Der Artikel von RT-Deutsch behandelt die Pläne der EU-Kommission, „Hassrede“ und „Hassverbrechen“ als neue EU-Straftatbestände einzuführen. Kritisch hinterfragt wird dabei vorwiegend die Definition dieser Begriffe, die in der Vergangenheit uneinheitlich geblieben ist. Zudem werden mögliche Missbrauchsrisiken und Auswirkungen auf die Meinungsfreiheit thematisiert.
Hintergrund und politische Einordnung
- Die EU-Kommission versucht seit Jahren, „Hasskriminalität“ auf EU-Ebene strafrechtlich zu verankern.
- Bereits 2021 gab es eine Gesetzesinitiative, die vom EU-Parlament befürwortet, aber vom EU-Rat blockiert wurde.
- Der neue Vorstoß sieht vor, „Hasskriminalität“ in eine Liste von EU-Straftatbeständen aufzunehmen – bisher sind dort nur schwerwiegende Vergehen wie Menschenhandel, Terrorismus oder Geldwäsche aufgeführt.
- Kritiker sehen darin einen weiteren Versuch der EU, die Meinungsfreiheit durch schwammige Begriffe und vage Definitionen einzuschränken.
Schwammige Definitionen und mögliche Willkür
- Das EU-Recht kennt bisher keine klare Definition von „Hassrede“ oder „Hasskriminalität“.
- Die EU-Kommission beruft sich auf eine Empfehlung des Europarats von 1997 und eine eigene Definition aus 2015.
- „Hasskriminalität“ soll sich nicht nur auf physische Gewalt beziehen, sondern auch auf Meinungsäußerungen, die als schädlich für die Gesellschaft gelten.
- Das Problem dabei: Die Motivation des Täters soll für die Einstufung als „Hassverbrechen“ entscheidend sein – was eine subjektive und schwer nachweisbare Grundlage für eine Straftat darstellt.
- Besonders brisant ist die Bezugnahme auf Konzepte wie die „Hasspyramide“, wonach auch „hasserfüllte Tweets“ zu tatsächlichen Gewaltverbrechen führen könnten.
Kritik an den EU-Plänen
- Die Initiative könnte eine rechtliche Grundlage für weitreichende Zensurmaßnahmen schaffen.
- Der Begriff „Hass“ bleibt unklar und könnte je nach politischer Agenda unterschiedlich ausgelegt werden.
- Kritiker warnen, dass es sich um ein Instrument zur Kontrolle der öffentlichen Debatte handeln könnte.
- Die Verknüpfung von Meinungsäußerungen mit schweren Straftaten wie Mord oder Völkermord erscheint überzogen und könnte als Vorwand genutzt werden, um unliebsame Stimmen zu kriminalisieren.
Der Artikel zeigt auf, dass die geplante EU-Gesetzgebung als problematisch ist, insbesondere in Hinblick auf die Meinungsfreiheit. Die schwammigen Definitionen und die starke Betonung der Täter-Motivation könnten ein Einfallstor für willkürliche Strafverfolgung und politische Zensur darstellen. Während echte Hassverbrechen bekämpft werden sollten, bleibt fraglich, ob dieser Vorstoß nicht mehr dazu dient, unliebsame Meinungen zu unterdrücken, anstatt tatsächliche Gewalt zu verhindern.

