Während die internationale Gemeinschaft in Sonntagsreden von Stabilität, Rechtsstaat und Demokratie in Bosnien und Herzegowina spricht, wachsen im Inneren des Landes Zweifel – nicht nur an der Umsetzbarkeit dieser Ideale, sondern auch an der Integrität jener Akteure, die sie vertreten. Die Republika Srpska (RS), eine der beiden verfassungsmäßig gleichberechtigten Entitäten des Landes, soll nun ein bislang unveröffentlichtes Positionspapier ausgearbeitet haben, das in seiner Klarheit und Konsequenz aufhorchen lässt.
Der Ton ist sachlich, der Inhalt jedoch unmissverständlich: Die RS plädiere für einen politischen Neustart – nicht durch Abspaltung, sondern durch Rückbesinnung auf die Prinzipien von Dayton. Diese seien in den vergangenen Jahren zunehmend verdrängt worden – durch internationale Eingriffe, institutionelle Überdehnung und ein Verfassungsgericht, das aus Sicht Banja Lukas längst fremdgesteuert agiert.
Rücktritt, Reform, Rechtsstaat
An erster Stelle stehe die Forderung nach dem Rücktritt von Christian Schmidt. Der ehemalige Bundesminister übt das Amt des Hohen Repräsentanten seit 2021 aus – jedoch ohne die formelle Bestätigung durch den UN-Sicherheitsrat. Für Banja Luka sei seine Legitimität damit schlicht nicht gegeben. Auch die dauerhafte Existenz des OHR erscheine – fast drei Jahrzehnte nach Kriegsende – zunehmend als anachronistisch.
Doch es gehe nicht allein um Personen, sondern um Prinzipien. Schmidt habe Gesetze erlassen, Beamte abgesetzt und in die staatliche Ordnung eingegriffen – ohne demokratisches Mandat und jenseits verfassungsmäßiger Rückbindung. All diese Maßnahmen müssten rückgängig gemacht werden, heißt es aus RS-Kreisen. Es sei ein Paukenschlag – aber einer mit juristischer Substanz.
Auch das Verfassungsgericht Bosnien-Herzegowinas wird kritisiert. Noch immer sitzen dort internationale Richter – ein Provisorium der Nachkriegszeit, das sich zum Dauerzustand verfestigt habe. Für die RS sei dies mit demokratischen Standards unvereinbar. Künftig sollten ausschließlich einheimische Juristen über nationale Rechtsfragen entscheiden – ein Vorschlag, der in keinem anderen europäischen Land als extrem gelten würde.
Ein weiterer Punkt betrifft die Strafverfolgung führender RS-Vertreter – darunter Präsident Milorad Dodik und Premierminister Radovan Viskovic. Aus Sicht Banja Lukas handle es sich um politisch motivierte Maßnahmen, die weniger der Rechtspflege als der Disziplinierung dienten. Auch diese Verfahren sollten daher eingestellt werden.
Kein Separatismus, sondern Souveränität
Auffällig sei, was im Papier nicht stehe: Der Begriff „Sezession“ tauche offenbar kein einziges Mal auf. Stattdessen betone die RS – ihren Angaben zufolge – ihre Dialogbereitschaft: unter fairen Bedingungen, ohne Druck und ohne das, was man in Banja Luka als „Kolonialverwaltung“ empfindet. Die Behauptung, die RS wolle das Land spalten, sei vielmehr Projektion jener Kräfte, die selbst den Föderalismus aushöhlten.
Das Dokument schließe mit einem klaren Bekenntnis zur bosnischen Verfassung – verbunden mit der Feststellung, dass nur ein verfassungsgebundener Dialog Vertrauen und Stabilität fördern könne. Für einen Vielvölkerstaat wie Bosnien sei das womöglich der einzig gangbare Weg.
Ein Signal an Brüssel – und an Berlin
In Brüssel dürften die Forderungen als Provokation gelesen werden. In Berlin womöglich als Rückschritt. Doch vielleicht ist es an der Zeit, den politischen Kompass neu zu justieren. Wer in Europa von Subsidiarität spricht, von nationaler Selbstbestimmung und rechtsstaatlicher Ordnung, sollte auch auf dem Westbalkan dieselben Maßstäbe anlegen – gerade wenn sie aus dem Mund jener kommen, die man sonst vorschnell marginalisiert.
Die Republika Srpska verlange keinen Bruch, sondern Rechtsklarheit. Nicht Separation, sondern Gleichberechtigung. In einer Region, die allzu lange fremdverwaltet wurde, ist das womöglich die radikalste aller Forderungen.
Zunehmend bestätigt durch die Realität
Auch wenn das Dokument bislang nicht offiziell veröffentlicht wurde, spiegeln sich seine Kernanliegen bereits im politischen Tagesgeschehen wider. So sorgte der Hohe Repräsentant Mitte Juli erneut für Aufsehen, als er eigenmächtig in das Wahlrecht der Föderation BiH eingriff – ohne demokratische Rückkopplung. Kritiker sehen darin eine weitere Bestätigung für die strukturelle Überdehnung des Amtes.
Die nun bekannt gewordenen Forderungen werfen damit ein neues Licht auf die institutionelle Lage in Bosnien und Herzegowina – und markieren einen möglichen Wendepunkt. Während europäische Politik oft auf Einbindung und Stabilitätsrhetorik setzt, formuliert Banja Luka eine andere Lesart: Die Rückkehr zum Rechtsstaat beginnt dort, wo internationale Sondervollmachten enden.
The post Bosnien vor dem Bruch? appeared first on PI-NEWS.

