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Elon Musk und Sam Altman behaupten, 2026 sei das Jahr der KI-Singularität – der Punkt, an dem sie irreversibel und unkontrollierbar wird
„Die technologische Singularität ist ein theoretisches Szenario, in dem technologisches Wachstum unkontrollierbar und irreversibel wird und in tiefgreifenden und unvorhersehbaren Veränderungen der menschlichen Zivilisation gipfelt.“
The WinePress
Die Transhumanisten und Technokraten Elon Musk und Sam Altman glauben, dass 2026 endlich das Jahr sein wird, in dem KI den sogenannten Moment der „Singularität“ erreicht.
Musk schrieb Anfang dieser Woche in zwei Beiträgen: „Wir sind in die Singularität eingetreten“ und „2026 ist das Jahr der Singularität“. Bereits vor etwas mehr als einem Jahr sagte er, wir befänden uns am „Ereignishorizont der Singularität“.
Vor genau einem Jahr erklärte Sam Altman, die Singularität stehe kurz davor, erreicht zu werden.
Was also ist die Singularität? Laut IBM:
Die technologische Singularität ist ein theoretisches Szenario, in dem technologisches Wachstum unkontrollierbar und irreversibel wird und in tiefgreifenden und unvorhersehbaren Veränderungen der menschlichen Zivilisation gipfelt.
Theoretisch wird dieses Phänomen durch das Aufkommen künstlicher Intelligenz (KI) angetrieben, die die menschlichen kognitiven Fähigkeiten übertrifft und sich selbstständig weiter verbessern kann. Der Begriff „Singularität“ leitet sich in diesem Zusammenhang aus mathematischen Konzepten ab und bezeichnet einen Punkt, an dem bestehende Modelle versagen und die Kontinuität des Verständnisses verloren geht. Er beschreibt eine Ära, in der Maschinen nicht nur menschliche Intelligenz erreichen, sondern sie deutlich übertreffen und einen sich selbst verstärkenden Zyklus technologischer Evolution in Gang setzen.
Die Theorie besagt, dass sich solche Fortschritte in einem derart rasanten Tempo entwickeln könnten, dass Menschen nicht in der Lage wären, den Prozess vorherzusehen, einzudämmen oder zu stoppen. Diese schnelle Entwicklung könnte zur Entstehung synthetischer Intelligenzen führen, die nicht nur autonom sind, sondern auch zu Innovationen fähig, die jenseits menschlichen Verständnisses oder menschlicher Kontrolle liegen. Die Möglichkeit, dass Maschinen noch fortschrittlichere Versionen ihrer selbst erschaffen, könnte die Menschheit in eine neue Realität verschieben, in der der Mensch nicht länger das leistungsfähigste Wesen ist. Die Folgen des Erreichens dieses Singularitätspunktes könnten für die Menschheit positiv oder katastrophal sein. Derzeit wird das Konzept der Science-Fiction zugeordnet, dennoch kann es wertvoll sein, sich vorzustellen, wie eine solche Zukunft aussehen könnte, damit die Menschheit die KI-Entwicklung so lenken kann, dass sie den zivilisatorischen Interessen dient.
Popular Mechanics
Ich habe eine Handvoll Artikel veröffentlicht, die sich mit den drakonischen und bösartigen Aussagen dieser beiden Männer befassen, in denen sie über die Zerstörung der Menschheit durch ihre bösen Erfindungen sprechen. Wird dies das Jahr sein, in dem das Unvermeidliche eintritt?
Oder handelt es sich um nichts weiter als prototypische Übertreibung von Tech-Nerds?
Oder ist dies eine codierte Sprache für: „Die KI-Blase steht kurz vor dem Platzen, und alle Leibeigenen werden dafür bezahlen – während wir auf Epstein Island Martinis schlürfen“?
RSV-Impfstoffe: VAERS-Meldungen, Krankenhausfälle, Schwangerschaftsberichte und Dosierungsfehler werfen ernsthafte Fragen auf
Eine wachsende Datenlage in den USA lässt Sicherheitssignale für neue RSV-Impfstoffe nicht ignorieren
Seit der Zulassung der ersten Impfstoffe gegen das Respiratorische Synzytialvirus (RSV) und verwandter Präventionsmittel (z. B. monoklonale Antikörper wie Beyfortus/Nirsevimab) im Jahr 2023 hat das US-amerikanische Vaccine Adverse Event Reporting System (VAERS) eine Reihe von Berichten zu unerwünschten Ereignissen, Verabreichungsfehlern und auffälligen Ergebnissen bei Schwangeren und Kindern erhalten. Diese Meldungen werfen Fragen zur Sicherheit, zur Anwendungspraxis und zur Überwachung dieser Produkte auf. (cidrap.umn.edu)
VAERS-Berichte: Was ist bekannt?
Laut öffentlich zugänglichen Daten des CDC-VAERS-Systems sind seit dem Start der RSV-Impfprogramme in den USA mehrere Dutzend bis über hundert Meldungen zu Verabreichungsfehlern und Nebenwirkungen eingegangen:
- Etwa 25 Berichte über Verabreichungsfehler bei Kindern unter 2 Jahren, bei denen der falsche Impfstoff verabreicht wurde.
- Etwa 128 Fälle, in denen schwangere Frauen versehentlich einen RSV-Impfstoff erhielten, der nicht für die Schwangerschaft empfohlen ist.
Die CDC bezeichnet diese Fehler als selten, betont aber, dass sie untersucht und medizinische Richtlinien dafür entwickelt werden.
Es wurde auch berichtet, dass VAERS zahlreiche Meldungen zu Hospitalisierungen, Schwangerschaftskomplikationen und anderen unerwünschten Ereignissen im Zusammenhang mit RSV-Impfstoffen entgegengenommen hat – einschließlich Frühgeburten und hypertensiven Schwangerschaftsstörungen. Diese Berichte entsprechen den Daten, die auch in einer peer-reviewten Analyse zur Überwachung von Pfizer’s RSV-Impfstoff während der Schwangerschaft beschrieben werden.
Wichtig ist: VAERS-Daten sind reine Meldedaten – sie zeigen keine bestätigten Ursache-Wirkungs-Beziehungen. Meldungen können auch Nebenwirkungen umfassen, die später als nicht kausal beurteilt werden. VAERS ist ein passives Meldesystem, dessen Zahlen daher nicht als direkte Belege für Risiken interpretiert werden dürfen ohne sorgfältige epidemiologische Bewertung.
Verabreichungsfehler und Systemschwächen
Ein wiederkehrendes Problem bei der RSV-Impfkampagne war die falsche Anwendung verschiedener Präparate:
- Falsche Impfstoffe wurden an falsche Altersgruppen verabreicht, z. B. RSV-Impfstoffe, die nur für ältere Erwachsene oder Schwangere zugelassen sind, bei Babys, oder umgekehrt.
- Dieses Problem ist sowohl in VAERS-Meldungen dokumentiert als auch von offiziellen Behörden wie CDC, FDA und anderen Fachgruppen bestätigt worden, die vor solchen Fehlern ausdrücklich gewarnt haben. (pharmacypracticenews.com)
Solche Fehler zeigen, dass das System der Unterschiede zwischen RSV-Produkten – die verschiedene Zielgruppen und Indikationen haben – organisatorisch noch nicht sauber in der Praxis eingeordnet ist.
Schwangerschaftsberichte: Frühgeburten und hypertensive Störungen
Die VAERS-Daten zu RSV-Impfstoffen während der Schwangerschaft zeigen, dass in einer Reihe von Meldungen Frühgeburten und hypertensive Schwangerschaftskomplikationen angegeben wurden. In einer Auswertung der ersten RSV-Saison (2023–2024) bei Schwangeren waren diese Ereignisse auffällig häufig im Verhältnis zu den sonst gemeldeten Ereignissen – allerdings ohne eindeutige statistische Signifikanz oder kausale Bestätigung. (PubMed)
Das bedeutet:
- Diese Meldungen müssen ernst genommen und weiter untersucht werden.
- Sie dürfen aber nicht automatisch als Beweis für ein Impfstoff-Risiko interpretiert werden, solange nicht belastbare epidemiologische Analysen vorliegen.
Widerspruch zu Nutzen-Daten aus der Fachliteratur
Parallel dazu gibt es evidenzbasierte Studien und Übersichtsarbeiten, die RSV-Impfstoffe als wirksam und sicher in bestimmten Risikogruppen beschreiben, etwa bei älteren Erwachsenen oder durch maternale Impfung zum Schutz des Neugeborenen. Studien zeigen deutliche Reduktionen von RSV-assoziierten Krankenhausaufenthalten und keine übermäßige Häufung schwerer unerwünschter Ereignisse im Vergleich zu Placebo. (aerzteblatt.de)
Was bleibt offen und kritisch zu hinterfragen?
- Melden vs. Bewerten: VAERS-Daten geben Hinweise, aber keine gesicherten Schlussfolgerungen über Risiken. Ohne epidemiologische Kontexte sind sie schwer zu interpretieren.
- Verabreichungsfehler zeigen organisatorische Schwächen: Wenn in klinischen Abläufen Fehler bei der korrekten Produktverwendung auftreten, muss dies adressiert werden.
- Schwangerschaftsberichte müssen weiter untersucht werden: Frühgeburten oder andere Komplikationen dürfen nicht ignoriert werden, nur weil sie statistisch nicht bestätigt sind.
- Kritische öffentliche Kommunikation fehlt oft: Gesundheitsbehörden geben zwar Hinweise an Fachpersonal, aber öffentlich verständliche Risiko-Nutzen-Abwägungen bleiben lückenhaft.
Fazit
Die aktuelle Debatte um RSV-Impfstoffe zeigt zwei Seiten:
- Einerseits positiv belegte Schutzwirkungen bei Risikogruppen.
- Andererseits realweltliche Probleme mit Verabreichungsfehlern und Meldungen über unerwünschte Ereignisse, die systematisch analysiert und transparent kommuniziert werden müssen.
Ein sachlicher, datenbasierter Diskurs sollte nicht vermieden werden – weder die positiven Effekte überbetont, noch potenzielle Sicherheits- oder Anwendungsschwächen unter den Teppich gekehrt werden.
US-Geheimdienst untersuchte COVID-PCR-Tests – die Zweifel wurden als geheim klassifiziert
Neue Unterlagen zeigen, dass führende US-Atom- und nationale Sicherheitslabore die Primer überprüften, mit denen die Pandemie definiert wurde – die Ergebnisse jedoch geheim hielten.
Jon Fleetwood
Neu veröffentlichte Unterlagen des Energieministeriums der USA (Department of Energy, DOE), die von U.S. Right to Know über einen Antrag nach dem Freedom of Information Act (FOIA) erlangt wurden, zeigen, dass US-Bundesgeheimdienste die Ergebnisse einer internen Überprüfung der COVID-19-PCR-Test-Primer klassifizierten und schwärzten – obwohl diese Tests zur Definition von „Fällen“, zur Steuerung von Notfallpolitik und zur Rechtfertigung beispielloser sozialer und wirtschaftlicher Kontrollmaßnahmen verwendet wurden.
Die Dokumente offenbaren, dass die US-Regierung während der Pandemie die Primer-Sätze der PCR-Tests – die molekularen Komponenten, die festlegen, was PCR-Tests überhaupt detektieren – stillschweigend einer klassifizierten Prüfung durch führende nationale Sicherheitslabore unterzog, während die Ergebnisse unter Berufung auf Ausnahmen für nationale Sicherheit und Geheimdiensttätigkeit der Öffentlichkeit vorenthalten wurden.
Im Zentrum der Veröffentlichung steht eine klassifizierte interne Kommunikation mit dem Titel „DRAFT memo on Primer Sets“, die über das Office of Intelligence and Counterintelligence des DOE zirkulierte und von Assay-Experten am Lawrence Livermore National Laboratory, Los Alamos National Laboratory und Pacific Northwest National Laboratory geprüft wurde.
Das Memo selbst bleibt klassifiziert.
Seine Schlussfolgerungen wurden geschwärzt.
Eine öffentliche Erklärung wurde nie abgegeben.
PCR-Tests wurden als klassifiziertes Geheimdienstthema behandelt
PCR-Tests detektieren kein intaktes Virus und beweisen keine Infektion.
Sie funktionieren, indem kurze genetische Sequenzen – Primer – verwendet werden, die an passendes genetisches Material binden und dieses so lange vervielfältigen, bis ein Signal detektiert wird.
Was ein PCR-Test detektiert, hängt vollständig davon ab, woran seine Primer binden.
Die DOE-Unterlagen zeigen, dass diese grundlegende Frage – was COVID-19-PCR-Tests tatsächlich detektieren – nicht als öffentlich-wissenschaftliche Angelegenheit behandelt wurde, sondern als klassifiziertes Geheimdienstthema.
Eine interne E-Mail-Kette verweist ausdrücklich auf ein klassifiziertes Dokument mit dem Titel:
„FW: (S//REL) DRAFT memo on Primer Sets“
Eine weitere Nachricht besagt, dass das Memo von einem Spezialisten überprüft wurde:
„I had our newly assay expert review this and provide the comments within.“
Die Weiterleitung zeigt eine Koordination zwischen Geheimdienststellen des DOE und US-amerikanischen nationalen Sicherheitslaboren.
Der Inhalt des Memos, die darin behandelten Bedenken und die gezogenen Schlussfolgerungen werden der Öffentlichkeit vollständig vorenthalten.
Was die Regierung nicht offengelegt hat
Während der Pandemie wurde der Öffentlichkeit wiederholt versichert, dass COVID-19-PCR-Tests zuverlässig, spezifisch und wissenschaftlich geklärt seien.
Fragen zum PCR-Design wurden häufig als Fehlinformation abgetan.
Die DOE-Unterlagen zeigen die gegenteilige Haltung innerhalb der Regierung: Das Design der PCR-Primer war so ernst, dass es eine klassifizierte Überprüfung durch Atomzeitalter-Labore erforderte, und die Ergebnisse wurden als so sensibel eingestuft, dass sie unter nationalen Sicherheits- und Geheimdienstschutz geschwärzt wurden.
Das DOE rechtfertigte die Zurückhaltung der Informationen ausdrücklich mit Risiken für die nationale Sicherheit und Geheimdienstmethoden und setzte Entklassifizierungsdaten Jahrzehnte in die Zukunft.
Es gibt in den Unterlagen keinen Hinweis darauf, dass die Ergebnisse mit Gesundheitsbehörden geteilt, in wissenschaftlichen Fachzeitschriften veröffentlicht oder der Öffentlichkeit mitgeteilt wurden.
Warum das Design von PCR-Primern existenziell und nicht nur technisch ist
PCR-Tests bildeten das Rückgrat der Pandemiebekämpfung.
PCR-„Positive“ wurden als gleichbedeutend mit einer Infektion behandelt und dienten zur Definition von:
- COVID-„Fällen“
- Gemeinschaftlicher Ausbreitung
- Krankenhausüberlastungen
- Lockdowns und Notverordnungen
- Notfallzulassungen für Impfstoffe
Wenn PCR-Primer an virales genetisches Material binden, spiegeln positive Ergebnisse den Virusnachweis wider.
Wenn PCR-Primer an menschliches genetisches Material binden, können positive Ergebnisse die getestete Person selbst widerspiegeln.
Dieser Unterschied entscheidet darüber, ob ein „Fall“ eine Infektion ist – oder lediglich ein genetischer Nachweis.
Worauf der PCR-Primer der CDC tatsächlich ausgerichtet ist
Ich habe eine unabhängige BLAST-Analyse des SARS-CoV-2-Forward-Primers der CDC durchgeführt.
Die Ergebnisse zeigen, dass der Primer mehrere perfekte und nahezu perfekte Übereinstimmungen mit dem menschlichen Genom aufweist, darunter:
- Wiederholte 13–16-Basen-Abschnitte mit 100 % Identität zu menschlicher DNA
- Längere Alignments mit über 94–95 % Identität über mehrere menschliche Chromosomen hinweg
In einfachen Worten: Der COVID-19-PCR-Primer der CDC kann an menschliches genetisches Material binden.
Damit ist ein biologischer Mechanismus etabliert, durch den ein PCR-Test, der „auf COVID-19“ durchgeführt wird, ein positives Ergebnis liefern kann, indem er menschliche DNA oder RNA amplifiziert – statt viraler RNA.
Wenn dies geschieht, produziert der Test dennoch ein positives Signal.
Das Ergebnis wird weiterhin als „COVID-Fall“ registriert.
Doch es wurde keine Infektion nachgewiesen.
Der „Fall“ ist ein menschlicher genetischer Nachweis.
Warum dies die Geheimhaltung erklärt
Die DOE-Unterlagen zeigen, dass dieses Thema nicht ignoriert wurde.
Es wurde eskaliert – und dann klassifiziert.
Nationale Sicherheitslabore werden nicht mit der Überprüfung von PCR-Primer-Sätzen beauftragt, es sei denn, die Implikationen sind systemisch.
Wenn der Test, mit dem eine globale Pandemie definiert wird, positive Ergebnisse erzeugen kann, ohne ein Virus zu detektieren, würde eine öffentliche Offenlegung die Legitimität von Fallzahlen, Notstandsbefugnissen und der gesamten Pandemiepolitik zusammenbrechen lassen.
Die Unterlagen zeigen, dass US-Geheimdienste diese Frage untersucht haben.
Sie zeigen auch, dass die Ergebnisse klassifiziert, geschwärzt und der Öffentlichkeit vorenthalten wurden.
Die Klassifizierung der PCR-Erkenntnisse ist besonders bedeutsam, da keine US-Behörde jemals unabhängig die ursprüngliche klinische Probe verifiziert hat, aus der die genetische Sequenz von SARS-CoV-2 abgeleitet wurde.
Die Vereinigten Staaten akzeptierten einen digitalen genetischen Code, der von der chinesischen Regierung geliefert wurde – ohne Zugang zur physischen Lungenprobe, aus der er angeblich sequenziert wurde – und stützten sich auf PCR-Tests und dieselbe in-silico-Sequenz, um Fälle zu definieren, Notfallpolitik zu steuern und später das Spike-Protein in Hunderte Millionen Impfstoffdosen zu codieren.
Diese Geheimhaltung ist umso folgenreicher, da US-Militärplaner bereits eine von DARPA unterstützte Pandemie-Pipeline aufgebaut und stillschweigend finanziert hatten, die darauf ausgelegt war, digitale genetische Sequenzen als funktionale Viren zu behandeln, infektiöse Klone zu synthetisieren und mRNA-Gegenmaßnahmen in Massen zu produzieren – ohne einen verifizierten physischen Erreger zu benötigen. Das bedeutet, dass sowohl die COVID-„Fall“-Erfassung als auch die anschließende Impfstoffeinführung auf derselben nicht verifizierten, in-silico-genetischen Grundlage beruhten.
Dr. Kary Mullis, der inzwischen verstorbene Erfinder des PCR-Tests, sagte in einem Interview aus dem Jahr 1997, dass sein Test nicht verwendet werden sollte, um festzustellen, ob eine Person mit einem Virus infiziert ist.
Der Grund dafür sei, dass der Test „bei nahezu jedem fast alles finden kann“, wenn seine Parameter hoch genug eingestellt werden, was die Ergebnisse verfälscht, so der Nobelpreisträger.
„Mit einem PCR-Test kann praktisch jeder auf fast alles positiv getestet werden. Wenn man ihn lange genug laufen lässt … kann man fast alles bei jedem finden“, sagte Dr. Mullis. „Er sagt einem nicht, dass man krank ist.“
Mullis’ Warnung ist relevant, weil sie bestätigt, dass PCR nicht dafür konzipiert wurde, eine klinische Infektion festzustellen – was bedeutet, dass eine auf PCR-„Fällen“ aufgebaute Pandemie verstärkte genetische Signale statt Krankheit widerspiegeln kann. Eine solche Verwundbarkeit könnte ernst genug sein, um später eine klassifizierte Prüfung durch US-nationale Sicherheitslabore auszulösen.
Was die Unterlagen beweisen – und was sie implizieren
Die Dokumente veröffentlichen das Primer-Memo nicht.
Sie legen die Schlussfolgerungen nicht offen.
Sie quantifizieren nicht, wie viele PCR-Positive möglicherweise menschliches Material widerspiegeln.
Sie beweisen jedoch, dass:
- COVID-19-PCR-Test-Primer von US-Geheimdiensten geprüft wurden
- Führende nationale Sicherheitslabore beteiligt waren
- Die Ergebnisse klassifiziert und geschwärzt wurden
- Die Öffentlichkeit niemals informiert wurde
In Kombination mit Sequenz-Alignment-Belegen, die zeigen, dass der PCR-Primer der CDC an menschliche DNA bindet, ist die Implikation unausweichlich:
Die US-Regierung hat intern geprüft, ob der Test, mit dem die Pandemie definiert wurde, „Fälle“ ohne Infektionsnachweis erzeugen kann – und hat die Antwort anschließend klassifiziert.
Die DOE-Unterlagen wurden im Rahmen des FOIA-Antrags HQ-2025-03244-F an U.S. Right to Know herausgegeben.
Das Primer-Alignment ist reproduzierbar unter Verwendung der von der CDC veröffentlichten Primer-Sequenz und des menschlichen Referenzgenoms.
Der Öffentlichkeit wurde gesagt, PCR-Tests seien eine geklärte Wissenschaft.
Die Dokumente zeigen, dass die Regierung dies hinter den Kulissen nicht so behandelte.
Und was auch immer sie fanden – sie stellten sicher, dass wir es niemals zu sehen bekommen.
Von der Industriemacht zum Militärkeynesianismus: Deutschlands inszenierter Zusammenbruch
Gerry Nolan
Bundeskanzler Friedrich Merz räumt nun ein, dass sich „Teile der deutschen Wirtschaft in einer sehr kritischen Lage befinden“ und seine Regierung „nicht genug getan hat“. Diese Formulierung ist eine Ausflucht. Deutschland ist nicht in diesen Zusammenbruch hineingerutscht. Die Zahlen waren in Echtzeit sichtbar. Die Warnungen waren eindeutig. Und dennoch wurden selbstmörderische Entscheidungen getroffen.
Beginnen wir mit der Energie, denn alles Weitere basiert darauf.
Vor dem Beginn der russischen Militäroperation SMO im Jahr 2022 basierte Deutschlands Industriemodell auf stabilem russischem Pipelinegas zu einem Preis von etwa 15–25 € pro MWh. Der Strompreis im Großhandel lag im Durchschnitt bei 30–50 € pro MWh. Diese Preisstabilität, und nicht hysterische Parolen, sicherte die deutsche Wettbewerbsfähigkeit. Sie ermöglichte lange Planungszyklen, sicherte Gewinnmargen und hielt energieintensive Produktionsbetriebe rentabel. Sie sorgte außerdem dafür, dass die Haushaltskosten überschaubar blieben, die Löhne angemessen waren Zusammenhalt erhalten blieb.
Durch den Sabotageakt an der russischen Nord-Stream-Pipeline wurde diese Grundlage bewusst zerstört.
Die Gaspreise explodierten erwartungsgemäß und erreichten 2022 einen Höchststand von über 300 € pro MWh – ein Anstieg um das 12- bis 20-Fache auf dem Höhepunkt der inszenierten Krise. Die Strompreise folgten. Die deutschen Großhandelspreise für Strom lagen in diesem Jahr im Durchschnitt bei rund 235 € pro MWh, mit Spitzenwerten deutlich über 400 € pro MWh innerhalb eines Tages. Selbst nach Notfallsubventionen, Rationierung und Bilanztricks liegen die Preise heute noch bei etwa 100–130 € pro MWh, also etwa drei- bis viermal so hoch wie vor dem Sabotageakt.
Dies lässt sich nicht auf Volatilität zurückführen. Es handelt sich um eine permanente Neubewertung der deutschen Industrie – die direkte Folge davon, dass Berlin die Sabotage von Nord Stream mitgetragen und damit die Ära billiger, zuverlässiger russischer Energie ohne Protest, ohne Untersuchung und ohne Würde beendet hat.
Diese Demütigung ist allein der unterwürfigen deutschen Elite anzulasten. Die Folgen wurden den deutschen Haushalten direkt aufgezwungen: höhere Heizkosten, höhere Strompreise, höhere Lebensmittelpreise und sinkende Reallöhne – und das alles unter dem Vorwand, dies sei der Preis für die „Solidarität mit der Ukraine“. Die Deutschen zahlten mehr für ein schlechteres Leben und sollten sich dabei moralisch überlegen fühlen.
Berlin wusste genau, was die Folgen sein würden.
Die Produktion energieintensiver Industrien ist im Vergleich zur Zeit vor dem SMO-Skandal um 20 % gesunken. Die Chemieproduktion ging zurück. Automobilzulieferer bauten Stellen in zweistelligen Prozentzahlen ab. BASF verkleinerte sich im Inland und expandierte im Ausland. Neue Industrieinvestitionen fließen zunehmend in die USA und nach Asien, nicht nach Deutschland. Die Kosten wurden sozialisiert; die Folgen lokal begrenzt.
Dann kamen die Autos, das Herzstück der Wirtschaft.
Deutsche Autohersteller haben seit 2020 fast die Hälfte ihrer Marktposition in China verloren; ihr Marktanteil sank von knapp 20 % auf knapp 25 %. Porsches Absatz in China ging um etwa 25–30 % zurück. Die operative Marge von Volkswagen brach auf etwa 4 % ein. Die Beschäftigung im gesamten Zuliefersektor der Automobilindustrie ist stark gesunken, große Unternehmen haben 10 % oder mehr ihrer Belegschaft abgebaut. Diese Entwicklung war kein Geheimnis. China war Deutschlands größter Handelspartner. Berlin entschied sich für ideologischen Gehorsam statt für die wirtschaftliche Realität und musste die Konsequenzen tragen.
Und dennoch wurde diese Politik fortgesetzt. Warum?
Weil der wirtschaftliche Niedergang mit dem wirtschaftlichen Aufschwung einherging.
Während Deutschlands zivile Produktionsbasis schrumpfte, erlebte der militärisch-industrielle Sektor einen Boom. Der Anteil des deutschen Verteidigungshaushalts an den Bundesausgaben ist enorm gestiegen. Allein Ende 2025 genehmigte der Bundestag Rekord-Rüstungsaufträge im Wert von rund 50 bis 52 Milliarden Euro, darunter 29 Großaufträge für Fahrzeuge, Raketen und Satelliten – eine der größten Ausgabenentscheidungen dieser Art in der Geschichte Deutschlands.
Im Zentrum dieses Booms steht Rheinmetall, einst ein unbedeutender Akteur, heute der Motor der Aufrüstung des Kontinents. Der Auftragsbestand erreichte mit rund 63 Milliarden Euro einen neuen Höchststand. Anfang 2025 stiegen die eingehenden Rahmenverträge im Vergleich zum Vorjahr um 181 %, und der Umsatz legte 2024 um 36 % zu, da die Nachfrage nach Verteidigungsgütern explosionsartig zunahm.
Die Aktienperformance von Rheinmetall beantwortet die Frage nach den Profiteuren. Der Wert der Aktien hat sich in den letzten Jahren mehr als verdoppelt und zeitweise sogar verdreifacht, da die Märkte die strukturelle Verlagerung der europäischen Verteidigungsausgaben bereits eingepreist hatten, selbst als die Gesamtwirtschaft schwächelte.
Verteidigungsaktien auf dem gesamten Kontinent folgten diesem Beispiel. Europäische Verteidigungsindizes erzielten 2025 deutliche zweistellige Renditen, wodurch Rüstungsunternehmen zu den aussichtsreichsten Anlagen zählten, obwohl traditionelle Industriezweige an Bedeutung verloren.
Die Aufrüstung wurde zur einzigen Form des „Wachstums“, die Brüssel niemals infrage stellen würde: Verluste wurden sozialisiert, Gewinne konzentriert. Zivile Fabriken schlossen, die Exporte brachen ein, doch staatlich geförderte Militäraufträge flossen in Strömen. Deindustrialisierung für dich (die Deutschen), Waffenprofite für mich (Deutschlands militärisch-industriellen Komplex).
Vergleicht man dies mit Russland und China, wird der Vergleich gnadenlos.
Russland sicherte sich Energiereserven, die heimische Versorgung, lenkte Handelsströme nach Osten und Süden um und steigerte die Industrieproduktion trotz Sanktionen, die das Land eigentlich schwächen sollten. China tat das genaue Gegenteil von Sparmaßnahmen: Es verdoppelte die Produktion, skalierte die Entwicklung von Elektrofahrzeugen, Batterien und Lieferketten und fing globale Schocks ab, ohne die eigene Infrastruktur zu zerstören oder die Industrie durch überhöhte Preise zu ruinieren.
Keines der beiden Länder opferte seine wirtschaftliche Basis, um sich moralisch überlegen zu fühlen und sich in den Niedergang zu treiben. Deutschland hingegen schon.
Wenn Merz also sagt: „Wir haben nicht genug getan“, entlarvt der Zeitablauf die Lüge. Genug für wen? Für die Haushalte, die ihre Heizung rationieren müssen? Für deutsche Arbeitnehmer, die ihre Jobs verlieren? Für die Unternehmen, die Werke schließen? Oder für die Manager der Schutzgelderpressungs-Allianz, die um jeden Preis Gehorsam forderten?
Stellen Sie die Frage, die Berlin sich weigert zu stellen: Wenn die Energierechnung bekannt gewesen wäre, wenn die Abhängigkeit von China offensichtlich gewesen wäre, wenn der Zusammenbruch der Autoindustrie in Echtzeit messbar gewesen wäre – ab wann wird aus Fehlern Planung?
Deutschland hat seine Wettbewerbsfähigkeit nicht durch Zufall oder Inkompetenz allein verloren. Es ergab sich dem teuren LNG, dem selbstsabotierenden Handel mit China, einer EU-Architektur, die Unterwerfung statt Ergebnisse belohnt und Krieg als militärischen Keynesianismus betrachtet.
Das war Verrat am deutschen Volk. Eine EU-Struktur, die Deutsche als Rechnungsempfänger behandelt, nicht als Wähler. Eine Bevölkerung, die Demütigungen, höhere Rechnungen und den Niedergang der Industrie hinnehmen muss – während ihr eingeredet wird, dieses Opfer mache sie moralisch überlegen.
Doch die Rechnung ist da. Der Schaden ist angerichtet.
Und genau deshalb werden Merz und seine Eurokraten-Kollegen um jeden Preis an diesem Krieg gegen Russland festhalten. Nicht weil Frieden gefährlich wäre, sondern weil Frieden eine Abrechnung bringen würde. Nicht von Moskau, sondern von den deutschen Straßen. Von Arbeitern, Haushalten und Industrien, die endlich fragen würden, warum ihr Wohlstand geopfert wurde, wer davon profitierte und wer die Befehle erteilte.
Kein Brief an die Abgeordneten, kein Teilgeständnis wird auslöschen, wer diese Entscheidungen getroffen oder dafür bezahlt hat.
LEIDEN UND STERBEN AN DER OSTFRONT: »Der blutigste Kriegsschauplatz der Geschichte«
Greifen die USA den Iran an?
Puff – Trumps venezolanischer Öl-Traum ist zerplatzt
anonymousnews.org – Nachrichten unzensiert

Puff – Trumps venezolanischer Öl-Traum ist zerplatzt
Big US-Oil werde in Venezuela investieren und alles zum Besten wenden, prahlte Donald Trump in den “sozialen” Medien vor seinem Treffen mit rund 20 Top-Managern der US-Energiewirtschaft am vergangenen Wochenende. Doch die schütteten einen Eimer kalten Wassers für seinen Fiebertraum von einer Öl-Bonanza.
von Rainer Rupp
Wir haben uns inzwischen an Donald Trumps Gigantismus gewöhnt. Alles, wirklich alles, was er macht – selbst sein Toilettengang –, ist entweder gigantisch, einmalig auf der Welt oder “super duper”. Mit diesen Attributen prahlt er auch über seinen jüngsten verbrecherischen Überfall auf ein anderes Land. Mit dem “einzigartig toll” ausgeführten US-Raubmord in Venezuela – immerhin wurden an die 100 Menschen, darunter viele Zivilisten bei dem US-Überfall auf Caracas getötet – wollte Trump die größten Ölvorkommen der Welt in den Besitz der USA überführen und sich zugleich als Chefverwalter dieses märchenhaften Reichtums einsetzen.
Zur Verwirklichung seiner megalomanen Fantasie mussten aber erst wieder die venezolanischen Ölquellen zum Sprudeln gebracht werden. Für Trump kein Problem: Dank seines unglaublich schlauen Kopfs entwarf er im Handumdrehen ein Hundert-Milliarden-Dollar-Investitionsprogramm, das er letzten Montag erwartungsfroh den Chefs der US-Ölindustrie vorstellte, die er im Weißen Haus zusammengetrommelt hatte. Das war der Moment, in dem das Trugbild seiner größenwahnsinnigen Fantasie mit der Realität zusammenstieß.
Denn die Big-Oil-Bosse machten Trump klar, dass Venezuelas Reserven in geografisch unzugänglichen Dschungelgebieten liegen und das teerartige Öl chemisch verdünnt und aufwendig transportiert werden muss. Personalmangel, Lebensgefahr durch Anti-US-Milizen und Entführungsbanden sowie fehlende juristische Investitionssicherheit machen daher eine umfassende Ausbeutung unrealistisch. Dazu mehr Details weiter unten im Text.
Nur wenige Tage nach der brutalen, unprovozierten, völkerrechtswidrigen militärischen US-Intervention in Venezuela hatte Präsident Trump seine grandiose Vision auf die Bildschirme der US-Fernseher gemalt. Seine kühne Verheißung: Mindestens 100 Milliarden Dollar frisches US-Kapital werden die weltgrößten nachgewiesenen Ölvorkommen im Orinoco-Gürtel zum Sprudeln bringen; natürlich unter seiner Oberaufsicht zum Wohl der US-amerikanischen und der venezolanischen Bevölkerung. Das muss man Trump glauben, schließlich hatte er als New Yorker Baulöwe, als er seine ersten Dollar-Milliarden gemacht hatte, mit seinen Billigwohnungen immer das Wohl der ärmeren Teile der Bevölkerung im Sinn gehabt. Zumindest glaubt er selbst daran.
Im Übrigen unterstrich er in seinen öffentlichen Reden die absolute Notwendigkeit seiner Militärintervention, denn nur so habe er Venezuela vor China und Russland retten können, die sich sonst die fette Beute selbst geschnappt hätten. Aber nun sei das Baby in trocken Tüchern, und Big US-Oil werde mit 100 Milliarden Dollar Investitionen alles zum Besten wenden.
Doch die Realität hat die unangenehme Angewohnheit, Luftschlösser zum Einsturz zu bringen. Beim von der Öffentlichkeit abgeschirmten Treffen am vergangenen Wochenende schütteten die rund 20 eingeladenen Top-Manager der größten US-Energieunternehmen einen ernüchternden Eimer kalten Wassers auf Trumps Fiebertraum. Statt sofort Schecks zu unterschreiben, zeigten die Ölbarone höflich, aber bestimmt starke Skepsis gegenüber Trumps Plänen. Ihre Einwände summierten sich zu einer langen Liste von Problemen und Risiken, darunter Zeitpläne über Jahrzehnte und die schiere Unrentabilität von Investitionen bei aktuellen Ölpreisen von etwa 56 bis 60 Dollar pro Barrel.
Am Ende der Sitzung trat Trump dennoch vor die Presse und verkündete – wie könnte es auch anders sein – den Sieg seiner Pläne: “Wir haben so etwas wie einen Deal geschlossen.” Doch die Details dieses angeblichen Deals, die inzwischen ihren Weg in die Öffentlichkeit gefunden haben, erzählen eine andere Geschichte: Nur Chevron, das schon seit einigen Jahren im Einverständnis mit der Maduro-Regierung wieder in Venezuela produziert hat, legte ein bescheidenes Versprechen vor, mehr zu investieren, während Giganten wie ExxonMobil Investitionen in Venezuela rundheraus ablehnten. Da halfen auch Trumps Zusicherungen an die Manager nichts, wenn er sagte: “Ihr habt totale Sicherheit, totale Sicherheit … Ihr verhandelt direkt mit uns (der US-Regierung) – nicht mit Venezuela.”
Die Big-Oil-Manager kauften ihm seine billigen Verkaufsreden jedoch nicht ab. ExxonMobil-Chef Darren Woods wird in US-Medien zitiert: “Wenn man sich die derzeitigen rechtlichen und kommerziellen Strukturen und Rahmenbedingungen in Venezuela anschaut, ist es uninvestierbar. … Wie finanziell belastbar sind die Schutzmaßnahmen? Wie sehen die Renditen aus?” Exxon-Boss Woods erinnerte auch an frühere Enteignungen in Venezuela: “Exxons Vermögenswerte dort wurden bereits zweimal beschlagnahmt.” Trump habe darauf sichtbar erbost geantwortet, dass man das grandiose Venezuela-Projekt auch ohne Exxon durchführen werde.
Der Gründer von Continental-Resources, Harold Hamm, gab zu bedenken, dass “sich alle darüber einig sind, dass in Venezuela eine riesige Investition getätigt werden müsste, was definitiv viel Zeit bräuchte, um das umzusetzen”, bevor man überhaupt an Gewinne denken könnte. ConocoPhillips-Chef Ryan Lance erinnerte an die Verluste seines Unternehmens von zwölf Milliarden Dollar in Venezuela, die allerdings “bereits abgeschrieben” seien, worauf Trump paternalistisch erwiderte: “Gute Abschreibung.”
Nur einige wenige Teilnehmer zeigten die notwendige Begeisterung für Trumps Plan; so etwa der Repsol-Chef, der sich bereit zeigte, “mehr zu investieren”, oder Bill Armstrong von Armstrong Oil & Gas, der aus schlecht nachvollziehbaren Gründen von “erstklassigem Gelände” in Venezuela sprach. Doch das waren zwei Ausreißer in einem Raum voller Misstrauen und Vorsicht.
Selbst wenn man von den anstehenden juristischen Klagen in den USA gegen Trumps Vorgehen und seine weiteren Pläne absieht und ebenso den völkerrechtlichen Sumpf der US-Militärintervention und deren juristischen Folgen für US-Exporte von in Venezuela geraubtem Öl an Drittländer ignoriert, wo es womöglich beschlagnahmt werden kann, dann zeichnen sich weitere, zumeist unüberwindbare Probleme ab. Die sind meist technischer, geografischer und ökonomischer Art. Andere beziehen sich auf die bereits oben angedeuteten Personalprobleme und potenziellen Gefahren für Leib und Leben der Mitarbeiter. Die nachfolgende Liste der Hindernisse zeigt, warum Trumps Plan ein Luftschloss bleiben wird:
1.Fehlendes erfahrenes US-Personal und logistische Bereitschaft
Neue Akteure wie Exxon oder ConocoPhillips haben nach Jahren der Abwesenheit – die Enteignungen fanden in den 2000er-Jahren statt – keine Vor-Ort-Kontakte, kein ausgebildetes Personal oder Lieferketten mehr. Nur Chevron ist noch vor Ort aktiv. Den neuen Marktteilnehmern würden die notwendigen Beziehungen, Mitarbeiter und Logistik fehlen, um kurzfristig loszulegen. US-Analysten sprechen von Jahren, bis die Ölproduktion in Venezuela nennenswert steigen würde. Es bedürfte eines jahrzehntelangen Kraftakts, zu dem die eher kurzfristig auf den Profit bedachte US-Unternehmen kaum imstande sind, falls überhaupt.
2. Sicherheitsrisiken: Schwer bewaffnete Milizen, Banden und Chaos
Die in Lateinamerika erfahrene Journalistin Lulu Garcia-Navarro warnte jüngst vor schwer bewaffneten paramilitärischen Kräften, die Yankees hassen, aber auch vor kriminellen Kartellen mit schier unbegrenzten Finanzmitteln und Zugang zu Waffen aller Art und Motiven, für Chaos zu sorgen, von dem sie profitieren. Nach einer US-Invasion mit Bodentruppen würden Entführungen, Sabotage oder direkte Angriffe auf Anlagen drohen. Kein Wunder, dass Exxon-Boss Woods “ordnungsgemäße Sicherheitsgarantien” forderte, bevor er überhaupt ein Beobachterteam hinschicken würde.
3. Rechtliche und Investitionssicherheit
Frühere Beschlagnahmungen und Verluste in Milliardenhöhe schweben wie ein Damoklesschwert über jeder Diskussion von US-Managern über Neuinvestitionen in Venezuela. Sie haben gute Gründe, an der “Haltbarkeit” und “Belastbarkeit” Trumps versprochener Schutzmaßnahmen zu zweifeln. Denn was passiert bei politischen Wechseln in Washington oder Caracas? Vor wenigen Tagen hat der US-Kongress bereits Trumps Handlungsfreiheit in Venezuela beschnitten. Im kapitalintensiven Energiesektor brauchen kapitalistische Unternehmen Gewissheit für langfristige Gewinne und Verträge, die Jahrzehnte überdauern, was angesichts der politischen Unsicherheiten in den USA und Venezuela nicht gegeben ist.
4. Geologische und technische Herausforderungen: Der teerartige Albtraum des Orinoco-Schweröls
Das venezolanische Öl ist größtenteils extraschweres Bitumen, das nicht leicht fließt. Es braucht teure Verdünnung mit Naphtha oder leichteren Ölen für den Pipeline-Transport sowie energieintensive Aufbereitung. Das Gelände – entlegener Regenwald, Flüsse, hohe Temperaturen – erschwert Förderung und Transport. Die Produktionskosten sind hoch, Emissionen intensiv, und bei den aktuellen Preisen (56 bis 60 Dollar pro Barrel) sind viele Projekte unrentabel. Der “Break Even”-Preis, die Grenze zwischen Gewinn und Verlust, liegt oft bei über 80 Dollar pro Fass.
Fazit: Die große Illusion zerplatzt
Trumps glorreicher 100-Milliarden-Ölrausch – gestartet mit Bomben, Großspurigkeit und offener Missachtung des Völkerrechts – prallt frontal gegen die Mauer der Realität. Die Ölbosse, die er im Weißen Haus unter Druck zu setzen versuchte, rannten nicht mit offenen Scheckbüchern herbei. Stattdessen erklärten sie höflich, warum sie ihr Geld nicht in Venezuelas bodenlosem Risikosumpf versenken wollen. Doch Trump verspricht “totale Sicherheit”; und das für ein Land, dessen Hauptstadt frisch von US-Militär verwüstet wurde, dessen Bevölkerung von Washington erniedrigt wird, ein Land, in dem es von schwer bewaffneten Anti-US-Milizen wimmelt, die stolz auf ihre Tradition sind, koloniales ausländisches Eigentum zu verstaatlichen. Was kann da für neue US-Investitionen schon schiefgehen?
Letztlich ist Trumps “Geniestreich” in Venezuela nichts anderes als eine milliardenschwere außenpolitische Farce, getarnt als Energiedominanz. Die Big-Oil-Bosse gingen mit höflichem Lächeln, aber null Zusagen nach Hause und überließen Trump die Prahlerei von “einem Deal”, der nur in seiner Fantasie existiert. Wie absolut vorhersehbar, war das wieder ein triumphaler Trump-Erfolg, der absolut nichts liefert außer riesigen Schlagzeilen, einer saftigen Rechnung für die US-Steuerzahler und einer endgültigen Verabschiedung Washingtons vom Völkerrecht.
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Wie 10.000 Behörden Zugriff auf Ihre Daten kriegen
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Wie 10.000 Behörden Zugriff auf Ihre Daten kriegen
Die Bundesregierung verkauft die Vorratsdatenspeicherung als „milde Variante“. Doch Kritiker warnen: In Kombination mit EU-Regelungen könnten umfassende Nutzerprofile entstehen – mit weitreichenden Folgen für die Privatsphäre.
von Hermann Sauer
Kurz vor Weihnachten holte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig ein Thema aus der Schublade, das viele bereits für tot gehalten hatten: die Vorratsdatenspeicherung. Bereits zweimal ist das Vorhaben vor deutschen und europäischen Gerichten krachend gescheitert – zuletzt erklärte der Europäische Gerichtshof im September 2022 die deutschen Regelungen für unionsrechtswidrig. Nun soll ein dritter Anlauf richten – diesmal in einer angeblich harmlosen Version.
Brandenburgs Justizminister Benjamin Grimm begrüßt den Vorstoß ausdrücklich: „Wir brauchen wirksame Werkzeuge, um Täterinnen und Täter im Netz nicht im Dunkeln zu lassen“, erklärte er.
Terrorismus, Cyberkriminalität und Hasskriminalität hinterließen oft nur eine IP-Adresse als Spur. „Wenn diese Daten nach wenigen Tagen verschwunden sind, bleiben zu viele Verfahren ohne Ergebnis.“
Der Entwurf sieht eine dreimonatige Speicherpflicht für IP-Adressen vor – keine Verbindungsdaten, keine Standortinformationen. Bewegungsprofile oder umfassende Kommunikationsübersichten würden nicht geschaffen, so Grimm.
„Die Pläne von Bundesjustizministerin Hubig sind äußerst problematisch”
Doch was auf den ersten Blick harmlos erscheint, stößt bei der Internetwirtschaft auf scharfe Kritik. Klaus Landefeld, Vorstand Infrastruktur und Netze beim eco – Verband der Internetwirtschaft, widerspricht der Regierung vehement.
„Die Pläne von Bundesjustizministerin Hubig sind äußerst problematisch. Eine dreimonatige, anlasslose und flächendeckende Vorratsdatenspeicherung ist mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht vereinbar.“
„Sie gefährden die Meinungsfreiheit und damit eine der Grundlagen der Demokratie“
Auch der Chaos Computer Club (CCC) warnt seit Jahren vor einer „Massenüberwachung, die die Grundrechte untergräbt“. In einer Stellungnahme kritisiert der CCC: „Die Pläne, Massenüberwachung auszuweiten, gefährden die Meinungsfreiheit und damit eine der Grundlagen der Demokratie.“
Was in der öffentlichen Debatte kaum beachtet wird: Parallel zur deutschen Regelung tritt am 18. August 2026 die E-Evidence-Verordnung der EU in Kraft. Nach Angaben des Bundesbeauftragten für den Datenschutz ermöglicht sie „den direkten grenzüberschreitenden Zugriff mitgliedstaatlicher Strafverfolgungsbehörden auf elektronische Beweismittel“ – ohne dass ein Rechtshilfeersuchen nötig wäre.
Bei grenzüberschreitenden Anfragen gilt das Recht des anfragenden Staates
Die Dimension ist gewaltig: Nach Schätzungen des europäischen Providerverbands Euro-ISPA werden rund 400.000 Serviceprovider in ganz Europa mit mehr als 10.000 Strafverfolgungsbehörden vernetzt.
Allein in Deutschland sind laut IHK Nürnberg „hunderttausende Unternehmen“ betroffen – darunter nicht nur Telekommunikationsanbieter, sondern auch Cloud-Dienste, Online-Shops, Foren und Gaming-Plattformen.
Besonders problematisch: Bei grenzüberschreitenden Anfragen gilt das Recht des anfragenden Staates. Wenn spanische Ermittler bei einem deutschen Provider Daten anfordern, müssen diese nach spanischem Recht herausgegeben werden. Kritiker sehen darin eine Einschränkung des deutschen Datenschutzniveaus.
Unternehmen müssen auf Anfragen ausländischer Behörden innerhalb von zehn Tagen – in Notfällen sogar binnen acht Stunden – Nutzerdaten herausgeben. Kritiker sehen hier ein erhöhtes Missbrauchsrisiko: Bei Kompromittierung eines Behörden-Accounts könnten Unbefugte theoretisch auf sensible Nutzerdaten zugreifen.
Zwar existieren rechtliche und organisatorische Sicherheitsvorgaben, doch aus Sicht des eco-Verbands sind diese angesichts der Systemgröße unzureichend.
In 20 EU-Ländern gilt bereits Vorratsdatenspeicherung
Besonders brisant: In 20 von 27 EU-Ländern existieren weiterhin Vorratsdatenspeicherungsgesetze – teilweise mit Speicherfristen von bis zu zwölf Monaten. Irland etwa, wo viele Tech-Konzerne ihre europäischen Zentralen haben, speichert Verbindungsdaten ein Jahr lang.
Deutsche Ermittler können über das E-Evidence-System auf diese Daten zugreifen. Legt man die im Ausland erhobenen Verbindungsdaten mit den in Deutschland gespeicherten IP-Adressen übereinander, entsteht ein vollständiges Bild des digitalen Lebens – das komplette Nutzungsverhalten jedes Einzelnen wird rekonstruierbar.
Der eco-Verband kritisiert zudem: „Empirisch gibt es keine Belege, dass die Vorratsdatenspeicherung die Aufklärungsquote signifikant verbessert. Professionelle Täter umgehen solche Maßnahmen leicht.“
„Das faktische Ende der Online-Anonymität“
Im April 2024 hat der EuGH seine einst strenge Rechtsprechung aufgeweicht. IP-Adressen dürfen nun zur Verfolgung jeglicher Kriminalität gespeichert werden – nicht mehr nur bei schweren Straftaten. Das Digitalrechte-Netzwerk European Digital Rights (EDRi) spricht von einer „traurigen Wende beim Schutz der Privatsphäre“.
Die französische Bürgerrechtsorganisation La Quadrature du Net kritisiert: „Der EuGH hat den massenhaften automatisierten Zugriff auf IP-Adressen genehmigt.“ Dies markiere „das faktische Ende der Online-Anonymität“.
Gleichwohl betonte der EuGH, dass die Speicherung zeitlich begrenzt sein und eine Zusammenführung verschiedener Datenquellen ausgeschlossen bleiben müsse – genau das aber ermöglicht E-Evidence.
Fazit: Kritiker warnen vor schleichender Ausweitung
Die neue Vorratsdatenspeicherung wirft grundlegende Fragen auf. Jede einzelne Maßnahme mag für sich genommen verhältnismäßig erscheinen.
Doch Datenschützer und Internetwirtschaft befürchten, dass in der Summe ein System entsteht, das weit über das hinausgeht, was Gerichte ursprünglich für zulässig erklärt haben.
Ob diese Bedenken berechtigt sind oder ob die Schutzmechanismen ausreichen, wird sich in der Praxis zeigen müssen. Klar ist: Die Debatte um die Balance zwischen Sicherheit und Privatsphäre ist mit diesem Gesetzentwurf nicht beendet.
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Partystimmung im Gericht: Die Hammerbande und die Justiz
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Partystimmung im Gericht: Die Hammerbande und die Justiz
In Düsseldorf begann am Dienstag der Prozess gegen sechs mutmaßliche Mitglieder der Hammerbande. Fast 150 Unterstützer sorgten für entsprechende Stimmung im Saal. Dabei wurden die Angeklagten lautstark bejubelt. Ihre Verteidiger bekamen immer wieder Szenenapplaus.
von Peter Hemmelrath
Im Hochsicherheitstrakt des Düsseldorfer Oberlandesgerichts (OLG) begann am Dienstagvormittag der Prozess gegen sechs mutmaßliche Mitglieder der linksextremen Hammerbande. Angeklagt sind fünf Frauen sowie ein Mann im Alter zwischen 22 und 24 Jahren. Die Bundesanwaltschaft wirft den aus Jena und Leipzig stammenden Angeklagten unter anderem mitgliedschaftliche Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung, versuchten Mord sowie gefährliche Körperverletzung vor. Die mutmaßlichen Linksextremisten hatten sich im Januar 2025 der Polizei gestellt und befinden sich seitdem in Untersuchungshaft. Dass die Karlsruher Behörde die Anklage vor dem OLG Düsseldorf erhoben hatte, war darin begründet, dass sich zwei der Beschuldigten in Nordrhein-Westfalen gestellt hatten.
Der Prozess begann mit mehr als einer Stunde Verspätung. Grund waren ein im Stau stehender Angeklagter sowie die Sicherheitskontrollen im Eingangsbereich, die aufgrund des großen Andrangs insgesamt fast drei Stunden in Anspruch genommen hatten. Als die Verhandlung endlich begonnen hatte, sorgten fast 150 Unterstützer der Angeklagten dafür, dass der Saal 1 des OLG-Hochsicherheitstraktes bis zum letzten Platz besetzt war. Nicht wenige der Zuschauer trugen einen Mund-Nase-Schutz.
Dabei entwickelte sich schnell eine Stimmung, die mehr an ein Fußballstadion oder eine Konzertbühne als an einen Gerichtssaal erinnerte: „Free all Antifas”, skandierten die Zuschauer immer wieder. „Ihr seid nicht allein.” Wenn ein Angeklagter in den Saal geführt wurde, machten viele Zuschauer eine „Welle”. Andere winkten den Angeklagten zu oder begrüßten sie mit stehendem Beifall. Auch Kusshände wurden den Angeklagten zugeworfen. Fast alle Angeklagten winkten gut gelaunt zurück. „Es ist mir schon klar, dass hier vorne in der ersten Reihe nur Lichtgestalten sitzen”, merkte der Vorsitzende Richter ironisch an, ließ das Publikum aber gewähren. Gleichzeitig fand vor dem von einem großen Polizeiaufgebot bewachten Gebäude eine Antifa-Kundgebung statt, bei der Schilder mit Aufschriften wie „Antifaschismus ist notwendig” zu sehen waren.
„Alle zusammen gegen den Faschismus!”
Nachdem die Sitzung eröffnet war, musste zunächst erörtert werden, ob der Prozess überhaupt öffentlich stattfinden soll. Da vier der Angeklagten zur Tatzeit noch nicht 21 Jahre alt waren und damit juristisch als sogenannte Heranwachsende zu sehen sind, wäre ein Ausschluss der Öffentlichkeit möglich gewesen. In mehreren Wortmeldungen wurde darauf hingewiesen, dass die von den Behörden als „Antifa Ost” bezeichnete Hammerbande in den USA als Terror-Organisation gelistet ist und die öffentliche Bekanntgabe von Details zu den Angeklagten für diese mit Nachteilen aufgrund Sanktionen der USA verbunden sein könnte. „Es ist schwer einzuschätzen, wie die Trump-Administration mit diesen besonders schutzbedürftigen persönlichen Daten umgeht”, hieß es etwa.
Die Vertreter der Bundesanwaltschaft sahen jedoch keinen Grund für einen Ausschluss der Öffentlichkeit. Ein Verteidiger betonte, dass die Öffentlichkeit bei diesem Prozess für seine Mandantin „wichtig und wünschenswert” sei. Nach einer rund 40-minütigen Beratungspause teilte der Vorsitzende des Strafsenats mit, dass der Prozess erst einmal öffentlich geführt werde, eine andere Entscheidung zu einem späteren Zeitpunkt aber nicht ausgeschlossen sei.
Die Unterstützer der Angeklagten nutzten die Beratungspause zu ihrer bereits zweiten Pressekonferenz an diesem Tag. Dabei wurde erneut eine Erklärung der Angeklagten verlesen, die bereits am Samstag von der taz veröffentlicht wurde. Die Eltern einer Angeklagten kritisierten erneut, dass der Prozess in Düsseldorf und damit in „unzumutbarer Entfernung von ihrem Wohnort” geführt werde. Gleichzeitig räumten sie jedoch ein, froh darüber zu sein, dass die Verhandlung in Deutschland und nicht in Ungarn stattfindet. „Wir stehen an der Seite unserer Kinder”, bekräftigte die Mutter der Angeklagten. „Maja T. muss nach Deutschland zurückgeholt werden. Alle zusammen gegen den Faschismus!”
Eine andere Unterstützerin nutzte die Pressekonferenz, um Solidarität auch für „kapitalismuskritische” Aktivisten sowie die der „Klimagerechtigkeitsbewegung” zu fordern. Auf die konkreten Anklagevorwürfe wurde jedoch, ebenso wie bereits in der Erklärung der Angeklagten, von niemandem eingegangen. Stattdessen wurden auf den Holocaust und die gegenwärtige politische Situation verwiesen. „Wir sehen eine neue Rechte am Werk. Wir stehen solidarisch an der Seite der Antifaschistinnen und Antifaschisten und werden diesen Prozess kritisch begleiten”, kündigte eine weitere Unterstützerin an.
Angriffe, teilweise gezielt gegen die Köpfe der Opfer
Im Saal ging es nach der Beratungspause mit dem Verlesen des Anklagesatzes weiter. In der rund einstündigen Verlesung wurde den Angeklagten vorgeworfen, sich ab April 2022 an verschiedenen gewaltsamen Angriffen gegen vermeintliche und tatsächliche Rechtsextremisten beteiligt zu haben. Unter anderem soll Emilie D. mit fünf anderen Personen am 23. April 2022 einen Überfall auf ein Bekleidungsgeschäft in Erfurt begangen haben, in dem auch Produkte der bei Rechtsextremisten beliebten Marke „Thor Steinar” verkauft werden. Dabei habe sie der Verkäuferin rund 15 Faustschläge gegen Kopf und Oberkörper versetzt, eine Mittäterin habe mit einem Teleskop-Schlagstock auf die Frau eingeschlagen und weitere Beteiligte hätten Buttersäure und Pfefferspray gezielt auf die Verkäuferin versprüht. In dem Ladenlokal sei ein Sachschaden von mehr als 65.000 Euro entstanden. Die Verkäuferin, die in diesem Prozess als Nebenklägerin auftritt, sei bis Oktober 2022 arbeitsunfähig gewesen. Außerdem sei sie durch die brutale Attacke „in ihrem Sicherheitsgefühl beeinträchtigt” und habe eine posttraumatische Belastungsstörung erlitten.
Die Staatsanwälte hoben dabei auch die politische Motivation der Angeklagten hervor, die aus Sicht der Bundesanwaltschaft „in der Ablehnung des demokratischen Rechtsstaats, insbesondere der Ablehnung des staatlichen Gewaltmonopols” bestehe. Laut Anklage sollen sich sämtliche Angeklagte auch an den Angriffen beteiligt haben, die im Zusammenhang mit einem Treffen europäischer Rechtsextremisten und Neo-Nazis vom 9. bis 11. Februar 2023 in Budapest stattgefunden haben. Dabei seien verschiedene Personen mit Pfefferspray und weiteren unbekannten Substanzen besprüht sowie mit Faustschlägen, Schlagstöcken, einem Hammer und einem weiteren Schlagwerkzeug angegriffen worden. Bei einigen dieser Angriffe, die teilweise gezielt gegen die Köpfe der Opfer geführt wurden, sollen die Angeklagten deren Tod in Kauf genommen haben.
In einem als „Opening Statement” bezeichneten Eröffnungsplädoyer widersprachen die Verteidiger jedoch sofort. „Die Bundesanwaltschaft schießt mit dieser Anklage weit über das Ziel hinaus”, wetterte einer der Anwälte von Paula P. „Hier wurde das Narrativ der Gefährlichkeit durch die Sicherheitsbehörden propagandistisch ausgenutzt und von den Medien dankbar aufgegriffen.” Ein anderer Verteidiger beklagte: „Hier wurde ein Narrativ benutzt, um dem militanten Antifaschismus Legitimation und politische Inhalte abzusprechen.”
Szenenapplaus aus dem Publikum
Auf die konkreten Tatvorwürfe ging keiner der Verteidiger ein. Einer behauptete jedoch, „dass militanter Antifaschismus gerade nicht darauf abzielt, Nazis zu töten”. Die Anklage der Bundesanwaltschaft bestehe aus „politischen Vorwürfen”, da „einzelne Tatbestände vor einem Amtsgericht besser aufgehoben sind als hier im Hochsicherheitstrakt”. Ein Anwalt forderte „die Trennung zwischen konkreten Tatvorwürfen und der politischen Zuschreibung”. Immer wieder bekamen die sich abwechselnden Verteidiger für ihre Ausführungen Szenenapplaus aus dem Publikum.
Ein Anwalt beklagte die „völlig überzogene Strafverfolgung”, die aber „von Viktor Orban über Donald Trump bis hin zur AfD und den rechten Hetzmedien gefallen würde”. Mehrfach trugen Verteidiger vor, die „Körperverletzungsvorwürfe” seien „bei einem Amts- oder Jugendgericht besser aufgehoben als bei einem Oberlandesgericht”. Ein Verteidiger kritisierte, „der Hochsicherheitstrakt mit Hubschrauberlandeplatz würde Gefährlichkeit suggerieren”.
Gegen 15 Uhr endete der erste Verhandlungstag. Grund war, dass ein Verteidiger beklagt hatte, seine Mandantin könnte der Verhandlung aufgrund ihrer langen Dauer ohne längere Mittagspause nicht mehr folgen. Der Senatsvorsitzende aber nutzte die Situation, um die Sitzung gleich ganz zu beenden. Daraufhin wurden die Angeklagten unter dem Jubel und Beifall der Zuschauer sowie Sprechchören wie „Oury Jalloh, das war Mord, Widerstand an jedem Ort” wieder aus dem Saal geführt. Der Rest des „Opening Statements” soll am kommenden Dienstag vorgetragen werden. Bislang hat das Gericht insgesamt 72 Verhandlungstermine bis Januar 2027 angesetzt.
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Achtung, Energies Media, der Meeresspiegel kann Tokelau nicht überfluten, wenn Tokelau doch an Fläche zulegt.
In einem kürzlich auf der Website Energies Media veröffentlichter Beitrag mit dem Titel [übersetzt] „Es war das erste Land, das zu 100 % mit Solarenergie versorgt wurde – jetzt bedroht der Klimawandel sein Überleben noch in diesem Jahrhundert“ wird behauptet, dass das pazifische Inselgebiet Tokelau zu 100 Prozent auf Solarenergie umgestellt wurde und nun durch den Klimawandel vom Anstieg des Meeresspiegels bedroht ist. Dies ist in mehrfacher Hinsicht falsch. Tokelau wird weder zu 100 Prozent mit Solarstrom versorgt, noch ist es vom Anstieg des Meeresspiegels bedroht.
Energies Media behauptet, dass „Tokelau im Südpazifik als erstes Land weltweit die Selbstversorgung mit Solarenergie erreicht hat“ und dass die „Existenz der Insel durch den Anstieg des Meeresspiegels bedroht ist“. Energies Media behauptet weiter, dass die Lösung des Problems der „Überflutung“ Tokelaus „von Tag zu Tag unmöglicher wird“.
Tokelau war zwar 2012 das erste Land, das für kurze Zeit zu 100 Prozent mit Solarstrom versorgt wurde, aber das sagt nicht viel aus. Seitdem hat der Inselstaat diesen Status nicht aufrechterhalten können, da sein geringer Energiebedarf gestiegen ist und andere Stromquellen benötigt werden. Tokelau hat nur 2.664 Einwohner auf seinem winzigen Inselstaat und wird derzeit zu etwa 90 Prozent mit Solarenergie versorgt, während der Rest durch Diesel (einschließlich Biodiesel aus Kokosnussöl) gedeckt wird. Der Artikel lässt dies bequemerweise außer Acht und erwähnt nicht die Ergebnisse einer Studie aus dem Jahr 2020, wonach „die tatsächliche Versorgung [mit Solarenergie] derzeit bei etwa 90 % liegt, wobei es bei bewölkten Bedingungen oder bei Batterieausfällen zu Versorgungsengpässen kommt”. Einige Quellen berichten, dass der Anteil der Solarenergie seitdem noch weiter zurückgegangen ist, bis auf 75 Prozent im Jahr 2020.
Die Wirtschaft Tokelaus basiert fast ausschließlich auf Subsistenz-Landwirtschaft und Fischerei und hat im Vergleich zu anderen Nationen einen extrem geringen Energiebedarf – so gering, dass Our World In Data kaum Daten hat, außer der Angabe, dass die installierte Solarleistung Tokelaus bei etwa 0,001 GW liegt. Zum Vergleich: Der US-Bundesstaat Rhode Island hat eine installierte Solarleistung von weniger als 0,872 GW. Zugegeben, Rhode Island hat mehr als eine Million Einwohner, eine bedeutende Industrie und einen viel höheren Lebensstandard.
Die Probleme mit dem Beitrag von Energies Media enden jedoch nicht mit der Uneinigkeit über die Definition von „100 Prozent“. Tokelau versinkt auch nicht in den Fluten. Laut einer Landvermessungsstudie aus dem Jahr 2021 mit dem Titel „Global-scale changes in the area of atoll islands during the 21st century” (Globale Veränderungen der Fläche von Atollinseln im 21. Jahrhundert) von Holdaway et al. ist sogar das Gegenteil der Fall. Die Studie untersuchte die Landmasse von Atollinseln im Pazifik und im Indischen Ozean und kam zu dem Ergebnis, dass es zu keinem nennenswerten Rückgang gekommen ist, obwohl der durchschnittliche Meeresspiegel in den letzten Jahrzehnten langsam und moderat gestiegen ist. Für die Behauptung von Energies Media wird es noch schlimmer, denn die Studie ergab, dass „Tokelau und Tuvalu, beides kleine Landmassen (9,65 km² bzw. 25,14 km²), um etwa 7 % an Fläche gewonnen haben“.
Das liegt daran, dass diese Inseln als Korallenatolle mit dem Anstieg des Meeresspiegels wachsen, streben doch Korallen nach dem Sonnenlicht, und Stürme und Wellen lagern Sand an den Küsten ab.
Das Problem des „Untergangs” von Tokelau kann nicht immer unlösbarer werden, wenn es gar keinen Untergang gibt.
Nebenbei bemerkt scheint es wahrscheinlich, dass dieser Artikel mit Hilfe von KI geschrieben wurde, aufgrund seiner Struktur und Unbestimmtheit, aber auch, weil er keine Links zu relevanten Quellen enthält und nicht erwähnt, dass die neuesten Daten zu pazifischen Atollinseln, einschließlich Tokelau, zeigen, dass diese kein Land verlieren, sondern vielmehr gewinnen. Der Autor „Anke“ hat – verdächtig genug – keinerlei Biografie.
Energies Media scheint sich auf viele sehr veraltete Informationen gestützt zu haben, um seine Panikmache über Tokelau zu verbreiten. Wäre das Medienunternehmen wirklich an den Fakten interessiert, anstatt Klimapanik zu schüren, würde es den Status der pazifischen Atolle kennen nebst der Diskrepanz zwischen den Behauptungen einer 100-prozentigen Solar-Selbstversorgung und der Realität von 75 bis 90 Prozent, wobei die Inselbewohner die Unregelmäßigkeit und begrenzte Verfügbarkeit von Strom auf Abruf und in der Nacht akzeptieren.
Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE
Der Beitrag Achtung, Energies Media, der Meeresspiegel kann Tokelau nicht überfluten, wenn Tokelau doch an Fläche zulegt. erschien zuerst auf EIKE – Europäisches Institut für Klima & Energie.


