Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Bundesverfassungsrichter zu skandalöser Wahl in Berlin: Wie in diktatorischem Entwicklungsland

Der Berliner Verfassungsgerichtshof hält die Berliner Wahlen 2021 nach einer ersten Einschätzung für ungültig – bisher will die Ampel-Koalition sie aber lediglich in 300 Wahllokalen wiederholen lassen, und das explizit nur für die Zweitstimme. Man geht also offenbar davon aus, dass tatsächliche Neuwahlen die Zusammensetzung des Parlaments verändern würden und setzt alles daran, dies zu verhindern. Bundesverfassungsrichter Peter Müller verglich die Zustände in Berlin im FAZ-Podcast nun mit einem diktatorischen Entwicklungsland.

Der Richter ist im Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts für das Wahlrecht zuständig. Nach dem, was über die eklatanten Wahlfehler bekannt sei, dürfe es sich Müllers Ansicht nach um einen einmalig gelagerten Fall handeln: „Sowas hätte man sich vor einigen Jahrzehnten vorstellen können in irgendeinem diktatorischen sogenannten Entwicklungsland, aber doch nicht mitten in Europa, mitten in Deutschland.“ Die geschilderten Abläufe hätten so in vergleichbarer Weise noch nicht in Deutschland stattgefunden.

Einer Untersuchung der Wahlprotokolle zufolge, initiiert durch den ehemaligen Berliner Abgeordneten Marcel Luthe, dürfte rund jede sechste Stimme bei der Abgeordnetenhaus-Wahl ungültig gewesen sein. Schon zuvor hatten Recherchen des Mediums Tichys Einblick massive Unregelmäßigkeiten und Fehler bei der Wahl aufgedeckt: Obligatorische Wahlprotokolle und Zähllisten wurden in vielen Fällen gar nicht beschrieben und / oder nicht unterzeichnet, falsche Wahlzettel wurden ausgeteilt, teilweise existierten Wahlergebnisse, obwohl die Ergebnistabellen nicht ausgefüllt waren. Schon für die Wähler selbst war das Desaster am Wahltag offenkundig gewesen – Wahlzettel gingen aus oder stammten aus falschen Wahlkreisen, Wahllokale schlossen um die Mittagszeit, es kam zu langen Warteschlangen und Unruhen unter den Menschen. Report24 berichtete.

Das endgültige Urteil über die Gültigkeit der Wahl steht noch aus; die Richter des Berliner Verfassungsgerichtshofes wollen weiter darüber beraten. Am 16. November soll die Entscheidung verkündet werden.

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