Was war der eigentliche Zweck der „Bundes-Notbremse“, zu der sich Merkel in einem bisher beispiellosen Akt von Bundestag und Bundesrat letzte Woche ermächtigen ließ? Ging es wirklich um bundeseinheitliche Regelungen – oder wollte die Kanzlerin nicht vielmehr sicherstellen, dass ihre Lockdownpolitik von widerspenstigen Gerichten der unteren Rechtsinstanzen wieder und wieder in Frage gestellt würde? Genau […]
Bundes-Notbremse: Merkel freut sich öffentlich über die Entmachtung der Verwaltungsgerichte
Vorheriger Beitrag
Familien fördern, heißt christliche Identität bewahren: FPÖ zu Besuch bei Ungarns Familienministerin
Nächster Beitrag
Kekulé: Ausschließlich auf Erstimpfungen setzen