Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Kategorie: Nachrichten

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Skandal-Beschluss: Abschiebeschutz für Salafistenprediger – Gericht verweist auf Bundestag!

Skandal-Beschluss: Abschiebeschutz für Salafistenprediger – Gericht verweist auf Bundestag!

Skandal-Beschluss: Abschiebeschutz für Salafistenprediger – Gericht verweist auf Bundestag!

Der deutsche Rechtsstaat gerät immer mehr in Schieflage: Während Regierungskritik mehr und mehr zur Straftat erhoben wird, haben Islamisten, die die freiheitlich demokratische Grundordnung abschaffen und durch Sharia-Unrecht ersetzen wollen, Narrenfreiheit. Ein Eilbeschluss des Kölner Verwaltungsgerichts zugunsten des islamistischen Hasspredigers Abdul Alim „Leonis“ Hamza verdeutlicht das: Der darf nun nicht abgeschoben werden. Das Gericht verweist in seiner Begründung direkt auf einen Antrag der CDU/CDU zum Kampf gegen den politischen Islam, der kläglich scheiterte. Warum scheiterte er? Weil man Muslime „nicht verprellen“ dürfe – O-Ton einer Grünen-Abgeordneten, eine Woche nach dem IS-Horror in Mannheim.

Islamistische Hetzer hätten in Deutschland nichts zu suchen, hatte Nancy Faeser behauptet – doch das stimmt wohl nicht, denn die sogenannte Rechtslage im besten Deutschland ist offenkundig eine ganz andere. Die Abschiebehaft des aus dem Kosovo stammenden Hasspredigers Leonis Hamza durfte nach dem IS-Terror in Solingen als regelrechter Marketinggag für NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst herhalten: Bei der Vorstellung eines „Sicherheitspakets“ im Kampf gegen militante radikal-islamische Salafisten lobte er Bonner Staatsschutz und städtische Ausländerbehörde und kolportierte, die „Balance zwischen Freiheit und Sicherheit“ werde wieder ins Lot gebracht. Bund und Länder müssten zusammen „eine Schneise in das Dickicht überkomplexer Regelungen im Migrationsrecht“ schlagen.

Doch genau daran scheitert’s. Dass gegen Abschiebungen lustig geklagt werden kann, ist inzwischen bekannt (und wird – finanziert von Steuergeldern – auch offen propagiert). Dass man nicht einmal Salafistenprediger abschieben kann, ist jedoch noch eine andere Hausnummer: Das Kölner Verwaltungsgericht hat am Mittwoch per Eilbeschluss einen vorläufigen Abschiebestopp für Hamza verhängt.

Zwar stuft der Bonner Staatsschutz ihn als Gefahr für die freiheitliche demokratische Grundordnung ein: Als Hassprediger-YouTuber mit engen Verbindungen in die Clanszene, zu führenden salafistischen Predigern sowie zu Mixed-Martial-Arts-Kämpfern verbreitet er erfolgreich die salafistische Ideologie, die die demokratische Grundordnung ablehnt und stattdessen die Durchsetzung eines Steinzeitrechts gemäß der Sharia fordert. Über die hohe Aktivität in den sozialen Netzen wird Nachwuchs rekrutiert, der das islamische Kalifat durchsetzen soll – etliche Konvertierungen durch Hamza sollen belegt sein. Bei Teenagern treffen seine Botschaften scheinbar auf besonders fruchtbaren Boden. Focus-Recherchen zufolge wurde zudem bereits unter anderem wegen Körperverletzung und Bedrohung gegen Hamza ermittelt, doch er kam immer milde davon, indem die Verfahren gegen eine Geldauflage eingestellt wurden.

Das Landeskriminalamt NRW wiederum hatte Hamza schon 2022 als „relevante Person“ eingestuft, die „innerhalb des extremistisch-terroristischen Spektrums die Rolle einer Führungsperson, eines Unterstützers/Logistikers oder eines Akteurs“ einnimmt. Das entspricht der zweithöchsten Risikokategorie.

Gesetzeslage lässt Abschiebung nicht zu

Jedoch: Nach dem Beschluss des Verwaltungsgerichts ist politischer Salafismus nach aktueller Gesetzeslage keine Gefahr für die deutsche Demokratie. Angeblich habe Hamza nicht öffentlich zu Gewalt oder Hass aufgerufen und könne so nicht als Hassprediger eingestuft werden. Die bloße Zugehörigkeit zum Salafismus ist nicht von Belang. Nicht einmal die vom Staatsschutz angeführte häusliche Gewalt gegen Hamzas Ehefrau und die Kinder (samt Morddrohung gegen seine damals fünf Jahre alte Tochter!) ließ man gelten, denn auch diese Verfahren seien eingestellt worden, nachdem die Bedrohungslage für das Kind angeblich nicht mehr bestand.

Sprachlos macht in diesem Kontext die Feststellung des Gerichts, dass aufzuklären sei, ob Hamza nicht „wegen seiner Bindung zu seinen deutschen Kindern ein aus dem EU-Recht resultierendes Aufenthaltsrecht zusteht“: Er sprach zwar eine Morddrohung gegen seine eigene Tochter aus, doch das Mädchen könnte ihm samt Geschwisterchen demnach trotzdem das Verbleiben in Deutschland, dessen Werte er offenkundig verachtet, sichern.

Die Bonner Ausländerbehörde muss jetzt neue Argumente für die Abschiebung vorweisen, sonst wird der Hassprediger bleiben. Focus zitiert einen hochrangigen Staatsschützer: „Das wäre ein großer Schlag für die Sicherheitsbehörden, die Salafisten-Szene würde dies als großen Sieg feiern und niemand würde sich mehr trauen, nochmals einen dieser Hassprediger auszuweisen.“

Verwaltungsgericht verweist direkt auf die Haltung der Bundesregierung

Abschiebungen sind im besten Deutschland nicht gewünscht – nicht einmal dann, wenn es um gefährliche Salafisten geht. Davon zeugt auch, dass die Ampel und die Linkspartei einen Antrag der CDU / CSU-Bundestagsfraktion vom 14. Mai ablehnten, wonach ein neues Gesetz gefordert wurde, das ein besonders schweres Ausweisungsinteresse für Salafisten vorsah. Wer kann von sich behaupten, nicht nur die eigenen Bürger, sondern auch die gesamte Staatsform schützen zu wollen, wenn solche Anträge abgewiesen werden? Besonders brisant ist in diesem Kontext die Tatsache, dass das Verwaltungsgericht Köln selbst sich auf genau diesen abgelehnten Antrag bezieht:

Nach Überzeugung des Gerichts lässt die aktuelle Gesetzeslage nicht die Annahme zu, dass Anhänger des politischen Salafismus, zu denen grundsätzlich auch der Antragsteller gehören dürfte, ohne Hinzutreten weiterer Umstände eine Gefahr für die freiheitliche demokratische Grundordnung darstellen und damit bereits als solche ein besonders schweres Ausweisungsinteresse erfüllen. Ein Gesetzesänderungsvorhaben mit der Intention, in solchen Fällen bereits ein besonders schweres Ausweisungsinteresse anzunehmen, ist zuletzt im Bundestag gescheitert (vgl. BT-Drucksache 20/11663).

Warum scheiterte der Antrag? Weil Muslime nicht „verprellt werden“ dürfen

Das kann fast als „Selbst schuld, ihr wollt es doch so!“ an die Bundesregierung aufgefasst werden: Das Gericht befindet quasi, dass ihm die Hände gebunden sind und schiebt den Schwarzen Peter weiter. Das Plenarprotokoll 20/172 (hier archiviert) des Bundestags vom 6. Juni (eine Woche nach dem tödlichen Islamisten-Angriff in Mannheim!) zeigt die unfassbare Debatte, die zum fraglichen Antrag der CDU/CSU gegen den politischen Islam im Bundestag geführt wurde. Wollen Sie wissen, warum er scheiterte? Weil das die Ansicht der Ampel, hier vertreten von der Grünen Lamya Kaddor, ist:

Politischen Islam nicht bekämpfen, um Muslime nicht zu verprellen? Zuvor befand auch Sebastian Hartmann von der SPD (s. S. 37):

SPD-Politiker: Islamisten-Forderung nach Abschaffung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung ist hinzunehmen

Ebenfalls von der SPD – genauer: Daniel Baldy – stammte der folgende Ausspruch (S. 56):

Das ist brisant: Stets und ständig wird einfachen Regierungskritikern, die diktatorische Maßnahmen ablehnten und den Bürgerwillen respektiert wissen möchten, vorgeworfen, sie wollten die freiheitlich demokratische Grundordnung abschaffen. Baldys Parteikollegin Faeser bzw. deren Behörde berief sich darauf auch beim Verbot des Compact-Magazins: Dem wird vorgeworfen, „kämpferisch-aggressiv“ gegen diese Ordnung aufzutreten. Rufen derweil Islamisten zur Abschaffung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung auf, ist das plötzlich hinzunehmen und kann nicht verboten werden? Um Missstände in Deutschland zu verstehen, ist die Lektüre des gesamten Protokolls zu empfehlen.

Noch einmal: Diese Debatte fand nur wenige Tage nach dem islamistischen Attentat in Mannheim statt, das einen Polizisten das Leben kostete. Auf das Scheitern des hier debattierten Antrags bezieht sich nun das Verwaltungsgericht Köln in seiner Entscheidung. Weil Muslime nicht verprellt werden dürfen, verbleiben also Salafisten im Land? Dieser katastrophale Eindruck drängt sich auf. Integrierte Migranten wünschen sich genauso Sicherheit und den Schutz der freiheitlich demokratischen Grundordnung wie die „schon länger in Deutschland Lebenden“. Sie sind durch Maßnahmen gegen den politischen Islam nicht zu verprellen, sie profitieren ja selbst davon. Wem also biedert man sich hier an?

Die verpulverte Billion – wo bleibt der Staatsanwalt?

Die verpulverte Billion – wo bleibt der Staatsanwalt?

anonymousnews.org – Nachrichten unzensiert

Die verpulverte Billion – wo bleibt der Staatsanwalt?

Die verpulverte Billion – wo bleibt der Staatsanwalt?

Die Energiewende verschlang bisher rund 700 Milliarden Euro und ruiniert die Wirtschaft. Wenn man die  AKWs einfach weiterbetrieben und für die Hälfte der Summe neue gebaut hätte, wäre dreimal soviel CO2 eingespart worden. Ein Fall für die Gerichte!

von Manfred Haferburg

Vernünftige Artikel über die Energiewende in den Medien sind äußerst rar. Um so erfreulicher ist es, wenn man auf einen solchen aufmerksam gemacht wird. So geschehen mit einem Beitrag am 27.09.2024 von Dr. Olaf Zinke in der Zeitung „agrarheute“ mit dem Titel: „Strompreise für 11 Stunden negativ – Strommarkt komplett aus den Fugen”, der mich an Rüdiger Stobbes verdienstvolle wöchentliche Achgut-Kolumne „Woher kommt der Strom?” erinnerte.

Am Donnerstag, dem 26.09.2024, waren die Strompreise am Spotmarkt für 11 Stunden negativ. Das heißt, dass der deutsche Stromkunde und Steuerzahler für das Verklappen von Schrottstrom Geld an die ausländischen Abnehmer bezahlen musste. Der Grund dafür ist im Erfolg der Subventionspolitik der Ampel zu suchen, die weit mehr „erneuerbare Energieerzeugungskapazität“ installieren lässt, als verbraucht werden kann. Das gilt sowohl für Solarpaneele als auch für Windkraftanlagen.

Das Ziel der Bundesregierung bis 2030 ist die Installation von Solarpaneelen mit einer Leistung von 215 Gigawatt (GW). Im Jahr 2023 wurden über eine Million neue Solaranlagen installiert… Bundeskanzler Olaf Scholz mahnte jüngst beim Petersberger Klimadialog zu mehr Tempo: „… Pro Tag müssen 43 Fußballfelder an Solaranlagen entstehen, ein bis zwei Elektrolyse-Anlagen pro Woche…“ Bundeswirtschaftsminister  Habeck sagte in einem Strategiepapier des beschleunigten Solarausbaus:

„Mit der heute vorgelegten Strategie wollen wir den Ausbau nochmal deutlich beschleunigen und alle Bremsen lösen, die ein höheres Tempo beim Zubau bislang verhindert haben“.

„Zu viel zerreißt den Sack“

Eine alte Müllerweisheit besagt: „Zu viel zerreißt den Sack“. Und es ist egal, ob die Überproduktion von nicht verwendbarem Strom aus den Sonnenpaneelen oder den Windrädern oder von beiden kommt. Oft bleibt der Sack leer, dann müssen die Konventionellen und der Import es richten. Oft läuft der Sack über, dann muss der Schrottstrom teuer verklappt werden. Wenn aber weiter so ausgebaut wird, dann steigt die Wahrscheinlichkeit, dass der Sack zerreißt. Dann wird eine Netzfrequenz von 51,5 Herz erreicht, was Netzzusammenbruch oder Blackout wegen Überfrequenz bedeutet. Wind und Solar als Mehrheits-Stromerzeuger bedeuten nämlich ein enormes Klumpenrisiko. Es gibt europaweite mehrtägige Dunkelflauten. Dann kommt gar nichts. Es gibt Sturmtage bei Sonnenschein, dann kommt viel zu viel. Nur manchmal ergänzen sie sich, das ist dann Glückssache. Doch will man eine Netzsicherheit auf der Basis von Glückssache?

Ein Beispiel? Am Donnerstag, dem 26.09., wies die Bundesnetzagentur eine Produktion von Windstrom Onshore von 644.321 Megawattstunden aus. Zum Vergleich: Am Montag, dem 23.09., hingegen waren es nur knapp 59.668 Megawattstunden. Am Donnerstag wurde zehnmal mehr Windstrom erzeugt als am Montag. Dieser enorme Mengenzuwachs lässt sich weder speichern noch exportieren. Die Kohle- und Gaskraftwerke müssen es ausgleichen. Am Montag produzierten die Konventionellen 527.728 MWh, und am Donnerstag wurden sie auf 324.927 MWh gedrosselt, das sind 40 Prozent weniger. Ganz abschalten kann man sie nicht, weil sonst das Netz nicht mehr stabil zu fahren ist. Die Schwungmassen ihrer Großaggregate werden für die Sekundenreserve benötigt.  

Viel hilft viel? 

Der normale Strombedarf in Deutschland an Arbeitstagen beträgt ungefähr 75 Gigawatt. Dagegen steht die geplante installierte Solarleistung von 215 Gigawatt, also rund das Dreifache des Bedarfs. Dazu kommt noch die installierte Leistung der Windkraft. Nach dem aktuellen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sollen bis Ende 2030 in Deutschland 115 Gigawatt (GW) Windenergie an Land installiert sein. Das macht zusammen 330 Gigawatt installierte Leistung von den Erneuerbaren. Dazu sollen noch etwa 20 Gigawatt H2-Ready-Gaskraftwerke gebaut werden, auf deren Betrieb man aus Stabilitätsgründen nicht ganz verzichten kann, also zusammen 350 Gigawatt. Das ist fast das Fünffache des maximalen Bedarfs. 

Dies bedeutet, dass an sonnigen und windigen Tagen vier Fünftel der Erneuerbaren abgeregelt werden müssen und sinnlos die Landschaft verschandeln. Und es bedeutet, das bei Dunkelflauten mehr als die Hälfte der benötigten Leistung fehlt, so dass nicht mehr für alle Verbraucher Strom zur Verfügung steht.

20 Milliarden für nichts

Im Jahr 2024 gab es schon insgesamt über 400 Stunden mit negativen Strompreisen. Ein neuer Rekord, und die geneigten Leser wissen schon, wer das bezahlen muss. Bis Juli 2024 hatte die Bundesregierung bereits elf Milliarden Euro an die Netzbetreiber ausgezahlt. Die Ampel muss bis zum Jahresende noch einmal 10 Milliarden in die EEG-Umlage zuschießen, da führt kein Weg vorbei. Wenn nicht sofort umgesteuert wird,  erwarten Energieexperten ab 2026 jährliche Kosten von mindestens 30 Milliarden Euro, allein für die Nichtproduktion von Strom. Doch auch wenn die Ampel die Gesetze sofort ändert und den Sonnenkönigen und Windbaronen künftig die Nichterzeugung bei Stromüberangebot nicht mehr bezahlen will – die bisherigen Verträge gelten 20 Jahre, also bis 2044. Wir von der Achse warnen seit Jahren vor dieser dümmsten Energiepolitik der Welt (Wall Street Journal). Der Tsunami im fernen Japan hat in Deutschland mehr Kernkraftwerke zerstört als in Japan. Der deutsche Ausstieg aus der Kernenergie war der größte energiepolitische Fehler aller Zeiten.

Bis 2030 eine Billion verpulvert und praktisch nichts erreicht

Nun gibt es eine Studie aus Norwegen, die diese dümmste Energiepolitik der Welt auf ihre Bezahlbarkeit und ihren Umwelteffekt untersucht hat. Das Team um Jan Emblemsvåg veröffentlichte eine Studie der Technischen Universität Norwegens (NTNU, Ålesund, Norway, Received 10 January 2024 Accepted 9 May 2024) mit dem Titel: „What if Germany had invested in nuclear power? A comparison between the German energy policy the last 20 years and an alternative policy of investing in nuclear power” (Was wäre, wenn Deutschland in Kernkraft investiert hätte? Ein Vergleich zwischen der Deutschen Energiepolitik der letzten 20 Jahre und einer alternativen Politik der Investition in Kernkraft – Übersetzung des Autors)

Hier die Ergebnisse in Kurzform: Die Kosten der deutschen Energiewende betrugen seit 2002 etwa 696 Milliarden Euro. Erreicht wurde eine CO2-Einsparung von 25 Prozent, allerdings weitgehend verursacht durch eine Deindustrialisierung. Wenn Deutschland seine KKW hätte weiterlaufen lassen und die Hälfte der Kosten-Summe in neue KKW investiert hätte, dann wäre der CO2-Ausstoß um 73 Prozent gesunken. 

Wenn man nun noch bedenkt, wie das Wirtschafts- und Umweltministerium beim Abschalten der letzten Kernkraftwerke die Öffentlichkeit und den Bundestag belogen haben, dann wundert es schon, dass eine strafrechtliche Verantwortlichmachung der zuständigen Politiker noch nicht einmal in Erwägung gezogen wird. 

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Herzinfarkte bei jungen Menschen: Anstieg nicht mehr zu übersehen

Herzinfarkte bei jungen Menschen: Anstieg nicht mehr zu übersehen

Herzinfarkte bei jungen Menschen: Anstieg nicht mehr zu übersehen

Fitte, junge Menschen erleiden in den letzten Jahren signifikant öfter Herzprobleme. Die Daten liegen mittlerweile am Tisch. Man sträubt sich aber davor, die Ursache zu erkennen.  Es gibt einen „alarmierenden Anstieg der Herzinfarkte“. Aber nicht bei älteren Menschen, sondern bei athletischen, „superfitten“, schlanken und jungen Menschen. Dieser Trend ist in der gesamten westlichen Welt zu […]

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Nächste Studie stellt Treibhausgas-Theorie auf den Kopf

Nächste Studie stellt Treibhausgas-Theorie auf den Kopf

Nächste Studie stellt Treibhausgas-Theorie auf den Kopf

Vernachlässigen die Klimawissenschaftler die Rolle von Stickstoff und Sauerstoff in Sachen Temperaturen und Klimawandel? Zwei renommierte Chemiker weisen in einer interessanten Studie auf die beiden Hauptgase unserer Atmosphäre hin. Werden diese von der Forschung zu wenig berücksichtigt?

Eine neue Studie zweier renommierter Chemiker mit dem Titel „The role of greenhouse gases in radiative equilibrium – Thermodynamic Evaluation“ sorgt für Aufsehen in der Klimaforschung. Entgegen der gängigen Lehrmeinung behaupten die Wissenschaftler, dass nicht die klassischen Treibhausgase wie CO2 hauptverantwortlich für den Treibhauseffekt sind, sondern die Hauptbestandteile unserer Atmosphäre: Stickstoff und Sauerstoff.

Die Chemiker Helmut Ullmann und Martin Bülow präsentieren in ihrer Arbeit Berechnungen, die zeigen sollen, dass der Beitrag von CO2 und Methan zum Treibhauseffekt vernachlässigbar sei. Stattdessen seien es die Gase Stickstoff und Sauerstoff, die zusammen 99 Prozent der Atmosphäre ausmachen, welche den Großteil der Erderwärmung verursachen.

In ihrer Studie argumentieren die Forscher, dass die Wärmespeicherung in der Treibhaus-Erde von allen Gaskomponenten verursacht wird, hauptsächlich von Stickstoff und Sauerstoff. Sie behaupten, es sei nicht zulässig, den allgemeinen globalen Treibhauseffekt von 33 °C ausschließlich Wasserdampf, CO2 und den anderen Spurengasen zuzuschreiben.

Diese These widerspricht fundamental dem etablierten Modell des Treibhauseffekts. Bislang ging man davon aus, dass vor allem die Spurengase wie CO2 für die Erwärmung verantwortlich sind, da sie Infrarotstrahlung absorbieren und wieder abstrahlen. Ullmann und Bülow argumentieren jedoch, dass auch Stickstoff und Sauerstoff Wärme aufnehmen – zwar etwas weniger effektiv als die klassischen Treibhausgase, aber aufgrund ihrer schieren Menge in der Atmosphäre dennoch ausschlaggebend.

Die Studie stützt sich dabei auf frühere Experimente, die zeigten, dass Luft (99 Prozent Stickstoff und Sauerstoff) sich unter Erwärmung ähnlich verhält wie reines CO2. Ein äußerst interessanter Aspekt, der bislang von den Klimaforschern kaum berücksichtigt wurde, weil man sich aus ideologischen Gründen lieber auf das Kohlendioxid und andere sogenannte „Treibhausgase“ konzentriert.

Hape ade. Scheiden tut nicht weh.

Mit Deinem Schlämmer-Bauch sitzt Du da wie Horst höchstselbst. Vielleicht übst Du ja schon für sein angekündigtes Revival, bei dem Du Schlämmer gegen die AfD in Stellung bringen willst. Auf Maischbergers Feststellung, dass Du dann ja „AfD-Menschen“ begegnen könntest, hast Du mit steinerner, selbstgerechter Miene erwidert: Das ist ja gewünscht. Horst läßt sich bei der AfD nicht die Butter vom Brot nehmen. Das verspreche ich Dir.

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„Wir sind vorbereitet“: Dobrindt (CSU) hält Neuwahlen am 2. März für möglich

„Wir sind vorbereitet“: Dobrindt (CSU) hält Neuwahlen am 2. März für möglich

„Wir sind vorbereitet“: Dobrindt (CSU) hält Neuwahlen am 2. März für möglich

Nachdem FDP-Chef Christian Lindner einen Bruch der Chaos-Ampel noch vor Weihnachten nicht ausgeschlossen hat, schießen in der Hauptstadt die Neuwahl-Spekulationen ins Kraut. CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt nennt bereits ein konkretes Datum für mögliche Neuwahlen. Diese könnten am 2. März 2025 zeitgleich mit den Wahlen zur Bürgerschaft (Landesparlament) in Hamburg stattfinden. Was allerdings voraussetzen würde, dass Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) zuvor den Weg zu Neuwahlen über eine verlorene Vertrauensabstimmung im Deutschen Bundestag freimacht.

Angesichts der kriselnden Ampel-Koalition reißt die Debatte über eine mögliche vorgezogene Bundestagswahl jedenfalls nicht ab. Die CSU ist nach den Worten ihres Landesgruppenchefs im Bundestag, Alexander Dobrindt, auf so ein Szenario vorbereitet. Bislang ist die Bundestagswahl für den 28. September 2025 geplant.

Der „Augsburger Allgemeinen“ sagte Dobrindt: „Ich könnte mir vorstellen, dass am 2. März 2025, dem Tag der Bürgerschaftswahl in Hamburg, auch eine Bundestagswahl stattfindet.“

Absage an Koalition mit den „Grünen“

Der CSU-Landesgruppenchef wandte sich abermals gegen eine Koalition der Union mit den „Grünen“ im Bund, wie sie zuletzt der schleswig-holsteinische Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) ganz offensichtlich in Absprache mit dem Unions-Kanzlerkandidaten Friedrich Merz (CDU) ins Gespräch gebracht hatte. „Ein Politikwechsel ist meiner Überzeugung nach mit den Grünen nicht möglich“, sagte Dobrindt. Es gebe vielleicht einzelne „Grüne“, die bereit seien, sich aus der „linksgrünen Ecke“ herauszubewegen. „Aber die große Mehrheit der Partei ist dazu nicht in der Lage und nicht willens“, betonte der CSU-Politiker.

Stattdessen befürwortete Dobrindt eine von der Union geführte Koalition mit der SPD auf Bundesebene. Schwarz-Rot würde angeblich einem breiten Wunsch in der Bevölkerung entsprechen.

Mit anderen Worten: Deutschland käme vom Regen in die Traufe!

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Sahra und ihre drei neuen „Friedensengel“

Sahra und ihre drei neuen „Friedensengel“

Sahra und ihre drei neuen „Friedensengel“

Von WOLFGANG HÜBNER | Was machen Politiker aus den Reihen der Aufrüstungsparteien, um ihre schönen Ministerpräsidentenposten zu sichern? Sie müssen irgendwie ins Geschäft mit der in ihren Bundesländern erfolgreichen neuen Partei von Sahra Wagenknecht kommen, andererseits aber wortreich beteuern, auf „Zeitenwende“-Linie gegen Russland zu bleiben. Um diese komplizierte Übung fürs Publikum einigermaßen überzeugend hinzubekommen, bräuchte […]

Sonnensturm-Alarm: Gigantischer Ausbruch rast auf Erde zu

Sonnensturm-Alarm: Gigantischer Ausbruch rast auf Erde zu

Sonnensturm-Alarm: Gigantischer Ausbruch rast auf Erde zu

Kürzlich ereignete sich eine gewaltige Sonneneruption, die am 5. Oktober auf die Erde treffen könnte. Satelliten, Kommunikationssysteme und Stromnetze könnten Berichten zufolge davon beeinträchtigt werden. Als positiver Nebeneffekt könnten aber auch Polarlichter beobachtbar sein. Was erwartet uns?

Am 2. Oktober 2024 ereignete sich auf der Sonne ein gewaltiger Energieausbruch, der Wissenschaftler weltweit aufhorchen ließ. Der kolossale Ausbruch, klassifiziert als X6.2-Flare, katapultierte sich auf den zweiten Platz der stärksten Sonneneruptionen im laufenden Sonnenzyklus 25. Laut Berichten des Space Weather Prediction Center (SWPC) der NOAA ereignete sich der Ausbruch in der Region 3842 der Sonne. Mit diesem Ereignis ging auch ein koronaler Massenauswurf (CME) einher, der möglicherweise an diesem Wochenende die Erde erreichen könnte.

Sollte der CME tatsächlich auf die Erde treffen, könnten verschiedene Auswirkungen spürbar werden. Das SWPC warnt vor möglichen Störungen von Kommunikationssystemen, insbesondere im Bereich der Hochfrequenzkommunikation. Auch Satellitensysteme und Stromnetze könnten potenziell beeinträchtigt werden. Ein faszinierender Nebeneffekt könnte das Auftreten von Polarlichtern sein, die möglicherweise auch in mittleren Breitengraden sichtbar werden.

Besonders interessant ist die Entwicklung des aktuellen Sonnenzyklus 25. Entgegen früherer Prognosen zeigt sich die Sonne deutlich aktiver als erwartet. Die Website SolarHam.com berichtet, dass die Sonnenaktivität alle bisherigen Vorhersagen übertrifft. Es wird spekuliert, dass der Höhepunkt des Zyklus früher eintreten und intensiver ausfallen könnte als ursprünglich angenommen. Diese unerwartete solare Hyperaktivität wirft Fragen auf. Wie gut sind unsere Schutzmaßnahmen für kritische Infrastrukturen? Wie können wir uns besser auf solche intensiven Sonnenereignisse vorbereiten?

Während Wissenschaftler weltweit an verbesserten Vorhersagemodellen und Schutzkonzepten arbeiten, bleibt uns vorerst nur, die Entwicklung genau zu beobachten. Mit etwas Glück werden wir in den kommenden Tagen Zeugen eines himmlischen Spektakels, wenn die Teilchen des Sonnensturms auf unsere Atmosphäre treffen und möglicherweise Polarlichter erzeugen. Eines ist sicher: Die Sonne erinnert uns einmal mehr daran, dass wir Teil eines lebendigen, dynamischen Sonnensystems sind.

Wien macht Tempo bei Agenda 2030

Wien macht Tempo bei Agenda 2030

Wien macht Tempo bei Agenda 2030

Die Stadt Wien hat einen neuen Digitalisierungsplan vorgelegt, der den Weg zur Agenda 2030 festsetzen soll. Dabei gibt es für die Bürger fast nur Vorteile.  Wien steht fest hinter der UN-Agenda 2030. Das hat TKP immer wieder an konkreten Beispielen gezeigt: Etwa als Labor für „CO2-Kredit-Systeme“ oder bei Plänen zur 15-Minuten-Stadt. Aktuell erneuert die Stadt […]

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Verbotsantrag im Bundestag: Droht JETZT ein AfD-Verbot? | Rechtsanwalt Mandic klärt auf

Verbotsantrag im Bundestag: Droht JETZT ein AfD-Verbot? | Rechtsanwalt Mandic klärt auf

Verbotsantrag im Bundestag: Droht JETZT ein AfD-Verbot? | Rechtsanwalt Mandic klärt auf

Die links-liberal-woken „Leitmedien“ und einzelne Bundestagsabgeordnete missbrauchen den Thüringer „Landtagstumult“, um die AfD-Verbotsdebatte erneut anzufachen.

Der renommierte Rechtsanwalt Dubravko Mandic erläutert und analysiert die juristischen Voraussetzungen für ein mögliches AfD-Verbotsverfahren.

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Henrik Svensmark: Der Zusammenhang zwischen kosmischer Strahlung und Klima DEUTSCHE VERSION

16. Internationale EIKE-Klima- und Energiekonferenz, IKEK-16, 14.-15. Juni 2024, Wien.

Quantifizierung der Rolle, die die Sonne beim Klimawandel spielt. Warum glauben wir, daß es sich um kosmische Strahlung handelt, und was bedeutet das?

Nir Shaviv und Henrik Svensmark erklären, wie die Sonne der Erde unser Klima steuert. Sie entdeckten den Svensmark-Shaviv-Effekt, wie wir ihn bei EIKE nennen, fast gleichzeitig und unabhängig voneinander: Kosmische Strahlung, Überreste von Supernovae, trifft auf die obere Atmosphäre des Planeten und erzeugt in einem komplizierten Prozeß Wolkenkerne.

Die Teilchenstrahlung der Erdsonne verdrängt nun einen Teil dieser kosmischen Teilchen, was im Extremfall, nach einer Koronaeruption, seit den 1950er Jahren als Forbush-Effekt bekannt ist. Auf diese Weise bewirkt die Sonne – je nach ihrer eigenen aktuellen Strahlungsintensität – eine Abnahme der Wolkendecke, indem sie die Anzahl der für ihre Bildung erforderlichen Kerne verringert. Die Folge ist der bereits erwähnte Dominoeffekt: Weniger Wolken reflektieren weniger Sonnenstrahlung zurück ins All, wodurch sich die Atmosphäre aufheizt.

Der Beitrag Henrik Svensmark: Der Zusammenhang zwischen kosmischer Strahlung und Klima DEUTSCHE VERSION erschien zuerst auf EIKE – Europäisches Institut für Klima & Energie.

Mutter verzweifelt: Mann mit Down-Syndrom soll endlos gegen Covid zwangsgeimpft werden

Mutter verzweifelt: Mann mit Down-Syndrom soll endlos gegen Covid zwangsgeimpft werden

Mutter verzweifelt: Mann mit Down-Syndrom soll endlos gegen Covid zwangsgeimpft werden

Wir schreiben das Jahr 2024, das Narrativ der ultimativ tödlichen Pandemie und der Impfung als Allheilmittel ist längst widerlegt – doch das hindert Behörden nicht daran, Bürger zu entrechten und ihnen Schaden zuzufügen. So berichtet aktuell der Telegraph von einem Rechtsstreit, den eine verzweifelte Mutter für ihren Sohn ausfechtet: Dieser leidet am Down-Syndrom – und soll weiterhin gegen Covid-19 zwangsgeimpft werden. Immer wieder verabreichte man ihm in der Vergangenheit heimlich Betäubungsmittel über seine Getränke, um ihn bewusstlos zu machen und zu impfen.

Der Fall wirkt wie ein schrecklicher Anachronismus: „Die Pandemie ist vorbei und Covid wird jetzt als kaum mehr als eine Erkältung behandelt. Aber mein Sohn wird als genauso gefährdet eingestuft wie Menschen mit lebensbedrohlichen Krankheiten“, erörtert die Mutter des Mannes (in der Berichterstattung Adam genannt). Adam ist laut Bericht in seinen 30ern. Er lebt in einer Pflegeeinrichtung.

Dass selbst lange nach Beendigung der sogenannten Pandemiemaßnahmen noch auf Zwangsimpfungen gedrängt wird, scheint unfassbar: Man könnte sich fast fragen, ob man über arme Heimbewohner die Lager voller Impfstoff leeren möchte. Ein sogenanntes Integrated Care Board, das als öffentliche Behörde lokal Funktionen des National Health Service (des staatlichen Gesundheitssystems in Großbritannien) ausübt und für Adam zuständig ist, hat schon 2021 einen Gerichtsbeschluss erwirkt, der die heimliche Verabreichung des AstraZeneca-Vakzins erlaubte: Ein Richter stimmte also ernsthaft zu, dass der Tee oder Organgensaft des jungen Mannes mit Betäubungsmitteln versetzt wird, um ihn ruhigzustellen und gegen seinen Willen zu impfen.

Begründet wurde das mit seiner Zugehörigkeit zur „Risikogruppe“: Adam habe Lernbehinderungen, sei autistisch, leidet wie bereits erwähnt am Down-Syndrom und sei übergewichtig. Durch das Spiken seiner Getränke sollte physischer Zwang verhindert werden – dem widersetzte Adam sich zuvor nämlich stets erfolgreich. Obendrein leide er an einer Nadelphobie, so entnimmt man den Gerichtsdokumenten, die dem Telegraph vorliegen. Unschön fand man zudem, dass Adam gerne Menschen umarme – ein No-Go in Corona-Zeiten. Man sprach ihm das Verständnis für die Covid-Maßnahmen ab und befand, man wisse am besten, was gut für ihn ist. Dass seine Mutter, Catherine, das gänzlich anders sah, ignorierte man.

Ein Sprecher der UK Health Security Agency betont auf Anfrage des Mediums, die Impfung wäre freiwillig auf Basis von informierter Zustimmung – sei ein Erwachsener nicht in der Lage, zuzustimmen, sei es „Aufgabe der Ärzte, das Wohl der Betroffenen in Zusammenarbeit mit den Angehörigen abzuwägen“. Diese Zusammenarbeit mit den Angehörigen findet aber offenkundig nicht statt. Catherine hat sogar eine Crowdfunding-Kampagne eingerichtet, um Unterstützung für ihren Kampf gegen diese Entrechtung zu bekommen.

Zwei Zwangsimpfungen erfolgten bereits

Zweimal war dieser menschenunwürdige Prozess erfolgreich – das erste Mal im Jahr 2023, als der Corona-Wahn bereits zum Erliegen gekommen war: Das mit Temazepam, Lorazepam oder Diazepam (diese Präparate wurden gerichtlich erlaubt) versetzte Getränk knockte den jungen Mann aus, Pflegepersonal samt Heimleiter stürmten ins Zimmer, rollten seinen Ärmel hoch und verabreichten ihm die Injektion, die er zuvor bei jeder Nachfrage konsequent abgelehnt hatte. Anschließend informierte man die wütende Catherine, dass gegen ihren Willen und ohne vorherige Information eine Impfung vorgenommen worden war. Dokumenten zufolge erlitt Adam keine Nebenwirkungen – nachfolgende Probleme würde in so einer Situation mutmaßlich aber auch niemand zugeben.

Drei weitere Versuche von Zwangsimpfungen hatten stattgefunden, sind aber fehlgeschlagen, etwa weil das Betäubungsmittel nicht angeschlagen oder aber weil Adam sein Getränk in den Abfluss geschüttet hat.

Auch im Jahr 2024 geht die Impfwut weiter. Dabei hatte Adam bereits Covid-19, war aber nur leicht erkrankt. Er hat laut Catherine abgenommen und ist gesund. Corona-Maßnahmen gelten ohnehin keine mehr, das Impf-Narrativ wurde entzaubert. Das ICB hat nun trotzdem einen neuen Antrag gestellt, der es dem Personal von Pflegeheimen erlauben soll, Beruhigungsmittel und Impfungen zu verabreichen, ohne bei jeder neuen Impfrichtlinie der Regierung die gerichtliche Genehmigung einholen zu müssen. Nutzlose und riskante Zwangsimpfungen bis zum Sanktnimmerleinstag also? Adams Mutter, eine bekennende Christin, die ihn fast täglich besucht und sonntags mit ihm in die Kirche geht, zieht vor Gericht: Im November findet die Verhandlung vor dem Court of Protection statt.