Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Bundestag: Werden die Karten neu gemischt? BSW legt offiziell Wahlbeschwerde ein

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Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) legt offiziell Einspruch gegen das Ergebnis der vorgezogenen Bundestagswahl ein. BSW-Co-Parteichefin Amira Mohamed Ali werde die entsprechenden Unterlagen beim Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages noch am Mittwoch (23. April) abgegeben, hieß es in Berlin. Es ist dies zugleich der letzte Tag, um Einsprüche gegen die Wahl vom 23. Februar einzureichen. Üblicherweise beträgt die Frist, bis zu der solche Wahlbeschwerden erhoben werden können, zwei Monate ab dem Tag der Wahl.

Die Partei von Sahra Wagenknecht erhofft sich von dem Einspruch eine teilweise Neuauszählung der Stimmen und somit doch noch den Einzug in das Parlament. Das BSW war bei der vorgezogenen Bundestagswahl ganz knapp mit 4,981 Prozent der abgegebenen Stimmen an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert. Letztlich fehlten rund 9.500 Stimmen bei insgesamt knapp 50 Millionen abgegebenen Stimmen bundesweit.

„Die Daten legen nahe, dass wir mit hoher Wahrscheinlichkeit die Fünfprozent-Hürde tatsächlich geknackt haben und Friedrich Merz ohne Kanzlermehrheit wäre“, sagte BSW-Europapolitiker Fabio De Masi der „Frankfurter Rundschau“. Ob das BSW wirklich die Fünf-Prozent-Hürde geschafft haben sollte, wird jedoch nach Ansicht politischer Beobachter für die Wagenknecht-Partei und ihre Rechtsvertreter schwer nachzuweisen sein.

Allerdings könnte das BSW tatsächlich von einer Besonderheit im bundesdeutschen Wahlsystem benachteiligt worden sein: der relativ kurzen Frist für die Rücksendung der Briefwahlunterlagen bei dieser vorgezogenen Neuwahl.

Würde das BSW doch noch in den Deutschen Bundestag einziehen, hätte das gravierende Folgen: Schwarz-Rot hätte keine Mehrheit mehr, AfD und BSW könnten mit mehr als einem Viertel der Abgeordneten endlich einen Corona-Untersuchungsausschuss durchsetzen!

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