Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Kategorie: Nachrichten

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NiUS-LIVE: So wird Gewalt gegen Konservative vertuscht

NiUS-LIVE: So wird Gewalt gegen Konservative vertuscht

NiUS-LIVE: So wird Gewalt gegen Konservative vertuscht

Jeden Morgen von 7 bis 9 Uhr beleuchtet Moderator Alex Purrucker die Themen, die Millionen Menschen bewegen und über die Deutschland spricht. Am Freitag begrüßt er die NIUS-Reporter Alexander Kissler und Julius Böhm im Studio.

Die Themen heute:

  • Jagd nach dem Täter! Unter Hochdruck fahndet das FBI nach einem Verdächtigen des Mordes an dem Kämpfer für Meinungsfreiheit Charlie Kirk und veröffentlicht dazu Fotos.
  • Empörung! Wie Medien in Deutschland über den Mord an Charlie Kirk berichten, lässt viele erschaudern. Framings wie Rechtsextremer, Rassist, Hetzer und Trump-Unterstützer… Doch immer mehr wenden sich von solch Erziehungsmedien ab.
  • Doch ein Anschlag! Der Messerangriff des 17-jährigen Kosovaren Erjon S. auf seine Lehrerin in der letzten Woche soll jetzt doch islamisch motiviert gewesen sein. Und schon wieder gibt es kein Wort des Bundeskanzlers Friedrich Merz dazu.

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Neue Beweise für eine Schädigung durch den Covid-Impfstoff

Die Beweise gegen die mRNA-Injektionen häufen sich.

Peter Imanuelsen

Ich habe bereits ausführlich über die Beweise berichtet, dass die Covid-mRNA-Injektionen Herzschäden verursachen können. Dafür gibt es mittlerweile eine große Menge an Daten – etwas, das von den Mainstream-Medien und den „Experten“ heruntergespielt wurde.

Ein Impfschaden, über den bisher noch kaum gesprochen wurde, ist Migräne.
Nun aber hat eine neue Studie aus Norwegen etwas Licht in diese Nebenwirkung gebracht.

Die Forscher fanden heraus, dass anhaltende Kopfschmerzen sowohl nach einer Covid-Infektion als auch nach der Verabreichung von mRNA-Impfungen auftraten. Sie führten daher eine Studie durch, um die Ursachen besser zu verstehen.

Norwegische Medien interviewten kürzlich eine Krankenschwester, die berichtete, dass sie seit der Pfizer-Impfung unter starken Kopfschmerzen leidet. Die Schmerzen begannen am selben Tag, an dem sie die Spritze erhielt – und halten bis heute, seit Jahren, an. Zusätzlich litt sie unter extremer Müdigkeit, Gedächtnisverlust und „Brain Fog“. Vor der Impfung hatte sie nie Migräne.

Die neue Studie bringt jetzt Beweise für diese anhaltenden Kopfschmerzen nach der Covid-Impfung. Die Patienten wurden ärztlich untersucht, Bluttests durchgeführt und MRT-Scans ihrer Gehirne angefertigt.

„Wir sehen, dass es eine hohe Prävalenz von chronischen Migränekopfschmerzen gibt, die nach der Verabreichung von Covid-19 oder des Impfstoffs auftraten. Viele von ihnen haben chronische Kopfschmerzen, die nicht so einfach verschwinden“, erklärte die Studienautorin Anne Hege Aamodt.

Viele der Betroffenen mussten sich krankschreiben lassen, konnten nicht mehr arbeiten, teilweise für zwölf Monate am Stück. Das bedeutet enorme gesellschaftliche Kosten – ein weiterer Faktor, der in die Bewertung der Impfstoffe einbezogen werden müsste. Meine Vermutung: Die Impfstoffe haben insgesamt mehr Schaden angerichtet, als wenn sie gar nicht erst verabreicht worden wären. Die Menschen wären gesünder gewesen.

Die Studie zeigte zudem veränderte Plasmaspiegel bestimmter Marker, die auf eine Störung der Amyloid-Verarbeitung nach der Impfung hindeuten. Auch bei Patienten mit Kopfschmerzen nach der Impfung waren diese Werte auffällig.

Die Forscher geben zu, dass der zugrunde liegende Mechanismus noch nicht ausreichend verstanden ist. Aber sie konnten Marker im Blut identifizieren, die bei Kopfschmerzpatienten deutlich von der Norm abwichen.

Ein möglicher Mechanismus könnte eine anhaltende Aktivierung des Immunsystems und damit verbundene Entzündungen sein – ausgelöst entweder durch Covid selbst oder durch den Impfstoff.
Es wäre logisch, dass ein Symptom, das durch Covid entsteht, auch durch den Impfstoff ausgelöst werden kann. Denn die mRNA-Impfstoffe zwingen die Körperzellen, das Spike-Protein von Covid zu produzieren – ein Protein, das bekanntermaßen toxisch ist. Es war also eine schreckliche Idee, dieses giftige Protein als Grundlage für den Impfstoff zu verwenden. Hätte man nicht etwas anderes nutzen können?

Die Daten im Detail: Von denjenigen, die nach der Impfung Kopfschmerzen entwickelten, gaben 34,5 % an, dass diese nach der ersten Dosis auftraten, 41,4 % nach der zweiten und 24,1 % nach der dritten.
89,7 % hatten Pfizer erhalten, 10,3 % Moderna und 0 % AstraZeneca.

Die Plasmaspiegel des Pregnancy Zone Protein (PZP) waren bei den Kopfschmerzpatienten nach der Impfung höher als in der Kontrollgruppe. Dieses Protein sorgt während der Schwangerschaft für Immunsuppression, damit das Baby nicht vom Körper abgestoßen wird.

Damit liegt nun ein klarer Beweis vor, dass im Körper etwas nicht stimmt, wenn Menschen nach der Covid-Impfung starke Kopfschmerzen entwickeln. Das Problem: Die Ursache bleibt ungeklärt.

Doch es ist ein weiterer Punkt auf der Liste der Impfschäden.
Die meisten wissen längst, dass Myokarditis eine anerkannte Impfnebenwirkung ist.

Das eigentliche Problem: Diese Impfstoffe waren völlig neu. Es gab keine Langzeitstudien, und dennoch wurden sie uns aufgezwungen. Menschen waren gezwungen, sie zu nehmen, um arbeiten und ihr tägliches Leben bestreiten zu können.

Und jetzt häufen sich die Beweise für die Schäden dieser Injektionen.

Skandalös.

Hinterzimmer schlägt Wähler

Hinterzimmer schlägt Wähler

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Hinterzimmer schlägt Wähler

Hinterzimmer schlägt Wähler

Der deutsche Wähler mag vieles aushalten: Steigende Preise, bröckelnde Infrastruktur, sinkende Kaufkraft. Aber er hat ein feines Gespür, wann Politik nicht mehr für ihn, sondern über ihn hinweg betrieben wird. Jens Spahn ist dafür das Paradebeispiel.

von Michael Münch

Jens Spahn ist ein Mann, der nach allen Maßstäben durchgefallen ist, und absurderweise im politischen System dennoch als „kommender Mann“ gehandelt wird. Dabei sprechen die Zahlen für sich: Drei Viertel der Bürger halten Spahn für nicht vertrauenswürdig, selbst zwei Drittel der eigenen Parteigänger stufen ihn als ungeeignet ein. Normalerweise reicht das, um sich in jedem Kaninchenzuchtverein für den Posten des stellvertretenden Kassenwarts zu disqualifizierten. In der CDU wird man damit Fraktionschef und hat sogar Chancen, als nächster  Kanzlerkandidat aufgebaut zu werden.

Die Erklärung dafür ist simpel und erschreckend zugleich: Nicht mehr die Basis hat das Sagen, sondern die abgehoben Führungszirkel. Nicht mehr der Wähler, entscheidet, sondern das Hinterzimmer. Dort wird festgelegt, wer Karriere macht – und dort scheint man sich längst darauf verständigt zu haben, dass Spahn, trotz seiner unsäglichen Maskenaffäre mit Milliardenschäden, trotz aller Corona-Pannen, trotz berechtigtem Vertrauensverlust, bleiben darf und muss. Warum? Weil er in der “Pandemie” geliefert hat. Geliefert allerdings für wen? Das ist hier die eigentliche Frage, die nicht gestellt werden darf. Fakt ist: Spahn war der willige Vollstrecker einer Politik, die Grundrechte einschränkte, Existenzen ruinierte und eine ganze Gesellschaft in Angst und Gehorsam versetzte. Während die Bürger ihre Kinder nicht in die Schule schicken durften und Betriebe dichtmachen mussten, jonglierte Spahn mit Milliarden für Masken, Tests und Impfstoffe. Jeder Kritiker wurde als unsolidarisch abgetan, jede Warnung vor Übertreibung verhallte.

Spahn war wertvoll fürs System

Doch für das System war er damit überaus wertvoll: Er hielt die Linie, er wich nicht vom Kurs ab, er trug alles mit, was anderswo beschlossen wurde – in den berüchtigten “Kanzlerrunden”, in Brüssel oder bei der WHO. Seine Skandale waren dabei gigantisch.  Da waren die besagten Maskendeals: Spahn ließ unter anderem eine Firma beliefern, die kaum älter war als ein Wochentag und keinerlei Erfahrung hatte. Eine andere in seinem Wahlkreis erhielt Riesenaufträge für maßlos überteuerte Schutzmasken.

Kurz darauf das infame “Spendendinner” – organisiert von einem Geschäftspartner derselben Firma, bei dem all die Abstands- und Isolationsregeln, die für alle anderen im Lockdown galten, mit Füßen getreten wurden. Dann die an kriminelles Gewährenlassen grenzende politische Unterstützung von milliardenschwerem Testcenter-Abrechnungsbetrug. Der Verdacht – oder sogar das Erwiesene – ist inzwischen so offensichtlich, dass man sich fragt, warum hier nicht längst die Handschellen klickten.

Eine Gutachterin, Margaretha Sudhof, nannte Spahns Gebaren überhastet, überteuert, dilettantisch. Doch dann verschwanden Unterlagen; das Gutachten wurde diskreditiert – und die neue Ministerin Warken stellte sich schützend vor ihren Parteifreund. Am Ende waren es handverlesene CDU-nahe Beamte, die die Fehler eines CDU-Mannes “prüften” – und selbstverständlich nichts fanden. Aufklärung à la Bananenrepublik, Täter und Mittäter alle im selben Raum. Und genau an diesem Punkt wird klar, wie das System funktioniert: Offiziell gilt Spahn als angeschlagen, als umstritten, als Ballast, in Wahrheit aber läuft ein unausgesprochener Pakt. Kein Vertrag auf Papier, keine Unterschrift, keine Öffentlichkeit. Aber jeder Beteiligte kennt die Bedingungen: Du ziehst für uns in der Krise die Linie durch, egal wie hart, egal wie unpopulär, du hältst die Partei und das Land in Reih und Glied –  und dafür bekommst du später die Rückendeckung, selbst wenn du versagst.

Der Lohn der Skrupellosigkeit

Der Lohn heißt Fraktionsvorsitz und mögliche Kanzlerkandidatur. Der Preis ist die Glaubwürdigkeit. Doch die zahlt am Ende nicht Spahn, den zahlt der Bürger, der alles ausbaden muss. Und genau so erklärt sich, warum ein Politiker mit miserablen Umfragewerten nicht etwa stürzt, sondern weiter aufsteigt; warum Fehler nicht bestraft, sondern befördert werden; warum selbst der größte Bockmist keine Konsequenzen hat. Die Logik des Hinterzimmers belohnt nicht den Fähigsten, sondern den Gehorsamsten und Skrupellosesten.

Natürlich fühlt sich der Bürger, der all das mit ansieht, verhöhnt. Er sieht die Fehler, er kennt die Namen, er erlebt die Folgen. Aber seine Stimme bleibt ohne Gewicht. Kritik verhallt wirkungslos. Die Brandmauern der etablierten Parteien verhindern jede Politikwende, egal in welche Richtung – und sie schützen nicht das Land, sondern die Deals, die hinter verschlossenen Türen geschlossen wurden. Jens Spahn ist damit mehr als ein Politiker: Er ist Symbol für ein System, das jede Logik auf den Kopf stellt und politischen Anstand pervertiert. Ein ist die Personifikation des unausgesprochenen Vertrags, der keine Unterschrift mehr braucht, um wirksam zu sein. Die Botschaft und Lehre: Wer einmal für das System geliefert hat, wird von ihm geschützt. Und der Wähler? Der bleibt Zuschauer, Statist in einer Aufführung, deren Handlung längst vorgezeichnet und deren Ausgang längst entschieden ist, bevor der Vorhang aufgeht. So entsteht Frust. So wächst Politikverdrossenheit. So werden Räume geöffnet für jene, die am Ende aufbegehren und gegen die Hinterzimmer wenden. Doch noch bleiben die Hinterzimmer standhaft – denn solange dort die Mächtigen sitzen, gelten nur ihre Regeln: Der Pakt steht, das Volk hat zu schweigen.

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Einbürgerungen gegen Bares

Einbürgerungen gegen Bares

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Einbürgerungen gegen Bares

Einbürgerungen gegen Bares

Windige Anbieter im Internet versprechen den deutschen Pass ohne großen Aufwand. Den Behörden ist die Masche zwar bekannt, sie schauen dem Treiben aber nur tatenlos zu. Das Problem ist hausgemacht – und wurde billigend in Kauf genommen. 

von Kai Rebmann

Eine Betrugsmasche mit gefälschten Sprach-Zertifikaten, die für die Einbürgerung oder Erteilung einer Niederlassungserlaubnis benötigt werden, rauschte in diesen Tagen durch den deutschen Blätterwald. Dabei ist es ein Skandal mit Ansage, der die fast schon logische Folge eines jahrelangen Versagens in der Migrationspolitik ist, getreu dem Motto „Gelegenheit macht Diebe“.

Für bis zu 2.700 Euro, teils aber auch schon deutlich weniger, werden die täuschend echt und im Stile verifizierter Herausgeber wie telc oder anerkannter Volkshochschulen gehaltenen Dokumente über das Internet angeboten. Und sie finden einem Bericht von RTL und Stern zufolge auch reißenden Absatz. Die Chance damit durchzukommen ist tatsächlich erschreckend hoch, denn die Ausländerbehörden in Deutschland sind in den meisten Fällen hoffnungslos überlastet. Eine Überprüfung vorgelegter Dokumente, wie etwa Sprach-Zertifikaten oder Einbürgerungstests, findet, wenn überhaupt, nur stichprobenartig statt.

Dabei handelt es sich um ein hausgemachtes Problem. Spätestens mit der noch von der Ampel auf den Weg gebrachten Turbo-Einbürgerung ist der deutsche Pass so schnell – und offenbar auch so leicht – zu bekommen wie in kaum einem anderen Land der Europäischen Union. Laut einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) streben 98 Prozent aller Flüchtlinge, die zu uns kommen, eine Einbürgerung an – was im klaren Widerspruch zum Grundgedanken des Asylrechts steht, wonach es sich dabei immer nur um temporäres Bleiberecht handeln kann.

Ampel-Politik schuf Markt mit praktisch unbegrenzter Nachfrage

Problem in vielen Fällen: Vor den deutschen Pass hat der Gesetzgeber die jeweils erfolgreiche Teilnahme an Sprach- und Integrationskursen gestellt. Zudem müssen Antragsteller unter anderem nachweisen, dass sie ihren Lebensunterhalt in Deutschland selbst bestreiten können. Zumindest für die beiden erstgenannten Hürden bietet das Internet die scheinbar bequeme Lösung – Sprach- und Einbürgerungstests per Mausklick und gegen Bezahlen, „ganz ohne Schule und Prüfung“, wie die windigen Anbieter versprechen.

Der Markt ist also riesig, wenn praktisch jeder Flüchtling ein dauerhaftes Bleiben in Deutschland anstrebt. Und die Migrations- und Einbürgerungspolitik der offenen Scheunentore unter Verantwortung der Ampel hat ihr Ziel offenbar nicht verfehlt: Im Zeitraum von 2021, als noch 2,1 Prozent der Migranten eingebürgert wurden, hat sich diese Quote innerhalb von nur zwei Jahren bis 2023 auf 7,5 Prozent mehr als verdreifacht. Die Quote der entsprechenden Anträge ist im selben Zeitraum ebenfalls sprunghaft auf zuletzt 25,7 Prozent angestiegen.

Kein Wunder also, dass der künstlich verursachte Tsunami von Einbürgerungswilligen auf chronisch unterbesetzte Ausländerbehörden in den Rathäusern bzw. Landratsämtern trifft. Wartezeiten von mehreren Jahren sind keine Seltenheit, zudem dürfen Sprachtests bei Nichtbestehen nur einmal wiederholt werden. Der „erste Schuss“ sollte also sitzen, was den zwar illegalen, aber schnellen Weg über ein gefälschtes Dokument aus dem Internet sowohl für Käufer als auch Verkäufer so attraktiv erscheinen lässt – hier die vermeintlich sichere Einbürgerung, dort das leicht verdiente Geld!

Boris Reitschuster hat schon im März aufgezeigt, wie in Deutschland im Zusammenhang mit dem Asylrecht über Jahre hinweg ein äußerst fruchtbarer Nährboden geschaffen wurde für florierende Korruption geschaffen wurde. In den aktuellen Fällen sind es zwar, anders als damals in München, keine käuflichen Beamten, aber es ist dasselbe marode System, das einen Betrug ermöglicht, dessen ganzes Ausmaß mitsamt der daraus resultierenden Folgen noch gar nicht abzusehen ist.

Geschäft mit gefälschten Zertifikaten wird zum Fass ohne Boden

Alleine in der bayrischen Landeshauptstadt wurden einem „Merkur“-Bericht zufolge schon mehr als 70 Fälle zur Anzeige gebracht, in denen Einbürgerungen auf Grundlage gefälschter Dokumente erteilt wurden. Der WDR berichtet in diesem Zusammenhang von einer Anklage gegen drei Männer in Bonn, die allein in NRW mehr als 500 gefälschte Sprachzertifikate an den Mann gebracht und damit den großen Reibach gemacht haben sollen. Ein ähnlicher Fall beschäftigt auch die Justiz in Husum (Schleswig-Holstein), in dem ein Angeklagter mit eben dieser Betrugsmasche bundesweit aktiv gewesen sein sollen.

Es dürfte also nur die winzige Spitze eines gigantischen Eisbergs sein, die durch die Recherchen jetzt zum Vorschein gekommen ist. Wie hilflos der Staat dem Treiben am Ende des Tages nur zusehen kann, zeigt eine andere Zahl: gerade einmal 270 Einbürgerungen, die nachweislich auf der Grundlage gefälschter Zertifikate erteilt wurden, sind laut entsprechender Daten des Bundesverwaltungsamts im laufenden Jahr wieder einkassiert worden – nicht mehr als der berühmte Tropfen auf den heißen Stein!

Dabei wäre es in vielen Fällen relativ einfach, frisierte Anträge zu entlarven, zumindest in der Theorie. Bei vielen zertifizierten Anbieter wie etwa dem g.a.st. eV oder der telc GmbH sind die Ergebnisse von ab Oktober 2021 abgenommenen Prüfungen in einer Online-Datenbank hinterlegt.

Die Sachbearbeiter auf den Ausländerbehörden können die Namen von Antragstellern also vom eigenen Büro aus und mit nur wenigen Mausklicks überprüfen – was in der Praxis aber schon am Personalmangel hakt und in teils absurde „Lösungen“ mündet. So werden etwa in Berlin schon Einbürgerungen erteilt, ohne dass die Antragsteller auch nur einmal auf ihrer jeweils zuständigen Behörde vorstellig werden müssen. Alles läuft rein digital ab, alles wirkt wie die Soll-Erfüllung selbstgesteckter Ziele. Ein eventuell gefälschtes Zertifikat, das tatsächlich nicht vorhandene Sprachkenntnisse bescheinigt, kann bei diesem Verfahren also überhaupt niemandem auffallen – viel leichter kann man es Betrügern also gar nicht mehr machen!

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SafeVac-App: Warum werden amtliche Daten geheim gehalten?

SafeVac-App: Warum werden amtliche Daten geheim gehalten?

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SafeVac-App: Warum werden amtliche Daten geheim gehalten?

SafeVac-App: Warum werden amtliche Daten geheim gehalten?

Das Paul-Ehrlich-Institut lancierte im Dezember 2020 eine eigene Studie zur aktiven Überwachung der Sicherheit der Corona-Impfstoffe. Ergebnisse wurden aber bis heute nicht veröffentlicht. Die Behörde und das Bundesgesundheitsministerium mauern. Eine Juristin klagt seit Jahren auf Herausgabe der Daten.

von Lena Böllinger

Im Mai dieses Jahres startete das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) eine „digitale Aufklärungskampagne gegen Falschinformationen“ mit dem Titel „Impfstofffakten gegen Mythen“. Das PEI ist die in Deutschland zuständige Bundesbehörde für die Zulassung und die Überwachung der Sicherheit von Arzneimitteln – dazu gehören auch Impfstoffe. Insgesamt zehn „Fakten“ und „Mythen“ stellt das PEI im Rahmen der Kampagne gegenüber. So heißt es etwa gleich zu Beginn: „Fakt ist: Nebenwirkungen werden transparent kommuniziert.“ Entkräftet werden soll damit der „Mythos“, dass die Nebenwirkungen von Impfungen „verschleiert“ würden. An anderer Stelle in der Liste heißt es: „Fakt ist: Risiken und Nebenwirkungen von Impfstoffen werden weltweit sehr genau überwacht“, um damit dem „Mythos“ entgegenzutreten, die Nebenwirkungen und Risiken von Impfungen seien „unkalkulierbar“. Das PEI schreibt weiter: „Schwere Nebenwirkungen nach einer Impfung sind selten, aber sie kommen vor. Es ist wichtig, dass jede jeder über die möglichen Risiken von Impfstoffen aufgeklärt wird.“

Aus Sicht der Anwältin und ehemaligen Richterin Franziska Meyer-Hesselbarth sind Ärzte im Fall der neuartigen Corona-Impfstoffe aber gar nicht in der Lage, ihre Patienten wirklich aufzuklären. Bei einem Vortrag, den sie im Mai in Bremen hielt, erläuterte sie, dass die Verabreichung einer Impfung ohne wirksame Einwilligung der Patienten aus juristischer Sicht eine Körperverletzung darstelle: „Und wann ist die Einwilligung unwirksam?“ fragte die Juristin, um gleich darauf die Antwort zu geben: „Ja ganz einfach, wenn die Aufklärung nicht ordnungsgemäß war.“ Eben eine solche ordnungsgemäße Aufklärung konnten und können Ärzte laut Meyer-Hesselbarth bis heute nicht leisten. Der Grund: das PEI gebe relevante Sicherheitsdaten nicht heraus beziehungsweise mache sie den Ärzten nicht zugänglich. Damit, so schlussfolgerte Meyer-Hesselbarth, leiste das Paul-Ehrlich-Institut indirekt von Ärzten begangenen Körperverletzungen Vorschub.

Wie kommt die Juristin zu solch gravierenden Vorwürfen, die noch dazu in krassem Widerspruch zu den Aussagen der Aufklärungskampagne des PEI stehen? Franziska Meyer-Hesselbarth führt seit über drei Jahren einen Rechtsstreit mit dem Paul-Ehrlich-Institut. Sie möchte, dass das PEI Daten der SafeVac 2.0 App herausgibt. Warum diese Daten so wichtig – und möglicherweise brisant – sind, wird klar, wenn man sich vor Augen führt, wie genau Risiken und Nebenwirkungen von Impfungen überwacht werden. Diese Überwachung – im Fachjargon spricht man auch von „Pharmakovigilanz“ – kann passiv oder aktiv stattfinden. Zur passiven Pharmakovigilanz gehört das sogenannte Spontanmeldesystem. Wie der Name schon sagt, werden mögliche Nebenwirkungen hier spontan – und nicht systematisch – erfasst. Jeder und jede kann einen Verdachtsfall melden – Ärzte und Apotheker sind zur Meldung verpflichtet, ebenso das pharmazeutische Unternehmen, das die Impfstoffzulassung hält.

Aktive und passive Pharmakovigilanz

Ein großes Problem des Spontanmeldesystems ist jedoch, dass die meisten Verdachtsfälle gar nicht erst gemeldet werden, man also von einer enormen Untererfassung ausgehen muss. Im „Bulletin zur Arzneimittelsicherheit“ – herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittelsicherheit und dem Paul-Ehrlich-Institut – aus dem Jahr 2017 heißt es (Seite 30), „nur etwa sechs Prozent“ aller Nebenwirkungen und nur „fünf bis zehn Prozent“ der schweren Nebenwirkungen würden Schätzungen zufolge gemeldet. Will heißen: es gibt eine Untererfassung im Spontanmeldesystem von etwa 90 bis 95 Prozent.

Dieses Manko kann mit aktiver Pharmakovigilanz ausgeglichen werden. Hier wird nicht einfach abgewartet, ob „spontan“ Nebenwirkungen gemeldet werden und falls ja, welcher Art, sondern es wird systematisch nachgefragt und ausgewertet. Genau das war auch die Idee hinter der SafeVac 2.0 App. Auf seiner Seite schrieb das PEI im Dezember 2020:

„Mit Hilfe der App werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer intensiv drei bzw. vier Wochen nach jeder COVID-19-Impfung nach gesundheitlichen Beschwerden (siebenmal innerhalb von 3 Wochen nach der ersten Impfung und achtmal innerhalb von 4 Wochen nach der zweiten Impfung) befragt. Weitere Befragungen zum gesundheitlichen Befinden erfolgen sechs und 12 Monate nach der letzten Impfung. Gegenstand der Abfrage ist auch, ob die Impfung vor einer SARS-CoV2-Infektion geschützt hat oder ob eine Infektion bzw. COVID-19-Erkrankung aufgetreten ist.“

Zweifelsohne wichtige Fragen und wichtige Daten. Zudem wurde in der App erfasst, welche Impfstoffcharge verimpft wurde – ebenfalls keine unwesentliche Information, wenn beispielsweise Hinweise auftauchen, dass bestimmte Chargen verunreinigt sind oder ein erhöhtes Schädigungspotential aufweisen. Die Teilnahme an der „Beobachtungsstudie“ war anonym und freiwillig. Offenbar waren viele Menschen vom Konzept der Studie überzeugt und vertrauten ihre Daten dem PEI an. Rund 740.000 Menschen haben mitgemacht.

All diese Menschen und die interessierte Öffentlichkeit – darunter viele Impfgeschädigte – warten jedoch bis heute auf die Auswertung der Daten. Die Impfkampagne mit den völlig neuen, notfallzugelassenen Präparaten startete vor fast fünf Jahren. Offiziell sollte die Datenerhebung „Ende 2023“ abgeschlossen sein, also vor fast zwei Jahren. Das Paul-Ehrlich-Institut brachte bis heute keine einzige wissenschaftliche Publikation zu den Daten zu Papier.

Daten einer ähnlichen App aus den USA sind besorgniserregend

Zum Vergleich: In den USA gab es eine ähnliche App mit dem Namen „v-Safe“. Die zuständige Seuchenschutzbehörde Centers for Disease Control and Prevention (CDC) schreibt, die Daten seien inzwischen in mehr als 20 wissenschaftlichen Publikationen veröffentlicht. Interessanterweise gab es aber auch in den USA Streit um die Herausgabe der Daten. Das „Informed Consent Action Network“ (ICAN) musste zweimal klagen, bevor es nach über einem Jahr per Gerichtsbeschluss die Daten der rund zehn Millionen App-Nutzer im Oktober 2022 erhielt. ICAN bereitete die Daten in einem eigens erstellten Dashboard visuell auf.

Die Auswertung ergab unter anderem: rund acht Prozent der Nutzer berichteten, nach der Impfung ärztlich behandelt worden zu sein. Eine repräsentative Forsa-Umfrage kam vergangenes Jahr für Deutschland zum gleichen Ergebnis: Acht Prozent der Geimpften waren nach der Impfung wegen Beschwerden beim Arzt. In den USA mussten von denjenigen, die ärztlich Hilfe suchten und über drei Jahre alt waren, rund 25 Prozent notfallmedizinisch behandelt oder hospitalisiert werden („emergency room“, „hospitalization“). Das sind umgerechnet zwei Prozent aller Nutzer der App, insgesamt rund 185.000 Amerikaner. Aus den Daten geht auch hervor, dass ein Großteil der Beschwerden kurze Zeit nach der Impfung auftrat. Rund 60% der Fälle wurden in den ersten sieben Tagen nach der Impfung gemeldet. In den ersten 28 Tagen nach Impfung waren es rund 80 Prozent. ICAN schrieb 2022, die Daten hätten das CDC dazu veranlassen müssen, „sein Covid-19-Impfstoffprogramm sofort einzustellen“.

Es gibt also Grund zur Annahme, dass die deutschen Daten ebenfalls besorgniserregend ausfallen – und möglicherweise ein schnelles behördliches Eingreifen erforderlich (gewesen) wäre, um die Verimpfung der neuartigen Präparate viel stärker zu reglementieren oder sogar ganz zu stoppen.

PEI 2022: Datenauswertung durch „Dritte“ könnte zu „Verzerrung der Ergebnisse“ führen

Im März 2022 stellte Franziska Meyer-Hesselbarth eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz, um sowohl an die Rohdaten, als auch an mögliche Zwischenauswertungen des Instituts heranzukommen. Das Institut verweigerte die Herausgabe der Daten, die Anwältin klagt daher seit 2022 – also seit über drei Jahren – vor dem Verwaltungsgericht Darmstadt. Die Biologin Sabine Stebel hat den Streit auf ihrer Seite unter der Überschrift „eine Chronologie der Verschleierung“ ausführlich dokumentiert. Tatsächlich bringt die Behörde im Laufe der Zeit immer neue und immer merkwürdigere Argumente vor, mit der sie versucht, das Auskunftsbegehren abzuwehren.

So gab das PEI 2022 an, die Rohdaten Meyer-Hesselbarth erst „nach Beendigung der Studie und der Veröffentlichung der Ergebnisse“ zur Verfügung stellen zu wollen. Der Grund:

„Eine Publikation, und damit der öffentliche Zugang zu den Ergebnissen der Studie, wäre nach einer vorherigen Herausgabe der Daten nicht mehr möglich. Wissenschaftliche Journals publizieren Artikel nur, wenn Forschungsdaten noch nicht veröffentlicht sind und zu neuen Erkenntnissen führen.“

Sabine Stebel überzeugt das nicht. „Das PEI lügt hier schamlos“, schreibt sie. „Natürlich kann man Daten vorab präsentieren. Das macht jeder Wissenschaftler auf Konferenzen als Poster oder in Vorträgen“. Vorabpublikationen stünden lediglich Patentierungen entgegen, nicht aber wissenschaftlichen Publikationen.

Zudem befürchtete das PEI, die „Herausgabe und damit eine mögliche Veröffentlichung der Daten durch Dritte könnte bei den Teilnehmenden eine Voreingenommenheit erzeugen, die zu einer Verzerrung der Ergebnisse (Bias) führen könnte. Insbesondere, wenn Dritte die Daten selektiv auswerten und interpretieren“.

Auch dieses Argument wirft Fragen auf – denn statistische Auswertungen beziehungsweise die zugrundeliegende methodische Vorgehensweisen sind auch behördlicherseits nicht unfehlbar und schon gar nicht unhinterfragbar. So machte die Journalistin Aya Velázquez erst kürzlich darauf aufmerksam, dass das PEI bei der Auswertung der Auswertung der Verdachtsfälle von Impfnebenwirkungen auf einen „manipulationsanfälligen“ WHO-Algorithmus zurückgreift. Velázquez konstatiert im Resümée ihrer umfangreichen Recherche:

„Die WHO-Software hilft offenbar dabei, die Zahl anerkannter Fälle klein zu rechnen. Das bedeutet für das Paul-Ehrlich-Institut weniger Sicherheitssignale, weniger Arbeit, weniger Skandal und weniger Rechtfertigungsdruck, warum man nicht früher Alarm geschlagen hat.“

Vor diesem Hintergrund wäre es für Impfgeschädigte möglicherweise von großem Nutzen, wenn nicht nur das PEI, sondern auch „Dritte“ die Daten „auswerten und interpretieren“.

Ausbleibende Interimsanalysen und eine fragwürdige Zwischenauswertung

Allerdings versprach das PEI – ebenfalls 2022 – noch „weitere Interimsanalysen“ „in den Sicherheitsberichten bzw. auf unserer Homepage zu veröffentlichen“. Das ist dann aber – bis heute – nicht passiert. Lediglich im August 2023 veröffentlichte das Institut eine „Auswertung der SafeVac 2.0-Studie“, um eine von dänischen Forschern festgestellte chargenbezogene Häufung von Verdachtsfallmeldungen bei Impfungen mit den Pfizer / BionTech-Präparaten zu dementieren.

Matthias Reitzner, Professor für Wahrscheinlichkeitstheorie und Statistik, begutachtete die Stellungnahme des PEI und schlussfolgerte, die Auswertung der Bundesbehörde verfehle „vollständig“ jedes wissenschaftliche Niveau. In einem Interview sagte er im November 2024:

„Mit anderen Worten, die paar Zahlen, die in der Stellungnahme veröffentlicht wurden, beweisen exakt das, was von der dänischen Studie ebenfalls nahegelegt wurde: nämlich, dass die Verdachtsfälle sich sehr unterschiedlich auf die Chargen verteilen. Doch genau kann man das erst ernsthaft sagen, wenn die Daten veröffentlicht werden. Die werden aber bisher weiter geheim gehalten“.

Ein Versagen in Sachen Pharmakovigilanz will das PEI in dieser Geheimhaltung aber nicht sehen. Denn schließlich, so schrieb das Institut 2022 an Meyer-Hesselbarth, würden die via SafeVac 2.0 App gemeldeten „Verdachtsfälle auf eine Impfkomplikation“ ja sowohl in die Nebenwirkungsdatenbank des Paul-Ehrlich-Instituts als auch in die europäische EudraVigilance-Datenbank „eingespeist“ werden:

„Damit stehen die Daten aus der SafeVac-App auch für die kontinuierliche Überwachung der Sicherheit der COVID-19-Impfstoffe zur Verfügung. Der Beitrag zur Wahrung der öffentlichen Gesundheit ist damit gegeben.“

Doch mit dieser Beschwichtigung offenbarte das PEI bereits 2022 einen höchst fragwürdigen Umgang mit den eigenen Datensätzen: Es vermischte offenbar Daten der aktiven Pharmakovigilanz der SafeVac 2.0 App (niedrige Untererfassung von Nebenwirkungen) mit denen der passiven Pharmakovigilanz des Spontanmeldesystems (hohe Untererfassung von Nebenwirkungen). Der Wirtschaftsjournalist Norbert Häring schrieb erst kürzlich:

„Wenn das PEI diese Meldungen tatsächlich – wie behauptet – in die Datenbank mit den Spontanmeldungen hat einfließen lassen, und bei der Auswertung nicht nach der Herkunft der Meldung unterschieden hat, hat es damit die – mutmaßlich hohe – Nebenwirkungsrate aus SafeVac vertuscht“.

Die Redaktion wollte daher Ende Juli vom PEI wissen, ob es diese Vermischung unterschiedlich erhobener Daten für ein Problem hält und wie es sicherstellt, dass es dadurch nicht zu einer Verwässerung der mutmaßlich höheren Nebenwirkungsrate aus der SafeVac 2.0-Erhebung kommt. Beide Fragen ließ das PEI bis Redaktionsschluss unbeantwortet.

PEI 2023: SafeVac 2.0 Daten unterliegen „Schutz des geistigen Eigentums“

Im Jahr 2023 brachte das PEI im Rechtsstreit mit Meyer-Hesselbarth weitere Argumente vor, warum die Daten nicht herausgegeben werden könnten. Die Daten seien zu „Forschungszwecken erhoben“ worden. Den Forschenden müsse zunächst die Möglichkeit eingeräumt werden, „das Ziel der Datenerhebung in Form des Abschlusses des Forschungsvorhabens und der Erfüllung des Forschungszwecks zu erreichen“. Zudem stünde der Herausgabe der Rohdaten auch „der Schutz geistigen Eigentums“ entgegen. Die „erhobenen Rohdaten und gewonnenen Erkenntnisse“ seien vom „Schutzbereich“ der „Wissenschaftsfreiheit erfasst“. Das PEI verweist auf Rechtsprechung, wonach Wissenschaftler „frei darüber entscheiden könnten, ob und wann sie welches Forschungsmaterial an Dritte herausgeben oder veröffentlichen wollen“.

Das Institut schlussfolgerte: „Die SafeVac-Studie stellt eine wissenschaftliche Tätigkeit in diesem Sinne dar“ und betonte in einem weiteren Schreiben sogar, „dass für die rechtliche Entscheidung, ob die begehrten Rohdaten nach dem IFG herauszugeben sind oder nicht, ein mögliches öffentliches Interesse der Bevölkerung in keiner Weise von Bedeutung ist“ (Hervorhebung im Original). Eine „Veröffentlichung der Forschungsergebnisse“ sei aber „im Laufe des Jahres 2024 geplant“ und die Daten könnten „folglich im Anschluss herausgegeben werden“.

Meyer-Hesselbarth überzeugten diese Argumente nicht. Aus ihrer Sicht handelt es sich bei den SafeVac-Erhebungen sehr wohl um Pharmakovigilanz-Daten, die weder der Geheimhaltung noch dem „Schutz ‚geistigen Eigentums‘“ unterlägen. In mehreren Entgegnungen machte sie unter anderem geltend, dass auch die Ständige Impfkommission eine aktive Überwachung „dringend angemahnt“ habe – somit handele es sich nicht um eine „frei gestaltbare ‚Forschung‘ des PEI, sondern um einen essentiellen Bestandteil der Sicherheitsüberwachung“. Ferner wies sie darauf hin, dass das PEI die SafeVac 2.0-Studie der Öffentlichkeit selbst als Teil der Pharmakovigilanz präsentiert habe.

In der Tat war im Dezember 2020 im vom PEI und Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte herausgegebenen Bulletin zur Arzneimittelsicherheit nachzulesen (S. 28): „Die geplante Befragung zur Verträglichkeit der COVID-19-Impfstoffe über die Smartphone-App SafeVac 2.0 ist Teil einer aktiven Surveillance der Impfstoffsicherheit.“ Ferner listet das PEI die SafeVac 2.0 Studie noch heute als eine seiner „aktiven Pharmakovigilanz-Studien für eine hohe Impfstoffsicherheit.“ In einem zuletzt 2024 aktualisierten FAQ schreibt das PEI, die Smartphone-App SafeVac 2.0 sei „als Teil einer Studie zur aktiven Überwachung der Sicherheit und Verträglichkeit von COVID-19-Impfstoffen entwickelt“ worden.

PEI 2024: keine Veröffentlichung wegen „technisch unerwarteter Herausforderungen“

Im Jahr 2024 – in dem laut eigener Aussage des PEI die Forschungsergebnisse eigentlich veröffentlicht werden sollten – war von einer baldigen Veröffentlichung plötzlich keine Rede mehr. Im Februar schrieb das Institut dem Gericht:

„Die Auswertung und Analyse der Studie läuft bereits, sie birgt aber aufgrund der deutlich größeren Teilnehmerzahl als erwartet und den damit verbundenen wesentlich größeren Datenmengen technisch unerwartete Herausforderungen und verursacht schlicht zeitlich einen erheblich höheren Aufwand als geplant. Es kann daher derzeit nicht verbindlich abgeschätzt werden, bis wann die Studie beendet werden wird.“

Doch die hier vom PEI geltend gemachte Überforderung mit der Auswertung der Daten wirft Fragen auf. Denn dass es ressourcenbezogene Probleme mit der Auswertung gab, war seit Jahren bekannt – und keine Erkenntnis, die sich erst im Jahr 2024 neu herauskristallisierte.

Bereits im Juni 2021 berichtete das ZDF: „Paul-Ehrlich-Institut überlastet“. Schon damals sei eine bereits „länger geplante Veröffentlichung einer Zwischenauswertung“ der SafeVac 2.0-Erhebung laut einer PEI-Sprecherin „der Vielzahl täglich eingehender Verdachtsfallmeldungen zum Opfer gefallen“. Das PEI sei „überlastet“, hieß es im (inzwischen gelöschten, aber als Archiv-Version noch abrufbaren) ZDF-Beitrag. Der damalige Vorsitzende der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft Professor Wolf-Dieter Ludwig nannte die Situation ein „Desaster“: „Das hätte man im Vorfeld unbedingt besser organisieren müssen, dass es im PEI nicht zu solchen Verzögerungen und Kapazitätsengpässen komme – dafür seien die Daten einfach zu wichtig,“ zitierte das ZDF den Fachmann.

Die ehemalige Leiterin der Abteilung Sicherheit von biomedizinischen Arzneimitteln und Diagnostika des PEI, Brigitte Keller-Stanislawski, schilderte 2023 vor dem Corona-Untersuchungsausschuss in Brandenburg ebenfalls eine gravierende Überlastung der Behörde:

„Es gab Leute, die haben sich nur um Todesfälle gekümmert und Leute, die haben sich nur um Myokarditis gekümmert, wir hatten ja viel mehr Arbeit als zuvor, nur durch diesen Impfstoff. Wir haben aus anderen Abteilungen Hilfe bekommen, weil wir zu wenig Leute für die Bearbeitung der Impfnebenwirkungen hatten.“

Die IT-Struktur der App sei auf die Vielzahl der Meldungen nicht vorbereitet gewesen sei. Daten von den 700.000 Teilnehmern seien so noch im September 2023 „unbearbeitet“ gewesen, hieß es in einem Bericht von „Apollo News“.

Die Redaktion wollte daher vom PEI und vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) wissen, ob man sich vor diesem Hintergrund um einen Ausbau der personellen, technischen, finanziellen oder anderweitig nötigen Ressourcen bemüht habe und falls ja, mit welchem Ergebnis. Das PEI ließ die Frage bis Redaktionsschluss unbeantwortet.

Das BMG stellte lediglich fest, es habe das „PEI in der Pandemie mit Finanz-Mitteln u.a. im Bereich der Pharmakovigilanz – auch konkret für die Beobachtungsstudie SafeVac 2.0 – unterstützt“ und verwies auf eine Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Frage eines AfD-Abgeordneten. Darin heißt es jedoch bloß, dass im „Laufe des Jahre 2021“ die für Pharmakovigilanz zuständige Abteilung des PEI von 18 Mitarbeitern (Stichtag 31. Dezember 2020) „auf 32 Mitarbeitende aufgestockt“ worden sei. „Weiteres Personal wurde flexibel aus verschiedenen Fachabteilungen des PEI eingesetzt“.

Details zu den Ressourcen für die Auswertung der SafeVac 2.0-Daten sind dort nicht zu finden, das BMG selbst verweigert auf nochmalige Nachfrage nähere Angaben zum Umgang mit der Überlastung des PEI bei der Auswertung dieser Daten.

Nur drei bis fünf Mitarbeiter zur Bearbeitung der SafeVac 2.0 Daten?

Möglicherweise liegt das daran, dass man diese Überlastung billigend in Kauf nimmt und seit Jahren keine Abhilfe schafft. In der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der AfD vom Juli 2023 heißt es, für die „Entwicklung, Umsetzung und Auswertung“ der SafeVac 2.0 Daten seien „drei Personen zuständig“ gewesen. „Für die Registrierung, Bearbeitung und Dokumentation der berichteten Informationen waren bis zu fünf Personen beschäftigt“. Zum Zeitpunkt der Antwort auf die Anfrage sei „noch eine Person mit der Registrierung, Bearbeitung und Dokumentation der berichteten Information beschäftigt“. „Eine weitere Person“ sei damals „mit der Vorbereitung der geplanten Auswertung betraut.“ gewesen.

In einem veröffentlichen Schriftsatz des Rechtsprofessors Martin Schwab vom 1. Juli 2022 sind zudem Aussagen des PEI-Mitarbeiters Dirk Mentzer dokumentiert. Darin heißt es:

„Herr Mentzer erläuterte auf Nachfrage, das PEI beschäftige insgesamt 13 Mitarbeiter für die Erfassung der Impfkomplikationen. Oftmals handle es sich dabei um Werkstudenten.“

Martin Schwab folgerte: „Damit ist die Abteilung zur Erfassung der Verdachtsfälle nicht nur quantitativ deutlich unterbesetzt; vielmehr steht auch zu befürchten, dass die fachliche Qualifikation des Personals nicht ausreicht, um die Verdachtsfälle richtig einordnen zu können.“ Die Redaktion hakte beim BMG nach, wie viele Mitarbeiter in der Vergangenheit und aktuell mit der Auswertung der SafeVac 2.0-Daten beschäftigt waren beziehungsweise sind und ob darunter Werkstudenten seien. Das BMG ließ die Frage unbeantwortet.

Wie die Welt im Juli 2025 berichtete, sei „zuletzt aus Kreisen des PEI“ zu erfahren gewesen, dass die Lizenz der Software „zwischenzeitlich abgelaufen“ sei. „Eine Verlängerung habe man sich aus Kostengründen gespart, und für die neue Software hätten dann die programmierkundigen Mitarbeiter gefehlt.“

2025: Hat das PEI vor Gericht falsche Angaben gemacht?

Derweil wurde im Juli 2025 im Zuge einer Antwort des Gesundheitsministeriums auf eine schriftliche AfD-Frage bekannt, dass es bei rund 0,5 Prozent der SafeVac 2.0-Teilnehmer (3506 Personen von 739.515 Teilnehmern) einen Verdacht auf schwerwiegende Nebenwirkungen gegeben habe. Die „Welt“ schreibt, dieser Anteil hebe sich „drastisch“ von offiziellen Verlautbarungen ab. Der damaligen Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sei 2023 etwa von von 0,01 Prozent ausgegangen, das Robert-Koch-Institut von 0,00027 Prozent.

Der „Cicero“ rechnet vor, dass man somit – bezogen auf die Gesamtzahl aller Geimpften in Deutschland – von rund 300.000 Menschen ausgehen müsste, die möglicherweise schwerwiegende Nebenwirkungen davon getragen haben. „Schwerwiegend“ sind Nebenwirkungen laut Arzneimittelgesetz etwa dann, wenn sie tödlich enden, lebensbedrohlich sind oder zu Krankenhausaufenthalten, bleibender Behinderung oder Geburtsfehlern führen.

Die AfD hatte allerdings nicht nach „schwerwiegenden“ Fällen gefragt, sondern wie viele Verdachtsmeldungen das PEI „insgesamt“ an die EudraVigilance-Datenbank weitergeleitet hat. Dazu schreibt das BMG in seiner Antwort lediglich: „Alle Verdachtsfälle mit nicht-schwerwiegenden Ereignissen werden mit Abschluss der Auswertung der klinischen Studie an die Eudravigilance-Datenbank der EMA berichtet.“

Aus Sicht der Juristin Franziska Meyer-Hesselbarth ist das auffällig. Denn im Rechtsstreit um die Herausgabe der SafeVac2.0-Daten hat das PEI im April 2023 noch geltend gemacht, auch Verdachtsfälle von Nebenwirkungen, „die im Rahmen der SafeVac-App übermittelt wurden“, seien in der EudraVigilance-Datenbank „enthalten“ und „in die fortlaufende Risikobewertung und -überwachung der Covid-Impfstoffe einbezogen“. Sollte das PEI hingegen tatsächlich erst – wie das BMG in seiner Antwort schreibt – mit „Abschluss der Auswertung“ die entsprechenden Daten melden, hätte das PEI zuvor falsche Angaben gemacht, die Daten wären demnach doch nicht in die Risikobewertung einbezogen worden. Meyer-Hesselbarth schreibt in einer Stellungnahme: „Falscher Vortrag bei Gericht ist wiederum strafbar als versuchter Prozessbetrug.“

Die Frage, wie viele Verdachtsfallmeldungen über Nebenwirkungen das Paul-Ehrlich-Institut insgesamt in Bezug auf die Teilnehmer der SafeVac 2.0-Studie an die Datenbank EudraVigilance weitergeleitet hat, lässt das PEI unbeantwortet. Allerdings macht Meyer-Hesselbarth darauf aufmerksam, dass ein „Datenanalyst“ die EudraVigilance-Daten „heruntergeladen und in auswertbarer Form ins Internet gestellt hat“. Demnach fänden sich dort „56.545 Eintragungen“ zu SafeVac 2.0-Daten. Die Juristin rechnet vor: „Auf ca. 1.18 Millionen Impfungen in SafeVac bedeutet dies, dass das PEI für ca. 4,8 Prozent der Teilnehmer PRO Impfung, eine meldepflichtige Nebenwirkung zu EudraVigilance übermittelt hat“ (Hervorhebung im Original).

Bei dieser Nebenwirkungsrate hätten entsprechend „nach der 3. Dosis 13,3 Prozent der Teilnehmer ein meldepflichtige Nebenwirkung erlebt.“ Bislang hat das PEI allerdings nicht offiziell die Frage beantwortet, ob es bisher tatsächlich 56.545 Verdachtsfallmeldungen für Teilnehmer der SafeVac2.0-App an EudraVigilance übermittelt hat. Eine entsprechende Nachfrage des Journalisten Bastian Barucker wird seit dem 17. Juni 2025 von der Behörde nicht beantwortet. Auch ein im August mit Unterstützung von Meyer-Hesselbarth angestrengtes presserechtliches Eilverfahren veranlasste das PEI nicht zu einer Beantwortung dieser eigentlich recht simplen Frage.

Brisante offene Fragen

Vor diesem Hintergrund wird verständlich, wie Meyer-Hesselbarth zu ihrer Einschätzung kommt, das Paul-Ehrlich-Institut leiste von Ärzten begangenen Körperverletzungen Vorschub. Auf Grundlage der „Daten, die das PEI liefert“, sei keine wirkliche Aufklärung möglich. Aus juristischer Sicht, so erklärte sie während ihrem Vortrag in Bremen, würde sie Ärzten raten, ihren Patienten zu sagen, dass sie sie „nicht aufklären“ könnten, weil „die Daten, die es eigentlich gibt“, den Ärzten „nicht zugänglich gemacht werden“.

Die Geheimhaltung der SafeVac 2.0-Daten sei aber auch noch aus weiteren Gründen brisant: Möglicherweise gehe aus den Daten hervor, dass es die vom PEI geleugnete chargenbezogene Häufung von Verdachtsfallmeldungen bei Impfungen mit den Pfizer / BionTech-Präparaten eben doch gebe. Ferner könnte mit den Daten weiter bestätigt werden, dass der Bevölkerung nicht jener Impfstoff verabreicht wurde, der ursprünglich eine Zulassung erhalten hatte. Denn Pfizer nutzte im Zulassungsverfahren eine andere Herstellungstechnik als bei der späteren Massenproduktion. Dieser Umstand könnte für eine erhöhte Nebenwirkungsrate bei der breiten Anwendung des Impfstoffs in der Bevölkerung verantwortlich sein und ließe sich wohl durch Vergleich der Herstellerstudie mit der SafeVac 2.0-Studie aufdecken. Auch das Ausmaß der Untererfassung von Verdachtsfällen auf Impfnebenwirkungen wäre laut Meyer-Hesselbarth mehr oder weniger feststellbar.

Der Virologe und Epidemiologe Alexander Kekulé wies kürzlich in einem Beitrag im „Focus“ zudem darauf hin, dass es „nicht auszuschließen“ sei, dass „dass sich die – seinerzeit vom Robert-Koch-Institut bestrittene – ‚Welle der Geimpften‘ bereits im Herbst 2021 in den SafeVac-Daten abzeichnete“. Eine „rechtzeitige Auswertung“ hätte „den damaligen Verfechtern von 2G, 1G und einer allgemeinen Impfpflicht den Boden entzogen“. Kekulé bezeichnete den Umgang des PEI mit den SafeVac 2.0-Daten als „unverhohlene Hinhaltetaktik“. Er forderte die Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) auf, „das PEI dienstlich anzuweisen, die SafeVac-Studie jetzt umgehend fertigzustellen und den Abschlussbericht auf der dafür gesetzlich vorgesehenen Plattform zu veröffentlichen“.

Das BMG zeigt sich von dieser Aufforderung unbeeindruckt. Bei der SafeVac 2.0-App handele es sich um eine „zusätzliche, freiwillige Beobachtungsstudie, die nicht gesetzlich vorgeschrieben war“, schreibt das Ministerium auf Anfrage. Es gehe um „ergänzende Erkenntnisse zur Verträglichkeit der COVID-19-Impfstoffe“. Die „gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsüberwachungen“ würden „durchgehend erfolgen“:

„Nach Sichtung, Konsistenzprüfung und Validierung der übermittelten Daten sind die Analysen der SafeVac 2.0-Daten gemäß Studienprotokoll inzwischen abgeschlossen. Die Ergebnisse werden aktuell für eine Publikation in einer Fachzeitschrift zusammengefasst.“

Nähere Details sind weder dem Ministerium noch dem PEI zu entlocken. Auch das Verwaltungsgericht in Darmstadt hat offenbar noch immer keine Eile, das seit 2022 laufende Verfahren um die Herausgabe der Daten zügig zu beenden. Auf Anfrage teilt das Gericht mit, es sei „nicht absehbar“, wann „mit einer Terminierung des betreffenden Verfahrens gerechnet werden kann“. Grund sei eine „Vielzahl vordringlich zu bearbeitender Klage- und Eilverfahren“, das Gericht sei überlastet. Die Pressestelle bittet um „Verständnis“ dafür, dass sie „grundsätzlich keine Bewertung der Verfahrensdauer einzelner Klageverfahren abgibt“.

Rechtsanwältin Meyer-Hesselbarth zeigt sich schockiert von der Nonchalance, mit der das PEI, das Ministerium und das Gericht den Fall behandeln. Im Gespräch sagt sie: „Das Informationsfreiheitsgesetz dient der Kontrolle behördlichen Handelns und sichert das Rechtstaatsprinzip ab.“ Im Fall der SafeVac 2.0-Daten sei diese Kontrolle besonders nötig. Denn: „Wir müssen inzwischen leider davon ausgehen, dass hier behördliche Gesetzesverstöße vorliegen.“ Das Paul-Ehrlich-Institut hätte gesetzliche Fristen wahren und die Daten längst veröffentlichen müssen, erklärt die Juristin. Sie vermutet handfeste Interessenskonflikte:

„Der Staat hat zugunsten der Impfstoffhersteller die Haftung für Impfschäden übernommen. Es liegt nahe, dass das Paul-Ehrlich-Institut die SafeVac 2.0-Daten deswegen dauerhaft unterdrücken möchte und dass die Justiz der Behörde sogar dabei hilft, indem sie sich weigert, zeitnah über die Zugänglichmachung der SafeVac 2.0-Daten zu entscheiden.“

All das rückt die Aktion „#ImpfstoffFakten gegen Mythen“ in kein gutes Licht. Der Umgang mit den SafeVac 2.0-Daten zeigt: Der im Rahmen der digitalen „Aufklärungskampagne gegen Falschinformationen“ vom PEI verkündete „Fakt“, wonach Nebenwirkungen „transparent kommuniziert“ würden, scheint eher aus einer Art Glaubensbekenntnis denn aus wissenschaftlicher Erkenntnis hervorzugehen.

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US-Medien: Kirk-Attentäter gravierte Trans- und Antifa-Parolen auf Patronenhülsen!

US-Medien: Kirk-Attentäter gravierte Trans- und Antifa-Parolen auf Patronenhülsen!

Spuren vom Tatort weisen auf einen Transgender- und Antifa-Hintergrund hin: Das FBI hat nach US-Medienberichten eindeutige Foto- und Videoaufnahmen des mutmaßlichen Mordschützen im Fall Charlie Kirk. Unter anderm das renommierte „Wall Street Journal“ berichtet über transideologische Parolen an den Patronenhülsen aus der Tatwaffe.

Darüber hinaus teilte FBI-Kommissar Beau Mason mit, dass eine „hochleistungsfähige Waffe“ in einem Wald gefunden wurde. Inzwischen konnten die Ermittler Schuhabdrücke vor Ort sicherstellen. Offenbar ist man dem Täter auf den Fersen, er soll im College-Alter gewesen sein – könnte also demnach etwa 18 bis 20 Jahre alt sein. Die Fahndung läuft weiter auf Hochtouren.

Nach Angaben der Behörden erreichte der Mordschütze gegen 11:52 Uhr morgens den Campus der Utah Valley University in Orem und setzte etwa 30 Minuten später den tödlichen Schuss ab. Danach flüchtete er in ein benachbartes Wohngebiet.

Mauser-Gewehr sichergestellt

Der US-Kommentator Steven Crowder veröffentlichte ein nach eigenen Angaben internes Memo der Ermittler, dass eine transideologische Motivation des Täters nahelegt. Darin soll es heißen:

„Am 10. September 2025, gegen 12:24 Uhr, wurde der konservative politische Influencer Charlie Kirk an der Utah Valley University in Orem, Utah, erschossen. Mr. Kirk hielt im Rahmen der ‚American Comeback Tour‘ eine Rede an der Universität. Mehrere Agenten der  Behörden SLC I und III eilten zum Tatort. Der Verdächtige feuerte einen Schuss von einer erhöhten Position auf einem Dach eines Nebengebäudes auf dem Campus ab. Ein Video zeigt, wie der Verdächtige vom Dach sprang und floh.“

Weitere Polizeibeamte vor Ort waren demnach anwesend. Sie hätten eine ältere, importierte Waffe des deutschen Typs Mauser 30-06, gewickelt in ein Handtuch in einem Waldgebiet nahe des Campus gefunden. Das Kaliber 30-06 (7,62 x 63 mm) ist eine weit verbreitete und vielseitige Patrone für Jagd- und Sportgewehre.

US-Medien: Kirk-Attentäter gravierte Trans- und Antifa-Parolen auf Patronenhülsen!Symbolbild: Detailansicht des Einlegens eines Munitionsmagazins mit 5 Patronen des Kalibers 30-06 in ein Mauser-Repetiergewehr auf einem Holztisch | Nikonysta/shutterstock.com

Wie es heißt, soll die Position der Waffe mit der Fluchtroute des Verdächtigen übereinzustimmen. Der Lauf der Waffe soll noch geladen gewesen sein, zusätzlich zu drei nicht verbrauchten Patronen im Magazin. Auf allen Patronen soll ein Schriftzug mit „Transgender- und antifaschistischen Ideologien“ eingraviert sein.

Im Rahmen der auf Hochtouren laufenden Fahndung wurde die Waffenbehörde von Salt Lake City eingeschaltet. Gewehr und Munition wurden laut Medienberichten beschlagnahmt. Das FBI wurde für DNA-Analysen und Fingerabdrücke herangezogen. Mehrere Augenzeugen wurden aufgrund von Videoaufnahmen kontaktiert und vernommen. Der Hauptverdächtige war aber zunächst noch nicht identifiziert. Geleitet werden die Ermittlungen, an denen weitere Bundes- und Landesbehörden sowie lokale Sheriffs beteiligt sind, von der US-Bundespolizei FBI in Zusammenarbeit mit dem Landeskriminalamt des Bundesstaates Utah.

Auch das „Wall Street Journal“ bestätigte die Existenz eines internen Schreibens der Ermittler, dem zufolge die Spuren ins linksgrün-woke Milieu führen sollen.

Zeugen werden weiter gebeten, Foto- und Videomaterial von dem Ereignis den Ermittlungsbehörden zur Verfügung zu stellen. „Wenn Sie irgendein Foto oder Video des Attentats haben, dann reichen Sie es bitte ein“, sagte FBI-Agent Robert Bohls am Donnerstag (11. September). Bisher seien rund 130 Hinweise eingegangen.

Medal of Freedom für Charlie Kirk

US-Präsident Donald Trump kündigte unterdessen an, dass Charlie Kirk posthum die „Medal of Freedom“ erhalten wird, eine der beiden höchsten zivilen Auszeichnungen in den Vereinigten Staaten. Kirk sei ein „Gigant seiner Generation“ sowie ein „Champion der Freiheit“ sagte Trump während einer Gedenkveranstaltung für die rund 3.000 Opfer der Terroranschläge vom  11. September 2001.

 

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Attentat auf Charlie Kirk: USA verhängen Einreisesperre für ausländische Mord-Jubler!

Attentat auf Charlie Kirk: USA verhängen Einreisesperre für ausländische Mord-Jubler!

Attentat auf Charlie Kirk: USA verhängen Einreisesperre für ausländische Mord-Jubler!

Das US-Außenministerium (State Department) unter Marco Rubio habe angekündigt, dass jeder Ausländer („any foreigner“), der online den Mordanschlag auf den US-Patrioten Charlie Kirk in den sozialen Medien feiert, mit einer Einreisesperre in die USA belegt werden soll. Das geht aus einem X-Post von Eric Daugherty, Autor beim Portal Forida’s Voice, hervor.

🚨 BREAKING: Marco Rubio’s State Department will ban any foreigner from entering the country who celebrated the assassination of Charlie Kirk online, Deputy Secretary of State Chris Landau confirms. pic.twitter.com/A6pdN1g3ey

— Eric Daugherty (@EricLDaugh) September 11, 2025

Er berief sich auf den stellvertretenden US-Außenminister Chris Landau.

 

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Martin Reichardt (AfD): „Beenden Sie dieses wirre Gesetzes-Machwerk“

Martin Reichardt (AfD): „Beenden Sie dieses wirre Gesetzes-Machwerk“

Martin Reichardt (AfD): „Beenden Sie dieses wirre Gesetzes-Machwerk“

Das „Selbstbestimmungsgesetz“ der Ampel wieder abschaffen – auch dieses Wahlversprechen hat die Union erst von der AfD abgeschrieben und dann gebrochen, prangert der familienpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion Martin Reichardt die „Heuchelei der sogenannten Christdemokraten“ an und baut der Union eine goldene Brücke: „Stimmen Sie unserem Antrag zu, bereiten wir diesem Transgender-Lobby-Gesetz ein schnelles Ende, damit Deutschland eine Zukunft hat!“

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Charlie Kirk: Merz schweigt, Vance verfasst ergreifenden Nachruf

Charlie Kirk: Merz schweigt, Vance verfasst ergreifenden Nachruf

Charlie Kirk: Merz schweigt, Vance verfasst ergreifenden Nachruf(David Berger) Der mörderische Anschlag auf den konservativen Influencer und überzeugten Christen Charlie Kirk erschüttert die ganze freie Welt. Während Bundeskanzler Merz zu dem brutalen Mord an Kirk laut schreiend schweigt und sich so erneut daran mitschuldig macht, hat Vizepräsident JD Vance ergreifende Abschiedsworte für seinen Freund gefunden. Wir dokumentieren hier sein veröffentlichtest Statement in […]

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Mord an Charlie Kirk: FBI sucht nach einem Trans- & „Antifa“-Terroristen

Mord an Charlie Kirk: FBI sucht nach einem Trans- & „Antifa“-Terroristen

Mord an Charlie Kirk: FBI sucht nach einem Trans- & „Antifa“-Terroristen(David Berger) Wie das Wall Street Journal berichtet, fanden die Ermittler im Fall des Mordanschlags auf Charlie Kirk in der Tatwaffe Munition mit Gravuren, die auf eine transgender- und „antifaschistische“ Ideologie hindeuten. Das leistungsstarke Repetiergewehr vom Kaliber .30 wurde in einem Waldstück in der Nähe des Tatorts der Schießerei vom Mittwoch an der Utah Valley […]

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Der Heilige Fauci fällt – und mit ihm das Corona-Narrativ

Der Heilige Fauci fällt – und mit ihm das Corona-Narrativ

Der Heilige Fauci fällt – und mit ihm das Corona-Narrativ

Wenn die Ikone der “Wissenschaft™” beim Aktenvernichten erwischt wird, steht das Kartenhaus endgültig vor dem Kollaps. Anthony Fauci, der Mann, der während der Corona-Jahre zum Hohepriester des Maskenkults erhoben wurde, steht nun als Lügner vor dem politischen Tribunal. Rand Paul hat die Beweise auf den Tisch gelegt – und die sind brisanter als alles, was die US-Medien bislang zugeben wollten.

Die neue Enthüllung ist schlicht ein politischer Sprengsatz: Fauci forderte im Februar 2020 den damaligen NIH-Direktor Francis Collins auf, eine Mail nach dem Lesen zu löschen. Das widerspricht nicht nur seiner Aussage vor dem Kongress, sondern schreit förmlich nach einem Cover-up. Denn ausgerechnet in dieser Zeit liefen die geheimen Abstimmungen darüber, wie man das Narrativ vom “natürlichen Ursprung” des Virus durchdrücken und die kritischen Stimmen aus der Fachwelt mundtot machen konnte. Dass Fauci sich damit in direktem Widerspruch zu seiner eigenen eidesstattlichen Aussage befindet, ist kaum noch wegzudiskutieren. Er hat gelogen – und zwar nicht in irgendeiner Talkshow, sondern vor dem US-Kongress.

Rand Pauls Aufforderung an den Kongressausschuss, welche Fauci schwer belastet, ist in ihrer Präzision entlarvend: Es geht nicht mehr um Kleinigkeiten, sondern um Jahre an Kommunikation, die zwischen 2018 und 2023 sämtliche Schlüsselbegriffe und Schlüsselfiguren der Corona-Inszenierung umfasst. Ob EcoHealth Alliance, Peter Daszak, das Wuhan-Institut, DARPA, die Gain-of-Function-Lobby oder die omnipräsente Wellcome-Trust-Verbindung – alles soll offengelegt werden. Und das in unredigierter Form. Mit dieser Forderung öffnet Paul die Tür für eine der größten Enthüllungen in der Geschichte amerikanischer Wissenschaftsbürokratie.

Dass Fauci nicht nur mit Politikern, sondern auch mit CIA, FBI und sogar Pentagon-Strukturen in ständigem Austausch stand, rückt die ganze “Pandemie” noch stärker in ein Licht, das nicht nach “virenverseuchter Fledermaus” aussieht, sondern nach einem orchestrierten Projekt. Wer die Liste liest, erkennt schnell: Hier war ein internationales Netzwerk am Werk, das von staatlichen Geldern gefüttert wurde und gleichzeitig politisch wie medial Einfluss ausübte. Das Resultat: eine Welt im Ausnahmezustand, die Milliarden an Pharma-Profiteure spülte und die Gesellschaft nachhaltig veränderte.

Die entscheidende Frage lautet nun: Wird Fauci endlich zur Rechenschaft gezogen? Oder bleibt auch dieses Kapitel eine Farce, bei der am Ende ein paar symbolische Bauern geopfert werden, während die eigentlichen Strippenzieher im Hintergrund ungestört weiter agieren? Das Misstrauen ist berechtigt, denn die politische Klasse in Washington hat viel zu verlieren. Fauci war nicht irgendein Beamter, er war das Gesicht der Corona-Politik, der Mann, dem selbst Präsidenten sklavisch folgten. Wenn jetzt ans Licht kommt, dass dieser “Mr. Science” jahrelang getrickst, vertuscht und gelöscht hat, dann ist das Fundament des ganzen “Pandemie”-Narrativs brüchig.

Die Heuchelei ist unerträglich: Während die gemeinen Bürger für das Verweigern einer Maske diffamiert und kriminalisiert wurden, verhinderte Fauci mit Löschaufforderungen und Geheimkanälen die nötige Transparenz. Während Ärzte, die alternative Behandlungen durchführten, ihre Approbation riskierten oder gar verloren, ließ der oberste US-Gesundheitsfunktionär kritische Informationen verschwinden. Während Millionen durch Lockdowns Existenzen verloren, schrieb Fauci E-Mails mit “Bitte löschen”.

Rand Paul fordert nun die Herausgabe sämtlicher Kommunikationskanäle – von Mails über SMS bis hin zu Signal- und WhatsApp-Nachrichten. Sollte auch nur ein Bruchteil dieser Daten ans Licht kommen, könnte es für Fauci und sein Netzwerk eng werden. Und doch bleibt die Skepsis: Zu oft haben wir gesehen, dass “Skandale” im System USA schnell mit einem neuen Narrativ überdeckt wurden. Aber diesmal ist der Druck enorm, die Beweise zu konkret, und die Erinnerung an die verfassungswidrigen Zwangsmaßnahmen zu frisch.

Eines ist klar: Fauci wird in die Geschichte eingehen, aber nicht als Wissenschaftler, sondern als Symbolfigur einer der größten politischen und wissenschaftlichen Täuschungen unserer Zeit. Das, was in den Archiven schlummert, könnte endgültig beweisen, dass Corona kein medizinisches, sondern ein geopolitisches Projekt war. Und genau das fürchten sie in Washington am meisten.

Infraschall – ein Myhtos oder reale Bedrohung?

Infraschall – ein Myhtos oder reale Bedrohung?

Recherearbeit

Angeregt durch einen Hinweis auf Stop These things, bin ich der öffentlich zugänglichen Information zu Infraschall mal nachgegangen. Auch auf Eike finden Sie Berichte dazu – Suchen Sie nach „Infraschall“ – Eine kleine Auswahl finden Sie am Schluss.

Auch auf Google mal nach „infraschall windräder“ suchen, es kommen viele Quellen. Wenig überraschend: Die Bürgerinitiativen argumentieren mit starken Belästigungen (nicht nur wegen der Landschaftszerstückelung) und potentiellen Schädigungen durch Infraschall.

Die Befürworter bemängeln fehlende Daten und spielen es herunter: Kein Einfluss festzustellen

Nachfolgend zitiere ich aus Originalquellen, natürlich nach meiner persönlichen Auswahl. Daher sichten Sie die Originalquellen bitte selbst. Hier sollte es nicht zu lang werden

Dipl. Ing. Andreas Demmig

 

Stop These Things

In diesem Artikel beschreibt Ursula Maria Bellut-Staeck detailliert, wie der pulsierende, niederfrequente Lärm und die Vibrationen, die von diesen Dingen erzeugt werden, Menschen und allen möglichen anderen Lebewesen unnötigen Schaden zufügen.

https://stopthesethings.com/2025/09/07/stop-these-things-weekly-round-up-7-september-2025/


SCIREA Journal of Clinical Medicine, Dr. Ursula Maria Bellut-Staeck, 16 June 2025

Eine grundlegende Grundlage für alle Lebewesen, die Mechanotransduktion, ist durch die periodische Belastung mit impulsivem Infraschall und Vibrationen technischer Strahler erheblich gefährdet – insbesondere kardiovaskuläre und embryologische Funktionen.

Infraschall – ein Myhtos oder reale Bedrohung?

Bellut-Staeck_endotheliale_Einflußbereiche

Abstract

Mechanotransduktion ist die gemeinsame Grundlage aller Organismen für die Umwandlung physikalischer Kräfte in biochemische und biologische Informationen. Laufende PIEZO-Kanalforschung bestätigt PIEZ0-I- und -II-Kanäle in zahlreichen anderen Geweben, auch außerhalb des Endothels. Voraussetzung für eine entzündliche Transformation des Endothels ist chronischer oxidativer und oszillierender Stress, da lebenswichtige Regulationsprozesse von einem ununterbrochenen laminaren Fluss im Kapillarsystem und der Integrität des Endothels abhängen. Die Gefäßgesundheit wiederum ist eng mit der bedarfsgesteuerten NO-Bioverfügbarkeit und ihrer Homöostase verknüpft. Neueste Erkenntnisse zu einem wachsenden Umweltfaktor zeigen deutliche Anzeichen einer Inkompatibilität zwischen chronischen und impulsiven niedrigen Frequenzen und einem grundlegenden Informationspfad aller Organismen. Die potenziell schwerwiegenden Folgen einer Interaktion, z. B. Verlust der endothelialen Integrität, erhöhter Blutdruck und Gewebeumbau des Herzens, verminderte Fruchtbarkeit, Strandungen und Tod von Walen, Rückgang von Tierarten und Insekten sowie Verringerung der Pflanzenbiomasse, haben eine gemeinsame Grundlage, die in diesem Artikel diskutiert wird: die Mechanotransduktion. Eine nicht bedarfsorientierte Kraft kann zu unregelmäßigen Informationen führen. Es besteht dringender Bedarf, die weitreichenden Auswirkungen und Folgen von Infraschall und Vibrationen von technischen Anlagen wie Biogasanlagen, Wärmepumpen und insbesondere großen (über 250 m) industriellen Windkraftanlagen (IWT) neu zu bewerten. „Wenn Sie die Geheimnisse des Universums entdecken möchten, denken Sie in Begriffen von Energie, Frequenzen und Schwingungen“ (Zitat von Tesla). Mechanotransduktion ist eine gemeinsame Grundlage allen Lebens und muss erhalten bleiben.

https://article.scirea.org/pdf/321372.pdf

4.)  Bellut-Staeck UM. (2022) Die Mikrozirkulation und Ihre Bedeutung für alles Leben. Neue Erkenntnisse zu wesentlichen Funktionen von Endothelzellen. In Series Titles: Essentials. Publisher Springer Berlin, Heidelberg; Book 2022, (eBook) DOI:

https://link.springer.com/book/10.1007/978-3-662-66516-9

About the author

Ursula Bellut-Staeck war nach dem Studium der Humanmedizin und anschließender Promotion vier Jahre in der Anästhesie, Notfall- und Intensivmedizin klinisch tätig. Sie ist als Fachärztin für Allgemeinmedizin niedergelassen und seit 2010 allein verantwortliche Schiffsärztin weltweit und besonders in Expeditionsgebieten unterwegs. Außerdem ist sie wissenschaftliche Autorin und ehrenamtlich im Natur- und Tierschutz tätig.

https://www.dsgs-info.de/schall/studien—nachweise/

Frau Dr. Bellut-Staeck war bereits im letzten Jahr ein Thema

Fachärztin: Behörden wollen Gefahren von Infraschall durch Windkraft „nicht wahrhaben“


ECO*Journal

Infraschall von Windrädern: schädlich oder nicht?

Ein von Kritiker*innen und Bürgerinitiativen immer wieder angeführtes Argument gegen den Ausbau der Windkraft ist der vermeintlich hohe Infraschall von Windrädern. Dabei hat sich die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) schlicht verrechnet, das Wirtschaftsministerium längst für den Fehler entschuldigt. Auch andere Studie konnten keinerlei Beeinträchtigungen nachweisen. Doch der Irrtum hält sich hartnäckig. 06.06.2025

https://www.enbw.com/unternehmen/themen/windkraft/windkraftanlagen-infraschall.html


Medizinreport

Windenergieanlagen und Infraschall: Der Schall, den man nicht hört

  • Lenzen-Schulte, Martina; Schenk, Maren

Infraschall erreicht das Innenohr, raubt kardialen Myozyten ihre Kraft und schlägt sich im Gehirnscan nieder. Nicht nur Windanlagen erzeugen Infraschall, sind aber eine höchst umstrittene Quelle dafür. Offenbar gerät das Phänomen auch deswegen aktuell in den Fokus der Wissenschaft.

Viel Wind, wenig Forschung

Was die Erforschung der Gesundheitsrisiken angeht, legen – nicht überraschend – gerade jene Länder wenig Ehrgeiz an den Tag, die zu den größten Windparkbetreibern weltweit gehören. Nur eine einzige Studie steuert der Weltmarktführer China bei, zwei schaffte man hierzulande in Deutschland, das die dritthöchste Windenergieerzeugungskapazität auf der Welt besitzt (3). Weit weniger Windparks stehen in Australien und Neuseeland, den die Risiken von Infraschall besonders intensiv erforschenden Nationen.

Aufgrund seiner großen Wellenlängen von Hunderten Kilometern wird Infraschall kaum von der Luft oder dem Boden gedämpft und auch nicht durch Hindernisse wie Felsen, Schutzwälle, Bäume oder Gebäude abgeschirmt – er breitet sich nahezu verlustfrei aus (27). Verdoppelt sich die Entfernung, so nimmt der Schallpegel um 6 Dezibel ab (siehe Grafik). So konnten Schallphänomene von einem Park mit 60 Windturbinen noch in 90 Kilometer Entfernung nachgewiesen werden (28). In geräuscharmer Umgebung reagiert das Ohr sensitiver auf Infraschall. Ein ruhiges Zuhause kann so zum Problem werden, da der hörbare Schall der Windturbinen durch Mauern gedämpft wird, Infraschall dagegen nicht. Und wer mit dem Ohr auf dem Kissen schläft, blockiert auf dieser Seite den hörbaren Schall, aber nicht den Infraschall (29). {Grafik s.u. vom Bundesamt für Umwelt]

https://www.aerzteblatt.de/archiv/windenergieanlagen-und-infraschall-der-schall-den-man-nicht-hoert-d2cf3eec-deb8-41f6-a237-39d8528e20bd


Bayerisches Landesamt für Umwelt

Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

Dargestellt ist Infraschall von 10 Hertz mit einer Wellenlänge von 34 Metern. Quelle: Bayerisches Landesamt für Umwelt

Abb. 5: Wohnhäuser, Bäume und Schutzwälle dämpfen Infraschall kaum, da sie kleiner sind als seine Wellenlänge. In diesem Fall sinkt der Schallpegel also rein nach geometrischen Gesetzmäßigkeiten: Verdoppelt sich die Entfernung, nimmt er um sechs Dezibel (dB) ab. Bebauung und Gelände haben dagegen keinen Einfluss. Im Beispiel dargestellt ist Infraschall von zehn Hertz mit einer Wellenlänge von 34 Metern.

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LFU_Infraschall-Umgebung

Abb. 6: Messungen zeigen, dass der Infraschall in der Umgebung von Windenergieanlagen deutlich unter der Hör- und Wahrnehmungsschwelle liegt. Dies gilt selbst im Nahbereich von Anlagen (links). Bei Messungen in Wohnräumen kann man messtechnisch nicht einmal unterscheiden, ob die Anlage in Betrieb oder ausgeschaltet ist (rechts). (Messungen an modernen Anlagen mit 140 Metern Nabenhöhe bei mittelstarkem Wind von 8 bis13 m/s, Abstand 200 Meter (links), 900 Meter (rechts), MW – Megawatt. Zur besseren Vergleichbarkeit mit den DIN-Normen ist hier der unbewertete Schalldruckpegel angegeben.)

…  Bisher wurde nicht nachgewiesen, dass Infraschall, wie er für Windenergieanlagen typisch ist, zu gesundheitlich nachteiligen Effekten beim Menschen führt. Das zeigen Überblicksarbeiten, die sich auf zahlreiche epidemiologische Studien beziehen (Baliatsas et al. 2016; McCunney et al. 2014).

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…. Rechtliche Aspekte Infraschall kann zu Belästigungen führen, wenn die Pegel die Wahrnehmbarkeitsschwelle des Menschen überschreiten. Bei Windenergieanlagen wird diese Schwelle bei Weitem nicht erreicht. Bereits mehrere Gerichte haben sich mit dem Thema Infraschall beschäftigt. Das Oberverwaltungsgericht Münster stellt zusammenfassend fest: „Die Rechtsprechung des Senats und anderer Obergerichte geht davon aus, dass Infraschall – wie auch tieffrequenter Schall – durch Winderngieanlagen nach dem bisherigen Stand wisschenschaftlicher Erkenntnisse grundsätzlich nicht zu Gesundheitsgefahren führt (…)“ Im Weiteren nennt das Oberverwaltungsgericht zahlreiche Gerichtsurteile dazu. Quelle: OVG Münster (8. Senat), Urteil vom 22. November 2021 – 8A 973/15

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https://www.lfu.bayern.de/buerger/doc/uw_117_windkraftanlagen_infraschall_gesundheit.pdf


Bayern 2, Von: Lorenz Storch, Stand: 31.05.2021

Infraschall von Windrädern

Wie zwei Wissenschaftler einen kapitalen Fehler entdeckten

In der Diskussion um die Windkraft hat sich eine einflussreiche Studie schlicht als falsch herausgestellt. Allerdings erst nach 15 Jahren. In der Zwischenzeit wurde sie zahllose Male von Windkraftgegnern zitiert. Hinterfragt wurde sie am Ende von zwei fränkischen Wissenschaftlern.

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Ein Professor ärgert sich maßlos

Später kommt der Physik-Professor Martin Hundhausen von der Erlanger Friedrich-Alexander-Universität dazu. Er ist Stadtrat in Erlangen für die Klimaliste – also einer von denen, die selbst die Grünen für zu wenig konsequent halten, wenn es um das Verhindern der Klimakatastrophe geht. Er ärgert sich maßlos über diesen kapitalen Fehler in einer im wahrsten Sinne des Wortes amtlichen Studie, der mehr als ein Jahrzehnt lang unbemerkt geblieben ist.

„Ich kann es mir nicht erklären. Ich habe da draufgeguckt, und innerhalb von zwei Stunden wusste ich, das ist falsch.“

Martin Hundhausen, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen

https://www.br.de/radio/bayern2/streit-um-infraschall-rechenfehler-und-stimmungsmache-100.html


Bundesverband WindEnergie

Faktencheck: Windenergie und Infraschall

… Windenergieanlagen erzeugen Infraschall, allerdings in so geringer Stärke, dass laut Studien und Messungen von mehreren staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren keine gesundheitliche Gefährdung für Menschen besteht. Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) hat in einer Langzeitmessung bei WEAs mit 2-3 MW Leistung und 140m Nabenhöhe gezeigt, dass Infraschall selbst bei einer Entfernung von 200m zum Windrad deutlich unter der Hör- und Wahrnehmungsschwelle liegen. Die gesamte Stellungnahme des LfU Bayern kann hier eingesehen werden. Seite 1 [sehen Sie bitte Link des Landesamt für Umwelt]

https://www.wind-energie.de/fileadmin/redaktion/dokumente/publikationen-oeffentlich/themen/01-mensch-und-umwelt/05-schall/Faktencheck_zur_Infraschall_20210526_final.pdf


Das Umweltbundesamt stellt fest: Infraschall ist schädlich

Mainzer Forscher: Infraschall der Windkraft – Störsender fürs Herz

Der Infraschall von Windstromanlagen ist erst ab 15km Entfernung nicht mehr schädlich für Bewohner

 

 

 

Der Beitrag Infraschall – ein Myhtos oder reale Bedrohung? erschien zuerst auf EIKE – Europäisches Institut für Klima & Energie.