Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Kategorie: Nachrichten

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Rechtsbeugung am Bundesverfassungsgericht?

Rechtsbeugung am Bundesverfassungsgericht?

Rechtsbeugung am Bundesverfassungsgericht?

von Detlev Plath

Das Bundesverfassungsgericht wird aktuell von den etablierten Parteien wie eine „heilige Kuh“ behandelt. Wenn man einmal etwas hinter die Kulissen schaut, ist auch beim Bundesverfassungsgericht nicht mehr „alles Gold, was glänzt“. In den letzten Jahren ist einiges bei dem Gericht in eine erhebliche Schieflage geraten. Das Bundesverfassungsgericht betätigt sich in den letzten Jahren immer weniger als ein echtes Gericht und immer mehr als eine politische Institution.

Ein berüchtigtes Beispiel hierfür ist der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24.03.2021, Az. 1 BvR 2656/18, 1 BvR 288/20, 1 BvR 96/20 und 1 BvR 78/20. Dabei handelt es sich um den Beschluss über die Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz. Im Rahmen dieses Beschlusses brach das Bundesverfassungsgericht mit wesentlichen Teilen seiner gesamten bisherigen Rechtsprechung, u.a. mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, und stellte, was eine Ungeheuerlichkeit ist, die Grundrechte quasi unter einen Klimavorbehalt nach Art. 20a Grundgesetz, dass also die Grundrechte der heute Lebenden zum Schutz des Klimas eingeschränkt werden dürften. Dabei war das Gericht besonders „kreativ“ und erfand neue Rechtsinstitute, die es nach unserer Rechtsordnung überhaupt nicht gibt, etwa dass die heute noch gar nicht Geborenen eigene Rechte haben könnten, wenn ab 2030 nicht genug für den Klimaschutz getan werde oder dass man mit einer Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen ein Gesetz klagen könne.

Alle diese Dinge waren nicht nur „neu“, sondern gemessen an der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts schlicht und einfach falsch.

Das Bundesverfassungsgericht brach in dieser Entscheidung mit dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit. Das Gericht stellte in dem Beschluss ausdrücklich fest, dass Deutschland bei den CO2 Emissionen weltweit nur für etwa 2 Prozent aller Emissionen verantwortlich ist. Selbst wenn Deutschland also absolut CO2-neutral wird und überhaupt kein CO2 mehr emittiert, ändert sich am Weltklima gar nichts. Bei einer solchen Relation kann niemand behaupten, es wäre noch verhältnismäßig, die deutsche Wirtschaft zu zerstören (z.B. durch ein Verbot der Kohlekraftwerke und damit einhergehend eine Zerstörung der deutschen Energiewirtschaft oder durch ein Verbot des Verbrennungsmotors und damit einhergehend eine Zerstörung der deutschen Autoindustrie). Aber mit dieser Kleinigkeit, dass die deutsche Wirtschaft mit solchen völlig unverhältnismäßigen Maßnahmen erdrosselt und der Wohlstand in Deutschland vernichtet wird, beschäftigte sich das Gericht nicht mit einem einzigen Wort.

Das Bundesverfassungsgericht brach in dieser Entscheidung auch mit dem anerkannten Prinzip der Rechtsträgerschaft. Nach deutscher Rechtsordnung können, abgesehen von juristischen Personen, im Bereich der natürlichen Personen nur bereits lebende Menschen eigene Rechte haben bzw. maximal ein bereits gezeugter Mensch (Nasciturus), der im Mutterleib heranwächst (vgl. § 1923 Abs. 2 BGB). Nach unserer Rechtsordnung haben aber Menschen, die noch überhaupt nicht leben, sondern vielleicht eines fernen Tages gezeugt oder geboren werden könnten, keine Rechte. Auch mit diesem Prinzip brach das Gericht in der Entscheidung, indem es – zumindest sinngemäß – zukünftigen Generationen, die noch gar nicht gezeugt oder geboren sind, eigene Rechte im Bereich des Klimaschutzes zubilligte.

Das Bundesverfassungsgericht brach in dieser Entscheidung auch mit seiner jahrzehntelangen und bewährten Grundrechtsdogmatik. Nach bisheriger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts konnten die Grundrechte der heute Lebenden nur im Rahmen der Grundrechtsdogmatik eingeschränkt werden, also die Grundrechte mit einfachem Gesetzesvorbehalt durch ein einfaches Gesetz, die Grundrechte mit dem qualifizierten Gesetzesvorbehalt nur durch ein entsprechend qualifiziertes Gesetz und die nach dem Wortlaut uneingeschränkten Grundrechte nur durch andere Grundrechte oder durch die für die Existenz von Staat und Gesellschaft zwingend notwendigen Regelungen im Rahmen der sogenannten praktischen Konkordanz.

Nach bisheriger – und zutreffender – Rechtsprechung war Art. 20a GG lediglich ein Staatsziel, das der Gesetzgeber zwar berücksichtigen sollte, das aber niemals zur Einschränkung von Grundrechten herangezogen werden konnte. In der Entscheidung vom 24.03.2021 wurde plötzlich Art. 20a GG als Rechtsgrundlage herangezogen, um selbst Grundrechte einzuschränken.

Und schließlich brach das Bundesverfassungsgericht in der Entscheidung vom 24.03.2021 auch mit dem Prinzip der Subsidiarität. In seiner gesamten Bestehens-Zeit seit seiner Gründung 1951 hatte das Gericht beinahe noch nie eine Verfassungsbeschwerde gegen ein formelles Gesetz zugelassen, da nach dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz der einzelne Bürger, der eine Verfassungsbeschwerde erhebt, zunächst den Rechtsweg ausschöpfen muss, ehe er das Bundesverfassungsgericht anrufen kann. In diesem Fall konnten auf einmal natürliche Personen unmittelbar gegen ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz Verfassungsbeschwerde erheben.

Als Beobachter fragt man sich daher, wie es zu einer solchen, wenig überzeugenden Überraschungsentscheidung, die mit einer Vielzahl elementarer Prinzipien brach, kommen konnte?

Das hängt wahrscheinlich maßgeblich mit der damaligen Berichterstatterin zusammen, die für das Verfahren zuständig war. Bei Kollegialgerichten, also Kammern und Senaten, die mit mehreren Richtern besetzt sind, gibt es immer einen Vorsitzenden, der die Verhandlung leitet und das Urteil verkündet, sowie einen Berichterstatter, der die Sache fachlich vorbereitet, der in der Beratung des Gerichts zuerst seine Ausführungen macht, oft verbunden mit einem schriftlichen Entscheidungsvorschlag, dem sogenannten Votum, und der, wenn das Urteil beraten und verkündet wurde, das schriftliche Urteil im Wesentlichen verfasst.

Die Berichterstatterin der damaligen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts war Frau Prof. Dr. Gabriele Britz. Frau Britz war, was sie sorgfältig verheimlichte, verheiratet mit Dr. Bastian Bergerhoff.

Dr. Bergerhoff war kein „Nobody“, sondern ein bekannter Politiker der Grünen in Frankfurt am Main. Er war u.a. Vorstandssprecher der Grünen in Frankfurt a.M., Schatzmeister und Beisitzer im Landesvorstand des Landesverbandes der Grünen in Hessen und Spitzenkandidat der Grünen im Wahlkampf anlässlich der Kommunalwahl in Hessen am 14.03.2021. Von der Frankfurter Neuen Presse wurde er in einem Beitrag vom 19.05.2021 als „heimlicher Herrscher der Grünen“ in Frankfurt bezeichnet.

Dr. Bergerhoff veröffentlichte mit Datum vom 29.12.2020 – also relativ genau vier Monate vor dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24.03.2021 – ein Positionspapier mit dem Titel „2021 – Jahr des Wandels“.

In dem Positionspapier vom 29.12.2020 führte Dr. Bergerhoff aus,

  • dass das verbleibende sogenannte CO2-Budget für Deutschland ab 2020 vom Sachverständigenrat für Umweltfragen auf 6,7 Milliarden Tonnen geschätzt werde,
  • dass Deutschland noch 8 Jahre und 4 Monate Zeit habe, bis das Budget aufgebraucht sei,
  • dass es allerhöchste Zeit sei, die Dinge „grundlegend“ zu ändern.

Genau diese Aussagen tauchten auch vier Monate später völlig „zufällig“ im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24.03.2021 auf.

In dem Beschluss heißt es,

  • gemäß dem Sachverständigenrat betrage das ab 2020 verbleibende konkrete nationale Restbudget 6,7 Gigatonnen
  • das Restbudget Deutschlands sei bis 2030 weitgehend aufgezehrt.

    Der genannte Zeitraum beträgt, gemessen vom Datum des Beschlusses an (24.03.2021), gut 8 Jahre und 9 Monate
  • „Soll die derzeitige Lebensweise einschließlich so verbreiteter oder sogar alltäglicher Verhaltensweisen wie der Errichtung und Nutzung neuer Bauten und dem Tragen von Kleidung klimaneutral sein, sind demnach „grundlegende“ Einschränkungen und Umstellungen von Produktionsprozessen, Nutzungen und alltäglichem Verhalten erforderlich“.

Der Beschluss vom 24.03.2021, dessen Berichterstatterin Frau Britz war, war auch ansonsten inhaltlich von bemerkenswerter Einseitigkeit geprägt. Der Beschluss stellte selbst fest, dass die Quantifizierung des Restbudgets ziemlich unsicher ist. Gleichwohl legte das Gericht dieses Restbudget seiner Entscheidung zugrunde und knüpfte daran erhebliche Rechtsfolgen. Unter Randnummer 229 heißt es: „Obwohl die konkrete Quantifizierung des Restbudgets durch den Sachverständigenrat nicht unerhebliche Unsicherheiten enthält, müssen ihm die gesetzlichen Reduktionsmaßgaben Rechnung tragen“.

Sehr einseitig war auch die naturwissenschaftliche Bewertung der aktuell zu beobachtenden Klima-Erwärmung. In dem Beschluss heißt es, die derzeit zu beobachtende Erderwärmung beruhe nach „nahezu einhelliger“ wissenschaftlicher Ansicht im Wesentlichen auf der durch anthropogene Emissionen hervorgerufenen Veränderung des Stoffhaushaltes der Atmosphäre. Es drohe eine Klimakatastrophe. Diese Aussage war einseitig und falsch. Es ist in der Wissenschaft durchaus umstritten, ob die jetzige Erderwärmung allein durch das menschgemachte CO2 verursacht wird, oder ob das nur zu einem geringen Anteil der Fall ist und die jetzige Erwärmung auch andere, natürliche Ursachen hat.

Es gibt namhafte Wissenschaftler, die erhebliche Zweifel an der alleinigen Verursachung durch anthropogenes CO2 haben und die auch nicht an eine bevorstehende Klimakatastrophe glauben. Beispielsweise bezeichnet John Francis Clauser, der 2022 den Nobelpreis für Physik bekam, das derzeitige Klima-Narrativ als „gefährliche Korruption der Wissenschaft“.

Auch der Chef des Weltklimarates IPCC, Jim Skea, hält den derzeitigen Klimawandel für keine existenzielle Bedrohung der Menschheit.

Wenn in dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24.03.2021 behauptet wurde, die Ursache der jetzigen Erderwärmung sei „nach nahezu einhelliger wissenschaftlicher Meinung“ geklärt, mag das zwar grüne Parteipolitik sein. Mit einer unvoreingenommenen Suche nach der Wahrheit durch ein neutrales Gericht hatte das aber nichts mehr zu tun.

Schon die Formulierung „nach nahezu einhelliger Meinung“ verrät, dass jemand, der so etwas als Argument benutzt, von Naturwissenschaft wenig Ahnung hat. Denn es handelt sich dabei lediglich um eine quantitative Bewertung, nach dem alten Prinzip des Herdentriebs: „Wenn es die meisten so machen, wird es schon richtig sein“.

Wenn jemand eine solche Mehrheitsmeinung zum Maßstab der Wissenschaft macht, verabschiedet er sich von allen Errungenschaften der Aufklärung und begibt sich zurück ins Mittelalter. Würden Sie, liebe Leserin, lieber Leser, die Frage, ob die Erde eine Kugel oder eine Scheibe ist, ernsthaft von der Meinung der Mehrheit abhängig machen wollen?

Jeder auch nur durchschnittlich Gebildete weiß, dass sich die Naturwissenschaft, selbst in wichtigen Fragen, in der Vergangenheit teilweise kolossal geirrt hat, auch in ihrer „nahezu einhelligen Meinung“: Wenn es nach der nahezu einhelligen Meinung der Wissenschaftler gegangen wäre, würde sich die Sonne noch immer um die Erde drehen. Bekanntlich waren Kopernikus und Galilei absolute Außenseiter und wurden von der „gesamten Wissenschaft“ und von der katholischen Kirche bekämpft. Galilei musste seine Thesen sogar widerrufen, um nicht auf dem Scheiterhaufen zu landen.

Wenn Sie, liebe Leserin und lieber Leser, meinen, dass ein solches Geschehen einer längst vergangenen Epoche angehört, irren Sie sich. Auch in der Moderne gibt es diesen Herdentrieb und auch in der modernen Zeit wird ein Außenseiter von „der nahezu einhelligen Meinung in der Wissenschaft“ – wer immer das auch ist – gerne abgestempelt und diskriminiert.

Beispielsweise wurde Einstein mit seiner speziellen Relativitätstheorie von der „nahezu einhelligen Meinung in der Wissenschaft“ bekämpft oder belächelt. Heute kämpft niemand mehr gegen Einsteins Relativitätstheorie oder würde sie belächeln.

Aber dieses Wesen der Wissenschaft, dass sie leider unsicher ist und dass eine bloß quantitative Mehrheit nichts, aber auch gar nichts über die Richtigkeit einer wissenschaftlichen These aussagt, war Frau Britz und den übrigen Bundesverfassungsrichtern, die den Beschluss vom 24.03.2021 unterschrieben, anscheinend unbekannt. Die naturwissenschaftliche Kompetenz der Entscheidung bewegt sich ungefähr auf Mittelalter-Niveau. Wenn Sie weitere fachliche Fehler der Entscheidung kennenlernen möchten, kann ich Ihnen das Buch „Unanfechtbar?“ von Fritz Vahrenholt und Sebastian Lüning zur Lektüre empfehlen.

Wie kann das bei so hoch dotierten Richtern passieren, bei dem höchsten Gericht unseres Landes?

Hier drängt sich der böse Schein auf, dass Frau Britz den Entwurf des Beschlusses wohl mehr mit ihrem Ehemann, einem kommunalen Spitzenpolitiker der Grünen in Frankfurt am Main, besprochen hat als mit Fachleuten oder mit ihren Richterkollegen im Senat. Anders ist es kaum zu erklären, dass das Gericht bei seiner naturwissenschaftlichen Begründung dermaßen scheiterte und sich ernsthaft anmaßte, sämtliche Mechanismen des Klimas der Welt durchdrungen zu haben.

Dieser „böse Schein“ ist nicht nur naturwissenschaftlich, sondern auch juristisch ziemlich kritisch zu betrachten. Ein Richter, der entscheiden soll, muss in einem Rechtsstaat unvoreingenommen, unabhängig und neutral an einen Fall herangehen, ehe er eine Entscheidung trifft. Wenn er eine solche innere Haltung nicht hat, sondern voreingenommen, abhängig oder parteilich ist, ist er „befangen“ und darf nicht entscheiden. Die sogenannte Befangenheit ist in Deutschland seit über 100 Jahren für die Richter der ordentlichen Gerichtsbarkeit in der ZPO und der StPO geregelt. Dabei kommt es im Ergebnis nicht darauf an, ob ein Richter tatsächlich befangen ist, sondern allein darauf, ob ein unbeteiligter Dritter berechtigte Zweifel daran haben kann, ob der Richter unvoreingenommen, unabhängig und neutral ist. Es genügt bereits die Besorgnis der Befangenheit, um ihn von einer Entscheidung auszuschließen.

Im Rahmen dieses Befangenheitsrechts gibt es, ebenfalls seit über 100 Jahren, die so genannte Selbstanzeige des Richters (§ 30 StPO bzw. § 48 ZPO).

Danach soll ein Richter, auch wenn er nicht von einer Partei als befangen abgelehnt wurde, „von einem Verhältnis Anzeige machen, das seine Ablehnung rechtfertigen könnte“. Diese sogenannte Selbstanzeige steht nicht im Belieben des Richters. Vielmehr ist es die Dienstpflicht eines Richters, eine solche Anzeige von Umständen zu machen, die u.U. seine Ablehnung rechtfertigen könnten. Alle diese Rechtgrundsätze gelten auch für die Richter am Bundesverfassungsgericht.

Die Ablehnung von Richtern am Bundesverfassungsgericht wegen der Besorgnis der Befangenheit ist in § 19 BVerfGG geregelt. Es kommt bei dieser Vorschrift, ebenso wie nach der StPO und der ZPO, nicht darauf an, ob der Richter wirklich parteilich oder befangen ist, sondern darauf, ob bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass besteht, an seiner Unvoreingenommenheit und seiner objektiven Einstellung zu zweifeln (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 25.03.1966, Az. 2 BvF 1/65).

Bei den Richtern am Bundesverfassungsgericht gibt es ebenfalls die sogenannte Selbstanzeige (§ 19 Abs. 3 BVerfGG). Und auch bei den Richtern am Bundesverfassungsgericht steht eine solche Selbstanzeige nicht im Belieben des Richters. Vielmehr ist es auch für einen Richter am Bundesverfassungsgericht eine Dienstpflicht, eine solche Anzeige von Umständen zu machen, die u.U. seine Ablehnung rechtfertigen könnten.

Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu einmal ausgeführt: „Die Weigerung, sich selbst für befangen zu erklären, obwohl ein Fall der Befangenheit im Sinne des Gesetzes eindeutig vorliegt, wäre eine grobe Pflichtverletzung im Amt“ (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 05.10.1977, Az. 2 BvL 10/75).

Im Fall von Frau Britz lag eine solche Besorgnis der Befangenheit vor. Wie bereits erwähnt, kommt es nicht darauf an, ob sie tatsächlich befangen war. Vielmehr ist die Besorgnis der Befangenheit bereits dann begründet, wenn Anlass besteht, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung eines Richters zu zweifeln (s.o.).

Wenn eine Richterin mit einem bekannten grünen Politiker, der völlig einseitig grüne Klimapolitik und grüne Klimaziele vertritt, verheiratet ist, und wenn genau diese Richterin über ein Klimaschutzgesetz entscheiden soll, besteht bei vernünftiger Würdigung eines unbeteiligten Dritten zumindest Anlass, an ihrer Unvoreingenommenheit zu zweifeln. Die Besorgnis der Befangenheit lag offensichtlich vor.

Frau Britz hätte also die Dienstpflicht gehabt, von ihrer Ehe mit Dr. Bastian Bergerhoff und von seinen politischen Klimazielen Anzeige zu machen. Das hat sie nicht getan. Sie hat diesen Umstand verschwiegen und den Fall ganz in ihrem Sinne – oder sollte man besser sagen im Sinne ihres Ehemannes? – entschieden.

Bei einem gewöhnlichen Richter würde, wenn so etwas herauskäme, ein Disziplinarverfahren oder sogar ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Rechtsbeugung eingeleitet werden. Das ist hier nicht geschehen. Aber vielleicht gelten ja für die Richter am Bundesverfassungsgericht – trotz der eindeutigen Rechtslage – andere Maßstäbe als für gewöhnliche Richter. Anscheinend ist es völlig legitim – von Staat und Gesellschaft wurde dieses Theater jedenfalls stillschweigend geduldet, ohne dass etwas passiert wäre – wenn am Bundesverfassungsgericht auch Richter entscheiden, bei denen erkennbar die Besorgnis der Befangenheit besteht.

 

VON WEGEN VERSCHWÖRUNGSTHEORIE! – »Das Attentat von Sarajewo, Freimaurer & der Weg in den 1. Weltkrieg!« (10)

HINTER DEN KULISSEN DER „OFFIZIELLEN“ GESCHICHTSSCHREIBUNG Nachfolgend möchte ich auf wichtige Aspekte eingehen, die im Zusammenhang mit dem Ablauf des Attentats auf den österreichischen Thronnachfolger Franz Ferdinand und seiner Frau in der offiziellen Geschichtsschreibung entweder nur angedeutet, gar nicht erwähnt oder aus Gründen der political correctness Verschwörungstheoretikern in die Schuhe geschoben werden. Und das obwohl […]
Warum der Verfassungsschutz abgeschafft gehört

Warum der Verfassungsschutz abgeschafft gehört

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Warum der Verfassungsschutz abgeschafft gehört

Warum der Verfassungsschutz abgeschafft gehört

Seit Jahrzehnten wird der deutsche Inlandsgeheimdienst für politische Zwecke missbraucht – und im jüngsten „Kampf gegen Rechts“ lässt er die Maske der Neutralität fallen. Warum der Verfassungsschutz auf den Müllhaufen der Geschichte gehört.

von Kurt Zach

Im Politikbetrieb ist es nicht ungewöhnlich, wenn der Inhalt einer politischen Ware nicht dem Aufdruck auf der Verpackung entspricht. „Verfassungsschutz“: Das klingt honorig und respektabel. Wer kann schon etwas dagegen haben, die Verfassung zu schützen? Was aber, wenn die Verfassungssschützer gar nicht die Verfassung schützen, sondern ganz andere Interessen – etwa die der jeweils Mächtigen? Wer schützt dann die Verfassung vor den Verfassungsschützern?

Der erste Etikettenschwindel besteht in dem bewußt gepflegten Mißverständnis, bei den Bundes- oder Landesämtern für Verfassungsschutz handele es sich um unabhängige, allein der objektiven Sacheinschätzung verpflichtete Institutionen. Das sind sie mitnichten. Es sind politische Behörden, den jeweiligen Innenministerien unterstellt. Ihre Chefs sind politische Beamte. Wenn sie nicht parieren, können sie von ihren Dienstherren, den Bundes- oder Landesinnenministern, gefeuert werden. Die Versuchung der politischen Instrumentalisierung ist damit systemimmanent angelegt. Daß die Mächtigen dieser Versuchung erliegen, ist eher die Regel als die Ausnahme.

Ein Fremdkörper im Verfassungsstaat

Staatsrechtlich und demokratietheoretisch ist der „Verfassungsschutz“ ein Fremdkörper im Verfassungsstaat – ein deutscher Sonderweg. Ein vergleichbares Konstrukt gibt es in keiner anderen westlichen Demokratie. Klassische Aufgaben eines Inlandsgeheimdienstes sind üblicherweise Spionage- oder Terrorabwehr. Daß ein Inlandsgeheimdienst die eigenen Bürger oder gar die Opposition ganz offiziell und legal ausspähen darf, ist in gewachsenen, gefestigten Demokratien undenkbar.

Der Sonderweg eines „Verfassungsschutz“ genannten Geheimdienstes, der über extremistische Umtriebe zu wachen hat, ist ein Produkt des Mißtrauens gegenüber den eigenen Bürgern, über das eingefleischte Demokraten wie die Schweizer immer wieder ungläubig den Kopf schütteln. Dieses Mißtrauen entspringt der spezifisch bundesrepublikanischen Philosophie, die „Konstruktionsfehler“, denen man das Scheitern der Weimarer Demokratie anlastet, um jeden Preis zu vermeiden. Das daraus abgeleitete Konzept der „wehrhaften Demokratie“ ist zwangsläufig auch eine bevormundende Demokratie.

Der Widerspruch war den Gründern der bundesrepublikanischen Institutionen durchaus noch bewußt. Ein Inlandsgeheimdienst, der sich mit der Bewertung der Gesinnungen und politischen Einstellungen von Bürgern und Parteien befassen darf, hat einen autoritären Beigeschmack. Um ihn von Geheimpolizeiapparaten totalitärer Machart abzugrenzen, sollte der Verfassungsschutz, zum latenten Mißvergnügen der Verfassungsschützer, ausdrücklich keine polizeilichen Befugnisse haben.

Herrschaftsinstrument des antifaschistischen Konsens

In dem Maße, in dem die etablierten Parteien sich den Staat zur Beute gemacht und sukzessive sämtliche relevanten Bereiche des Gemeinwesens parteipolitisch durchdrungen haben, haben sie sich auch den Verfassungsschutz als praktisches Herrschaftsinstrument zunutze gemacht. Der Verfassungsstaat wird zum Verfassungssschutzstaat, der Verfassungsschutz zum Instrument der Herrschaftsabsicherung, das rechtsstaatliche Strukturen durchlöchert und unterminiert.

Was der Verfassungsschutz ins Visier nimmt, ist Spiegel der Machtverhältnisse. Je erfolgreicher der linke Marsch durch die Institutionen voranschreitet, desto mehr verschiebt sich der Fokus von der Verfolgung linksextremistischer Bestrebungen zu solchen auf der Rechten. Unter dem Druck, beide mindestens gleich zu gewichten, weiteten die Verfassungsschützer die Kampfzone nach rechts aus. Die Berichte wurden mit harmlosen und unbedeutenden Gruppierungen aufgefüllt, oder man begann, rechtsextremistische Bestrebungen zu erfinden und mit V-Leuten und Einflußagenten selbst zu basteln. Ein reiches Betätigungsfeld für den Beschaffungsextremismus, der zugleich die Grenze zur geheimpolizeilichen Tätigkeit mehr und mehr verwässerte.

Die „bürgerlichen“ Parteien haben das Spiel gerne mitgespielt, erlaubte es ihnen doch, sich unliebsame Konkurrenz wie in den neunziger Jahren die Republikaner vom Hals zu schaffen. Als die Partei sich nach zwölf Jahren aus der unberechtigten Beobachtung herausgeklagt hatte, war sie politisch bereits tot, und mit ihr auch eine nicht-linke Machtoption für die Unionsparteien, die dieses Spiel bis heute nicht durchschaut haben. Als vergiftetes Erbe der DDR mit zeitverzögerter Wirkung hat das wiedervereinigte Deutschland den „antifaschistischen“ Grundkonsens der Sozialisten mitgenommen, der den antitotalitären Grundkonsens der alten Bundesrepublik verdrängt hat. Für linke und links beeinflußte Regierungen erwies sich der Verfassungsschutz als ideales Instrument, um dieses gesellschaftliche Machtinstrument durchzusetzen.

Der Verfassungsschutz ist unreformierbar

Der Amtsantritt des gegenwärtigen Präsidenten des Bundesverfassungsschutzes Thomas Haldenwang markiert den Paradigmenwechsel. Amtsvorgänger Hans-Georg Maaßen wurde entlassen, weil er einer Extremismus-Markierung der Regierung widersprochen und sich zudem geweigert hatte, die neue Konkurrenzpartei AfD durch Beobachtung zu bekämpfen. Inzwischen ist er selbst zum Beobachtungsobjekt geworden.

Mit dem Amtsantritt der roten Bundesinnenministerin und bekennenden „Antifa“-Sympathisantin Nancy Faeser (SPD) gibt es bei der politischen Instrumentalisierung des Verfassungsschutzes kein Halten mehr. Der Verfassungsschutz steht im Dienste des „Kampf gegen Rechts“ zur Absicherung linker Herrschaft trotz schwindender Zustimmung im Volk. Die Kriterien sind willkürlich; schon wer den Volksbegriff des Grundgesetzes vertritt, ist „völkischer Nationalist“ und Verfassungsfeind. Haldenwang weiß, was von ihm erwartet wird, wenn er seinen Posten behalten will. Um potentiell jeden Regierungskritiker ins Visier nehmen zu können, hat er die Kategorie „Delegitimierung des Staates“ erfunden. Die Parallele zum DDR-Straftatbestand der „staatsfeindlichen Hetze“ ist vielleicht nicht beabsichtigt, aber kaum zufällig.

Haldenwang agiert als Vollstrecker seiner Ministerin wie ein Meinungs- und Gedankenpolizist, der sich anmaßt, „verbale und mentale Grenzverschiebungen“ zu bekämpfen. Er macht es ungeniert zu seiner Aufgabe, die „Umfragewerte der AfD zu drücken“. Der „Aktionsplan“ seiner Ministerin soll ihm Befugnisse zuschanzen, die denen einer Geheimpolizei immer ähnlicher werden. Eine rechtsstaatliche Reform dieser politisierten Behörde ist kaum noch vorstellbar. Sie paßt nicht in eine liberale Demokratie und sollte aufgelöst werden – je schneller und gründlicher, desto besser.

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Der linke Mob tobt: Musk entsperrt „Anonymous News“ auf X

Der linke Mob tobt: Musk entsperrt „Anonymous News“ auf X

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Der linke Mob tobt: Musk entsperrt „Anonymous News“ auf X

Der linke Mob tobt: Musk entsperrt „Anonymous News“ auf X

Elon Musk meint es ernst mit der Meinungsfreiheit: Nach den Nutzerkonten von Donald Trump, Alex Jones, Martin Sellner hat und der Identitären Bewegung hat der Tech-Unternehmer nun auch den Account von anonymousnews.org nach jahrelanger Sperre wieder freischalten lassen. Die linke Netz-Blase tobt.

von Manfred Ulex

Grünen-Politikerin Misbah Khan giftete: „Politikerinnen und Politiker sollten sich künftig einmal mehr fragen, ob sich Elon Musk als Selfie-Partner eignet.“ Zuletzt hatten sich unter anderem Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) und Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) mit dem Tesla-Gründer und X-Eigentümer ablichten lassen.

Die grüne Bundestagsabgeordnete fügte hinzu, dass es gegen soziale Netzwerke, die „wohlwollend auf rechtsextreme Akteure zugehen“, um mit deren „Menschenfeindlichkeit“ Geld zu verdienen, dringend mehr „rechtsstaatliche Durchsetzungskraft“ – sprich Zensur – bedürfe.

Kurz vor der Sperrung im Juli 2020 hatte das Konto von anonymousnews.org auf dem damals noch Twitter genannten Netzwerk 15.000 Follower. Zwischenzeitlich waren 5.000 Nutzer abgesprungen, doch seit der Entsperrung nimmt die Zahl der Abonnenten kontinuierlich zu. Das ist auch bei dem Account von Martin Sellner der Fall: Dem früheren Kopf der IB Österreich folgten vor der Sperre etwa 40.000 Nutzer, inzwischen sind es über 54.000.

Musk: „Moderation ist ein Propagandawort für Zensur“

Elon Musk hat mit der Freischaltung einmal mehr gezeigt, dass er dem von dem Linken betriebenen Deplatforming (Ausschluss aus den sozialen Medien) ein Replatforming der Missliebigen entgegensetzt. Zuletzt hatte Musk in einem zum Skandal aufgebauschten Interview mit dem früheren CNN-Moderator Don Lemon klargestellt, dass auf X nur noch Inhalte gelöscht würden, die gegen Gesetze verstießen, nicht aber Posts, die von Woken zwar als „Hate Speech“ verunglimpft würden, aber absolut legal seien.



„Moderation ist ein Propagandawort für Zensur“, so Musk. Freie Meinungsäußerung entfalte sich erst, „wenn Leute, die man nicht mag, Dinge sagen, die man nicht mag“, so Musk in dem Gespräch. Besonders übel aufgestoßen war den Linken, dass der Tech-Unternehmer seine Ansicht bekräftigte, dass linke Politiker Einwanderer ins Land holten, um neue Wähler zu generieren. Er bezeichne dies zwar nicht als „Großen Austausch“, so Musk, doch das Vorgehen der Regierung Biden zeige, dass dies der Realität entspreche.

Mainstream: Musk ist „nützlicher Idiot“

Der Mainstream sieht Musk nun immer weiter „nach rechts abdriften“. für das Schweizer Nachrichtenportal Watson ist der Tesla- und SpaceX-Gründer ein „nützlicher Idiot von Donald Trump und den Rechtsradikalen“.

Das Web-Magazin schreibt: „Musk beglückt seine 174 Millionen Follower mittlerweile fast täglich mit seinen Posts. In der Regel haben sie einen heftigen Einschlag nach rechts. (…) Überrascht hat das mittlerweile niemanden mehr. Musk, der sich ursprünglich als Libertärer bekannt und Sympathien für die Demokraten geäußert hat, hat mittlerweile mit fliegenden Fahnen ins ganz rechte Lager gewechselt.“

Die New York Times stellte fest, X profitiere vom Leser- und Nutzerrückgang klassischer Print- und Online-Medien, auch  konservativer wie Fox News oder Breitbart. „Diese Transformation hat den Effekt, dass sich die Rechte noch mehr radikalisiert“, so Kolumnist David French.Und weiter: „In der Zeit vor Musk war Twitter ein Zentrum für linksliberale journalistische Ansichten und ein Universum für Aktivisten. Diese beiden Gruppen haben die Plattform verlassen. Dafür ist X die wichtigste Bühne der Rechten geworden.“

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Die herrschende Politik gefährdet den deutschen Wohlstand

Die herrschende Politik gefährdet den deutschen Wohlstand

Die herrschende Politik gefährdet den deutschen Wohlstand

Ideologisch motivierte Wirtschaftskriege und Sanktionen tragen zu einer enormen Wohlstandsvernichtung in Deutschland bei. Zusammen mit der katastrophalen Energie- bzw. Klimapolitik und einer verantwortungslosen Migrationspolitik samt Zuwanderung in die Sozialkassen ergibt sich ein düsteres Gesamtbild. Eine beispiellose wirtschaftliche Selbstdemontage findet statt.

Eigentlich liegt es im Bestreben von Regierungen, die wirtschaftlichen und finanziellen Grundlagen der Bevölkerung kontinuierlich zu verbessern. Geht es den Menschen besser, werden die Regierungsparteien nämlich auch eher wiedergewählt. Doch in Deutschland und in Europa allgemein scheint sich das politische Selbstverständnis – auch unter Einfluss der Klimafanatiker – diesbezüglich geändert zu haben. Wir leben in Zeiten, in denen die Systemparteien so etwas von vorsätzlich eine wirtschaftliche Selbstdemontage betreiben, wie man es zuvor noch nicht gesehen hat.

So wurde als Folge der Wirtschafts- und Finanzkrise 2008/2009, die von der geplatzten US-Immobilienblase ausgelöst wurde, im Zuge der sogenannten „Eurorettung“ (welche eigentlich mehr eine Rettung der Finanzindustrie war) mit den Bail-outs und der Nullzinspolitik schon eine gewaltige Umverteilung von unten nach oben durchgezogen. Viele Unternehmen überlebten nur wegen dem billigen Geld, welches jedoch neue Finanzblasen schuf. Dann kamen die unseligen und völlig nutzlosen Corona-Lockdowns, welche unzähligen Unternehmen die finanzielle Substanz erodieren ließen. Mit den staatlichen Finanzhilfen wurde eine Situation geschaffen, die dem Motto „zu wenig zum Leben, aber zu viel zum Sterben“ gleicht.

Dann kam mit dem russischen Einmarsch in die Ukraine und den westlichen Sanktionen ein gewaltiger Energiepreisschock, der die Lebenshaltungskosten der Menschen in die Höhe trieb und auch vielen (energieintensiven) Unternehmen jegliche Konkurrenzfähigkeit auf den globalen Märkten nahm. Eine Studie von zwei Ökonomieprofessoren spricht von einem „verlorenen Jahrzehnt“ durch den Energiepreisschock und durch die Lockdownmaßnahmen. Insgesamt sei im Jahr 2023 die Industrieproduktion um etwa sieben Prozent unter dem Vorkrisentrend gelegen, die Reallöhne seien sogar um zehn Prozent niedriger gewesen als prognostiziert. Und auch in diesem Jahr sieht es sowohl bei der Industrieproduktion als auch bei den Reallöhnen nicht besser aus. Die „grüne“ Transformation bei der Stromproduktion, wo verlässliche Kraftwerke abgeschaltet und durch unzuverlässige Wind- und Solarkraftwerke ersetzt werden, hilft dabei auch nicht weiter.

Doch die linksgrüne Bundesregierung ist nicht sonderlich besorgt darüber. Denn im Rahmen der Klimaideologie wird ohnehin eine „Politik des Verzichts“ gepredigt. Die Menschen sollen für den angeblichen Klimaschutz auch beim Konsum sparen. Mehr Wohlstand sei schlecht fürs Klima, so die linksgrüne Denke. Dass man dann mit einer verantwortungslosen Migrationspolitik die Massenzuwanderung in die Sozialsysteme ermöglicht, passt ins Bild. Man könnte dabei sogar von einem Multi-Level-Angriff auf den wirtschaftlichen Wohlstand sprechen, der schon in den Jahrzehnten zuvor substanziell geschwächt wurde. Wir sehen hier eine beispiellose wirtschaftliche Selbstverstümmelung durch politische Maßnahmen, die kein vernünftiger Mensch so durchsetzen würde.

Kontrafunk-Sonntagsrunde: Nicht strafbar, aber doch

Kontrafunk-Sonntagsrunde: Nicht strafbar, aber doch

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Der Osteuropa-Experte Thomas Fasbender von der Berliner Zeitung, die Publizistin Birgit Kelle (neues Buch: „Ich kauf mir ein Kind“) und der Blogger und Fotograf Roger Letsch diskutieren mit Burkhard Müller-Ullrich über den Versuch von Medien und Ministerien, der 16-jährigen Schülerin, die wegen einiger politisch fragwürdiger TikTok-Posts von ihrem Direktor mit der Polizei aus dem Unterricht […]

Final Days (Die letzten Tage)

Der Wissenschaftswahn von bestimmten Ideologen, Politikern, Forschern, Wissenschaftlern sowie den Hauptmedien will die Menschheit glauben machen, dass ihre bereits weit entwickelten Informationstechnologien die Menschheit retten werde. Dieser Dokumentationsfilm erklärt jedoch die Selbstüberschätzung der Erbauer des erneuten „Turmbaues“, denen es heute egal ist, gegen wen sie Krieg führen, solange sie „werden wie Gott“, von dem sie behaupten, dass er nicht existiert.

Hilfsverweigerung für ein von Völkermord bedrohtes Volk , von Hassan Hamadé

Hassan Hamade, eine intellektuelle Figur in der arabischen Welt, die eine führende Rolle im Friedenslager spielte, brüllt seinen Schmerz über die anhaltende ethnische Säuberung in Gaza. Für die Leser des Voltaire-Netzwerks fordert er eine dringende Rettung des palästinensischen Volkes und eine Lösung des arabisch-israelischen Problems: Es grundsätzlich zu lösen, indem man die Gleichheit aller Menschen, ob Jude oder Araber, proklamiert.
Merz tobt: Seine AfD-„Brandmauer“ bekommt in Dresden erste Risse!

Merz tobt: Seine AfD-„Brandmauer“ bekommt in Dresden erste Risse!

Merz tobt: Seine AfD-„Brandmauer“ bekommt in Dresden erste Risse!

CDU-Chef Friedrich Merz tönt seit Monaten, dass die Union keine gemeinsame Sache mit der AfD machen werde – auch nicht auf kommunaler Ebene. Jetzt hat die CDU im Dresdner Stadtrat einem AfD-Antrag zur Einführung der Bezahlkarte für Asylbewerber zugestimmt. Merz tobt und droht mit Konsequenzen – er wolle den Fall „prüfen“ lassen.

Der CDU-Bundesvorsitzende kritisierte den Vorgang scharf. Die Entscheidung sei zwar in der Sache richtig, aber „im Verfahren inakzeptabel“, eierte Merz in Berlin rum und drohte: „Das war ein Fehler. Wir werden über alles Weitere mit den Betroffenen sprechen.“

Die Entscheidung im Dresdner Stadtrat war mit 33 zu 32 Stimmen denkbar knapp ausgegangen. Auch die Fraktionen von FDP und Freien Wählern unterstützten den AfD-Antrag. Vor der Abstimmung hatte die CDU-Fraktion erklärt, den Antrag auch deshalb unterstützen zu wollen, weil sie befürchte, dass sich die Einführung einer geplanten bundesweiten Bezahlkarte wegen der Uneinigkeit in der Berliner Chaos-Ampel noch lange hinziehen werde.

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Israel will in Gaza und im Westjordanland Fakten schaffen

Schon Ende November 2023 habe ich berichtet, dass der Krieg, den Israel gegen die Palästinenser führt, offenbar geplant war und dass Israel plant, den Gazastreifen zu entvölkern und zu annektieren. Das wurde spätestens am 30. Oktober 2023 offensichtlich, denn an dem Tag erteilte Israel sechs Konzernen Lizenzen für die Gasförderung vor der Küste von Gaza, […]

Die soziale Rückkopplungsschleife, die der Klimawissenschaft die Augen verschließt

Der amerikanische Klimawissenschaftler Patrick Brown schockte im Herbst 23 die Öffentlichkeit mit seinem Geständnis, in seiner Studie zu Waldbränden wichtige Daten verschwiegen zu haben, um in das renommierte Nature zu kommen. Und welche waren das? Die Tatsache, daß Waldbrände zu mehr als 80% von Menschen direkt verursacht werden!

Er argumentierte, ohne die Vertuschung dieser Tatsache, wäre eine Publikation seiner Studie in dem Top-Magazin wohl nicht zustande gekommen, weil elitäre Narrative bedient werden müßten.

Seit kurzem legt Brown nach und veröffentlicht Videos auf Youtube. In einer Publikation mit dem Titel „Die soziale Rückkopplungsschleife, die der Klimawissenschaft die Augen verschließt“ erklärt er, welche sozial- und evolutionspsychologischen Mechanismen am Werk sind, wenn Wissenschaft zu Miet- und Pseudowissenschaft wird.