, das AfD-Parteiverbot in die Wege leiten und Köpfe rollen sehen wollten, erst einmal zurückstecken und auf die Bremse treten müssen. Und fraglos handelt es sich in der Außenwirkung um eine Blamage für die Ex-Innenministerin und Linkstotalitaristin Nancy Faeser und ihren Verfassungsschutz.
Letzterem droht überdies weiteres Ungemach: Der „Spiegel“ bestätigte nun offiziell, dass ihm das „Gutachten“ der Behörde vorliegt, auf dessen Grundlage die propagandistische und demokratieverachtende Einstufung der größten deutschen Oppositionspartei durch eine weisungsgebundene Handlanger-Behörde erfolgt war. Von den „1.108 Seiten Sprengstoff“, von denen das Blatt faselt, ist in Wahrheit jedoch nichts zu erkennen. Tatsächlich handelt es sich dabei samt und sonders um eindeutig von der Meinungsfreiheit gedeckte Aussagen, die das Amt mit hanebüchenen Verrenkungen in seinem Sinne inferent als „völkisch“, „rechtsextrem“ und so weiter einordnet. Wenn man hier von „Sprengstoff“ reden will, dann liegt dieser allein in der Tatsache, dass hier ein als geheim eingestuftes „Gutachten“ an das frühere Nachrichtenmagazin und heutige Regierungspropagandablatt “Spiegel” durchgestochen wurde, das nach Einschätzung kritischer Beobachter inzwischen selbst ein informeller Teil der neuen deutschen Staatssicherheit ist – ganz abgesehen davon, dass sich der Verfassungsschutz damit wohl der Straftat des Geheimnisverrats schuldig gemacht hat. Die Behörde, die im Sinne ihrer politischen Weisungsgeber die Opposition diffamiert und kriminalisiert, wäre damit selbst kriminell. Dadurch erhält dieser Skandal eine weitere Wendung. So oder so, der ganze Vorgang unterstreicht, wie sehr dieser Staat komplett aus den Fugen geraten ist.
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