Kategorie: Nachrichten
SRF übernimmt Videomaterial alternativer Medien und erkennt Urheberrecht nicht an
Die Videoproduktionsfirma WDChur hat sich unter Kritikern der Covid-Massnahmen einen Namen gemacht. Unter anderem sendet das Team jeweils live von den Kundgebungen gegen die Massnahmen. In der SRF-Satiresendung «Deville» vom 10. Oktober 2021 wurde nun etwa 30 Sekunden Videomaterial der Firma von einer Kundgebung in Zug am 2. Oktober 2021 benutzt. Der Blick verwendete ebenfalls Material von WDChur.
Daraufhin sendete der Inhaber den beiden Medien eine Mahnung wegen Urheberrechtsverletzung sowie eine Rechnung über fast 20’000 Fr. an SRF und eine über etwa 12’000 Fr. an den Blick, was laut dem Videoproduzenten den branchenüblichen Tarifen auf Basis der Reichweite entspricht, plus Verzugszins. Sowohl SRF wie der Blick reagierten nicht auf das Schreiben, woraufhin der Inhaber eine zweite und letzte Mahnung verschickte, mit der Ankündigung, dass nach Zahlungsfrist die Betreibung eingeleitet werden würde.
Der Blick hat immer noch nicht reagiert, SRF hingegen schon. Dessen Rechtsdienst teilte WDChur in einem Schreiben mit, dass «das teilweise stark verwackelte Videomaterial» keinen individuellen Charakter im Sinne von Artikel 2 Abs. 1 URG aufweise und daher urheberrechtlich nicht geschützt sei. SRF begründet seine Position folgendermassen:
«Schutzwürdig ist ein Geisteswerk aber – wie erwähnt – nur dann, wenn es den Stempel einer schöpferischen Tätigkeit trägt, wobei der individuelle Charakter im Werk selbst zum Ausdruck kommen muss. Bei den in der Sendung «Deville» vom 10.10.2021 verwendeten Ausschnitten handelt es sich um einfache amateurhafte Videoaufnahmen. Sie zeigen verschiedene Rednerinnen und Redner an einer politischen Kundgebung. Die Aufnahme wurden mit einer fixen Kamera erstellt, ohne Kommentar, ohne Vertonung und ohne Montage. Der an sich bestehende Gestaltungsspielraum bei audiovisuellen Produktionen wurde weder in videotechnischer noch in konzeptioneller Hinsicht ausgenutzt, sondern die Aufnahmen wurden vielmehr so gestaltet, dass sie sich vom allgemein Üblichen nicht abheben.»
Was SRF nicht erwähnt: Bei Abs. 3bis desselben Artikels steht: «Fotografische Wiedergaben und mit einem der Fotografie ähnlichen Verfahren hergestellte Wiedergaben dreidimensionaler Objekte gelten als Werke, auch wenn sie keinen individuellen Charakter haben.» Darunter fallen somit auch Videoaufnahmen.
Während des in «Deville» gesendeten Ausschnitts wird die Quelle zwar eingeblendet, doch für den Inhaber von WDChur ändert das nichts am Sachverhalt, wie er dem Nebelspalter mitteilte. Das Material, das er auf der Plattform Twitch publiziere, sei urheberrechtlich geschützt. Dass der Originalclip bearbeitet worden sei, verletze zudem die Werksintegrität, merkt der Inhaber an.
Unter gewissen Umständen erlaube es das Zitatrecht, ein fremdes Bild oder einen Clipausschnitt zu zeigen, um einen im Beitrag dargestellten Sachverhalt zu illustrieren, so der Nebelspalter. Doch auch das sehe der Inhaber hier nicht gegeben. Der Ausschnitt sei nicht als Zitat gekennzeichnet, und im Rahmen einer Satiresendung könne man auch nicht davon ausgehen, dass das Videomaterial zur Veranschaulichung diene. Der Inhaber teilte Corona-Transition mit, dass er das Verfahren weiterziehen werde.
Impflicht: Nach Österreich gibt jetzt auch in Bayern gas
MÜNCHEN – Um die Leute nicht zu überrumpeln, sondern langsam Stück für Stück auf die kommende Ungeheuerlichkeit vorzubereiten schreckt man in Bayern vor einer Impfpflicht vorläufig noch „offiziell“ zurück. Ministerpräsident Markus Söder (54, CSU) will sie derzeit nur für bestimmte Berufsgruppen wie Pfleger prüfen lassen. Und auf bild.de erfährt man, dass der bayerische Ethikrat angesichts der „rasant steigender Infektionszahlen“ jetzt weit über diese Aussagen hinausgehen will. Die Berater der bayerischen Staatsregierung könnten sich sogar eine Impfpflicht für die gesamte Bevölkerung vorstellen.
Ausgerechnet der Ethikrat im Dienst der der Pharma-Lobby
Es ist kaum zu fassen, würde es nicht schwarz auf weiß zu lesen sein. In seiner am Mittwochabend (17.11.) veröffentlichten Stellungnahme erklärt der Ethikrat:
„Wir fordern die politischen Entscheidungsträger auf, die Möglichkeit von Impfverpflichtungen für bestimmte Berufsgruppen rechtlich zu prüfen und politisch zu erwägen.“
Zu diesen Berufsgruppen könnten gehören: medizinische und pflegerische Berufe, aber auch Hotellerie, Gastronomie, Einzelhandel, Polizei und Justiz.
Und es kommt noch dicker:
„Darüber hinaus sollte auch eine generelle Impfpflicht für die gesamte Bevölkerung als äußerste Möglichkeit nicht ausgeschlossen werden.“ […] Die bisherige Erfahrung mit der Impfung rechtfertigen eine Impfpflicht, denn das Verhältnis des individuellen Risikos zum Gewinn an individuellem wie kollektivem Schutz spricht eine eindeutige Sprache.“
Auf bild.de erfährt man weiter, wer denn diese moralisch hochwertigen Personen sind. Wir zitieren:
„Der Ethikrat wurde 2020 von Ministerpräsident Söder berufen, um die Staatsregierung in der Corona-Krise zu beraten. Er hat 16 Mitglieder. Sie sind Theologen und Universitätsprofessoren. Vorsitzende ist Susanne Breit-Keßler (67), die frühere evangelische Regionalbischöfin von München.“
Zugegeben, wir haben bisher nicht gewusst, dass Lobbying für die milliardenschwere Pharmaindustrie, etwas mit Ethik zu tun haben kann. Aber in der sogenannten „Pandemie“ lernt man nicht aus.
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Alarm: Leichenhallen füllen sich mit Tausenden zusätzlicher Toten ohne Covid
Aufgrund der Häufung dieser noch nicht erklärbaren Todesfälle in England fordern Experten die Regierung nun dringend zu einer Untersuchung auf. Es soll geklärt werden, ob diese Todesfälle vermeidbar gewesen wären, schreibt The Telegraph.
Man befürchte, die Verzögerungen im NHS (National Health Service) auf dem Höhepunkt der Pandemie könnten dazu geführt haben, dass eine grosse Zahl von Menschen mit zuvor behandelbaren Krankheiten nun tödlich erkrankt sei.
Jüngste Zahlen des Office for National Statistics zeigen, dass in England und Wales in den letzten 18 Wochen 20’823 mehr Todesfälle als im Fünfjahres-Durchschnitt registriert wurden. Nur 11’531 Todesfälle betrafen Covid.
Professor Carl Heneghan, Direktor des Zentrums für evidenzbasierte Medizin an der Universität Oxford, sagte: «Ich fordere eine dringende Untersuchung. Wenn man sich anschaut, wo die Überschreitung stattfindet, dann sind es Erkrankungen wie ischämische Herzkrankheiten, Leberzirrhose und Diabetes, die alle potenziell reversibel sind.» Dies gehe über die rohen Zahlen und der Totenscheine hinaus. Man müsse einen Schritt zurückgehen und herausfinden, ob diese Todesfälle vermeidbare Ursachen gehabt hätten.
Aus den Daten der britischen Gesundheitsbehörde geht weiter hervor, dass seit dem Sommer Tausende von Todesfällen in den Bereichen Herzinsuffizienz, Herzkrankheiten, Kreislauferkrankungen und Diabetes über dem Fünfjahres-Durchschnitt liegen. Auch die Zahl der Todesfälle in Privathaushalten liegt um 40,9 Prozent über dem Fünfjahres-Durchschnitt.
Der NHS kämpft immer noch damit, den durch die Pandemie entstandenen Behandlungsstau abzubauen. Derzeit wartet in England einer von zehn, also 5,8 Millionen Menschen, auf einen elektiven – zeitlich frei wählbaren – Eingriff; so viele wie noch nie.
Auch die Krankenwagen brauchen länger, um die Patienten zu erreichen. Herzinfarkt-Patienten warten nun durchschnittlich 53 Minuten, bis Hilfe eintrifft; fast dreimal so lange wie das NHS anstrebt. Die Zahl der Patienten, die auf den Fluren der Krankenhäuser behandelt werden, ist seit Oktober 2019 um das Neunfache gestiegen.
21 Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen lassen Zweifel an Impfmandaten aufkommen
Da einige Menschen nun seit mehr als einem halben Jahr geimpft sind, wissen wir immer mehr über die Wirksamkeit der Covid-Impfstoffe. Bei der Bewertung der Wirksamkeit des Impfstoffs ist es wichtig, zwischen der Wirksamkeit gegen Infektionen, symptomatischen Erkrankungen und Übertragung und der Wirksamkeit gegen Krankenhausaufenthalte und Tod zu unterscheiden.
Bei Infektionen und symptomatischen Erkrankungen sind die Covid-19-Impfstoffe nicht so wirksam wie erhofft, da die Immunität nach einigen Monaten allmählich abnimmt. Bei Krankenhausaufenthalten und Todesfällen ist die Immunität stärker und hält mindestens sechs Monate lang an.
Die Gesamtheit der Ergebnisse deutet darauf hin, dass die weltweite Infektionsexplosion, die wir nach der Doppelimpfung zum Beispiel in Israel, dem Vereinigten Königreich, den USA usw. erlebt haben, möglicherweise darauf zurückzuführen ist, dass die Geimpften SARS-CoV-2 genauso stark oder stärker verbreiten als die Ungeimpften.
Eine naheliegende Frage ist, ob Impfstoffe, die nur begrenzt in der Lage sind, symptomatische Erkrankungen zu verhindern, die Entwicklung virulenterer Stämme vorantreiben können. In einem Artikel in PLoS Biology aus dem Jahr 2015 stellten Read et al. fest, dass:
«Es ist gängige Meinung, dass die natürliche Auslese hochtödliche Erreger entfernt, wenn der Tod des Wirts die Übertragung stark reduziert. Impfstoffe, die den Wirt am Leben erhalten, aber dennoch eine Übertragung zulassen, könnten es daher ermöglichen, dass sehr virulente Stämme in einer Population zirkulieren.»
Es sind also nicht die Ungeimpften, die die Geimpften gefährden, sondern theoretisch könnten es die Geimpften sein, die die Ungeimpften gefährden, aber dafür gibt es noch keinen Beweis.
Hier fasse ich 21 Studien und Berichte zusammen, die Licht in die durch Impfung hervorgerufene Immunität gegen Covid bringen. Sie verdeutlichen die Probleme mit Impfvorschriften, die derzeit die Arbeitsplätze von Millionen von Menschen bedrohen. Sie lassen auch Zweifel an den Argumenten für die Impfung von Kindern aufkommen.
- Gazit et al. aus Israel zeigten, dass geimpfte Personen, die vor der Impfung keine Immunität gegen SARS-CoV-2 hatten, «ein 13-fach erhöhtes Risiko für eine Durchbruchsinfektion mit der Delta-Variante hatten, verglichen mit den zuvor Infizierten». Bei Berücksichtigung des Zeitpunkts der Erkrankung/Impfung ergab sich ein 27-fach erhöhtes.
- Ohne Berücksichtigung des Infektionsrisikos fanden Acharya et al. «keinen signifikanten Unterschied bei den Zyklusschwellenwerten (Anm.d.Red.: der PCR-Tests) zwischen geimpften und ungeimpften, asymptomatischen und symptomatischen Gruppen, die mit der Delta-Variante von SARS-CoV-2 infiziert waren.»
- Riemersma et al. fanden «keinen Unterschied in der Viruslast beim Vergleich von ungeimpften Personen mit solchen, die Infektionen durch Impfstoffdurchbrüche haben. Darüber hinaus werden Personen mit Infektionen durch Impfstoffdurchbrüche häufig positiv getestet und weisen eine Viruslast auf, die der Fähigkeit entspricht, infektiöse Viren auszuscheiden». Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass «geimpfte Personen, wenn sie sich mit der Delta-Variante infizieren, eine Quelle für die Übertragung von SARS-CoV-2 auf andere sein können.»
- In einer Studie aus Katar berichteten Chemaitelly et al. über die Wirksamkeit des Impfstoffs (Pfizer) gegen schwere und tödliche Erkrankungen, wobei die Wirksamkeit mindestens bis 24 Wochen nach der zweiten Dosis im Bereich von 85-95% lag. Im Gegensatz dazu sank die Wirksamkeit gegen Infektionen 15-19 Wochen nach der zweiten Dosis auf etwa 30% ab.
- Aus Wisconsin berichteten Riemersma et al., dass geimpfte Personen, die sich mit der Delta-Variante infizieren, SARS-CoV-2 auf andere übertragen können. Sie fanden eine erhöhte Viruslast bei ungeimpften und geimpften symptomatischen Personen (68% bzw. 69%, 158/232 und 156/225). Auch bei den asymptomatischen Personen fanden sie eine erhöhte Viruslast (29% bzw. 82%) bei den ungeimpften und geimpften Personen. Dies deutet darauf hin, dass die Geimpften sich leicht und unwissentlich infizieren, das Virus beherbergen, kultivieren und übertragen können.
- Subramanian berichtet, dass «auf Länderebene offenbar kein erkennbarer Zusammenhang zwischen dem Prozentsatz der vollständig geimpften Bevölkerung und neuen Covid-19-Fällen besteht». Beim Vergleich von 2947 Bezirken in den Vereinigten Staaten gab es etwas weniger Fälle in Orten mit hoher Impfquote. Mit anderen Worten: Es gibt keinen klar erkennbaren Zusammenhang.
- Chau et al. untersuchten die Übertragung der SARS-CoV-2-Delta-Variante bei geimpftem Gesundheitspersonal in Vietnam. … Die Forscher kamen zu Schluss, dass «die Viruslast der Fälle, die sich durch Impfdurchbrüche mit der Delta-Variante infiziert hatten, 251-mal höher war als die der Fälle, die sich mit alten Stämmen infiziert hatten, die zwischen März und April 2020 nachgewiesen wurden.»
- In Barnstable, Massachusetts, fanden Brown et al. heraus, dass von 469 Covid-19-Fällen 74% vollständig geimpft waren und dass «die Geimpften im Durchschnitt mehr Viren in der Nase hatten als die ungeimpften Infizierten».
- In einem Bericht über einen nosokomialen Ausbruch in einem finnischen Krankenhaus stellten Hetemäli et al. fest, dass «sowohl symptomatische als auch asymptomatische Infektionen bei geimpften Mitarbeitern des Gesundheitswesens festgestellt wurden und dass es trotz der Verwendung persönlicher Schutzausrüstung zu einer sekundären Übertragung durch Personen mit symptomatischen Infektionen kam.»
- Bei einer Untersuchung eines Ausbruchs in einem Krankenhaus in Israel beobachteten Shitrit et al. «eine hohe Übertragbarkeit der SARS-CoV-2-Delta-Variante unter doppelt geimpften und maskierten Personen». Sie fügten hinzu, dass «dies auf eine gewisse Abschwächung der Immunität hindeutet, auch wenn der Schutz für Personen ohne Komorbiditäten weiterhin besteht».
- Im britischen Covid-19-Impfstoff-Überwachungsbericht für Woche 42 wurde festgestellt, dass «die N-Antikörperreaktion im Laufe der Zeit nachlässt» und «dass die N-Antikörperspiegel bei Personen, die sich nach zwei Impfdosen infizieren, niedriger zu sein scheinen.» Aus demselben Bericht (Tabelle 2, Seite 13) geht hervor, dass in den höheren Altersgruppen über 30 Jahren die doppelt Geimpften ein höheres Infektionsrisiko haben als die Ungeimpften, vermutlich weil in der letztgenannten Gruppe mehr Personen mit einer stärkeren natürlichen Immunität aufgrund einer früheren Covid-Erkrankung sind. Im Gegensatz dazu hatten die Geimpften in allen Altersgruppen ein geringeres Sterberisiko als die Ungeimpften, was darauf hindeutet, dass die Impfstoffe mehr vor einem tödlichen Verlauf als vor einer Infektion schützen.
- In Israel führten Levin et al. «eine sechsmonatige prospektive Längsschnittstudie mit geimpften Beschäftigten des Gesundheitswesens durch, die monatlich auf das Vorhandensein von Anti-Spike-IgG und neutralisierenden Antikörpern untersucht wurden». Sie stellten fest, dass «sechs Monate nach Erhalt der zweiten Dosis des BNT162b2-Impfstoffs (Anm.d.Red.: Pfizer) die humorale Immunantwort deutlich verringert war, insbesondere bei Männern, bei Personen über 65 Jahren und bei Personen mit Immunsuppression.»
- In einer Studie aus dem Bundesstaat New York berichteten Rosenberg et al., dass «zwischen dem 3. Mai und dem 25. Juli 2021 die altersbereinigte Gesamtwirksamkeit des Impfstoffs gegen Krankenhausaufenthalte in New York relativ stabil war (89,5%-95,1%). Die altersbereinigte Gesamtwirksamkeit des Impfstoffs gegen Infektionen für alle Erwachsenen in New York sank von 91,8% auf 75,0%.»
- Suthar et al. stellten fest: «Unsere Daten zeigen eine deutliche Abnahme der Antikörperreaktionen und der T-Zell-Immunität gegen SARS-CoV-2 und seine Varianten sechs Monate nach der zweiten Immunisierung mit dem BNT162b2-Impfstoff.»
- In einer Studie der Universität Umeå in Schweden stellten Nordström et al. fest, dass «die Wirksamkeit des Impfstoffs BNT162b2 gegen die Infektion progressiv von 92% an den Tagen 15-30 auf 47% an den Tagen 121-180 abnahm und ab Tag 211 keine Wirksamkeit mehr festgestellt werden konnte».
- Yahi et al. berichten, dass «im Falle der Delta-Variante neutralisierende Antikörper eine geringere Affinität für das Spike-Protein haben, während erleichternde Antikörper eine deutlich erhöhte Affinität aufweisen. Daher kann eine antikörperabhängige Verstärkung ein Problem für Personen darstellen, die Impfstoffe erhalten, die auf der ursprünglichen Spike-Sequenz des Wuhan-Stamms basieren».
- Goldberg et al. berichteten aus Israel bezüglich dem Pfizer-Impfstoff, dass «die Immunität gegen die Delta-Variante von SARS-CoV-2 in allen Altersgruppen einige Monate nach Erhalt der zweiten Impfstoffdosis nachlässt».
- Singanayagam et al. untersuchten die Übertragungs- und Viruslastkinetik bei geimpften und ungeimpften Personen mit leichter Delta-Variante-Infektion. Sie entdeckten, dass «die Impfung das Risiko einer Delta-Variante-Infektion verringert und die Elimination des Virus beschleunigt. Dennoch haben vollständig geimpfte Personen mit Durchbruchsinfektionen eine ähnliche Spitzenviruslast wie ungeimpfte Fälle und können die Infektion im häuslichen Umfeld effizient übertragen, auch auf vollständig geimpfte Kontaktpersonen.»
- Keehner et al. berichteten kürzlich im New England Journal of Medicine (NEJM) über das Wiederauftreten von SARS-CoV-2-Infektionen bei Gesundheitspersonal mit einer hohen Impfquote. … Bis Anfang Februar 2021 waren die Infektionen drastisch zurückgegangen … «zeitgleich mit dem Ende des kalifornischen Maskenmandats am 15. Juni und der schnellen Dominanz der Delta-Variante, die erstmals Mitte April auftauchte und bis Ende Juli mehr als 95% der UCSDH-Isolate ausmachte, nahmen die Infektionen rasch zu, auch bei vollständig geimpften Personen.» Die Wissenschaftler stellten fest, dass die «dramatische Veränderung der Impfstoffwirksamkeit von Juni bis Juli wahrscheinlich sowohl auf das Auftauchen der Delta-Variante als auch auf die nachlassende Immunität im Laufe der Zeit zurückzuführen ist.»
- Juthani et al. versuchten, die Auswirkungen der Impfung auf die Krankenhauseinweisung von Patienten mit bestätigter SARS-CoV-2-Infektion zu beschreiben, indem sie reale Daten verwendeten, die vom Yale New Haven Health System gesammelt wurden. … Die Forscher berichteten, dass «die Zahl der Patienten mit schweren oder kritischen Erkrankungen bei denjenigen, die den BNT162b2-Impfstoff erhielten, höher war als bei denen, die mRNA-1273 (Anm.d.Red.: Moderna) oder Ad.26.COV2.S (Anm.d.Red.: Johnson&Johnson) erhielten».
- In einer kürzlich von der CDC veröffentlichten Studie wurde berichtet, dass die Mehrheit (53%) der Patienten, die mit Covid-19-ähnlichen Erkrankungen ins Krankenhaus eingeliefert wurden, bereits vollständig mit zwei RNA-Impfdosen geimpft waren. Aus Tabelle 1 geht hervor, dass von den 20’101 immungeschwächten Erwachsenen, die mit Covid-19 ins Krankenhaus eingeliefert wurden, 10’564 (53%) vollständig mit dem Impfstoff von Pfizer oder Moderna geimpft waren. Dies unterstreicht die anhaltenden Herausforderungen wegen Impfdurchbrüchen mit der Delta-Variante.
Diese Ergebnisse sind den Gesundheitsbehörden nicht unbekannt. CDC-Direktorin Rochelle Walensky sagte, dass die Covid-Impfstoffe «aussergewöhnlich gut» gegen schwere Erkrankungen und Todesfälle wirken, aber «was sie nicht mehr können, ist die Übertragung zu verhindern.»
Diese Studien zeigen, dass Impfstoffe wichtig sind, um schwere Erkrankungen und Todesfälle zu verringern, aber nicht verhindern können, dass sich die Krankheit ausbreitet und schliesslich die meisten von uns infiziert. Das heisst, dass die Impfstoffe zwar einen individuellen Nutzen für die Geimpften und insbesondere für ältere Menschen mit hohem Risiko bieten, der öffentliche Nutzen einer allgemeinen Impfung jedoch stark angezweifelt werden muss. Es ist also nicht zu erwarten, dass die Covid-Impfstoffe dazu beitragen werden, die Ausbreitung des Virus in der Bevölkerung zu verhindern oder eine Herdenimmunität zu erreichen. Insofern lassen sich Impfvorschriften und Impfpässe nicht begründen.
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Dr. Paul Elias Alexander hat Erfahrung in Epidemiologie, klinischer Epidemiologie, evidenzbasierter Medizin und Forschungsmethodik. Derzeit ist er Berater in der Covid-Forschungsgruppe der US-Regierung. Er ist ehemaliger Assistenzprofessor für evidenzbasierte Medizin und Forschungsmethoden an der McMaster University. Alexander war auch Covid-Berater für Pandemie-Evidenzsynthese bei der WHO-PAHO in Washington, DC (2020) und leitender Berater für Covid-Pandemiepolitik beim Health and Human Services (HHS) der US-Regierung.
Er arbeitete 2008 bei der WHO als regionaler Spezialist/Epidemiologe im europäischen Regionalbüro Dänemark sowie zwölf Jahre lang für die kanadische Regierung als Epidemiologe. Im Rahmen dieser Tätigkeit wurde er von 2002 bis 2004 an einem von Health Canada durchgeführten internationalen Projekt zur TB/HIV-Koinfektion und zur Kontrolle von arzneimittelresistenter Tuberkulose (MDR-TB) eingesetzt. Von 2017 bis 2019 war er bei der Infectious Diseases Society of America (IDSA) in Virginia, USA, als Trainer für Evidenzsynthese, Meta-Analyse und systematische Überprüfung und Leitlinienentwicklung tätig.
«Den Mutigen gehört die Zukunft»
«Wir erleben zur Zeit Druck, Diffamierung und Ausgrenzung, wie ich es in unserem liberalen Rechtsstaat nie für möglich gehalten hätte.» Es sei verwerflich, Menschen derart unter Druck zu setzen: «Dies ist Ausdruck einer totalitären Gesinnung.»
Die Diffamierung von Andersdenken bezeichnet er als unschweizerisch. «Seid frei in eurem Denken, besonders da, wo es um euer Ureigenes geht: Um euren Körper, eure Seele», ruft Vollenweider auf: «Lassen wir uns nicht spalten.»
Bundesrat bereitet den Boden für mehr Zensur auf Internetplattformen
Seit bald zwei Jahren läuft die Corona-Propagandamaschinerie der Mainstream-Medien auf Hochtouren. Darüberhinaus werden die vom offiziellen Narrativ abweichenden Berichte im Internet massiv zensuriert. Corona-Transition ist selbst regelmässig Opfer solcher Verletzungen der Meinungsfreiheit.
Dem Schweizer Bundesrat scheint das alles nicht zu reichen. Am 17. November 2021 kommunizierte er, dass er eine «breite Diskussion zur Regulierung von Kommunikationsplattformen» will. Damit die Bevölkerung vor «Hassrede» und «Desinformation» im Internet geschützt werden könne, habe der Bundesrat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) beauftragt, ihm bis Ende 2022 aufzuzeigen, ob und wie Kommunikationsplattformen reguliert werden könnten. Er stütze sich dabei auf einen Bericht des Bundesamtes für Kommunikation (BAKOM) zu den Chancen und Risiken von Facebook, Youtube und Google.
Kommunikationsplattformen würden für die Meinungsbildung zunehmend bedeutsamer, so der Bundesrat. Im Unterschied zu den traditionellen Medien würden für diese Plattformen keine journalistischen Standards gelten. Eine Verpflichtung zur Wahrhaftigkeit der Inhalte beispielsweise bestehe nicht. Befragungen zufolge würde die Bevölkerung in der Schweiz befürchten, in den sozialen Netzwerken und auf Videoportalen mehr Falschnachrichten vorgesetzt zu bekommen.
Der Bundesrat anerkennt, dass die neuen Plattformen «Möglichkeiten für eine weitergehende Demokratisierung der öffentlichen Kommunikation» bieten. Damit nehme die Vielfalt an öffentlich zugänglichen Informationen und Meinungen zu. Anderseits ermöglichten es diese Plattformen auf einfache Weise, illegale und schädliche Inhalte wie «Hassrede» und «Falschinformationen» zu verbreiten.
Der Bundesrat gesteht auch ein, dass das Löschen von Inhalten nach eigenen intransparenten Regeln ebenso problematisch ist. Nutzerinnen und Nutzer würden gegenüber den Plattformen über keine oder nur ungenügende Rechte verfügen. Sie könnten sich zum Beispiel gegen Löschentscheide nicht oder nur ungenügend wehren und würden nicht erkennen, aufgrund welcher Vorgaben sie welche Inhalte zu sehen bekommen.
Dass es dem Bundesrat auch um Konkurrenz zu den staatstreuen Mainstream-Medien geht, äussert er ziemlich explizit:
«Für die traditionellen Medien ist der Aufstieg der Plattformen mit sinkenden Werbeeinnahmen und sinkenden Publikumserlösen verbunden. Dies bedroht über kurz oder lang die Qualität der journalistischen Medienprodukte. Bereits heute zeigt sich, dass sich Berichterstattung der Nachrichtenmedien auf immer weniger Themen und geografische Räume konzentriert.»
Kommentar Corona-Transition
Die Qualität der Medien ist nicht allein von deren Finanzmittel abhängig, wie so manche «alternativen» Medien beweisen. Es ist auch schwer vorstellbar, dass der gegenwärtige qualitative Tiefpunkt einiger Mainstream-Medien noch unterschritten werden kann. Der Einhaltung journalistischer Standards dürfen sich diese Medien gewiss nicht rühmen.
Der Bundesrat verschweigt zudem, dass das «Löschen von Inhalten nach eigenen intransparenten Regeln» oft auf Druck der Regierungen erfolgt. Auf diese Weise lässt sich staatliche Zensur unter dem Deckmantel privater Entscheidungen durchsetzen. Es ist zu befürchten, dass es dem Bundesrat bei diesem Vorhaben darum geht, vom Mainstream abweichende Berichte und Positionen noch mehr zu unterbinden als es jetzt schon der Fall ist.
Corona-Massnahmen belasten Jugendliche massiv
Zu den wichtigsten Erkenntnissen des Pro-Juventute-Corona-Reports gehört, dass die psychische Belastung bei Kindern und Jugendlichen deutlich zugenommen hat. So zeigen etwa die Gespräche bei der Nummer 147 (Beratung und Hilfe für Kinder und Jugendliche rund um die Uhr) eine rekordhohe Anzahl von Beratungen zu Suizidgedanken.
«Das 147» führte im laufenden Jahr im Vergleich zum Vorjahr 40 Prozent mehr Beratungen zum Thema Suizidgedanken durch. Jeden Tag steht die Helpline laut Pro Juventute mit 700 Kindern und Jugendlichen in Kontakt. «Pro Tag sind es sieben Kontakte zu Suizidabsichten.» Aufs gesamte Jahr hochgerechnet, ergibt dies rund 2500 Beratungen mit jungen Menschen, die an Selbstmord denken.
Auch Beratungen zu Themen wie «Autoagression/Ritzen», «Sich-Sorgen-Machen um Freundinnen und Freunde» oder «Depressive Stimmung» haben gemäss dem Report-Update stark zugenommen. Ausgeprägt sind bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen zudem Zukunftsängste. Anfragen zum Thema Berufswahl haben 2020 im Vergleich zum Vorjahr um 23 Prozent zugenommen. Dieses Jahr beziehen sich die Anfragen diesbezüglich am häufigsten auf «Überforderung und Stress».
Ebenfalls habe sich in der Pandemie die Nutzung digitaler Medien sprunghaft erhöht, so Pro Juventute. «Und mit ihr deren Schattenseiten.» Die Handynutzungszeit betrage unter der Woche im Schnitt 3 Stunden und 47 Minuten, am Wochenende 5 Stunden und 16 Minuten. Zu den Schattenseiten der sprunghaft erhöhten Mediennutzung gehört unter anderem, dass fast die Hälfte der Jugendlichen angibt, im Internet schon einmal sexuell belästigt worden zu sein.
Die Stiftung fordert deshalb eine sofortige Stärkung der bekannten jugendnahen Erstberatung, insbesondere der Nummer 147 (147.ch): «Die Beratungskanäle müssen überall und auch in Spitzenzeiten für alle erreichbar sein.» Weiter ruft die Organisation nach «breitenwirksamen Kampagnen, um die Beratung bekannter zu machen, und nach mehr Ressourcen für nachgelagerte Angebote» sowie einem Ausbau Versorgungsstrukturen in der Kinder- und Jugendpsychiatrie.
Zweifellos sind die Erkenntnisse richtig und die Forderungen berechtigt. Allerdings hinterfragt Pro Juventute nicht die Corona-Massnahmen an sich. Doch solange diese in dermassen drangsalierender Form in Kraft bleiben, werden Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene weiterhin massiv darunter leiden. Und so lange bleiben verbesserte Beratung und Betreuung dieser Altersgruppe reine Pflästerli-Politik und Symptombekämpfung ohne Nachhaltigkeit.
SRF übernimmt Videomaterial alternativer Medien und erkennt kein Urheberrecht an
Die Videoproduktionsfirma WDChur hat sich unter Kritikern der Covid-Massnahmen einen Namen gemacht. Unter anderem sendet das Team jeweils live von den Kundgebungen gegen die Massnahmen. In der SRF-Satiresendung «Deville» vom 10. Oktober 2021 wurde nun etwa 30 Sekunden Videomaterial der Firma von einer Kundgebung in Zug am 2. Oktober 2021 benutzt. Der Blick verwendete ebenfalls Material von WDChur.
Daraufhin sendete der Inhaber den beiden Medien eine Mahnung wegen Urheberrechtsverletzung sowie eine Rechnung über fast 20’000 Fr. an SRF und eine über etwa 12’000 Fr. an den Blick, was laut dem Videoproduzenten den branchenüblichen Tarifen auf Basis der Reichweite entspricht, plus Verzugszins. Sowohl SRF wie der Blick reagierten nicht auf das Schreiben, woraufhin der Inhaber eine zweite und letzte Mahnung verschickte, mit der Ankündigung, dass nach Zahlungsfrist die Betreibung eingeleitet werden würde.
Der Blick hat immer noch nicht reagiert, SRF hingegen schon. Dessen Rechtsdienst teilte WDChur in einem Schreiben mit, dass «das teilweise stark verwackelte Videomaterial» keinen individuellen Charakter im Sinne von Artikel 2 Abs. 1 URG aufweise und daher urheberrechtlich nicht geschützt sei. SRF begründet seine Position folgendermassen:
«Schutzwürdig ist ein Geisteswerk aber – wie erwähnt – nur dann, wenn es den Stempel einer schöpferischen Tätigkeit trägt, wobei der individuelle Charakter im Werk selbst zum Ausdruck kommen muss. Bei den in der Sendung «Deville» vom 10.10.2021 verwendeten Ausschnitten handelt es sich um einfache amateurhafte Videoaufnahmen. Sie zeigen verschiedene Rednerinnen und Redner an einer politischen Kundgebung. Die Aufnahme wurden mit einer fixen Kamera erstellt, ohne Kommentar, ohne Vertonung und ohne Montage. Der an sich bestehende Gestaltungsspielraum bei audiovisuellen Produktionen wurde weder in videotechnischer noch in konzeptioneller Hinsicht ausgenutzt, sondern die Aufnahmen wurden vielmehr so gestaltet, dass sie sich vom allgemein Üblichen nicht abheben.»
Was SRF nicht erwähnt: Bei Abs. 3bis desselben Artikels steht: «Fotografische Wiedergaben und mit einem der Fotografie ähnlichen Verfahren hergestellte Wiedergaben dreidimensionaler Objekte gelten als Werke, auch wenn sie keinen individuellen Charakter haben.» Darunter fallen somit auch Videoaufnahmen.
Während des in «Deville» gesendeten Ausschnitts wird die Quelle zwar eingeblendet, doch für den Inhaber von WDChur ändert das nichts am Sachverhalt, wie er dem Nebelspalter mitteilte. Das Material, das er auf der Plattform Twitch publiziere, sei urheberrechtlich geschützt. Dass der Originalclip bearbeitet worden sei, verletze zudem die Werksintegrität, merkt der Inhaber an.
Unter gewissen Umständen erlaube es das Zitatrecht, ein fremdes Bild oder einen Clipausschnitt zu zeigen, um einen im Beitrag dargestellten Sachverhalt zu illustrieren, so der Nebelspalter. Doch auch das sehe der Inhaber hier nicht gegeben. Der Ausschnitt sei nicht als Zitat gekennzeichnet, und im Rahmen einer Satiresendung könne man auch nicht davon ausgehen, dass das Videomaterial zur Veranschaulichung diene. Der Inhaber teilte Corona-Transition mit, dass er das Verfahren weiterziehen werde.
«Missbraucht die Macht der Mehrheit nicht»
Wir leben gerne in einer Gesellschaft von freundlichen und friedvollen Menschen. Zusammen in und mit einer Gemeinschaft, die für alle ein Leben in Freiheit und Sicherheit und ihr bestmögliches Wohlbefinden gewährleistet.
Das Covid-19-Gesetz ist dafür nicht geeignet: Weil es die Gesellschaft tiefgreifend in Gewinner und Verlierer spalten will.
Geimpfte verlieren nichts, wenn sie am 28. November Nein stimmen. Die Anderen gewinnen ihr Leben zurück – und die Schweiz ihre Einheit. Alle gemeinsam können wir Bundesbern mitteilen: Stopp, wir wollen einen echten Dialog, in dem alle Betroffenen eine wirkmächtige Stimme haben! Denn nur im Dialog und unter Einbezug aller Beteiligten sowie sämtlicher Aspekte können Lösungen gefunden werden, die für alle erträglich, und die für alle 100 Prozent nachhaltig zukunftsfähig sind.
An einem offen und qualifiziert geführten Lösungsfindungsprozess sollen dann unter anderem auch die Stimmen aus Wissenschaft und Gesellschaft beteiligt werden, die bis jetzt nicht genehm waren. Sie sind jedoch zahlreich vorhanden und für die Gemeinschaftsbildung unverzichtbar und wertvoll.
Denn wenn etwas sicher ist, dann Folgendes: Es gibt für existenzielle gesellschaftliche Probleme nie nur eine Lösung. Nie!
Rosette und Ueli Keller-Hasler


