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Das Märchen vom „Reichsbürger-Putsch” und den bösen Rechten
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Das Märchen vom „Reichsbürger-Putsch” und den bösen Rechten
Im inszenierten Reichsbürger-Putsch kommen immer mehr Details und Ungereimtheiten der staatlichen Skandalisierung ans Licht. Trotzdem wird das Rad jetzt nochmal weitergedreht. Jetzt geht’s gegen die Alternative für Deutschland.
von Christina Baum
Es scheint diesem heutigen politischen System in Deutschland wahrlich keine Geschichte hanebüchen genug zu sein, um nicht damit das Volk in die Irre zu führen. Das Märchen von einem Putschversuch angeblicher Reichsbürger, teilweise schon im Rentenalter, ist dermaßen absurd und lebensfremd, dass es nicht mal zur Belustigung von Kindern mehr geeignet ist, bei den Erwachsenen allerdings, erfreulicherweise, zum weiteren Aufwachprozess beitragen dürfte.
Allmählich dämmert es wohl auch dem letzten, dass es sich hierbei um eine mehr als billige Inszenierung handelte. Just zwei Tage, nachdem uns durch den Messermord an der 14-jährigen Ece S. erneut in nicht schlimmer denkbarer Grausamkeit die katastrophalen Folgen einer verantwortungslosen und gemeingefährliche Migrationspolitik in diesem Land vor Augen geführt wurden, präsentiert uns der Staat die angebliche wahre Gefahr – natürlich wieder die von rechts, von gaaanz weit rääääächts.
Selbst der DDR-Führung hätte die Schamesröte im Gesicht gestanden
Um dieses übersetzte Narrativ aufrecht zu erhalten, scheut man inzwischen nicht einmal mehr davor zurück, Existenzen – sozial wie auch beruflich – zu zerstören, wenngleich schon jetzt abzusehen ist, dass am Ende der Ermittlungen festgestellt werden wird, dass für die Bundesrepublik nie eine reale Gefahr ausging. Auch wenn unsere Justiz selbst vom linken Zeitgeist infiltriert wird: So intakt und unabhängig sind unsere Gerichte noch, dass sie um diese Feststellung wohl nicht umhinkommen werden.
Dass hier bundesdeutsche Medien vorher über eine angeblich hochgradig sicherheitsrelevante Staatsschutzmaßnahme informiert wurden und sich jetzt, als Lohn dieser Bevorzugung (die an die „embedded journalists” im US-Irak-Krieg erinnern, die ins ausgesuchten Propagandaeinheiten mit an die Front durften), fleißig an der medialen Vorverurteilung der Beschuldigten beteiligen, unterstreicht, dass es sich hierbei vorwiegend um eine PR-Aktion des polit-medialen Komplexes handelte. Und zwar eine, die selbst der untergehenden DDR die Schamesröte ins Gesicht getrieben hätte.
Die hier eigentlich beabsichtigte Machtdemonstration, die klar signalisieren soll, dass man Oppositionelle abräumen und Andersdenkende auch ohne tatsächliche Bedrohungslage und völlig willkürlich überfallen und einsperren kann, wandelt sich hoffentlich ins Gegenteil. Geht es einer Frau Faeser eher darum, dem steuerzahlenden Bundesbürger mit stolzer Brust zu präsentieren, wie eindrucksvoll der „Kampf gegen rechts” geführt wird? Oder war das Ziel dieser Show am Ende wieder nur, die AfD zu diffamieren und sie in eine terroristische Ecke zu zerren? Erste Ansätze hierzu verbreiten die Medien bereits.
Oppositionelle abräumen, die AfD kriminalisieren
Während immer weniger Deutsche an das Gespenst des rechtsextremistischen Terrors glauben wollen, fragen sich hingegen viele eher, wofür die rund 3.000 am Mittwoch eingesetzten Polizisten sonstwo alles eingesetzt werden können. Hätten sie nicht besser Abschiebungen von kriminellen Migranten durchführen, Frauen und andere Unschuldige beschützen oder auf andere Weise reale, ureigene deutsche Interessen vertreten sollen?
An Frau Faeser & Co.: Es ist nicht unsere Aufgabe als Politiker und Gesellschaft, uns den Vorverurteilungen gegenüber den jetzt Inhaftierten anzuschließen und das Vorgehen der Behörden vorbehaltlos als rechtens anzusehen. Unsere Aufgabe bleibt es, diejenigen anzuprangern, die Vergewaltigungen und Morde an unschuldigen Mädchen zu Randnotizen und zu ganz alltäglichen Vorkommnissen in diesem Land verkommen lassen wollen. Die Täter heißen Söder, Kretschmann und Scholz. Davon sollte uns keine noch so an den Haaren herbeigezogene Lügengeschichte ablenken können.
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Ex-Mainstreamjournalistin Liza Ulitzka über Verfall des journalistischen Ethos in Europa
Nach einem mehrjährigen Aufenthalt in Ägypten war Mainstreamjournalistin Liza Ulitzka entsetzt darüber, welche Entwicklung der Journalismus in Europa genommen hat: Vor allem die Rolle der Mainstream-Medien in der Corona-Krise verdeutlichten ihr, dass es neue Medien braucht, die nicht den Regierenden, sondern allein der Bevölkerung dienen sollen. Welchen Grundsätzen der Journalismus eigentlich folgen sollte, erörtert Ulitzka im Interview mit Max J. Pucher von Sovereign Media.
Ein Interview mit Max J. Pucher / Sovereign Media
Nachdem sie als Journalistin bei PULS4 und anderen Medien gearbeitet hatte, lebte Liza Ulitzka drei Jahre in Ägypten um von dort über den arabischen Frühling zu berichten.
Nach ihrer Rückkehr war sie über den Verfall des journalistischem Ethos in Europa sehr erstaunt. Durch die Rolle der Medien während der Corona-Krise wuchs ihre Überzeugung, dass ein neuer Journalismus, der nicht von Oligarchen und Politik instrumentalisiert wird, aufgebaut werden muss.
Informationsflut, Sensations- und Erziehungsjournalismus, das Fokussieren auf Katastrophen ohne konstruktive Lösungsansätze, politische und wirtschaftliche Korruption in den Medienhäusern haben keine Zukunft. Mit anderem Journalisten wurde daher ein eigenes Medium gegründet, das nur von seinen Leserinnen und Lesern finanziert werden soll. Die Grundsätze der journalistischen Herangehensweise haben sie gemeinsam mit anderen Medienschaffenden in einem Manifest zusammengefasst, das Sie hier lesen und unterschreiben können.
Neue Monatszeitschrift gegründet
Dies führte zur Schaffung der neuen Monatszeitschrift ‘Die Krähe’, deren erste Ausgabe nun verfügbar ist. Sie bringt Artikel, Reportagen und Meinungsstücke, die inhaltlich klar von einander getrennt sind. Sie wollen den Bürgerinnen und Bürgern Information bieten, um sich eine eigene Meinung bilden zu können.
Vor allem während der Corona-Pandemie war zu beobachten, wie milliardenschwere IT-Konzerne ohne demokratische Legitimation darüber entscheiden, was die Öffentlichkeit sehen und hören darf. Dieser Macht muss etwas entgegengesetzt werden.
Mit einer gedruckten Zeitung will man das analoge Lesen wiederbeleben und auch die Möglichkeit eines weitläufigen Debattenraumes eröffnen.
Die Zeitschrift kann hier bestellt werden: https://diekraehe.at/
Das Medienprojekt Sovereign Media: https://sovereign-media.eu/
Geschlechterkampf: Alles ist ganz relativ
Nicht erst seit der Fußball-WM in Katar ist das Thema LGBTQ, Gender, und alles was dazugehört, wieder in aller Munde und nimmt breiten Platz in der Öffentlichkeit ein. Auch abseits derartiger Großveranstaltungen wird diese Agenda massiv vorangetrieben. Was früher als biologischer Fakt galt, wird plötzlich bekämpft. Dass dabei auch vor Kindern nicht halt gemacht wird, ist kein Wunder, mit der Umerziehung kann schließlich nicht früh genug begonnen werden.
Es sind Meldungen, die man für Satire oder einen Aprilscherz halten könnte, wäre es nicht bitter ernst. So wurde im Sommer diesen Jahres ein Vortrag der Biologin Marie-Luise Vollbrecht an der Berliner Humboldt-Universität abgesagt. Der Grund: Die Wissenschafterin wollte einen Vortag mit dem Titel „Geschlecht ist nicht gleich Geschlecht. Sex, Gender und warum es in der Biologie nur zwei Geschlechter gibt“ halten. Für den „Arbeitskreis kritischer Jurist*innen an der Humboldt Uni Berlin” – kritische Zungen behaupten schon seit langem, dass die Juristerei nichts mit Wissenschaft zu tun hätte – ein Fall von “Queerfeindlichkeit”. Früher galten Universitäten einmal als Heimstatt der kritischen Aufklärung und des freien Geistes, heute sind sie Spielwiese diverser “Aktivisten” und Horte von Denk- und Sprechverboten.
Geschlechterwahl für Alle
Auch das in Irland ein Mittelschullehrer suspendiert wurde und schließlich im Gefängnis landete, weil er sich weigerte im Unterricht das “genderneutrale” Pronomen “they” zu verwenden, zeigt, wes Geistes Kind die Sekte der “Weltverbesserer” ist. Dabei hatte Enoch Burke sogar die Unterstützung der Eltern, als er sich gegen die Anweisung der Direktion des Wilson’s Hospital, einer gemischten Bildungsstätte der Church of Ireland in der Grafschaft Westmeath, dieses “they” zu verwenden, hinwegsetzte. “Ich bin heute hier, weil ich gesagt habe, dass ich einen Jungen nicht Mädchen nennen würde”, verteidigte sich der evangelische Christ vor Gericht. “Transgenderismus ist gegen meinen christlichen Glauben. Es widerspricht den heiligen Schriften, widerspricht dem Ethos der Church of Ireland und meiner Schule.” Doch das Gericht folgte dem Ansinnen der Schule: weil der Pädagoge trotz Suspendierung die Schule besuchte, landete er für elf Tage im Gefängnis.
Auch in Deutschland ist man inzwischen völlig der “woken” Gendertheorie verfallen. Allen voran die Politik. Mit dem Beschluss des neuen Selbstbestimmungsgesetzes durch die Ampel-Regierung wird diese Agenda auch massiv weiter vorangetrieben. Laut der grünen Familienministerin Lisa Paus soll das Konzept des neuen „Selbstbestimmungsgesetzes“ angeblichen “Missstand” beheben, etwa, dass nicht jeder sein Geschlecht nach Lust und Laune wählen und die entsprechenden operativen Selbstverstümmelungen ohne elterliche oder psychologische Beratung vornehmen lassen kann. Diese Beschränkungen sollen fallen und jeder ab 14 soll auch ohne Einwilligung des Erziehungsberechtigten oder Vormunds entscheiden dürfen.
Dabei sind die Folgen einer derartigen Entscheidung für Pubertätsblocker, Operation etc. weitreichend und sollten nicht aufgrund einer Mode forciert. werden. Im Gegensatz zu Deutschland beschreiten einige wenige Länder hier gerade einen entgegengesetzten Weg. Anfang Dezember 2020 beschäftigte sich der englische High Court mit dem Thema und fällte ein Urteil, welches von vielen als richtungsweisend bezeichnet wird. Das Gericht verbot den Einsatz von Pubertätsblockern für Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren und ab 14 nur mit gerichtlicher Genehmigung. Die Richter waren der Überzeugung, dass Kinder unter 16 Jahren nicht die Reife hätten, „eine sachkundige Einwilligungserklärung zu den experimentellen Therapien zu geben, die ihren Körper verändern“.
Kinder sind schutzbedürftig
Diesem Urteil des englischen Höchstgerichts ging die Klage Bell vs. Tavistock voraus. Die nunmehr 23-jährige Keira Bell hatte die Tavistock-Klinik, die einzige Klinik des britischen Gesundheitsdienstes NHS, die „Genderidentitäts-Störungen“ mit geschlechtsumwandelnden Maßnahmen behandelt, geklagt. Bell erklärte vor Gericht, dass die Medikamente zur Geschlechtsumwandlung sie irreparabel geschädigt und sie vermutlich unfruchtbar gemacht hätten. Zwar hatte sie sich selbst zu einer Geschlechtsumwandlung entschlossen, aber diese Entscheidung als Teenager getroffen und die langfristigen Folgen und auch die Risiken eines solchen Schrittes nicht wirklich bedacht. Bell, die heute wieder als Frau lebt, bekam nach eigener Aussage mit 16 Jahren nach einer dreistündigen Sitzung in der Tavistock-Klinik Pubertätsblocker verschrieben. Ein Jahr später bekam sie Testosteron und mit 18 Jahren ließ sie sich die Brüste amputieren. „Die Klinik hätte meine Wünsche viel stärker hinterfragen müssen“, ist sie sich heute sicher.
Die Klinik legte Widerspruch gegen die Entscheidung des Höchstgerichts ein – handelt es sich doch auch um ein nicht unbeträchtliches Geschäft – zugleich pausierte sie jedoch auch sämtliche Behandlungen an Kindern der entsprechenden Altersklasse. Denn allein Ende 2020 standen über 4.600 Kinder und Jugendliche in Großbritannien auf den Wartelisten für eine GIDS-Behandlung (GIDS – Gender Identity Development Service). 2009/10 waren lediglich 77 Kinder und Jugendliche in Behandlung gewesen. Auch in Deutschland schnellten die Zahlen in den vergangenen Jahren nach oben. Allein in der Münchner Universitätsklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie ist seit 2013 eine Verfünffachung festzustellen. Und auch Spezialambulanzen in Hamburg, Berlin und Frankfurt hätten eine ähnliche Steigerung der Zahlen zu verzeichnen.
Dabei ist alles eine Frage des Blickwinkels. Anhänger der Transgender-Agenda gehen davon aus, dass das Geschlecht ein soziales Konstrukt sei. Nicht die Biologie eines Menschen, sondern sein Gefühl wäre ausschlaggebend. Ein bekannter Kritiker des Transgenderismus ist Dr. Paul R. McHugh, ehemaliger Chefarzt der Psychiatrie am Johns Hopkins Hospital. Er meint, dass Transgenderismus eine „psychische Störung“ ist, die einer Behandlung bedarf und erklärt, dass eine Geschlechtsumwandlung nicht die Lösung für Menschen ist, die eigentlich an einer Wahrnehmungsstörung leiden. Erst diese Störung würde dazu führen, dass ihre eigene Wahrnehmung ihres Geschlechts nicht dem entspricht, was ihre tatsächliche biologische Realität ist. McHugh stellt hier den Vergleich zu Magersüchtigen an, die sich, obwohl bereits gesundheitsschädigend untergewichtig, für zu dick halten. Das Unterlassen einer Behandlung in letzterem Fall würde wohl jeder sofort als Verbrechen ansehen, und das erst recht, wenn es sich um ein Kind handelt.
Film enlarvt Gender-Mafia
Erhellend war zuletzt in diesem Zusammenhang der Dokumentarfilm „What is a woman?“ bei dem der konservative amerikanische Kommentator Matt Walsh der Frage nachgeht, was die Definition einer Frau ist. Der Film sorgte vor allem in den USA für Aufsehen und es gab offenbar auch Kreise, die die Ausstrahlung verhindern wollten. Denn dem Dokumentarfilm entlarvt Walsh die Absurditäten und Widersprüche der Gender-
ideologie, indem er auch gezielt deren Verfechter befragt. Darunter auch eine Ärztin, die Kindern Hormonblocker zur “Pausierung” der Pubertät verabreicht. Auf den Hinweis, dass diese Medikamente auch verwendet werden, um Vergewaltiger chemisch zu kastrieren, wollte die Ärztin das Interview beenden.
Bernhard Zimniok (AfD): Die Bevölkerung soll „ersetzt“ werden | Uta Ogilvie in Brüssel
Uta Ogilvie war für den DeutschlandKURIER
beim EU-Parament in Brüssel und sprach dort mit den Parlamentariern Bernhard Zimniok und Maximilian Krah (AfD-Europa-Abgeordnete).
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Volksverhetzung: Der juristische Totschläger
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Volksverhetzung: Der juristische Totschläger
Der Paragraph 130 StGB: ein effektives Mittel um die Bevölkerung mundtot zu machen. Der Volksverhetzungsparagraph schränkt definitiv die freie Meinungsäußerung ein. Wenn man nicht Wissenschaftler, Politiker oder Journalist ist, bekommt man sehr schnell Probleme. Was ist noch erlaubt? Was darf ich noch sagen? Inwieweit betrifft es mich?
von René Boyke
Deutschland ist spät dran: Zwölf Jahre lässt es sich nun Zeit, die europäischen Regelungen zur Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit umzusetzen. Jetzt musste es offenbar schnell gehen: Ohne Diskussion in der Öffentlichkeit und als unerwartetes Anhängsel einer Änderung des Bundeszentralregistergesetzes verabschiedete der Bundestag Ende Oktober einen neuen Paragrafen 130 Absatz 5 StGB. Dieser soll die bisherige Strafbarkeit der Volksverhetzung erheblich verschärfen. Die Verschärfung beruhte auf einer zunächst nicht öffentlichen „Formulierungshilfe“ des Justizministeriums von Marco Buschmann (FDP).
Die Norm galt einigen Juristen bereits zuvor als handwerklich misslungen, schwer handhabbar und sehr unbestimmt. Die Änderung hat diesen Zustand wesentlich verschlimmert. Hinweisen auf in der Rechtswissenschaft diskutierte Problemfelder des Volksverhetzungsparagrafen, wurde im Gesetzgebungsverfahren nicht erkennbar nachgegangen. Schlimmer: Sie wurden mit Polemik gewürdigt. Auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Justiz wird – unzutreffend – behauptet, bei dem neuen Absatz 5 handle es sich lediglich um eine Klarstellung, sprich: es sei bereits zuvor strafbar gewesen, was nun ausdrücklich geregelt sei. Da der Bundesrat am 25. November keinen Einspruch gegen die Gesetzesverschärfung erhoben hat, kann diese nun nach Verkündung in Kraft treten.
Was ändert sich?
Vereinfacht kann man sagen: Um sich nach dem neuen Absatz 5 wegen Volksverhetzung strafbar zu machen, muss man künftig gar keine erfolgreiche Volksverhetzung im klassischen Sinne mehr begehen. Es reicht aus, dass die „Hetze“ lediglich das Potential für eine Volksverhetzung hat. Juristen nennen das: Vorverlagerung der Strafbarkeit. Bisher war erforderlich, dass tatsächlich gegen eine Gruppe oder Einzelne davon entweder zum Hass aufgestachelt, oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen aufgefordert wurde. Oder die Menschenwürde musste durch Beschimpfen, böswilliges verächtlich machen oder Verleumden verletzt werden. Das alles ist jetzt nicht mehr erforderlich, um sich der Strafverfolgung auszusetzen. Die Strafbarkeit greift fortan deutlich früher. Die neue Vorschrift lautet:
„Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Handlung der in den §§ 6 bis 12 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art gegen eine der in Absatz 1 Nummer 1 bezeichneten Personenmehrheiten oder gegen einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer dieser Personenmehrheiten öffentlich oder in einer Versammlung in einer Weise billigt, leugnet oder gröblich verharmlost, die geeignet ist, zu Hass oder Gewalt gegen eine solche Person oder Personenmehrheit aufzustacheln und den öffentlichen Frieden zu stören.“
Zwar ist der Straftatbestand der Leugnung des Holocaust an den Juden ähnlich aufgebaut, allerdings greift die neue Norm deutlich früher, da sie sich auf Völkermorde und Kriegsverbrechen bezieht – und das weltweit. Im Kern geht es bei der Änderung des §130 Absatz 5 StGB also um die Strafbarkeit der Leugnung, Billigung oder Verharmlosung jeglicher Kriegsverbrechen sowie Völkermorde. Im Bezug auf Kriegsverbrechen und Völkermorde war bisher lediglich die öffentliche Leugnung, Billigung oder Verharmlosung des Holocaust an den Juden strafbar, § 130 Absatz 3 StGB; darüber hinaus auch die öffentliche Billigung, Verharmlosung oder Rechtfertigung der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft, § 130 Absatz 4 StGB.
Allerdings reicht ein bloßes Leugnen, Billigen oder Verharmlosen noch nicht aus, um sich strafbar zu machen. Hinzukommen muss zum einen, dass die Leugnung, Billigung oder Verharmlosung geeignet ist, gegen bestimmte Gruppen aufzustacheln und zum anderen, dass sie geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. Hier eine Sortierung der Voraussetzungen des neuen § 130 Absatz 5 StGB:
- Zunächst muss ein Kriegsverbrechen vorliegen (§ 6 bis § 12 des Völkerstrafgesetzbuches);
- Dieses Kriegsverbrechen muss gebilligt, geleugnet oder gröblich verharmlost werden; Dies muss öffentlich oder in einer Versammlung geschehen;
- Diese Weise der Billigung, Leugnung oder gröbliche Verharmlosung muss (lediglich) geeignet sein, zu Hass oder Gewalt gegen andere aufzustacheln;
- Diese anderen können (nur) folgende Personen sein: eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, Teile der Bevölkerung, Einzelne wegen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder ein Teil der Bevölkerung;
- Schließlich muss die Weise der Billigung, Leugnung oder gröblichen Verharmlosung (lediglich) geeignet sein, den öffentlichen Frieden zu stören.
Sortiert man die Elemente der Vorschrift, so fällt sofort auf: Der öffentliche Frieden muss tatsächlich gar nicht gestört werden, niemand muss tatsächlich erfolgreich aufgestachelt worden sein – es reicht aus, dass die Äußerung lediglich dazu geeignet ist. Bestraft wird also nicht erst die erfolgreiche Störung des öffentlichen Friedens oder erst eine tatsächlich erfolgte Aufhetzung, sondern bereits die Möglichkeit einer solchen. Wer hingegen die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt etc. kann nur bestraft werden, wenn er tatsächlich den öffentlichen Frieden stört, § 130 Abs. 4 StGB. Diese Vorverlagerung der Strafbarkeit zeigt, wie wichtig es dem Gesetzgeber ist, gegen die Leugnung etc. von Kriegsverbrechen vorzugehen.
Die Vorschrift geht über EU-Recht hinaus
Es ist richtig, dass die Bundesrepublik verpflichtet war, die betreffende EU-Regelung umzusetzen. Sie hat allerdings mehr umgesetzt als sie hätte müssen. Die neue Strafbarkeit wegen Volksverhetzung geht deutlich über das hinaus, was die EU verlangt hat. Diese wollte lediglich sicherstellen, dass bestimmte Handlungen, die (Zitat) „wahrscheinlich“ zu Gewalt oder Hass aufstacheln, bestraft werden; der neue Absatz 5 bestraft jedoch bereits Handlungen, die lediglich dazu „geeignet“ sind. Der deutsche Gesetzgeber hat sich also dazu entschieden, dass man sich deutlich früher strafbar macht als von der EU verlangt.
Bereits der bestehende § 130 StGB weist eine Vielzahl handwerklicher Mängel auf, die der Rechtsprofessor Wolfgang Mitsch dargelegt hat. Es ist leider festzustellen, dass der neue Absatz 5 diese Fehler wiederholt und intensiviert, was zur Schwammigkeit der Norm führt. Die wesentliche Neuerung – die Strafbarkeit, Kriegsverbrechen zu leugnen – fügt den bestehenden Problemen neue hinzu.
Wer stellt fest, ob ein Kriegsverbrechen begangen wurde?
Inmitten der schwammigen Auskleidung der Norm steht die Frage, wann überhaupt ein Kriegsverbrechen vorliegt und wie dies festgestellt werden soll. Im einfachsten Fall, wurde ein Kriegsverbrechen bereits durch den Internationalen Strafgerichtshof festgestellt. Dann kann das zuständige Amtsgericht auf diese Feststellungen verweisen. So etwa bei den Kriegsverbrechen in der Demokratischen Republik Kongo.
Wie jedoch sieht es bei Handlungen aus, über die noch kein deutsches Gericht entschieden hat? Handelt es sich bei den Handlungen im Ukraine-Krieg um Kriegsverbrechen, etwa bei den Vorkommnissen in Butscha im Frühjahr 2022? Hat Israel in den von ihm besetzten Gebieten Kriegsverbrechen begangen oder nicht? Waren die Armenier Opfer eines Völkermords? Macht sich künftig strafbar, wer die Vorgeschichte für den Krieg in der Ukraine beleuchtet und die Kriegsschuld nicht allein bei Russland sieht?
Die Verfahren vor den internationalen Strafgerichten zeigen, wie kompliziert und langwierig es ist, Kriegsverbrechen festzustellen. So benötigte der Internationale Strafgerichtshof für Ruanda (IStGHR) über 21 Jahre, von 1994 bis 2015, mit 16 ständigen Richtern, um einen Teil der in Ruanda begangenen Kriegsverbrechen aufzuarbeiten. 24 Jahre und ebenfalls 16 ständige Richter benötigte der Internationale Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (IStGHJ), von 1993 bis 2017.
Die Materie des Völkerrechts und insbesondere des Völkerstrafrechts dürfte für die meisten Richter Neuland sein. Weder sind diese Rechtsbereiche zwingender Bestandteil des ersten oder zweiten Staatsexamens, noch müssen Richter sich normalerweise damit befassen. Soll nun im Zweifel ein Einzelstrafrichter eines Amtsgerichts über das Vorliegen von Kriegsverbrechen entscheiden? Nach Ansicht der Bundesregierung ist dies der Fall. Das Justizministerium erklärte auf Multipolar-Nachfrage:
„Die Gerichte, die über die Strafbarkeit nach der neuen Vorschrift zu entscheiden haben, müssen auch prüfen, ob sich die jeweilige Äußerung auf eine Handlung der in den §§ 6 bis 12 VStGB bezeichneten Art bezog.“
Wie gegebenenfalls ein kleines Amtsgericht jene hochkomplexen Sachverhalte bewerten soll, wirft Fragen auf. Fragen, die zu vermeiden gewesen wären, hätte man von der Möglichkeit des EU-Rahmenbeschlusses (Artikel 1 Absatz 4) Gebrauch gemacht, die Strafbarkeit lediglich auf solche Verbrechen zu beschränken, die ein internationales Gericht bereits festgestellt hat.
Auch in der Zukunft liegende Kriegsverbrechen erfasst?
Obwohl bereits die Feststellung bereits abgeschlossener Kriegsverbrechen nicht anspruchslos ist, sollen nach Auskunft des Justizministeriums auch in der Zukunft liegende Kriegsverbrechen Gegenstand des neuen Volksverhetzungsparagrafen sein. So erklärte das Ministerium auf Anfrage:
„Die Billigung noch nicht begangener Kriegsverbrechen ist (wie bei § 140 Nummer 2 in Verbindung mit § 126 Absatz 1 Nummer 3 StGB) erfasst. Die Leugnung oder gröbliche Verharmlosung eines noch nicht begangenen Kriegsverbrechens ist hingegen nicht möglich. Auch das Billigen, Leugnen oder gröbliche Verharmlosen von fiktiven Taten dürfte von der neuen Vorschrift nicht erfasst sein. Entsprechende Verhaltensweisen können aber unter Umständen den Tatbestand des § 130 Absatz 1 Nummer 1 StGB erfüllen.“
Die Aussage, die Billigung noch nicht begangener Kriegsverbrechen seien vom neuen Absatz 5 erfasst, ist erstaunlich. Schließlich bezieht sich die Norm nur auf abgeschlossene Sachverhalte. Wer beispielsweise eine Handlung nach § 6 Absatz 1 Nr. 1 VStGB billigt, der billigt eine abgeschlossene Tötungshandlung – keine zukünftige. Die Norm lautet wie folgt (gekürzt): „Wer in der Absicht, eine (…) Gruppe (…) zu zerstören, ein Mitglied der Gruppe tötet, wird (…) bestraft.“ Es ist daher nicht nachvollziehbar, wie das Ministerium zu seiner Einschätzung gelangt.
Unklar: Welche Handlung wird bestraft?
Auch abseits dieser Kernfragen stellt sich bereits bei unbefangener Lektüre die Frage, welche Handlung denn genau bestraft werden soll. Muss sich die Billigung, Leugnung oder gröbliche Verharmlosung gegen irgendein Kriegsverbrechen richten und mittels dieser Billigung, Leugnung oder gröblichen Verharmlosung gegen eine bestimmte Gruppe agitiert werden? Oder ist es vielmehr erforderlich, dass sich die Billigung, Leugnung oder gröbliche Verharmlosung auf ein solches Kriegsverbrechen bezieht, welches gegen eine bestimmte Gruppe begangen wurde?
Diese Frage darf man sich nicht nur als Laie, sondern auch zusammen mit der Rechtsprofessorin Paula Rhein-Fischer stellen, die Argumente für die eine, wie auch gegen die andere Ansicht darstellt, ohne jedoch zu einem eindeutigen Ergebnis zu kommen. Sowohl das Bundesjustizministerium als auch der ehemalige Richter am BGHSt Thomas Fischer meint zwar, die „geleugnete (usw.) Tat“ müsse gegen eine bestimmte Gruppe gerichtet sein, legt dazu allerdings kein einziges Argument vor, warum die Norm so verstanden werden müsse.
Ähnlich wie Fischer behauptet Rechtsprofessor Michael Kubiciel, die Neuerung habe lediglich klarstellenden Charakter, begründet seine Behauptung aber ebenfalls nicht, sondern legt im Gegenteil – und sich damit selbst widersprechend – dar, was nun neuerdings strafbar sein soll.
Unklar ist auch, gegen was für eine Gruppe nach der Vorschrift nicht agitiert werden darf. Blickt man lediglich auf den Wortlaut des neuen Absatz 5, so erscheint die Sache klar: er bezieht sich auf den bestehenden Absatz 1 Nummer 1 und die dort genannten Personen. Geschütze Opfer bisheriger Volksverhetzungen sind nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppen, Teile der Bevölkerung sowie Einzelne wegen ihrer Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung. Thomas Fischer vertritt die Ansicht:
„Die Gruppe oder der Bevölkerungsteil oder die Person, gegen die sich die geleugnete (usw.) Tat richtete, muss eine solche ‘nach Abs. 1’ sein. Und von Absatz 1 sind nach ständiger Rechtsprechung nur Teile der inländischen Bevölkerung umfasst.“
Daraus folgert Fischer: „wenn ein Deutscher russische Kriegsverbrechen in der Ukraine oder amerikanische Kriegsverbrechen im Irak leugnet oder grob verharmlost,“ sei dies nicht nach dem deutschen § 130 StGB strafbar. Diese Schlussfolgerung darf bezweifelt werden. Warum sollte ein Journalist, der bezweifelt, dass Russland in der Ukraine Kriegsverbrechen begangen hat, nicht bestraft werden können? Schließlich lebt inzwischen eine erhebliche Zahl Ukrainer in Deutschland und ist daher Teil der hier lebenden Bevölkerung, womit der Inlandsbezug hergestellt ist. Es bedarf nun nur noch eines deutschen Gerichts, welches diese Kriegsverbrechen feststellt.
Unbestimmtheit des Gesetzes
Neben die vorerwähnten Unklarheiten tritt die Unbestimmtheit der Norm. Diese setzt nicht voraus, dass tatsächlich jemand aufgestachelt worden wäre, sondern lediglich, dass die Billigung, Leugnung oder gröbliche Verharmlosung geeignet ist, aufzustacheln. Doch wann ist etwas dazu geeignet, aufzustacheln? Liegt Geeignetheit erst vor, wenn, auf einer Versammlung mittels Megaphon ein Kriegsverbrechen geleugnet wird? Oder ist die Schwelle bereits überschritten durch eine möglicherweise ironische oder polemische Bemerkung während einer Unterhaltung in der Warteschlange vor dem Bäcker? Was ist mit dem Journalisten, der von neuen Erkenntnissen berichtet, die dagegen sprechen, dass überhaupt ein Kriegsverbrechen stattgefunden hat? Oder wird der Journalist lieber der Gefahr eines Strafverfahrens aus dem Weg gehen, indem er über neue Erkenntnisse doch nicht berichtet?
Und wie kann der betreffende Journalist sich überhaupt sicher sein, dass er kein Kriegsverbrechen leugnet? Ein Leugnen setzt schließlich das Inabredestellen einer historischen Tatsache voraus. Um ein Kriegsverbrechen zu leugnen, müsste dieses also bereits als historische Tatsache festgestellt worden sein. Ein Verbrechen, welches noch umstritten ist, kann aus diesem Grund zwar nicht geleugnet werden. Doch wie wird der Richter am Amtsgericht dies bewerten? Wann gilt für diesen ein Ereignis überhaupt als umstritten? Nur dann, wenn in der Wissenschaft Uneinigkeit herrscht? Jedoch herrscht in wissenschaftlichen Fragen selten völlige Einigkeit; also: welcher Wissenschaftler gilt als beachtenswert und wessen Ansicht darf vernachlässigt werden? Und: Setzt eine wissenschaftliche Auseinandersetzung nicht zunächst die Erforschung des Sachverhalts durch Gerichte voraus? Falls ja, auf welche wissenschaftlichen Erkenntnisse sollten sich die Gerichte dann stützen?
Während die Schwammigkeit und Dehnbarkeit den Bürger ratlos zurücklassen, werden diese Eigenschaften der Norm von der Rechtsredaktion von tagesschau.de positiv bewertet und als wirksame Grenzen für Richter und Staatsanwälte betrachtet.
Nur eine Klarstellung?
Auf seiner Internetseite legt sich das Justizministerium fest und behauptet, die neue Vorschrift ändere nichts. Es wiederholt damit die fehlerhafte Einschätzung des Bundestags aus dem Jahre 2010. Auch während der Lesungen im Bundestag zum neuen Absatz 5 wurde behauptet, die Norm stelle lediglich klar, was ohnehin schon gelte. Als der AfD-Abgeordnete Stephan Brandner auf in der Wissenschaft diskutierte Probleme der Norm hinwies, wurde seitens mehrerer SPD-Abgeordneter nicht sachlich argumentiert, sondern schlicht dessen Intellekt in Frage gestellt.
Dass es sich bei der Neuregelung jedoch nicht lediglich um eine Klarstellung handelt, legt die Rechtsprofessorin Elisa Hoven dar. Sie erläutert, dass bisher lediglich das Abstreiten oder Relativieren nationalsozialistischen Unrechts eine Straftat gewesen sei und damit im Umkehrschluss Tathandlungen bezüglich anderer historischer Ereignisse nicht als strafbar gewertet wurden. Auf Anfrage von Multipolar drückt sich das Justizministerium deutlich vorsichtiger aus als auf seiner Internetseite:
„Die Neuregelung hat klarstellenden Charakter. Eine praxisrelevante Erweiterung der Strafbarkeit ist damit nicht verbunden, weil entsprechende Verhaltensweisen in aller Regel bereits vom Tatbestand der Volksverhetzung nach § 130 Absatz 1 Nummer 1 StGB erfasst werden.“
Kolumnist Thomas Fischer hingegen spricht – sich selbst widersprechend – einerseits von einer Klarstellung, andererseits jedoch davon, dass bisher nur das Leugnen von Holocaust-Taten strafbar gewesen sei, der EU-Rahmenbeschluss „aber die umfassende Strafbarkeit des Leugnens, Billigens und Verharmlosens auch von anderen Völkermord- und Kriegsverbrechen“ verlange. Wie kann es sich jedoch lediglich um eine Klarstellung handeln und gleichzeitig um eine Ausweitung der Strafbarkeit? Dies scheint kaum möglich; allen Bestreitens zum Trotz handelt sich eindeutig um eine Ausweitung der Strafbarkeit.
Eingriff in die Meinungsfreiheit
Mit der Norm greift der Gesetzgeber tief in die Meinungsfreiheit ein. Dabei geht die Gefahr gar nicht so sehr von der tatsächlichen Ausweitung der Strafbarkeit aus, sondern von ihren praktischen Konsequenzen. Denn resümiert man das bis hierher Gesagte, kommt man nicht umhin, einzusehen, dass es für Journalisten oder den einfachen Bürger nicht bestimmbar ist, was künftig strafbar sein soll und was nicht. Es ist damit auch nicht ersichtlich, welche journalistische Berichterstattung ein Strafverfahren auslösen kann und welche nicht. Es kann davon ausgegangen werden, dass Journalisten im Zweifel nicht über Sichtweisen auf Kriegsereignisse berichten werden, die der Mehrheitsmeinung zugegen laufen, um sich nicht zeitraubender und kostspieliger Strafverfahren wegen ihrer Berichterstattung auszusetzen.
Es besteht damit die Gefahr, dass sich politisch erwünschte Narrative gegenüber sich tatsächlich ereigneten Sachverhalten durchsetzen. Sowohl die Vorschriften zur Volksverhetzung als auch Regelungen zu sogenannter Hass-Kriminalität dienen nicht nur dem legitimen Rechtsgüterschutz, sondern auch dem illegitimen Schutz elitärer Machtstrukturen. Die Vorschriften erschweren, Fehler machtausübender Gruppen zu kommunizieren und fördern auf diese Art einseitige, häufig regierungsnahe Narrative.
Dabei sind gerade kontroverse journalistische Stimmen notwendig, um Licht auf gesellschaftliche, politische und eben auch kriegerische Geschehnisse zu werfen. Um sich eine informierte Meinung bilden zu können, ist es grundlegend, Vorwürfe, die noch nicht von einem zuständigen Gericht geprüft und bestätigt wurden, bestreiten zu dürfen – selbst dann, wenn die Vorwürfe sich hinterher als wahr herausstellen sollten. Ohne diesen Prozess keine Wahrheitsfindung. Das Bundesverfassungsgericht hat dies wie folgt ausgedrückt:
„Die Absicht, Äußerungen mit schädlichem oder in ihrer gedanklichen Konsequenz gefährlichem Inhalt zu behindern, hebt das Prinzip der Meinungsfreiheit selbst auf und ist illegitim. (…) Nicht tragfähig für die Rechtfertigung von Eingriffen in die Meinungsfreiheit ist ein Verständnis des öffentlichen Friedens, das auf den Schutz vor subjektiver Beunruhigung der Bürger durch die Konfrontation mit provokanten Meinungen zielt.“
Der neue Paragraf 130 Absatz 5 StGB erteilt diesen Gedanken eine Absage und steht dem Prozess der informierten Meinungsbildung diametral entgegen.
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PETR BYSTRON
Petr Bystron (AfD) zur „Reichsbürger“- Razzia:
„Größter Machtmissbrauch in Geschichte der Bundesrepublik!“
Der Bundestagsabgeordnete und außenpolitische Sprecher der AfD, Petr Bystron hält die Razzia gegen ein paar Rentner aus der „Reichsbürger“-Szene nicht nur für hemmungslos überzogen, sondern auch für den „größten Machtmissbrauch in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland“.
Als einzige Grund zum Einsatz von 3.000 Polizisten für die Festnahme von 25 Personen, laut Bystron: Die Opposition auf den Straßen und im Reichstag einzuschüchtern.
Anm.:
Dass der Einsatz mit einer gewaltigen medialen „Begleitung“ wenige Tage nach dem furchtbaren Mord an der 14-jährigen Schülerin stattfand, war mit Sicherheit kein Zufall.
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COP 27 hat keinen Plan, um Produkte aus Erdöl zu ersetzen!

Ronald Stein
Die COP27-Konferenz der Vereinten Nationen fand in Ägypten statt und zog die globalen Eliten und mehr als vierhundert Privatjets an. Alle Teilnehmer erkannten an, dass der Klimawandel stattfindet, wie schon seit vier Milliarden Jahren, aber es scheint, dass es den meisten an grundlegenden Energiekenntnissen mangelte, die mit dem Wissen beginnen, dass erneuerbare Energien nur intermittierende Elektrizität sind, die aus unzuverlässigen Brisen und Sonnenschein erzeugt wird. Windturbinen und Sonnenkollektoren können nichts für die 8 Milliarden Menschen auf diesem Planeten herstellen.
Die ebenso unbestreitbaren wie unangenehmen Tatsachen sind, dass erneuerbare Energien wie Windturbinen und Sonnenkollektoren KEINE Erdölderivate herstellen können, die die Grundlage für Tausende von Produkten bilden, welche wiederum die Grundlage von Gesellschaften und Volkswirtschaften auf der ganzen Welt sind.
Fossile Brennstoffe waren der Grund dafür, dass die Welt in weniger als zweihundert Jahren von 1 auf 8 Milliarden Menschen angewachsen ist. So sehr sich die Staats- und Regierungschefs auch wünschen, die Welt von den Emissionen aus fossilen Brennstoffen zu befreien, so muss die Welt doch noch einen Ersatz für die Erdölderivate finden, die die Grundlage für mehr als 6.000 Produkte und Kraftstoffe für unsere verschiedenen Verkehrsinfrastrukturen bilden.
Die COP-Teilnehmer sollten auch wissen, dass auch Rohöl nutzlos ist, wenn es nicht in etwas Brauchbares umgewandelt werden kann, wie z. B. in die Kraftstoffe für die Schwerlast- und Transport-Infrastrukturen von Schiffen und Flugzeugen nebst den Derivaten, aus denen die mehr als 6.000 Produkte und Kraftstoffe hergestellt werden, die unser Leben angenehmer gemacht haben.
The World Economic Forum (WEF), the UN and their Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC), and banks that promote ESG, are an extremely dangerous precedent as the eight billion people on this planet never voted to give governments this sort of control over the products demanded by the eight billion on this planet.
● Heute haben wir 50.000 schwere Handelsschiffe und Langstreckenschiffe, die Produkte in die ganze Welt transportieren.
● Heute haben wir 50.000 Schwerlast- und Langstreckenflugzeuge, die von kommerziellen Fluggesellschaften, privaten Nutzern und dem Militär eingesetzt werden.
Das Weltwirtschaftsforum (WEF), die Vereinten Nationen und ihr Weltklimarat (IPCC) sowie ESG fördernde Banken sind ein äußerst gefährlicher Präzedenzfall, da die acht Milliarden Menschen auf diesem Planeten nie dafür gestimmt haben, den Regierungen diese Art von Kontrolle über die Produkte zu geben, die von ebendiesen acht Milliarden Menschen auf diesem Planeten nachgefragt werden.
Die Teilnehmer der COP27, die Null-Emissionen zu praktisch jedem Preis erreichen wollen, werden mit großen Problemen in der Lieferkette für exotische Materialien wie Lithium, Kobalt, Kupfer, Zink und Silizium konfrontiert werden sowie mit der Herausforderung der Bezahlbarkeit. Hinzu kommen die Verfügbarkeit und Erschwinglichkeit von Strom aus Wind und Sonne sowie die ethischen Herausforderungen, die sich aus dem Abbau exotischer Materialien ergeben, bei dem Menschen in ärmeren Ländern ausgebeutet werden, nur damit die Eliten ein Elektroauto fahren können.
Der Vorrat an Lithium für die derzeitigen Elektroauto-Batterien ist weltweit schon jetzt äußerst begrenzt, und Initiativen auf der ganzen Welt zur Erschließung von Lithium-Tagebauen und Erzverarbeitungsanlagen haben einen öffentlichen Aufschrei ausgelöst, da Umweltschützer und die örtliche Bevölkerung um die Auswirkungen auf die Natur und die Lebensgrundlagen der Menschen fürchten.
Ein paar andere dunkle Wolken über der Lithiumversorgung zur Deckung des Bedarfs an EV-Batterien:
1. Der chilenische Oberste Gerichtshof hat den Abbau von Lithium in Salarf de Atacama, Chile, gestoppt – einem riesigen Gebiet, in dem 55 Prozent der weltweit bekannten Lithiumvorkommen liegen.
2. Der Ausschuss für Risikobewertung der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) beabsichtigt, drei Lithiumverbindungen als gefährlich für die menschliche Gesundheit einzustufen.
Bevor die UNO ohne geprüften Fallschirm aus dem Flugzeug springt, muss sie einen Plan haben, um den Bedarf der acht Milliarden Menschen auf diesem Globus an all den Produkten und Infrastrukturen zu decken, die es heute gibt und die es vor ein paar hundert Jahren noch nicht gab. Wo ist der U.N.-Plan, um die acht Milliarden Menschen auf diesem Planeten mit den Produkten zu versorgen, die heute aus Erdöl hergestellt werden?
[Hervorhebung vom Übersetzer]
Bemühungen, die Nutzung von Erdöl ohne verfügbaren Ersatz einzustellen könnten die größte Bedrohung für die acht Milliarden Menschen in der Zivilisation sein, nicht der Klimawandel, und die Welt in eine Ära der garantierten extremen Knappheit an fossilen Brennstoffen führen, wie wir sie in der dekarbonisierten Welt um 1800 hatten, was zu Milliarden von Todesfällen durch Krankheiten, Unterernährung und Extremwetter führen kann, wenn man versucht, ohne die fossilen Brennstoffe zu leben, die der Gesellschaft zugute kommen.
Es ist vollkommener Unsinn, dass funktionierende, zivile Gesellschaften ohne Kohle, Öl und Gas leben können. Das heutige Leben ohne fossile Brennstoffe ist symptomatisch für eine ungebildete Kohorte, die nicht die geringste Ahnung davon hat, was ihr sicheres und überaus privilegiertes kleines Leben möglich macht.
[Hervorhebung vom Übersetzer]
Diese sauberen erneuerbaren Energien wie Windturbinen und Sonnenkollektoren können nur ELEKTRIZITÄT erzeugen, und zwar bestenfalls schwankenden Strom aus verfügbaren Brisen und Sonnenschein.
Elektrizität aus Wind und Sonne KANN:
– Kann Ihr iPhone aufladen, aber nicht herstellen
– Kann einen Defibrillator bedienen, aber den Defibrillator nicht herstellen.
– Kann Ihren Fernseher bedienen, aber nicht herstellen.
Was Strom aus Wind und Sonne NICHT KANN:
– Es können keine Reifen für die Milliarden von Fahrzeugen hergestellt werden.
– Kann keinen Asphalt für die Millionen von Straßenkilometern herstellen.
– Kann nicht zur Herstellung von Medikamenten und medizinischen Geräten verwendet werden.
– Kann keine Wasserfiltersysteme herstellen.
– Kann keine Abwassersysteme herstellen.
– Es können keine Düngemittel hergestellt werden, die aus Erdgas gewonnen werden, um Milliarden von Menschen zu ernähren.
– Sie können keine Pestizide zur Bekämpfung von Heuschrecken und anderen Schädlingen herstellen.
Um es auf den Punkt zu bringen: Auch alle Komponenten von Windturbinen und Sonnenkollektoren werden mit Produkten aus fossilen Brennstoffen hergestellt, so dass durch die Abschaffung fossiler Brennstoffe alle Komponenten von Windturbinen, Sonnenkollektoren, Fahrzeugen, Handelsschiffen, Flugzeugen usw. wegfallen würden. Noch einmal: Wo ist der Plan der UNO, die acht Milliarden Menschen auf der Erde mit den Produkten, die jetzt aus Erdöl hergestellt werden, am Leben zu erhalten?
Ein Leben ohne Öl ist NICHT SO EINFACH, WIE die UNO vielleicht denkt, denn erneuerbare Energien sind nur intermittierende Elektrizität aus Brisen und Sonnenschein, da WEDER Windturbinen noch Sonnenkollektoren irgendetwas für die Gesellschaft herstellen können. Der Klimawandel mag sich auf die Menschheit auswirken, aber wenn man ihr vorschreibt, ohne die aus Erdöl hergestellten Produkte zu leben, wird man ihr einen Lebensstil vorschreiben, der in die Zeit der Pferdekutschen um 1800 zurückführt.
Die Staats- und Regierungschefs und die Führer der Umwelt-, Sozial- und Governance-Bewegung (ESG-Bewegung), die eine Politik festlegen, um die Welt von fossilen Brennstoffen zu befreien, scheinen zu vergessen, dass auch arme Nationen ein unveräußerliches, gottgegebenes Recht haben sollten, sich zu entwickeln, indem sie fossile Brennstoffe, Kern- und Wasserkraft nutzen – und Erdöl als Ausgangsmaterial für Düngemittel, Arzneimittel, Kunststoffe und Hunderte anderer wunderbarer, das Leben verbessernder und lebensrettender Produkte.
Autor: Ronald Stein is an engineer, senior policy advisor on energy literacy for CFACT, and co-author of the Pulitzer Prize nominated book “Clean Energy Exploitations.”
Link: https://www.cfact.org/2022/12/03/cop-27-has-no-back-up-plan-to-replace-products-from-oil/#
Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE
Ein doppeltes Buch, eins über das Leben, eines über Schachpartien

Die Nummer 1 der deutschen Schachelite heißt Elisabeth Pähtz. Sie hat endlich (ganz aktuell) den Titel Großmeisterin erhalten, die höchste Auszeichnung im Schach. Elisabeth Pähtz ist überhaupt die erste deutsche Schachspielerin, die diesen Titel errungen hat. Über sich, über ihre Schachprofession, über ihre Erlebnisse in der „Schachwelt“ hat die Thüringerin ein Buch veröffentlicht. In „Wer den vorletzten Fehler macht, gewinnt – Strategien für das Spiel des Lebens.“ (Westend Verlag) werden dem Leser zahlreiche Einblicke in Pähtz’ intensives Sportlerleben gewährt, wird dieser überrascht und schließlich sogar zum Nachspielen inspiriert. Eine Rezension von Frank Blenz.
Das Schachbrett hervorgekramt
Dass dem persönlichen Text nach etwas mehr als hundert Seiten zahlreiche Schachpartien als kurze Aufzeichnungen mit Kommentaren versehen folgen, war für mich wie ein Aufruf, doch selbst mal ihre Spiele „durchzugehen“ und in Selbstgesprächen darüber vielleicht etwas zu fachsimpeln. Gut, Fachsimpeln war es bei mir nicht, eher tüfteln und staunen. Dank der Großmeisterin Elisabeth Pähtz habe ich aber mein altes Schachbrett hervorgekramt und mich neugierig, demütig und respektvoll mit der überaus komplexen Therorie beschäftigt. Ja, Elisabeth Pähtz ist ausdrücklich zuzustimmen, dass sie für das Schachspielen schon ab dem Kindesalter wirbt. Das Brettspiel auf 64 Feldern ist ein wunderbares Spiel des Lebens.
Einerseits Leistung und Erfolg, andererseits Werben für Fehler
Wir jubeln gern den Siegern zu, nicht wahr? Wir sind zwar eine Gesellschaft der Sieger und Verlierer, letzteren Mitbürgern wird im Gegensatz zum Triumphierenden eher wenig Bewunderung entgegengebracht, im Fall der Niederlage gibt es für sie maximal Trost, mitunter drohen Hohn und Spott. Elisabeth Pähtz ficht das nicht an, sie, die oft siegt und sehr erfolgreich ist, wirbt für das Fehlermachen und das sich mit ihnen Auseinandersetzen. Ihr Fleiß, ihr Anerkennen, auf dem Weg zum Erfolg auch Niederlagen zu kassieren, wird sichtbar, wenn sie schreibt, Fehler seien Teil unseres Lebens und in unserer Gesellschaft eher weniger anerkannt. Zitat:
Was wäre die Welt ohne Fehler?…Manchmal frage ich mich, ob wir hier bei uns … nicht eine völlig falsche Kultur im Umgang mit Fehlern entwickelt haben.
Meinen Reim mache ich mir, abschweifend vom Drang nach dem Sieg. Denn ich stimme ihr herzlich zu, Fehlermachen, gar Verlieren ist so etwas wie Teilen. Der Sieger freut sich, der Verlierer ist traurig und gratuliert im Angesicht der Niederlage dem Gewinner. Das ist Teil des Ganzen – was wäre ein Spiel, welches stets mit Unentschieden endete? Im Schach heißt das 0:0 herrlich poetisch Remis oder Patt. In unserem Leben ist das Akzeptieren eines Remis gleich wichtig wie das einer Niederlage, finde ich. Die Lektüre des Pähtz’schen Buches weckt das Sinnieren, als würde es um den nächsten Zug auf dem Schachbrett gehen.
Eigene, beeindruckend ehrliche Schreibweise und persönliche Fotos
Dank des Mutes von Elisabeth und Dank des Weitblicks, des Gespürs ihrer Partner, der Westend-Verlagsverantwortlichen für die wohltuende Wirkung einfacher, ganz eigener Zeilen der Autorin, konnte die Schachspielerin wunderbare, kritische, selbstkritische, offene Worte zu Papier bringen. Ihr alltagsprachlicher Stil erreicht den Leser berührend, als wäre sie gerade mit ihm im Gespräch. Ohne Allüren eröffnet sich einem Elisabeths Kosmos. Sie lässt den Leser teilhaben an ihrem trotz immer noch durchaus jungen Alters schon sehr langen sportlichen Werdegang, teilhaben an den vielen Trainings- und Wettkampfstunden am Schachbrett, ihren zahllosen Reisen zu Turnieren, ihren Erfolgen, den Niederlagen, ihren Ansichten über Verbände, Wettkämpfe, Konkurrenz, ihrem Seelenleben, ihrer Medienpräsenz (bis in die Studios von TV-Shows), ihrer engen Bindung zum Vater (ebenfalls Großmeister im Schach, Trainer, Ratgeber, Vorbild) und zum Bruder. Ihre Hingabe zum Schachsport wird in einer Episode aus ihrer Bundeswehrzeit offenbar, die sie schonungslos erzählt: sie bezahlte eine Wettkampfreise aus eigener Tasche, obwohl sie Sportsoldatin und in Diensten des Landes am Start war. Politisch fragwürdiger Korrektheit zum Trotz spielte sie.
Elisabeth war ein Wunderkind, eines, das beinah noch Kind, mit 13 Deutsche Meisterin und ein Jahr später Nationalspielerin wurde. 1985 geboren, spielte sie schon mit fünf Jahren Schach. Folgerichtig nennt sie das Objekt „Schachbrett“ einen wichtigen Bestandteil des Familienlebens. Auch in der Liebe ist Schach im Spiel. Sie verrät ihre eigene „Herkunft“ mittels der kleinen, feinen Episode über das Kennenlernen ihrer Eltern. Deren erste, richtige Verabredung von Mutter und Vater war einst die zu einer Partie Schach. Es musste wohl so kommen, dass Elisabeth Schachprofi wurde. Ebenso das ist zu lesen: die Erfurterin Elisabeth Pähtz motzt ihr ereignisreiches Leben nicht auf, sie verschweigt nicht, im Sport wie im Alltag im Umgang mit Menschen mitunter auch zu polarisieren. Nicht jeder um sie herum findet sie darum vielleicht gleich oder überhaupt sympathisch, berichtet sie, dennoch bleibt Elisabeth sich treu. Kein Blatt vor den Mund nehmen, das ist nicht leicht, Gegenwind erfährt sie dafür, doch es lohnt sich, bekennt die Schachgroßmeisterin Pähtz. Sie lässt den Leser noch mehr in ihr Leben blicken. Die zahlreichen Fotos in ihrem Buch bereichern all ihre Ausführungen und bringen einem die junge Frau näher: Mal mit Wollmütze als Jugendliche am Schachbrett, mal in Uniform (als Sportsoldatin), mal Arm in Arm mit sportlichen Rivalen, die zugleich Freunde sind.
Kampf um Gleichberechtigung und Werben für das königliche Spiel.
Im Laufe ihrer Karriere hat sich Elisabeth Pähtz vielfach für eine Gleichbehandlung der Frauen im Schach eingesetzt. Die Rolle der Frauen im nationalen und internationalen Schach sei, so Pähtz noch immer eine untergeordnete gegenüber der der Männer. Die frisch gekürte Großmeisterin kritisiert, dass Mädchen und Frauen bis heute weniger gefördert würden und dass Preisgelder für sie geringer seien als bei den Männern. Pähtz stellt eine provokante Frage: Sind Männer die besseren Schachspieler? Sie stellt vielsagenderweise fest, dass die für die Bestimmung der Stärke eines Spielers benutzte Zahl (genannt ELO-Punkte) keinen Unterschied zwischen Männern und Frauen mache. Allein ist auch zu erfahren, dass in der Schachwelt bis heute immer noch ein Verhältnis Männer – Frauen von 10 zu 1 an Aktiven besteht.
Schach ist ein wundervolles Spiel für Kinder, für Jungen und Mädchen, wirbt die Autorin. Schach ist ein Spiel, das in „deinem Kopf“ sich ganz andere Welten auftun lässt. So sitzt man am Brett und das Spiel nimmt seinen Lauf. Zitat:
Manchmal ist das Schritt für Schritt einer harter K(r)ampf, aber wenn es gut läuft, kann es sich auch wie ein sonniger Spaziergang anfühlen. Wenn ganz plötzlich und jenseits aller Rationalität ein Zug den Weg zu dir findet …
Es stimmt, dieser Kampf zweier Teams aus Bauern, Läufern, Türmen, König und Königin, bestehend aus raffiniert in schlichten Regeln gefassten Zug-Möglichkeiten, Geboten, Verboten und Empfehlungen – es ist spannend, es ist unendlich. Es ist gar nicht so einfach, soweit zu kommen, dem Gegenüber die Ansage zu machen: „Schach!“
Schachspielerin ist eine Bürgerin mit eigener Haltung
Ernüchternd und teils empörend für mich gerieten die Schilderungen über das Sportler-Leben in der Pandemie. Geradezu krotesk ist die Geschichte über einen sehr solventen Spieler, der nach Dubai fliegt, um sich mit dem „genehmen“ Stoff impfen zu lassen, um damit spielberechtigt zu sein. Die Corona-Pandemie setzte den Schachspielern weltweit sehr zu. Elisabeth Pähtz berichtet, dass es keine Turniere mehr und damit auch keine Einnahmequellen gab. Beeindruckend schreibt sie, wie sie die Maßnahmen teils entmündigend empfand. Diese Katastrophe war aber nicht genug. Der Krieg zwischen Russland und der Ukraine versetzt wie die Welt die Schachwelt in einen neuen Ausnahmezustand, aus einer grenzenlosen Verbundenheit werde nun nach und nach wieder eine unüberwindbare Grenze hochgezogen, befürchtet Elisabeth. Nah geht einem, dass sie mit russischen und ukrainischen Sportlern zusammen in einem Team agiert und diese gemeinsam zum Frieden auffordern. Im Buch ist eine beeindruckende Erklärung von ihnen zu lesen.
Der zweite Teil des Buches – Schachpartien satt
Für mich gerieten die Spiele im zweiten Teil des Buches, schlicht mit Grafiken aufgelistet und kommentiert, zu einer reizvollen Aufgabe. Ich muss zugeben, als Laie, der gern mal eine Partie Schach spielt, las sich die „Schach-Sprache“ anspruchsvoll. Die Gedankenwelt in Buchstaben und Zahlen verdichtet, erschlossen sich mir langsam wie eine Sprache aus einer anderen Welt. Und jetzt ist sie …
Großmeisterin
Elisabeth Pähtz beschreibt in ihrem Buch die Wartezeit zur Verleihung des Titels Großmeister, die sie als teils quälend empfand, auf sie enormen Druck ausübte und ihr Schachspiel nicht förderte. 2021 hatte die 37-Jährige die entscheidende Norm dafür erfüllt, darum beklagt sie die Hängepartie bis vor wenigen Tagen, weil der internationale Schachverband prüfte und prüfte, Zweifel sollen betreffs einer Norm von 2016 betreffs ihrer Gültigkeit bestanden haben. Elisabeth Pähtz wurde nun endlich mit dem Titel Großmeister geehrt.
Titelbild: © Anastasiya Karlovych
♫ Neue Welt ♫
Reichsbürger-Putsch: Ganz Deutschland lacht über das Staatstheater
(David Berger) Was sich bereits bei der Story um die angebliche Klabauterbach-Entführung andeutete, das zeigt sich jetzt umso mehr in der Reichsbürger-Schmierenkomödie: Sehr viel Menschen in unserem Land nehmen die seltsamen Aktionen der Mächtigen in ihrem angeblichen Kampf gegen rechte Staatsfeinde noch mehr ernst. Und lachen über die, die dem Theater noch Glauben schenken.
Der Beitrag Reichsbürger-Putsch: Ganz Deutschland lacht über das Staatstheater erschien zuerst auf Philosophia Perennis.
Ukrainische Transgender verzweifelt: Wegen Krieges sind Geschlechtsumwandlungen ausgesetzt
CNN berichtete über das Problem.
Die ganze menschenverachtende und gekünstelte Absurdität der Transgender-Ideologie zeigt sich an diesem Zusammenhang (Anmerkung UM):
„Ich wollte unbedingt meine Geschlechtsumwandlung fortsetzen“ – wie CNN einen ukrainischen Transgender im Schatten des Krieges zitiert.
Laut dem US-Fernsehsender können geschlechts-angleichende Behandlungen und Hormontherapien für Transgender derzeit in Kiew wegen des Krieges nicht fortgesetzt werden, weil der Betrieb von „Transkliniken“ durch Luftangriffe zu gefährlich geworden sei.
Ein gewisser Eric, 23, beschwerte sich bei CNN: „Ich hatte das Testosteron, aber ich konnte es nicht selbst stechen, ich hatte keine Nadel, und in Kriegsapotheken mangelt es an allem.“
Hässliches Ungarn, hässliches Polen
Dem CNN-Artikel zufolge wären die Transgender-Rechte aber sogar in vielen EU-Ländern schwächer als in der Ukraine selbst.
So würden etwa die Tschechische Republik, Litauen, Ungarn und Rumänien immer noch eine Kastration für eine Geschlechtsumwandlung voraussetzen.
Und das, obwohl der EU-Gerichtshof für Menschenrechte 2017 entschieden hat, dass solche Gesetze dem Artikel 8 der „Europäischen Erklärung der Menschenrechte“ widersprechen. Darin heißt es weiter: Polen und Ungarn hätten in den letzten Jahren eine solche „Unterdrückung der LGBTQ-Rechte“ erlebt, dass die EU-Kommission im Juli 2021 rechtliche Schritte gegen sie eingeleitet hat.
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Dieser Artikel erschien in Erstveröffentlichung bei MANDINER, einem Partner unserer Europäischen Medienkooperation.
Unser Ungarn-Korrespondent Elmar Forster, seit 1992 Auslandsösterreicher in Ungarn, hat ein Buch geschrieben, welches Ungarn gegen die westliche Verleumdungskampagne verteidigt. Der amazon-Bestseller ist für UM-Leser zum Preis von 17,80.- (inklusive Postzustellung und persönlicher Widmung) beim Autor bestellbar unter <ungarn_buch@yahoo.com>
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Gruppenvergewaltigung in Illerkirchberg: Faeser lehnt Abschiebung ab!
Eine Woche nach dem laut Staatsanwaltschaft Messermord an der 14 Jahre alten Ece S. sorgt die 4.700 Einwohner zählende Gemeinde Illerkirchberg in Baden-Württemberg weiter für Schlagzeilen. Medienberichten zufolge lehnt Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) die Abschiebung eines in Illerkirchberg an einer Gruppenvergewaltigung beteiligten Afghanen ab.
Hintergrund: Vor drei Jahren wurde in der sogenannten Flüchtlingsunterkunft von Illerkirchberg ein ebenfalls 14-jähriges Mädchen vergewaltigt – von vier Asylbewerbern (der Deutschland-Kurier berichtete). Die Täter hatten ihr Opfer unter Drogen gesetzt und mehrfach missbraucht.
Ein Gericht verurteilte die Migranten später zu milden Freiheitsstrafen – auch, weil drei der Täter noch minderjährig waren.
Einer der verurteilten Täter, ein Afghane, ist mittlerweile wieder auf freiem Fuß. Baden-Württemberg will ihn und islamistische Gefährder abschieben. Das Bundesinnenministerium von Nancy Faeser (SPD) lehnt das ab, wie „Die Welt“ unter Berufung auf ihr vorliegende Dokumente berichtet.
In diesem Licht wirkt Faesers auf Twitter geheuchelte Anteilnahme zum Tod von Ece S. einmal mehr wie blanker Hohn!
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