Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Kategorie: Nachrichten

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ESG ist der psychotische Tyrann der Investmentwelt

ESG ist der psychotische Tyrann der Investmentwelt

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Linnea Lueken und H. Sterling Burnett

Wenn nicht schnell gehandelt wird, werden sich die Bewertungssysteme für Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Environmental, Social, and Governance, ESG) hoffnungslos in unser tägliches Leben einfügen, und die Leute, die ESG vorantreiben, scheren sich einen Dreck um unser Wohlergehen.

Denjenigen, die mit der ESG-Bewegung noch nicht vertraut sind, sei gesagt, dass es sich dabei im Kern um einen Mechanismus handelt, „mit dem eine Kabale ideologisch ausgerichteter einflussreicher Interessen, die über nicht gewählte supranationale Organisationen arbeiten, versuchen, das globale Finanzsystem zu ihrem Vorteil ‚umzustellen‘.“ Unter Umgehung der nationalen Souveränität, der freien Märkte und der Rechte des Einzelnen arbeiten globale Regierungsorganisationen, die in sie eingebetteten Bürokraten und die Regierungen, die sie finanzieren und aus denen sie sich zusammensetzen, mit internationalen Unternehmen und Finanzeliten zusammen, um die traditionellen Finanzmethoden der Risikobewertung und der Zuweisung von Kapital und Krediten zu verändern. Im Rahmen eines ESG-Systems werden Unternehmen und wahrscheinlich bald auch Einzelpersonen willkürlich festgelegte ESG-Sozialkreditscores zugewiesen, die Finanzinstitute, Investment-Portfoliomanager und Big Tech als Richtschnur für Investitionsentscheidungen, Entscheidungen darüber, wer am Bankgeschäft teilnehmen oder Geschäftslizenzen erhalten kann und wer sich auf Social-Media-Plattformen engagieren darf, nutzen könnten. Im Grunde ist ESG ein Hintertürchen zu einer sozialen Kreditbewertung, die von der Regierung gefördert und in der Regel durch Vorschriften durchgesetzt wird.

ESG ist besonders an sozialer Gerechtigkeit und dem Ausstieg aus fossilen Brennstoffen interessiert, und eine Bewertung kann Ihrem Unternehmen zugewiesen werden, ob Sie es wollen oder nicht.

Unternehmen (und eventuell auch Einzelpersonen), die eine hohe ESG-Bewertung nicht erreichen, können bestraft werden; Banken können sich weigern, dem Unternehmen Kredite zu gewähren, oder die für das Unternehmen verfügbaren Kapitalinvestitionen einschränken. Auch der Zugang zu Steuergutschriften, Versicherungen, Zuschüssen und anderen Verträgen kann eingeschränkt sein. Personen mit niedrigen ESG-Bewertungen können auch aus sozialen Medien verbannt werden.

Obwohl der ESG-Investitionsrahmen als fürsorgliche, umweltbewusste Alternative zu traditionellen, ertragsorientierten Investitionen angepriesen wird, ist er in Wirklichkeit eine Waffe der Geistesgestörten, die der Verfolgung „weiser“ politischer Ziele Vorrang vor der Förderung des menschlichen Wohlergehens einräumt.

Nehmen wir zum Beispiel die Reaktion eines Analysten eines „Risiko-Intelligenz“-Unternehmens namens Maplecroft auf den jüngsten gewaltsamen Putschversuch in dem kleinen Inselstaat São Tomé und Príncipe. In einem Interview mit Rigzone sagte der Analyst: „Der Putschversuch ist unglaublich schädlich für die politische und ESG-Bilanz des Landes und wird wahrscheinlich Investoren in der aufstrebenden Öl- und Gasindustrie abschrecken.“

Vier Menschen sind tot, der Putschversuch wurde vereitelt, aber einige Experten denken an eine Investitionsmode.

Für normale Menschen ist das verrückt – aber für die weltweit führenden Regierungsvertreter und die Vorstandsvorsitzenden multinationaler Unternehmen ist ESG die Zukunft. Auf der jüngsten Klimakonferenz der Vereinten Nationen (COP27) war die Botschaft klar: Insbesondere die Nutzung fossiler Brennstoffe muss eingestellt werden, und die Finanzinstitute sollten dies durchsetzen.

Fossile Brennstoffe und ihre Derivate haben einen großen Teil der Welt aus der extremen Armut befreit, haben die Ernteerträge enorm verbessert, helfen dabei, sauberes Wasser und Transportmittel in die entlegensten Regionen zu bringen, helfen bei der Entwicklung von Medikamenten, sorgen für kostengünstige und saubere Heizungen, Klimaanlagen und Tausende anderer Dinge, die wir als selbstverständlich ansehen. Mehr als 4.000 Gegenstände und Produkte des täglichen Gebrauchs in den Industrieländern und in vielen Entwicklungsländern enthalten entweder fossile Brennstoffe als notwendigen Bestandteil oder werden vollständig aus fossilen Brennstoffen gewonnen. Selbst wesentliche Produkte, die nicht aus fossilen Brennstoffen gewonnen werden, werden oft mit Technologien entwickelt, hergestellt und geliefert, die auf fossile Brennstoffe angewiesen sind. Eine strenge Durchsetzung der ESG-Bestimmungen würde diese Chancen und die Entwicklung armer Länder unabhängig von ihrer politischen Stabilität aufhalten.

Der Schaden, den die ESG anrichten, wird jedoch nicht bei den armen Ländern Halt machen. Durch die Begrenzung von Investitionen in Öl- und Gasvorkommen im Inland werden sie auch die Energiepreise hoch halten, das Wirtschaftswachstum untergraben und die Vereinigten Staaten in eine gefährliche Abhängigkeit von ausländischen Energie- und Technologiequellen bringen.

Und es wird immer schlimmer. Neue Vorschriften der Biden-Regierung ermöglichen es, dass ESG-Überlegungen bei der Verwaltung Ihrer 401(k)-Rente eine Rolle spielen, und Ihr Arbeitgeber kann Ihr Geld standardmäßig in einen ESG-Fonds investieren.

Die überwiegende Mehrheit der Menschen, die in die Märkte investieren, sei es als Einzelpersonen oder als Teil einer privaten oder öffentlichen Rente, tun dies in der Hoffnung, die Renditen zu maximieren, um für einen sicheren Ruhestand zu sorgen, der ihnen die Möglichkeit gibt, nicht nur zu überleben, sondern zu gedeihen und ein gewisses Maß an Freiheit zu genießen, um ihre Träume nach der Pensionierung zu verfolgen. Indem die Regierung zulässt, dass ESG bei den Zielen von Banken, Investmentmanagern und Aktienportfolios eine Rolle spielen, erlaubt sie diesen Finanzeliten, das Geld anderer Leute zu verwenden, um ihre selbstgewählten sozialen und ökologischen Ziele zu verfolgen. Im Rahmen der ESG untergräbt die Regierung den treuhänderischen Standard, das Geld der Kunden zur Erzielung von Gewinnen als einziger gesetzlicher Leitlinie zu verwenden, um die Rendite für die Kundeninvestoren zu maximieren, und ersetzt ihn durch die sozialen oder ökologischen Ziele, die die Banken und Fondsmanager ihrer Meinung nach verfolgen sollten.

BlackRock, die größte Vermögensverwaltungsgesellschaft der Welt, die mehr als 10 Billionen Dollar verwaltet, ist nur eines von vielen Unternehmen, die ESG vorantreiben. Einige Hochschulen erstellen Lehrpläne für angehende Nachhaltigkeitsfachleute. Um Ihnen ein Beispiel für die Art von Menschen zu geben, die diese Berufe anziehen, hat eine Website für Nachhaltigkeits-Investitionen eine Liste von ESG-Jobs zusammengestellt, darunter einen, der die vielsagende Eröffnungszeile enthält: „Wollten Sie jemals ein Bodyguard sein, aber Ihnen fehlte die körperliche Kraft? Wenn ja, dann könnte eine ESG-Karriere Ihre zweite Chance sein“.

Glücklicherweise ist nicht alles schlecht und düster. Einige US-Bundesstaaten haben Gesetze erlassen, die es Finanzunternehmen mit ESG-Schwerpunkt verbieten, Geschäfte mit staatlichen und kommunalen Aufträgen zu machen. Und das Beste daran ist, dass es zu funktionieren scheint. Nachdem mehrere Staaten ihr Geld von BlackRock abgezogen hatten, wurde der Aktienkurs des Unternehmens herabgestuft, und es sieht sich weiterhin dem Druck von Öl produzierenden Staaten ausgesetzt, die nicht besonders begeistert sind von Plänen zum Ausstieg aus fossilen Brennstoffen.

ESG ist der psychotische Tyrann der Investmentwelt. Seine Befürworter nutzen emotionale Erpressung und Angst vor dem Klimawandel, um sich zum König der Unternehmen aufzuschwingen, während sie Unternehmen, die nicht im Gleichschritt mit der Agenda des Stakeholder-Kapitalismus sind, aus dem Geschäft drängen. Es ist ihnen egal, dass dies den Familien und den Armen in der Welt schadet. Deshalb dürfen wir sie nicht gewinnen lassen.

Originally published at Townhall.com

Linnea Lueken is a research fellow with the Arthur B. Robinson Center on Climate and Environmental Policy at The Heartland Institute.

H. Sterling Burnett, Ph.D., is the director of the Arthur B. Robinson Center.

Link: https://wattsupwiththat.com/2022/12/08/esg-advocates-have-unhinged-priorities/

Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE

 

FDA gibt versehentlich Ivermectin-Wirksamkeit zu

FDA gibt versehentlich Ivermectin-Wirksamkeit zu

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Noch immer behauptet die US-Behörde FDA, dass Ivermectin nicht gegen Covid-19 wirken würde. Doch die Studien, zu denen sie in diesem Zusammenhang verlinkt, sagen etwas anderes.  Die US-amerikanische Food and Drug Administration (FDA) ist weiterhin eindeutig: Ivermectin wirkt gegen Covid-19 nicht. So die oft widerlegte Behauptung auf der Homepage der FDA. Das will man auch […]

Der Beitrag FDA gibt versehentlich Ivermectin-Wirksamkeit zu erschien zuerst unter tkp.at.

Die gefährlichste Frau Deutschlands: Marie-Agnes Strack-Zimmermann

anonymousnews.org – Nachrichten unzensiert

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Die gefährlichste Frau Deutschlands: Marie-Agnes Strack-Zimmermann

Sie plädiert für militärische Eskalation gegenüber Russland und verhöhnt alle, die sich für eine Verhandlungslösung in der Ukraine einsetzen. Marie-Agnes Strack-Zimmermann ist eine Gefahr für Deutschland. Als Waffenlobbyistin sind ihr die Gewinnmargen der Rüstungsindustrie näher als der Frieden und das Wohl der Bürger.

von Gert Ewen Ungar

Sie ist Dauergast in deutschen Talkshows, wo sie zu immer härterer Aggressivität gegen Russland aufruft. Sie propagiert offen Russland als das “neue” Feindbild für die deutsche Bundeswehr. Strack-Zimmermann (FDP) betreibt in deutschen Medien Volksverhetzung und bekommt dafür Applaus nicht nur aus ihrer eigenen “liberalen” Partei, sondern auch von Teilen der Grünen, aus der SPD und selbstverständlich von der CDU/CSU. 

Auf den Vorwurf, Lobbydienste für die Rüstungsindustrie zu leisten, reagiert Strack-Zimmermann stets pikiert und beleidigt, weist so etwas weit von sich. Dennoch ist es eine Tatsache, dass Strack-Zimmermann als Vorsitzende des Verteidigungsausschusses gleichzeitig mit hohen Posten in Organisationen tätig ist, welche die Interessen der Rüstungsindustrie gegenüber den Regierenden vertreten. Sie muss als befangen gelten. 

Ihr Bild von Russland, ihr Bild von Russlands Präsidenten Putin ist von erschreckender Primitivität. Ihre Annahmen über Russen weisen zudem deutliche Parallelen zu einer Rassenlehre auf, die Hitlers Generalplan Ost zugrunde lagen: Der wilde, unberechenbare Russe, der im Gegensatz zu einer germanischen Ordnung steht. Äußerungen wie kürzlich im Bayerischen Rundfunk (BR) belegen Strack-Zimmermanns chauvinistische Haltung. “Putin ist alles zuzutrauen”, sagte sie beispielsweise in einem BR-Interview, in dem sie sich für ihren Tweet rechtfertigte, Russland habe jüngst Polen angegriffen.

Nach einem Raketeneinschlag in Polen war Strack-Zimmermann mit unter den ersten, die Russland auf Twitter “schuldig” sprachen. Den ursprünglichen Tweet hat sie doch wieder gelöscht, denn alles deutet inzwischen auf die Verantwortung der Ukraine. Nun ist es plötzlich nur noch ein bedauerlicher Kollateralschaden. Insgesamt bleibt Strack-Zimmermann jedoch bei ihrem Urteil. Letztlich ist “Russlands Überfall” auf die Ukraine daran schuld, dass eine ukrainische Rakete in Polen niedergegangen ist. 

Dass sie Russen alles zutraut, was dem rassistischen Klischee über Russen entspricht, macht sie in Sendungen wie Maischberger deutlich. Russen vergewaltigen, verschleppen, töten Zivilisten aus reiner Lust am Töten. Strack-Zimmermann behauptet, ohne beweisen zu wollen oder zu müssen. Im deutschen Fernsehen kommt sie damit durch. Das ist das eigentlich Erschreckende. Strack-Zimmermann bekommt Raum, um ihre unbewiesenen Anschuldigungen öffentlich vorzutragen. Belegen muss sie nichts davon. Sie könnte es auch nicht, denn das, was Strack-Zimmermann an Behauptungen anführt, ist unbewiesen und erfüllt damit den Tatbestand der Volksverhetzung.

Um den diskriminierenden und hetzenden Charakter ihrer Aussagen zu verstehen, stelle man sich nur für einen Moment vor, sie würde gerade einmal nicht über Russen, sondern über People of Color, Schwule oder Flüchtlinge sprechen. Es gäbe einen kollektiven Aufschrei in Deutschland – und zwar zu Recht. Dass dieser Aufschrei angesichts von Strack-Zimmermanns Behauptungen über Russen ausbleibt, verweist auch auf ein grundlegendes Wahrnehmungsproblem in Deutschland in Bezug auf diskriminierende, rassistische Stereotype gegenüber Russen und den übrigen Völkern in Russland.   

Dabei beweist Strack-Zimmermanns ursprünglicher Tweet, dabei belegen all ihre Aussagen, dass vor allem ihr alles zuzutrauen ist. Putin agiert deutlich rationaler und aufgeklärter als die Vorsitzende des Verteidigungsausschusses im Deutschen Bundestag. Die Behauptungen und Thesen Strack-Zimmermanns sind einseitig, unausgewogen, hysterisch und irrational. Es mangelt ihnen ganz grundlegend an politischer Vernunft. Ihr Blick auf Russland ist nahe am Wahn angesiedelt, durch ihre Lobbyarbeit ist ihr der neutrale Zugang zu nüchternen Fakten verstellt.

Strack-Zimmermann ist daher für Deutschland und Europa wesentlich gefährlicher als Putin, denn sie hat keine Skrupel gegenüber einer weiteren Eskalation und einer zunehmenden Aggressivität bei gleichzeitiger Verweigerung jeder diplomatischen Lösung des Konflikts. Russlands Positionen sind im Gegensatz zum wilden Kriegsgeheul Strack-Zimmermanns rational. Es geht um nationale Sicherheitsinteressen, die auch vor Beginn der militärischen Spezialoperation klar und offen formuliert wurden, auf die der Westen aber nicht reagierte. Das Fenster für Gespräche bleibt geöffnet, Strack-Zimmermann schlägt es nicht nur zu, sondern verunglimpft jeden, der sich für Verhandlungen ausspricht. Mit “dem Russen” sei nicht zu reden, lautet ihre zentrale Botschaft.

Strack-Zimmermanns Position richtet sich damit gegen die vitalen Interessen Deutschlands wie auch der ganzen Europäischen Union. Eine immer weitergehende Eskalation mag zwar im Interesse deutscher Rüstungskonzerne sein, für die Strack-Zimmermann lobbyiert. Im Interesse Deutschlands und des europäischen Kontinents ist eine Entwicklung hin zu einer immer umfassenderen militärischen Konfrontation, die zudem das Potential hat, sich zu einem dritten Weltkrieg auszuwachsen, aber nicht.  

Sie ist gut vernetzt sowohl mit den transatlantisch ausgerichteten deutschen Medien, die ihr bereitwillig Sendezeit für antirussische Propaganda einräumen, als auch mit den deutschen Waffenherstellern und den Förderern und Profiteuren einer deutschen Militarisierung. Sie trommelt für Krieg und immer mehr Krieg, für Waffenlieferungen an die Ukraine, der sie vollkommen unkritisch, ja verklärend gegenübersteht. Für Strack-Zimmermann gibt es keine unterdrückte Presse in der Ukraine, keine ausgeschaltete Opposition, keinen Beschuss von Zivilisten im Donbass mit westlichen Waffen, keine Lynchjustiz und keine Diskriminierung von russischer Sprache und Kultur. All das leugnet die Waffenlobbyistin.  

Es gibt für Strack-Zimmermann auch keine Vorgeschichte dieses gegenwärtigen Konflikts. Es gibt keine Zwischentöne. Ebenso wenig gibt es für sie fremde geopolitische Interessen. Die demokratische Ukraine kämpft gegen das autoritäre Russland und verteidigt damit angeblich sogar auch deutsche Werte. So schlicht, so primitiv ist das, was Strack-Zimmermann in deutschen Talkshows nicht müde wird zu äußern. Zusammenhänge leugnet sie mit dem Zweck, eine möglichst einfache und griffige Geschichte erzählen zu können, die von einem völlig unschuldigen Land erzählt, das von seinem bösen Nachbarn aus reiner Willkür und Unberechenbarkeit überfallen wurde. Eine naive Geschichte von Gut und Böse, in der Deutschland sich naturgemäß an die Seite der Guten zu stellen hat. Diese simplifizierte Geschichte trägt sie mit der Gestik vollkommender Seriosität vor. Ihr gesamter Auftritt, die gewählte Ästhetik, der sie sich bedient, dienen der Vortäuschung rationaler Sachlichkeit und seriöser Kompetenz. Nichts trifft so wenig auf Strack-Zimmermann zu wie diese beiden Attribute. Sie ist weder rational und vernünftig noch seriös. 

Im Gegenteil ist all das, was Strack-Zimmermann erzählt, eine monströse Verzerrung der tatsächlichen Abläufe und Fakten. Von der Realität ist das, was Strack-Zimmermann aus ihrem Talk-Show-Sessel zum Besten gibt, himmelweit entfernt. Natürlich erzählen die Falken im Bundestag, die Kriegstreiber Baerbock, Habeck und Hofreiter kaum etwas anderes als Strack-Zimmermann. Der Unterschied besteht darin, dass Baerbock und Habeck den Unsinn vermutlich glauben, den sie erzählen, während Frau Dr. phil. Strack-Zimmermann unterstellt werden kann, dass sie aus kühler Berechnung handelt. In dieser Berechnung ist das Wohl Deutschlands und Europas als Richtgröße nicht enthalten, zumindest ist es den Gewinninteressen deutscher Rüstungskonzerne weit untergeordnet.

Sie sei nicht käuflich, behauptet Strack-Zimmermann von sich selbst. Das allerdings wird von zahlreichen Fakten konterkariert. Der erste Hinweis ist ein ganz offenkundiger: Wer tatsächlich im Herzen derart lauter und angeblich nicht korrumpierbar ist, wie Strack-Zimmermann von sich behauptet, der tritt nicht in eine von Korruptions-Skandalen seit Jahrzehnten erschütterte FDP ein. In der deutschen Parteienlandschaft steht die FDP sogar noch vor der CDU emblematisch für politische Korruption. Man muss ein recht tolerantes, moralisch “flexibles” Verhältnis zu Korruption und Lobbyismus pflegen, um ausgerechnet diese Partei für sich als politische Heimat zu wählen. 

Neben ihrer Position als Vorsitzende im Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages, der unter anderem für die Beschaffung von Ausrüstung für die Bundeswehr zuständig ist, ist Strack-Zimmermann Mitglied des Vorstandes des Förderkreises Deutsches Heer. Der Zweck des Vereins “schließt das gemeinsame Bemühen um eine leistungsfähige nationale Industriebasis für die Ausrüstung des Deutschen Heeres und der deutschen Landstreitkräfte insgesamt mit ein”, ist der Selbstbeschreibung zu entnehmen. Ebenso wie die Gesellschaft für deutsche Wehrtechnik, bei der Strack-Zimmermann ebenfalls Mitglied des Präsidiums ist, ist der Förderkreis Deutsches Heer ein Lobbyverein.

Die Deutsche Gesellschaft für Wehrtechnik ist ein von der Rüstungsindustrie dominierter Verein, schreibt LobbyControl in seinem Lobbyregister Lobbypedia. Strack-Zimmermann ist darüber hinaus Vizepräsidentin der Deutschen Atlantischen Gesellschaft, einer Vereinigung zur Werbung für die NATO. Strack-Zimmermann befindet sich mit ihrer Lobbyarbeit offenkundig in einem nicht nur moralischen Interessenskonflikt mit ihrer Arbeit als Mitglied des Deutschen Bundestages im Verteidigungsausschuss. 

Erwähnt werden sollte in diesem Zusammenhang auch, wo Strack-Zimmermann nicht Mitglied ist. Sie ist in keiner Vereinigung Mitglied, die sich um irgendeine Form des Austausches oder der Zusammenarbeit mit Russland bemüht. Strack-Zimmermanns Blick ist nicht nur auf das transatlantische Bündnis, sondern auch noch auf Militär als vorrangiges Mittel für jegliche “Konfliktlösung” verengt. Wenn man nur einen Hammer hat, dann sieht aber leicht jedes Problem wie ein Nagel aus. Und wenn man als Rüstungslobbyistin bestens vertraut mit Waffen ist, dann sucht man für politische Konflikte eben auch am liebsten nur militärische Lösungen. 

Wenn sich Strack-Zimmermann über Russland äußert, äußert sie sich nur auf Grundlage einseitiger, propagandistischer Informationen. Diese Desinformation verbreitet sie weiter. Im Gegensatz zu Baerbock hat Strack-Zimmermann eine wissenschaftliche Ausbildung abgeschlossen. Sie weiß um die sachlichen Defizite der von ihr verbreiteten Positionen. Sie handelt in voller Absicht. Entsprechend sollte sie dafür auch zur Verantwortung gezogen werden.

Der Paragraph 130 des Strafgesetzbuches wurde erst kürzlich verschärft. Ganz unabhängig von ihrem persönlichen Interessenskonflikt als Waffenlobbyistin im Verteidigungsausschuss ist die substanzlose Propaganda, die Marie-Agnes Strack-Zimmermann in der Öffentlichkeit vorträgt, offenkundig volksverhetzend. Sie ist objektiv in der Lage, den öffentlichen Frieden zu gefährden. Sie leugnet obendrein die Kriegsverbrechen, die durch die Ukraine begangen wurden und weiter begangen werden. Es ist völlig klar: Von dieser Frau geht eine Gefahr für Deutschland und Europa aus.

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Biden-Wahlkampf: So funktionierte Twitter- Zensur

Biden-Wahlkampf: So funktionierte Twitter- Zensur

Schon lange bestand der Verdacht, dass es auf Twitter jahrelang zu politisch motivierten Löschungen von Inhalten und Konten kam. Der Blogger Matt Taibbi legte nun die Unverfrorenheit offen, mit der die Biden-Partei auf die Plattform regelmäßig einwirkte.

Die linken Demokraten hatten einen nahezu grenzenlosen Zugang zu inoffziellen Tools, mit denen sich die Reichweite von Beiträgen & Nutzerkonten verändern ließ, auch weil der Konzern eine politische Schlagseite besaß. Besonders deutlich war dies laut Taibbi, als kurz vor der Präsidentschaftswahl brisante Enthüllungen zu schwindligen Deals von Hunter Biden an die Öffentlichkeit kamen. Ein Aufdecker-Artikel der “New York Post” konnte auf Twitter nicht geteilt werden, als Begründung hielt her, dass die Infos angeblich über Hacker-Aktionen gewonnen wurden. Interne Mails sollen nun belegen, dass das nurein Vorwand war.

Schweigen zu mutmaßlicher Wahlmanipulation

In Wahrheit war den früheren Twitter-Mitarbeitern die Nähe zur Partei wichtiger als die Meinungsfreiheit. Taibbi kündigt an, Belege auch für die Kaltstellung oder Förderung bestimmter Konten in der internen Kommunikation gefunden zu haben, die er demnächst aufdecken will. Die Kunde über die fragwürdigen Praktiken verbreitete sich auch deshalb weil Neo-Twitter-Chef Elon Musk die Enthüllung auf seinem Profil teilte. Angesichts des knappen Ausgangs in einigen Bundesstaaten könnte Manipulation die Wahl von Biden abgesichert haben. Während sich viele Konservative & alternative Medienmacher bestätigt sehen, schwieg etwa der ORF noch nach Tagen zur brisanten Causa …

Das Märchen vom „Reichsbürger-Putsch” und den bösen Rechten

Das Märchen vom „Reichsbürger-Putsch” und den bösen Rechten

anonymousnews.org – Nachrichten unzensiert

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Das Märchen vom „Reichsbürger-Putsch” und den bösen Rechten

Im inszenierten Reichsbürger-Putsch kommen immer mehr Details und Ungereimtheiten der staatlichen Skandalisierung ans Licht. Trotzdem wird das Rad jetzt nochmal weitergedreht. Jetzt geht’s gegen die Alternative für Deutschland.

von Christina Baum

Es scheint diesem heutigen politischen System in Deutschland wahrlich keine Geschichte hanebüchen genug zu sein, um nicht damit das Volk in die Irre zu führen. Das Märchen von einem Putschversuch angeblicher Reichsbürger, teilweise schon im Rentenalter, ist dermaßen absurd und lebensfremd, dass es nicht mal zur Belustigung von Kindern mehr geeignet ist, bei den Erwachsenen allerdings, erfreulicherweise, zum weiteren Aufwachprozess beitragen dürfte.

Allmählich dämmert es wohl auch dem letzten, dass es sich hierbei um eine mehr als billige Inszenierung handelte. Just zwei Tage, nachdem uns durch den Messermord an der 14-jährigen Ece S. erneut in nicht schlimmer denkbarer Grausamkeit die katastrophalen Folgen einer verantwortungslosen und gemeingefährliche Migrationspolitik in diesem Land vor Augen geführt wurden, präsentiert uns der Staat die angebliche wahre Gefahr – natürlich wieder die von rechts, von gaaanz weit rääääächts.

Selbst der DDR-Führung hätte die Schamesröte im Gesicht gestanden

Um dieses übersetzte Narrativ aufrecht zu erhalten, scheut man inzwischen nicht einmal mehr davor zurück, Existenzen – sozial wie auch beruflich – zu zerstören, wenngleich schon jetzt abzusehen ist, dass am Ende der Ermittlungen festgestellt werden wird, dass für die Bundesrepublik nie eine reale Gefahr ausging. Auch wenn unsere Justiz selbst vom linken Zeitgeist infiltriert wird: So intakt und unabhängig sind unsere Gerichte noch, dass sie um diese Feststellung wohl nicht umhinkommen werden.

Dass hier bundesdeutsche Medien vorher über eine angeblich hochgradig sicherheitsrelevante Staatsschutzmaßnahme informiert wurden und sich jetzt, als Lohn dieser Bevorzugung (die an die „embedded journalists” im US-Irak-Krieg erinnern, die ins ausgesuchten Propagandaeinheiten mit an die Front durften), fleißig an der medialen Vorverurteilung der Beschuldigten beteiligen, unterstreicht, dass es sich hierbei vorwiegend um eine PR-Aktion des polit-medialen Komplexes handelte. Und zwar eine, die selbst der untergehenden DDR die Schamesröte ins Gesicht getrieben hätte.

Die hier eigentlich beabsichtigte Machtdemonstration, die klar signalisieren soll, dass man Oppositionelle abräumen und Andersdenkende auch ohne tatsächliche Bedrohungslage und völlig willkürlich überfallen und einsperren kann, wandelt sich hoffentlich ins Gegenteil. Geht es einer Frau Faeser eher darum, dem steuerzahlenden Bundesbürger mit stolzer Brust zu präsentieren, wie eindrucksvoll der „Kampf gegen rechts” geführt wird? Oder war das Ziel dieser Show am Ende wieder nur, die AfD zu diffamieren und sie in eine terroristische Ecke zu zerren? Erste Ansätze hierzu verbreiten die Medien bereits.

Oppositionelle abräumen, die AfD kriminalisieren

Während immer weniger Deutsche an das Gespenst des rechtsextremistischen Terrors glauben wollen, fragen sich hingegen viele eher, wofür die rund 3.000 am Mittwoch eingesetzten Polizisten sonstwo alles eingesetzt werden können. Hätten sie nicht besser Abschiebungen von kriminellen Migranten durchführen, Frauen und andere Unschuldige beschützen oder auf andere Weise reale, ureigene deutsche Interessen vertreten sollen?

An Frau Faeser & Co.: Es ist nicht unsere Aufgabe als Politiker und Gesellschaft, uns den Vorverurteilungen gegenüber den jetzt Inhaftierten anzuschließen und das Vorgehen der Behörden vorbehaltlos als rechtens anzusehen. Unsere Aufgabe bleibt es, diejenigen anzuprangern, die Vergewaltigungen und Morde an unschuldigen Mädchen zu Randnotizen und zu ganz alltäglichen Vorkommnissen in diesem Land verkommen lassen wollen. Die Täter heißen Söder, Kretschmann und Scholz. Davon sollte uns keine noch so an den Haaren herbeigezogene Lügengeschichte ablenken können.

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Ex-Mainstreamjournalistin Liza Ulitzka über Verfall des journalistischen Ethos in Europa

Ex-Mainstreamjournalistin Liza Ulitzka über Verfall des journalistischen Ethos in Europa

Nach einem mehrjährigen Aufenthalt in Ägypten war Mainstreamjournalistin Liza Ulitzka entsetzt darüber, welche Entwicklung der Journalismus in Europa genommen hat: Vor allem die Rolle der Mainstream-Medien in der Corona-Krise verdeutlichten ihr, dass es neue Medien braucht, die nicht den Regierenden, sondern allein der Bevölkerung dienen sollen. Welchen Grundsätzen der Journalismus eigentlich folgen sollte, erörtert Ulitzka im Interview mit Max J. Pucher von Sovereign Media.

Ein Interview mit Max J. Pucher / Sovereign Media

Nachdem sie als Journalistin bei PULS4 und anderen Medien gearbeitet hatte, lebte Liza Ulitzka drei Jahre in Ägypten um von dort über den arabischen Frühling zu berichten.

Nach ihrer Rückkehr war sie über den Verfall des journalistischem Ethos in Europa sehr erstaunt. Durch die Rolle der Medien während der Corona-Krise wuchs ihre Überzeugung, dass ein neuer Journalismus, der nicht von Oligarchen und Politik instrumentalisiert wird, aufgebaut werden muss.

Informationsflut, Sensations- und Erziehungsjournalismus, das Fokussieren auf Katastrophen ohne konstruktive Lösungsansätze, politische und wirtschaftliche Korruption in den Medienhäusern haben keine Zukunft. Mit anderem Journalisten wurde daher ein eigenes Medium gegründet, das nur von seinen Leserinnen und Lesern finanziert werden soll. Die Grundsätze der journalistischen Herangehensweise haben sie gemeinsam mit anderen Medienschaffenden in einem Manifest zusammengefasst, das Sie hier lesen und unterschreiben können.

Neue Monatszeitschrift gegründet

Dies führte zur Schaffung der neuen Monatszeitschrift ‘Die Krähe’, deren erste Ausgabe nun verfügbar ist. Sie bringt Artikel, Reportagen und Meinungsstücke, die inhaltlich klar von einander getrennt sind. Sie wollen den Bürgerinnen und Bürgern Information bieten, um sich eine eigene Meinung bilden zu können.

Vor allem während der Corona-Pandemie war zu beobachten, wie milliardenschwere IT-Konzerne ohne demokratische Legitimation darüber entscheiden, was die Öffentlichkeit sehen und hören darf. Dieser Macht muss etwas entgegengesetzt werden.

Mit einer gedruckten Zeitung will man das analoge Lesen wiederbeleben und auch die Möglichkeit eines weitläufigen Debattenraumes eröffnen.

Die Zeitschrift kann hier bestellt werden: https://diekraehe.at/
Das Medienprojekt Sovereign Media: https://sovereign-media.eu/

Geschlechterkampf: Alles ist ganz relativ

Geschlechterkampf: Alles ist ganz relativ

Nicht erst seit der Fußball-WM in Katar ist das Thema LGBTQ, Gender, und alles was dazugehört, wieder in aller Munde und nimmt breiten Platz in der Öffentlichkeit ein. Auch abseits derartiger Großveranstaltungen wird diese Agenda massiv vorangetrieben. Was früher als biologischer Fakt galt, wird plötzlich bekämpft. Dass dabei auch vor Kindern nicht halt gemacht wird, ist kein Wunder, mit der Umerziehung kann schließlich nicht früh genug begonnen werden.

Es sind Meldungen, die man für Satire oder einen Aprilscherz halten könnte, wäre es nicht bitter ernst. So wurde im Sommer diesen Jahres ein Vortrag der Biologin Marie-Luise Vollbrecht an der Berliner Humboldt-Universität abgesagt. Der Grund: Die Wissenschafterin wollte einen Vortag mit dem Titel „Geschlecht ist nicht gleich Geschlecht. Sex, Gender und warum es in der Biologie nur zwei Geschlechter gibt“ halten. Für den „Arbeitskreis kritischer Jurist*innen an der Humboldt Uni Berlin” – kritische Zungen behaupten schon seit langem, dass die Juristerei nichts mit Wissenschaft zu tun hätte – ein Fall von “Queerfeindlichkeit”. Früher galten Universitäten einmal als Heimstatt der kritischen Aufklärung und des freien Geistes, heute sind sie Spielwiese diverser “Aktivisten” und Horte von Denk- und Sprechverboten.

Geschlechterwahl für Alle

Auch das in Irland ein Mittelschullehrer suspendiert wurde und schließlich im Gefängnis landete, weil er sich weigerte im Unterricht das “genderneutrale” Pronomen “they” zu verwenden, zeigt, wes Geistes Kind die Sekte der “Weltverbesserer” ist. Dabei hatte Enoch Burke sogar die Unterstützung der Eltern, als er sich gegen die Anweisung der Direktion des Wilson’s Hospital, einer gemischten Bildungsstätte der Church of Ireland in der Grafschaft Westmeath, dieses “they” zu verwenden, hinwegsetzte. “Ich bin heute hier, weil ich gesagt habe, dass ich einen Jungen nicht Mädchen nennen würde”, verteidigte sich der evangelische Christ vor Gericht. “Transgenderismus ist gegen meinen christlichen Glauben. Es widerspricht den heiligen Schriften, widerspricht dem Ethos der Church of Ireland und meiner Schule.” Doch das Gericht folgte dem Ansinnen der Schule: weil der Pädagoge trotz Suspendierung die Schule besuchte, landete er für elf Tage im Gefängnis.
Auch in Deutschland ist man inzwischen völlig der “woken” Gendertheorie verfallen. Allen voran die Politik. Mit dem Beschluss des neuen Selbstbestimmungsgesetzes durch die Ampel-Regierung wird diese Agenda auch massiv weiter vorangetrieben. Laut der grünen Familienministerin Lisa Paus soll das Konzept des neuen „Selbstbestimmungsgesetzes“ angeblichen “Missstand” beheben, etwa, dass nicht jeder sein Geschlecht nach Lust und Laune wählen und die entsprechenden operativen Selbstverstümmelungen ohne elterliche oder psychologische Beratung vornehmen lassen kann. Diese Beschränkungen sollen fallen und jeder ab 14 soll auch ohne Einwilligung des Erziehungsberechtigten oder Vormunds entscheiden dürfen.
Dabei sind die Folgen einer derartigen Entscheidung für Pubertätsblocker, Operation etc. weitreichend und sollten nicht aufgrund einer Mode forciert. werden. Im Gegensatz zu Deutschland beschreiten einige wenige Länder hier gerade einen entgegengesetzten Weg. Anfang Dezember 2020 beschäftigte sich der englische High Court mit dem Thema und fällte ein Urteil, welches von vielen als richtungsweisend bezeichnet wird. Das Gericht verbot den Einsatz von Pubertätsblockern für Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren und ab 14 nur mit gerichtlicher Genehmigung. Die Richter waren der Überzeugung, dass Kinder unter 16 Jahren nicht die Reife hätten, „eine sachkundige Einwilligungserklärung zu den experimentellen Therapien zu geben, die ihren Körper verändern“.

Kinder sind schutzbedürftig

Diesem Urteil des englischen Höchstgerichts ging die Klage Bell vs. Tavistock voraus. Die nunmehr 23-jährige Keira Bell hatte die Tavistock-Klinik, die einzige Klinik des britischen Gesundheitsdienstes NHS, die „Genderidentitäts-Störungen“ mit geschlechtsumwandelnden Maßnahmen behandelt, geklagt. Bell erklärte vor Gericht, dass die Medikamente zur Geschlechtsumwandlung sie irreparabel geschädigt und sie vermutlich unfruchtbar gemacht hätten. Zwar hatte sie sich selbst zu einer Geschlechtsumwandlung entschlossen, aber diese Entscheidung als Teenager getroffen und die langfristigen Folgen und auch die Risiken eines solchen Schrittes nicht wirklich bedacht. Bell, die heute wieder als Frau lebt, bekam nach eigener Aussage mit 16 Jahren nach einer dreistündigen Sitzung in der Tavistock-Klinik Pubertätsblocker verschrieben. Ein Jahr später bekam sie Testosteron und mit 18 Jahren ließ sie sich die Brüste amputieren. „Die Klinik hätte meine Wünsche viel stärker hinterfragen müssen“, ist sie sich heute sicher.
Die Klinik legte Widerspruch gegen die Entscheidung des Höchstgerichts ein – handelt es sich doch auch um ein nicht unbeträchtliches Geschäft – zugleich pausierte sie jedoch auch sämtliche Behandlungen an Kindern der entsprechenden Altersklasse. Denn allein Ende 2020 standen über 4.600 Kinder und Jugendliche in Großbritannien auf den Wartelisten für eine GIDS-Behandlung (GIDS – Gender Identity Development Service). 2009/10 waren lediglich 77 Kinder und Jugendliche in Behandlung gewesen. Auch in Deutschland schnellten die Zahlen in den vergangenen Jahren nach oben. Allein in der Münchner Universitätsklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie ist seit 2013 eine Verfünffachung festzustellen. Und auch Spezialambulanzen in Hamburg, Berlin und Frankfurt hätten eine ähnliche Steigerung der Zahlen zu verzeichnen.
Dabei ist alles eine Frage des Blickwinkels. Anhänger der Transgender-Agenda gehen davon aus, dass das Geschlecht ein soziales Konstrukt sei. Nicht die Biologie eines Menschen, sondern sein Gefühl wäre ausschlaggebend. Ein bekannter Kritiker des Transgenderismus ist Dr. Paul R. McHugh, ehemaliger Chefarzt der Psychiatrie am Johns Hopkins Hospital. Er meint, dass Transgenderismus eine „psychische Störung“ ist, die einer Behandlung bedarf und erklärt, dass eine Geschlechtsumwandlung nicht die Lösung für Menschen ist, die eigentlich an einer Wahrnehmungsstörung leiden. Erst diese Störung würde dazu führen, dass ihre eigene Wahrnehmung ihres Geschlechts nicht dem entspricht, was ihre tatsächliche biologische Realität ist. McHugh stellt hier den Vergleich zu Magersüchtigen an, die sich, obwohl bereits gesundheitsschädigend untergewichtig, für zu dick halten. Das Unterlassen einer Behandlung in letzterem Fall würde wohl jeder sofort als Verbrechen ansehen, und das erst recht, wenn es sich um ein Kind handelt.

Film enlarvt Gender-Mafia

Erhellend war zuletzt in diesem Zusammenhang der Dokumentarfilm „What is a woman?“ bei dem der konservative amerikanische Kommentator Matt Walsh der Frage nachgeht, was die Definition einer Frau ist. Der Film sorgte vor allem in den USA für Aufsehen und es gab offenbar auch Kreise, die die Ausstrahlung verhindern wollten. Denn dem Dokumentarfilm entlarvt Walsh die Absurditäten und Widersprüche der Gender-
ideologie, indem er auch gezielt deren Verfechter befragt. Darunter auch eine Ärztin, die Kindern Hormonblocker zur “Pausierung” der Pubertät verabreicht. Auf den Hinweis, dass diese Medikamente auch verwendet werden, um Vergewaltiger chemisch zu kastrieren, wollte die Ärztin das Interview beenden.

Volksverhetzung: Der juristische Totschläger

Volksverhetzung: Der juristische Totschläger

anonymousnews.org – Nachrichten unzensiert

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Volksverhetzung: Der juristische Totschläger

Der Paragraph 130 StGB: ein effektives Mittel um die Bevölkerung mundtot zu machen. Der Volksverhetzungsparagraph schränkt definitiv die freie Meinungsäußerung ein. Wenn man nicht Wissenschaftler, Politiker oder Journalist ist, bekommt man sehr schnell Probleme. Was ist noch erlaubt? Was darf ich noch sagen? Inwieweit betrifft es mich?

von René Boyke

Deutschland ist spät dran: Zwölf Jahre lässt es sich nun Zeit, die europäischen Regelungen zur Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit umzusetzen. Jetzt musste es offenbar schnell gehen: Ohne Diskussion in der Öffentlichkeit und als unerwartetes Anhängsel einer Änderung des Bundeszentralregistergesetzes verabschiedete der Bundestag Ende Oktober einen neuen Paragrafen 130 Absatz 5 StGB. Dieser soll die bisherige Strafbarkeit der Volksverhetzung erheblich verschärfen. Die Verschärfung beruhte auf einer zunächst nicht öffentlichen „Formulierungshilfe“ des Justizministeriums von Marco Buschmann (FDP).

Die Norm galt einigen Juristen bereits zuvor als handwerklich misslungen, schwer handhabbar und sehr unbestimmt. Die Änderung hat diesen Zustand wesentlich verschlimmert. Hinweisen auf in der Rechtswissenschaft diskutierte Problemfelder des Volksverhetzungsparagrafen, wurde im Gesetzgebungsverfahren nicht erkennbar nachgegangen. Schlimmer: Sie wurden mit Polemik gewürdigt. Auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Justiz wird – unzutreffend – behauptet, bei dem neuen Absatz 5 handle es sich lediglich um eine Klarstellung, sprich: es sei bereits zuvor strafbar gewesen, was nun ausdrücklich geregelt sei. Da der Bundesrat am 25. November keinen Einspruch gegen die Gesetzesverschärfung erhoben hat, kann diese nun nach Verkündung in Kraft treten.

Was ändert sich?

Vereinfacht kann man sagen: Um sich nach dem neuen Absatz 5 wegen Volksverhetzung strafbar zu machen, muss man künftig gar keine erfolgreiche Volksverhetzung im klassischen Sinne mehr begehen. Es reicht aus, dass die „Hetze“ lediglich das Potential für eine Volksverhetzung hat. Juristen nennen das: Vorverlagerung der Strafbarkeit. Bisher war erforderlich, dass tatsächlich gegen eine Gruppe oder Einzelne davon entweder zum Hass aufgestachelt, oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen aufgefordert wurde. Oder die Menschenwürde musste durch Beschimpfen, böswilliges verächtlich machen oder Verleumden verletzt werden. Das alles ist jetzt nicht mehr erforderlich, um sich der Strafverfolgung auszusetzen. Die Strafbarkeit greift fortan deutlich früher. Die neue Vorschrift lautet:

„Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Handlung der in den §§ 6 bis 12 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art gegen eine der in Absatz 1 Nummer 1 bezeichneten Personenmehrheiten oder gegen einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer dieser Personenmehrheiten öffentlich oder in einer Versammlung in einer Weise billigt, leugnet oder gröblich verharmlost, die geeignet ist, zu Hass oder Gewalt gegen eine solche Person oder Personenmehrheit aufzustacheln und den öffentlichen Frieden zu stören.“

Zwar ist der Straftatbestand der Leugnung des Holocaust an den Juden ähnlich aufgebaut, allerdings greift die neue Norm deutlich früher, da sie sich auf Völkermorde und Kriegsverbrechen bezieht – und das weltweit. Im Kern geht es bei der Änderung des §130 Absatz 5 StGB also um die Strafbarkeit der Leugnung, Billigung oder Verharmlosung jeglicher Kriegsverbrechen sowie Völkermorde. Im Bezug auf Kriegsverbrechen und Völkermorde war bisher lediglich die öffentliche Leugnung, Billigung oder Verharmlosung des Holocaust an den Juden strafbar, § 130 Absatz 3 StGB; darüber hinaus auch die öffentliche Billigung, Verharmlosung oder Rechtfertigung der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft, § 130 Absatz 4 StGB.

Allerdings reicht ein bloßes Leugnen, Billigen oder Verharmlosen noch nicht aus, um sich strafbar zu machen. Hinzukommen muss zum einen, dass die Leugnung, Billigung oder Verharmlosung geeignet ist, gegen bestimmte Gruppen aufzustacheln und zum anderen, dass sie geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. Hier eine Sortierung der Voraussetzungen des neuen § 130 Absatz 5 StGB:

  • Zunächst muss ein Kriegsverbrechen vorliegen (§ 6 bis § 12 des Völkerstrafgesetzbuches);
  • Dieses Kriegsverbrechen muss gebilligt, geleugnet oder gröblich verharmlost werden; Dies muss öffentlich oder in einer Versammlung geschehen;
  • Diese Weise der Billigung, Leugnung oder gröbliche Verharmlosung muss (lediglich) geeignet sein, zu Hass oder Gewalt gegen andere aufzustacheln;
  • Diese anderen können (nur) folgende Personen sein: eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, Teile der Bevölkerung, Einzelne wegen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder ein Teil der Bevölkerung;
  • Schließlich muss die Weise der Billigung, Leugnung oder gröblichen Verharmlosung (lediglich) geeignet sein, den öffentlichen Frieden zu stören.

Sortiert man die Elemente der Vorschrift, so fällt sofort auf: Der öffentliche Frieden muss tatsächlich gar nicht gestört werden, niemand muss tatsächlich erfolgreich aufgestachelt worden sein – es reicht aus, dass die Äußerung lediglich dazu geeignet ist. Bestraft wird also nicht erst die erfolgreiche Störung des öffentlichen Friedens oder erst eine tatsächlich erfolgte Aufhetzung, sondern bereits die Möglichkeit einer solchen. Wer hingegen die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt etc. kann nur bestraft werden, wenn er tatsächlich den öffentlichen Frieden stört, § 130 Abs. 4 StGB. Diese Vorverlagerung der Strafbarkeit zeigt, wie wichtig es dem Gesetzgeber ist, gegen die Leugnung etc. von Kriegsverbrechen vorzugehen.

Die Vorschrift geht über EU-Recht hinaus

Es ist richtig, dass die Bundesrepublik verpflichtet war, die betreffende EU-Regelung umzusetzen. Sie hat allerdings mehr umgesetzt als sie hätte müssen. Die neue Strafbarkeit wegen Volksverhetzung geht deutlich über das hinaus, was die EU verlangt hat. Diese wollte lediglich sicherstellen, dass bestimmte Handlungen, die (Zitat) „wahrscheinlich“ zu Gewalt oder Hass aufstacheln, bestraft werden; der neue Absatz 5 bestraft jedoch bereits Handlungen, die lediglich dazu „geeignet“ sind. Der deutsche Gesetzgeber hat sich also dazu entschieden, dass man sich deutlich früher strafbar macht als von der EU verlangt.

Bereits der bestehende § 130 StGB weist eine Vielzahl handwerklicher Mängel auf, die der Rechtsprofessor Wolfgang Mitsch dargelegt hat. Es ist leider festzustellen, dass der neue Absatz 5 diese Fehler wiederholt und intensiviert, was zur Schwammigkeit der Norm führt. Die wesentliche Neuerung – die Strafbarkeit, Kriegsverbrechen zu leugnen – fügt den bestehenden Problemen neue hinzu.

Wer stellt fest, ob ein Kriegsverbrechen begangen wurde?

Inmitten der schwammigen Auskleidung der Norm steht die Frage, wann überhaupt ein Kriegsverbrechen vorliegt und wie dies festgestellt werden soll. Im einfachsten Fall, wurde ein Kriegsverbrechen bereits durch den Internationalen Strafgerichtshof festgestellt. Dann kann das zuständige Amtsgericht auf diese Feststellungen verweisen. So etwa bei den Kriegsverbrechen in der Demokratischen Republik Kongo.

Wie jedoch sieht es bei Handlungen aus, über die noch kein deutsches Gericht entschieden hat? Handelt es sich bei den Handlungen im Ukraine-Krieg um Kriegsverbrechen, etwa bei den Vorkommnissen in Butscha im Frühjahr 2022? Hat Israel in den von ihm besetzten Gebieten Kriegsverbrechen begangen oder nicht? Waren die Armenier Opfer eines Völkermords? Macht sich künftig strafbar, wer die Vorgeschichte für den Krieg in der Ukraine beleuchtet und die Kriegsschuld nicht allein bei Russland sieht?

Die Verfahren vor den internationalen Strafgerichten zeigen, wie kompliziert und langwierig es ist, Kriegsverbrechen festzustellen. So benötigte der Internationale Strafgerichtshof für Ruanda (IStGHR) über 21 Jahre, von 1994 bis 2015, mit 16 ständigen Richtern, um einen Teil der in Ruanda begangenen Kriegsverbrechen aufzuarbeiten. 24 Jahre und ebenfalls 16 ständige Richter benötigte der Internationale Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (IStGHJ), von 1993 bis 2017.

Die Materie des Völkerrechts und insbesondere des Völkerstrafrechts dürfte für die meisten Richter Neuland sein. Weder sind diese Rechtsbereiche zwingender Bestandteil des ersten oder zweiten Staatsexamens, noch müssen Richter sich normalerweise damit befassen. Soll nun im Zweifel ein Einzelstrafrichter eines Amtsgerichts über das Vorliegen von Kriegsverbrechen entscheiden? Nach Ansicht der Bundesregierung ist dies der Fall. Das Justizministerium erklärte auf Multipolar-Nachfrage:

„Die Gerichte, die über die Strafbarkeit nach der neuen Vorschrift zu entscheiden haben, müssen auch prüfen, ob sich die jeweilige Äußerung auf eine Handlung der in den §§ 6 bis 12 VStGB bezeichneten Art bezog.“

Wie gegebenenfalls ein kleines Amtsgericht jene hochkomplexen Sachverhalte bewerten soll, wirft Fragen auf. Fragen, die zu vermeiden gewesen wären, hätte man von der Möglichkeit des EU-Rahmenbeschlusses (Artikel 1 Absatz 4) Gebrauch gemacht, die Strafbarkeit lediglich auf solche Verbrechen zu beschränken, die ein internationales Gericht bereits festgestellt hat.

Auch in der Zukunft liegende Kriegsverbrechen erfasst?

Obwohl bereits die Feststellung bereits abgeschlossener Kriegsverbrechen nicht anspruchslos ist, sollen nach Auskunft des Justizministeriums auch in der Zukunft liegende Kriegsverbrechen Gegenstand des neuen Volksverhetzungsparagrafen sein. So erklärte das Ministerium auf Anfrage:

„Die Billigung noch nicht begangener Kriegsverbrechen ist (wie bei § 140 Nummer 2 in Verbindung mit § 126 Absatz 1 Nummer 3 StGB) erfasst. Die Leugnung oder gröbliche Verharmlosung eines noch nicht begangenen Kriegsverbrechens ist hingegen nicht möglich. Auch das Billigen, Leugnen oder gröbliche Verharmlosen von fiktiven Taten dürfte von der neuen Vorschrift nicht erfasst sein. Entsprechende Verhaltensweisen können aber unter Umständen den Tatbestand des § 130 Absatz 1 Nummer 1 StGB erfüllen.“

Die Aussage, die Billigung noch nicht begangener Kriegsverbrechen seien vom neuen Absatz 5 erfasst, ist erstaunlich. Schließlich bezieht sich die Norm nur auf abgeschlossene Sachverhalte. Wer beispielsweise eine Handlung nach § 6 Absatz 1 Nr. 1 VStGB billigt, der billigt eine abgeschlossene Tötungshandlung – keine zukünftige. Die Norm lautet wie folgt (gekürzt): „Wer in der Absicht, eine (…) Gruppe (…) zu zerstören, ein Mitglied der Gruppe tötet, wird (…) bestraft.“ Es ist daher nicht nachvollziehbar, wie das Ministerium zu seiner Einschätzung gelangt.

Unklar: Welche Handlung wird bestraft?

Auch abseits dieser Kernfragen stellt sich bereits bei unbefangener Lektüre die Frage, welche Handlung denn genau bestraft werden soll. Muss sich die Billigung, Leugnung oder gröbliche Verharmlosung gegen irgendein Kriegsverbrechen richten und mittels dieser Billigung, Leugnung oder gröblichen Verharmlosung gegen eine bestimmte Gruppe agitiert werden? Oder ist es vielmehr erforderlich, dass sich die Billigung, Leugnung oder gröbliche Verharmlosung auf ein solches Kriegsverbrechen bezieht, welches gegen eine bestimmte Gruppe begangen wurde?

Diese Frage darf man sich nicht nur als Laie, sondern auch zusammen mit der Rechtsprofessorin Paula Rhein-Fischer stellen, die Argumente für die eine, wie auch gegen die andere Ansicht darstellt, ohne jedoch zu einem eindeutigen Ergebnis zu kommen. Sowohl das Bundesjustizministerium als auch der ehemalige Richter am BGHSt Thomas Fischer meint zwar, die „geleugnete (usw.) Tat“ müsse gegen eine bestimmte Gruppe gerichtet sein, legt dazu allerdings kein einziges Argument vor, warum die Norm so verstanden werden müsse.

Ähnlich wie Fischer behauptet Rechtsprofessor Michael Kubiciel, die Neuerung habe lediglich klarstellenden Charakter, begründet seine Behauptung aber ebenfalls nicht, sondern legt im Gegenteil – und sich damit selbst widersprechend – dar, was nun neuerdings strafbar sein soll.

Unklar ist auch, gegen was für eine Gruppe nach der Vorschrift nicht agitiert werden darf. Blickt man lediglich auf den Wortlaut des neuen Absatz 5, so erscheint die Sache klar: er bezieht sich auf den bestehenden Absatz 1 Nummer 1 und die dort genannten Personen. Geschütze Opfer bisheriger Volksverhetzungen sind nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppen, Teile der Bevölkerung sowie Einzelne wegen ihrer Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung. Thomas Fischer vertritt die Ansicht:

„Die Gruppe oder der Bevölkerungsteil oder die Person, gegen die sich die geleugnete (usw.) Tat richtete, muss eine solche ‘nach Abs. 1’ sein. Und von Absatz 1 sind nach ständiger Rechtsprechung nur Teile der inländischen Bevölkerung umfasst.“

Daraus folgert Fischer: „wenn ein Deutscher russische Kriegsverbrechen in der Ukraine oder amerikanische Kriegsverbrechen im Irak leugnet oder grob verharmlost,“ sei dies nicht nach dem deutschen § 130 StGB strafbar. Diese Schlussfolgerung darf bezweifelt werden. Warum sollte ein Journalist, der bezweifelt, dass Russland in der Ukraine Kriegsverbrechen begangen hat, nicht bestraft werden können? Schließlich lebt inzwischen eine erhebliche Zahl Ukrainer in Deutschland und ist daher Teil der hier lebenden Bevölkerung, womit der Inlandsbezug hergestellt ist. Es bedarf nun nur noch eines deutschen Gerichts, welches diese Kriegsverbrechen feststellt.

Unbestimmtheit des Gesetzes

Neben die vorerwähnten Unklarheiten tritt die Unbestimmtheit der Norm. Diese setzt nicht voraus, dass tatsächlich jemand aufgestachelt worden wäre, sondern lediglich, dass die Billigung, Leugnung oder gröbliche Verharmlosung geeignet ist, aufzustacheln. Doch wann ist etwas dazu geeignet, aufzustacheln? Liegt Geeignetheit erst vor, wenn, auf einer Versammlung mittels Megaphon ein Kriegsverbrechen geleugnet wird? Oder ist die Schwelle bereits überschritten durch eine möglicherweise ironische oder polemische Bemerkung während einer Unterhaltung in der Warteschlange vor dem Bäcker? Was ist mit dem Journalisten, der von neuen Erkenntnissen berichtet, die dagegen sprechen, dass überhaupt ein Kriegsverbrechen stattgefunden hat? Oder wird der Journalist lieber der Gefahr eines Strafverfahrens aus dem Weg gehen, indem er über neue Erkenntnisse doch nicht berichtet?

Und wie kann der betreffende Journalist sich überhaupt sicher sein, dass er kein Kriegsverbrechen leugnet? Ein Leugnen setzt schließlich das Inabredestellen einer historischen Tatsache voraus. Um ein Kriegsverbrechen zu leugnen, müsste dieses also bereits als historische Tatsache festgestellt worden sein. Ein Verbrechen, welches noch umstritten ist, kann aus diesem Grund zwar nicht geleugnet werden. Doch wie wird der Richter am Amtsgericht dies bewerten? Wann gilt für diesen ein Ereignis überhaupt als umstritten? Nur dann, wenn in der Wissenschaft Uneinigkeit herrscht? Jedoch herrscht in wissenschaftlichen Fragen selten völlige Einigkeit; also: welcher Wissenschaftler gilt als beachtenswert und wessen Ansicht darf vernachlässigt werden? Und: Setzt eine wissenschaftliche Auseinandersetzung nicht zunächst die Erforschung des Sachverhalts durch Gerichte voraus? Falls ja, auf welche wissenschaftlichen Erkenntnisse sollten sich die Gerichte dann stützen?

Während die Schwammigkeit und Dehnbarkeit den Bürger ratlos zurücklassen, werden diese Eigenschaften der Norm von der Rechtsredaktion von tagesschau.de positiv bewertet und als wirksame Grenzen für Richter und Staatsanwälte betrachtet.

Nur eine Klarstellung?

Auf seiner Internetseite legt sich das Justizministerium fest und behauptet, die neue Vorschrift ändere nichts. Es wiederholt damit die fehlerhafte Einschätzung des Bundestags aus dem Jahre 2010. Auch während der Lesungen im Bundestag zum neuen Absatz 5 wurde behauptet, die Norm stelle lediglich klar, was ohnehin schon gelte. Als der AfD-Abgeordnete Stephan Brandner auf in der Wissenschaft diskutierte Probleme der Norm hinwies, wurde seitens mehrerer SPD-Abgeordneter nicht sachlich argumentiert, sondern schlicht dessen Intellekt in Frage gestellt.

Dass es sich bei der Neuregelung jedoch nicht lediglich um eine Klarstellung handelt, legt die Rechtsprofessorin Elisa Hoven dar. Sie erläutert, dass bisher lediglich das Abstreiten oder Relativieren nationalsozialistischen Unrechts eine Straftat gewesen sei und damit im Umkehrschluss Tathandlungen bezüglich anderer historischer Ereignisse nicht als strafbar gewertet wurden. Auf Anfrage von Multipolar drückt sich das Justizministerium deutlich vorsichtiger aus als auf seiner Internetseite:

„Die Neuregelung hat klarstellenden Charakter. Eine praxisrelevante Erweiterung der Strafbarkeit ist damit nicht verbunden, weil entsprechende Verhaltensweisen in aller Regel bereits vom Tatbestand der Volksverhetzung nach § 130 Absatz 1 Nummer 1 StGB erfasst werden.“

Kolumnist Thomas Fischer hingegen spricht – sich selbst widersprechend – einerseits von einer Klarstellung, andererseits jedoch davon, dass bisher nur das Leugnen von Holocaust-Taten strafbar gewesen sei, der EU-Rahmenbeschluss „aber die umfassende Strafbarkeit des Leugnens, Billigens und Verharmlosens auch von anderen Völkermord- und Kriegsverbrechen“ verlange. Wie kann es sich jedoch lediglich um eine Klarstellung handeln und gleichzeitig um eine Ausweitung der Strafbarkeit? Dies scheint kaum möglich; allen Bestreitens zum Trotz handelt sich eindeutig um eine Ausweitung der Strafbarkeit.

Eingriff in die Meinungsfreiheit

Mit der Norm greift der Gesetzgeber tief in die Meinungsfreiheit ein. Dabei geht die Gefahr gar nicht so sehr von der tatsächlichen Ausweitung der Strafbarkeit aus, sondern von ihren praktischen Konsequenzen. Denn resümiert man das bis hierher Gesagte, kommt man nicht umhin, einzusehen, dass es für Journalisten oder den einfachen Bürger nicht bestimmbar ist, was künftig strafbar sein soll und was nicht. Es ist damit auch nicht ersichtlich, welche journalistische Berichterstattung ein Strafverfahren auslösen kann und welche nicht. Es kann davon ausgegangen werden, dass Journalisten im Zweifel nicht über Sichtweisen auf Kriegsereignisse berichten werden, die der Mehrheitsmeinung zugegen laufen, um sich nicht zeitraubender und kostspieliger Strafverfahren wegen ihrer Berichterstattung auszusetzen.

Es besteht damit die Gefahr, dass sich politisch erwünschte Narrative gegenüber sich tatsächlich ereigneten Sachverhalten durchsetzen. Sowohl die Vorschriften zur Volksverhetzung als auch Regelungen zu sogenannter Hass-Kriminalität dienen nicht nur dem legitimen Rechtsgüterschutz, sondern auch dem illegitimen Schutz elitärer Machtstrukturen. Die Vorschriften erschweren, Fehler machtausübender Gruppen zu kommunizieren und fördern auf diese Art einseitige, häufig regierungsnahe Narrative.

Dabei sind gerade kontroverse journalistische Stimmen notwendig, um Licht auf gesellschaftliche, politische und eben auch kriegerische Geschehnisse zu werfen. Um sich eine informierte Meinung bilden zu können, ist es grundlegend, Vorwürfe, die noch nicht von einem zuständigen Gericht geprüft und bestätigt wurden, bestreiten zu dürfen – selbst dann, wenn die Vorwürfe sich hinterher als wahr herausstellen sollten. Ohne diesen Prozess keine Wahrheitsfindung. Das Bundesverfassungsgericht hat dies wie folgt ausgedrückt:

„Die Absicht, Äußerungen mit schädlichem oder in ihrer gedanklichen Konsequenz gefährlichem Inhalt zu behindern, hebt das Prinzip der Meinungsfreiheit selbst auf und ist illegitim. (…) Nicht tragfähig für die Rechtfertigung von Eingriffen in die Meinungsfreiheit ist ein Verständnis des öffentlichen Friedens, das auf den Schutz vor subjektiver Beunruhigung der Bürger durch die Konfrontation mit provokanten Meinungen zielt.“

Der neue Paragraf 130 Absatz 5 StGB erteilt diesen Gedanken eine Absage und steht dem Prozess der informierten Meinungsbildung diametral entgegen.

Der Beitrag Volksverhetzung: Der juristische Totschläger ist zuerst erschienen auf anonymousnews.org – Nachrichten unzensiert und wurde geschrieben von Redaktion.

PETR BYSTRON

Petr Bystron (AfD) zur „Reichsbürger“- Razzia:

„Größter Machtmissbrauch in Geschichte der Bundesrepublik!“

 

Der Bundestagsabgeordnete und außenpolitische Sprecher der AfD, Petr Bystron hält die Razzia gegen ein paar Rentner aus der „Reichsbürger“-Szene nicht nur für hemmungslos überzogen, sondern auch für den „größten Machtmissbrauch in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland“.

Als einzige Grund zum Einsatz von 3.000 Polizisten für die Festnahme von 25 Personen, laut Bystron: Die Opposition auf den Straßen und im Reichstag einzuschüchtern.

Anm.:

Dass der Einsatz mit einer gewaltigen medialen „Begleitung“ wenige Tage nach dem furchtbaren Mord an der 14-jährigen Schülerin stattfand, war mit Sicherheit kein Zufall.

 


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COP 27 hat keinen Plan, um Produkte aus Erdöl zu ersetzen!

COP 27 hat keinen Plan, um Produkte aus Erdöl zu ersetzen!

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Ronald Stein

Die COP27-Konferenz der Vereinten Nationen fand in Ägypten statt und zog die globalen Eliten und mehr als vierhundert Privatjets an. Alle Teilnehmer erkannten an, dass der Klimawandel stattfindet, wie schon seit vier Milliarden Jahren, aber es scheint, dass es den meisten an grundlegenden Energiekenntnissen mangelte, die mit dem Wissen beginnen, dass erneuerbare Energien nur intermittierende Elektrizität sind, die aus unzuverlässigen Brisen und Sonnenschein erzeugt wird. Windturbinen und Sonnenkollektoren können nichts für die 8 Milliarden Menschen auf diesem Planeten herstellen.

Die ebenso unbestreitbaren wie unangenehmen Tatsachen sind, dass erneuerbare Energien wie Windturbinen und Sonnenkollektoren KEINE Erdölderivate herstellen können, die die Grundlage für Tausende von Produkten bilden, welche wiederum die Grundlage von Gesellschaften und Volkswirtschaften auf der ganzen Welt sind.

Fossile Brennstoffe waren der Grund dafür, dass die Welt in weniger als zweihundert Jahren von 1 auf 8 Milliarden Menschen angewachsen ist. So sehr sich die Staats- und Regierungschefs auch wünschen, die Welt von den Emissionen aus fossilen Brennstoffen zu befreien, so muss die Welt doch noch einen Ersatz für die Erdölderivate finden, die die Grundlage für mehr als 6.000 Produkte und Kraftstoffe für unsere verschiedenen Verkehrsinfrastrukturen bilden.

Die COP-Teilnehmer sollten auch wissen, dass auch Rohöl nutzlos ist, wenn es nicht in etwas Brauchbares umgewandelt werden kann, wie z. B. in die Kraftstoffe für die Schwerlast- und Transport-Infrastrukturen von Schiffen und Flugzeugen nebst den Derivaten, aus denen die mehr als 6.000 Produkte und Kraftstoffe hergestellt werden, die unser Leben angenehmer gemacht haben.

The World Economic Forum (WEF), the UN and their Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC), and banks that promote ESG, are an extremely dangerous precedent as the eight billion people on this planet never voted to give governments this sort of control over the products demanded by the eight billion on this planet.

● Heute haben wir 50.000 schwere Handelsschiffe und Langstreckenschiffe, die Produkte in die ganze Welt transportieren.

● Heute haben wir 50.000 Schwerlast- und Langstreckenflugzeuge, die von kommerziellen Fluggesellschaften, privaten Nutzern und dem Militär eingesetzt werden.

Das Weltwirtschaftsforum (WEF), die Vereinten Nationen und ihr Weltklimarat (IPCC) sowie ESG fördernde Banken sind ein äußerst gefährlicher Präzedenzfall, da die acht Milliarden Menschen auf diesem Planeten nie dafür gestimmt haben, den Regierungen diese Art von Kontrolle über die Produkte zu geben, die von ebendiesen acht Milliarden Menschen auf diesem Planeten nachgefragt werden.

Die Teilnehmer der COP27, die Null-Emissionen zu praktisch jedem Preis erreichen wollen, werden mit großen Problemen in der Lieferkette für exotische Materialien wie Lithium, Kobalt, Kupfer, Zink und Silizium konfrontiert werden sowie mit der Herausforderung der Bezahlbarkeit. Hinzu kommen die Verfügbarkeit und Erschwinglichkeit von Strom aus Wind und Sonne sowie die ethischen Herausforderungen, die sich aus dem Abbau exotischer Materialien ergeben, bei dem Menschen in ärmeren Ländern ausgebeutet werden, nur damit die Eliten ein Elektroauto fahren können.

Der Vorrat an Lithium für die derzeitigen Elektroauto-Batterien ist weltweit schon jetzt äußerst begrenzt, und Initiativen auf der ganzen Welt zur Erschließung von Lithium-Tagebauen und Erzverarbeitungsanlagen haben einen öffentlichen Aufschrei ausgelöst, da Umweltschützer und die örtliche Bevölkerung um die Auswirkungen auf die Natur und die Lebensgrundlagen der Menschen fürchten.

Ein paar andere dunkle Wolken über der Lithiumversorgung zur Deckung des Bedarfs an EV-Batterien:

1. Der chilenische Oberste Gerichtshof hat den Abbau von Lithium in Salarf de Atacama, Chile, gestoppt – einem riesigen Gebiet, in dem 55 Prozent der weltweit bekannten Lithiumvorkommen liegen.

2. Der Ausschuss für Risikobewertung der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) beabsichtigt, drei Lithiumverbindungen als gefährlich für die menschliche Gesundheit einzustufen.

Bevor die UNO ohne geprüften Fallschirm aus dem Flugzeug springt, muss sie einen Plan haben, um den Bedarf der acht Milliarden Menschen auf diesem Globus an all den Produkten und Infrastrukturen zu decken, die es heute gibt und die es vor ein paar hundert Jahren noch nicht gab. Wo ist der U.N.-Plan, um die acht Milliarden Menschen auf diesem Planeten mit den Produkten zu versorgen, die heute aus Erdöl hergestellt werden?

[Hervorhebung vom Übersetzer]

Bemühungen, die Nutzung von Erdöl ohne verfügbaren Ersatz einzustellen könnten die größte Bedrohung für die acht Milliarden Menschen in der Zivilisation sein, nicht der Klimawandel, und die Welt in eine Ära der garantierten extremen Knappheit an fossilen Brennstoffen führen, wie wir sie in der dekarbonisierten Welt um 1800 hatten, was zu Milliarden von Todesfällen durch Krankheiten, Unterernährung und Extremwetter führen kann, wenn man versucht, ohne die fossilen Brennstoffe zu leben, die der Gesellschaft zugute kommen.

Es ist vollkommener Unsinn, dass funktionierende, zivile Gesellschaften ohne Kohle, Öl und Gas leben können. Das heutige Leben ohne fossile Brennstoffe ist symptomatisch für eine ungebildete Kohorte, die nicht die geringste Ahnung davon hat, was ihr sicheres und überaus privilegiertes kleines Leben möglich macht.

[Hervorhebung vom Übersetzer]

Diese sauberen erneuerbaren Energien wie Windturbinen und Sonnenkollektoren können nur ELEKTRIZITÄT erzeugen, und zwar bestenfalls schwankenden Strom aus verfügbaren Brisen und Sonnenschein.

Elektrizität aus Wind und Sonne KANN:

– Kann Ihr iPhone aufladen, aber nicht herstellen

– Kann einen Defibrillator bedienen, aber den Defibrillator nicht herstellen.

– Kann Ihren Fernseher bedienen, aber nicht herstellen.

Was Strom aus Wind und Sonne NICHT KANN:

– Es können keine Reifen für die Milliarden von Fahrzeugen hergestellt werden.

– Kann keinen Asphalt für die Millionen von Straßenkilometern herstellen.

– Kann nicht zur Herstellung von Medikamenten und medizinischen Geräten verwendet werden.

– Kann keine Wasserfiltersysteme herstellen.

– Kann keine Abwassersysteme herstellen.

– Es können keine Düngemittel hergestellt werden, die aus Erdgas gewonnen werden, um Milliarden von Menschen zu ernähren.

– Sie können keine Pestizide zur Bekämpfung von Heuschrecken und anderen Schädlingen herstellen.

Um es auf den Punkt zu bringen: Auch alle Komponenten von Windturbinen und Sonnenkollektoren werden mit Produkten aus fossilen Brennstoffen hergestellt, so dass durch die Abschaffung fossiler Brennstoffe alle Komponenten von Windturbinen, Sonnenkollektoren, Fahrzeugen, Handelsschiffen, Flugzeugen usw. wegfallen würden. Noch einmal: Wo ist der Plan der UNO, die acht Milliarden Menschen auf der Erde mit den Produkten, die jetzt aus Erdöl hergestellt werden, am Leben zu erhalten?

Ein Leben ohne Öl ist NICHT SO EINFACH, WIE die UNO vielleicht denkt, denn erneuerbare Energien sind nur intermittierende Elektrizität aus Brisen und Sonnenschein, da WEDER Windturbinen noch Sonnenkollektoren irgendetwas für die Gesellschaft herstellen können. Der Klimawandel mag sich auf die Menschheit auswirken, aber wenn man ihr vorschreibt, ohne die aus Erdöl hergestellten Produkte zu leben, wird man ihr einen Lebensstil vorschreiben, der in die Zeit der Pferdekutschen um 1800 zurückführt.

Die Staats- und Regierungschefs und die Führer der Umwelt-, Sozial- und Governance-Bewegung (ESG-Bewegung), die eine Politik festlegen, um die Welt von fossilen Brennstoffen zu befreien, scheinen zu vergessen, dass auch arme Nationen ein unveräußerliches, gottgegebenes Recht haben sollten, sich zu entwickeln, indem sie fossile Brennstoffe, Kern- und Wasserkraft nutzen – und Erdöl als Ausgangsmaterial für Düngemittel, Arzneimittel, Kunststoffe und Hunderte anderer wunderbarer, das Leben verbessernder und lebensrettender Produkte.

Autor: Ronald Stein is an engineer, senior policy advisor on energy literacy for CFACT, and co-author of the Pulitzer Prize nominated book “Clean Energy Exploitations.”

Link: https://www.cfact.org/2022/12/03/cop-27-has-no-back-up-plan-to-replace-products-from-oil/#

Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE