Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Brutale Gruppenvergewaltigung erschüttert niederländische Kleinstadt

Mit nur geringen Strafen wurden fünf Jugendliche bedacht, die vor etwas über einem Jahr eine 31-Jährige gemeinsam vergewaltigten: Es handelt sich dabei um “unbegleitete minderjährige” Asylbewerber. Die Richterin wies auf eine “mangelnde Betreuung und Führung” der Jugendlichen hin, welche zu dieser Tat geführt haben.

In der beschaulichen Stadt Helmond hat sich ein Verbrechen ereignet, das die Niederlande aufwühlt. Was sich am 16. Dezember 2023 im Burgemeester Geukerspark abspielte, lässt selbst erfahrene Ermittler erschaudern. Fünf minderjährige Asylbewerber wurden am Montag vom Gericht in Den Bosch für eine Tat verurteilt, die man in dieser Brutalität selten erlebt: die Gruppenvergewaltigung einer 31-jährigen obdachlosen Frau.

Der Fall ist besonders erschütternd, weil er die Verletzlichkeit der Schwächsten unserer Gesellschaft offenbart. Das Opfer saß allein auf einer Parkbank, als die Täter zuschlugen. Was folgte, war ein Albtraum: Die Frau wurde auf eine Rasenfläche gezerrt, mehrfach vergewaltigt und ihres Mobiltelefons beraubt. Die Polizei fand sie später mit erheblichen Verletzungen – geschwollener Nase, verletztem Kiefer und heruntergerissener Unterwäsche.

Die Richterin fand bei der Urteilsverkündung deutliche Worte: Die Täter hätten ihr Opfer wie “alten Müll” zurückgelassen. Eine Formulierung, die die Menschenverachtung der Tat präzise auf den Punkt bringt. Vier der Täter erhielten Jugendstrafen zwischen 12 und 15 Monaten, der fünfte Angeklagte wurde wegen sexueller Nötigung zu vier Monaten verurteilt. Zusätzlich müssen vier der Verurteilten dem Opfer jeweils über 15.000 Euro Schmerzensgeld zahlen – eine Summe, die den angerichteten Schaden allerdings kaum aufwiegen kann. Ganz zu schweigen davon, dass die Straftäter so viel Geld wohl kaum auf die Schnelle irgendwo auftreiben können dürften.

Die damalige Bürgermeisterin Elly Blanksma reagierte prompt mit der Installation von Überwachungskameras und verbesserter Beleuchtung im Park. “Es ist erschütternd, wenn ein solches Verbrechen in unmittelbarer Nähe geschieht”, erklärte sie gegenüber lokalen Medien. Das Gericht wies in seiner Urteilsbegründung auf einen besorgniserregenden Aspekt hin: Die Täter waren als “unbegleitete minderjährige Flüchtlinge” ins Land gekommen. Die mangelnde Betreuung und Führung könnten zur Tat beigetragen haben, so die Richterin. Dass gerade Migranten aus moslemischen Ländern jedoch eine abwertende Haltung gegenüber europäischen, nicht-moslemischen Frauen haben, hat sie offensichtlich ignoriert.

Neben den Haftstrafen müssen die Verurteilten an einem intensiven Betreuungsprogramm der Jugendgerichtshilfe teilnehmen. Ob dies ausreicht, um ähnliche Vorfälle künftig zu verhindern, bleibt abzuwarten. Die Narben, die diese Tat hinterlassen hat – beim Opfer, aber auch im Sicherheitsgefühl der Bürger – werden jedoch noch lange spürbar sein.

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