Kategorie: Nachrichten
Chronik der Veröffentlichung der RKI-Files
Uwe Froschauer
Informationsfreiheit bzw. Informationszugangsfreiheit bedeuten, ein Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen zu haben. Behörden beispielsweise können dazu verpflichtet werden, ihre Akten und Vorgänge zu veröffentlichen. Damit soll Transparenz für die Öffentlichkeit geschaffen werden (Öffentlichkeitsprinzip). Um dies zu bewerkstelligen, wurde in Deutschland 2006 das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) erlassen, um eine demokratische Meinungs- und Willensbildung, sowie eine verstärkte politische Teilnahme der Bevölkerung zu ermöglichen.
Herausklage der RKI_Protokolle durch das Magazin Multipolar am 20. März 2024
Nach langem Rechtsstreit zwischen dem Robert Koch-Institut (RKI) und dem Onlinemagazin „Multipolar“ musste das RKI die internen, mehr als 2500 Seiten umfassenden Protokolle seines Corona-Krisenstabs herausgegeben. Der Kläger Multipolar veröffentlichte am
Mann mit Down-Syndrom aus Gaza von IDF-Hund angegriffen und zum Sterben zurückgelassen
Das israelische Militär hat zugegeben, dass ein Palästinenser mit Down-Syndrom, der in Gaza von einem Armeehund angegriffen wurde, von Soldaten allein gelassen wurde, nachdem seine Familie aufgefordert worden war, das Land zu verlassen.
Muhammed Bhar wurde eine Woche später von seiner Familie tot aufgefunden. Auf Anfrage der BBC teilte die israelische Armee mit, die Truppen hätten Muhammed Bhar in Ruhe gelassen, weil die bei einem Raketenangriff verletzten Soldaten ihre Hilfe benötigten.
Da war immer seine Familie. Als er in der Schule gemobbt und geschlagen wurde, waren sie da, um ihn zu umarmen, wenn er nach Hause kam. Und als der Krieg begann und er vom Geräusch der fallenden Bomben terrorisiert wurde, sagte immer jemand, dass alles gut werden würde.
Muhammed war schwer und fand es schwierig, sich zu bewegen. Er verbrachte seine Tage in einem
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RKI-Protokolle: Welche Strafen drohen Merkel, Spahn, Scholz & Co.?

Vor dem Hintergrund der geleakten Corona-Protokolle des Robert Koch-Instituts (RKI) haben mehrere AfD-Bundestagsabgeordnete Strafanzeige und Strafantrag gegen Ex-Kanzlerin Angela Merkel, Ex-Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (beide CDU) und gegen den amtierenden Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) gestellt. Welche Straftatbestände kommen eigentlich in Betracht? Welche Strafen könnten nicht nur den Vorgenannten, sondern auch anderen Corona-Akteuren wie dem bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU) und Spahn-Nachfolger Karl Lauterbach (SPD) drohen, sollten weitere Strafanzeigen folgen?
Fest steht: Dem deutschen Volk wurden während der Corona-Hysterie die weitreichendsten Grundrechtseinschränkungen seit Gründung der Bundesrepublik im Jahr 1949 aufgebürdet. Die Maßnahmen berührten unter anderem die Freiheit des Einzelnen, die Gewerbefreiheit, die Versammlungsfreiheit, die Bewegungsfreiheit, das Recht auf Gleichbehandlung und vieles mehr.
Wie die ungeschwärzten Protokolle der Krisensitzungen im RKI nun enthüllen, wurden wissenschaftliche Erkenntnisse, welche die Corona-Maßnahmen in Frage stellten, gezielt unter Verschluss gehalten. Auch schwerwiegende Bedenken hinsichtlich der Sicherheit der Impfstoffe wurden im Rahmen der Impfkampagne verschwiegen. UND: Eine „Pandemie der Ungeimpften“ (Spahn, Söder) hat es ganz offensichtlich nie gegeben!
Viele der Maßnahmen seien unverhältnismäßig gewesen, räumen heute selbst Vertreter der früheren und aktuellen Bundesregierung ein. Man beruft sich darauf, nach damaligem Kenntnisstand verhältnismäßig gehandelt zu haben. Die jetzt enthüllten internen RKI-Protokolle lassen daran erhebliche Zweifel zu.
► Welche Strafen könnten den politisch Verantwortlichen drohen, sollten die Strafanzeigen Erfolg haben?
In Betracht kommen könnte etwa mit Blick auf eine Verharmlosung von Impfrisiken (z.B. Herzmuskelentzündungen, Vorhofflimmern) der Straftatbestand der fahrlässigen Körperverletzung. Das Strafgesetzbuch (StGB) sieht dafür in § 229 eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vor. Bei der Festlegung des individuellen Strafmaßes sind u.a. das Maß der Schuld, die Schwere der verursachten Schädigungen sowie das Maß der Fahrlässigkeit zu berücksichtigen. Auch psychische Erkrankungen von Kindern und Jugendlichen als Folge von Kita- und Schulschließungen könnten in die Kategorie fahrlässiger Körperverletzung fallen.
Vorsätzliche Körperverletzung (bis fünf Jahre Gefängnis) scheidet hingegen aus. Dieser Straftatbestand würde voraussetzen, dass die Folgen absichtlich und willentlich bewirkt wurden. So viel Bösartigkeit wird niemand dem Corona-Regime unterstellen wollen.
Mit Blick auf Lockdowns, Ausgangssperren, G-Regeln und sogenannte „Verweilverbote“ könnte § 239 StGB (Freiheitsberaubung) ins Spiel kommen. Darin heißt es in Absatz 1: „Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ Absatz 2 stellt klar: „Der Versuch ist strafbar.“
Eine Rolle spielen dürfte vor Gericht vor allem aber der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Denn: Das Verhältnismäßigkeitsprinzip ist eines der herausragenden Merkmale des bundesdeutschen Rechtsstaates. Juristen sprechen auch von einem „Übermaßverbot“. Dieses besagt: Der Staat soll nicht härter durchgreifen als nötig und im Zweifel immer milderen Maßnahmen den Vorrang geben.
Damit eine staatliche Maßnahme, die in Grundrechte eingreift, als verhältnismäßig gilt, muss sie einen legitimen Zweck verfolgen. Außerdem muss sie „geeignet, erforderlich und angemessen“ sein. Ist eine der Voraussetzungen nicht erfüllt, ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt. So argumentieren auch die AfD-Bundestagsabgeordneten aus Rheinland-Pfalz und dem Saarland, die Merkel, Spahn und Scholz angezeigt haben
► Was bedeutet Verhältnismäßigkeit überhaupt?
Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz hat nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Funktion, die individuellen Rechte und Freiheiten der Bürger zu verteidigen. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz wird im Grundgesetz zwar nicht ausdrücklich genannt, aber seine Rechtsgrundlage hat er im Rechtsstaatsprinzip. Seine Einzelheiten sind durch langjährige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verdeutlicht worden.
Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit müssen alle staatlichen Maßnahmen zunächst einem legitimen Zweck dienen. Sie müssen zudem geeignet sein, den verfolgten Zweck zu erreichen oder ihn zu fördern (Geeignetheit). Die Maßnahmen müssen zudem erforderlich sein, um den Zweck zu erreichen (Erforderlichkeit) und dürfen nicht außer Verhältnis zum Ziel und dem Zweck stehen. Welche Zwecke legitim sind, hängt dabei auch vom jeweiligen Grundrecht ab, in das eingegriffen wird.
Das Gebot der Geeignetheit verlangt den Einsatz solcher Mittel, mit denen der gewünschte Zweck erreicht werden kann. Der Gesetzgeber kann also nicht ohne weiteres in Freiheitsrechte mit ungeeigneten oder untauglichen Mitteln eingreifen. Eine staatliche Maßnahme verletzt das Gebot der Erforderlichkeit, wenn ihr Ziel auch durch ein anderes, gleich wirksames Mittel erreicht werden kann, das Grundrechte nicht oder deutlich weniger fühlbar einschränkt. Juristen sprechen hier auch vom Grundsatz der Wahl des mildesten Mittels.
Zusammenfassend: Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gilt für die gesamte Staatsgewalt in Bund und Ländern. Das Bundesverfassungsgericht bezeichnet ihn auch als „übergreifende Leitregel allen staatlichen Handelns“ (BVerfGE 23, 127 (133)). Er gilt also immer dann, wenn sich Staat und Bürger gegenübertreten. Seine zentrale Bedeutung hat er im Bereich der Grundrechte, denn er begrenzt die Einschränkung von Grundrechten.
Juristisches Neuland dürfte die Frage sein, ob geltendes Recht im Rahmen des Corona-Regimes zur Erreichung politischer Ziele „gebeugt“ wurde. Dieser Fall ist mit Blick auf die Exekutive im Strafrecht nicht ausdrücklich geregelt. Abstrakt bietet sich hier eine Analogie zu § 339 StGB (Rechtsbeugung) an. Darin heißt es: „Ein Richter, ein anderer Amtsträger oder ein Schiedsrichter, welcher sich bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechts schuldig macht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.“
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Gerald Grosz: Wokes Olympia als Gruß aus der Klapse!

Humor, ganz großen Humor haben die Franzosen bewiesen und uns, dem staunenden Olympia-Publikum, wie bestellt la grande comédie geliefert. Alles war dabei, die gesamte Gesellschaft wurde wie unter dem Brennglas abgebildet. Und dabei dürfen die pathologischen Auffälligkeiten einer vom gemeinen Hirnfraß erfassten Gesellschaft wie Blasphemie, Egoismus, Relativismus und Heuchelei nicht fehlen. Allein den abgeschnittenen und […]
Nichtlokale Quantenverbindungen zwischen lebenden Organismen und ihre Rolle in der Evolution – Firyuza Salikhovna Yanchilina
Canadian Journal of Pure and Applied Sciences, Band 12, Nr. 3, S. 4651-4659, Oktober 2018…
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Kommt mit einem weiteren Trump-Sieg die Vogelgrippe-Plandemie?
Während Donald Trumps erster Amtszeit als Präsident der Vereinigten Staaten wurde die Corona-Plandemie inszeniert. Nun dürfte er erneut ins Weiße Haus einziehen – und die Vogelgrippe-Plandemie wartet bereits darauf, losgetreten zu werden. Alles nur eine Verschwörungstheorie?
Seit Monaten bereiten die Mainstreammedien die Menschen weltweit quasi darauf vor, bald schon mit einem großen Ausbruch der Vogelgrippe rechnen zu müssen. Eine künstliche Panikmache von pandemiegeilen Redaktionen, Politikern und Leitern von Gesundheitsbehörden. Dabei weisen die Indizien darauf hin, dass der jüngste Vogelgrippe-Ausbruch in den Vereinigten Staaten wohl auf ein Laborleck zurückzuführen ist. Ähnlich, wie es bereits beim Coronavirus der Fall gewesen ist.
Denn auch mit der Vogelgrippe wird eine umstrittene Gain-of-Function-Forschung betrieben – unter anderem von den Professoren Fouchier und Kawaoka. Diese Wissenschaftler „bewaffnen“ das Virus, indem sie es auf den Menschen übertragbar machen. Offiziell natürlich nur zu Forschungszwecken, doch eigentlich müsste man dies bereits als Biowaffenforschung bezeichnen.
Das Interessante daran ist, dass sich der Corona-Ausbruch noch während der ersten Amtszeit von Donald Trump als US-Präsident ereignete. Auch wenn dieser bereits am 20. Januar 2021 das Zepter an Joe Biden abgeben musste, was dann zu einer beispiellosen Unterdrückungspolitik gegenüber jenen Menschen führte, die sich die experimentellen Genspritzen nicht verabreichen lassen wollten. Plus natürlich all der unseligen Lockdowns und anderer Zwangsmaßnahmen.
Nun, vier Jahre später und mit einem wahrscheinlichen Wiedereinzug von Donald Trump ins Weiße Haus, steht schon die nächste Plandemie vor der Tür. Dieses Mal ist es die Vogelgrippe. Oder wie es der bekannte US-Anwalt Tom Renz von den Ohio Advocates for Medical Freedom (OAMF) ausdrückte: „Ich erwarte die nächste Pandemie, nachdem Donald Trump wieder ins Amt gekommen ist, es sei denn, er findet einen Weg, sie zu stoppen“, schrieb Renz. „Davon abgesehen – könnt ihr euch eine weitere Plandemie unter einer Präsidentin Kamala Harris vorstellen? Auf keinen Fall.“
Dieser Kommentar kam, nachdem die American Medical Association (AMA) quasi den Entwicklungen vorgegriffen hat und potentiellen Impfstoffkandidaten gegen die Vogelgrippe neue CPT-Codes (Current Procedural Terminology) zuwies.
Alles nur eine Verschwörungstheorie? Oder steckt vielleicht doch mehr dahinter?
Australien: Dokument zur Testung der Impfchargen freigeklagt – vollständig geschwärzt
Über den Freedom of Information Act wurde in Australien, wo man WHO und WEF mit einem harten Corona-Kurs erfreute, das Dokument 204558_0.pdf freigeklagt. Darin befinden sich die Berichte hinsichtlich der Überprüfung der verwendeten Impfstoff-Chargen. Die Freigabe könnte weltweit einzigartig sein – denn jedes einzelne Wort von Seite 1 bis Seite 74 wurde geschwärzt. Chargentests wurden auch in Österreich hinterfragt, dort berief man sich stets auf Deutschland.
Staaten nehmen horrende Geldsummen an Steuern von ihren Bürgern und versprechen ihnen im Gegenzug Schutz und Sicherheit. Dies ist besonders bei medizinischen Produkten wichtig – um nicht zu sagen: lebenswichtig. Die meisten Bürger westlicher Demokratien vertrauen blind darauf, dass dieser Prüfprozess auch funktioniert. Dieses Vertrauen wurde speziell in der Corona-Zeit missbraucht.
Beispielsweise beriefen sich österreichische Behörden stets darauf, dass die Impfstoff-Chargen in Deutschland oder in anderen EU-Labors geprüft werden. Tatsächlich stellte sich erst später – durch die Initiative mehrerer Chemie-Professoren in Deutschland heraus, dass völlig unzureichende Prüfungen wie eine „Sichtkontrolle“ durchgeführt wurden. Erst nach vielen Monaten, als die Professoren nicht locker ließen, wurde bei den Impfstoffherstellern von staatlicher Seite aus nachgefragt, wie man die Chargen denn eigentlich auf Inhalt und Qualität testen könne. Eine völlige Bankrotterklärung staatlicher Sicherheitssysteme – und vielleicht ein guter Grund dafür, weshalb bis heute so viele Menschen „plötzlich und unerwartet“ sterben.
In Australien gibt es einen „Freedom of Information Act“ – kurz FOI – der die Transparenzpflicht des Staates regelt. Über diese gesetzliche Regelung wurden nicht nur dort viele Hintergründe der vorgeblichen Pandemie aufgedeckt. Sehr wichtig ist aber nach wie vor die Frage, welche Mittel eigentlich in die Menschen gespritzt wurden. Dabei geht es nicht nur um die behauptete Wirkung der Impfungen, die ohnehin durch Großstudien vielfach widerlegt wurde. Angenommen, es würde sich um einen echten und wirksamen Impfstoff handeln, dann müsste der Staat sicherstellen, dass dieser sauber hergestellt wird und in der behaupteten Dosis in den Ampullen vorhanden ist. Genau diese Prüfung wäre im australischen Dokument zu erwarten gewesen.
Das Dokument, in der Version wie es veröffentlicht wurde, finden Sie hier: https://www.tga.gov.au/sites/default/files/2023-10/FOI%204558_0.pdf
Die Datei trägt den Schriftsatz: “FOI 4558 – Batch testing for the Pfizer/BioNTech vaccine”, „FOI 4558 Chargenprüfung für den Impfstoff von Pfizer/BioNTech.“ – herausgegeben vom Australian Gouvernment Departement of Health and Aged Care, Therapeutic Goods Administration (TGA).
Eine mögliche Erklärung wären die Verträge, welche die Regierungen mit Pfizer und anderen Impfstoffherstellern geschlossen haben. Darin verpflichtete man sich zu 100%iger Geheimhaltung und zu 100%igem Ersatz aller möglicherweise entstehenden Rechtsfolgen. Die Verträge wurden von Report24 im August 2021 erstmalig im deutschsprachigen Raum geleakt, nachdem wir eine Kopie auf den Servern des italienischen Senders RAI gefunden hatten:
Geheimvertrag Pfizer/EU: Um Milliarden überteuert, Staaten haften, Wirkung unklar
Warum die Amerikaner so aufgeregt über ihre Präsidentschaftswahlen sind
Jacob G. Hornberger
Alle vier Jahre werden die Amerikaner wegen der Präsidentschaftswahlen ausgelassen und aufgeregt. Dafür gibt es einen Grund. Im Vorfeld der Wahl gehen die Präsidentschaftskandidaten auf sie ein, sind nett zu ihnen und versprechen ihnen viele Vorteile in der Hoffnung, ihre Stimmen zu bekommen. Aber jeder weiß, dass am 6. November – dem Tag nach der Wahl – die Situation wieder normal sein wird, mit einem missbräuchlichen Herrscher an der Spitze und den Leibeigenen, die ihm oder ihr für die nächsten vier Jahre unterwürfig und gehorsam dienen.
Stellen Sie sich eine Sklavenplantage in den alten Südstaaten vor. Stellen wir uns vor, dass die Sklaven alle vier Jahre das Recht hatten, ihren Plantagenaufseher zu wählen. Im Vorfeld der Wahl wären die Sklaven genauso aufgeregt und begeistert wie die Amerikaner im Vorfeld der Präsidentschaftswahlen. Denn die Kandidaten, die für das Amt des Plantagenverwalters kandidierten, waren nett und freundlich zu den Sklaven, in der Hoffnung, ihre Stimmen zu bekommen. Aber sobald die Wahl vorbei war, wussten die Sklaven, dass ihnen nun vier weitere Jahre missbräuchlicher Sklaverei bevorstanden, egal welcher Aufseher gewählt wurde.
Obwohl die meisten Amerikaner vor allem im staatlichen Bildungssystem in dem Glauben indoktriniert wurden, dass sie in Freiheit leben, ist das in Wirklichkeit nicht der Fall. Die Amerikaner sind Leibeigene, die dem Staat gehören und deren Leben von der Geburt bis zum Tod dem Staat gewidmet ist.
Nehmen wir zum Beispiel die Bundeseinkommenssteuer. Die Bundesregierung entscheidet, wie viel vom Einkommen eines Menschen er behalten darf. Manchmal sind sie nett und lassen die Leute mehr behalten. Manchmal sind sie nicht so nett und lassen die Leute weniger behalten. Aber täuschen Sie sich nicht – es ist die Regierung, die entscheidet, welchen Prozentsatz ihres Einkommens die Menschen behalten dürfen. Unabhängig davon, auf welchen Betrag sich die Bundesregierung einigt, ist dieser Betrag im Wesentlichen eine von der Regierung gewährte Beihilfe für die Leibeigenen.
Nehmen wir den Wohlfahrtsstaat. Die Leibeigenen müssen große Teile ihres Einkommens an den Staat abführen, der das Geld dann an Menschen verteilt, die es am dringendsten benötigen. Dabei wird den Leibeigenen vorgegaukelt, dass sie gute Menschen sind, die Fürsorge und Mitgefühl für andere aufbringen.
Vergleichen Sie das mit der Lebensweise der Amerikaner, die mehr als 100 Jahre lang ohne Einkommensbesteuerung und Sozialstaat gelebt haben. Sie konnten unbegrenzte Mengen an Vermögen anhäufen und selbst entscheiden, was sie mit ihrem eigenen Geld machen. Und die Regierung konnte nichts dagegen tun. Die Amerikaner waren die Herren, und die Regierung war der Diener.
Tatsache ist, dass der Zweck des Lebens der Menschen hier in den Vereinigten Staaten darin besteht, die Bundesregierung zu unterstützen, insbesondere die Funktionen des nationalen Sicherheitsapparats, des Wohlfahrtsstaats und der Regulierungsbürokratie. Dazu sind die Amerikaner da – um dem Staat zu dienen – ob sie es glauben wollen oder nicht.
Deshalb will die Regierung, dass alle gesund und produktiv sind – damit sie dem größeren Ganzen, das von der Bundesregierung repräsentiert wird, besser dienen können. Deshalb haben wir auch Drogengesetze. Drogensucht behindert die Produktivität, was dem Staat schadet, weil es weniger Steuereinnahmen bedeutet. Der Staat will, dass alle gesund und glücklich sind, weil das dem Allgemeinwohl dient. Der Gedanke, dass die Menschen frei sein sollten, ihr Leben so zu leben, wie sie es wollen, egal wie selbstzerstörerisch es ist, ist in einer Gesellschaft von Leibeigenen ein Gräuel.
Manchmal erfordert die Leibeigenschaft einen direkteren Dienst. Genau darum geht es bei der Wehrpflicht. Anstatt den Leibeigenen zu erlauben, einfach in der Privatwirtschaft zu arbeiten und das abzuliefern, was sie abzuliefern haben, befiehlt der Staat einigen Leibeigenen, ihre Arbeit in der Privatwirtschaft aufzugeben und auf Vollzeitbasis für den Staat zu arbeiten, insbesondere im Bereich des militärischen Geheimdienstes. Auch hier hat der Staat das Sagen, und die Aufgabe der Leibeigenen besteht darin, den Anweisungen des Staates Folge zu leisten und alles zu tun, was der Staat befiehlt.
Amerikanische Leibeigene versuchen, sich innerhalb der Grenzen ihrer Leibeigenschaft ein möglichst glückliches Leben aufzubauen. Sie versuchen, einen Teil dessen, was der Staat ihnen zugesteht, zu sparen und damit ihr Leben zu verschönern, z. B. durch den Kauf eines neuen Autos oder regelmäßige Urlaubsreisen. Häufig kommt es jedoch vor, dass viele amerikanische Leibeigene, vor allem diejenigen, die unter der Psychose leiden, die mit der Verleugnung der Realität in Bezug auf die Freiheit einhergeht, zu Alkohol, Drogen und sogar zu abnormem gewalttätigem Verhalten greifen.
Aber alle vier Jahre werden die Leibeigenen schwindlig und aufgeregt, weil es das einzige Mal ist, dass die Person, die für die nächsten vier Jahre ihr Herrscher sein wird, sich um sie kümmert, ihnen Komplimente macht, nett zu ihnen ist und ihnen alle möglichen Versprechen macht. Aber bei alledem weiß jeder, dass am 6. November der Oberaufseher wieder das Sagen haben wird und dass er über die gesamte Macht der Bundesregierung verfügen wird, um die Leibeigenen dazu zu bringen, immer härter für das höhere Wohl des Kollektivs zu arbeiten.
Mögliche Folgen des Ukrainekrieges für die EU und Europa

Irgendwann wird auch der Krieg in der Ukraine so oder so abgeschlossen werden. Und das wird vermutlich erhebliche Folgen für Rest-Europa haben und das insbesondere für den Osten inklusive möglicherweise Österreich. Diese Entwicklungen zeichnen sich ab, abhängig vom Ausgang des Krieges. Einer der interessantesten Analysten des Krieges und der geopolitischen Auswirkungen des Ukrainekonflikts ist offenbar […]
Der Beitrag Mögliche Folgen des Ukrainekrieges für die EU und Europa erschien zuerst unter tkp.at.
Rechtsstaatlichkeit in Berlin am 3.8.: Was erwartet uns?

In Bezug auf das Demonstrationsrecht haben die Corona-Jahre gezeigt, dass der Rechtsstaat gerne die eine oder andere Ausnahme macht. Wie schaut es 2024 bei der geplanten Veranstaltung mit Aufmarsch und Kundgebung von Michael Ballweg und seinem Team am 3.8. in Berlin damit aus? Unabhängig davon, was man persönlich von QUERDENKEN oder Michael Ballweg, die in […]
Der Beitrag Rechtsstaatlichkeit in Berlin am 3.8.: Was erwartet uns? erschien zuerst unter tkp.at.
Weltwoche Daily: Somalischer Messerstecher in Wien

„Weltwoche Daily Deutschland“ – Roger Köppels täglicher Meinungs-Espresso gegen den Mainstream-Tsunami. Von Montag bis Freitag ab 6:30 Uhr mit der Daily-Show von Köppel und pointierten Kommentaren von Top-Journalisten. Die Themen in dieser Ausgabe: Somalischer Messerstecher in Wien. US-Raketen in Deutschland. Mainstream: Alle gegen Kickl? Trump pusht Bitcoin. Ampel will Verfassungsgericht vereinnahmen. „Weltwoche Daily Schweiz“: Genderwahn: […]

