Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Bundesgerichtshof bestätigt Skandal-Urteil gegen widerständigen Weimarer Familienrichter

Christian Dettmar, ein Familienrichter am Amtsgericht Weimar, wurde bekannt, als er während der sogenannten Pandemie einen aufsehenerregenden Beschluss fällte: Er untersagte zwei Weimarer Schulen die Umsetzung von Corona-Maßnahmen. Das Landgericht Erfurt verurteilte ihn aufgrund dessen im August 2023 wegen Rechtsbeugung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung. Dieses Urteil wurde am Mittwoch vom Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt. Dettmar schützte Kinder vor schädlichen Maßnahmen – dafür nimmt man ihm seine Existenz.

Im April 2021 hatte Dettmar als Familienrichter der staatlichen Pestalozzi-Grundschule und der staatlichen Pestalozzi-Regelschule in Weimar untersagt, die Masken-, Abstands- und Schnelltestpflicht umzusetzen, indem er diese als Gefährdung des Kindeswohls einstufte. Dieses Urteil sorgte bundesweit für Diskussionen und führte zu Ermittlungen gegen Dettmar wegen des Vorwurfs der Rechtsbeugung – mit dem Hintergrund, dass er für eine derartige Entscheidung als Familienrichter nicht zuständig wäre. Die Thüringer Justiz ordnete eine Durchsuchung bei ihm an und erhob Anklage.

Das Landgericht Erfurt verurteilte Dettmar im August 2023 zu zwei Jahren Haft auf Bewährung wegen Rechtsbeugung. Ihm wurde vorgeworfen, gezielt darauf hingearbeitet zu haben, ein solches Verfahren zugewiesen zu bekommen, um ein Zeichen gegen die staatlichen Corona-Maßnahmen setzen zu können. Konkret soll er im Vorfeld des Verfahrens Kontakt mit bestimmten Gutachtern und Anwälten aufgenommen haben, die seine kritische Sichtweise auf die Corona-Maßnahmen teilten. Man wundert sich: Kennen Sie Fälle, wo Richter verurteilt wurden, weil sie mit braven, narrativtreuen Gutachtern Kontakt hatten?

Dettmar betonte, dass seine Entscheidungen vom Schutz der Kinder motiviert gewesen seien, da viele Eltern negative Auswirkungen der Corona-Maßnahmen auf ihre Kinder gemeldet hätten.

Der verurteilte Richter hatte gegen das Urteil vor dem Bundesgerichtshof Revision eingelegt. Auch die Staatsanwaltschaft hatte die Entscheidung angefochten, weil sie das Strafmaß für zu mild hielt. Die Staatsanwaltschaft hatte für drei Jahre ohne Bewährung plädiert, Dettmars Verteidiger einen Freispruch gefordert. Beide Anfechtungen wurden nun verworfen – der BGH hat am Mittwoch das Urteil bestätigt. Das bedeutet, dass die vom Landgericht Erfurt ausgesprochene zweijährige Haftstrafe auf Bewährung wegen Rechtsbeugung jetzt rechtskräftig ist.

Der Richter muss zwar nicht ins Gefängnis, verliert jedoch seinen Beamtenstatus und seine Pensionsansprüche. Laut Beamtenrecht verliert ein Beamter seine Beamtenrechte, wenn er durch Urteil eines Strafgerichts wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr (oder darüber) verurteilt wird. Dies gilt auch dann, wenn die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird.

Mittlerweile ist hinreichend durch Studien belegt, dass Christian Dettmar richtig entschieden hatte – moralisch im Sinne des Kindeswohls, aber auch medizinisch, denn die Corona-Maßnahmen hatten ohnehin nie den Nutzen, der ihnen zugeschrieben wurde. Dettmar bleibt daher vor allem für zahlreiche Eltern ein Held. Im besten Deutschland geht jedoch die Verfolgung von Maßnahmenkritikern und allen, die die Politik und vorgeschriebene Narrative hinterfragen, unbeirrt weiter. In Prozessen rund um Impfschäden glänzen Richter währenddessen bundesweit mit abstrusen Beurteilungen und Entscheidungen, die zugunsten einer politischen Erzählung Mängel bei Wirksamkeit und Sicherheit der Corona-Impfung ignorieren. Andere Richter beurteilen migrantische Vergewaltiger als Musterbeispiele von Integration und lassen sie wieder auf die Bevölkerung los. Das alles führt zu einem massiven Vertrauensverlust in den Justizapparat. Jene Kräfte, die noch im Sinne des Volks agieren, scheint man aus diesem System entfernen zu wollen.

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