Vor einem Jahr kündigte Arbeits- und Sozialminister Hubertus Heil (SPD) vollmundig ein strengeres Vorgehen gegen arbeitsunwillige Totalverweigerer im sogenannten „Bürgergeld“-Bezug an. Laut Medien-Recherchen wurde bisher offenbar nicht ein einziges Mal das „Bürgergeld“ komplett gestrichen. Auch der Plan, so Millionen Euro einzusparen, erwies sich inzwischen als ein „Heil-loses“ Versprechen.
Seit einem Dreivierteljahr können erwerbsfähige Stütze-Empfänger, die unbegründet Arbeitsangebote ablehnen, bis zu zwei Monate lang vom „Bürgergeld“-Bezug gesperrt werden. Doch wie oft ist das bisher passiert? „Wahrscheinlich gar nicht“, sagt ein Jobcenter-Chef, der anonym bleiben will.
Eine Umfrage von „Welt am Sonntag“ unter insgesamt 60 Jobcentern in Groß- und Mittelstädten aus allen 16 Bundesländern ergab jedenfalls: Keine einzige Behörde kann auch nur einen dokumentierten Fall nennen, in dem das „Bürgergeld“ komplett gestrichen wurde.
Die gesetzliche Grundlage zur „Regelsatzminderung bei unbegründeter Verweigerung der Arbeitsaufnahme“, wie es im Amtsdeutsch heißt, trat im April 2024 in Kraft, nachdem Heil angekündigt hatte, härter durchgreifen zu wollen. Nur Miete und Heizkosten würden noch übernommen. „Wer nicht mitzieht und sich allen Angeboten verweigert, muss mit härteren Konsequenzen rechnen“, tönte Ankündigungsminister Heil im Frühjahr des vergangenen Jahres.
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