Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Bundesverfassungsrichter zu Berliner Wahl: „Zustände wie in einer Diktatur“

„Zustände wie in einer Diktatur“

Von ELMAR FORSTER | Der deutsche Bundesverfassungsrichter Peter Müller äußerte sich in einem FAZ-Podcast entsetzt: Derartige Wahl-Abläufe wie in Berlin hätten in Deutschland wohl noch nie stattgefunden. In einer massiven Kritik verglich er die Wahlpannen vom letzten September mit Zuständen wie in einer Diktatur. Diese Zweifel äußerte Müller sowohl über die Vorgänge bei der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus aber auch zum deutschen Bundestag.

Bezug nehmend auf die Darstellung in deutschen Medien würde es sich demnach wohl um einen „einmalig gelagerten Fall“ handeln:

„So etwas hätte man sich vor einigen Jahrzehnten vorstellen können, in irgendeinem diktatorischen sogenannten Entwicklungsland, aber doch nicht mitten in Europa, mitten in Deutschland“.

Denn die „tatsächlich Abläufe“ hätten „jedenfalls in Deutschland noch nie stattgefunden“.

Zudem ließ Müller (im Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts für das Wahlrecht zuständig) auch bezüglich der gesamtdeutschen Bundestagswahl aufhorchen: Die Mandatsverteilung nach dem Bundeswahlgesetz hätte nämlich „mittlerweile ein Maß an Komplexität erreicht, das für den Normalbürger aus meiner Sicht nicht mehr durchschaubar ist“. Zurzeit läuft ein ab­strak­tes Normenkontrollverfahren gegen diese Regelung.

Wahlwiederholung immer wahrscheinlicher

Nach einer ersten Einschätzung hält der Berliner Verfassungsgerichtshof  die Wahlen (zum Berliner Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen – BVV) für ungültig. (BZ) Aus diesem Grunde neige das Gericht „dazu, die Wahlen insgesamt für ungültig zu erklären“ – wie es in einer Pressemitteilung hieß. Dann aber müssten die Wahlen in ganz Berlin wiederholt werden. – Noch steht aber noch nicht fest, wann das Urteil über die Gültigkeit der Wahl gesprochen wird.

Verfassungsgericht: Dokumentierte Wahlpannen nur „Spitze des Eisbergs“

Laut Präsidentin des Berliner Verfassungsgerichtshofs, Ludgera Selting, hätte bereits „die Wahlvorbereitung „den rechtlichen Anforderungen voraussichtlich nicht genügt“. Danach sei es dann aber auch am Wahltag selbst „zu unzumutbar langen Wartezeiten“ vor den Wahllokalen gekommen. Seltig bemängelte auch die zeitweisen Schließungen von Wahllokalen sowie die Austeilung von zu wenigen oder falschen Stimmzetteln.

Weiters wiegt schwer die Intransparenz der skandalösen Vorgänge – wohl zur Vertuschung derselben: Denn aufgrund der nur sehr lückenhaften Dokumentation dürfte es sich nur um „die Spitze des Eisbergs“ handeln. Zurzeit spreche viel für eine „vollständige Ungültigerklärung“ der beiden Berliner Wahlen. (BZ)

War der Berliner Senat jemals demokratisch legitimiert?

Sollten die Wahlen vom Berliner Verfassungsgerichtshof tatsächlich für ungültig erklärt werden, kommt es innerhalb von 90 Tagen zu einer Wiederholungswahl. Daran dass bis dahin alle Abgeordneten als politische Entscheidungsträger in ihren Ämtern verbleiben, gibt es aber auch erhebliche Zweifel, wie etwa der Marcel Luthe (Senatsabgeordneter der Freien Wähler) kommentierte:

„Wenn der Verfassungsgerichtshof derart schwere Wahlfehler erkennt, dass diese Wahlen wiederholt werden müssen, dann sind die Personen, die als Parlament handeln, nicht demokratisch legitimiert. Und wer nicht demokratisch legitimiert ist, kann nicht Abgeordneter sein – das aktuelle Parlament war also dann nie eines.“ (BZ)

Mittlerweile fordern FDP und CDU den Rücktritt des damaligen SPD-Innensenators Andreas Geisel, der für die Wahlen zuständig war. Nun SPD-Bürgermeisterin Giffey ist aus durchsichtigen parteipolitischen Gründen dagegen. (BZ) Geisel leitet mittlerweile als Senator das Ressort für Stadtentwicklung, Wohnen und Bauen.

Und auch bei den Berliner Grünen stellt man sich mittlerweile kleinlaut auf Neuwahlen ein: „Ordnungsgemäße Wahlen sind das Grundprinzip einer Demokratie und müssen funktionieren“ – wie die beiden Grünen-Landesvorsitzenden, Susanne Mertens und Philmon Ghirmai, am Mittwoch kleinlaut mitteilten. (BZ)

Die 1986 (!) ausgesprochene Warnung von Franz Josef Strauss vor einer rot-grünen Machtübernahme war aus heutiger Sicht geradezu prophetischer Natur:

„Bei fundamentaler Richtungswechsel von Rot-Grün: Parlamentarische Arbeit der BRD wäre umsonst gewesen“

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517qVZDEfdL._SY264_BO1204203200_QL40_ML2Unser Ungarn-Korrespondent Elmar Forster, seit 1992 Auslandsösterreicher in Ungarn, hat ein Buch geschrieben, welches Ungarn gegen die westliche Verleumdungskampgane verteidigt. Der amazon-Bestseller  ist für UM-Leser zum Preis von 17,80.- (inklusive Postzustellung und persönlicher Widmung) beim Autor bestellbar unter <ungarn_buch@yahoo.com>


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