Kategorie: Nachrichten
Bitcoin sprengt Euro-Rekord

Noch nie wurde der Bitcoin in Euros so teuer gehandelt wie am Montag. Die Krypto-Community befindet sich aktuell (wieder einmal) in Euphorie. Der Preis des Bitcoin scheint keine Grenze zu kennen. Nicht wenige sehen den Bitcoin als revolutionäres Instrument, da es Staat und Politik die Kontrolle über die Geldpolitik entziehen würde. Nur über den Bitcoin […]
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„Taurus“-Skandal: Moskau bestellt deutschen Botschafter ein – Außenminister Lawrow: „Mal sehen, wie sie es erklären wollen“

Im Skandal um den geleakten Geheim-Chat deutscher Luftwaffengeneräle über den möglichen Einsatz von „Taurus“-Marschflugköpern in der Ukraine gerät die Ampel-Regierung innen- und außenpolitisch zunehmend unter Druck!
Das russische Außenministerium hat den deutschen Botschafter in Moskau, Alexander Lambsdorff, einbestellt. Das berichtet die staatliche Nachrichtenagentur Tass. Nach unbestätigten Berichten soll Kreml-Chef Wladimir Putin der Bundesregierung ein Ultimatum bis zum 11. März gestellt haben, sich zu dem ungeheuerlichen Vorgang zu erklären, dass deutsche Generäle wie Game Boy-Spieler Möglichkeiten durchspielen, mit „Taurus“-Marschflugkörpern die Krim-Brücke zu zerstören, ohne dass dabei eine direkte deutsche Beteiligung erkennbar werden würde.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat eine Sondersitzung des Verteidigungsausschusses beantragt. Die AfD fordert die Anwesenheit von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und hat einen umfangreichen Fragenkatalog ausgearbeitet.
Außenminister Lawrow: „NATO hat eine Menge zu verbergen“
Der russische Außenminister Sergej Lawrow sagte am Rande eines diplomatischen Forums im türkischen Antalya zu den brisanten Inhalten der abgehörten Chat-Konferenz der deutschen Offiziere, er sei erstaunt, andererseits auch nicht. Lawrow führte aus: „Es gibt einige interessante Details in diesem Gespräch. Die deutschen Generäle diskutierten darüber, wie man der Ukraine am ‚trickreichsten‘ Langstreckenwaffen – Taurus – für einen Angriff auf die Krim-Brücke und Munitionsdepots liefern könnte. Und zwar so, dass man sie nicht bemerkt, weil es dem deutschen Bundeskanzler Olaf Scholz angeblich nicht gefällt und die Amerikaner und Briten sich bereits vor Ort befinden. Es wurde darüber gesprochen, ob die Raketen ferngelenkt werden könnten, ohne dass man sich in der Ukraine aufhält. Einer der Generäle meinte, es würde trotzdem eine direkte Beteiligung bedeuten. Sie wissen, wovon sie sprechen. In einem Teil der Diskussion wird erwähnt, dass sich dort ‚US-Leute in Zivil‘ befinden. Das wurde ausdrücklich gesagt.“
Russlands Außenminister Lawrow weiter: „Ich weiß nicht, wie ich es nennen soll, aber unsere NATO-Kollegen haben jede Menge zu verbergen. Mal sehen, wie sie es ihrer eigenen Bevölkerung erklären werden!“
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Welt im Netz der Freimaurer (von Ivo Sasek)
Gefährliche Nullen – Agnes-Marie Strack-Zimmermann
Von Uwe Froschauer
„Agnes-Marie Strack-Zimmermann“, diesen Namen, dieses vierteilige Wortmonster muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen! Der Name einer Person ist eine besondere Benennung eines einzelnen Wesens, durch die es von ähnlichen Wesen unterschieden wird. „Ähnliche Wesen“ gibt es – Gott sei Dank – nur wenige, auch wenn die Anzahl der Kriegstreiber derzeit zunimmt. Der Begriff Wort“monster“ wurde von mir nicht zufällig gewählt, weil er in diesem Fall doch recht bezeichnend ist.
Ein Name ist – nach aktueller wissenschaftlicher Definition – ein verbaler Zugriffsindex auf eine Informationsmenge über ein Individuum. Die umfangreiche „Informationsmenge“ über dieses den Namen innehabende Individuum ist sehr bezeichnend für diese Person. Der Name Marie-Agnes Strack-Zimmermann steht für viele – meist negative – Inhalte unserer heutigen Zeit.
An Der Leine Des Us-Aussenministeriums Und Des Mi-6
An Der Leine Des Us-Aussenministeriums Und Des Mi-6: Wie Westliche Militärische Nachrichtendienste Die Russische Opposition Finanzieren Und Bewaffnen, Um Chaos Und Terror Im Land Zu Schüren
Menschenrechtsaktivisten der Stiftung „the Foundation to Battle injustice“ haben Fakten und Beweise zusammengetragen, die ein Licht auf die Beteiligung westlicher Staats- und Geheimdienste an der Finanzierung und Radikalisierung der russischen Opposition werfen. Die Untersuchung der Stiftung deckte die Methoden und Mittel auf, die von ausländischen Strukturen eingesetzt werden, um Desinformationen zu verbreiten, Angst und Schrecken unter den russischen Bürgern zu verbreiten und russischsprachige Bürger im In- und Ausland zu rekrutieren. Auf der Grundlage der exklusiven Meinungen und Einschätzungen von Experten und Quellen bewertete die Stiftung „the Foundation to Battle injustice“ die Risiken, die mit den Aktivitäten aggressiver nationalistischer Zellen verbunden sind, die subversive Aktivitäten in Russland planen.
Gazakrieg – Nicht endender Raubzug
Israelische Armee stellt Plünderung des Gazastreifens online zur Schau – Erinnerungen an Nakba werden wach
Während die offizielle Zahl der palästinensischen Todesopfer im Gazastreifen die 30.000 überschritten hat, gibt es ein Kriegsverbrechen, das bislang weniger mediale Aufmerksamkeit bekommen hat: Plünderung. Israelische Soldatinnen und Soldaten entwenden seit Wochen Privateigentum aus palästinensischen Häusern – laut Genfer Konvention eigentlich verboten. Von Motorrädern und Musikinstrumenten bis hin zu Schmuck und Geschirr, präsentieren israelische Streitkräfte ihre Kriegsbeute auf Facebook, Tik Tok und israelischen Nachrichtensendern. Nach Angaben des Medienbüros des Gazastreifens wurden seit dem Beginn der Bodenoffensive Ende Oktober mindestens 25 Millionen US-Dollar in Bargeld, Gold und Wertgegenständen aus dem Gazastreifen entwendet. Bereits im November musste beispielsweise der palästinensische Musiker Hamada Nasrallah über Tik Tok erfahren, dass ein
Mindestens vier hochrangige Bundeswehroffiziere müssen sofort inhaftiert werden
Von Peter Haisenko
Das von Russland abgehörte Gespräch zwischen vier Offizieren der Bundeswehr ist ein Offenbarungseid für die NATO-Propaganda. Mit unglaublicher Leichtigkeit sprechen diese wahnsinnigen Psychopathen darüber, wie mit deutscher Hilfe am besten die Brücke über den Kertsch zerstört und tief ins russische Mutterland geschossen werden soll. Aber damit nicht genug.
Klar wird darüber gesprochen, dass britische und amerikanische Soldaten in der Ukraine aktiv sind und dass sie nicht nur Zieldaten an Kiew geben, sondern diese auch aktiv in die Steuerung einspielen. Ein Hauptthema ist, wie es verschleiert werden soll, dass die Bundeswehr aktiv zur Steuerung der Taurus-Raketen beitragen wird. Wenn das kein Verstoß gegen den Waffenstillstand mit Russland ist oder gegen die 2+4-Verträge, was soll es dann sein? Moskau hat Berlin aufgefordert, bis spätestens 11. März zu diesem Vorgang Stellung zu beziehen. Um das Ärgste abzuwenden, müssen diese vier Offiziere, mindestens ein General ist dabei, sofort inhaftiert und
Prof. Drosten völlig neben der Spur: Jede Familie hätte mehrere Corona-Tote zu beklagen gehabt
Drosten begrüßt Corona-Nachbearbeitung – aber ohne „Stimmen aus dem Untergrund“, welche das „für ihre eigenen Zwecke benutzen“. Die Wissenschaft müsse an die Geschehnisse erinnern. Jede Familie hätte in der ersten Welle bereits den ersten Toten gehabt. Und man müsse Sorge haben, dass die Politik die Menschen in der nächsten Pandemie nicht ausreichend schützt.
Ein Kommentar von Florian Machl
Dieses Gespräch gibt Anlass zur Sorge, dass Dr. Drosten sich endgültig von der allgemein verifizierbaren Realität verabschiedet hat und in einer wirren Parallelwelt lebt. Wären Faktenchecks auch für Aussagen von Mainstream-„Wissenschaftlern“ und verfechtern des Regierungs- und Pharma-Narrativs vorgesehen, dürfte Drosten nie wieder einen Account in einem Sozialen Medium benutzen. Die Aneinanderreihung von Falschaussagen würde wohl für eine lebenslange Sperre reichen, wie sie Dissidenten droht.
Sehen Sie zunächst bitte selbst den kurzen Gesprächsausschnitt, den wir via X eingebettet haben. Es folgt eine vollständige, wörtliche Transkription für all jene, die gerade ihre Lautsprecher nicht aufdrehen können.
Der Ausschnitt stammt aus dem Symposium „Expertise unter Druck“ mit Prof. Christian Drosten, Prof. Alena Buyx, Dr. Carsten Brosda, das Menschen mit Nerven wie Stahlseilen auch hier auf YouTube nachsehen können – der Gesprächsausschnitt stammt von 1:01:57 (hier direkt verlinkt).
Das Transkript des Ausschnitts
Frage von Prof. Manuel Hartung: „Ein neues Bild von Wissenschaft?“ haben wir diese Veranstaltung genannt, welche Rolle kann die Wissenschaft spielen bei diesem Heilungsprozess?
Prof. Christian Drosten: Bin ich angesprochen, ja? Also, ich würde erstmal dem zustimmen, also wir brauchen dringend so eine Nachbetrachtung, Nachbearbeitung. Ich würde mir wünschen, dass die organisiert einsetzt, so dass nicht bestimmte Stimmen aus dem Untergrund dieses Thema weiter kochen und für ihre Zwecke benutzen. Ich denke, da sind viele gefragt, die eine Stimme in der Öffentlichkeit haben, sollten sich daran beteiligen. Und dann kann natürlich die Wissenschaft auch da wieder eine Faktenlage bieten und vielleicht auch an Dinge erinnern, die in einem Diskurs auch verloren gehen.
Also, deutscher Diskurs, die Schädigung von Bildungsbiografien oder Sozialbiografien. Derselbe Diskurs in einem anderen Land. Wir hatten so viele Tote, jede Familie hatte in der ersten Welle schon den ersten Toten und dann noch einen und noch einen. Können wir uns auf unsere Politik überhaupt noch verlassen, was ist in der nächsten Pandemie, wird das dann besser laufen, wird die Politik uns schützen? Das ist die Diskussion in Italien und in England im Moment.
Machen wir uns das doch mal klar und rechnen wir auch noch mal zurück, diese sozialen Schädigungen hat es auch nach der Spanischen Grippe gegeben, da gab es kaum Lockdown-Maßnahmen und Videokonferenzen, sondern da gab es Tote. Und in jeder Familie. Und die Frage ist natürlich, was hätte das an Schäden hinterlassen? Wir hätten uns sowieso zu Hause versteckt vor dieser Katastrophe. Wenn wir in der ersten Welle ein Viertel der Bevölkerung infiziert bekommen hätten, wie das vollkommen real durchzurechnen ist, und davon wären 1% gestorben, was wäre dann los gewesen.
Fangen Sie mal an, das im Dreisatz auszurechnen. Wir haben 83 Millionen Leute in dieser Bevölkerung, diese Zahlen sind real und die hätten wir gehabt, wenn wir nicht gegengesteuert hätten. Mehr kann die Wissenschaft und muss, glaube ich, auch die Wissenschaft zumindest aus meinem Fach jetzt nicht sagen, um noch mal zu erinnern an die Situation damals. Jetzt kann man natürlich auf die nächste Diskussionsebene gehen und sagen, wo im Detail hätte man denn anders agieren können? Und klar, die Wissenschaft hat das die ganze Zeit kommentiert, vielleicht wurden die Kommentare überspitzt oder nicht gehört.
Man hätte natürlich beispielsweise im Schulbereich weniger eingreifen können, dafür mehr im Homeoffice-Arbeitsstättenbereich. So war aber nun mal die politische Balance, wir haben mehr an den Schulen gemacht, andere Länder haben mehr in den Arbeitsstätten gemacht. Okay, das kann man nachbetrachten. Auch dazu kann natürlich die Statistik wieder Projektionsrechnungen machen, was denn gewesen wäre, wenn man es anders gemacht hätte. Also, Daten gibt es, nur die Wissenschaft kann ja diese Diskussion nicht im Alleingang betreiben.
Und ich glaube, es ist einfach ganz wichtig, dass wir einen moderierten Prozess haben, der nicht skandalisiert, der keine Schuld zuschreibt. Also, ich zitiere mich am Anfang der Pandemie. Das ist eine Katastrophe und niemand ist hier erstmal an irgendwas Schuld, das war mir immer ganz wichtig zu sagen am Anfang, und so sollten wir das auch durchhalten.
Bewertung der Aussagen
Falls Drosten tatsächlich noch weiß, was er da eigentlich von sich gibt, folgt er einer Strategie – nämlich der übergabe der staatlichen Souveränität, zumindest im Gesundheitsbereich, an die WHO. Das geht aus der späteren Passage hervor, wo er daran zweifelt, dass „die Politik“ die Menschen „schützen“ könne, wenn eine weitere Pandemie ausbricht. Dabei ist festzuhalten:
Erstens: Es gab zwischen 2020 und 2023 wohl keine Pandemie in der behaupteten Form – zumindest aber nichts, das irgendeine Nation dieser Welt mehr als die jährliche Grippewelle beeinträchtigt hätte. Wahrscheinlich handelte es sich sogar um eine umetikettierte Grippewelle, denn es ist völlig auszuschießen, dass diese mehrere Jahre lang völlig willkürlich ausfällt, während eine andere Krankheit für dieselbe Anzahl an Fällen und Toten sorgt.
Zweitens: Es gibt nichts Gefährlicheres, als eine zentralistische, globale Krankheitsbewirtschaftung. Die einzigen Nutznießer wären die Pharmagiganten. Keine zentrale Stelle kann wissen, was gut für individuelle Patienten ist, das funktioniert nicht einmal auf der Ebene einer Kommune. Diese Beurteilung können nur gut ausgebildete Ärzte treffen, denen man auch genügend Zeit gibt, um sich mit den Patienten auseinanderzusetzen.
Drittens: Die kommunikative Strategie folgt den selben Fehlannahmen oder vorsätzlichen Falschaussagen sowie der Angstpropaganda, die ab 2020 üblich wurde. Die armen Bürger würden sterben, wenn ihnen nicht der gute Staat oder eine noch höhere Instanz das Leben von vorne bis hinten erklärt. Und die nächste Pandemie wird zwischen den Zeilen ja schon deutlich angekündigt. Auch das Schreckgespenst der Spanischen Grippe – die möglicherweise aber ebenso schon ein Fake war, wie Dr. Gerd Reuther im Report24 Interview erklärte.
Nach Drostens Rechnung hätte Deutschland 25-50 Prozent der Bevölkerung verloren
Dass Drosten sich mit der Behauptung der ein bis drei Toten pro Familie hier völlig außerhalb der Realität bewegt, sollte ihm aber eigentlich selbst klar sein – und jedem Menschen, der zuhört. Die Behauptung entspricht der globalistisch vorgegebenen Propaganda-Aussage, dass bald „jeder jemanden kennen wird, der an Corona gestorben ist“. (Die verifizierbare Wahrheit ist, dass jeder jemanden kennt, der an der Impfung gestorben ist oder schwere Nebenwirkungen erlitten hat.) Hätte jede Familie 1-3 Tote zu beklagen gehabt, müssten die Statistiken explodieren und viel höhere Todeszahlen aufweisen, wie Drosten mit seinen ein Prozent vorrechnet, die laut ihm aber nur durch staatliche Intervention zu vermeiden waren. Die 1-3 Toten hätten wohl eher 25 bis 50 Prozent Tote in Deutschland bedeutet – die Zahl ist völliger Irrsinn und müsste von Faktencheckern beanstandet werden, wenn es denn darunter auch Anständige gäbe.
Bezeichnend ist auch, dass die gesamte Diskussionsrunde diese haarsträubenden Aussagen widerspruchslos hinnimmt. Kritische Fragen stellt man eben nicht, sonst verliert man die gut dotierte Existenz in diesem System. Gedient wird irgendwelchen fremden Herren, aber gewiss nicht der Bevölkerung.
Sind unsere Gesundheitsdaten noch zu retten? – Teil 1: Das e-Rezept
Die Digitalisierung im Gesundheitswesen ist eine Gefahr für die Privatsphäre der Bürger. Für den MWGFD befasst Juristin Cornelia Margot sich in einer Artikelreihe mit den neuen gesetzlichen Regelungen zum e-Rezept, der elektronischen Patientenakte (ePA) sowie zur Auswertung und Weitergabe von Gesundheitsdaten im Rahmen des Gesundheitsdatennutzungsgesetzes. Im ersten Teil der Reihe erörtert sie das elektronische Rezept. Bedenklich: Eine Widerspruchsmöglichkeit ist hier für die Patienten nicht vorgesehen.
Aussendung des Vereins MWGFD – verfasst von der Autorin Cornelia Margot (Volljuristin); veröffentlicht am 28. Februar 2024
Es wurde bereits mehrfach über die anstehende Digitalisierung im Gesundheitswesen und die damit verbundenen grundsätzlichen Gefahren berichtet. Die Beiträge und Diskussionsgrundlagen werden als bekannt vorausgesetzt. E-Rezept, elektronische Patientenakte, Datenweitergabe – in einer dreiteiligen Artikelreihe erläutert unsere Autorin Cornelia Margot (Volljuristin) einige Schwerpunkte der neuen gesetzlichen Regelungen und prüft die Widerspruchsmöglichkeiten.
Dabei werden drei Themenbereiche angesprochen:
- das elektronische Rezept (e-Rezept);
- die elektronische Patientenakte (ePA), geregelt im Digitalisierungsgesetz;
- die Auswertung und Weitergabe von Gesundheitsdaten aufgrund des Gesundheitsdatennutzungsgesetzes.
Alle drei Themenbereiche beziehen sich erst einmal nur auf gesetzlich versicherte Personen.
Sowohl das Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung im Gesundheitswesen Digitalgesetz (DigiG) als auch das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) sind sog. Änderungsgesetze. Das heißt, sie ändern bestehende Gesetze ab; ihre Regelungen werden in bestehende Gesetze integriert. Die obigen drei Themenbereiche werden überwiegend durch eine Änderung des Fünften Buches des Sozialgesetzbuches (SGB V) geregelt. Das GDNG enthält auch eigenständige Regelungen.
Alle Paragraphenangaben beziehen sich somit auf das SGB V, soweit nicht anders erwähnt.
Beide Gesetze wurden am 14.12.23 im Bundestag beschlossen; am 2.2.24 hat der Bundesrat beschlossen, nicht den Vermittlungsausschuss anzurufen. Er hat also keine Einwände. Der nächste Schritt sind die Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und die Verkündung im Bundesgesetzblatt. Am Folgetag treten die Gesetze dann in Kraft. Stand 23.2.24 ist das noch nicht geschehen.
Teil 1: Das e-Rezept
I. Beginn der verpflichtenden Nutzung
Hier gibt es schon die erste Verwirrung.
Nach § 360 Absatz 2 gilt die Verpflichtung zur Nutzung des e-Rezeptes bereits seit dem 1. Januar 2022. Es sei denn, es wäre aus technischen Gründen nicht möglich. Diese technischen Gründe waren offenbar weit verbreitet; deshalb wurde in den ersten Gesetzesentwurf als neuer Stichtag der 1. Januar 2024 hineingeschrieben. Im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens verschwand diese neue Frist wieder aus den Beschlussvorlagen, so dass es auch nach Inkrafttreten des DigiG beim Stichtag 1.1.2022 bleibt.
Nun könnte man sagen, es hat sich erstens nichts verändert und zweitens ist das DigiG noch nicht in Kraft. Trotzdem besteht aus irgendeinem Grunde einhellige Übereinstimmung – auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums, bei den Ärztekammern, in nahezu allen Arztpraxen und Apotheken – darüber, dass ab dem 1.1.2024 aber nun wirklich und ganz bestimmt diese Verpflichtung gilt. So wird es in der Praxis auch gehandhabt.
Nur die finanziellen Sanktionen nach dem neuen Absatz 17 von § 360 für diejenigen Ärzte, die bis spätestens zum Beginn des zweiten Monats nach Inkrafttreten des DigiG noch nicht nachgewiesen haben, dass sie das e-Rezept ausstellen und übermitteln können (!) – die dürfte es in der Tat erst nach Inkrafttreten des DigiG geben.
Das steht dort tatsächlich so drin. Sie müssen nachweisen, dass sie es machen können. Es steht dort nicht, dass sie sanktioniert werden, wenn sie es nicht in jedem Fall machen. Diejenigen Ärzte, die dem e-Rezept kritisch gegenüberstehen und es – zumindest einigen – Patienten gelegentlich ersparen möchten, sollten sich vorsichtshalber anwaltlich beraten lassen, ob es nicht doch noch irgendwo einen versteckten Passus gibt, der auch die tatsächliche Nicht-Nutzung sanktioniert. Die bisherige Ausnahmeregelung bei Vorliegen technischer Gründe im Einzelfall wurde jedenfalls nicht gestrichen.
Nachzulesen im hier verlinkten Gesetzestext ab Seite 44, Ziffer 62.
II. Zum e-Rezept selbst ist das Wesentlichste schnell gesagt:
Es ist keine Widerspruchsmöglichkeit vorgesehen. Vorbehaltlich etwaiger Verfassungsbeschwerden gegen das Digi-G wird es Patienten nicht möglich sein, die Ausstellung eines e-Rezeptes zu verweigern. In der Arztpraxis wird das Rezept elektronisch generiert und auf einem externen Speicher für 100 Tage zur Verfügung gestellt.
1. Eingelöst werden kann es auf drei verschiedenen Wegen.
- a) Man legt in der Apotheke seine elektronische Versichertenkarte vor und legitimiert sich damit als Berechtigter. Man kann auch einen Dritten, z.B. einen Angehörigen, mit der Karte auf den Weg schicken. Der Apotheker verschafft sich mit Hilfe der Karte Zugang zum Server und sieht dort, welche Verordnungen noch nicht eingelöst wurden. Das Rezept selbst ist nicht auf der Karte gespeichert. In manchen Arztpraxen wird den Patienten das so gesagt – das stimmt aber nicht. Ein ursprünglicher Vorschlag, nach dem man zur Nutzung der Versichertenkarte eine PIN und ein umständliches Identifizierungsverfahren benötigt hätte, wurde auf Druck der Krankenkassen fallen gelassen.
- b) Oder man lädt sich eine App auf sein Smartphone und lässt sich noch in der Arztpraxis einen QR-Code auf diese App aufspielen. Den zeigt man dann in der Apotheke vor. Damit erlangt der Apotheker Zugang zu den Verordnungen für diesen Patienten. Um diesen Weg nutzen zu können, muss man ein Identifizierungsverfahren durchlaufen, zu dem man auch eine PIN zur Versichertenkarte benötigen würde.
- c) Dann gibt es noch eine papierbasierte Variante. Man hat nach § 360 Absatz 9 Satz 1 Anspruch darauf, sich alternativ zu den Varianten a) und b) einen Papierausdruck aushändigen zu lassen, auf dem sich ein QR-Code befindet. Obendrein befinden sich dort Angaben zur Verordnung. Man könnte sagen, es sieht fast so aus wie ein Rezept, es ist aber keins. Man legt diesen Papierausdruck in der Apotheke vor, so dass der Apotheker mit Hilfe des QR-Codes das Rezept einsehen kann.
Auch mit der letzten Variante verhindert man nicht das Speichern der Verordnung auf einem externen Server. Es heißt, nach 100 Tagen würden die Verordnungen vom Server gelöscht und es verblieben keine Datenspuren.
2. Vor- und Nachteile
Da man die Datenspeicherung nach aktueller Rechtslage ohnehin nicht verhindern kann, ist die Methode a) – Vorlage der Karte – in der Tat einfach und unkompliziert. Die meisten Patienten werden sich auf diese Variante einlassen.
Wer die Smartphone-App nutzen möchte, findet z.B. auf der Seite der Gematik „das-e-rezept-fuer-deutschland.de/app“ Hinweise zu den verschiedenen Funktionen der App.
Was sind dagegen die Vorteile der Variante c) – Papierausdruck?
- Wer seine Verordnungen zu Hause kopiert und sammelt, um jederzeit nachvollziehen zu können, wann ihm was von wem wogegen verschrieben wurde; hat man es vertragen; hat es geholfen – der wird Wert legen auf einen Papierausdruck.
- Wer nicht selbst zur Apotheke geht, sondern sich seine Medikamente von einer hilfsbereiten Person abholen lässt, möchte vielleicht nicht seine Versichertenkarte aus der Hand geben. Auch dem ist mit einem Papierausdruck geholfen.
- Wer seine Medikamente bei einer Versandapotheke bestellt und die Smartphone-App nicht nutzen kann oder möchte, der benötigt den Papierausdruck zwingend. Das kommunizieren inzwischen alle Versandapotheken und erläutern auf ihren Webseiten die Vorgehensweise.
3. Praktische Anwendung
Erste Erfahrungsberichte aus Anfang Januar zeigen, dass das Personal in einigen Arztpraxen sich rundheraus weigerte, für den Patienten einen Papierausdruck gemäß Variante c) zu erstellen. Sie behaupteten schlichtweg, das ginge nicht.
Der Patient hat, sh. oben, gemäß § 360 einen Anspruch darauf. Auch auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums ist vermerkt, dass Patienten einen Papierausdruck verlangen können. Die kassenärztliche Bundesvereinigung stellt dies auf ihren Praxisinformationen ebenfalls so dar.
Kommentare, Anregungen und Erfahrungen aus der Praxis oder Fragen zu diesem Artikel können außer in Mails an die Redaktion auch in der offenen Telegram-Gruppe der Autorin t.me/imanfangwarcorona an die Autorin direkt gerichtet werden. Diese Gruppe ist als Diskussionsforum zu aktuellen Fragen gedacht
„Herr Botschafter, wollen Sie wieder Krieg mit Russland?“
Dominik Reichert (deutscher Journalist in Moskau) hat dem deutschen Botschafter Alexander Lambsdorff in Russland ein paar kritische Fragen gestellt, als er heute in das russische Außenministerium einbestellt wurde. Seine Antwort vielsagend:
Der Beitrag „Herr Botschafter, wollen Sie wieder Krieg mit Russland?“ erschien zuerst auf Philosophia Perennis.

