Horst D. Deckert

Kategorie: Nachrichten2

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Christoph Heuermann fordert zum Steuerbetrug mit einem Scheinwohnsitz in Paraguay auf

Christoph Heuermann fordert zum Steuerbetrug mit einem Scheinwohnsitz in Paraguay auf

Fakt ist:

Wer in Paraguay eine Steuernummer hat, zahlt Steuern. Auch für eine LLC. Und auch dann, wenn man nicht in Paraguay lebt und mit dem Scheinwohnsitz Paraguay die Steuern in einem anderen Land hinterzieht!

Fakt ist auch: Die Steuernummer (RUC) ist kostenlos. Bei Heuermann‘s und Sergios Einwanderungshelfern kostet sie 800 Euro.

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Fakten:

1. Eine LLC und deren Gesellschafter mit paraguayischer Steuernummer sind in Paraguay steuerpflichtig. Und zwar auch dann, wenn der Gesellschafter überhaupt nicht in Paraguay lebt.

Ausländische Einkünfte sind in der allgemeinen jährlichen IRE-Anmeldung (Einkommensteuererklärung) anzugeben.

2. Eine paraguayische Steuernummer (RUC) ist kostenlos. Der Einwanderungshelfer berechnet 800 Euro dafür plus weitere Gebühren.

Diejenigen, die sich von einem bekannten Einwanderungshelfer einen Scheinwohnsitz mit Steuernummer in Paraguay andrehen lassen, machen sich strafbar.

3. Das Ganze dient natürlich nur der Steuerhinterziehung in den Ländern, in denen sich die Leute mit ihrer LLC tatsächlich aufhalten, denn dort wären sie steuerpflichtig. Allein das bestätigt wieder einmal, dass eine LLC US-GmbH) für Deutsche völlig ungeeignet ist.

Die Drahtzieher sind natürlich die allseits bekannten Akteure wie z.B. Herr “Teuermann” und sein Partner mit dem falschen Adelstitel “von” …

Die LLC ist eine US-GmbH, deren Gewinne am Sitz des oder der Gesellschafter steuerpflichtig ist. Und das ist Paraguay, wenn der Gesellschafter einen Wohnsitz und eine Steuernummer hat. Egal, wo er arbeitet, er muss in Paraguay Steuern zahlen, so als wenn er in Paraguay arbeiten würde.

Ich werde demnächst noch genauer darüber auf www.staatenlos.blog berichten.

JURISDIKTIONEN, DIE AM ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE GEGENSEITIGE AMTSHILFE IN STEUERSACHEN TEILNEHMEN

Land Nr. 110: Paraguay seit 1.11.2021

Das sollte doch solchen “Spezialisten” wie Christoph Heuermann, Sergio Faccin und seinen Einwanderungshelfern und Vermittlern in Paraguay bekannt sein, oder?

https://www.oecd.org/content/dam/oecd/en/topics/policy-sub-issues/convention-on-mutual-administrative-assistance-in-tax-matters/status_of_convention.pdf

Steuerhinterziehung ist eine Vortat zur Geldwäsche.

Paraguay hat kein Interesse an internationaler Steuerhinterziehung und Steuerbetrug. Deshalb beteiligt sich Paraguay auch an der Amtshilfe in Steuersachen.

Man kann in Paraguay wunderbar steuerfrei leben, wenn man es richtig und legal macht.

Dazu braucht man keine Steuernummer.

Wenn also jemand eine Steuernummer braucht, obwohl derjenige überhaupt nicht in Paraguay lebt und arbeitet, dann wird sie nur zum Steuerbetrug in anderen Ländern benötigt.

Was ist der Unterschied zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung?

Der Steuerbetrug beschreibt im Vergleich zur Steuerhinterziehung kein Erfolgsdelikt, sondern ein Tätigkeitsdelikt. Entsprechend gilt die Tat bereits als vollendet, wenn die unwahren Urkunden bei der Steuerverwaltung in Hinterziehungsabsicht eingereicht werden.

Ich hoffe Du kapierst, dass demnach bereits der Antrag auf eine paraguayische Steuernummer (RUC) ein vollendeter Steuerbetrug ist, wenn Du nicht beabsichtigst in Paraguay zu leben und Steuern zu zahlen. Wer beim paraguayischen Finanzamt eine Steuernummer beantragt, bekundet damit, dass er in Paraguay steuerpflichtig ist.

Steuertipps in meiner Community skool.com/steuertipps

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Auswandern ist so einfach wie umziehen. Darauf müssen Auswanderer 2024 achten!

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Wenn man es richtig macht, genießt man legal folgende Vorteile:

Keine oder minimale Steuern!

Keine Buchführungs- und Bilanzierungspflicht.

Kein Steuerberater erforderlich.

Keine behördlichen Auflagen.

Kein Mindestaufenthalt.

Wohnen wo man will*.

Fazit: Mehr Geld kann man nicht verdienen.

* Wohnen wo man will:

Steuerfreies Wohnen in Deutschland ist nur in Hotels, Pensionen oder über Airbnb etc. möglich, begrenzt auf maximal 182 Tage. Hier muss immer alles auf den Einzelfall abgestimmt werden.

Ich selbst habe bis zu 100 Tage im Jahr in Hotels in Deutschland verbracht. Zu Beginn des Folgejahres habe ich mir dann die Umsatzsteuer auf meine deutschen Rechnungen erstatten lassen. So wusste das Finanzamt gleich, dass es mir nichts vorwerfen kann.

Ich lebe seit mehr als 23 Jahren in Paraguay!

Bis 2014 hatte ich bis zu drei weitere steuerfreie Wohnsitze in Europa.

Der Unterschied zwischen dem Theoretiker und dem Praktiker:

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Die Große Enteignung (The Great Taking - Deutsch) – David Rogers Webb

Die Große Enteignung (The Great Taking – Deutsch) – David Rogers Webb

The Great Taking” ist ein gemeinnütziger Dokumentarfilm des ehemaligen Hedgefonds-Managers David Rogers Webb, der uns auf die Vorbereitungen der privat kontrollierten Zentralbanken auf den unvermeidlichen Finanzkollaps aufmerksam macht. Quelle des Videos.

Weiterführende Infos auch im Buch von David Rogers Webb:

Die Große Enteignung: The Great Taking

Die Vorbereitungen der privat kontrollierten Zentralbanken auf den unvermeidlichen Finanzkollaps. Von David Rogers Webb, Ex-Hedgefonds-Manager

Ein alarmierender Blick hinter die Kulissen der globalen Finanzwelt. Diesmal kann es jeden treffen. Der einstige Hedge-Fonds-Manager David Rogers Webb kündigt “Die große Enteignung” an: alle Finanz- und Bankeinlagen und sogar privates persönliches Eigentum könnten den Zentralbanken ausgeliefert werden. Von der Great Depression bis heute wird aufgezeigt, wie die Zentralbanken verdeckte Systeme zur Beschlagnahmung von Sicherheiten eingeführt haben. Jeder, aus allen Gesellschaftsschichten und über Ländergrenzen hinweg, kann betroffen sein. Der Whistleblower warnt vor der womöglich größten Eroberung und Unterwerfung in der Weltgeschichte, sollten diese Pläne auch nur teilweise gelingen …

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Markus Krall: Deutschland steht am Abgrund! Was können Sie tun?

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Lastenausgleich, Zwangshypothek, EU-Vermögensregister, Enteignung vermeiden

Deutschland ist pleite. Der Staat hat keine andere Möglichkeit mehr, als den Menschen das vorhandene Vermögen wegzunehmen.

Die große Frage ist also:

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Maßnahmen gegen illegale Immobilienverkäufe in Nordzypern

Maßnahmen gegen illegale Immobilienverkäufe in Nordzypern

Foto von Hert Niks auf Unsplash

CyprusMail (By Iole Damaskinos December 22, 2023) berichtet

Wie Regierungssprecher Konstantinos Letymbiotis am Freitag mitteilte, werden derzeit rechtliche Maßnahmen geprüft, um den Verkauf griechisch-zypriotischer Grundstücke im Norden zu regeln.

Auf einer Pressekonferenz sagte der Sprecher, dass die Regierung die Aneignung griechisch-zyprischen Eigentums genau überwache.

Zu den rechtlichen Maßnahmen sagte er, dass sie als Abschreckung für weitere ähnliche Aktionen dienen werden.

In den letzten Monaten sind im Norden Berichte aufgetaucht, wonach Israelis und andere Ausländer griechisch-zyprische Grundstücke im Norden in einem Schnellverkauf aufkaufen. Beamte im Norden haben sogar behauptet, dass die verkauften Immobilien nicht kontrolliert oder überprüft werden.

Zu einem Treffen, das in der Generalstaatsanwaltschaft zu diesem Thema stattfand, sagte er, dass das Treffen in Anwesenheit des Außenministers stattfand.

Auf die Frage, ob es Beweise für die Beteiligung von Bürgern der Republik Zypern oder Ausländern an der Aneignung von Eigentum im Norden gebe, sagte Letymbiotis: “Wir haben Beweise, die ständig gesammelt werden: “Wir haben Beweise, und es werden ständig Beweise sowohl für juristische als auch für natürliche Personen gesammelt.”

Zuvor hatte der stellvertretende Regierungssprecher Yiannis Antoniou im Morgenprogramm des staatlichen Rundfunksenders CyBC das Problem der Bekämpfung groß angelegter illegaler Immobilienverkäufe im Norden als “vielschichtig” und schwierig bezeichnet, insbesondere angesichts der Kriege in der Ukraine und in Israel.

“Es ist einfacher, Entwickler und [Projekt-]Investoren zu verfolgen, weil die Informationen über diese Unternehmen öffentlich zugänglich sind”, erklärte Antoniou.

Trotz der bestehenden Verbote in den EU-Rechtsvorschriften ist es jedoch nach wie vor schwierig, Käufer, insbesondere Drittstaatsangehörige, abzufangen.

Der Außenminister hat am Donnerstag in Absprache mit den juristischen Diensten, einschließlich des Generalstaatsanwalts, ein Treffen abgehalten, um ein Instrumentarium zu erörtern, mit dem die Flut der Illegalität eingedämmt werden kann, und es werden auch politische Maßnahmen erwogen, so der Regierungssprecher.

“Wir tun alles, was im Rahmen der Möglichkeiten und Befugnisse der Republik Zypern möglich ist, um solche Verkäufe abzufangen und zu unterbinden”, sagte Antoniou.

Auf politischer Ebene sollen Kontakte mit den Regierungen der Staaten, deren Bürger betroffen sind, nämlich Russland, Iran, Ukraine und neuerdings auch Israel, aufgenommen werden, um von solchen Aktivitäten abzulenken.

Die Ergebnisse der Diskussion auf der Ebene der RoC sollen in den nächsten Tagen bekannt gegeben werden, sagte Antoniou.

Die Käufe von Ausländern im Norden sind in den letzten vier Jahren sprunghaft angestiegen. Türkisch-zyprische Medien berichteten im letzten Monat von mehr als 9.500 Käufen. Die meisten dieser Käufe wurden in diesem Jahr getätigt.

Berichten zufolge wurden viele Immobilien über verdeckte Partner verkauft, und bestimmte multinationale Unternehmen umgehen die eingeschränkten Genehmigungen des “Ministerrats” des Nordens, indem sie “Vorratsgesellschaften” mit Bürgern des Pseudostaats als Partnern gründen, die es ihnen ermöglichen, “unbeschränkte” Immobilien zu erwerben.

Der “Innenminister” des Nordens, Dursun Oguz, hat kürzlich zugegeben, dass Immobilienverkäufe ohne Wissen des “Grundbuchamtes” getätigt werden, so dass Drittstaatsangehörige mit dem Kauf von Immobilien außerhalb der gesetzlichen Grenzen der TRNC davonkommen.

Er fügte hinzu, dass Gesetze geändert würden, um das Problem anzugehen, wobei eine geplante Regelung die Änderung der 51/49-Regel sei, die besagt, dass Investoren nur dann Immobilien im Norden kaufen können, wenn 51 Prozent einem “Bürger” des Nordens gehören.

Die geplante neue Gesetzgebung würde dies dahingehend ändern, dass nur Unternehmen, die sich vollständig im Besitz türkischer Zyprioten befinden, in der Lage wären, Immobilien zu entwickeln, um sie zu verkaufen.

MEMORANDUM

EIGENTUMSVERHÄLTNISSE VON HOTELS UND ANDEREN BEHERBERGUNGSEINRICHTUNGEN IM BESETZTEN TEIL DER REPUBLIK ZYPERN

Hier ist der Download des Originals.

Und hier die Übersetzung von DeepL (ohne Gewähr):

Das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten der Republik Zypern veröffentlicht hiermit eine Liste1 von Hotels im türkisch besetzten Teil Zyperns. Die meisten dieser Hotels gehören griechisch-zypriotischen Vertriebenen, die nach der türkischen Invasion von 1974 gezwungen waren, ihre Grundstücke zu verlassen, oder sie wurden illegal auf Grundstücken von vertriebenen griechischen Zyprioten gebaut, unter Verletzung der Eigentumsrechte dieser Personen und ohne ihre Zustimmung.

Eine Reihe von Hotels gehört türkischen Zyprern oder wurde auf Grundstücken gebaut, die türkischen Zyprern gehören.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in seinem Urteil vom 18. Dezember 1996 über die Individualbeschwerde der griechisch-zypriotischen griechisch-zypriotischen Vertriebenen aus Kyrenia, Frau Titina Loizidou, gegen die Türkei, und in der Vierten Zwischenstaatlichen Beschwerde Zyperns gegen die Türkei vom 10. Mai 2001 wurden die Rechte der Flüchtlinge auf ihr Eigentum bestätigt. In der Rechtssache Loizidou verurteilte der Gerichtshof die türkische Regierung Entschädigung für den Zeitraum, in dem der Klägerin die Nutzung ihres Eigentums vorenthalten wurde, sowie den uneingeschränkten Zugang zu ihrem Eigentum in Kyrenou und dessen friedliche Nutzung zu gestatten. Zugang zu ihrem Eigentum in Kyrenia zu gewähren und dessen friedliche Nutzung zu ermöglichen. Das Recht der vertriebenen Eigentümer auf ihr Eigentum wurde in der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (Dez. 2005) in der Rechtssache Myra Xenides-Arestis gegen die Türkei bekräftigt und wurde seitdem in einer Vielzahl von Fällen bestätigt, die von griechisch-zyprischen Eigentümern von Immobilien im besetzten Teil Zyperns gegen die Türkei].

Es sollte auch daran erinnert werden, dass nach den Grundsätzen der Vereinten Nationen über die Rückgabe von Wohnraum und Eigentum für Flüchtlinge und Vertriebenen (die Pinheiro-Prinzipien) “alle Flüchtlinge und Vertriebenen das Recht auf Wiederherstellung von Wohnraum, Land oder Eigentum, das ihnen willkürlich oder unrechtmäßig entzogen wurde…”.

Nach zyprischem Recht können griechisch-zyprische Grundstückseigentümer vor den zuständigen Gerichten der Republik Klage erheben gegen gegen Eindringlinge in ihre Grundstücke im türkisch besetzten Gebiet klagen und Schadensersatz sowie andere zivilrechtliche Rechtsmittel geltend machen. Recht zur Verfügung stehen. Urteile, die zugunsten von rechtmäßigen Eigentümern ergangen sind, werden anerkannt und gegen das Eigentum/Vermögen der Urteilsschuldner in allen EU-Mitgliedstaaten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 anerkannt und vollstreckt.

In der Rechtssache Meletis Apostolides gegen Orams, in der es um Immobilien im Besitz von Herrn Apostolides in der Gegend von Lapithos geht, das sich unrechtmäßig im Besitz der Eheleute Orams befand, verurteilte das Bezirksgericht Nikosia die Beklagten wegen unbefugten Betretens des Grundstücks des Klägers, Es verurteilte sie zum Abriss der Villa und anderer auf dem Grundstück errichteter Gebäude, zur Übergabe des leeren Besitzes an den Kläger und zur Zahlung von Schadensersatz. Am 6. September 2006 erließ ein Richter der Queen’s Bench Division des High Court of Justice im Vereinigten Königreich sein Urteil über über die Berufung der Orams gegen die Registrierung und Vollstreckung des zyprischen Urteils zugunsten von Herrn Apostolides in Großbritannien.

(1 Includes only hotels and other accommodation facilities on which information regarding property ownership is available.)

Herr Apostolides legte gegen das erstinstanzliche Urteil Berufung ein, und zur Klärung der zahlreichen in der Rechtssache aufgeworfenen Fragen des Europäischen Gemeinschaftsrechts Gemeinschaftsrechts zu klären, legte das Berufungsgericht dem Europäischen Gerichtshof [EuGH] eine Reihe von Fragen zur Vorabentscheidung vor. Entscheidung vor. Am 29. April 2009 erließ der Europäische Gerichtshof [Große Kammer] sein Urteil über das Vorabentscheidungsersuchen und bestätigte Apostolides und der Republik Zypern, die als Mitgliedstaat der Europäischen Union dem Rechtsstreit als Streithelferin vor dem Gerichtshof.

Im Anschluss an das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union erließ das Berufungsgericht am 19. Januar 2010 sein endgültiges sein endgültiges Urteil in dieser Rechtssache. Das Gericht betonte die Verpflichtung zur Achtung der Souveränität, Unabhängigkeit und territorialen Integrität der Republik Zypern zu achten, und bekräftigte die ausschließliche Zuständigkeit zyprischer Gerichte, auch in Fällen, die Eigentumsrechte an Grundstücken in den in den besetzten Gebieten der Republik Zypern. Gleichzeitig stellte der Gerichtshof fest, dass trotz der internationalen Unterstützung für die Bemühungen um eine Lösung des Zypernproblems kein Grund für die Nichtanerkennung und Umsetzung eines rechtmäßig ergangenen Urteils eines Gerichts in einem rechtmäßig konstituierten Staat, der Mitglied der Europäischen Union ist, besteht. In dieser Hinsicht argumentierte der Gerichtshof sogar, dass eine Verweigerung der Anerkennung eines solchen Urteils durch das zypriotische Gericht die Situation verschärfen würde. Gleichzeitig betonte der Gerichtshof, dass die Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen zwar auf Verhandlungen und eine Lösung des Zypernproblems drängen, aber stets die Achtung der territorialen Integrität der Republik Zypern unter einer einheitlichen Souveränität fordern, was eindeutig die Achtung der Gerichte als Rechtsprechungsorgan eines souveränen Staates einschließt.

Wichtig ist auch, dass nach dem zypriotischen Strafgesetzbuch, Kap. 154, jede Person, die in betrügerischer Absicht mit fremdem unbeweglichem Vermögen handelt einer anderen Person mit unbeweglichem Vermögen handelt, sich eines Verbrechens schuldig macht (“betrügerischer Handel mit unbeweglichem Vermögen, das einer anderen Person gehört”) und mit einer Freiheitsstrafe von bis zu sieben Jahren bestraft wird. Nach dem Gesetz handelt eine Person mit unbeweglichem Vermögen, wenn sie (a) ein unbewegliches Vermögen an eine andere Person verkauft, vermietet, mit einer Hypothek belastet oder in irgendeiner Weise zur Nutzung durch eine andere Person zur Verfügung stellt oder (b) für den Verkauf, die Vermietung, die Verpfändung oder die Belastung eines unbeweglichen Vermögens oder dessen Nutzung durch eine andere Person wirbt oder diese in anderer Weise fördert, oder c) einen Vertrag über den Verkauf an einen anderen oder die Vermietung an einen anderen oder die Verpfändung an einen anderen oder die Belastung in irgendeiner Weise zu Gunsten eines anderen oder die Nutzung eines Grundstücks durch einen anderen schließt oder d) das Grundstück, das Gegenstand des Geschäfts ist, annimmt. Je nach Situation kann auch ein Europäischer Haftbefehl gegen Personen ausgestellt werden, die in der Republik wegen der oben genannten Straftat verfolgt werden können.

In Anbetracht der obigen Ausführungen und unter besonderer Berücksichtigung der Tatsache, dass das Recht auf friedliche Nutzung des Eigentums ein unveräußerliches Menschenrecht ist, das durch die Verfassung der Republik und die Europäische Menschenrechtskonvention geschützt ist, haben griechische zyprischen Eigentümern ein Recht auf Rechtsschutz gegen jede Form von unrechtmäßigem Eingriff in diese Rechte zu. Personen Personen, die für solche Eingriffe verantwortlich sind, laufen ernsthaft Gefahr, entweder zivilrechtlich oder strafrechtlich belangt zu werden. oder strafrechtlich verfolgt zu werden, was schwerwiegende Folgen haben kann, wie bereits oben erläutert.

Das Außenministerium der Republik Zypern warnt ausländische Staatsbürger, die in den besetzten Teil Zyperns reisen möchten, eindringlich davor den besetzten Teil Zyperns reisen möchten, dass der Aufenthalt in den aufgelisteten Hotels in griechisch-zyprischem Besitz oder in Hotels, die ohne Zustimmung der Eigentümer auf griechisch-zyprischem Eigentümern gebaut wurden, illegal ist und zur illegalen Ausbeutung bzw. Aneignung von griechisch-zyprischem Eigentum beiträgt und/oder dabei hilft zyprischen Eigentums unter Verstoß gegen das nationale und/oder internationale Recht. Ausländischen Staatsbürgern wird daher empfohlen, sich Unterkunft in Hotels und anderen Einrichtungen zu suchen, die rechtmäßig im Besitz türkischer Zyprioten sind.

Auf dem Originaldokument folgt dann eine mehrseitige Liste – bitte hier das Original einsehen!

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Rechtsanwalt zerlegt ahnungslose LLC Firmengründungsdilettanten!

Als “Staatenloser” und “Perpetual Traveler” in der Steuerhinterziehung!?

Kommt man als “Staatenloser” in Wirklichkeit nie aus der Steuerpflicht heraus? Ist selbst eine US-LLC als Schutz völlig wirkungslos? Und was sagt die Finanzverwaltung dazu? Diesen spannenden Fragen geht RA Dr. Tim Greenawalt in diesem Video nach. 

00:00 Herzlich willkommen! 

00:27 Intro 

00:41 Einleitung 

03:10 Wie funktioniert das “Staatenlos”-Konzept? 

10:41 Vorher mit Kunden abklären! 

10:48 Was muss ich beim deutschen Finanzamt angeben? 

13:14 Löst Perpetual Traveling eine Steuerpflicht aus? 

13:49 Wie funktioniert die erweitert beschränkte Steuerpflicht? 

20:03 Was ist bei Formel-1-Pilot Heinz-Harald Frentzen passiert? 

21:13 Urteil des BFH vom 19.12.2007 (I R 19/06) 

22:31 “Floating Income” = Betriebsstättenlose Einkünfte!? 

25:35 Folge: § 2 Abs. 1 S. 2 AStG – reine Geschäftsleitungsbetriebsstätte reicht nicht aus! 

26:52 Konsequenz: Wie würde der BFH heute bei einem Perpetual Traveler entscheiden? 

28:21 Was sagen Anbieter von US-LLCs? 

29:53 Achtung: massive steuerrechtliche Fehler! 

30:46 1. Fehler: Perpetual Travelung produziert keine Einkünfte durch eine ausländische Betriebsstätte! 

33:25 Folge: Perpetual Traveler mit bloßer Geschäftsleitungsbetriebsstätte im Ausland = Steuerpflicht in Deutschland! 

34:54 Schützt eine US-LLC oder Kapitalgesellschaft? 

35:32 Zwischenfazit 

36:20 2. Fehler: § 121 BewG ist vollkommen irrelevant! 

39:34 Selbst ohne deutsches Konto: Perpetual Traveler = Wesentliche wirtschaftliche Interessen im Inland! 

41:47 Bundesfinanzministerium: Perpetual Traveling ist IMMER in Deutschland steuerpflichtig! 

44:11 Ist Perpetual Traveling wirklich Steuerhinterziehung? 

47:06 Wie sieht die Praxis der Finanzämter aus? 

49:02 Case Study: Shakira 

51:29 Zusammenfassung 

53:51 Bonus: Doppelt qualifizierte Einkünfte und Freiberufler 

56:39 Abschluss

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Der Unternehmensberater Horst D. Deckert hat 30 Jahre Erfahrung mit der Gründung und der Verwaltung von Aktiengesellschaften (Corporation) in den Vereinigten Staaten. Er erklärt Ihnen, wie es geht!

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