Kategorie: Nachrichten
Ruf nach digitaler Impf-Überwachung am WEF

Deutlich wurde am WEF Tony Blair. Es brauche „digitale Infrastruktur zur Impfüberwachung.“ Denn neue Pandemien und neue Impfstoffe würden kommen. Sebastian Kurz netzwerkte inzwischen mit der Ukraine. Dort ist man bei der Digitalisierung ganz vorne dabei. Ein altes Kampfargument lautet, dass „Verschwörungstheoretiker“ dem Weltwirtschaftsforum in Davos vorwerfen würden, sich zu verschwören. Das behauptet allerdings niemand. […]
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Corona „Impfstoffe“ zeigen das völlige Versagen staatlicher Aufsicht über die Industrie

Die vergangenen drei Jahre haben uns gezeigt, wie vollständig staatliche Institutionen versagen, die die Bürger vor Schaden durch Konzerne schützen sollen. Tatsächlich wurde und werden diese Schutzfunktionen in immer mehr Bereichen aufgelöst. Die gravierenderen Beispiele dafür sind die Deregulierung der Finanz- und Energiemärkte, die uns mittlerweile seit mehreren Jahrzehnten massive Finanzkrisen bescheren und neuerdings auch […]
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Geplanter Anschlag auf Demokratie: Regierung schickt Krisensicherheitsgesetz in Begutachtung

Die Regierung will künftig nach eigenem Geschmack eine Krise ausrufen können, um dann per Verordnung durchregieren zu können. Jetzt versucht sie das “Krisensicherheitsgesetz” erneut durchzubringen und schickte es in öffentliche Begutachtung. Bürger können den “Mord auf die Demokratie” kommentieren. Zuletzt hängt es aber wohl an der SPÖ. Das Gesetz ist der österreichischen Regierung ein besonderes […]
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Ukraine-Konflik: „Diplomatie statt Waffenlieferungen!“ | Ein Kommentar von Marco Altinger
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Geistige Ergüsse aus „WEF-Davos“: Siemens-Chef will Fleisch-Konsum verbieten, Ex-Premier Blair „digitale Impfüberwachung“
Im Schweizer Davos sinnieren die globalen Eliten weiter über ihre Pläne für die künftige Weltgestaltung. Während Klima-Apologet und Multi-Millionär Al Gore sein weltweit aktives KI-Überwachungssystem von CO2-Emissionen propagierte und UNO-Chef Antonio Guterres radikale Klima-Maßnahmen sowie Zensur von Kritik einforderte, wünschten sich Siemens-Aufsichtsrats-Chef Jim Hagemann Snabe, dass (zusätzlich)mindestens eine Milliarde Menschen künftig auf Fleisch verzichten sollen.
Kein Fleisch und digitale Überwachung
Dies würde laut Snabe einen massiven Einfluss auf den Klimawandel bewirken, der dadurch angeblich abgebremst wird. Ganz im Zeichen der „Klimakrise“ standen auch andere Ideen und Forderungen beim WEF-Gipfel in Davos. So etwa die Propagierung der „15-Minuten-Stadt“ und dem Ende der individuellen, freien Mobilität. In solchen Städten soll durch Verbote, Strafen und Zwänge möglichst alles in nur 15 Minuten ohne Pkw und Co. erreichbar gemacht werden.
Doch dem nicht genug. Der britische Ex-Premierminister Tony Blair forderte den Ausbau von digitalen Überwachungslösungen, um besser zwischen „Geimpften“ und „Ungeimpften“ unterscheiden zu können. Besonders in Hinblick auf „künftige Pandemien“.
Habeck forderte Schweiz zu Waffenlieferungen an Ukraine auf
Der deutsche Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck nutzte den Gipfel der Reichen und Mächtigen sogleich, um seine Anti-Russland-Agenda weiter voranzutreiben. Hier übte der Flensburger Grünen-Politiker massiven Druck auf seinen Schweizer Kollegen Guy Parmelin aus, sich für Waffenlieferungen der Eidgenossen an die Ukraine einzusetzen. Dazu äußerte Habeck:
„Es wäre gerecht und hilfreich, wenn die Schweiz Munition zur Verfügung stellen würde.“
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) kündigte in ihrer Rede neue Schuldenexzesse an. Zu dem fast eine Billion Euro schweren Fonds NextGen EU, der den Bürger als angeblicher „Corona-Rettungsfonds“ verkauft wurde, wovon mittlerweile keine Rede mehr sein kann, sollen nun ein Europäischer Souveränitätsfonds sowie weitere Vehikel treten. Der einzige Zweck der Schaffung dieser neuen Instrumente dürfte in ungebremster Schuldenmacherei sowie dem weiteren Abzug von Souveränitätsrechten der einzelnen Mitgliedsstaaten hin zur Brüsseler Zentrale bestehen.

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EU-Sondertribunal gegen Russland – Heuchelei in Hochform

Mit großer Mehrheit fordert das EU-Parlament ein Sondertribunal zum Ukrainekrieg. Es soll russische Kriegsverbrechen ahnden, bis hinauf zu Präsident Wladimir Putin. Bindend ist die Resolution nicht – aber sie ist ein weiteres Mosaik in der Propaganda: Der einzige Zweck des Vorstoßes ist Zuspitzung und eine moralische Selbstüberhöhung, die bei näherer Betrachtung grotesk wirkt. Der Schritt trägt damit zur Eskalation bei, er wirkt einem Waffenstillstand eher entgegen und er entblößt die Heuchelei der Abgeordneten. Ein Kommentar von Tobias Riegel.
Zur Verteidigung der Forderung nach dem Sondertribunal und zur Darstellung des Ukrainekriegs als angebliche historische Einmaligkeit wurden von EU-Parlamentariern einmal mehr schwere verbale Geschütze ins Feld geführt, wie Medien berichten . Nicola Beer, Parlamentsvizepräsidentin und Abgeordnete der FDP nutzte etwa den auch in der Holocaust-Forschung genutzten Begriff vom „Zivilisationsbruch“, um das Vorgehen Russlands in der Ostukraine zu beschreiben:
“Russische Kriegsverbrecher kommen nicht ungestraft davon, denn Straffreiheit für diesen Zivilisationsbruch wäre die bitterste Niederlage der Völkergemeinschaft.“
Und der Grünen-Abgeordnete Sergeij Lagodinsky behauptete, Russland hätte die Ukraine bereits 2014 angegriffen – dabei wurde der Ukrainekrieg 2014 von westukrainischer Seite angefangen, als mit einer „Antiterror-Operation“ die von Russland unterstützten Bürger des Donbas angegriffen wurden, die sich der neuen Umsturzregierung in Kiew nicht unterordnen wollten. Lagondinsky sagte dennoch:
“Verbrechen fangen nicht an mit den Toten in Butscha, nicht mit Folterkellern in Cherson, nicht mit Filtrationslagern im Donbass. Verbrechen haben mit dem Angriff der russischen Truppen auf die Ukraine angefangen. Erst 2014, dann 2022.“
Auch der neue Verteidigungsminister Boris Pistorius sagte gerade laut Medien (in einem anderen Zusammenhang), Russland führe einen „grausamen Vernichtungskrieg“. Interessant ist aber auch, dass Pistorius Mitglied der (mittlerweile aufgelösten) deutsch-russischen Freundschaftsgruppe des Bundesrates war.
Die selektive Moral des EU-Parlaments
Wasser in die moralische Selbstbesoffenheit des EU-Parlaments gab der irische Linke Mick Wallace, der den Vorstoß für scheinheilig hält. Natürlich müsse Russland für seine Verbrechen zur Rechenschaft gezogen werden. Allerdings seien NATO-Staaten mit ihren Angriffskriegen gegen Jugoslawien, Afghanistan, Syrien oder den Jemen ungestraft davongekommen.
Es gibt keinen Krieg ohne Kriegsverbrechen. Seriöse Untersuchungen würden im Ukrainekrieg mutmaßlich schlimme Vergehen auf beiden Seiten aufdecken. Die russische Seite soll hier keineswegs abgeschirmt werden. Zentral für eine moralische und völkerrechtliche Einordnung der Vorgänge wäre aber eine Untersuchung der Vorgeschichte des Krieges, die von vielen Medien aggressiv abgewehrt wird. Wie fragwürdig der Versuch ist, den Ukrainekrieg als einen absoluten Sonderfall in der Geschichte der Kriege darzustellen und dass es in der Debatte eine massive „False Balance“ zugunsten der NATO-Kriege gibt, haben wir gerade in diesem Artikel beschrieben – dort wird auch betont, dass NATO-Verbrechen selbstverständlich nicht andere Verbrechen rechtfertigen.
Frieden ohne Russland nicht möglich
Zu einem Auskommen zwischen Russland und Resteuropa gibt es keine Alternative. Die Vermeidung einer zugespitzten Konfrontation und einer feindlichen antirussischen Propaganda ist kein Zeichen der politischen Schwäche. Gerade wer ein berechenbares Russland möchte, das in Frieden mit den Nachbarn lebt, darf diese Nachbarn nicht propagandistisch und militärisch so aggressiv gegen Russland in Stellung bringen, wie es in den letzten Jahren mit Unterstützung der USA geschehen ist. Zusätzlich wurde der Regionalkonflikt um Donbas und Krim von westlicher Seite vorsätzlich zu einem potenziell „großen Krieg“ ausgeweitet.
Wer Frieden in Europa möchte, der kann nicht die Sicherheitsinteressen Russlands vom Tisch fegen – das bedeutet nicht, dass man eigene Sicherheitsinteressen vernachlässigt: Ein dauerhafter Ausgleich muss her, doch der soll mutmaßlich vor allem im Sinne der USA verhindert werden. Die essenziellen Forderungen nach Verständigung und Kompromiss zwischen Russland und Resteuropa bedeuten nicht den Willen zur Unterwerfung unter ein „russisches System“. Sie sind vielmehr Ausdruck eines Verantwortungsgefühls für die gemeinsame Zukunft des Kontinents.
Dass die westliche Sanktionspolitik und die Waffenlieferungen das schlimme Leid der ukrainischen Zivilisten nicht lindern, sondern mutmaßlich verschlimmern und verlängern, ist offensichtlich (siehe hier und hier ). Darum konnten der Wirtschaftskrieg gegen Russland (mit seinen Folgen für die Bürger hierzulande) und die kriegsverlängernden Waffenlieferungen zu keinem Zeitpunkt moralisch begründet werden.
Russland und andere Staaten haben Strafgerichtshof den Rücken gekehrt
Russland zählt zu den Unterzeichnern des Vertrags zum Internationale Strafgerichtshof in Den Haag, zog das aber 2016 wegen der einseitigen Ausrichtung des Strafgerichtshofs wieder zurück. Laut damaligen Medienberichten sahen das 2016 auch andere Staaten so:
„Im Oktober hatten Gambia, Burundi und Südafrika ihren Austritt aus dem Gericht angekündigt, da er nach ihrer Ansicht einseitig gegen Afrika gerichtet ist. Neun der zehn bisher angestrengten Verfahren behandeln Verbrechen auf dem afrikanischen Kontinent. Das Gericht ignoriere die „Kriegsverbrechen“ westlicher Politiker völlig, hieß es. Immer wieder wird als Beleg für eine Voreingenommenheit des Strafgerichtshof dessen Weigerung erwähnt, den früheren britischen Premierminister Tony Blair wegen des Irak-Kriegs anzuklagen.“
NATO feiert „Tag des Vergessens“
Wegen des Rückzugs Russlands vom Vertrag für den Internationalen Strafgerichtshof möchte das EU-Parlament mit dem „Sondertribunal“ nun einen Ersatz schaffen. Weil es gut zu einem einzig auf Russland zugeschnittenen EU-Sondertribunal und der damit verbundenen Geschichtsvergessenheit passt, wird hier an eine nicht ganz ernstgemeinte Kurzmeldung erinnert, die kürzlich über unserem satirischen Nachrichtenticker gelaufen ist:
NATO feiert „Tag des Vergessens“
Der 24. Februar – also der Tag des Beginns des mit Abstand brutalsten und völkerrechtswidrigsten Angriffskriegs in der Geschichte – soll künftig ein NATO-Feiertag werden: der „Tag des großen Vergessens“.
„So zynisch es klingt, diesen Tag zum Feiertag zu machen, so zynisch ist es auch“, so ein NATO-Sprecher. Dennoch wolle man sich von dieser wichtigen Geste gegen homophobe, antisemitische Autokratien nicht abhalten lassen. Die Idee sei, alle vor dem 24.2.2022 datierten Angriffskriege aus der Historie zu streichen. „Das machen viele Medien ja bereits“, so der Sprecher weiter, „wir wollen das jetzt nur noch einmal offiziell feststellen.“ Damit würde man auch der russischen Propaganda entgegentreten, die eine „Vorgeschichte“ zum Ukrainekrieg konstruieren wolle.
Zu feiern gebe es am 24. Februar ja nicht nur die erheblichen Gewinne für die NATO-Führungsmacht USA, die ihr aus dem Wirtschaftskrieg gegen Europa zufließen. Erfreulich sei doch auch, dass mit der Streichung aller US-Angriffskriege aus der kollektiven Erinnerung eine erhebliche geistig-moralische Befreiung für westliche Kriegsverbrecher und beteiligte Journalisten einhergeht – das sei therapeutisch und könne Gräben überbrücken. „Es geht hier also um Werte, nicht ums Geld“, so eine NATO-Erklärung.
Titelbild: Minerva Studio / Shutterstock
Haben die USA Kiew schon Mittelstreckenraketen geliefert?
EU will alternativen Medien und kritischer Berichterstattung weltweit an den Kragen
Auf dem Treffen des Weltwirtschaftsforum in Davos drängte EU-Kommissarin Věra Jourová unter anderem zur Demonetarisierung von freien und alternativen Medien. Der Vorwand: Bekämpfung von “Desinformation” und “Hassrede”. Jourová betrachtet die EU dabei als absoluten Vorreiter und möchte irrwitzige Gesetze gegen kritische Fakten und Meinungsäußerungen auch gleich den USA und bestenfalls der ganzen Welt aufdrängen.
Nonkonformität gegenüber den von den regierenden Spitzenpolitikern (und dem Weltwirtschaftsforum) vorgegebenen Narrativen ist unerwünscht. Dies hat schon die massive Bekämpfung von sich mittlerweile als Wahrheit entpuppten angeblichen “Verschwörungstheorien” (z.B. Covid-19, mRNA-Genspritzen, WEF, Hunter Bidens Laptop und massive Zensur durch Facebook und Twitter) gezeigt. Auch in Deutschland buckelten die Mainstreammedien vor Impfstoffherstellern wie BioNTech und veränderten ihre Berichterstattung auf Zuruf von Big Pharma. Es waren vor allem die alternativen und freien Medien, die immer wieder auf kritische Erkenntnisse hinwiesen, während der Mainstream brav und folgsam auf Regierungslinie blieb. Man könnte dies auch als Totalversagen der sogenannten “vierten Gewalt” bezeichnen.
Doch dieses Versagen der Konzern- und Staatsmedien soll von der Politik dadurch belohnt werden, indem man den freien Alternativen endgültig den Geldhahn (nämlich die Finanzierung über die Werbung) zudrehen möchte. Zwar haben die meisten der freien Medien ohnehin keinen Zugang zum Perpetuum Mobile der Mainstreamer, die mittlerweile ein Konglomerat aus Medien- und Werbeunternehmen etabliert haben – auch Googles “AdSense” verweigert den kritischen Medien mittlerweile weitestgehend die Dienste. Geht es nach der EU-Kommissarin für “Werte und Transparenz”, Věra Jourová, sollen tatsächlich nicht nur die Vereinigten Staaten die EU-Regeln für sogenannte “Hassrede” übernehmen, sondern möglichst weltweit auch ähnliche Maßnahmen gegen die angebliche “Desinformation” durchgesetzt werden.
“Die europäische Werbeindustrie (…) hat bestätigt, dass sie diejenigen, die Desinformationen verbreiten, nicht monetarisieren oder mit ihrem Geld unterstützen wird”, erklärte Jourová stolz. Und das, obwohl sich die angebliche “Desinformation” der alternativen und freien Medien in der letzten Zeit immer wieder als richtig und wahr erwiesen hat, während die Mainstreamer jene waren, die immer und immer wieder nur den Narrativen der Eliten folgten und selbst zu Desinformationsschleudern wurden. Zensur findet eben auch heute noch in Europa statt – nur eben mit anderen Mitteln durchgesetzt. Dass Jourová an einer Stelle behauptete, für Politiker unliebsame Wahrheiten seien nicht automatisch Desinformation, darf vor allem in Anbetracht der vergangenen drei Jahre als blanker Hohn verstanden werden.
Dass die EU-Kommissarin in offenkundigem Größenwahn das totalitär anmutende EU-Vorgehen zur einzig wahren Lösung für die gesamte Welt erhebt, sorgt übrigens gerade in den USA für einiges Kopfschütteln. Dort nimmt man das sogenannte “First Amendment”, das einer Schaffung von Regularien gegen angebliche “Hassrede” widerspricht, nämlich vielfach noch sehr ernst:
Der Kongress darf kein Gesetz erlassen, das die Einführung einer Religion betrifft oder die freie Religionsausübung verbietet, oder die Rede- oder Pressefreiheit oder das Recht des Volkes einschränkt, sich friedlich zu versammeln und die Regierung um Beseitigung von Missständen zu ersuchen.
Stephan Brandner: Deutschland ist nur noch Weltmeister bei Regenbogenfähnchen & Armbinden

Im Bundestag fand am Donnerstag die erste Beratung des von der Bundesregierungeingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichenVerfahren im Infrastrukturbereich statt. Wir dokumentieren dazu die Rede des AfD-Abgeordneten Stephan Brandner, der vor allem die von der Bundesregierung vorgenommene Priorisierung der Infrastrukturprojekte kritisierte: „Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In der Not frisst der Teufel […]
Anwohner sauer auf Lützerath-Terroristen: „Die haben die ganzen Dörfer zugeschissen“
Den Menschen im rheinischen Braunkohlerevier rund um das geräumte Dorf Lützerath stinkt es nach dem Abzug der sogenannten Aktivisten buchstäblich gewaltig: „Die haben im Grunde die ganzen Dörfer zugeschissen“, klagt eine Anwohnerin laut „Rheinische Post“ (Düsseldorf).
Die Räumung von Lützerath ist abgeschlossen – jetzt haben Anwohner der kleinen Dörfer rund um den Tagebau einen Brief an Polizeipräsident Dirk Weinspach, Landrat Stephan Pusch und den Erkelenzer Bürgermeister Stephan Muckel geschrieben. Der Tenor: „Wir haben schlichtweg Angst“, zitiert die „Rheinische Post“.
Die „Aktivisten“ hätten auch in den Dörfern Keyenberg, Kuckum, Berverath sowie Ober- und Unterwestrich gehaust. „Sie rennen wie selbstverständlich in zwei Nächten durch die Dörfer, vermummt, schlagen Scheiben ein, beschmieren Wände und feuern Böller ab“, zitiert die Zeitung.
Barbara Oberherr – eine Anwohnerin, die als Sprecherin der Menschen in den Dörfern fungiert – sagte demnach: „Für uns fühlt es sich an wie in Hitchcocks ,Die Vögel‘. Da rennen nachts 100 bis 200 schwarz Vermummte durchs Dorf, rufen Parolen und werfen Böller. Die haben im Grunde die ganzen Dörfer zugeschissen, an den Häusern und auf den Feldern massive Schäden hinterlassen.“
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Und noch eine Studie zeigt: Wiederholte Covid-Impfungen stören das Immunsystem
Je länger die Impfkampagnen mit den experimentellen Covid-Vakzinen andauern, desto deutlicher wird die Schädlichkeit der Injektionen für das menschliche Immunsystem. Eine neue Studie verdeutlicht dies ebenfalls: Mit jedem weiteren Booster werden die Schäden größer.
Bereits seit vielen Monaten warnen Ärzte und Wissenschaftler vor der ständigen Verabreichung von den experimentellen mRNA-Covid-Impfstoffen. Dabei stehen nicht nur die permanenten Herzschädigungen im Fokus der Untersuchungen, sondern auch die Zerstörung des menschlichen Immunsystems. Diese wurde auch durch frühere Studien (z.B. hier und hier) bereits aufgezeigt. Mit jedem weiteren Monat der Verabreichung dieser Präparate an die Menschen, wird deutlicher, dass dieses Programm umgehend gestoppt und vollumfänglich untersucht werden muss.
Neue Forschungen an Mäusen liefern nun einen weiteren Beweis für eben jene Theorie, die von kritischen Wissenschaftlern frühzeitig geäußert worden war: Nämlich, dass fortgesetzte Covid-19-Auffrischungsimpfungen “die Immunantwort negativ beeinflussen” und “die neutralisierende Wirksamkeit” von Covid-19-Antikörpern und -Gedächtnis stark beeinträchtigen. Die Wissenschaftler warnen davor, dass die Fortsetzung von Covid-19-Auffrischungsimpfungen für diejenigen, die sich erneut mit Covid-19 infiziert haben, das Risiko einer “erhöhten Krankheitsschwere” birgt. Auch wenn sie mit sogenannten RBD (receptor binding domain)-Impfstoffen arbeiteten, gehen sie davon aus, dass wiederholte mRNA-Booster ganz ähnliche negative Effekte entfalten werden – immerhin hätten Studien bereits gezeigt, dass die Viertimpfung mit mRNA-Vakzinen keinen Vorteil bringt. Sie kommen daher zu dem Schluss, dass man bei der Verabreichung von Auffrischungsimpfungen Vorsicht walten lassen sollte. Die Autoren konstatieren:
“Unsere Ergebnisse zeigen, dass wiederholte Verabreichungen nach der Etablierung einer Impfstoffreaktion die antigenspezifische Reaktivität möglicherweise nicht weiter verbessern; stattdessen könnten sie zu einer systematischen Toleranz und zur Unfähigkeit führen, wirksame humorale und zelluläre Immunantworten auf aktuelle SARS-CoV-2-Varianten zu erzeugen.”
Die wiederholte Verabreichung der Genspritzen beeinträchtigt die Fähigkeit der Impflinge zur Abwehr des neuen Coronavirus also möglicherweise so massiv, dass sie bei darauf folgenden Infektionen schwerere Krankheitsverläufe erleben könnten, als dies ohne Impfung der Fall wäre. Davor warnten kritische Wissenschaftler und Mediziner schon frühzeitig. Auch wenn gesunde Menschen durch Covid-19 nicht ernsthaft gefährdet sind, so ist es doch auffällig, dass gerade vielfach Geimpfte häufig über langwierige Erkrankungen mit hartnäckigen und sehr unangenehmen Symptomen klagten und klagen. Für Risikopatienten mit schweren Vorerkrankungen wiederum kann eine Beeinträchtigung der Immunantwort die Gefahr von Komplikationen durch eine SARS-CoV-2-Infektion drastisch erhöhen.
Dennoch dürfte es sich hier erneut um eine jener kritischen und wichtigen Studien handeln, die von der herrschenden Politik geflissentlich ignoriert werden, weil sie nicht ins herrschende Narrativ passen…
Ein Jahr neue alte Meinungsfreiheit – ein Jahr Leipziger Urteil

Das Bundesverwaltungsgericht hob in einem Urteil von bundesweiter Bedeutung heute vor einem Jahr einen Münchner Stadtratsbeschluss auf, weil er das Grundrecht auf Meinungsfreiheit verletzt. Über die Folgen dieses Urteils und Reaktionen aus der Zivilgesellschaft und von Münchner Parteien berichtet Rolf-Henning Hintze
Als eine Münchner Gruppe vor mehr als fünf Jahren den Carl-Amery-Saal im städtischen Kulturzentrum Gasteig für einen Vortrag über die Vertreibung der Palästinenser von 1948 buchen wollte, erhielt sie am 26. Oktober eine höflich formulierte Absage: „Bitte haben Sie Verständnis dafür, das wir aufgrund der aktuellen politischen Diskussion in München rund um den Israel-Palästina-Konflikt, die BDS-Kampagne und Ausprägungen des Antisemitismus derzeit von Veranstaltungen aus diesem Themenumfeld absehen möchten.“ Hintergrund der Absage war ein damals vorliegender, jedoch noch nicht beschlossener Stadtratsantrag von SPD und CSU, städtische Räume nicht länger für Veranstaltungen zur Verfügung zu stellen, bei denen, Stimmen zu Wort kommen könnten, die sich mit der internationalen Boykott-Kampagne BDS (Boykott, Desinvestment, Sanktionen) „befassen“ und sei es auch nur im Diskussionsteil.
Fast fünf Jahre später, am 11. Oktober 2022, konnte dieselbe Wissenschaftlerin, Muriel Asseburg von der Stiftung Wissenschaft und Politik, dann aber ihren Vortrag halten. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20.1.2022 hob den Münchner Stadtratsbeschluss als unvereinbar mit dem Grundgesetz auf. Nach Meinung der Richter verletzt das Beschränken der Nutzung kommunaler öffentlicher Einrichtungen „aufgrund der Befassung mit einem bestimmten Thema“ das Grundrecht auf Meinungsfreiheit.
Daß dieses Urteil am Ende erreicht wurde, ist dem Engagement und der Hartnäckigkeit eines kleinen Münchner Kreises zu verdanken. Über vier Jahre lang ließ die kleine Gruppe nicht locker. Es fing damit an, dass die Gruppe, deren Mitglieder u. a. Pax Christi, Salam Shalom, Attac, der Humanistischen Union, dem Palästina Forums und der Linken angehören, eine Podiumsdiskussion „Wie sehr schränkt München die Meinungsfreiheit ein? Der Stadtratsbeschluss vom 13.12.2017 und seine Folgen“ in einem städtischen Saal veranstalten wollte, das Podium im Saal des Münchner Stadt- museums sollte paritätisch mit Befürwortern und Gegnern des Ratsbeschlusses besetzt sein. Über einen umstrittenen Ratsbeschluss müsse man doch wohl in einem städtischen Saal diskutieren dürfen, meinte die Gruppe und rief das Verwaltungsgericht an. Zur Überraschung vieler entschied das Gericht, die Stadt habe das Recht, städtische Räume für Nahost-Veranstaltungen zu verweigern.
Die Gruppe gab jedoch nicht auf. Dem Rat kompetenter Juristen folgend entschied sie sich, in die Berufung zu gehen. Und tatsächlich kassierte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im November 2020 das Urteil der ersten Instanz. Das Urteil war so sorgfältig begründet, dass namhafte Juristen eine Revision für aussichtslos hielten. Der Münchner Stadtrat aber wollte – jedenfalls mehrheitlich – die peinliche Niederlage nicht hinnehmen und ging, nunmehr mit einem privaten Anwalt, in Revision. In den Stadthaushalt wurden dafür 30.000 Euro eingestellt.
Am 20. Januar 2022 wies das Bundesverwaltungsgericht die Revison ab, und damit gilt in München wieder das Grundrecht der Meinungsfreiheit. Die Zivilgesellschaft nahm das Urteil mit großer Erleichterung und Lob auf, die meisten Stadtratsparteien jedoch, die 2017 den verfassungswidrigen Beschluss unterstützten, wichen einer Stellungnahme zum ersten Jahrestag aus.
Besonders hart ging der Münchner Rechtsanwalt Hildebrecht Braun, früher einmal Bundestagsabgeordneter der FDP, mit dem Münchner Stadtrat ins Gericht. In einer Stellungnahme für die Nachdenkseiten schrieb er:
Der Stadtrat von München meinte, er könnte und sollte die fortdauernde Diskriminierung von Palästinensern in der Westbank, in Gaza, aber auch in Israel selbst durch eine – bisher einmalige – Einschränkung der Meinungsfreiheit vor der öffentlichen Wahrnehmung in der Stadt bewahren.
Der Bundestag folgte diesem schlimmen Beispiel mit großer Mehrheit. Unser durch das Grundgesetz in Worte gefasstes Wertesystem erlaubt aber keine Differenzierung nach Sympathie für das eine oder das andere Land. Menschenrechte sind unteilbar. Ein Glück, dass sich unsere Justiz nicht von einem unheilvollen Trend in der Politik hat anstecken lassen.
„Juristisch nicht überraschend” findet Lothar Zechlin, Rechtsprofessor und Gründungsrektor der Universität Duisburg-Essen, die Urteile des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts . „Sie bestätigen, dass Meinungsäusserungen geschützt sind, so lange von Ihnen keine unfriedlichen Aktionen ausgehen, weil die argumentative Austragung von Konflikten eine wesentliche Voraussetzung für Demokratie ist.“
Die Israelitische Kultusgemeinde München ließ die Bitte um eine Stellungnahme zum Jahrestag unbeantwortet. Im vergangenen Jahr hatte allerdings ihre Präsidentin Charlotte Knobloch das Urteil „enttäuschend und unverständlich” genannt. Im Kampf gegen Antisemitismus bedeute es „einen schweren Rückschlag”.
Der Vorsitzende der „Jüdischen Stimme”, einer Organisation liberaler Juden in Deutschland bewertet das Urteil dagegen positiv. Wieland Hoban hob aber hervor, in Deutschland werde „ seit langem grundsätzliche Kritik an der Politik und dem ethnisch bedingten Staatsverständnis Israels auf verfassungswidrige Weise unterbunden”. Zum befürworteten Boykott sowie Sanktionen gegen Russland oder China sagte er, der gleiche Ansatz werde im Fall Israels durch den Antisemitismvorwurf tabuisiert und verhindert. „Das blockiert nicht nur berechtigte Diskussionen und Aktivismus, sondern entleert auch den Antisemitismusbegriff selbst”.
„Immense Bedeutung” hat das Leipziger Urteil für das Bündnis für Gerechtigkeit zwischen Israelis und Palästinensern (BIP) . Der Vorstand des BIP meint, auch wenn es ein weiter Weg bis zum Urteil in Leipzig gewesen sei, habe „es sich nicht nur für die Palästina-Solidarität in München, sondern in ganz Deutschland gelohnt. Das Ergebnis kommt allen zugute, die sich für die Rechte der Palästinenser einsetzen.”
Den Münchner Rathausfraktionen, die 2017 für den Beschluss und 2020 für das Revisionsverfahren stimmten, fällt es offensichtlich sehr schwer, Stellung zu nehmen. SPD, CSU, Grüne und FDP ignorierten die Bitte um eine Stellungnahme. Der Pressesprecher der Grünen antwortete allerdings noch mit einem einzigen schroffen Satz: „Wir beabsichtigen nach wie vor nicht, mit den Nachdenkseiten zu kooperieren.“
Keine Antwort kam von der SPD-Stadtratsfraktion. Bekannt ist jedoch, was der Münchner SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Roloff, von Beruf Jurist, als Teilnehmer einer öffentlichen Podiumsdiskussion der Humanistischen Union in der Diskussion auf eine Frage zum Leipziger Urteil sagte: „Es ist nicht so, dass die Meinung eines Gerichts immer die allein glückseligmachende ist – wieso gibt es denn Rechtsmittel, wieso gibt es denn Berufung, wieso gibt es denn Revision? Weil man immer sagen kann, das Urteil sehe ich anders. Und es wird Sie nicht überraschen: Nein, ich finde nicht, daß die Stadt sich entschuldigen muß – ich sage nicht, daß ich den Beschluss in allen Details und in allen Rechtsfolgen – ich hab auch da schon gesagt: in manchen Auswirkungen war ich mir nicht sicher. Aber auch da: Man kann unterschiedliche Auffassungen haben, auch in der Juristerei.“ Roloff löste mit dieser Äußerung hörbaren Unmut aus, weil das von vielen im Saal als Abwertung eines höchstrichterlichen Urteils aufgefaßt wurde.
Der Linksfraktion im Stadtrat, die von Anfang an – damals noch im Verbund mit der ÖDP – gegen den Stadtratsbeschluss war, fiel eine Antwort jetzt leicht. Stadträtin Brigitte Wolf erklärte, sie sei froh über die Aufhebung des der verfassungswidrigen Stadtratsbeschlusses. „Auch große Mehrheiten in Politik und Gesellschaft müssen immer auch die verfassungsrechtlichen Grundlagen respektieren. Auch wenn das im Einzelfall heißt, dass auch rechte oder rechtsextreme Veranstaltungen stattfinden können. Ich freue mich, dass erste Veranstaltungen in der Zwischenzeit stattgefunden haben, auch zum Thema BDS-Beschluss.“
Die Jüdisch-Palästinensische Dialoggruppe München, eine relativ kleine Gruppe, konnte seit Dezember 2017 keine städtischen Räume mehr für Veranstaltungen bekommen, berichtet Jochim Varchmin, einer ihrer Sprecher. Er vermutet, der Stadtrat habe damit die Wirkung Judith Bernsteins, dem bekanntesten Mitglied der Gruppe, unterbinden wollen. “Seit vor einem Jahr in Leipzig an einem historischen Datum, genau 80 Jahre nach der Wannssee-Konferenz, der Stadtratsbeschluss für nichtig erklärt wurde, sind für die Dialoggruppe in München wieder städtische Veranstaltungsräume offen.” Judith Bernstein, in Jerusalem geborene Tochter deutscher Holocaust-Überlebender, hat u.a. durch öffentliche Vorträge beeindruckt. Als sie am 3. Oktober 2017 – noch mehr als zwei Monate vor dem Stadtratsbeschluß – im städtischen Gasteig einen Vortrag über ihre Heimatstadt Jerusalem halten wollte, konnten die Veranstalter den Vertrag über die Saalbuchung nur mit einer Einstweiligen Verfügung durchsetzen.
Eine Gruppe, die in München des öfteren mit der Dialoggruppe zusammenarbeitet, ist der Arbeitskreis Palästina-Israel Salam Shalom. Auch ihr wurden mit dem Ratsbeschluss für Veranstaltungen zur israelischen Besatzungspolitik städtische Räume verweigert. Angela Krause, eine der Sprecherinnen, weist noch auf andere Folgen hin: „Eingeschüchtert folgten auch private Vermieter zunehmend diesen Vorgaben, zumeist derart, dass aufgrund der Raumabsage in letzter Minute keine juristischen Schritte unternommen oder andere Räumlichkeiten angemietet werden konnten.” Als ein Beispiel nennt sie einen Workshop am 17. März 2019 mit Prof. Moshe Zuckermann (Tel Aviv), der zur Vertiefung seines Vortrags (in einem privaten Saal) am Vortag in einer Gaststube im Glockenbachviertel stattfinden sollte. Die Wirtin der Gaststätte wurde von einer Münchner Gruppe aber so massiv eingeschüchtert, dass sie die Raumzusage kurzfristig zurückzog und der Workshop dort ausfallen musste. Ähnlich erging es Salam Shalom mit einer geplanten Veranstaltung am 15. November 2021 im Saal der Münchner AIDS-Hilfe. Einen Tag vorher sagte die AIDS-Hilfe den Saal plötzlich ab.
Das Münchner EineWeltHaus (EWH), in dem die meisten Nahost-Veranstaltungen stattfanden, verwies aus Zeitgtünden auf eine Erklärung vom vergangenen Jahr gleich nach dem Urteil, die das Urteil ausdrücklich begrüßte. Darin heißt es weiter, man sei durch den Stadtratsbeschluss besonders betroffen gewesen und „war damit konfrontiert, eine rigide inhaltliche Programmkontrolle durchzuführen. Veranstaltungen, die die desolate Situation von Palästinenser*innen in den israelisch besetzten Gebieten und in diesem Kontext regierungskritische Perspektiven auf die israelische Staatsführung beleuchten sollte, waren nicht zugelassen.”
Titelbild: nitpicker/shutterstock.com







