Kategorie: Nachrichten

„Compact“-Verbot vorläufig aufgehoben: Paukenschlag-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts setzt Faeser unter Druck
Schallende Ohrfeige für die Bundesinnenministerin: Das Bundesverwaltungsgericht gibt im Eilverfahren dem Antrag der COMPACT-Magazin GmbH statt, die aufschiebende Wirkung ihrer Klage gegen die Verbotsverfügung des Bundesinnenministeriums wiederherzustellen. Bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren, das voraussichtlich zwei Jahre und länger dauern wird, kann das Magazin weitermachen. „Das werden wir auch gewinnen“, zeigt sich „Compact“-Chefredakteur Jürgen Elsässer in einer ersten Reaktion siegesgewiss.
Das bereits am 5. Juni 2024 verfügte Verbot der „COMPACT-Magazin GmbH“ sowie ihrer Teilorganisationen war am 16. Juli 2024 in Kraft getreten. Am 24. Juli hatte „Compact“ dagegen Beschwerde eingelegt und einstweiligen Rechtsschutz beantragt, der mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts auch erkämpft wurde.
Zwar stellen die Leipziger Richter den Rückgriff auf das Vereinsrecht in Faesers Verbotsverfügung nicht grundsätzlich in Frage. Dieser Streitpunkt wird voraussichtlich erst vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe endgültig geklärt werden können. Eine klare Absage erteilen die Richter dagegen dem Manöver der Bundesinnenministerin, das Grundrecht der Pressefreiheit durch diese Hintertüre auszuhebeln. Der Meinungs- und Pressefreiheit komme ein „besonderes Gewicht“ zu, das höher zu gewichten sei als das eigentliche Verbot.
Nach Ansicht der Richter bestehen erhebliche Zweifel, „ob angesichts der mit Blick auf die Meinungs- und Pressefreiheit in weiten Teilen nicht zu beanstandenden Beiträge in den Ausgaben des ‚COMPACT-Magazin für Souveränität‘ die Art. 1 Abs. 1 GG verletzenden Passagen für die Ausrichtung der Vereinigung insgesamt derart prägend sind, dass das Verbot unter Verhältnismäßigkeitspunkten gerechtfertigt ist“. Heißt soviel wie: einer Ministerin und ihren Beamten steht es nicht zu, mal eben über einen so schweren Grundrechtseingriff wie das Verbot eines Presseorgans zu entscheiden.
Diese Kritik war nach der Verbotsverfügung von einer Vielzahl juristischer Fachleute und juristisch gebildeter Politiker und Publizisten geäußert worden. Innenministerin Nancy Faeser hatte sich davon nicht beeindrucken lassen, und auch der Bundeskanzler hatte sich ausdrücklich hinter die Verbotsverfügung seiner Genossin gestellt und diese mit „verbotenen Meinungen“ gerechtfertigt. Durch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist Olaf Scholz ähnlich blamiert und beschädigt wie die Ministerin selbst.
Rücktrittsforderungen setzen Nancy Faeser unter beträchtlichen Druck. Das Bundesverwaltungsgericht habe Faeser eine „gewaltige Ohrfeige verpasst“, erklärt AfD-Fraktionschefin Alice Weidel: „Für ihren dreisten Angriff auf die Pressefreiheit muss Nancy Faeser ihren Hut nehmen oder entlassen werden. Wer derart bedenkenlos ein fundamentales Grundrecht auszuhebeln versucht, ist als ‘Verfassungsministerin’ nicht tragbar.“ Der Co-Fraktionsvorsitzende Tino Chrupalla fordert ebenfalls Faesers Rücktritt und bezeichnet das Leipziger Urteil als „Sieg für die Meinungsfreiheit und die Demokratie“.
Mit Spannung erwartet das politische Berlin, ob die FDP wenigstens in diesem Fall einmal konsequent bleibt und den Rücktrittsdruck gegen Faeser aufrechterhält. „Wenn das Verbot gekippt wird, auch mit der Begründung, dass das Vereinsrecht dies nicht hergibt, dann ist die jetzige Bundesinnenministerin meiner Auflassung nach nicht mehr legitimiert, ihr Amt weiterhin auszuführen“, hatte Parteivize und Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki nach dem Zeitschriftenverbot forsch verkündet. Faeser habe „sich auf juristisch extrem dünnes Eis begeben und ist eingebrochen“, kommentiert Kubicki jetzt das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, relativiert allerdings im nächsten Satz: „Sollte sie auch im Hauptsacheverfahren scheitern, war es das.“ Nicht jeder im politischen Berlin will die Skandalministerin noch so lange auf ihrem Sessel sehen.
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RKI bestätigt auf AfD-Anfrage: Ja, Daten aus dem Leak stammen aus unserem Haus

Der AfD-Abgeordnete Martin Sichert hat seitens des RKI eine Rückmeldung zu der Frage erhalten, ob es sich bei den „Velazquez“-Leaks um authentische Daten aus dem RKI handelt. Dies wird bejaht. Keine Informationen gibt es über die Vollständigkeit und die mittlerweile bewiesenen Veränderungsschritte innerhalb des RKI. Zu diesen nachträglichen Änderungen und Löschungen bis hinein ins Jahr 2024 ist inzwischen auch mindestens eine Strafanzeige eingereicht worden.
Anfragen hinsichtlich der Authentizität der Unterlagen, die von Frau „Velazquez“ am 23. Juli der Öffentlichkeit präsentiert wurden, beantwortete diese in der Regel mit schieren Block-Orgien auf X. Denn ihrer Ansicht nach wären die Unterlagen „erhaben“ und bräuchten keine weiteren Beweise und Erklärungen.
Tatsächlich benötigten Menschen, welche sich vor Gericht oder journalistisch darauf beziehen wollen, sehr wohl die belastbare Information, dass die Daten echt und damit gerichtsfest sind. Diese Anfrage wurde nicht von der „Journalistin“ vorab oder zumindest nach der Veröffentlichung geklärt, vielmehr war die Hilfe der AfD notwendig, für welche sich die Öffentlichkeit auch bedanken sollte.
Der Abgeordnete Martin Sichert, der schon seit langem eine Führungsrolle hinsichtlich der berechtigten Corona-Kritik seiner Partei einnimmt, hat eine schriftliche Anfrage eingereicht, die inzwischen beantwortet wurde. Unten sehen Sie einen Screenshot dieses Dokuments.
Darin bestätigt das RKI, dass es sich bei den Daten aus dem Leak um Daten aus dem eigenen Haus handelt. Die Antwort im Wortlaut:
Am 23. Juli hat das Robert-Koch-Institut (RKI) zu den von externer Stelle rechtswidrig zum Download angebotenen Datensätzen mit RKI-Krisenstabsprotokollen Stellung genommen, siehe unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/C/COVID-19-Pandemie/Stellungnahme-Protokolle-2024-07-23.html. Zwischenzeitlich wurden diese Protokolle vom RKI geprüft und verifiziert, siehe entsprechend die Information betroffener Personen gem. DSGVO vom 7. August 2024 unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/C/COVID-19-Pandemie/Protokolle_DSGVO.html.
Dort ist zu lesen:
Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Personen nach Art. 34 Abs. 3 lit. c) Datenschutz-Grundverordnung: Rechtswidrige Veröffentlichung der RKI-Krisenstabsprotokolle sowie weiterer Dokumente (07.08.2024)
Am 23.07.2024 hat das RKI auf seiner Internetseite darüber informiert, dass seit dem 23.07.2024 u.a. der angeblich „komplette Datensatz aller Sitzungsprotokolle des RKI-Krisenstabs von 2020 bis 2023 ungeschwärzt“ von externer Stelle zum Download angeboten wird.
Die Veröffentlichung umfasst alle Protokolle und Agenden des COVID-19-Krisenstabs des RKI nebst begleitender Dokumente zu den jeweiligen Sitzungen des RKI-Krisenstabs wie u.a. E-Mail-Verläufe. In den veröffentlichten Dateien sind u.a. eine Vielzahl personenbezogener Daten enthalten, die eine Vielzahl von Personen betreffen, und zwar neben Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des RKI auch eine Vielzahl externer Dritter.
Bereits mit Bekanntwerden des Vorfalls am 23.07.2024 wurden die gebotenen Maßnahmen geprüft und eingeleitet. Dabei wurde der Vorfall auch an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) gemeldet.
Das RKI missbilligt weiterhin die rechtswidrige Veröffentlichung und die daraus resultierende Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten der von der Veröffentlichung betroffenen Personen und den damit verbundenen möglichen nachteiligen Auswirkungen für diese.
Von der rechtswidrigen Veröffentlichung betroffene Personen können sich an die behördliche Datenschutzbeauftragte des RKI sowie an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde des RKI wenden.
Die Information ist von großem Wert, da ab diesem Zeitpunkt auch möglich ist, ohne weitere Rückfrage an das RKI auf die Dokumente und ihren Inhalt zu verweisen. Weiters können sie vor Gericht als Beweise eingebracht werden – was auch für eventuelle Wiederaufnahmeanträge von großer Bedeutung ist.
Noch zu hinterfragen ist der Umstand, weshalb diese Unterlagen offenbar seit ihrer Anfertigung im Jahr 2020 einen umfangreichen Redaktionsprozess durchlaufen haben. Die Inhalte sind zwar immer noch sehr brisant, es ist aber davon auszugehen, dass an vielen Stellen redigiert, beschönigt und gelöscht wurde. Es steht der Verdacht im Raum, dass dies geschah, nachdem Paul Schreyer mit Multipolar die Freigabe eingeklagt hatte. Nachdem es sich bei der Abänderung um eine Straftat handeln könnte, hat Rechtsanwalt Friedemann Däblitz gem. § 274 Abs. 1 Nr. 2 StGB gegen die mutmaßliche Verantwortliche beim RKI eine Strafanzeige eingereicht.
Ebenso unklar ist, ob es sich um vollständige Datensätze handelt oder ob es noch weitere Protokolle und Unterlagen gibt. Das RKI spricht in seinem oben stehenden Text von „angeblich vollständig“, trifft also keine endgültige Aussage zum Sachverhalt. Von zwei Sitzungen ist noch bekannt, dass sie stattfanden, ohne dass bis heute irgendwelche schriftlichen Aufzeichnungen dazu aufgetaucht sind. Es ist naheliegend, dass wesentliche Teile genauso fehlen, wie nachgewiesen wurde, dass wesentliche Teile verändert wurden.
Insgesamt ist die AfD-Initiative ein dankenswerter Schritt zur Aufklärung und Wahrheitsfindung.
Ralf Ludwig an Demo Berlin: Die politische End-Entscheidung muss beim Volk liegen!

#COMPACT-Verbot gekippt: Massive Klatsche für Faeser! | Gerald Grosz
Grundrechte missachtet, Amt missbraucht – Klatsche erhalten!
Das heutige Compact-Urteil kann für Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) nur folgende Konsequenzen nach sich ziehen:
Freiwilliger RÜCKTRITT oder ENTLASSUNG durch Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD)!
Ein Kommentar des DeutschlandKURIER-Kolumnisten Gerald Grosz.
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Manipuliertes Geld: Warum die Inflation über Jahre hoch bleiben soll, denn es ist ein Konditionierungsprozess, um das Personal an dauerhaft hohe Abgaben- und Steuerlasten zu gewöhnen

„Viele halten die Inflation derzeit schon für besiegt. Doch Ökonomen warnen, dass neben der Energiewende…
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Drohende Eskalation im Nahen Osten

Compact-Urteil: Pressefreiheit (vorerst) verteidigt! — Faeser muss ZURÜCKTRETEN! | Ein Kommentar von Jan Nolte (AfD)
Das #COMPACT-Verbot wurde gerichtlich gekippt — Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) muss JETZT zurücktreten!
Ein Kommentar des AfD-Bundestagsabgeordneten Jan Nolte.
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Bundesgericht kippt Faesers Compact-Verbot: Rufe nach Rücktritt/Entlassung der Innenministerin werden lauter!
Nachdem das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig das Verbot des Compact-Magazins durch Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) vorläufig aufgehoben hat, wird der Ruf nach einem Rücktritt bzw. der Entlassung der Ministerin lauter! Dies nicht nur von Seiten der AfD, sondern auch von Seiten deutscher Top-Juristen.
Der renommierte Hamburger Medienanwalt Joachim Steinhöfel fragte auf dem Portal X: „Wie lange müssen wir jetzt noch auf den Rücktritt von Innenministerin Faeser warten?“
Der Staatsrechtler und frühere Bundesverteidigungsminister Rupert Scholz (CDU), der das Scheitern des Compact-Verbots stets vorausgesagt hatte, äußerte sich gegenüber dem Deutschland-Kurier. Er legte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) die Entlassung der Bundesinnenministerin nahe!
Der deutsche Top-Jurist forderte: „Frau Faeser muss aus diesem Urteil Konsequenzen ziehen!“ Faeser habe „mit ihrer hochproblematischen Politik, wie nicht anders zu erwarten war, Schiffbruch erlitten. Über die Art und Weise, wie sich Frau Faeser im Zusammenwirken mit dem Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Herrn Haldenwang, als Verfassungsministerin immer wieder an einem unserer höchsten Rechtsgüter, nämlich der Presse-, Rundfunk- und Meinungsfreiheit vergreift, kann nicht einfach zur Tagesordnung übergegangen werden“, unterstrich der frühere CDU-Politiker. Es sei allerdings nicht seine Sache, den Rücktritt der Ministerin zu fordern. Rupert Scholz fügte aber hinzu: „Darüber, ob die Innenministerin noch länger im Amt tragbar ist, muss letztlich mein Namensvetter entscheiden.“
„Vom Rechtsstaat nichts verstanden“
Der Verfassungsrechtler Josef Franz Lindner (Uni Augsburg) resümierte: „Was sich Frau Faeser bisher als Verfassungsministerin geleistet hat, ist haarsträubend. Am krassesten war ihre Forderung nach einer Beweislastumkehr im Beamtendisziplinarrecht . Wer so etwas fordert, hat vom Rechtsstaat nichts verstanden!“
Der Kölner Rechtsanwalt Ralf Höcker, der die AfD im Verfahren gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz vertreten hatte, schrieb auf X: „Das Verbot von Compact war unverhältnismäßig und damit rechtswidrig. Das war für jeden kundigen Juristen absehbar. Denn natürlich kann man ein Medium nicht einfach so verbieten.“ Es sei „Zeit für Neuwahlen“, damit die „Verfassungsbrüche der Regierung“ ein Ende haben, so der Kölner Top-Anwalt.
Sein Kanzlei-Partner, der Jurist Carsten Brennecke, erklärte, die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts sei eine „peinliche und vorhersehbare Blamage für Innenministerin Nancy Faeser im dilettantisch geführten Verbotsverfahren gegen Compact“.
Kubicki schaltet einen Gang zurück
FDP-Vize Wolfgang Kubicki relativierte, wie nicht anders zu erwarten war, seine ursprüngliche Rücktrittsforderung für den Fall eines Scheitern des Compact-Verbotes: „Auch wenn nach dieser Eilentscheidung der Ausgang des Hauptsacheverfahrens ausdrücklich offen ist, können wir schon jetzt festhalten, dass sich die Innenministerin mit ihrem Vorgehen gegen Compact ordentlich blamiert hat.“ Weiter sagte der Bundestags-Vizepräsident, erst nach einem möglichen Scheitern im Hauptsacheverfahren wäre Faeser „nicht mehr zu halten“.
AfD: „Rücktritt von Faeser ist überfällig“
Auch die AfD äußerte sich prominent zum gekippten Compact-Verbot. Die Partei- und Fraktionsvorsitzende Alice Weidel teilte auf X mit: „Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Lanze für die Pressefreiheit gebrochen und der Bundesinnenministerin eine gewaltige Ohrfeige verpasst. Der Rücktritt von Nancy Faeser ist jetzt überfällig.“
Weidels Co-Vorsitzender Tino Chrupalla forderte ebenfalls Faesers Rücktritt. Er betonte, das Urteil sei „ein Sieg für die Meinungsfreiheit und die Demokratie.“ Die Innenministerin trete „bürgerliche Freiheiten mit Füßen“.
Die inzwischen fraktionslose frühere AfD-Abgeordnete Joana Cotar teilte mit, dass die Entscheidung „vorauszusehen“ war. Frau Faeser müsse „ihren Hut nehmen“.
Compact-Chefredakteur Jürgen Elsässer sprach von einem „Sieg“. Er kündigte an, mit der Veröffentlichung der Zeitschrift weiterzumachen.
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Nach Gerichtsniederlage: Tritt Nancy Faeser jetzt zurück?
Von MANFRED ROUHS | Wie PI-NEWS bereits berichtete hat das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch die sofortige Vollziehbarkeit des „Compact“-Verbots aufgehoben und damit Bundesinnenministerin Nancy Faeser eine in der deutschen Nachkriegsgeschichte beispiellose politische Niederlage bereitet (Beschluss Az. 6 VR 1.24 vom 14.08.2024). Ihr Rücktritt wäre danach normalerweise nur noch eine Formalität. Fraglich ist allerdings, wie weit die […]

Aufhebung des Compact-Verbots: Staatsrechtler Rupert Scholz legt Kanzler Entlassung der Innenministerin nahe!
Nach der vorläufigen Aufhebung des Compact-Verbots durch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat der Staatsrechtler und frühere Bundesverteidigungsminister Rupert Scholz (CDU) Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) die Entlassung von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) nahegelegt!
Scholz, der das Scheitern des Compact-Verbots stets vorausgesagt hatte, sagte dem Deutschland-Kurier: „Frau Faeser muss aus diesem Urteil Konsequenzen ziehen! Sie hat mit ihrer hochproblematischen Politik, wie nicht anders zu erwarten war, Schiffbruch erlitten. Über die Art und Weise, wie sich Frau Faeser im Zusammenwirken mit dem Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Herrn Haldenwang, als Verfassungsministerin immer wieder an einem unserer höchsten Rechtsgüter, nämlich der Presse-, Rundfunk- und Meinungsfreiheit vergreift, kann nicht einfach zur Tagesordnung übergegangen werden.“
Scholz betonte, es sei nicht seine Sache, den Rücktritt der Ministerin zu fordern, fügte aber hinzu: „Darüber, ob die Innenministerin noch länger im Amt tragbar ist, muss letztlich mein Namensvetter entscheiden.“
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Antarktis-Eis schmilzt bei Minus 50 Grad (laut t-online.de)
KLIMA-Medienmeldungen und aberwitzige Physik
Von Werner Eisenkopf, Runkel/D
MEDIENMELDUNGEN zur Thematik KLIMA werden offenbar immer schriller. Der normale Bürger weiß bald nicht mehr, was er von vielen der Meldungen überhaupt halten soll. Steht denn der WELTUNTERGANG schon schier unmittelbar vor der Türe? Oder übertreiben es die Nachrichtenmacher mal wieder maßlos?
Dann gibt es auch Nachrichten wie am 7. August 2024 unter dem obigen Link, beim deutschen Portal t-online gelesen. Dieses Portal entstand einmal bei der einst staatlichen Telekom, vorher die Telefonabteilung der Deutschen Bundespost. Das ist heute ein privates Unternehmen.
Nun gibt es immer wieder mal diverse Meldungen und Artikel, die jedem etwas verantwortungsbewussten Bürger zu denken geben. Der Schutz unserer Natur, geht leider gerade in der Jetztzeit immer weiter bergab. So wird in Deutschland überall in Feld und sogar uralten Wäldern, die bisherige Natur zerstört mit riesigen Windkraft-Anlagen und deren gigantischen Stahlbetonfundamenten im bisher intakten Wald.
Dies soll aber heute mal nicht das Thema sein, sondern eine Medienmeldung bei t-online.de, deren Inhalt jeden halbwegs gebildeten Menschen entweder irritieren oder ihn furchtbar lachen lassen müssen. Nämlich über den offensichtlichen Bildungsgrad und die physikalischen Unmöglichkeiten des Berichtsinhaltes. Wenn dort bereits in der Überschrift steht, dass „ein Kollaps des Eisschildes möglich“ sei und diese „aktuelle“ Meldung auch noch im Sommerzeitraum der Nordhalbkugel, soweit im Antarktischen Winter erfolgt, In weiten Teilen der Antarktis herrschen gerade im Südwinter im Landesinnern meistens um die 50 Grad MINUS. Dies zeigt sogar simples googeln auch jedem Sucher so an.
Kann es nun sein, dass de Reporter des obigen Artikels in t-online, in der Schule bei Physik nicht aufgepasst haben? Dass sie Note 6 (Ungenügend) hatten, was grundlegende Dinge der Naturgesetze und der Physik betrifft, denen menschliche Wünsche, Gesetze oder Ideologien völlig egal sind? Zumindest gilt bisher in der Physik die „Annahme, dass Wasser-Eis, erst ab Null Grad Celsius an schmilzt.“ Nicht bei 10 Graf Minus, nicht bei 30 Grad Minus und erst recht nicht bei 50 Grad Minus, wie aktuell auf der Antarktis gemessen.
Da bleiben hier wohl nur zwei Möglichkeiten zur Auswahl. Entweder sind in der Redaktion von t-online.de in Berlin, die neuen „Einsteins“ schon am Werkeln, die bald die heutige Physik grundlegend „umwerfen“ und die nächsten Nobelpreise abräumen werden? Oder aber diese Leute, vom sicherlich irgendwas „studiert“ habendem Ober-Chef, bis runter zum „kleinsten Licht“ haben hier mal völlig versagt? Ein Blick in den Stand der Wissenschaft, bezüglich Grundlagen der Physik, zeigt leider keine Tendenzen zu „neuen Einsteins“ auf, womit der eben beschriebene zweite Fall, wohl demnach zutreffend ist. Das Portal T-online.de, hat sich hier schrecklich blamiert!
Betrachten wir mal die Meldungsdetails. Da steht oben gleich: „Auch im Juli hält die Hitzewelle in der Antarktis an. Polarforscher zeigen sich besorgt ob der hohen Temperaturen.“ – HOHEN TEMPERATUREN? Bei dort um die 50 Grad Minus?
Weiter geht es dort: „In der Antarktis sind im Juli erneut Temperaturen gemessen worden, die über den normalen Werten liegen. Im Mittel lagen sie 10 Grad höher als üblich, an einigen Tagen stieg die Temperatur aber um 28 Grad höher als gewöhnlich. Die Region ist derzeit weitgehend dunkel, das Thermometer zeigt um die –55 Grad an“ – Also sind dort anstatt MINUS 65 Grad oder Minus 75 Grad, nur mal Minus 55 Grad oder Minus 40 Grad gemessen worden. Was für ‚erschreckende’ Meldungen fürwahr.
Dann geht es weiter: „Dennoch hat eine Hitzewelle den Kontinent im Griff, die drastische Auswirkungen haben könnte. Michael Dukes, Leiter der Vorhersageabteilung des britischen Wetterservice MetDesk, sagte dem „Guardian“, dass zwar einzelne Tageshöchsttemperaturen überraschend seien, der durchschnittliche Anstieg über den Monat aber weitaus bedeutender sei.“ – OHA, denken Sie als Leser oder Leserin beim Wort „HITZEWELLE“! auch automatisch an Temperaturen zwischen MINUS 15 bis Minus 80 Grad? Oder eher an sommerliche Werte von PLUS 35-40 Grad?
Doch es geht im Artikel noch weiter: „Die Modelle der Klimawissenschaftler sagen seit Langem voraus, dass die bedeutendsten Auswirkungen des menschengemachten Klimawandels die Polarregionen betreffen würden, „und dies ist ein gutes Beispiel dafür“, sagte er, „in der Antarktis kann diese Art der Erwärmung im Winter und in den Sommermonaten zu einem Kollaps der Eisschilde führen.“ – Diese Schlussfolgerung ist nun wirklich abenteuerlich. Wie können KILOMETERDICKE Eisschilde über einen ganzen Kontinent hinweg, die selbst bei steten Mallorca-Temperaturen mindestens zweitausend Jahre zum Abschmelzen benötigen würden, denn bitteschön bei nachweislichen Minusgraden dort „kollabieren“? Oder hat der „Experte“ nur vergessen, diesen Zeitraum dazuzusagen? Also etwa: „Ein möglicher Eis-Kollaps in zweitausend Jahren, bei bis dahin steten warmen Mallorca-Temperaturen auf der gesamten Antarktis“???
Da sicherlich sogar die Reinigungskräfte in den t-online-Büros (früher sagte man abwertend: „Putzfrauen“) den dortigen klimapanikmachenden Journalisten erklären könnten, dass Eis zu Wasser erst ab NULL Grad Celsius zu schmelzen beginnt, ist diese ganze Panikmeldung auch sachlich völlig absurd und sozusagen vulgo nur noch „plemplem“ nennbar. Dem Eis dort und anderswo auf der Welt, ist es völlig egal, ob Minus 2 Grad oder Minus 80 Grad herrschen. Bei beiden Temperaturen und auch dazwischen, schmilzt eben nichts! Das ist simple Physik eines Naturgesetzes und daran kann auch kein „Fachmann“ und kein Journalist irgendwas ändern. Genauso wenig Politiker oder gar Gerichte. Nicht einmal nach „Erfolgreichen Klagen von KLIMA-OMAS!“ Das Wetter und die Naturgesetze scheren sich keinen Deut um das „Wollen“ der Menschlein…
Leider nehmen solche und ähnliche Meldungen stetig zu. Mit immer mehr und immer wilderen Panikmeldungen, sollen die Bürger dauerberieselt, eine Art „schlechtes Gewissen“ eingelullt bekommen, dass sie überhaupt existieren und auf diesem Planeten leben. Dies wird aber künftig eher abstumpfen. Man wird die steten Übertreibungen immer deutlicher wahrnehmen und man wird auch bei Wahlen, seine bisherigen Kreuzchen, zunehmend woanders machen. Je extremer die Versuche zur Panikmache, desto trotziger auch der Widerstand und die Verweigerung.

Stromausfälle bringen Hurrikan der Reue bei EV-Käufern
Der Hurrikan Beryl erinnerte Millionen von uns Houstonern daran, wie glücklich wir uns schätzen können, dass wir bei Stromausfällen zuverlässige, mit Benzin betriebene Autos haben.
Meine Frau Nancy und ich mussten am Tag vor dem Sturm unseren Rückflug von einer Konferenz in El Paso, Texas, stornieren.
So fuhren wir mit einem Mietwagen durch Hunderte von Kilometern sehr heißer Wüste, die nur dünn besiedelt war, mit weit entfernten kleinen Städten und ohne offensichtliche Ladestationen für die unglücklichen E-Fahrzeuge. Der schreckliche Gedanke, mit einer leeren Batterie festzusitzen, kam uns beiden in den Sinn.
Wir blieben dann ein paar Tage bei einem Freund etwa zwei Stunden von Houston entfernt und warteten auf die Nachricht, dass unser Haus wieder Strom hat.
Viele andere weniger glückliche Gegenden warten immer noch darauf, dass die kostbare Elektrizität wiederhergestellt wird, die sie zuvor als selbstverständlich angesehen hatten.
Wir sind nicht die Einzigen, die – aus vielen Gründen – traditionelle, mit Benzin betriebene Autos bevorzugen.
Eine vom McKinsey Center For Future Mobility durchgeführte Umfrage ergab, dass 46 % der Besitzer von Elektrofahrzeugen (EV) in den USA planen, wieder auf Autos mit Verbrennungsmotor umzusteigen.
Als Hauptgrund für die Rückkehr zu benzinbetriebenen Modellen wurde der Mangel an verfügbarer Ladeinfrastruktur genannt (35 %), dicht gefolgt von zu hohen Gesamtbetriebskosten (34 %).
Während es früher billiger war, ein Elektroauto zu tanken als ein mit Benzin betriebenes Auto, ist dies heute nicht mehr der Fall.
Auch ohne die von der Biden-Regierung forcierte Umstellung auf „grüne, erneuerbare“ Energien, die die Strompreise in die Höhe getrieben hat, kostet das Betanken eines Ford F-Series Trucks jetzt durchschnittlich 17 Dollar pro 100 Meilen, verglichen mit 17,75 Dollar für einen F-150 Lightning, der überwiegend zu Hause aufgeladen wird, und 26,39 Dollar bei überwiegend kommerziellen Ladegeräten.
Fast ein Drittel (32 %) gab an, dass E-Fahrzeuge bei der Planung von Langstreckenfahrten zu große Auswirkungen hätten.
Brian Moody, leitender Redakteur bei AutoTrader.com, sagte gegenüber NewsNation Now: „Ich denke, der Hauptgrund dafür ist, dass ein Elektroauto das tägliche Leben komplizierter macht, was die meisten Menschen vermeiden wollen. Sie versuchen nicht, ihr Leben noch komplizierter zu machen. Sie versuchen, die Dinge einfacher zu machen“.
Ein großer Teil dieses Problems, so Moody, hängt davon ab, wo man wohnt. So fahren beispielsweise 25 % der kalifornischen Autobesitzer ein Elektrofahrzeug, während es in Wisconsin nur 1 % sind.
Es überrascht nicht, dass die Besitzer von Elektroautos eher in städtischen oder innerstädtischen Gebieten leben und über ein überdurchschnittlich hohes verfügbares Einkommen verfügen (6230 Dollar monatlich).
Die McKinsey-Umfrage unter fast 37.000 E-Auto-Besitzern weltweit ergab, dass nur zwei Länder, Großbritannien und Australien, einen höheren Prozentsatz an Umsteigern aufweisen als die USA (49 %).
Andere Länder, die in die Umfrage einbezogen wurden, waren Brasilien, China, Frankreich, Deutschland, Italien, Japan und Norwegen, die im Durchschnitt 29% ihrer E-Fahrzeuge loswerden wollten.
In allen Ländern gaben nur 11 % der E-Auto-Besitzer an, dass die Infrastruktur an ihrem Wohnort in Bezug auf Ladestationen gut ausgebaut ist. 40 % sagten, es gäbe nicht genügend Ladestationen entlang von Autobahnen und Hauptstraßen, und 38 % sagten, es gäbe nicht genügend Ladestationen in ihrer Nähe.
Obwohl der im Jahr 2021 verabschiedete Infrastructure Investment and Jobs Act 7,5 Milliarden Dollar für den Bau von 500.000 öffentlichen Ladestationen in den USA vorsah, wurden bis April nur acht mit diesen öffentlichen Geldern errichtet.
Alexander Laska, stellvertretender Direktor für Transport und Innovation im Klima- und Energieprogramm der Denkfabrik Third Way, führt diesen langsamen Fortschritt auf ein kompliziertes regulatorisches Umfeld zurück, in dem die Bundesgelder mit Dutzenden von Regeln und Anforderungen verbunden sind – von der Zuverlässigkeit bis zur Interoperabilität, von der Frage, wo die Ladestationen aufgestellt werden dürfen, bis hin zu den Zertifizierungen der Arbeiter, welche die Ladestationen installieren.
In der Zwischenzeit kündigte die Regierung Biden Anfang Mai an, dass sie die Anforderungen für Käufer von Elektrofahrzeugen lockert, um Steuergutschriften bis zu 7500 Dollar pro Fahrzeug zu erhalten, mit dem Ziel, dass die Hälfte aller neuen Verkäufe bis 2030 elektrisch sein sollen.
Zum Vergleich: 84 % aller in Amerika verkauften Autos werden von Verbrennungsmotoren angetrieben.
Eine weitere Amtszeit der Biden- Regierung wird diesen Anteil bis 2027 auf 64 % reduzieren.
Die Republikaner im Repräsentantenhaus und im Senat des Kongresses wehren sich gegen die Ausgaben für die Förderung von Elektrofahrzeugen.
Die Repräsentantin Harriet Hageman (R-Wy.), Mitverfasserin einer Gesetzesvorlage des Repräsentantenhauses vom Februar mit dem Titel „Undoing Nationwide Programs and Limiting Unnecessary Grants for Electric Vehicles (UNPLUG EVS) Act“ (Rückgängigmachung landesweiter Programme und Begrenzung unnötiger Zuschüsse für Elektrofahrzeuge (UNPLUG EVS)), wirft der Biden-Regierung vor, Milliarden von Steuergeldern verschwendet zu haben, um die Elektroautoindustrie zu unterstützen.
Ihr Mitverfasser, Repräsentant Eric Burlison (R-Mo.), fügte hinzu: „Die durchschnittliche amerikanische Familie kann sich keine teuren Elektroautos leisten, aber die gleichen Steuerzahler sind gezwungen, die Rechnung für die Elektroauto-Infrastruktur zu bezahlen.“
Im Mai haben die Senatoren Kevin Cramer, R-N.D., und John Barrasso, R-Wy., gemeinsam den „Eliminate Lavish Incentives to Electric (ELITE) Vehicles Act“ eingebracht, der unter anderem Steuergutschriften für neue und gebrauchte E-Fahrzeuge abschaffen und die Bundessteuergutschrift für Ladestationen streichen würde.
Während die derzeitige Biden-Regierung und der von den Demokraten kontrollierte Senat die Subventionierung von Elektrofahrzeugen vorantreiben, ist zu erwarten, dass sich dies mit einem Hurrikan im Jahr 2024 ändern wird, der anders sein wird als der, den Houston gerade erlebt hat.
Damit meine ich einen Wahlsieg von Präsident Trump, der mit Sicherheit solche Ausgaben einschränken wird, damit die freien Märkte und nicht das Diktat von „Big Government“ die Fahrzeugauswahl der Verbraucher bestimmen.
This piece originally appeared at NewsMax.com and has been republished here with permission.
Link: https://cornwallalliance.org/2024/08/power-outages-bring-hurricane-of-ev-buyers-remorse/
Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE