Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Bundesrat sagt Ja zu den WHO-Regeln – und Nein zur Demokratie

Aktionsbündnis Freie Schweiz kritisiert intransparenten Entscheid zu den Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV)

Der Bundesrat hat am 20. Juni entschieden, die überarbeiteten Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ohne Vorbehalte anzunehmen. Damit verzichtet die Schweiz nicht nur auf ein mögliches Opting-out, sondern auch auf jede demokratische Mitsprache – weder Parlament noch Volk wurden einbezogen. Der Entscheid fiel am letzten Tag der Sommersession und wurde bis dahin bewusst zurückgehalten. Das Aktionsbündnis Freie Schweiz (ABF Schweiz) verurteilt dieses Vorgehen entschieden.

Einseitige Auslegung der Vernehmlassung – Bürgerwille ignoriert

Trotz über 48’000 Petitionsteilnehmenden, die ein Opting-out forderten, und über 1’800 Vernehmlassungsantworten – von denen die Mehrheit ablehnend ausfiel – hält der Bundesrat unbeirrt an der Annahme der IGV fest. Die kritischen Stellungnahmen wurden im Ergebnisbericht weitgehend als „Minderheitsmeinungen“ abgetan. Verfassungsrechtliche Bedenken, Sorgen um nationale Souveränität und fundierte rechtliche Argumente wurden pauschal der Rubrik „Sonstiges“ zugewiesen – ohne ernsthafte inhaltliche Auseinandersetzung.

Souveränität erneut untergraben

Die überarbeitete Fassung der IGV stärkt die Machtbefugnisse der WHO erheblich – insbesondere bei der Ausrufung von Gesundheitsnotständen und der Anordnung internationaler Maßnahmen. Der Bundesrat behauptet zwar, die Schweiz werde weiterhin souverän über ihre Gesundheitspolitik entscheiden. Doch schon während der Corona-Pandemie berief er sich mehrfach ausdrücklich auf die Vorgaben der WHO. Der aktuelle Entscheid zeigt: Die Souveränität der Schweiz wird erneut preisgegeben – zugunsten einer demokratisch nicht legitimierten Organisation mit globalem Zugriff.

Missachtung von Motion und Aufsicht

Der Bundesrat übergeht mit seinem Entscheid auch die vom Parlament angenommene Motion 22.3546, die eine Genehmigung durch das Parlament für WHO-Abkommen verlangt. Ebenso missachtet er eine parlamentarische Anzeige von Nationalrat Rémy Wyssmann bei der Geschäftsprüfungskommission (GPK), die auf genau diesen Punkt hinweist. Brisant: Der Vernehmlassungsbericht trägt zwar das Datum April 2025, wurde aber erst am 20. Juni – dem letzten Tag der Sommersession – publiziert.

Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen

ABF Schweiz stellt klar: Dieser Entscheid schadet der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Souveränität der Schweiz. Doch der Widerstand geht weiter:
– Die Opting-out-Frist läuft noch bis zum 19. Juli 2025
– Die GPK berät weiter über den Vorgang
– Die Umsetzung der IGV ins nationale Recht, insbesondere ins Epidemiengesetz (EpG), steht noch bevor

ABF Schweiz fordert: Die angekündigte Teilrevision des EpG ist zu stoppen. Dafür wird sich das Aktionsbündnis auch weiterhin mit Nachdruck und Sachkompetenz einsetzen – für echte Mitsprache, Transparenz und die Bewahrung unserer nationalen Selbstbestimmung.

abfschweiz.ch

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