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Der menschenfeindliche CO2-Schwindel: Warum “Netto Null” rein gar nichts ändern wird
Der Einfluss des vom Menschen verursachten CO2 auf das globale Klima ist so verschwindend gering, dass sämtliche Maßnahmen zur Reduktion des Ausstoßes keine Wirkung haben. Andere klimatische Faktoren sind viel wichtiger als das Spurengas.
Eine Studie mit dem Titel “Human Versus Natural Influences on Climate and Biodiversity: The Carbon Dioxide Connection” von Professor W. Jackson Davis, veröffentlicht im Fachjournal Sci, zerlegt den CO2-Wahn mit nüchternen Zahlen: Seit 1750 stammen gerade einmal 1,57 Prozent der globalen Temperaturveränderung aus menschlichen CO2-Emissionen. Anders formuliert: 98,43 Prozent der sogenannten “Klimatreiber” sind natürlicher Herkunft – Vulkane, Wolken, Ozeane, Sonne, kosmische Strahlung, geologische Langzeitzyklen.
Davis formuliert es unmissverständlich: “Die restlichen 98,43 Prozent des Klimaforcing entstehen aus Quellen, die nichts mit anthropogenem CO2 zu tun haben.” Das bedeutet nicht weniger, als dass CO2 in Sachen Erwärmung eine Nebenrolle spielt – und zwar eine, die mit steigender Konzentration immer weiter schrumpft. Der radiative Einfluss von CO2 ist demnach nicht nur klein, sondern unterliegt dem Gesetz der abnehmenden Grenzwirkung.
Die Studie weist darauf hin, dass CO2 heute – bei 420 ppm – weniger als ein Drittel der Strahlungswirkung besitzt, die es noch 1750 hatte. Die höhere atmosphärische CO2-Konzentration führt paradoxerweise zu einer geringeren Erwärmungswirkung pro zusätzlichem Molekül, weil der Effekt der Sättigung greift. Dazu kommt ein weiterer Störfaktor für die Klimakatastrophen-Erzählung: 80 Prozent der durch CO2 “eingefangenen” Wärme werden durch Aerosole direkt wieder ins All zurückgespiegelt.
Ein weiteres Zitat von Davis bringt die Debatte auf den Boden der Tatsachen zurück: “Die Strahlungskraft von CO2 ist heute auf weniger als ein Drittel gefallen, weil der Effekt des CO2-Forcing bei höheren Konzentrationen abnimmt.” Sollte CO2 weiterhin exponentiell steigen – wie in den letzten 67 Jahren beobachtet – sinkt sein zusätzlicher Erwärmungsbeitrag ebenfalls weiterhin exponentiell. Das widerspricht frontal der politischen Annahme, dass mehr CO2 automatisch mehr Erwärmung bedeutet. Die Naturwissenschaft zeigt hier ein klares Gegenteil: Mehr CO2 bedeutet weniger zusätzlichen Einfluss.
Der Wissenschaftler betont zudem, dass lediglich 6,27 Prozent des CO2-Strahlungsforcings zwischen 1750 und 2020 auf menschliche Emissionen zurückgehen, während 93,73 Prozent natürlichen Ursprungs sind. In Kombination mit den empirisch geschätzten 25 Prozent CO2-Anteil am gesamten Temperaturforcing ergibt das die finale Zahl: 6,27 Prozent von 25 Prozent entsprechen 1,57 Prozent.
Besonders entlarvend ist der Hinweis auf die CO2-Gesamtenergie: Mit 420 ppm liefert CO2 gerade einmal 0,0058 Prozent der Energie an der Erdoberfläche. Gleichzeitig zeigt die geologische Langzeitperspektive über 425 Millionen Jahre eine negative Korrelation von r = -0,19 zwischen CO2 und Temperatur: Der CO2-Gehalt steigt, wenn es kälter wird, und fällt, wenn es wärmer wird.
Und für diese 1,57 Prozent an Erwärmungsbeitrag ruinieren Deutschland und die Europäische Union mit dem Energiewende-Umverteilungsprojekt “European Green Deal” die Wirtschaft und schaden ihren eigenen Bürgern, deren Lebensgrundlagen sie beschneiden. Der Netto-Null-Wahn bringt damit keine Veränderungen für das Klima selbst mit sich, hat jedoch gravierende Auswirkungen auf das Leben der Menschen und auf die Volkswirtschaft.
Der Drohnenangriff der Ukraine auf Putin mit 91 Drohnen hätte einen Atomkrieg auslösen können, von Alfredo Jalife-Rahme
Die “Diplomatie Hauptstadt der Welt”, von Manlio Dinucci
Von Mozart zur Transgenderideologie
(David Berger) Die Auflösung der Kultur in eine Welt der Dinge – eine Kritik des gegenwärtigen Materialismus. Interview mit SD Dr. Donatus Prinz von Hohenzollern-Emden, London. Dr. Donatus Prinz von Hohenzollern (Foto r.) ist nicht nur Chef des Familienverbands der Hohenzollernprinzen der Linie Emden, des modernen, weltoffenen Familienverbandes des Hohen Adels als neuem Modell des […]
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Winter statt globaler Verkochung: Grünes Hamburg komplett überfordert!
Hamburg versinkt im Schnee – und die Menschen brechen sich alle Knochen. Der rot-grüne Senat setzte auf Realitätsverweigerung und hat den Winterdienst sukzessive kastriert. Auch Streusalz hatte man aus Umweltschutzgründen verboten. Jetzt ist der Winter da und die Katastrophe ist perfekt.
Jahrelang haben die Hamburger Grünen Umweltschutz gepredigt – Salz sickere ja in den Boden und schädige Bäume und Pflanzen. Also verbot man es und setzte stattdessen auf abstumpfende Mittel wie Splitt. Das funktionierte in milden Wintern, aber nun, bei den angeblich heftigsten Schneefällen seit 15 Jahren, reicht das nicht mehr. Bis zu 20 Zentimeter Schnee, Dauerfrost und ständiger Tau-Frost-Wechsel haben Geh- und Radwege in Rutschbahnen verwandelt. Die Folge: Massenhafte Stürze, Verletzte in Krankenhäusern, abgesagte Beerdigungen, gesperrte Parks. Grün tut weh, könnte man meinen.
Die Stadtreinigung ist mit rund 730 Mitarbeitern und 360 Fahrzeugen im Einsatz – klingt vielleicht beeindruckend, ist es aber nicht. In den letzten Jahren hat Rot-Grün den Winterdienst systematisch ausgedünnt: Personal abgebaut und Fahrzeuge reduziert. Da haben die Klimafanatiker und Prediger der globalen Verkochung wohl nicht mit einem richtigen Winter mit Kälte, Schnee und Eis gerechnet: Ideologie scheitert an der Realität.
Die neue Stadtreinigungschefin Daniela Enslein räumt ein, dass der Dienst “nicht für Extremwetter geplant” sei. Der Winterdienst konzentriere sich auf die Räumung von Hauptverkehrsstraßen, Buslinien, Brücken, Gefällestrecken und ausgewählten Radwegen. Eine flächendeckende Räumung sei unmöglich. Enslein spricht von „sechs Volleinsätzen in Folge“ – eine Belastung, die es „die letzten Jahre nicht gegeben hat“.
Daher darf nun gnädigerweise bis zum 21. Januar auf Geh- und Radwegen wieder Tausalz gestreut werden: Verkehrssenator Anjes Tjarks (Grüne) erließ am 6. Januar eine Allgemeinverfügung, die den Einsatz von Tausalz auf Geh- und Radwegen bis zu diesem Zeitpunkt erlaubt. Allerdings werden die Bürger ermahnt „maßvoll Gebrauch vom Tausalz zu machen“. Die Zweite Bürgermeisterin Katharina Fegebank (Grüne) erinnert zudem an die Pflicht, die Gehwege zu räumen: „Die Stadtreinigung macht die Hauptverkehrsstraßen, Eigentümerinnen und Eigentümer machen den Gehweg.“ Wegewarte würden bereits kontrollieren. Geräumte Wege sind für Fegebank, „gelebte Solidarität“.
Hier setzt die scharfe Kritik der Opposition an. CDU-Fraktionschef Dennis Thering spricht vom Versagen Rot-Grüns: „Seit 5 Tagen liegt jetzt Schnee in Hamburg und die Stadt bekommt die Räumung einfach nicht hin. SPD und Grüne müssen sich dabei an die eigene Nase fassen: viele Straßen, Fuß- und Radwege in städtischer Verantwortung sind noch immer nicht geräumt. Vor Schulen, an vielen Haltestellen und zahlreichen anderen Orten ist es noch immer spiegelglatt. Das gefährdet viele Menschen und sorgt für zahlreiche Verletzte. Es ist wirklich peinlich, dass Hamburg diese Lage anders als andere Städte nicht in den Griff bekommt.“ Der Appell an Privatpersonen wäre viel wirkungsvoller, wenn der Senat seine eigenen Hausaufgaben machen würde. Die CDU fordert, „die Kräfte bei der Stadtreinigung zügig zu verstärken und weitere Räumfahrzeuge einzusetzen“. So unvorbereitet dürfe die Stadt „in keinen Winter mehr gehen“. Es ist allerdings höchst fraglich, ob ausgerechnet die CDU, die mittlerweile selbst giftgrüne Politik macht, die Stadt besser auf den Winter vorbereitet hätte…
Auch in den nächsten Tagen bleibt es winterlich. Die Temperaturen sollen niedrig bleiben, ein Sturmtief, das viel Schnee mitbringt, soll über Norddeutschland ziehen. Fegebank setzt dabei auf den „Gemeinschaftssinn“ der Hamburger: „Wenn wir da alle zusammenhalten, ist Hamburg besonders stark.“
Gaza und Trumps Verweigerung des Völkerrechts

Die anhaltenden Gräueltaten in Gaza und die Äußerung Trumps “Ich brauche kein Völkerrecht” zeigen, dass wir gesellschaftlich eine Reise in die Vergangenheit angetreten haben. Eine geschichtliche Einordnung. Donald Trump hatte in einem Interview mit der New York Times erklärt, dass es keine Grenzen für seinen globalen Einfluss gebe, dass nur seine Moral die Grenzen setze. […]
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Causa David Bendels vor dem Landgericht Bamberg – Top-Staatsrechtler Ulrich Vosgerau: Am 14. Januar geht es auch um den Rechtsstaat Deutschland!

Der Countdown läuft: Am 14. Januar findet vor dem Landgericht Bamberg (Oberfranken) der wohl wichtigste Meinungsfreiheits-Prozess des Jahres 2026 statt. David Bendels, Herausgeber/Chefredakteur des Online-Portals Deutschland-Kurier, und seine Anwälte gehen in die Berufung gegen das Willkür-Urteil des Amtsgerichts Bamberg in Sachen „Faeser-Meme“. Der Deutschland-Kurier sprach wenige Tage vor dem bedeutsamen Prozesstermin mit Top-Staatsrechtler Ulrich Vosgerau. Er vertritt den Journalisten zusammen mit zwei renommierten Strafrechtlern vor Gericht. Laut Vosgerau geht es um weit mehr als die Meinungsfreiheit – es geht auch um die Frage, ob Deutschland noch ein Rechtsstaat ist.
Deutschland-Kurier: Herr Professor Vosgerau, können Sie bitte erklären, warum und auf welcher Grundlage der Chefredakteur des Deutschland-Kuriers, David Bendels, im April 2024 vom Amtsgericht Bamberg zu sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt wurde? Worum geht es beim „Faeser-Meme“-Verfahren gegen Herrn Bendels konkret?
Vosgerau: Die Verurteilung erfolgte aufgrund der „Verleumdung einer Person des politischen Lebens“. Das Bundesinnenministerium hatte am 27. Januar 2024 auf X ein Bild geposted, auf dem die damalige Bundesinnenministerin ein Schild hochhält, auf dem die Worte „We remember“ stehen. Am 28. Februar 2024 erschien daraufhin auf dem X-Kanal des „Deutschlandkuriers“ eine satirische Verfremdung des Bildes; nun stand auf dem Schild: „Ich hasse die Meinungsfreiheit!“.
Deutschland-Kurier: Mit welcher Erwartung gehen Sie als einer der drei Verteidiger des DK-Chefredakteurs in die Berufungsverhandlung des „Faeser-Meme“-Prozesses am 14. Januar vor dem Landgericht Bamberg? Welchen Verlauf des Prozesses erwarten Sie?
Vosgerau: Das Urteil des Amtsgerichts Bamberg hat nicht nur bei Journalisten, sondern auch bei Rechtssachverständigen – und zwar ganz unabhängig von ihrer politischen Positionierung – für ein gewisses Entsetzen gesorgt. So sprach etwa DIE WELT von einem „Urteil wie aus einer Diktatur“. Das christliche Medienmagazin PRO meinte: „Dieses Urteil ist so peinlich, daß man es glatt selbst für Satire halten könnte. Und es ist in seiner Härte vollkommen abwegig.“
Der Vorwurf einer angeblichen Verleumdung ist bereits auf der rein strafrechtlichen Ebene, also auch ohne direkte Berufung auf die Meinungsfreiheit des Grundgesetzes, völlig abwegig. Denn der satirische Charakter der Äußerung ist auf den ersten Blick erkennbar und drängt sich dem Leser und Adressaten regelrecht auf.
Um den Vorwurf der „Verleumdung“ in dieser Fallkonstellation zu rechtfertigen, hätte der durchschnittliche Rezipient ja vernünftigerweise nicht nur annehmen müssen, Nancy Faeser habe wirklich ein Schild mit der entsprechenden Aufschrift hochgehalten, sich fotografieren lassen und verbreite dieses Foto nun von sich aus oder lasse es verbreiten. Nein, er hätte darüber hinaus auch noch weiter glauben müssen, die Worte „Ich hasse die Meinungsfreiheit“ seien, also in dem hypothetischen Sachverhalt, von Nancy Faesers Seite auch völlig ernstgemeint gewesen und nicht etwa ironisch und sie wolle der Welt nun ganz ernsthaft mitteilen, dass sie „die Meinungsfreiheit haßt“. Das hat aber natürlich niemand so verstanden, und hätte es jemand so verstanden, wäre er nicht ganz richtig im Kopf.
Daher erweist sich das Urteil des Amtsgerichts Bamberg als offensichtliches und grobes Fehlurteil. Ich kenne eigentlich keinen Juristen, der dies durchgreifend anders sieht. Deswegen verletzt diese Rechtsprechung auch die Meinungsfreiheit des Grundgesetzes und außerdem die Europäische Menschenrechtskonvention.
Auf die Grundrechte und die Meinungsfreiheit kommt es hier aber eigentlich gar nicht entscheidend an. Es würde dann entscheidend auf die Meinungsfreiheit ankommen, wenn diese satirische Äußerung der Redaktion ambivalent oder mißverständlich wäre, wenn irgendwie unklar bliebe, ob das wirklich eine Äußerung von Nancy Faeser ist oder vielleicht doch nur Satire. Dann würde gelten, daß das Strafrecht im Lichte der Meinungsfreiheit auszulegen ist, gewissermaßen im Sinne des Satzes „in dubio pro libertate“. Aber so liegt es hier nicht, weil der satirische Charakter der Äußerung völlig offensichtlich ist. Es wäre also auch dann keine „Verleumdung“, wenn im Grundgesetz gar keine Meinungsfreiheit vorgesehen wäre.
Ich erwarte daher, dass David Bendels vom Landgericht als Berufungsinstanz freigesprochen wird.
Deutschland-Kurier: Besteht die Überlegung, gegebenenfalls die frühere Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) als Zeugin im Berufungsverfahren zu laden?
Vosgerau: Nein. Zeugen braucht man, wenn ein bestimmter Sachverhalt unklar oder jedenfalls nicht erwiesen ist. Hier ist in der Tat nicht erwiesen, dass David Bendels überhaupt der Urheber der fraglichen Äußerung ist. Die Vermutung der Staatsanwaltschaft, er habe den Tweet höchstpersönlich und selbst gepostet, beruht im Wesentlichen auf der Berichterstattung der „Jungen Freiheit“, deren Redakteure jedoch schon aus Gründen des journalistischen Quellenschutzes nie zu dem Sachverhalt als Zeugen ausgesagt haben. Aber zu dieser Frage könnte ja Nancy Faeser nichts beitragen. Im Übrigen kommt es auf die Frage, ob es nun David Bendels persönlich war, ohnehin nicht an, da offensichtlich keine Straftat vorliegt. Es wäre daher meines Erachtens verfehlt, wollte das Gericht etwa in eine Beweisaufnahme darüber „einsteigen“, wer genau nun keine Straftat begangen hat.
Deutschland-Kurier: Warum ist die Veröffentlichung des Faeser-Memes („Ich hasse die Meinungsfreiheit!“) Ihres Erachtens nach von der Presse- und Meinungsfreiheit gedeckt?
Vosgerau: Die Formulierung, ein bestimmtes Verhalten sei „von der Presse- und Meinungsfreiheit gedeckt“, hat sich in den Medien weithin durchgesetzt und wird inzwischen auch von Juristen nicht selten gebraucht. Eigentlich ist sie wenig glücklich. Der freiheitliche Rechtsstaat beruht auf der Vorstellung der natürlichen Handlungsfreiheit der Bürger, die als dem Staat und der Rechtsordnung vorausliegend gedacht wird, und auf dem „rechtsstaatlichen Verteilungsprinzip“. Dieses besagt, dass staatliche und rechtliche Einschränkungen stets begründungsbedürftig sind und nicht übermäßig sein dürfen, die Ausübung der natürlichen Handlungsfreiheit und auch der Redefreiheit durch den Bürger ist hingegen nicht rechtfertigungs- oder begründungsbedürftig. Behörden, also z.B. Polizei und Staatsanwaltschaft, benötigen, um tätig werden zu dürfen, zunächst eine ausdrückliche Ermächtigungsnorm. Der Bürger braucht keine Ermächtigungsnorm, er übt seine natürliche Freiheit und Privatautonomie aus. Die Formulierung, eine bestimmte Äußerung sei „von der Meinungsfreiheit (noch) gedeckt“ klingt hingegen so, als müsse sich der Bürger auf die Meinungsfreiheit wie auf eine behördliche Ermächtigungsnorm berufen, um überhaupt den Mund aufmachen zu dürfen. Aber das ist eigentlich gar nicht der Fall.
Dennoch hat die Formulierung unter bestimmten Umständen einen guten Sinn. Wenn es nämlich so liegt, dass eine bestimmte Äußerung unter Umständen sehr wohl als „Verleumdung“ angesehen werden könnte, wenn die Buchstaben des Strafgesetzbuches durchaus erfüllt zu sein scheinen. Auch dann wird man nämlich keineswegs automatisch verurteilt, sondern auch dann wären die strafrechtlichen Vorschriften „im Lichte der Meinungsfreiheit“ und mithin äußerungsfreundlich auszulegen. Das heißt, wenn es irgendeine Möglichkeit der Interpretation einer Äußerung gäbe, die nicht strafbar wäre, so wäre „in dubio pro libertate“ eben von dieser auszugehen und entsprechend nicht zu verurteilen.
Hier liegt es aber umgekehrt so, dass es schon rein strafrechtlich keine Möglichkeit gibt, die offensichtlich satirische Äußerung so umzudeuten, dass sie auf eine „Verleumdung“ hinauslaufen würde.
Deutschland-Kurier: Glauben Sie an die Unabhängigkeit der Justiz im CSU-regierten Freistaat Bayern? Und wie „politisch“ ist das gesamte Verfahren? Welchen Einfluss kann die Politik ausüben?
Vosgerau: Nicht „die Justiz“ als solche ist unabhängig, sondern „die Richter“ sind es nach dem Grundgesetz wie nach der Bayerischen Verfassung. Staatsanwälte sind als Beamte und Angehörige der Exekutive grundsätzlich weisungsabhängig, wenn auch die direkte, auf einen Einzelfall bezogene Anweisung von Staatsanwälten durch den Justizminister im Falle ihres Bekanntwerdens regelmäßig politisch skandalisiert wird. Im Übrigen unterscheidet sich die Staatspraxis im Freistaat Bayern insofern erheblich von derjenigen der anderen Bundesländer, als der Justizstab hier zwischen Verwendungen im richterlichen und im Dienst der Staatsanwaltschaft hin- und herwechselt, was in anderen Bundesländern völlig unüblich ist. Ob dadurch die richterliche Unabhängigkeit auch auf die Tätigkeit der Staatsanwälte abfärbt, oder ob umgekehrt auch die Richterschaft zu einer gewissen Anpassungsbereitschaft gegenüber politischen Vorgaben erzogen wird, ist eine Frage, die wohl nur einzelfallbezogen zu beantworten ist.
Von der richterlichen Unabhängigkeit gilt im Grunde nach wie vor, was schon Friedrich Althoff, ein preußischer Spitzenbeamter und wichtiger Mitarbeiter Bismarcks, gesagt haben soll: „Ich habe kein Problem mit der Unabhängigkeit der Richter, so lange ich bestimme, wer befördert wird!“. Für die Beförderung von Richtern ist das Justizministerium zuständig, das hier natürlich nicht völlig willkürlich handeln kann, denn es gibt auch immer „Konkurrentenklagen“ von unterlegenen Mitbewerbern. Diese haben dann Aussicht auf Erfolg, wenn der vom Ministerium benachteiligte Beförderungskandidat hervorragende dienstliche Beurteilungen vorlegen kann. Für diese ist nun wieder der Gerichtspräsident zuständig.
In praktischer Hinsicht gilt also: die Frage nach der auch faktischen und nicht nur rein rechtlichen Unabhängigkeit der Richter im Freistaat Bayern ist weder eine Glaubensfrage, noch einer pauschalisierenden Antwort zugänglich. Hat man es z.B. mit einer 30-jährigen Frau zu tun, die sich ausrechnet, allein aufgrund der Frauenförderungspolitik eine steile Karriere vor sich zu haben, sofern sie sich nicht durch eigene Dummheit alles verdirbt, so wird deren Bereitschaft zur Rücksichtnahme auf wirkliche oder vermeintliche Wünsche der Staatsregierung erfahrungsgemäß größer sein als bei einem 55-jährigen Mann, der sich zweimal erfolglos um eine Beförderung bemüht hat, inzwischen zu alt ist, um noch etwas zu werden, und nicht mehr in dem Gefühl lebt, „seiner“ Regierung etwas zu schulden.
Deutschland-Kurier: Wie wird das Verfahren international wahrgenommen und bewertet?
Vosgerau: Die derzeitigen, objektiv sehr besorgniserregenden Entwicklungen in Deutschland – man denke etwa auch an das Verfahren gegen Norbert Bolz mitsamt einem völlig unsinnigen Hausdurchsuchungsbeschluß – werden v.a. in den USA laufend zur Kenntnis genommen. Das hat ja bereits die Rede des US-amerikanischen Vizepräsidenten Vance bei der Münchner Sicherheitskonferenz zum Ausdruck gebracht.
Deutschland-Kurier: Welche Bedeutung hat die „Causa David Bendels“ für die Presse- und Meinungsfreiheit in Deutschland?
Vosgerau: Es handelt sich hier ohne jeden Zweifel um ein zeitgeschichtlich wichtiges Verfahren. Es geht um die Meinungsfreiheit in Deutschland und um die Frage, ob die Bundesrepublik Deutschland gegenwärtig noch als freiheitlicher Verfassungsstaat im Sinne westlicher Demokratien gelten darf. Die erstinstanzliche Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe wie auch der Umstand, dass auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt hat, weil ihr die Bewährungsstrafe angesichts des „Unrechtsgehalts der Tat“ und „der Persönlichkeit d. Angeklagten“ als zu niedrig erscheint, deuten in eine andere Richtung. Daher ja auch das erhebliche Erschrecken über diese erstinstanzliche Entscheidung. Wir sind aber, wie gesagt, zuversichtlich, daß sie aufgehoben werden wird.
In einem wirklich gut funktionierenden System hätte hier selbstverständlich niemals ein Staatsanwalt einen Strafbefehl beantragen dürfen, und das Amtsgericht hätte niemals den Strafbefehl erlassen und noch viel weniger dann, auf den Einspruch des Betroffenen hin, diesen auch noch verurteilen dürfen! Denn allen bislang Beteiligten hätte bereits aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung völlig klar sein müssen, daß hier offensichtlich keine Straftat vorliegt. Weil aber kein System unbedingt immer wirklich gut funktioniert, gibt es ja Rechtsmittel und hier eben die Berufungsinstanz.
Deutschland-Kurier: Sollte das Urteil des Landgerichts Bamberg nicht zugunsten Ihres Mandanten ausfallen – wie würde es dann weitergehen?
Vosgerau: Dann werden wir Revision beim Bayerischen Obersten Landesgericht einlegen, das in Bayern – wieder eine landesrechtliche Besonderheit! – insofern die Funktion der Oberlandesgerichte übernimmt. Haben wir abermals keinen Erfolg, werden wir eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht erheben. Sollte diese nicht erfolgreich sein, werden wir im Wege der Individualbeschwerde nach der Europäischen Menschenrechtskonvention beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg die Verurteilung der Bundesrepublik Deutschland wegen einer Verletzung der Menschenrechte betreiben.
Deutschland-Kurier: Wir danken Ihnen für das Gespräch.
Prof. Dr. Ulrich Vosgerau, Jahrgang 1974, ist ein renommierter deutscher Top-Jurist und Staatsrechtler. Bundesweit für Schlagzeilen sorgte er mit seiner Kritik an der Flüchtlingspolitik 2015 („Herrschaft des Unrechts“) und durch seine Teilnahme am freiheitlichen Potsdamer Treffen 2023. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften (Universität Passau, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg) promovierte Vosgerau 2006 an der Universität Freiburg. Seine Habilitation folgte 2012 an der Universität Köln (Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht, Allgemeine Staatslehre und Rechtsphilosophie). Seit 2004 wirkt Vosgerau als Rechtsanwalt.
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Günther will Wahrheit staatlich vorschreiben, während Wegner lügt
Sie stehen für das Ende der bürgerlichen CDU, „Daniel Günther und die Zensur: Wird Schleswig-Holsteins Ministerpräsident zur Gefahr für Demokratie?“ Er forderte bei Markus Lanz ernsthaft das Ende der Presse- und Meinungsfreiheit. Gastbeitrag von Prof. Alexander Dilger. „Auf Lanz‘ Bemerkung, ob man soziale Medien „notfalls zensieren und im Extremfall sogar verbieten“ müsse, antwortet Günther eindeutig mit […]
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„Iran hasst den Islam“: Mullah-Regime vor seinem blutigen Ende?
(David Berger) Im Iran findet derzeit eine echte Revolution statt, und es gibt die größten explizit antiislamischen Proteste in der Geschichte. Die protestierenden Demonstranten übernehmen in Städten im ganzen Land die Kontrolle und das Regime steht nun vor einer realen Chance, zu stürzen. Warum schweigen die Medien in Deutschland weitgehend zu den Vorgängen? „Ohne X […]
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»Boden, Macht, Kapital« – Wem gehört Deutschland? (1)
Merz sorgt sich um Stromversorgung – in der Ukraine
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Merz sorgt sich um Stromversorgung – in der Ukraine
Zum Anschlag auf die Stromversorgung in Berlin schweigt der Bundeskanzler beharrlich. Am vergangenen Wochenende schrieb Merz dann doch einen Brief, in dem er „Angriffe auf die Energieversorgung“ beklagt. Dabei bezog er sich allerdings auf den Krieg in der Ukraine.
von Manfred Ulex
Der Stromausfall als Folge eines linksextremen Terroranschlags ist inzwischen behoben, Südwestberlin hat nach Tagen des Blackouts wieder Strom. Über den gesamten Verlauf der Krise hat man von Bundeskanzler Friedrich Merz jedoch nichts gehört.
Seit Samstag schweigt Merz – zumindest, was dieses Thema angeht. Zu einer historischen Katastrophenlage in der Bundeshauptstadt ist der Bundeskanzler fortwährend sprachlos geblieben. Geäußert hat sich Merz zu anderen Dingen.
In einem Brief vom Wochenende hatte Merz in der Tat über Angriffe auf die Energieinfrastruktur gesprochen – nur ging es dabei nicht um Deutschland. Stattdessen sorgte der Bundeskanzler sich um die Sicherheit der Energieversorgung in der Ukraine. Putin habe dort Angriffe „vor allem auf die Energieversorgung des Landes befohlen“, schreibt Merz in dem Brief an die Abgeordneten von Union und SPD, der Apollo News vorliegt. Die Ukraine befinde sich „am Rand einer humanitären Energiekrise“, warnt der Kanzler weiter.
Der Brief ist auf den vierten Januar datiert – einen Tag nach Beginn des Blackouts in Berlin. Während Merz also zur Energiekrise in der Ukraine beherzt Stellung nehmen kann, schweigt er beharrlich zu den Vorgängen in der eigenen Hauptstadt. Allgemein sprachlos war er aber nicht: So gratulierte Merz auf X am fünften Januar etwa dem Bundespräsidenten („Herzlichen Glückwunsch zum 70. Geburtstag, lieber Frank-Walter Steinmeier“), am Tag darauf erklärte er „die Sicherheit in der Arktis“ zur „Priorität für Europa“.
Zum linksextremen Terror in Berlin aber findet Merz keine Worte – auch am Mittwoch bleibt der Bundeskanzler angesichts eines historischen Anschlags auf die Bundeshauptstadt weiter sprachlos.
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Linksextreme basteln an bundesweitem Terror-Netzwerk
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Linksextreme basteln an bundesweitem Terror-Netzwerk
Der verheerende Brandanschlag auf das Berliner Stromnetz spaltet die linksextreme Szene. Frühere Vulkangruppen distanzieren sich von der Tat ihrer Nachfolger. Andere wollen ein deutschlandweites Terrornetzwerk schaffen.
von Matthias Böttger
Tagelang hat ein Stromausfall Teile Berlins lahmgelegt – und in der linksextremen autonomen Szene streitet man über Sinn und Unsinn des Terroranschlags, der zu dieser Situation führte. In Berlin scheinen verschiedene Vulkangruppen um die Deutungshoheit der Ereignisse zu streiten. Die mutmaßlichen Täter der Anschläge früherer Jahre halten die neue „Vulkanier“-Generation für illegitim und reklamieren die Urheberschaft der Bewegung für sich.
Gleichzeitig scheint es Bestrebungen zu geben, verschiedene Gruppen mit ähnlichen Zielen organisatorisch zu vereinen. Längst haben sich auch in anderen Teilen Deutschlands Anarchisten und Linksextreme zusammengefunden, um koordiniert Sabotageakte zu verüben. Sie sind dabei, ein bundesweites Terrornetzwerk aufzubauen.
Mit einer Erklärung auf der linksextremen Seite de.indymedia.org hat sich eine rivalisierende „Vulkangruppe der Jahre 2011“ von dem aktuellen Anschlag auf die Berliner Stromversorgung distanziert. „Unser Name“ werde „in einen Zusammenhang gestellt, (…) den wir nicht tragen“. Die öffentlich diskutierte Kontinuität der Taten seit 2011 gebe es genauso wenig wie eine ideologische Homogenität.
Am 23. Mai 2011 hatte sich erstmals eine Vulkangruppe mit der Bezeichnung „Das Grollen des Eyjafjallajökull“ zu einem Brandanschlag am Berliner Ostkreuz bekannt. Im Oktober desselben Jahres legten die „Vulkanier“ als „Das Hekla-Empfangskomitee (sic) – Initiative für mehr gesellschaftliche Eruptionen“, benannt nach einem weiteren isländischen Vulkan, Brandsätze an der Bahnstrecke Berlin–Hamburg sowie an verschiedenen Orten in Berlin.
Ob die Autoren des Textes diese Anschläge tatsächlich begangen haben, ist nicht klar. Jedenfalls knüpfen sie an die Kernthemen früherer Bekennerschreiben an. Infrastruktur sei für die Gruppe ein „Symbol und Träger militärischer Gewalt“ gewesen, bekräftigen die Autoren. Ihr Ansatz sei „defensiv gemeint“ gewesen – „auch wenn er als Angriff gelesen wurde“.
„Eskalation“ und „Zerstörung“ seien nicht ihr Ziel gewesen, lediglich „Unterbrechung“, „Störung von Normalität“ und „Sichtbarkeit von Verantwortung“. Durch den Ukraine-Krieg hätten sich die Bedingungen allerdings geändert. Adressaten der Sabotageakte seien nicht mehr so klar zu benennen.
„Aus Verantwortung“ habe man deshalb von Anschlägen „Abstand genommen“ und distanziere sich von den „Aktionen der letzten Jahre“. Schweigen zu dem Anschlag in Berlin sei derzeit als Zustimmung zu verstehen, darum äußere man sich nun. Die Kritik am Militarismus bleibe aber bestehen.
Damit geht die Diskussion, die innerhalb der linksextremen Szene um den Anschlag vom Wochenende geführt wird, in die nächste Runde. Jene Vulkangruppe, die sich auf der linksextremen Leipziger Plattform knack.news zu der Tat bekannt hatte, legte am Dienstag mit einer „Richtigstellung“ nach. Damit scheint sie ihre Sicht auf das Geschehen verteidigen zu wollen und betont, ihr Handeln richte sich „nicht gegen Menschen, sondern gegen eine Infrastruktur, die tagtäglich Menschen, Umwelt und Zukunft zerstört.“ Die eigentliche Gewalt sei strukturell und wirke täglich, „meist unsichtbar“. Der Anschlag breche als „Intervention“ mit der Normalität und müsse lediglich „verstanden“ werden.
Welche Taten genau den Vulkangruppen beziehungsweise einer spezifischen Gruppe zuzurechnen sind, ist derweil nicht abschließend geklärt. In Medien kursieren verschiedene Listen von Anschlägen, die sich teils auf Polizeibehörden und den Verfassungsschutz stützen. So veröffentlichte Michael Bröcker von Table Media auf X Ausschnitte einer „‚internen Analyse‘ für die Polizei“. Darin werden zehn „durchgeführte Anschläge“ aufgelistet, die Vulkangruppen zugerechnet werden. Weitere Taten, etwa aus dem November 2013 und dem Juni 2018, die an anderer Stelle mit dieser Bewegung in Verbindung gebracht wurden, fehlen in der Auflistung.
Bei den Bekennerschreiben werden laut Welt-Investigativteam „ideologische Distinktionsmerkmale“ sichtbar, aufgrund derer Sicherheitsexperten drei Gruppen beziehungsweise Täterstrukturen unterscheiden: eine primär „öko-anarchistische“, eine eher „anarchistisch-autonome“ und eine „anarcho-primitivistische“. In jedem der Bereiche könnte es wiederum Splittergruppen geben.
Die Anarchoprimitivisten lehnen Technologie als Herrschaftsinstrument grundsätzlich ab und wollen in vorindustrialisierte Zeiten zurückkehren. Ihnen könnten laut Welt die Anschläge auf Tesla sowie weitere aus den Jahren 2013 und 2018 zuzuordnen sein. Auch das aktuelle Bekennerschreiben weise stilistische Merkmale auf, die es in die Reihe dieser Terrorakte stellen und ideologisch geschulte Verfasser vermuten lassen.
Derweil hat sich auch das NRW-Pendant der Berliner Vulkangruppen, das „Kommando Angry Birds“, wieder einmal selbst einer Reihe von Straftaten bezichtigt. Am 5. Januar veröffentlichte die Gruppe ebenfalls auf de.indymedia.org ihr „Bekennerschreiben Nr. 7“. Seit Mai 2023 ist die Gruppe aktiv und hat sich immer wieder zu Brandanschlägen auf Anlagen der Deutschen Bahn bekannt. Der Verfassungsschutz NRW nennt die Gruppe eine technologiefeindliche, „linksextremistische Mitmachkampagne“.
Die Authentizität des Schreibens ist zwar schwer nachprüfbar – der Umfang der Publikation spricht aber eher für ein ernsthaftes Anliegen und echte Gefahr. In dem siebten Bekennerschreiben ist nun die Rede von „täglichen Angriffen“ durch Mikroplastik und synthetische Substanzen, gegen die man sich wehren wolle. Schon vor Wintereinbruch habe man daher einen Brandsatz an einem Umspannwerk in Erkrath, das unter anderem ein Industriegebiet versorgt, angebracht.
Ausführlich erklären die Terroristen ihr technisches Vorgehen und wie sie ihr Kürzel „KAB“ zusammen mit „SWITCH OFF“ (englisch für „abschalten“) an eine Wand gesprüht hätten. Die Parole gilt laut Tom Mannewitz als Erkennungszeichen und Plattform verschiedener Gruppen, wie er gegenüber der Welt in anderem Kontext erklärte. Auch das aktuelle Berliner Bekennerschreiben spielt mit dem Motto.
Ob eine Detonation des Aufbaus tatsächlich erfolgte, ist allerdings selbst den Tätern nicht bekannt. Jedenfalls sei ihnen der Nachweis gelungen, wie einfach das Umspannwerk unerkannt zu betreten war, behaupten die Autoren. Haftstrafen seien bei Aktionen wie diesen jedoch „eingeplant“. Polizei und Nachrichtendienste seien mit solchen und ähnlichen Strukturen ohnehin „bestens vertraut“.
Der Erklärung beigelegt ist ein 35 Seiten starkes Pamphlet, das den Widerstand in drei „Elemente“ gliedert: Aktivismus, um Fürsprecher in der Öffentlichkeit zu erhalten; Autonomie, um nicht von Industrie, Versorgungsnetzen und dem System abhängig zu sein; und schließlich Sabotage, da der „Aufbau von Alternativen“ vergeblich sei, wenn „direkte Angriffe“ auf das „industrielle System“ unterblieben.
Potenzielle Anschlagsziele sind demnach „Verkehr, Kommunikation, das Stromnetz, Pipelines, Fabriken, der Bergbau und Kraftwerke“. Ohne Fahndungserfolge würden die Folgen solcher Aktionen „die Regierung früher oder später derart blamieren, dass sie gezwungen wäre, mit Straßensperren, Verhaftungswellen, Videoüberwachung, Kommunikationsüberwachung, Einschränkungen der Meinungs- und Versammlungsfreiheit und ähnlichen Mitteln hart durchzugreifen“.
Lokale Aktionen von „mehreren Zellen“ sollten von einem „gemeinsamen Taktgeber“ koordiniert werden. Es bedürfe eines Mindestmaßes an Hierarchie – damit grenzt sich die Gruppe von Anarcho-Fundamentalisten ab. Wie diese Netzwerkstruktur aussehen soll und kommunizieren kann, wird bis ins Kleinste durchdekliniert, auch um die Geheimhaltung der Sabotageakte sicherzustellen.
Damit wird immer klarer: Linke Anarchisten versuchen, ein deutschlandweites Netzwerk für ihre Sabotageakte zu etablieren. Ihr Ziel ist eine Destabilisierung der Bundesrepublik, ihre Ausrichtung somit fraglos terroristisch.
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