Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Kategorie: Nachrichten

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Die wahren Köpfe hinter dem BSW

Die wahren Köpfe hinter dem BSW

anonymousnews.org – Nachrichten unzensiert

Die wahren Köpfe hinter dem BSW

Die wahren Köpfe hinter dem BSW

Wir sind Links – aber ohne Wokeismus und Massenmigrations-Ideologie. Das ist es, wofür Sahra Wagenknecht und auch die Partei, die ihren Namen trägt, in der Öffentlichkeit steht. Aber stimmt das? Eine Analyse der führenden Köpfe der neuen Kraft.

von Max Roland

„Selbstverständlich werden wir keine gemeinsame Sache mit der AfD machen. Wir bringen eine Partei an den Start, damit all die Menschen, die (…) AfD wählen, eine seriöse Adresse haben“, erklärte Wagenknecht den Sinn und Zweck ihrer neuen Partei, als sie diese 2023 in der Bundespressekonferenz vorstellte.

Medial wurde und wird das entsprechend goutiert: „Der Höhenflug der AfD endet, wenn Sahra Wagenknecht es will“, feierte Focus Online-Kolumnist Ulrich Reitz die neue Parteigründung. Die Zeit schrieb: „Kann sie den Aufstieg der AfD stoppen?“ Die Zeit schreibt Ähnliches. Das ZDF hofft: „Stoppt sie die AfD?“ Und auch der Münchner Merkur fragt, ob Wagenknecht „den Trend“ des AfD-Wachstums „stoppen“ könnte.

Das BSW gilt als populistisch, als Randpartei und nicht als Teil der etablierten – aber man schätzt die Partei genau deswegen für eine erhoffte Anti-AfD-Wirkung. Die frustrierten Wähler, die vom „Establishment“ genug haben, können ja einfach das BSW wählen und von der unappetitlichen, rechten AfD Abstand nehmen – so die Hoffnung, so das Bild.

Die öffentlich gezeichnete Darstellung des BSW ist simpel: eine Anti-Mainstream-Partei, die nicht ins Extreme abdriftet; gegen Massenmigration und gegen Woke. Aber: dieses Bild stimmt nicht mit dem Personal der Partei überein. Manch ein potenzieller Wähler dürfte sich in der Wagenknecht-Partei irren. Viele führende Politiker des BSW kommen aus dem etablierten Politikbetrieb – man kennt sie und ihre Positionen.

Wagenknechts Spitzenfrau in Sachsen: Doch nicht so viel Anti-Establishment

In den wichtigen Ostwahlen tritt das BSW nicht nur an – es kann sich beste Chancen auf Top-Platzierungen hinter der AfD erhoffen. Umso wichtiger, zu schauen, wer dort für das Bündnis ins Rennen geht.

Schauen wir nach Sachsen, sehen wir eine erfahrene Berufspolitikerin an der Spitze: Sabine Zimmermann saß von 2005 bis 2021 für die Linke im Bundestag. Sie sei „Die Erfahrene unter Unerfahrenen“, so porträtierte der MDR sie. Zimmermann war Gewerkschafterin, trat in den 90er Jahren in die SPD ein und war zehn Jahre Mitglied, saß für die Sozialdemokraten sogar im Sächsischen Landtag. Dann verließ sie 2005 die SPD wegen der Agenda 2010 und schloss sich der Linken an.

Noch im selben Jahr wurde sie für die Partei in den Bundestag gewählt, dort saß sie bis 2021. Dann stellte ihre Partei sie nicht mehr auf – es ging um einen „Generationenwechsel“, hieß es damals. Zwei Jahre später verließ Zimmermann, die stets als Wagenknecht-Vertraute galt, die Linke und wechselte in das BSW.

Als Bundestagsabgeordnete stimmte sie zwei Entwürfen für ein „Selbstbestimmungsgesetz“ von Grünen und FDP zu. Ein Verbot des Genderns in offiziellen Dokumenten des Bundes lehnte sie auch ab. Zimmermann stimmte auch gegen den Weiter- und Neubetrieb von Kernkraftwerken sowie eine Normenkontrolle der Infektionsschutzgesetzgebung während der Coronazeit. Mit den Inhalten, die das BSW scheinbar propagiert – Anti-Woke, eine Position gegen grüne Energiewende-Politik oder eine coronakritische Position, mit der sich Wagenknecht selbst profiliert hat, hat das wenig zu tun.

Heute beteuert Zimmermann in Interviews das Gegenteil dessen, was ihr damaliges Abstimmungsverhalten vermuten lässt: „Insgesamt werden wir eine andere politische Kultur haben, die die Menschen wieder in den Mittelpunkt rückt – ohne politischen Autoritarismus, der sich anmaßt, Menschen zu erziehen und ihren Lebensstil oder ihre Sprache zu reglementieren“, versprach sie als Ergebnis einer BSW-Regierung im Interview mit der Website Blick.de. Ob das stimmt, kann nur die Zukunft zeigen – ihre Vergangenheit gibt Anlass zum Zweifeln.

Die erste BSW-Ministerpräsidentin: Katja Wolf war Ramelow-Vertraute

Katja Wolf ist derweil die vielleicht relevanteste Landespolitikerin des BSW. Die Thüringer Spitzenkandidatin könnte sogar Ministerpräsidentin werden – nur wenige Prozentpunkte trennen sie aktuell von der CDU, dem blassen Mario Voigt und deren zweitem Platz.

Auch Katja Wolf hat eine lange Politik-Karriere hinter sich: 1999 arbeitete sie für einen Abgeordneten im Thüringer Landtag, wurde im selben Jahr ebenfalls Abgeordnete. Unter anderem war sie Vorsitzende des Gleichstellungsausschusses. Ab 2012 war sie Bürgermeisterin der Stadt Eisenach.

Katja Wolf galt lange als enge Ramelow-Vertraute. Ihren Wechsel soll er Wolf deswegen auch persönlich übel genommen haben. Sogar mit einem Kabinettsposten wollte er sie noch halten – aber es nützte nichts.

Dabei wollte sie eigentlich gar nicht wechseln. Im Herbst 2023 hatte sie zumindest noch öffentlich ausgeschlossen, in eine Partei von Wagenknecht einzutreten. Wenige Monate später tat sie aber genau das. Im Kern sei es ihr darum gegangen, wie man einen Ministerpräsidenten Björn Höcke verhindern könne: „Es ging um eine politische Kraft, die das Thüringer Dilemma auflöst“, betont Wolf im Interview mit dem RND.

Gegenüber der Welt sagte sie: „Der Austritt aus der Linken war der schwerste Schritt meines Lebens. Für mich war aber klar: Ich will den Stillstand beenden und Höcke etwas entgegensetzen.“ Die Entscheidung gegen die Linke und für das BSW scheint also vor allem eine taktische gewesen zu sein.

Wolf beklagt aber auch, dass die Linke sich von den Problemen der normalen Menschen entfernt habe. Dass die Partei eine der urbanen Eliten geworden sei. „Ich hatte das Gefühl, dass wir in unterschiedlichen Welten unterwegs sind. Die Linke im Bund hat sich sehr von den einfachen Leuten entfernt und entwickelt sich zu einer akademisch-urbanen Partei der politischen Korrektheit, die mit den echten Problemen vor Ort wenig zu tun hat“, so die Politikerin.

Amira Mohamed Ali: Offene Grenzen? Auf jeden Fall!

Dann wäre da noch Amira Mohamed Ali – sie ist die Vorsitzende des BSW und qua Amt die wichtigste Person der Partei. Mohamed Ali ist Juristin und war Fraktionsvorsitzende der Linken im Bundestag, löste dort 2019 Wagenknecht ab und trat 2021 nicht mehr an.

Migrationskritisch ist sie persönlich nicht: 2021 lobte Mohamed Ali etwa das Konzept der „sicheren Häfen“ – Städte, die keine Abschiebungen vornehmen und dementsprechend auch nicht mit den Bundesbehörden kooperieren. „Eure Partei ist für offene Grenzen (…) unterstützt du das?“, fragte Journalist Tilo Jung die Bundestagsabgeordnete im selben Jahr. „Ja, auf jeden Fall“, sagte Mohamed Ali. „Das wünsche ich mir, dass wir eine Welt haben, wo jeder Mensch sich aussuchen kann, wo er gerne leben möchte und auch dort einfach leben und arbeiten kann.“

„Ich bin generell gegen Abschiebungen“, bekannte sie im selben Interview. „Keine Abschiebung nach Afghanistan, keine Abschiebung nach Syrien, gar nichts.“ Die Vorstellung, dass Asyl-Migranten nach einer Befriedung ihrer Heimat wieder dorthin zurückmüssten, nannte sie „fürchterlich“.

Im Bundestag stimmte Mohamed Ali als Linken-Abgeordnete unter anderem einem früheren Entwurf des „Selbstbestimmungsgesetzes“ zu – drei Jahre später lehnte sie das im Kern gleiche Gesetz der Ampel-Koalition jedoch ab. Auch einen Antrag, der das Gendern in offiziellen Schriftstücken der Bundesregierung verbieten wollte, lehnte sie ab – im Plenum genderte sie sogar gelegentlich gerne selbst. Zuletzt, als BSW-Abgeordnete im Bundestag, stimmte Mohamed Ali unter anderem gegen einen Antrag zur Bekämpfung des politischen Islams.

Das BSW will als Anti-Establishment-Partei verstanden werden – aber oft wirkt es eher wie alter Wein in neuen Schläuchen. Mit Köpfen, die seit Jahrzehnten in der Berufspolitik sind – und in vielen Fällen offenbar erst seit kurzer Zeit die prägenden Positionen des BSW zu ihren eigenen gemacht haben, nachdem sie politisch jahrelang das Gegenteil vertreten hatten. Da überrascht die freundliche Erwartungshaltung, mit der manche Politiker und Medien der neuen Partei begegnen, nicht: Das BSW wird sich nahtlos in eine Regierung der etablierten Kräfte einfügen, ist die Hoffnung ebenjener Etablierten. Und die hoffen nicht zu Unrecht, könnte man meinen.

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Die Nicht-Reaktion der Bundesregierung auf den Kriegsakt, den die Ukraine (angeblich) durchgeführt hat

Man muss immer wieder daran erinnern: Sprengung der Nord Streams hat der deutschen Industrie das Genick gebrochen. Gerade erst hat der DIHK eine Umfrage veröffentlicht, in der 51 Prozent der produzierenden Unternehmen mit mehr 500 Mitarbeitern angegeben haben, „als Reaktion auf die Veränderungen der Energiewirtschaft und -politik“ ihre Produktion aus Deutschland ins Ausland abziehen zu […]
„Compact“-Verbot vorläufig aufgehoben: Paukenschlag-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts setzt Faeser unter Druck

„Compact“-Verbot vorläufig aufgehoben: Paukenschlag-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts setzt Faeser unter Druck

„Compact“-Verbot vorläufig aufgehoben: Paukenschlag-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts setzt Faeser unter Druck

Schallende Ohrfeige für die Bundesinnenministerin: Das Bundesverwaltungsgericht gibt im Eilverfahren dem Antrag der COMPACT-Magazin GmbH statt, die aufschiebende Wirkung ihrer Klage gegen die Verbotsverfügung des Bundesinnenministeriums wiederherzustellen. Bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren, das voraussichtlich zwei Jahre und länger dauern wird, kann das Magazin weitermachen. „Das werden wir auch gewinnen“, zeigt sich „Compact“-Chefredakteur Jürgen Elsässer in einer ersten Reaktion siegesgewiss.

Das bereits am 5. Juni 2024 verfügte Verbot der „COMPACT-Magazin GmbH“ sowie ihrer Teilorganisationen war am 16. Juli 2024 in Kraft getreten. Am 24. Juli hatte „Compact“ dagegen Beschwerde eingelegt und einstweiligen Rechtsschutz beantragt, der mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts auch erkämpft wurde.

Zwar stellen die Leipziger Richter den Rückgriff auf das Vereinsrecht in Faesers Verbotsverfügung nicht grundsätzlich in Frage. Dieser Streitpunkt wird voraussichtlich erst vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe endgültig geklärt werden können. Eine klare Absage erteilen die Richter dagegen dem Manöver der Bundesinnenministerin, das Grundrecht der Pressefreiheit durch diese Hintertüre auszuhebeln. Der Meinungs- und Pressefreiheit komme ein „besonderes Gewicht“ zu, das höher zu gewichten sei als das eigentliche Verbot.

Nach Ansicht der Richter bestehen erhebliche Zweifel, „ob angesichts der mit Blick auf die Meinungs- und Pressefreiheit in weiten Teilen nicht zu beanstandenden Beiträge in den Ausgaben des ‚COMPACT-Magazin für Souveränität‘ die Art. 1 Abs. 1 GG  verletzenden Passagen für die Ausrichtung der Vereinigung insgesamt  derart prägend sind, dass das Verbot unter Verhältnismäßigkeitspunkten gerechtfertigt ist“. Heißt soviel wie: einer Ministerin und ihren Beamten steht es nicht zu, mal eben über einen so schweren Grundrechtseingriff wie das Verbot eines Presseorgans zu entscheiden.

Diese Kritik war nach der Verbotsverfügung von einer Vielzahl juristischer Fachleute und juristisch gebildeter Politiker und Publizisten geäußert worden. Innenministerin Nancy Faeser hatte sich davon nicht beeindrucken lassen, und auch der Bundeskanzler hatte sich ausdrücklich hinter die Verbotsverfügung seiner Genossin gestellt und diese mit „verbotenen Meinungen“ gerechtfertigt. Durch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist Olaf Scholz ähnlich blamiert und beschädigt wie die Ministerin selbst.

Rücktrittsforderungen setzen Nancy Faeser unter beträchtlichen Druck. Das Bundesverwaltungsgericht habe Faeser eine „gewaltige Ohrfeige verpasst“, erklärt AfD-Fraktionschefin Alice Weidel: „Für ihren dreisten Angriff auf die Pressefreiheit muss Nancy Faeser ihren Hut nehmen oder entlassen werden. Wer derart bedenkenlos ein fundamentales Grundrecht auszuhebeln versucht, ist als ‘Verfassungsministerin’ nicht tragbar.“ Der Co-Fraktionsvorsitzende Tino Chrupalla fordert ebenfalls Faesers Rücktritt und bezeichnet das Leipziger Urteil als „Sieg für die Meinungsfreiheit und die Demokratie“.

Mit Spannung erwartet das politische Berlin, ob die FDP wenigstens in diesem Fall einmal konsequent bleibt und den Rücktrittsdruck gegen Faeser aufrechterhält. „Wenn das Verbot gekippt wird, auch mit der Begründung, dass das Vereinsrecht dies nicht hergibt, dann ist die jetzige Bundesinnenministerin meiner Auflassung nach nicht mehr legitimiert, ihr Amt weiterhin auszuführen“, hatte Parteivize und Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki nach dem Zeitschriftenverbot forsch verkündet. Faeser habe „sich auf juristisch extrem dünnes Eis begeben und ist eingebrochen“, kommentiert Kubicki jetzt das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, relativiert allerdings im nächsten Satz: „Sollte sie auch im Hauptsacheverfahren scheitern, war es das.“ Nicht jeder im politischen Berlin will die Skandalministerin noch so lange auf ihrem Sessel sehen.

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RKI bestätigt auf AfD-Anfrage: Ja, Daten aus dem Leak stammen aus unserem Haus

RKI bestätigt auf AfD-Anfrage: Ja, Daten aus dem Leak stammen aus unserem Haus

RKI bestätigt auf AfD-Anfrage: Ja, Daten aus dem Leak stammen aus unserem Haus

Der AfD-Abgeordnete Martin Sichert hat seitens des RKI eine Rückmeldung zu der Frage erhalten, ob es sich bei den „Velazquez“-Leaks um authentische Daten aus dem RKI handelt. Dies wird bejaht. Keine Informationen gibt es über die Vollständigkeit und die mittlerweile bewiesenen Veränderungsschritte innerhalb des RKI. Zu diesen nachträglichen Änderungen und Löschungen bis hinein ins Jahr 2024 ist inzwischen auch mindestens eine Strafanzeige eingereicht worden.

Anfragen hinsichtlich der Authentizität der Unterlagen, die von Frau „Velazquez“ am 23. Juli der Öffentlichkeit präsentiert wurden, beantwortete diese in der Regel mit schieren Block-Orgien auf X. Denn ihrer Ansicht nach wären die Unterlagen „erhaben“ und bräuchten keine weiteren Beweise und Erklärungen.

Tatsächlich benötigten Menschen, welche sich vor Gericht oder journalistisch darauf beziehen wollen, sehr wohl die belastbare Information, dass die Daten echt und damit gerichtsfest sind. Diese Anfrage wurde nicht von der „Journalistin“ vorab oder zumindest nach der Veröffentlichung geklärt, vielmehr war die Hilfe der AfD notwendig, für welche sich die Öffentlichkeit auch bedanken sollte.

Der Abgeordnete Martin Sichert, der schon seit langem eine Führungsrolle hinsichtlich der berechtigten Corona-Kritik seiner Partei einnimmt, hat eine schriftliche Anfrage eingereicht, die inzwischen beantwortet wurde. Unten sehen Sie einen Screenshot dieses Dokuments.

Darin bestätigt das RKI, dass es sich bei den Daten aus dem Leak um Daten aus dem eigenen Haus handelt. Die Antwort im Wortlaut:

Am 23. Juli hat das Robert-Koch-Institut (RKI) zu den von externer Stelle rechtswidrig zum Download angebotenen Datensätzen mit RKI-Krisenstabsprotokollen Stellung genommen, siehe unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/C/COVID-19-Pandemie/Stellungnahme-Protokolle-2024-07-23.html. Zwischenzeitlich wurden diese Protokolle vom RKI geprüft und verifiziert, siehe entsprechend die Information betroffener Personen gem. DSGVO vom 7. August 2024 unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/C/COVID-19-Pandemie/Protokolle_DSGVO.html.

Dort ist zu lesen:

Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Personen nach Art. 34 Abs. 3 lit. c) Datenschutz-Grundverordnung: Rechtswidrige Veröffentlichung der RKI-Krisenstabsprotokolle sowie weiterer Dokumente (07.08.2024)

Am 23.07.2024 hat das RKI auf seiner Internetseite darüber informiert, dass seit dem 23.07.2024 u.a. der angeblich „komplette Datensatz aller Sitzungsprotokolle des RKI-Krisenstabs von 2020 bis 2023 ungeschwärzt“ von externer Stelle zum Download angeboten wird.

Die Veröffentlichung umfasst alle Protokolle und Agenden des COVID-19-Krisenstabs des RKI nebst begleitender Dokumente zu den jeweiligen Sitzungen des RKI-Krisenstabs wie u.a. E-Mail-Verläufe. In den veröffentlichten Dateien sind u.a. eine Vielzahl personenbezogener Daten enthalten, die eine Vielzahl von Personen betreffen, und zwar neben Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des RKI auch eine Vielzahl externer Dritter.

Bereits mit Bekanntwerden des Vorfalls am 23.07.2024 wurden die gebotenen Maßnahmen geprüft und eingeleitet. Dabei wurde der Vorfall auch an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) gemeldet.

Das RKI missbilligt weiterhin die rechtswidrige Veröffentlichung und die daraus resultierende Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten der von der Veröffentlichung betroffenen Personen und den damit verbundenen möglichen nachteiligen Auswirkungen für diese.

Von der rechtswidrigen Veröffentlichung betroffene Personen können sich an die behördliche Datenschutzbeauftragte des RKI sowie an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde des RKI wenden.

Die Information ist von großem Wert, da ab diesem Zeitpunkt auch möglich ist, ohne weitere Rückfrage an das RKI auf die Dokumente und ihren Inhalt zu verweisen. Weiters können sie vor Gericht als Beweise eingebracht werden – was auch für eventuelle Wiederaufnahmeanträge von großer Bedeutung ist.

Noch zu hinterfragen ist der Umstand, weshalb diese Unterlagen offenbar seit ihrer Anfertigung im Jahr 2020 einen umfangreichen Redaktionsprozess durchlaufen haben. Die Inhalte sind zwar immer noch sehr brisant, es ist aber davon auszugehen, dass an vielen Stellen redigiert, beschönigt und gelöscht wurde. Es steht der Verdacht im Raum, dass dies geschah, nachdem Paul Schreyer mit Multipolar die Freigabe eingeklagt hatte. Nachdem es sich bei der Abänderung um eine Straftat handeln könnte, hat Rechtsanwalt Friedemann Däblitz gem. § 274 Abs. 1 Nr. 2 StGB gegen die mutmaßliche Verantwortliche beim RKI eine Strafanzeige eingereicht.

Ebenso unklar ist, ob es sich um vollständige Datensätze handelt oder ob es noch weitere Protokolle und Unterlagen gibt. Das RKI spricht in seinem oben stehenden Text von „angeblich vollständig“, trifft also keine endgültige Aussage zum Sachverhalt. Von zwei Sitzungen ist noch bekannt, dass sie stattfanden, ohne dass bis heute irgendwelche schriftlichen Aufzeichnungen dazu aufgetaucht sind. Es ist naheliegend, dass wesentliche Teile genauso fehlen, wie nachgewiesen wurde, dass wesentliche Teile verändert wurden.

Insgesamt ist die AfD-Initiative ein dankenswerter Schritt zur Aufklärung und Wahrheitsfindung.

#COMPACT-Verbot gekippt: Massive Klatsche für Faeser! | Gerald Grosz

#COMPACT-Verbot gekippt: Massive Klatsche für Faeser! | Gerald Grosz

#COMPACT-Verbot gekippt: Massive Klatsche für Faeser! | Gerald Grosz

Grundrechte missachtet, Amt missbraucht – Klatsche erhalten!

Das heutige Compact-Urteil kann für Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) nur folgende Konsequenzen nach sich ziehen:

Freiwilliger RÜCKTRITT oder ENTLASSUNG durch Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD)!

Ein Kommentar des DeutschlandKURIER??-Kolumnisten Gerald Grosz.

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Compact-Urteil: Pressefreiheit (vorerst) verteidigt!  — Faeser muss ZURÜCKTRETEN! | Ein Kommentar von Jan Nolte (AfD)

Compact-Urteil: Pressefreiheit (vorerst) verteidigt!  — Faeser muss ZURÜCKTRETEN! | Ein Kommentar von Jan Nolte (AfD)

Compact-Urteil: Pressefreiheit (vorerst) verteidigt!  — Faeser muss ZURÜCKTRETEN! | Ein Kommentar von Jan Nolte (AfD)

Das #COMPACT-Verbot wurde gerichtlich gekippt — Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) muss JETZT zurücktreten!

Ein Kommentar des AfD-Bundestagsabgeordneten Jan Nolte.

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Bundesgericht kippt Faesers Compact-Verbot: Rufe nach Rücktritt/Entlassung der Innenministerin werden lauter!

Bundesgericht kippt Faesers Compact-Verbot: Rufe nach Rücktritt/Entlassung der Innenministerin werden lauter!

Bundesgericht kippt Faesers Compact-Verbot: Rufe nach Rücktritt/Entlassung der Innenministerin werden lauter!

Nachdem das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig das Verbot des Compact-Magazins durch Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) vorläufig aufgehoben hat, wird der Ruf nach einem Rücktritt bzw. der Entlassung der Ministerin lauter! Dies nicht nur von Seiten der AfD, sondern auch von Seiten deutscher Top-Juristen.

Der renommierte Hamburger Medienanwalt Joachim Steinhöfel fragte auf dem Portal X: „Wie lange müssen wir jetzt noch auf den Rücktritt von Innenministerin Faeser warten?“

Der Staatsrechtler und frühere Bundesverteidigungsminister Rupert Scholz (CDU), der das Scheitern des Compact-Verbots stets vorausgesagt hatte, äußerte sich gegenüber dem Deutschland-Kurier. Er legte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) die Entlassung der Bundesinnenministerin nahe! 

Der deutsche Top-Jurist forderte: „Frau Faeser muss aus diesem Urteil Konsequenzen ziehen!“ Faeser habe „mit ihrer hochproblematischen Politik, wie nicht anders zu erwarten war, Schiffbruch erlitten. Über die Art und Weise, wie sich Frau Faeser im Zusammenwirken mit dem Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Herrn Haldenwang, als Verfassungsministerin immer wieder an einem unserer höchsten Rechtsgüter, nämlich der Presse-, Rundfunk- und Meinungsfreiheit vergreift, kann nicht einfach zur Tagesordnung übergegangen werden“, unterstrich der frühere CDU-Politiker. Es sei allerdings nicht seine Sache, den Rücktritt der Ministerin zu fordern. Rupert Scholz fügte aber hinzu: „Darüber, ob die Innenministerin noch länger im Amt tragbar ist, muss letztlich mein Namensvetter entscheiden.“

„Vom Rechtsstaat nichts verstanden“

Der Verfassungsrechtler Josef Franz Lindner (Uni Augsburg) resümierte: „Was sich Frau Faeser bisher als Verfassungsministerin geleistet hat, ist haarsträubend. Am krassesten war ihre Forderung nach einer Beweislastumkehr im Beamtendisziplinarrecht . Wer so etwas fordert, hat vom Rechtsstaat nichts verstanden!“

Der Kölner Rechtsanwalt Ralf Höcker, der die AfD im Verfahren gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz vertreten hatte, schrieb auf X: „Das Verbot von Compact war unverhältnismäßig und damit rechtswidrig. Das war für jeden kundigen Juristen absehbar. Denn natürlich kann man ein Medium nicht einfach so verbieten.“ Es sei „Zeit für Neuwahlen“, damit die „Verfassungsbrüche der Regierung“ ein Ende haben, so der Kölner Top-Anwalt.

Sein Kanzlei-Partner, der Jurist Carsten Brennecke, erklärte, die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts sei eine „peinliche und vorhersehbare Blamage für Innenministerin Nancy Faeser im dilettantisch geführten Verbotsverfahren gegen Compact“.

Kubicki schaltet einen Gang zurück

FDP-Vize Wolfgang Kubicki relativierte, wie nicht anders zu erwarten war, seine ursprüngliche Rücktrittsforderung für den Fall eines Scheitern des Compact-Verbotes: „Auch wenn nach dieser Eilentscheidung der Ausgang des Hauptsacheverfahrens ausdrücklich offen ist, können wir schon jetzt festhalten, dass sich die Innenministerin mit ihrem Vorgehen gegen Compact ordentlich blamiert hat.“ Weiter sagte der Bundestags-Vizepräsident, erst nach einem möglichen Scheitern im Hauptsacheverfahren wäre Faeser „nicht mehr zu halten“.

AfD: „Rücktritt von Faeser ist überfällig“

Auch die AfD äußerte sich prominent zum gekippten Compact-Verbot. Die Partei- und Fraktionsvorsitzende Alice Weidel teilte auf X mit: „Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Lanze für die Pressefreiheit gebrochen und der Bundesinnenministerin eine gewaltige Ohrfeige verpasst. Der Rücktritt von Nancy Faeser ist jetzt überfällig.“

Weidels Co-Vorsitzender Tino Chrupalla forderte ebenfalls Faesers Rücktritt. Er betonte, das Urteil sei „ein Sieg für die Meinungsfreiheit und die Demokratie.“ Die Innenministerin trete „bürgerliche Freiheiten mit Füßen“.

Die inzwischen fraktionslose frühere AfD-Abgeordnete Joana Cotar teilte mit, dass die Entscheidung „vorauszusehen“ war. Frau Faeser müsse „ihren Hut nehmen“.

Compact-Chefredakteur Jürgen Elsässer sprach von einem „Sieg“. Er kündigte an, mit der Veröffentlichung der Zeitschrift weiterzumachen.

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Nach Gerichtsniederlage: Tritt Nancy Faeser jetzt zurück?

Nach Gerichtsniederlage: Tritt Nancy Faeser jetzt zurück?

Nach Gerichtsniederlage: Tritt Nancy Faeser jetzt zurück?

Von MANFRED ROUHS | Wie PI-NEWS bereits berichtete hat das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch die sofortige Vollziehbarkeit des „Compact“-Verbots aufgehoben und damit Bundesinnenministerin Nancy Faeser eine in der deutschen Nachkriegsgeschichte beispiellose politische Niederlage bereitet (Beschluss Az. 6 VR 1.24 vom 14.08.2024). Ihr Rücktritt wäre danach normalerweise nur noch eine Formalität. Fraglich ist allerdings, wie weit die […]