Horst D. Deckert

Brutal: Jurist fordert Impfpflicht und horrende Strafen für „Verweigerer“

Seit Monaten beten uns die Mächtigen das Mantra der „Freiwilligkeit“ vor. Nachdem diese zumindest für das Testen weitgehend erloschen ist, sorgen sich viele, dass es bald auch einen Zwang zur Corona-Impfung geben könnte. Mitten in diese Debatte platzt nun ein emeritierter Anwalt aus Oberösterreich, der sich in einem Gastkommentar für die „Presse“ überlegt, wie man sogenannte „Impfverweigerer“ bestrafen könnte. 

Die Grundrechte haben schon seit Monaten keine besondere Gültigkeit mehr, selbst die gerichtliche Aufhebung rechtswidriger Verordnungen ringt der türkis-grünen Regierung nur ein müdes Lächeln ab. Ihre Diskriminierung für Verweigerer ihres Test- und Impf-Regimes ab 19. Mai drückte sie durch das Parlament, obwohl ein Volksbegehren mit knapp 260.000 Unterschriften zur Behandlung im Nationalrat aufliegt, das sich genau gegen solche Regelungen richtet. Und nun sollen offenbar Experten empfehlen, wie man einen Impfzwang problemlos durchsetzen könnte?!

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Zwei Wochen Gefängnis für „Impfverweigerer“?

Diesen Eindruck gewinnt man zumindest beim Lesen des Gastartikels eines pensionierten Juristen in der ÖVP-nahen „Presse“. Dieser beruft sich darin etwa darauf, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) erst kürzlich eine tschechische Masern-Impfpflicht für Kinder für rechtens erklärte – Wochenblick berichtete. Und der Ex-Anwalt ist sich sicher: Auch eine „künftige gesetzliche Impfpflicht gegen SARS-CoV2“ wäre rechtens. Dafür verweist er auf die zwischen 1948 und 1980 geltende Pocken-Impfpflicht in Österreich.

Deren Strafrahmen, so seine Rechnung, würde unter heutigen Verhältnissen wertgesichert 1250 Euro oder 14 Tage Arrest betragen. Bei der Corona-Impfung kann er sich aber auch eine „differenzierte Impfpflicht“ vorstellen. Diese könnte für bestimmte Risiko- oder Berufsgruppen, etwa in der Medizin oder Pflege kommen. Damit verbunden: „strafbewehrte Verhaltensvorschriften für Personen, die sich nicht impfen lassen wollen“, so der entlarvende Vorschlag. In Südtirol gilt eine solche Regelung übrigens bereits.

Krankenversicherung soll im Krankheitsfall aussteigen

Und weiter: „Ist die Versorgung mit Impfstoffen gesichert, kann der Gesetzgeber an die Einführung von Selbstbehalten denken, wenn Impfverweigerer in der Folge an SARS-CoV-2 erkranken und medizinische Hilfe benötigen.“ Süffisant merkt er an, dass die Lehre, dass die gesetzliche Krankenversicherung unabhängig von der Ursache einer Erkrankung greife, „natürlich nicht im Verfassungsrang“ stehe.

Schon jetzt gebe es Möglichkeiten für die Sozialversicherung, die Leistung zu verwirken – etwa bei Selbstbeschädigung oder indem der Versicherungsfall durch eine Vorsatzstraftat passiere. In der Folge vergleicht er die Impfung sogar mit dem Angurten im Auto: „Mit der Gurtenanlegepflicht verfolgte der Gesetzgeber zu Recht auch den Schutz ‚der Volksgesundheit und der Volkswirtschaft’“. Dazu gebe es höchstgerichtliche Judikatur.

Kostenbeteiligung bis zu 22.000 Euro denkbar?

Dann wühlt sich der Jurist noch durch die Gesetze zu Privatversicherungen, erinnert dabei etwa daran, dass „der Verstoß des Versicherten gegen Obliegenheiten, die die Gefahrenminimierung bezwecken, die Leistungsfreiheit des Versicherers“ zur Folge haben. Bei der Fahrzeughaftpflicht wäre diese etwa abgeschwächt geltend und mit 22.000 Euro gedeckelt. Auf gut deutsch: Wer fahrlässig fährt, trägt fremden Schaden bis zu dieser Summe selber.

Was das mit der umstrittenen Corona-Impfung zu tun hat? Für den Juristen viel: „Dieses ‚vermittelnde‘ Modell bietet sich zur Sanktionierung von Impfverweigerern an: Verursachen diese der Versicherungsgemeinschaft/den Steuerzahlern im Falle ihrer Erkrankung Kosten – und man braucht hier nicht nur an Intensivbetten mit täglichen Kosten im vierstelligen Bereich denken –, haben sie sich an diesen mit bis zu 22.000 Euro zu beteiligen.“

Das hieße: Erkranken Ungeimpfte aus welchen Gründen auch immer dennoch an Covid-19 müssen sie existenzbedrohende Summen aus der eigenen Tasche zahlen. Dies gölte wohl offenbar selbst dann, wenn sie sich bei Geimpften, bei denen das Virus dem (vermeintlichen) Impfschutz entkommt, anstecken. Wie horrende Strafzahlungen für Verstöße gegen den Impfzwang möglich sind, macht das spanische Galicien vor – dort werden bis zu 60.000 Euro für Impf-„Vergehen“ fällig

„Bloße Appelle an die Vernunft nicht ausreichend“

Aber die Hatz auf Ungeimpfte soll nach seinen Vorstellungen damit nicht aufhören, denn er stellt auch arbeitsrechtliche Fragen in den Raum: „Kann/darf/muss eine Impfpflicht in Dienstverträgen vereinbart werden? Darf der Arbeitgeber eine Impfung bei aufrechten Dienstverhältnissen anordnen? […] Versetzung, Verwarnung, Kündigung oder Entlassung – welche Konsequenzen für Mitarbeiter sind denkbar, wenn diese die Impfung verweigern?“

Über diese Themen müsse die Justiz entscheiden. Denn: „Bloße Appelle an die Vernunft der Bürger sind, wie das letzte Jahr gelehrt hat, nicht ausreichend, die SARS-CoV-2-Krise in den Griff zu bekommen, denn anscheinend ist die Vernunft mit Kant in Königsberg geblieben.“ Es brauche daher nicht nur den „politischen Willen“ zur Umsetzung einer Impfpflicht, sondern auch deren Sanktionierung. Na, Mahlzeit!

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