Aktionsbündnis Freie Schweiz kritisiert intransparenten Entscheid zu den Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV)
Der Bundesrat hat am 20. Juni entschieden, die überarbeiteten Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ohne Vorbehalte anzunehmen. Damit verzichtet die Schweiz nicht nur auf ein mögliches Opting-out, sondern auch auf jede demokratische Mitsprache – weder Parlament noch Volk wurden einbezogen. Der Entscheid fiel am letzten Tag der Sommersession und wurde bis dahin bewusst zurückgehalten. Das Aktionsbündnis Freie Schweiz (ABF Schweiz) verurteilt dieses Vorgehen entschieden.
Einseitige Auslegung der Vernehmlassung – Bürgerwille ignoriert
Trotz über 48’000 Petitionsteilnehmenden, die ein Opting-out forderten, und über 1’800 Vernehmlassungsantworten – von denen die Mehrheit ablehnend ausfiel – hält der Bundesrat unbeirrt an der Annahme der IGV fest. Die kritischen Stellungnahmen wurden im Ergebnisbericht weitgehend als „Minderheitsmeinungen“ abgetan. Verfassungsrechtliche Bedenken, Sorgen um nationale Souveränität und fundierte rechtliche Argumente wurden pauschal der Rubrik „Sonstiges“ zugewiesen – ohne ernsthafte inhaltliche Auseinandersetzung.
Souveränität erneut untergraben
Die überarbeitete Fassung der IGV stärkt die Machtbefugnisse der WHO erheblich – insbesondere bei der Ausrufung von Gesundheitsnotständen und der Anordnung internationaler Maßnahmen. Der Bundesrat behauptet zwar, die Schweiz werde weiterhin souverän über ihre Gesundheitspolitik entscheiden. Doch schon während der Corona-Pandemie berief er sich mehrfach ausdrücklich auf die Vorgaben der WHO. Der aktuelle Entscheid zeigt: Die Souveränität der Schweiz wird erneut preisgegeben – zugunsten einer demokratisch nicht legitimierten Organisation mit globalem Zugriff.
Missachtung von Motion und Aufsicht
Der Bundesrat übergeht mit seinem Entscheid auch die vom Parlament angenommene Motion 22.3546, die eine Genehmigung durch das Parlament für WHO-Abkommen verlangt. Ebenso missachtet er eine parlamentarische Anzeige von Nationalrat Rémy Wyssmann bei der Geschäftsprüfungskommission (GPK), die auf genau diesen Punkt hinweist. Brisant: Der Vernehmlassungsbericht trägt zwar das Datum April 2025, wurde aber erst am 20. Juni – dem letzten Tag der Sommersession – publiziert.
Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen
ABF Schweiz stellt klar: Dieser Entscheid schadet der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Souveränität der Schweiz. Doch der Widerstand geht weiter:
– Die Opting-out-Frist läuft noch bis zum 19. Juli 2025
– Die GPK berät weiter über den Vorgang
– Die Umsetzung der IGV ins nationale Recht, insbesondere ins Epidemiengesetz (EpG), steht noch bevor
ABF Schweiz fordert: Die angekündigte Teilrevision des EpG ist zu stoppen. Dafür wird sich das Aktionsbündnis auch weiterhin mit Nachdruck und Sachkompetenz einsetzen – für echte Mitsprache, Transparenz und die Bewahrung unserer nationalen Selbstbestimmung.

