Horst D. Deckert

Kategorie: Nachrichten

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Aktuelle Ausgabe: Kampf der Kulturen

Aktuelle Ausgabe: Kampf der Kulturen

Die Bilder der letzten Wochen werden sich ins kollektive Gedächtnis der Europäer einbrennen. Zuerst terrorisierten 2.000 Migranten am Gardasee die Badegäste und riefen: „Das ist Afrika!“ Der vom System als „Pride Month“ ausgegebene Juni mündete in Migrantengewalt. Der Mainstream vertuscht die Ursachen. Während sich ein neues, importiertes „Ehrgefühl“ Platz macht, das Europäern aus gutem Grund unbekannt ist, fragen sich viele: Ist das noch die Heimat, die ich kenne? 

Corona und der Ukraine-Krieg haben in der letzten Zeit das Thema Migrationskrise überlagert. Dabei war die Migrationskrise nie weg oder hat gar aufgehört. Auch wenn die Regierung und die Politik immer wieder behauptet haben, die Balkanroute sei geschlossen – von Ex-ÖVP-Kanzler Sebastian Kurz höchstpersönlich – und die Grenzen würden geschützt. Doch dies sind alles nur schöne Worte, die Wirklichkeit sieht komplett anders aus. Was sich an den Grenzen, abspielt zeigt, dass der Zustrom nach Europa weiter ungebrochen ist und stetig zunimmt. Es bahnt sich bereits das nächste 2015/2016 an, als man hunderttausende illegale Migranten ungehindert die Grenzen passieren ließ, um keine „schlimmen“ Bilder zu provozieren. 

Asylwelle hat nie aufgehört

Während die Österreicher 2021 von ihrer Regierung eingesperrt und ihnen ständig die Corona-Zahlen von den Medien präsentiert wurden, hatten andere die Freiheit, sich ungehindert zu bewegen. Sichere Drittländer durchquerend fanden sie den Weg über die Grenze, um entweder weiterzuziehen, vornehmlich nach Deutschland oder um in Österreich Asylanträge zu stellen. So wurden auch, medial wenig beachtet, allein 2021 laut offizieller Statistik 39.930 Asylanträge in Österreich gestellt, der höchste Wert seit 2016, wo es 42.285 waren. Wie viele illegale Migranten jedoch wirklich über die Grenze kamen und eventuell gleich weiterzogen, darüber gibt die Statistik keine Auskunft.

Verklärte “Einzelfälle”

Mal ist es die Massenschlägerei zwischen Einwanderern im Berliner Freibad, Tage später eine Prügelei rivalisierender Araber-Clans in Duisburg. Es sind die „Verwerfungen“, von denen der US-Politologe und Globalist Yasha Mounk sprach, als er das Wagnis von Multikulti als historisch einzigartiges „Experiment“ anpries. Dabei ist es ausgerechnet der „liberale“ Lebensstil, der als erstes ins Visier der aggressiven Landnahme gerät. Zuletzt häuften sich Attacken auf „Pride“-Veranstaltungen, auch in Linz. Immer wieder vergreifen sich Migranten sexuell an Frauen, längst ist die importierte Gewalt kein Einzelfall mehr. Kriminalität ist das „Beibrot“ der wachsenden Überfremdung.

Doch was nicht sein darf, kann nicht sein: Geht es nach den Globalisten und ihren polit-medialen Handlangern, ist Massenmigration ausschließlich positiv darzustellen. So steht es im UN-Migrationspakt und der Weltumbau-„Agenda 2030“. Kritiker dieser Entwicklung werden als Hetzer verunglimpft. Dabei sind die Umwälzungen sind nicht nur ein Verrat an den Einheimischen, sondern auch an rechtschaffenen Zuwanderern, die nicht über denselben Kamm geschoren werden wollen. Auch sie erkennen viele Stadtviertel nicht wieder. Sie beklagen, es sei nicht mehr jenes Land, für das sie sich einst entschieden. Auch sie müssen zusehen, wie das Kippen demografischer Mehrheiten radikalen Ideologien und somit dem „Kampf der Kulturen“ Vorschub leistet.

Top-Themen & interessante Artikel der aktuellen Ausgabe

  • Wochen-Blick: Klima-neutral bis in den Tod
  • Österreich und die Welt: Versagt auf der gesamten Linie: Die Corona-Politik war ein Blindflug
  • Wochenthema: Kampf der Kulturen / Keine Welle, sondern schon ein Tsunami
  • Reportage: Erfolg für freien Journalismus – Demo-Urteil: Wochenblick-Sieg vor Gericht
  • Aus der Heimat: Landwirtschaft als wichtiger Partner für “Naturschutz ist Zukunft”-Projekt
  • Reportage: Unsägliche Packelei zwischen Ärztekammer und Gesundheitsminister
  • Mediathek: Globalisten und ihre “Transhumanismus”-Absichten: Eliten im Krieg gegen die Menschheit
  • Unsere Leute: Wilheringer auf den Spuren des Verfassers des Nibelungen-Liedes

In der österreichischen Medienlandschaft gibt es bis auf den „Wochenblick“ fast keinen wirklichen Widerstand. In den vergangenen Wochen und Monaten erreichten zahlreiche Leserbriefe die „Wochenblick“-Redaktion und zeigen, dass der „Wochenblick“ mit seiner Berichterstattung einen krisensicheren Kurs fährt. Dennoch übt die Regierung einerseits mit ihren Maßnahmen großen wirtschaftlichen Druck aus – und überschüttet andererseits ihr ergebene Medien mit Geld, um die demokratische Meinungsbildung zu ihren Gunsten zu verzerren.

Kritische Medien wie der „Wochenblick“ sind den Mächtigen hingegen ein Dorn im Auge, weil wir es als unseren Auftrag sehen, das Informationsbedürfnis der Bevölkerung mit verlässlichen Informationen zu stillen, indem wir schreiben, was andere verschweigen. Damit wir in diesem wichtigen Kampf um die Wahrheit wettbewerbsfähig bleiben können, bauen wir vor allem auf die Unterstützung unserer Leser. WIR sind auf IHRE Hilfe angewiesen! Empfehlen Sie uns ihren Freunden, Verwandten und Bekannten.

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Georgia Guidestones nun vollständig abgetragen (mit Videos)

Georgia Guidestones nun vollständig abgetragen (mit Videos)

Nach dem Sprengstoffattentat vom 6. Juli 2022 ordneten die Behörden an, das Monument vollständig abzutragen. Die riesigen Steine mit den umstrittenen Ratschlägen für den Fortbestand der Menschheit sind vorläufig Geschichte. An der Agenda 2030 der vereinten Nationen und den Plänen zum Great Reset des Klaus Schwab ändert dies freilich nichts. Die Personenkreise, welche eine neue Weltordnung anstreben, verspüren nicht einmal einen Mückenstich.

Report24 berichtete zeitnahe über die Sprengung einer der vier großen Stützplatten des Monuments: Georgia Guidestones gesprengt – Wut der Menschen gegen globalistische Eliten nimmt zu. Zunächst kann man darüber spekulieren, ob die Tat politisch motiviert war. Viele Menschen denken, dass die globalistischen Eliten, welche an der Vernichtung der Nationalstaaten und des heutigen Wohlstands arbeiten, die Guidestones errichtet haben. Daran gibt es aber inhaltlich berechtigte Zweifel.

Die Tat selbst könnte in den USA als Bombenterror gegen Staatseigentum gewertet werden. Das Monument und das umliegende Grundstück befand sich im Eigentum des Elbert County in Georgia – und das schon seit der Errichtung des Monuments. Die Geschichten, man wüsste nicht, wer es errichtet hätte und wem das Land gehört, sind weitgehend Märchen und Mythen.

Pat Reilly:
F in chat for the evil Georgia Guidestones.
We will not miss you!
Roe V Wade falls and now this!
God wins!

If the explosion was going to be investigated… that was pretty damn fast to bring heavy equipment out and finish knocking them down… same day pic.twitter.com/Jk38V9j7mH

— RabidCatz (@RabidCatz) July 7, 2022

Theres light at the end of the tunnel.
Georgia guidestones are down. pic.twitter.com/Z57gIEdj4c

— ceri (@whirlwind41) July 7, 2022

Zerstörung war Parteiprogramm der Republikaner

Die konservative republikanische Partei in Georgia machte es zum Teil ihres Wahlkampfprogramms, die Guidestones als “satanisches Monument” zu brandmarken. Eine Zerstörung wurde von der republikanischen Kandidatin Kandiss Taylor gefordert. Taylor erhielt nur 3,4 Prozent der Stimmen, der linke “demokratische” Kandidat Brian Kemp wurde mit 73,7 Prozent im Amt bestätigt. Taylor wetterte, die Wahl wäre nur durch Betrug zustande gekommen. Auch wenn in den USA von massivem Wahlbetrug ausgegangen werden muss, lässt sich ein so großer Stimmenunterschied nur dadurch erklären, dass die der reichhaltigen Nahrungsaufnahme aufgeschlossene Politikerin in ihrem Bundesstaat schlichtweg unbeliebt und ungewollt ist.

Bildcollage: Luis G. Rendon/The Daily Beast/Wikipedia

Im Grunde genommen ist die Sprengung nichts anderes als eine konsequente Handlung im Zeitgeist – alles was man nicht versteht, alles was eine andere Meinung vertritt, muss mit Gewalt bekämpft und zerstört werden. Man ist als Konservativer um nichts besser als die Linken in all ihrem verderblichen Selbsthass, wenn man – anstelle die besseren Argumente zu haben – zu Gewalt greift. Es ist außerordentlich gefährlich, wenn fanatisierte Einzelpersonen mit dem Finger auf etwas zeigen, “Satanismus” brüllen und dies dann zu Gewalt führt. Wir lehnen diese Geisteshaltung ab. Wir wiederholen hier nochmals die Inhalte des Monuments, eine Beurteilung ist jedem selbst überlassen. Wir werden in nächster Zeit eine ausführliche Analyse der Inhalte veröffentlichen.

1 MAINTAIN HUMANITY UNDER 500,000,000IN PERPETUAL BALANCE WITH NATURE Halte die Menschheit unter 500.000.000 in fortwährendem Gleichgewicht mit der Natur
2 GUIDE REPRODUCTION WISELY —IMPROVING FITNESS AND DIVERSITY Lenke die Fortpflanzung weise – um Tauglichkeit und Vielfalt zu verbessern
3 UNITE HUMANITYWITH A LIVING NEW LANGUAGE Vereine die Menschheit mit einer neuen, lebenden Sprache
4 RULE PASSION — FAITH — TRADITIONAND ALL THINGSWITH TEMPERED REASON Beherrsche Leidenschaft – Glauben – Tradition und alles Sonstige mit gemäßigter Vernunft
5 PROTECT PEOPLE AND NATIONSWITH FAIR LAWS AND JUST COURTS Schütze die Menschen und Nationen durch gerechte Gesetze und gerechte Gerichte
6 LET ALL NATIONS RULE INTERNALLYRESOLVING EXTERNAL DISPUTESIN A WORLD COURT Lass alle Nationen ihre eigenen Angelegenheiten selbst/intern regeln und internationale Streitfälle vor einem Weltgericht beilegen
7 AVOID PETTY LAWSAND USELESS OFFICIALS Vermeide belanglose Gesetze und unnütze Beamte
8 BALANCE PERSONAL RIGHTS WITHSOCIAL DUTIES Schaffe ein Gleichgewicht zwischen den persönlichen Rechten und den gesellschaftlichen/sozialen Pflichten
9 PRIZE TRUTH — BEAUTY — LOVE —SEEKING HARMONY WITH THEINFINITE Würdige Wahrheit – Schönheit – Liebe – im Streben nach Harmonie mit dem Unendlichen
10 BE NOT A CANCER ON THE EARTH —LEAVE ROOM FOR NATURE —LEAVE ROOM FOR NATURE Sei kein Krebsgeschwür für diese Erde – lass der Natur Raum – lass der Natur Raum

Text und Übersetzung: Wikipedia

Bahn frei für noch mehr Preisirrsinn und Blackouts: Neues Ökostrom-Paket besiegelt Deutschlands Untergang

Bahn frei für noch mehr Preisirrsinn und Blackouts: Neues Ökostrom-Paket besiegelt Deutschlands Untergang

Am Dienstag beschloss die Regierung ein Gesetzespaket zum weiteren Ausbau von Ökostrom mit dem Ziel: Bis 2030 sollen 80 Prozent des Stroms in Deutschland durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Das Bundeskabinett billigte außerdem den Entwurf des reformierten Energie-Sicherungsgesetzes, das unter anderem die Rettung von angeschlagenen Versorgern in der Gas-Krise ermöglichen soll. Für Verbraucher dürfte das bedeuten, dass die Preise immer weiter steigen – noch mehr als ohnehin schon.

Das Ökostrom-Paket soll die klimaneutrale Energieversorgung in Deutschland gewährleisten, zum einen sollen damit die Klimaziele erreicht werden und zum anderen die Abhängigkeit von russischem Gas reduziert werden. Während im ersten Halbjahr 2022 49 Prozent des Strombedarfs aus Wind-, Wasser- und Solarkraft gedeckt worden sein sollen, sollen es bis 2030 80 Prozent sein.

Das neue Gesetz sieht eine Anhebung der Ausbauziele für Solar- und Windenergie vor. Genehmigungsverfahren für die Installation erneuerbarer Energieträger sollen erleichtert und beschleunigt werden und jedes Land soll künftig 2 Prozent seiner Flächen für Windenergie zur Verfügung stellen. Auch Wasserkraft soll weiter ausgebaut werden. “Mit der vorliegenden Reform schaffen wir das beste EEG, das Deutschland jemals hatte”, behauptet der FDP-Energieexperte Michael Kruse.

Energieexperte Manfred Haferburg wiederum hat die geschilderten Vorhaben bereits am 4. Juli in einem Artikel auf Achgut.com einem Realitätscheck unterzogen:

Was müsste also ab sofort arbeitstäglich für die nächsten acht Jahre gebaut werden, um die regierungsamtlich verkündeten Ziele zu erreichen?

Wind Onshore: 294 Windenergie-Anlagen pro Monat = 10 neue Onshore-Windenergie-Anlagen pro Tag (zum Vergleich: In 2020 wurden pro Monat 35 Onshore-Anlagen zugebaut). 

Wind Offshore: 15 Anlagen pro Monat = alle 2 Tage eine neue Windenergie-Offshore-Anlage (Zum Vergleich: Im ersten Halbjahr 2021 erfolgte kein Zubau von Offshore-Anlagen)

PV: 16.670 Anlagen pro Monat = 556 neue PV Anlagen pro Tag

Und selbst wenn die Rohstoffe Kupfer, Nickel und Molybdän für diese Ausbauziele von einem anderen Planeten importiert würden und die nötigen Fachkräfte in Scharen nach Deutschland strömten, es hülfe oft nichts: Derzeit gibt es 36.000 Windkraftanlagen, die bei Flaute null MW produzieren. Selbst wenn es 360.000 gäbe, würden sie bei Flaute auch nur null MW produzieren. 

Quelle

Für Haferburg steht fest: An Kernkraft kann kein Weg vorbeiführen. Derweil schadet die grüne Politik von “Wirtschaftsminister” Habeck und Konsorten sogar aktiv sowohl der geliebten Windkraft- als auch der Solarindustrie. Lesen Sie dazu:

Der Spruch “Dummheit hat eine Farbe” drängt sich für kritische Beobachter nicht umsonst immer wieder auf.

Weitere Preissteigerungen für Verbraucher

Zurück zum neuen Gesetzespaket: Das Energie-Sicherungsgesetz wurde nun so angepasst, dass Energieversorger starke Preissprünge am Gasmarkt über ein Umlageverfahren doch an ihre Kunden weitergeben können. Damit sollen betroffene Unternehmen vor einer möglichen Pleite bewahrt werden – wie beispielsweise der große Energieversorger Uniper, der seine Mehrkosten beim Gaseinkauf bisher nicht an seine Kunden weitergeben durfte und um großzügige Staatshilfen bat.

Außerdem tätigte man diesen Schritt im Hinblick darauf, dass sich die angespannte Lage am Gasmarkt weiter verschärfen könnte. Denn zunächst wurden die Gaslieferungen über die Nordseepipeline Nordstream 1 vor einigen Wochen durch die russische Gazprom stark gedrosselt – aufgrund von technischen Problemen und fehlenden Ersatzteilen durch die westlichen Sanktionen des Westens gegen Russland. Mit Beginn der jährlichen Wartungsarbeiten an der Pipeline am 11. Juli wird für 10 Tage gar kein Gas mehr fließen. Es bestehen jedoch Befürchtungen, dass der Lieferstopp dauerhaft verlängert werden könnte (obwohl die bisherigen Drosselungen wohlgemerkt durch die Sanktionen selbst und nicht durch Russland verursacht waren).

Des Weiteren hat die Regierung mit diesem Gesetz nun die Befugnis, etwa niedrigere Raumtemperaturen zum Energiesparen vorzugeben.

Adieu, Energiesicherheit

Das neue Gesetzespaket der Ampel-Regierung wirft viele Fragen auf. Die Bürger brauchen Energiesicherheit und bezahlbare Energiepreise, zurzeit ist beides nicht gegeben und die Politik liefert nicht einmal ansatzweise Lösungsvorschläge für diese Probleme. Im Gegenteil, das Umlageverfahren im Energie-Sicherungsgesetz kann die Verbraucherpreise in immer noch schwindelerregendere Höhen treiben. Wer kann das auf Dauer noch bezahlen?

Können die erneuerbaren Energien, deren Produktion wetterabhängig ist, in einem Industrieland wie Deutschland Energiesicherheit gewährleisten? Möchte man vielleicht per Gesetz verfügen, dass Wind und Sonne rund um die Uhr verfügbar sein müssen? Was ist mit Energiespeichern? Wir erinnern uns, dazu hatte unsere ungemein fähige Außenministerin vor längerer Zeit Folgendes zu sagen:

An Tagen wie diesen, wo es grau ist, da haben wir natürlich viel weniger erneuerbare Energien. Deswegen haben wir Speicher. Deswegen fungiert das Netz als Speicher. Und das ist alles ausgerechnet.

Annalena Baerbock

Damit war und ist sie der Realität interessanterweise etliche Schritte voraus. Die einseitige Fokussierung der Regierung auf die erneuerbaren Energien dürfte Deutschland jedenfalls in eine buchstäblich düstere Zukunft führen.

Wucher durch den Staat: Alles was Sie zur  Benzinpreis-Abzocke wissen müssen

Wucher durch den Staat: Alles was Sie zur Benzinpreis-Abzocke wissen müssen

Angeblich wegen des Ukraine-Krieges sind die Benzin- und Dieselpreise auf einem Niveau angekommen, das sich kaum noch jemand leisten kann. Tatsächlich dürfte es sich um eine Mischung aus Wucher, Gier und grünlinker Erziehungsmaßnahme handeln. Die Weltmarktpreise für Öl sind zwar hoch, aber weit von den Höchstständen der Jahre 2008, 2011-2014 entfernt. Im Jahr 2008 kostete Öl sogar 40% mehr als heute – doch die Tankstellenpreise waren deutlich niedriger.

Ein Kommentar von Willi Huber

Es ist Teil der Agenda des Great Reset, den Individualverkehr zu unterbinden. Deshalb sollte jeder in seine Überlegungen mit einbeziehen, dass der unermessliche und nicht sachangemessene Wucher, der zurzeit bei den Treibstoffpreisen vorherrscht, auch eine politische gewollte Erziehungsmaßnahme sein könnte. Wenn die Menschen sich das Autofahren nicht mehr leisten können, müssen sie zuhause bleiben, zu Fuß gehen oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren.

Dann muss man wissen, dass sich die Staaten an den Treibstoffpreisen frech bereichern und den notleidenden Menschen das Geld aus der Tasche ziehen. Menschen, denen speziell in Deutschland und Österreich ohnehin schon mit direkten und indirekten Steuern in der Gegend von 70 Prozent ihres Erwerbs gestohlen wird.

Wir haben uns ausgerechnet, wie der Staat von den aktuellen Wucherpreisen profitiert. Durch die erhöhten Verkaufspreise nimmt der Staat alleine durch die automatisch höhere Mehrwertsteuer mindestens 15 Cent pro Liter mehr ein – in Summe sind dies Milliarden. So werden in Österreich etwa 11 Milliarden Liter Kraftstoff pro Jahr verbraucht, in der Regel sind die Zahlen für Deutschland mal 10 zu multiplizieren – eine präzise Angabe haben wir auf die Schnelle nicht gefunden. Für die jeweiligen Länder bedeuten die höheren Treibstoffpreise also tatsächlich Milliardeneinnahmen – Geld das man ganz problemlos mittels einer weiteren drastischen Mineralölsteuersenkung dem Steuerzahler zurückgeben könnte, wenn man wollte. Amüsant ist in Deutschland die Erdölbevorratungsabgabe, die dazu gedacht ist, eine Einlagerung von Erdöl für schlechte Zeiten abzusichern. Die schlechten Zeiten sind nun da, es bleibt spannend ob auch die versprochenen Vorräte da sind.

Sehr aussagekräftig ist die Entwicklung der Ölpreise am Weltmarkt. Die Einkaufspreise, die heute gelten sind keineswegs die höchsten aller Zeiten. Beispielsweise gab es im Juni 2008 einen Höchststand, die damaligen Preise waren 40 Prozent über den heutigen. Von Februar 2011 bis September 2014 lagen die Preise über den heutigen. In diesem Ölpreis-Krisenjahr 2008 lag der Jahresschnitt in Deutschland für einen Liter Diesel bei 1,324 Euro, für einen Liter Benzin bei 1,389 Euro. In den weiteren genannten Hochpreis-Jahren lag der höchste Schnitt im Jahr 2012 mit 1,478 für Diesel und 1,598 für Benzin. Die komplett psychopathischen Preise des Jahres 2022 sind also nur und ausschließlich durch unendliche Profitgier zu erklären – sowohl von den großen Handelsketten als auch dem Staat, der das Maul mit Mineralölsteuer und Mehrwertsteuer nicht voll kriegen kann.

Wucher ist ein Straftatbestand mit bis zu zehn Jahren Haft

Wer glaubte, dass Wucher nur in der Antike und im Mittelalter ein Straftatbestand war, der hat sich getäuscht. Damals war der Wucherbegriff nur etwas weiter ausgeweitet – er umfasste auch das Zinswesen. In Deutschland und Österreich steht Wucher bis heute unter Strafe.

Wucher bezeichnet das Angebot einer Leistung zu einer deutlich überhöhten Gegenleistung unter Ausnutzung einer Schwächesituation eines Vertragspartners. Ursachen können zum Beispiel in einer Notlage oder in einer asymmetrischen Informationsverteilung zu Lasten eines Vertragspartners liegen.

Wikipedia

Die Wuchergesetzgebung in Deutschland ist in § 138 Abs. 2 BGB geregelt. Wucherähnliche Geschäftspraktiken unter § 138 Abs. 1 BGB. § 291 StGB stellt Wucher unter Strafe, vorgesehen ist eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren. In besonders schweren Fällen sechs Monate bis zu zehn Jahre Haft.

In Österreich regelt § 879 ABGB den Wucher, §§ 154 und 155 StGB stellen dieses Verhalten unter Strafe: hier sind bei Geld- und Sachwucher bis zu 3 Jahre Haft, in besonders schweren Fällen sechs Monate bis zu fünf Jahre Haft vorgesehen.

Erfolg der Freien Arbeitnehmer Österreichs: FAN-Mitglieder nun rechtsschutzversichert!

Erfolg der Freien Arbeitnehmer Österreichs: FAN-Mitglieder nun rechtsschutzversichert!

Der Arbeitnehmerflügel der MFG, Österreichs Partei für Menschen, Freiheit und Grundrechte, freut sich über einen Durchbruch: Ab sofort verfügen alle Mitglieder der Organisation in relevanten Bereichen über einen Rechtsschutz.

FAN wurde unter anderem mit dem Ziel gegründet, die Wertigkeit von Arbeitnehmern in der Gesellschaft neu zu denken und diese der politischen Willkür zu entziehen. Im Umgang mit Covid-19 bedeutet das neben evidenzbasierten und verfassungskonformen Maßnahmen am Arbeitsplatz eine unverzügliche Beendigung der Spaltung von geimpften und ungeimpften Dienstnehmern – der Impfstatus darf kein Anlass für Benachteiligungen sein.

Die inzwischen sieben Sektionen umfassende Organisation machte bereits mit einer Streikdrohung von 9.000 Beschäftigten im Gesundheitswesen sowie einem Offenen Brief an alle Arbeitgeber mit der Forderung, ein Ende der Covid-Maßnahmen zu unterstützen, von sich reden. Nun gibt die Interessenvertretung ihren Mitgliedern bekannt, dass sie ab sofort rechtsschutzversichert sind. Im Mitgliedsbeitrag inkludiert sind:

  • Schadenersatz-Rechtsschutz (privat, Berufsbereich)
  • Straf-Rechtsschutz (privat, Berufsbereich)
  • Arbeits-Rechtsschutz (Berufsbereich)

Weiterführende Informationen finden Interessierte unter: https://www.fan-oe.at/fan-rechtsschutz/

Kann die Ukraine Deutschland retten?

Kann die Ukraine Deutschland retten?

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von Dr. Ing. Klaus- Dieter Humpich

Deutschland rast immer schneller dem Abgrund entgegen. So geht das halt mit dem Interventionismus. Am Anfang stand die – wie immer gut gemeinte – Idee, „Alternative Energien“ nutzbar zu machen. Da diese aber keiner so richtig haben wollte, hat man sie mit Milliarden subventioniert. Das ganze wurde als Anschubfinanzierung verbrämt, so wie das gute Drogenhändler halt machen. Heute gibt es ein gigantisches Netzwerk von Schlangenölverkäufern und mitverdienenden Politschranzen. Um dem Ganzen noch die Krone aufzusetzen, verunglimpfen sie das auch noch als Marktwirtschaft. Hätten sie sich doch besser mal mit dem Fluch der Planwirtschaft nach dem Zusammenbruch der „DDR“ beschäftigt. Versuchen Laiendarsteller den Markt mit Dumpingpreisen und Zwangseinspeisungen auszuhebeln, werden sie zu Zauberlehrlingen. Damit die Illusion aufrecht erhalten werden kann, beginnt die Phase der Feinsteuerung: Heizungen sollen (im Sommer) „richtig eingestellt“ werden, das Duschen eingeschränkt usw. Gleichzeitig plant man Kernkraftwerke abzuschalten und damit noch mehr Strom aus Erdgas zu erzeugen. Schöne neue Welt der Deindustrialisierung. Welches Schräubchen sie auch immer drehen mögen, am Ende wird die Industrie ins Ausland abwandern müssen und breite Schichten der Bevölkerung verarmen.

Was kann und soll mit der Ukraine nach diesem Vernichtungskrieg geschehen? Bereits heute sehen große Gebiete wie viele deutsche Großstädte 1945 aus. Um dieses geschundene Land wieder aufzubauen, sind hunderte Milliarden nötig. Wird die „westliche“ Welt den Willen und die Kraft haben, Russland in die Verantwortung für seine Verbrechen zu nehmen und Reparationen verlangen? Eher wohl nicht – eher nur symbolisch. Dafür gibt es viel zu viele „Putinversteher“, wenn nicht gar Sympathisanten. Andererseits kann man ein so großes Land in unmittelbarer Nachbarschaft nicht einfach zur Wüste erklären. Wohl gemerkt, durchaus im Eigeninteresse. Allein die Ströme der Auswanderer würden Europa an seine wirtschaftlichen Grenzen bringen. Ein Nichtstaat mit all seinen Konsequenzen, würde Europa dauerhaft destabilisieren. Es bleibt gar keine Alternative, die Ukraine muß zum Erblühen gebracht werden. Die meiste Last wird dabei die Bevölkerung selbst tragen müssen, so wie in Deutschland, Japan und Korea einst auch. Der Weg wird auch der Gleiche sein. Nur über Exporte kann das benötigte Kapital ins Land kommen. Nur was sind in der Welt von heute noch die Marktlücken? Die reichhaltige Landwirtschaft sicher nicht, da sie schon vorher nicht für breiten Wohlstand reichte. Es kann nur eine – wie auch immer geartete – Industrie sein. Die Orks aus der Steppe können zwar das Land verwüsten, aber nicht die Gehirne der Menschen leeren. Die Basis für eine rasche (Re)Industrialisierung ist mehr als vorhanden. So verfügte die Ukraine z. B. schon vor dem Krieg über eine kerntechnische Industrie.

Deutschland als Kunde

Wenn Deutschland weiterhin seinem religiösen Wahn folgen will, ein Industrieland nur mit Wind und Sonne betreiben zu wollen, wird es auf seine Nachbarn zur Bereitstellung eines elektrischen Netzes angewiesen sein. Wohl gemerkt, nur um weiter zu existieren – von Wohlstand wird dann keine Rede mehr sein. Wer von unseren (westlichen) Nachbarn kann aber dafür in Frage kommen? Sie alle brauchen Neubauten als Ersatz für ihre alternde Kraftwerksflotte. Zusätzliche Kraftwerke ausgerechnet für die moralinsauren Deutschen, die doch vorangehen wollten? Die ihren Nachbarn (Belgien, Frankreich) immer Verantwortungslosigkeit vorgeworfen haben wegen ihrer „Schrottmeiler“ und „Atomruinen“. Hilfe und Wohlwollen ist nur aus dem Osten zu erwarten. Diese Länder waren immer positiv gegenüber der Kernenergie eingestellt und haben ihr Recht auf Kernenergie immer nachhaltig gegenüber den Bürokraten aus Brüssel verteidigt.

Polen

Polen ist ein sich weiter entwickelndes Land mit knapp 40 Millionen Einwohnern. Der Stromverbrauch betrug 2013 150 TWh. Er wurde zu rund 48% aus Steinkohle und rund 24% aus Braunkohle gewonnen. Polen ist Kohleland. Es verfügt über keine wesentlichen anderen Quellen. Wind- und Sonne ist aus geographischen Gründen nur eingeschränkt möglich. Die Förderung von Kohle ist durch immer ungünstigere Bedingungen und Umweltbelastungen nicht länger zu halten. Die staatlichen Subventionen belasten den Haushalt.

Polen hat sich folgerichtig für Kernenergie entschieden. Es wurde beschlossen sechs Reaktoren, an drei Standorten, mit einer Leistung zwischen 6 und 9 GW zu bauen. Darüberhinaus gibt es mehrere private Initiativen zum Bau von SMR zur Versorgung von Industrieanlagen. Westinghouse Electric Company führt bereits eine Grobplanung (Front-End Engineering and Design; FEED) auf der Basis ihres AP1000 durch, die von der United States Trade and Development Agency (USTDA) gefördert wird. Darüberhinaus sind auch die Franzosen und Koreaner zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Bechtel hat sich mit zwölf polnischen Unternehmen und Toshiba (für Turbosatz und Dampferzeuger) über die Bildung eines Konsortiums für den Bau verständigt. Parallel werden aktuell noch enge Beziehungen zwischen Westinghouse, Hyundai und Korea Electric Power Corp (KEPCO) bezüglich des AP1000 geknüpft. Ein Schelm, wer Zusammenhänge mit der aktuellen politischen Lage sieht.

Tschechien

In Tschechien werden bereits 34% der elektrischen Energie aus Kernenergie erzeugt. Die Kohleförderung soll aufgegeben werden. Als nördliches Binnenland scheidet Wind und Sonne praktisch aus. Deshalb wurde ein Ausbau der KKW Dukovany und Temelin beschlossen. Auch hier ist Westinghouse mit einer Absichtserklärung vertreten. Man hat sie mit zehn tschechischen Unternehmen zum Bau eines Blocks in Dukovani abgeschlossen.

Ukraine

Die Ukraine verfügt über 15 Reaktoren an vier Standorten. Im Jahre 2016 erzeugten sie 153,6 Mrd. kWh. Sie verfügt damit über Betriebserfahrungen seit den 1970er Jahren. Alle Reaktoren sind Druckwasserreaktoren russischer Bauart. Seit einigen Jahren laufen sie mit Brennstäben aus schwedischer Fertigung. Die Bevölkerung ist der Kernenergie gegenüber positiv eingestellt. Das ist um so bemerkenswerter, da sie die schrecklichen Erfahrungen mit Tschernobyl machen mußte. Seit einem Monat ist das Netz von Rußland abgekoppelt und mit dem europäischen Netz synchronisiert.

Schon vor dem Krieg wollte man die Blöcke Khmelnitsky 3 und 4 mit der Hilfe von Westinghouse fertigstellen. Man wollte dabei auf eingelagerte Komponenten des gescheiterten Projekts V. C. Summer zurückgreifen. Im Juni 2022 führte man mit Westinghouse Gespräche über den Bau von 5 bis 9 Reaktoren des Typs AP-1000. Ferner soll ein nukleares Zentrum errichtet werden, mit einer Brennelementefabrik zur Versorgung aller ukrainischen Reaktoren. Durch den Zubau von 11 GWel könnte der Anteil der Kernenergie von derzeit 53% auf über 70% gesteigert werden.

Der gedachte Verbund

Fast man nun die Pläne von Polen, Tschechien und der Ukraine zusammen, kommt man auf rund 20 Reaktoren. Bezieht man den Bedarf von Deutschland an zuverlässiger und preiswerter elektrischer Energie ein, ergibt sich ein Ausbauprogramm wie weiland in Frankreich. Man könnte gestaffelt produzieren: Strom von der Ukraine nach Polen, Tschechien etc. und von dort Lieferungen an Deutschland. So käme man ohne neue Fernleitungen und große Transportverluste aus. Zusätzlich kann man noch die Zeitverschiebung nutzen.

Der volkswirtschaftliche Sinn für die Ukraine läge in der kurzfristigen Schaffung eines immer mehr gefragten Exportprodukts: Elektrische Leistung und Energie. Man könnte kurzfristig mit der Lieferung aus dem bestehenden Kraftwerkspark beginnen und alte Kraftwerke schrittweise durch den Zubau ersetzen. Wichtig dabei ist, daß möglichst schnell selbst verdiente Devisen ins Land fließen. Devisen, die dringend für den Wiederaufbau von Industrie und Infrastruktur (nach dem Ende des Krieges) gebraucht werden. Gleichzeitig schaffen die Arbeitsplätze der Exporte weitere Nachfrage im Inland. Man entsinne sich mal der Situation in Deutschland nach 1945: Zehntausende bauten den „Käfer“, einen Exportschlager, der ganze Regionen zum Wiedererleben erweckte. Jeder Reaktor erfordert schon während der Bauzeit mehrere Tausend Arbeitskräfte vor Ort, die irgendwo schlafen und essen und mit den Dingen des täglichen Bedarfs versorgt werden müssen. Solche Großbaustellen sind überall auf der Welt Oasen der Prosperität, die weit in ihr Umland ausstrahlen. Hinzu kommt, daß die Arbeitsplätze in der Kernenergie „gut bezahlt“ sind – bezogen auf das landesübliche Niveau. Die Frage ist nur, wieviel Kapital ist erforderlich und wie kann es beschafft und finanziert werden.

Overnight Capital Cost

Dies ist ein Begriff aus der Anlagentechnik, auch EPC-Kosten (Engineering, Procurement and Construction) genannt. Das ist der Preis für eine „Errichtung über Nacht“, also ohne Finanzierungskosten über die Bauzeit. Für den AP1000 gibt es Daten aus den Projekten Sanmen 1 und 2 FOAK (First Of A Kind) und Haiyang 1 und 2 in China und Vogtle 3 und 4 in USA. Die „Kosten über Nacht“ betrugen 2000 USD/kW in China und 4300 USD /kW in USA (Basis 2018). Auf den ersten Blick erkennt man die unterschiede im Lohn- und Materialpreisniveau zwischen China und USA. Vereinfachend wird hier einfach der Mittelwert und eine Netto-Inflation (Differenz zwischen Inflation und Einsparung durch Serienfertigung) von 20% angesetzt. Man kann so von 3800 USD/kW ausgehen.

Owner’s Cost

Irgendjemand muß für die Projektentwicklung, das Management der Baustelle mit all ihren Einrichtungen, der Organisation der Finanzierung, den Gebühren, den gegenseitigen Verbindungen usw. aufkommen. Letztendlich bezahlt das alles der Kunde. Diese Kosten können je nach Projekt und Land sehr unterschiedlich ausfallen. Aus Erfahrung im Kraftwerksbau wird hier ein Prozentsatz von 40% der EPC-Kosten angesetzt. Das ergibt rund 1500 USD/kW. Sodaß man von Errichtungskosten von rund 5300 USD/kW (ohne Finanzierung) ausgehen kann.

Die Finanzierung

Rechnungen werden über das gesamte Projekt ständig geschrieben. Sie müssen fristgerecht bezahlt werden. Es muß deshalb eine Kreditlinie für die gesamte Bauzeit aufrecht gehalten werden. Jeder ausgezahlte Betrag muß mit Zins und Zinseszins bis zur Fertigstellung und Übergabe an den Kunden aufsummiert werden. Hier spielt die Bauzeit eine entscheidende Rolle: Laufen Projekte wie Vogtle völlig aus dem Ruder, kommt es zu sehr viel höheren Kosten. Bauzeiten zwischen 60 und 100 Monaten erscheinen realistisch. Es liegen bisher schon die Erfahrungen von vier Reaktoren vor und weitere 2 in USA und vier (CAP1000) in China befinden sich noch im Bau. Baut man zeitlich versetzt (immer eine Doppelanlage) und hat erst mal qualifizierte Teams für alle Gewerke zusammen, sind Bauzeiten unter 5 Jahre leicht erzielbar. Wie gesagt, wirkt sich das ganz entscheidend auf die nötigen Investitionen aus.

Die teuerste Finanzierung ist eine, ausschließlich über Fremdkapital. Dies ist der (gescheiterte) Weg von Hinkley Point C. Die Banken verlangen hohe Risikoaufschläge. Bei der Übergabe an den Auftraggeber hat sich ein riesiger Schuldenberg (Zinseszinsen) angesammelt. Dieser Schuldenberg belastet bis dahin den Generalübernehmer (GÜ), der infolgedessen nur wenige Projekte gleichzeitig durchstehen kann. Am Ende ergibt sich für den Stromkunden ein unnötig hoher Preis. Er zahlt mit seiner Stromrechnung hauptsächlich für den Schuldendienst.

Aus diesem Grund kehrt man in GB bei dem Projekt Sizewell C wieder zu einem Bauherrenmodell zurück. Die angefallenen Baukosten werden zu vereinbarten Fertigstellungsterminen von dem Energieversorger bezahlt. Dem GÜ wird ein gewisser Prozentsatz für seine Leistungen eingerechnet. Dies entspricht einer Investition in Eigenkapital durch alle Stromkunden in ein Kernkraftwerk. Vorteil für die Stromkunden ist der Wegfall der enormen Finanzierungskosten. Nachteil ist die „Vorkasse“.

Im Zusammenhang mit der Situation in Deutschland könnte das Mankala-Modell, wie beim finnischen Kernkraftwerk Hanhikivi, besonders lukrativ sein. Dabei bilden mehrere Unternehmen eine Zweckgesellschaft zum Bau eines Kernkraftwerks. Sie übernehmen die Baukosten anteilig. Geht das Kraftwerk ans Netz, bekommt jeder Anteilseigner einen seiner Beteiligung entsprechenden Anteil elektrischer Energie zu einem Preis, der nur die angefallenen Kosten deckt. Er kann diese (kostengünstige) Energie selbst nutzen oder aber weiter verkaufen. Solche Anteile können auch sehr verlockend für z. B. Pensionskassen sein. Man erhält für seine Anlage einen stetigen, gut kalkulierbaren Zahlungsstrom über den Verkauf der Strommenge, an den Strombörsen oder an Stadtwerke etc.

Zusammenfassung

Es geht hier nur um einen Weg aus der verbockten Energiewende. Die Betonung liegt dabei auf „einen Weg“. Es gibt sicher noch viele andere, wenn man sich nur von der religiösen Fixierung auf Wind- und Sonne frei macht. Würde man 20 AP1000 Reaktoren bauen, käme man gerade auf den Betrag, den allein Deutschland als „Sondervermögen“ in die Bundeswehr steckt. Auf europäischer Ebene eher ein Trinkgeld. Bezüglich der Ukraine könnte „Der Westen“, vertreten durch USA, Korea, Japan und wer sonst noch will, seine Verbundenheit deutlich machen. Die Ukraine könnte – wie einst West-Berlin – zum Schaufenster der freien Welt gemacht werden – langfristig mit dem gleichen Effekt.

Man sollte auch die Binsenweisheit, daß die Ausgaben des einen, die Einnahmen der anderen sind, dabei nicht aus den Augen verlieren. Es wäre ein gigantisches Konjunkturprogramm für Osteuropa mit der Ukraine. Es liefert nicht nur preiswerte elektrische Energie, sondern schafft auch gut bezahlte Arbeitsplätze mit Zukunftsgarantie in einer Hochtechnologie-Branche.

Der Beitrag erschien zuerst auf dem Blog des Autors hier

 

 

Dumm. Blöder. Scholz

Dumm. Blöder. Scholz

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In der Tagesschau von gestern, vom 6.7. um 20:00 Uhr, hat Bundeskanzlers Scholz, nach dem die AfD die Weisheit der Sanktionen gegen Russland hinterfragt hatte, gekontert, die AfD sei die „Partei Russlands“. Diese Einlassung ist so dumm, so geschichtsvergessen, so leichtfertig, dass man nur das Gesicht verhüllen kann angesichts der Tatsache, dass diese Person an der Spitze unserer Regierung steht. Wie dumm und geschichtsvergessen diese Einlassung des Olaf Scholz ist, wird sichtbar, wenn man sich ein bisschen zurückerinnert. Da gab es doch mal jemanden auf Seiten der damaligen Bundesregierung, der einer großen Partei im Deutschen Bundestag vorgeworfen hat, sie sei die 5. Kolonne Moskaus. Albrecht Müller.

Das war Dr. Geißler, in den achtziger Jahren Generalsekretär der CDU. Er warf der SPD in der damaligen Nachrüstungsdebatte vor, sie sei die 5. Kolonne der anderen Seite, der Sowjetunion.

Wenn der heutige Bundeskanzler (SPD) ein bisschen Geschichtserinnerung schaffen würde, wenn er ein bisschen sensibel wäre, dann würde er das Etikett, das seiner Partei auf üble Weise angeheftet worden war, jetzt nicht einer anderen Partei anhängen.

Er würde sich daran erinnern, dass seine Partei das Etikett „Fünfte Kolonne Moskaus“ angeheftet bekam, weil sie sich für Verständigung einsetzte und weil es in der SPD starke Kräfte gab, die die Nachrüstung deshalb nicht mitmachen wollten, weil diese den mühsam begonnenen Entspannungsprozess zunichtezumachen drohte.

Offenbar gehen so viel Geschichtsverständnis und die erkennbare Notwendigkeit, den jetzigen Konflikt zwischen West und Ost politisch einzuordnen, über das geistige Vermögen unseres Bundeskanzlers. Deshalb ist die Überschrift dieses kurzen Beitrags nicht übertrieben oder gar unanständig – sie ist berechtigt.

P. S.: Der Vorwurf an eine andere Partei, die Partei Russlands zu sein, ist von allem schon geschilderten abgesehen, deshalb verwunderlich, weil sie aus dem Mund eines Politikers kommt, dessen Politik ganz wesentlich von den USA bestimmt wird. Die Sanktionen, die Beendigung der Entspannungspolitik, Aufrüstung, Waffenlieferungen – dies alles entspricht nicht der ursprünglichen Programmatik der Partei des Bundeskanzlers Scholz, er folgt den Wünschen der USA und der NATO. Um die anderen Parteien, die seine Regierung stützen und insbesondere auch um CDU/CSU steht es kein bisschen besser: der CDU-Vorsitzende Merz war vorher in Diensten des US Konzerns Black Rock, die Grünen sind völlig umgedreht und die reinsten Vertreter von NATO und Atlantiker Interessen. Und mit den anderen steht es nicht viel besser. Die Alliierten, die USA, die NATO haben in den letzten Jahrzehnten die Hoheit über den Stammtischen der regierenden Parteien und der größten Oppositionspartei erobert. Da gibt es leider nichts dran zu deuteln.

Weltwoche Daily: An die Bürger denkt man zuletzt

Weltwoche Daily: An die Bürger denkt man zuletzt

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„Weltwoche Daily Deutschland“ – Roger Köppels täglicher Meinungs-Espresso gegen den Mainstream-Tsunami. Mo-Fr ab 6 Uhr 30 mit der Daily-Show von Roger Köppel und pointierten Kommentaren von Top-Journalisten. Die Themen in dieser Ausgabe: Was sind die tieferen Gründe? Überflieger Politik der eigenen Interessen. An die Bürger denkt man zuletzt. Die EU, eine intellektuelle Fehlkonstruktion. Institutionalisierte Unehrlichkeit. […]

GRÜNER KLIMAWAHN ESKALIERT: „Zuflucht für Frierende!“ – Landkreise richten „Wärmehallen“ mit Feldbetten ein!

„Wirtschaftskriegerische Auseinandersetzung …“ „Totalausfall der russischen Gaslieferungen …“ „Warnung vor Preisexplosion beim Gas …“ „Ziel die Einheit und der Solidarität des Landes zu zerstören …“ „Die Regierung arbeitet an Möglichkeiten, die vielleicht  den Keil nicht so scharf in die Gesellschaft treiben …“ „Gas sparen, kürzer duschen, Heizungen überprüfen lassen …“ Nein, das sind keine Aussagen […]
Korrumpierte Justiz: Wie die CDU mit Harbarth das Bundesverfassungsgericht unterjochte

Korrumpierte Justiz: Wie die CDU mit Harbarth das Bundesverfassungsgericht unterjochte

anonymousnews.org – Nachrichten unzensiert

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Korrumpierte Justiz: Wie die CDU mit Harbarth das Bundesverfassungsgericht unterjochte

Die Berufung von Stephan Harbarth zum Vizepräsidenten und kurz danach zum Präsidenten am Bundesverfassungsgericht wirft eine Menge Fragen auf und wird als parteipolitische, dubiose CDU-Postenschieberei kritisiert – zu Lasten des Amtes, das in der Hierarchie nach Bundespräsident, Bundestagspräsident, Bundeskanzler und Bundesratspräsident rangiert.

Von Josef Kraus

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) und sein untadeliger Ruf geraten durch fragwürdige Urteile und Besetzungspolitik in Schieflage – der Vorwurf steht im Raum, dass die offenkundige Vermischung der drei Gewalten (Legislative, Exekutive und Judikative) mit dem seit Juni 2020 amtierenden Präsidenten des BVerfG, Stephan Harbarth, zusammenhängt. Ihm werden mangelnde Qualifikation und Eignung vorgeworfen; sein flotter Übertritt aus der Sphäre der Politik zum Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts ruft Zweifel hervor. Bislang wurden sie nicht ausgeräumt. Jüngere „Karlsruher“ Urteile, gerade des Ersten Senats, dem Harbarth vorsteht, sind besonders umstritten; der Verdacht liegt nahe, dass es mit dem Übergang Harbarths als Regierungshandlanger, der etwa den Migrationspakt durch den Bundestag peitschte, zum Gerichtspräsidenten zusammenhängt.

Denn bereits die Klimaschutz-Entscheidung des Harbarth-Senat vom 24. März 2021 (1 BvR 2656/18 u.a.) leitete nach Ansicht von Experten eine Art Grundrechtsrevolution ein, indem es die staatsgerichteten Freiheits- und Abwehrrechte der Bürger in der Sache zu einem knappen Gut erklärte, das der Staat zuzuteilen und zu verwalten habe. Auch die Entscheidungen dieses Ersten Senats zur „Bundesnotbremse“ und zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht, die bezeichnenderweise beide ohne mündliche Verhandlung ergingen, haben Grundrechtsexperten regelrecht schockiert.

Auch die Ernennung Harbarths im März 2018 zum Honorarprofessor der Universität Heidelberg ist nicht transparent. Harbarth war zu diesem Zeitpunkt Bundestagsabgeordneter der CDU für den an Heidelberg angrenzenden Wahlkreis 277 Rhein-Neckar. Und er war einer der stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, ehe er zum Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts berufen wurde – eine seltsame Karriere.

Ein Professorentitel ist zwar keine zwingende Voraussetzung für die Bestellung zum Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts. Laut Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) muss ein Richter dieses Gremiums mindestens 40 Jahre alt sein, und er muss die Befähigung zum Richteramt haben. Richter muss er zuvor nicht gewesen sein.

Seltsame Koinzidenzen

Und so ging alles glatt, sehr glatt, wie die Chronologie der Bestellung Harbarths zum Vizepräsidenten und später zum Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts zeigt: Stephan Harbarth ist promovierter Volljurist. MdB für die CDU war er von 2009 bis November 2018. Ab Juni 2016 war er stellvertretender Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Er galt als Merkel-Intimus.

Im März 2018 wurde er vom Senat der Universität Heidelberg auf Vorschlag der juristischen Fakultät zum Honorarprofessor ernannt. Passend im November 2018 wurde Harbarth zum Vizepräsidenten des BVerfG ernannt; im Mai 2020 zum Präsidenten des BVerfG. Eine Blitzkarriere, gekrönt mit Professoren-Titel und Präsidenten-Amt.

Ein Professorentitel ist nicht Voraussetzung für Harbarths Wahl nach Karlsruhe, aber er schmückt. Immerhin waren die vier noch in Erinnerung gebliebenen Vorgänger Professoren: Roman Herzog, Jutta Limbach, Hans-Jürgen Papier und Andreas Voßkuhle; hochgeachtet und kompetent. Da sollte Harbarth irgendwie wohl mithalten können, der als Wirtschaftsanwalt erfolgreich sein soll, aber nicht als Verfassungsexperte gilt. Zudem sollte bislang eine Professur für Unabhängigkeit stehen, die von einem Anwalt gerade nicht erwartet wird, der für seine Mandanten und Geschäfte zu kämpfen hat.

Im März 2018 dann also die Ernennung zum „Honorarprofessor“ der Universität Heidelberg. Wer die beiden externen Gutachter, die dafür nötig sind, waren und was diese geschrieben haben, ist nicht bekannt. Die Bild-Zeitung vom 30. Juni 2022 und andere Zeitungen wollten genau das wissen. Die Universität Heidelberg berief sich auf Daten- und Persönlichkeitsschutz und verweigerte die entsprechenden Auskünfte. Ob eine Auskunftspflicht besteht, wird der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg im Herbst 2022 entscheiden. Schon das ist fragwürdig: Was spricht dagegen offenzulegen, wer warum den Titel zugesprochen erhält? Es klingt danach, als sollte etwas verborgen werden. Der Datenschutz als Ausrede?

Nun hat unsere Redaktion die Angelegenheit anders aufgezogen und das Landeshochschulgesetz (LHG) von Baden-Württemberg zu Rate gezogen. (Es wurde übrigens im März 2018 vom Landtag novelliert). Hat Harbarth die in der Fassung von 2014 festgehaltenen Voraussetzungen für eine Honorarprofessur erfüllt? Dort heißt es in Paragraph 55: „(1) Die Hochschule kann Honorarprofessorinnen und Honorarprofessoren bestellen. Diese müssen die Einstellungsvoraussetzungen nach § 47 erfüllen, eine mindestens dreijährige selbstständige Lehrtätigkeit an einer Hochschule vorweisen …“

Wo ist die „dreijährige selbstständige Lehrtätigkeit“?

Eine vermeintlich eindeutige Regelung. Aber wie hat Harbarth die geforderte „mindestens dreijährige selbstständige Lehrtätigkeit“ vor März 2018 erfüllt, also vor seiner Ernennung zum Honorarprofessor? Laut Landeshochschulgesetz war das ja Voraussetzung. Aus den Vorlesungsverzeichnissen ließ sich das nicht eindeutig erschließen. Die Vorlesungsverzeichnisse seit 2004 der juristischen Fakultät weisen nur im Wintersemester 2009/10 eine Lehrtätigkeit von Harbarth auf. Danach hielt Harbarth – mit Unterbrechungen – Übungen. Er tat dies nicht „selbstständig“, sondern zusammen mit anderen Lehrenden.

Später, Harbarth war schon Honorarprofessor, im Wintersemester 2018/19, firmierte Harbarth erstmals als Prof. Dr. Stephan Harbarth – zusammen mit seinem Doktorvater Prof. Dr. Hommelhof hielt er eine Lehrveranstaltung zum „Personengesellschaftsrecht“; sicherlich sehr maßgeblich für seine Anwaltskanzlei, weniger für die Qualifikation als Verfassungsrichter. Später folgen Lehrveranstaltungen zusammen mit Anwälten als „Dr. Harbarth“. Schon für das Sommersemester (SS) 2019 ist keine Veranstaltung von Harbarth ausgewiesen. Im SS 2020 veranstaltete Harbarth wieder zusammen mit Prof. Hommelhof sowie anderen Lehrenden ein „Berliner Blockseminar“. In den Folgesemestern sind keine Veranstaltungen von Harbarth ausgewiesen. In der Summe heißt das: Harbarth hat als Honorarprofessor seit 2018 drei Lehrveranstaltungen gegeben – jeweils nicht „selbstständig“.

Aber das spielt ab 2018 ja keine Rolle mehr. Es geht um die Frage, ob Harbarth 2018 die Voraussetzung einer „mindestens dreijährigen selbstständigen Lehrtätigkeit“ erfüllt hat. Die Antwort der Universität vom 4. Juli 2022 an die hiesige brachte da keine Klarheit. Denn man vertröstete uns damit, dass als „selbstständig“ auch Hochschulveranstaltungen gelten, die mit anderen Dozenten zusammen durchgeführt wurden. „Selbständigkeit“ wird dabei sehr originell interpretiert. Wörtlich heißt es im Schreiben der Rechtsabteilung der Uni Heidelberg:

„Diese Lehre ist durchgehend ’selbstständig‘, weil nicht weisungsabhängig. Dass sie z.T. gemeinsam mit anderen Dozentinnen und Dozenten erbracht wird, ist unschädlich. Entscheidend ist allein, dass kein Dritter unzulässigen Einfluss auf Lehrinhalte und Methoden des Lehrbeauftragten bzw. Honorarprofessors nimmt.“

Wenn aber jede Lehre „selbständig“ ist, die keinem „unzulässigen Einfluss“ unterliegt, dann ist jede universitäre Lehre „selbständig“, da „unzulässiger“ Einfluss natürlich immer verboten ist; was soll dann also das Adjektiv „selbstständig“ überhaupt bedeuten?

Ist es nicht eher „fachliche Unabhängigkeit“, die gefordert wird? Oder wird da ein Begriff zurecht gebogen? Die rabulistische Abwehrschlacht der Uni Heidelberg geht weiter. Im übrigen sei die geforderte „Selbstständigkeit“ üblicherweise ein “Soll“, aber kein „Muss.“ Hier müsse, so die Antwort der Universität, ein „flexibler Maßstab“ gelten – zumal bei Personen, „die sich – wie Herr PräsBVerfG Prof. Dr. Harbarth – bereits durch eine herausgehobene hauptberufliche Tätigkeit in den Dienst des Gemeinwesens und des Rechtsstaats nehmen lassen.“ Man kann es auch so lesen: Für Dr. Harbarth wurde das Hochschulgesetz flexibel gehalten. Es enthält zwar Regelungen, aber eben flexible. Für Falschparker gilt diese Flexibilität nicht – wohl aber für Professoren, höchste Richter und Politiker auf dem Weg nach ganz oben. Kritiker können einwenden, dass man sich eben gegenseitig hilft in und um Heidelberg.

Auch sonst bleiben Fragen offen:

  1. Wenn Harbarth tatsächlich von 2018 bis heute kontinuierlich Lehrveranstaltungen gegeben hat, warum tauchen sie nicht in den Vorlesungsverzeichnissen auf?
  2. Warum tauchen die früheren angeblichen Lehrveranstaltungen ab 2004 nicht in den Vorlesungsverzeichnissen auf?
  3. Sowohl bei den Lehrveranstaltungen ab WS 2009/2010 als auch bei jenen drei in der Zeit der Honorarprofessur stehen jeweils eine Anzahl von Dozenten. Wurden da Lehrveranstaltungen gemeinsam oder parallel durchgeführt? Wurde das Konzept gemeinsam oder allein von Harbarth entwickelt? Wie wurden die Semesterwochenstunden (SWS) abgerechnet? Wurden sie nur für Harbarth angerechnet?
  4. Laut Landeshochschulgesetz muss die Universität „dem Wissenschaftsministerium jährlich über die Anzahl und über die Lehrtätigkeit ihrer Honorarprofessorinnen und Honorarprofessoren“ berichten. Wann wurden diese Berichte gesendet, was wurde berichtet? Vor allen Dingen: Warum macht  man diesen Bericht nicht zugänglich – ist es so vertraulich, wenn Harbarth lehrt oder wieder jener praktische Datenschutz?

Wieviel Regierungstreue verträgt „Karlsruhe“ noch?

Es sind keine Petitessen. Das Amt ist zu wichtig, als dass durch juristische Rabulistik getrickst und getäuscht werden dürfte. Es geht um Vertrauen. Dabei galten frühere Präsidenten als Säulen von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Ansehen und Vertrauen wuchsen – das eigentliche moralische Kapital des Gerichts. Das Gericht verfügt nicht über Machtmittel; seine Macht beruht auf dem Vertrauen der Bevölkerung, urteilte etwa der Staatsrechtler Josef Isensee: „Die Richter des Bundesverfassungsgerichts gelten als namhafte Persönlichkeiten, auch weil dies als gesellschaftliche und moralische Bedingung vorausgesetzt wird; sie zeichnen sich durch besondere Kenntnisse und Erfahrungen im öffentlichen Recht aus“, schreibt er in einem Aufsatz mit dem Titel „Bundesverfassungsgericht – Von der Unvermeidlichkeit des Vertrauens“. Harbarth, wir erinnern, ist Wirtschaftsanwalt; er ist Fachmann für Gesellschaftsrecht, also das Recht der juristischen Personen und sonstigen Personenvereinigungen des Privatechts – mit dem öffentlichen Recht oder gar dem Verfassungsrecht hatte er beruflich nie zu tun.

Und jetzt also präsidiert er das höchste Gericht. Die besondere Bedeutung des Bundesverfassungsgerichts bringt § 31 Abs. 1 BVerfGG zum Ausdruck: „Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden.“ Das Gericht ist Hüter des Grundgesetzes und der Rechte der Bürger gegenüber dem Staat. Das Bundesverfassungsgericht geht dabei über bloße Willkürkontrolle des Staates weit hinaus: Immer wieder hat das Bundesverfassungsgericht wegweisende Entscheidungen getroffen, die die Politik zum Handeln gezwungen haben. Immer wieder erzwangen die Richter Überarbeitung oder neue Gesetze und Sichtweisen, trieben die Politik vor sich her. Dabei geht es um die großen Fragen – Schwangerschaftsabbruch und Sterbehilfe, eingetragene Lebenspartnerschaft, Kunstfreiheit und Freiheit der Meinungsäußerung, um den Schutz des Privatlebens vor dem Staat in Urteilen zur Rasterfahndung, Volkszählung, Datenfreiheit und dem Schutz der Privatsphäre. Das Gericht war für alle politischen Lager unbequem: Es entwickelte sich zum Vorreiter für neue Lebensmodelle, indem es die eingetragene Lebenspartnerschaft nicht nur erlaubte, sondern in der Folge mit der Ehe praktisch gleichstellte und damit Konservative verärgerte; mit Entscheidungen zur Demonstrationsfreiheit, zur Berufsfreiheit, zum Eigentum oder zu Unverletzlichkeit der Wohnung aber stellte es dem übergriffigen Staat Barrieren auf.

Und in seinen zwei Abtreibungsentscheidungen – deren Inhalt der heutige Gesetzgeber faktisch ignoriert, ohne dass aber ein Bundesland oder 25 Prozent der Abgeordneten des Deutschen Bundestages klagen würden – stellte es sich schützend vor das ungeborene Leben.

Das Gericht entscheidet auch über das Verbot von Parteien und formulierte hohe Anforderung an ein solches Verbot, um den politischen Wettbewerb zu garantieren. Jüngst ließ es jedoch die AfD abblitzen beim Verlangen, wie andere Parteien auch bei der Besetzung hoher Parlamentsämter wie dem des stellvertretenden Bundestagspräsidenten oder im Hinblick auf Ausschussvorsitze gleichrangig berücksichtigt zu werden. War dabei Parteipolitik im Spiel? Umstritten ist die Wahl der Richter durch Politiker nach Absprache zwischen den politischen Parteien, insbesondere die rotationsmäßige Benennung nach Parteienproporz. So wurde schon der Wechsel des von 1999 bis 2011 als saarländischer Ministerpräsident amtierenden Peter Müller an das Bundesverfassungsgericht vom Verfassungsrechtler Hans Herbert von Arnim als „weiterer Schritt in den Parteienstaat“ kritisiert.

Nicht nur seither hat das Bundesverfassungsgericht an Ansehen verloren. Die Besetzung der Richterstellen erfolgte zunehmend nach Parteienproporz zu Gunsten grüner Politjuristen (etwa ab 2011 Susanne Baer, die vormalige Chefin des Genderkompetenzzentrums der Humboldtuniversität) und nicht mehr nach fachlicher Kompetenz. Immer geschmeidiger rückte es gerade in den jüngsten Jahren an die Regierungslinie, als ob es ansonsten um seine Entmachtung durch die Verlagerung der Entscheidungsfälle nach Brüssel bangen wurde. Es stützte den öffentlich-rechtlichen Rundfunk durch ausufernde Gebührenerhöhungen, wich im Klimaurteil nicht mehr im Geringsten von den Vorgaben der Regierung ab, sondern forderte sogar politisch hilfreich Verschärfungen. Im Urteil über Grundrechtseinschränkungen im Zuge der Corona-Regelungen rückte es von der bisherigen Grundhaltung ab, das Grundgesetz als Schutz des Bürgers vor einem immer übergriffigeren Staat zu verstehen: Das Gericht fällte Urteile, die seine bisherige Bollwerkfunktion als Bewahrer bürgerlicher Freiheiten in Frage stellten und ließ wie schon im Klimaurteil nur noch Begründungen aus dem Regierungsapparat gelten, nicht aber von unabhängigen Experten.

Während so Zweifel an Harbarth wachsen, kann die Bundesregierung mit ihm zufrieden sein. Auch im jüngsten Urteil läuft alles, wie man es sich in einem Kanzleramt nur wünschen kann. Zwar wurde die frühere Bundeskanzlerin Angela Merkel gerügt. Sie habe mit Ihrer Bemerkung, dass die Wahl des thüringischen Ministerpräsidenten Kemmerich (FDP) „rückgängig zu machen“ sei, gegen das Neutralitätsgebot verstoßen. Aber das Urteil kam Jahre zu spät. Das Bundeskanzleramt soll, so berichtete die Bild-Zeitung, einen Tipp erhalten haben und hat die Bemerkung von seiner Homepage entfernt; damit sei die Eilbedürftigkeit entfallen und das Urteil konnte verschleppt werden. Bis es der Rentnerin Angela Merkel auch egal sein kann. Man braucht eben nur den richtigen Honorarprofessor an der richtigen Stelle.

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