Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Bundesregierung beschließt Lobby-Fußspur für Gesetze

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Das Bundeskabinett hat heute die Einführung eines sogenannten „exekutiven Fußabdrucks“ beschlossen. Demnach sollen die Bundesministerien ab Juni zu jedem Gesetzentwurf darstellen, inwieweit Interessenvertreter:innen wesentlich zum Inhalt des Gesetzentwurfs beigetragen haben. LobbyControl begrüßt, dass die Ampelkoalition damit endlich das Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umsetzt, mahnt aber weitere Verbesserungen an.

Timo Lange von LobbyControl:

„Es ist gut, dass die Bundesregierung nun endlich eine Lobby-Fußspur für Gesetze und Verordnungen beschlossen hat. Die neue Transparenzvorschrift ergänzt das Lobbyregister, bleibt aber in wesentlichen Punkten hinter unseren Erwartungen zurück. Der heutige Beschluss lässt den Ministerien viel Spielraum, in welchem Umfang sie künftig Lobbyeinflüsse offenlegen. Damit wird es stark vom politischen Willen abhängen, wie transparent die Gesetzgebung letztlich wird. Hier wären mehr konkrete Vorgaben besser gewesen.“

Ein Beschluss, der Fragen aufwirft

In der vergangenen Wahlperiode hatten Union und SPD bereits über eine Regelung zu einem exekutiven Fußabdruck auf gesetzlicher Grundlage verhandelt. „Das Bundesjustizministerium hatte einen durchaus überzeugenden Entwurf erarbeitet“, so Lange. Dieser scheiterte aber letztlich am Widerstand der Union. Die nun von der Ampel beschlossene Regelung sieht keine gesetzliche Grundlage vor, sondern lediglich eine Änderung der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien und bleibt auch inhaltlich deutlich hinter dem Entwurf aus der letzten Wahlperiode zurück. So enthält er etwa keine Verpflichtung Gesprächstermine umfassend offenzulegen.

Lange: „Die Ampel verfolgt damit einen anderen Ansatz als wir uns das gewünscht hätten.“

Statt umfassend Informationen über schriftliche Eingaben und Gesprächstermine zu einem Gesetz zu dokumentieren und zu veröffentlichen, beschränkt sich die Ampel darauf, nur dann Angaben zu Lobbyeinflüssen zu machen, wenn sie sich tatsächlich auf den Rechtsakt ausgewirkt haben, also gewissermaßen erfolgreich waren.

„So ergibt sich aber kein Gesamtbild der Beteiligung und des Einflusses Dritter auf ein Gesetz. Für den Bundestag und die Öffentlichkeit ist es durchaus relevant zu wissen, welche Argumente nicht berücksichtigt wurden und wie ausgewogen Interessengruppen beteiligt waren. Die Bundesregierung sollte ihre Regelung daher zumindest um eine Pflicht zur Veröffentlichung von Lobbyterminen auf Leitungsebene ergänzen, so wie es die EU-Kommission seit Jahren vormacht“, sagt Lange.

Regierung will Lobbytermine nicht veröffentlichen

Weiterhin bemängelt LobbyControl den großen Ermessens- und Auslegungsspielraum der nun beschlossenen Regelung. Demnach müssen die Beamtinnen und Beamten in den Bundesministerien permanent abwägen, inwieweit Interessenvertretung sich wesentlich in einem Gesetzentwurf niedergeschlagen hat oder ob dadurch der Inhalt in zentralen Fragen geändert wurde.

„Hier wäre es aus unserer Sicht konsequenter und für die Ministerien leichter zu handhaben, Angaben zu allen Lobbyterminen und schriftlichen Eingaben zu machen und die Beantwortung der Frage, was wesentlich ist oder welche Fragen zentral sind, dem Bundestag und der Öffentlichkeit zu überlassen. Stattdessen bleibt vieles im Ungefähren und erfordert Abwägungen im Einzelfall“, so Lange.

Lange weiter: „Positiv ist hingegen, dass die Transparenzvorschrift prinzipiell zulässt, dass die Ministerien den Interesseneinfluss tatsächlich umfassend darstellen. Zwar wären konkretere Vorgaben besser gewesen. Aber in der Offenheit der Vorschrift liegen auch Chancen, den entsprechenden politischen Willen vorausgesetzt. Wir werden jedenfalls ab Juni sehr genau hinschauen, welche Ministerien einen hohen Transparenzstandard umsetzen und wer die Spielräume der Regelung in gegenteiliger Richtung ausnutzt.“

Hintergrund

  • Der heutige Beschluss sieht eine Änderung der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien vor. Demnach müssen die Bundesministerien ab 1. Juni 2024 in der Begründung zu jedem von ihnen federführend behandelten Gesetzentwurf darstellen „inwieweit Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter sowie beauftragte Dritte wesentlich zum Inhalt des Gesetzentwurfs beigetragen haben“ (Hervorhebung von LobbyControl). Insbesondere die Wöter „inwieweit“ und „wesentlich“ führen dabei zu einem erheblichen Interpretationsspielraum und können so zu einer uneinheitlichen Anwendung der neuen Regeln führen. Wird die Wesentlichkeitsschwelle sehr hoch angesetzt, besteht das Risiko, dass Ministerien kaum mehr relevante Angaben zur Beteiligung von Interessengruppen machen als bisher. Zusätzlich hat die Bundesregierung eine Synopsenpflicht für alle Gesetzentwürfe beschlossen.
  • Die Ergebnisse der heutigen Kabinettssitzung finden Sie hier.
  • Den in der letzten Legislaturperiode im Bundejustizministerium entwickelten Gesetzentwurf für einen „exekutiven Fußabruck“ haben wir hier veröffentlicht.
  • Um das Thema Lobby-Fußabdruck und weitere Transparenz- und Lobbyregeln geht es auch in unserem Lobbyreport 2024, den wir nächste Woche auf einer Online-Pressekonferenz vorstellen werden. Die Pressekonferenz findet am Donnerstag, 14. März 2024, 10 Uhr statt. Anmeldungen unter den untigen Kontaktdaten.

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