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Rechtfertigt internationales Recht die US-Vorwürfe gegen China?
Nach dem Völkerrecht müssen sich Staaten bei ihren Vorgehen an dem allgemein anerkannten Grundsatz der Sorgfaltspflicht orientieren, um anderen Staaten nicht zu schaden. Nach Ansicht des dreimal für den Friedensnobelpreises nominierten Dr. Mehmet S. Guzel unterliegt die internationale Gemeinschaft bei der Prüfung der von den USA erhobenen Vorwürfe auf Völkermord in China der gebotenen Sorgfaltspflicht, um den Rechtsbegriff des „Völkermords“ vor Missbrauch und Herabwürdigung zu schützen.
Von MEHMET SUKRU GUZEL | Der Vorwurf des Völkermords an China wurde am letzten Tag der Amtszeit von Donald Trump vom damaligen Außenminister Michael Pompeo erhoben, der „keinen Hehl aus seinem Glauben an die Lüge als Mittel der US-Außenpolitik“ machte. Sowohl Präsident Biden als auch sein Außenminister Anthony Blinken haben die Aussagen des vormaligen Außenministers Mike Pompeo gebilligt, der vom „Völkermord“ an der muslimischen uigurischen Bevölkerung in der chinesischen Provinz Xinjiang sprach.
Der diesjährige Länderbericht des amerikanischen Außenministeriums über die Menschenrechtspraxis (Human Rights Practice/HRP) folgt Pompeo, der China des Völkermords in Xinjiang beschuldigt. Allerdings wird der Begriff im HRP nur zweimal erwähnt: Einmal im Vorwort und einmal in der Zusammenfassung des China-Kapitels, und den Lesern nur selbst das Rätsel der Beweisfindung überlassen. Ein Großteil des Berichts befasst sich mit Themen wie freie Meinungsäußerung und freie Wahlen, die eine grobe Verletzung der Menschenrechte darstellen würden; aber dies ist noch kein Beweis für Völkermord.
Die Pflicht, Völkermord zu verhindern, folgt der Normenhierarchie des jus cogens:
Das jus cogens entspricht Rechtssätzen, die in der Normenhierarchie zwingendes Völkerrecht darstellen. Die internationale Staatengemeinschaft ist verpflichtet das jus cogens „als Ganzes und Norm zu akzeptieren und anzuerkennen. Eine Modifizierung kann nur durch weiterführende Normen erfolgen, die dem allgemeinen und internationalen Völkerrecht gleichen Charakters entsprechen.“
Präsident Bidens Vorwurf des „Völkermords“ an der muslimischen uigurischen Bevölkerung in der chinesischen Provinz Xinjiang fällt in diesem Sinne unter präventive Schritte. Ein allgemeiner Einspruch zwecks präventiver Schritte der internationalen Gemeinschaft als Ganzes entstand aus dem Absolutrecht – erga omnes – mit Rechten und Pflichten gemäß der Konvention zur Verhütung und Bestrafung des Völkermords (Völkermordkonvention), wie sie vom Internationalen Gerichtshof (IGH) für den Fall des bosnischen Völkermords bekräftigt wurde.
Zum Verständnis von Artikel I der Völkermordkonvention
Die Verpflichtung, Völkermord zu verhindern, ist in Artikel I der Völkermordkonvention kodifiziert. Im Fall des Völkermords in Bosnien wies der Internationale Gerichtshof (IGH) darauf hin, dass Artikel I der Völkermordkonvention nicht territorial begrenzt ist und dass es sich um eine Verpflichtung des Verhaltens und nicht um die eines Ergebnis handelt. Der IGH begründete die extraterritoriale Verpflichtung damit, dass die Einflussnahme eines Staates verhindert werden muss.
Nachdem der IGH eine solche unabhängige und extraterritoriale Verpflichtung zur Prävention erkannt hatte, unterstrich der IGH die Bedeutung der Sorgfaltspflicht für das Verständnis ihrer Inhalte. Der IGH brachte seine Feststellung zum Ausdruck, dass die Verpflichtung zur Prävention „in dem Moment entsteht, in dem der Staat von dem Bestehen einer ernsthaften Gefahr eines Völkermords erfährt oder normalerweise hätte davon erfahren müssen,“ was eine Risikobewertung voraussetzt, die zumindest enge Synergien mit verfahrensrechtlichen Sorgfaltspflichten aufweist.
Nach John Heieck gemäß Artikel I der Völkermordkonvention und des Völkergewohnheitsrechts, besteht dessen einziger Zweck als gemeinschaftliches und nicht als einseitiges oder bilaterales Interesse, um die vollständige oder teilweise Zerstörung nationaler, ethnischer, rassischer und religiöser Gruppen in Friedens- oder Kriegszeiten zu verhindern.
Es ist in der Tat schwierig, sich eine Vertragsbestimmung vorzustellen, die die übergeordneten Interessen und grundlegenden Werte der internationalen Staatengemeinschaft als Ganzes besser schützt als die Pflicht, Völkermord zu verhindern. Die Pflicht zur Verhinderung von Völkermord und die damit einhergehenden Sorgfaltspflichten nach Artikel I der Völkermordkonvention und dem Völkergewohnheitsrecht stellen ein jus cogens – zwingendes Recht – dar.
Die Sorgfaltspflicht im Sinne des jus cogens muss erfüllt sein, bevor ein Verhaltenskodex erstellt würde. Es ist die Sorgfaltspflicht im Sinne des jus cogens, die der internationalen Gemeinschaft eine erga omnes Verantwortung überträgt, um den Begriff Völkermord und die Völkermordkonvention vor Missbrauch und Herabwürdigung zu schützen.
Die Frage, ob die USA ihrer Sorgfaltspflicht nach jus cogens vor der Erwähnung des Völkermords in China nachgekommen sind oder nicht, stellt eine erga omnes Verantwortung der internationalen Gemeinschaft als Ganzes dar. Wenn die Antwort auf diese Frage negativ ausfällt, kann die Rechtmäßigkeit der Erwähnung eines Völkermordes in China durch die USA nicht als rechtlicher Verhaltenskodex definiert werden, sondern einfach als Negationismus der Wahrheit für das heutige China.
Wenn eine Verhandlung von Wahrheit mit einer UN-Konvention verknüpft ist, ist zu beachten, dass Artikel 103 der UN-Charta automatisch jede Verhandlung von Wahrheit annulliert.
Verhandlung der Wahrheit: Vorwürfe des Völkermords an den muslimischen Uiguren in China
Der von der US-Regierung gegen China erhobene Vorwurf des Völkermords stammt aus einer einzigen Quelle: Aus einem im Juni 2020 von der Jamestown Foundation veröffentlichten Papier von Adrian Zenz mit dem Titel „Sterilisation, IUDs und Verpflichtung zur Geburtenkontrolle: Die Kampagne der CCP die uigurische Geburtenrate in Xinjiang zu unterdrücken“.
Artikel von Associated Press, CNN und BBC stützten sich ebenfalls auf Adrian Zenz‘ Artikel, um zu behaupten, dass die sinkenden uigurischen Geburtenraten und die Anwendung von Geburtenkontrollmaßnahmen in uigurischen Bezirken der Region Xinjiang als Beweis für eine Politik des „demografischen Genozids“ gelten.
Nur wenige Tage nach der Veröffentlichung des Papiers von Zenz, veröffentlichte der ehemalige US-Außenminister Pompeo eine Erklärung, in der er Chinas angebliche Politik der „Zwangssterilisation, Zwangsabtreibung und Zwangsfamilienplanung“ als Völkermord anprangerte. US-Außenminister Pompeo persönlich hat den „Enthüllungen von Adrian Zenz“ den erfüllten Nachweis der Sorgfaltspflicht im Sinne des jus cogens zugeschrieben. Die Erklärung von US-Außenminister Pompeo muss damit im Einklang stehen.
Der IGH hat im Fall des bosnischen Völkermordes festgelegt, dass „die Verpflichtung eines Staates zur Prävention und die entsprechende Pflicht zum Handeln in dem Moment entstehen, in dem der Staat von der Existenz einer ernsthaften Gefahr, dass ein Völkermord begangen wird, erfährt oder normalerweise hätte erfahren müssen.“ Adrian Zenz verwendet die Formulierung „ernsthafte Bedenken“ in seinem Bericht im Schlussteil wie folgt:
„Diese Feststellungen geben Anlass zu ernsthaften Bedenken, ob Pekings Politik in Xinjiang in grundlegender Hinsicht das darstellt, was man als eine demografische Kampagne des Völkermords im Sinne von Abschnitt D, Artikel II der UN-Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermords bezeichnen könnte.“
Es war notwendig, Kommentar von Zenz zu Abschnitt D, Artikel II der Völkermordkonvention mit Hilfe der Wiener Konvention über das Recht der Verträge (WVK) zu analysieren, um die Beziehung zwischen seinen Ergebnissen und der Völkermordkonvention zu verstehen.
Artikel 31 Absatz 1 des Wiener Vertragsrechtsübereinkommens enthält die wichtigste Regel für die Auslegung von Verträgen:
„Ein Vertrag ist nach Treu und Glauben in Übereinstimmung mit der gebräuchlichen Bedeutung auszulegen, die den Vertragsbestimmungen in ihrem Kontext und im Lichte ihres Ziels und Zwecks zuzuordnen sind.“
Auslegung von Vertragsbedingungen
Es gibt zwei Arten der Auslegung von Vertragstexten: i) die gewöhnliche oder konventionelle Bedeutung, die sich aus dem Sprachgebrauch einer Sprachgemeinschaft ergibt, und ii) die besondere oder nicht konventionelle Bedeutung, bei der die Vertragsparteien es für notwendig erachtet haben, einen neuen Begriff in den Vertrag aufzunehmen, oder bei der sie sich darauf geeinigt haben, die bereits vorhandenen Begriffe anders auszulegen. Diese letzte Situation ist kompliziert und ungewöhnlich, denn in diesem Fall müssten die Parteien beweisen, dass sie einer gewöhnlichen Bedeutung eine andere geben wollten.
Gemäß Artikel 31.2 des WVK ist für die Auslegung eines Begriffs in einem Vertrag auch der Kontext von großer Bedeutung: „Es liegt auf der Hand, dass der Vertrag als Ganzes gelesen werden muss und dass seine Bedeutung nicht nur anhand einzelner Formulierungen zu bestimmen ist, die, losgelöst vom Kontext, in mehr als einem Sinn ausgelegt werden könnten“, so dass wir in dieser Hinsicht auch die Präambel, die Anhänge und alle mit dem Vertrag in Verbindung stehenden Vereinbarungen oder Instrumente im Zusammenhang mit seinem Abschluss berücksichtigen müssen.
Treu und Glauben, Ziel und Zweck stehen in direktem Zusammenhang mit der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen. Artikel 31 räumt in seinem Eröffnungssatz in Paragraph 1 dem guten Glauben (bona fides) einen Ehrenplatz ein, der „einer der wesentlichen Grundsätze für die Begründung und Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen“ ist. Der Begriff wird auch im dritten Absatz der Präambel und in Artikel 26 des WVK über pacta sunt servanda – Verträge sind einzuhalten – erwähnt.
Damit ist der entscheidende Zusammenhang zwischen der Auslegung eines Vertrags und seiner Erfüllung hergestellt. Bei der Auslegung eines Vertrages begründet Treu und Glauben von vornherein die Vermutung, dass die Vertragsbestimmungen etwas und nicht nichts bedeuten sollten. Außerdem verlangt Treu und Glauben von den Vertragsparteien, dass sie ehrlich, redlich und vernünftig handeln und keine unlauteren Vorteile ziehen. Nach Artikel 31 steht Treu und Glauben im Mittelpunkt der Anwendung der Allgemeinen Vorschrift.
Der Wortlaut von Abschnitt D, Artikel II der Völkermordkonvention sollte anhand der WVK analysiert werden. Der Text lautet: „Maßnahmen zu ergreifen, um Geburten innerhalb der Gruppe zu verhindern“. Es gibt zwei Kriterien mit der üblichen Bedeutung für Völkermord, i) Absicht und ii) innerhalb der Gruppe. In der Präambel von Artikel II wird die Gruppe als „national, ethnisch, rassisch oder religiös“ definiert. Die gewöhnliche Bedeutung von Abschnitt D, Artikel II, bedeutet nach der WVK, dass „Vorsatz“ nur auf nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppen oder Gruppen abzielen darf.
Variationen in der offiziellen Politik
Nach Ansicht des IGH erfordert Artikel II ein weiteres gedankliches Element, nämlich einen besonderen oder spezifischen Vorsatz oder einen dolus specialis oder besondere Absicht. Der IGH stellte klar, dass es nicht ausreicht, dass die Mitglieder der Gruppe ins Visier genommen werden, weil sie dieser Gruppe angehören, d. h. weil der Täter eine diskriminierende Absicht hat. Es ist etwas mehr erforderlich. Die in Artikel II aufgeführten Handlungen müssen in der Absicht begangen werden, die Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören. Die Worte „als solche“ unterstreichen diese Absicht, die geschützte Gruppe zu zerstören. Ein Indiz für das Vorhandensein eines bestimmten Vorsatzes (dolus specialis) sollte den Handlungen zugrunde liegen.
In der Rechtssache Kupreškic et al. (und andere) fragte das ICTY – International Criminal Tribunal for the Former Yugoslavia:
„Das Erfordernis des mens rea – Schuldbewusstseins – bei Verfolgung ist höher als bei gewöhnlichen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, jedoch niedriger als für Völkermord zu bewerten. In diesem Zusammenhang möchte die Strafkammer betonen, dass Verfolgung als Verbrechen gegen die Menschlichkeit ein Vergehen ist, das zur gleichen Gattung wie Völkermord gehört. Sowohl Verfolgung als auch Völkermord sind Verbrechen, die gegen Personen begangen werden, die einer bestimmten Gruppe angehören und aufgrund dieser Zugehörigkeit zur Zielscheibe werden.“
Die Veränderungen in der offiziellen Politik der chinesischen Kommunisten zur Geburtenkontrolle werden nachgezeichnet. Sie hat sich seit der Gründung der Volksrepublik China in vier großen Phasen verändert: 1) 1949–1953; 2) 1954–1977, 3) 1978–2001, 4) 2002 bis heute. In der ersten Phase förderte die Regierung die Geburt. Während dieser Zeit entsprach das neue Bevölkerungsthema der Bedeutung einer großen Bevölkerung für die Produktion.
In der zweiten Phase begann die Förderung der Familienplanung. Die Geburtenkontrolle wurde durch Zeitungsartikel, Geburtenkontrollkliniken und die Ausbildung von Kadern in Geburtenkontrolle aktiv gefördert. Späte Heirat und Bevölkerungsbegrenzung waren die Themen dieser Bemühungen. In der Zeit von 1978 bis 2001 wurde die Geburtenkontrollpolitik verschärft, die ein Kind pro Familie förderte. Die späte Heirat wurde weiterhin gefördert; das empfohlene Heiratsalter für Frauen lag bei 23 bis 27 Jahren und für Männer bei 25 bis 29 Jahren.
Ab 2002 wurde die Politik der Geburtenkontrolle schrittweise gelockert und das am meisten extreme staatliche Geburtenkontrollprojekt der Geschichte beendet. China setzte seine Ein-Kind-Politik gegenüber der Mehrheit seiner Bevölkerung strikt durch, war aber gegenüber ethnischen Minderheiten, darunter den Uiguren, liberaler. Xinjiang verzeichnet eine positive Gesamtbevölkerungswachstumsrate, wobei die uigurische Bevölkerung im Zeitraum 2010–2018 schneller wächst als die nicht-uigurische Bevölkerung in Xinjiang.
Obwohl es sich um eine ethische und akademische Verpflichtung handelt, hat Adrian Zenz in seinem Bericht das Geburtenkontrollsystem in ganz China nicht erwähnt. Die Kriterien „Vorsatz, dolus specialis“ und „innerhalb einer Gruppe“ für die ernsthafte Besorgnis eines Völkermords wären nicht schlüssig gewesen, wenn Adrian Zenz das erzwungene Geburtenkontrollregime Chinas als Ganzes in seinem Bericht erörtert hätte.
Adrian Zenz hat es versäumt, die wichtigste Auslegungsregel der Völkermordkonvention nach Artikel 31.1 des WVK zu beachten. Adrian Zenz hat es versäumt, einen Bericht über die Erfüllung der Sorgfaltspflicht im Sinne von jus cogens zu verfassen.
Gerechtigkeit in Verbindung mit Treu und Glauben
Der Grundsatz der Gerechtigkeit ist mit dem Grundsatz von Treu und Glauben verknüpft, der im Konzept von pacta sunt servanda – Verträge sind einzuhalten ‑selbst enthalten ist. Als Bestandteil des Grundsatzes pacta sunt servanda verpflichtet der Grundsatz von Treu und Glauben die Völkerrechtssubjekte, die tatsächlichen Umstände und Interessen der Staaten im Anwendungsbereich einer Regel nach Treu und Glauben zu ermitteln und die anwendbare(n) Regel(n) nach Treu und Glauben auszuwählen.
Darüber hinaus verlangt dieser Grundsatz, dass die Anwendung von Regeln wirklich mit ihrem Wortlaut und ihrem Geist sowie mit den Begriffen des Völkerrechts und der Moral und anderen Verpflichtungen der Subjekte vereinbar ist; er verlangt, dass die Grenzen der Regeln nach Treu und Glauben festgelegt werden, damit sie nicht in einer Weise angewendet werden, die den Rechten und legitimen Interessen anderer Subjekte schadet, und dass Rechtsmissbrauch verhindert wird.
Der Grundsatz der loyalen Erfüllung von Verpflichtungen schreibt eine Regel der Fairness vor, die die Art und Weise der Umsetzung internationaler Rechtsnormen regelt. So ist es beispielsweise unzulässig, Täuschung zu betreiben. Letzteres ist bekanntlich ein Grund, die Gültigkeit von Verträgen anzufechten, ebenso wie Betrug.
Die UN-Charta schafft als Verfassung der internationalen Rechtsgemeinschaft Verpflichtungen für die Mitgliedsstaaten. Es gibt keinen Raum für eine Kategorie des „allgemeinen Völkerrechts“, die unabhängig neben der UN-Charta existiert. Vielmehr ist die UN-Charta der tragende Rahmen des gesamten Völkerrechts und zugleich die oberste Ebene in einer Hierarchie von Völkerrechtsnormen.
Artikel 103 der Charta der Vereinten Nationen lautet wie folgt:
„Im Falle eines Konflikts zwischen den Verpflichtungen der Mitglieder der Vereinten Nationen aus dieser Charta und ihren Verpflichtungen aus anderen internationalen Übereinkünften haben ihre Verpflichtungen aus dieser Charta Vorrang.“
Diese Bestimmung, deren Hauptziel es ist, die Wirksamkeit des Handelns der Vereinten Nationen bei der Erhaltung des Friedens zu gewährleisten, indem den Verpflichtungen aus der Charta Vorrang vor anderen vertraglichen Verpflichtungen eingeräumt wird, ist mit einer Fülle von Unklarheiten behaftet, die von der Wurzel ihrer Bedeutung bis zu Auslegungsfragen reichen. Wenn eine Verhandlung über die Wahrheit mit einem UN-Übereinkommen verbunden ist, ist zu beachten, dass Artikel 103 der UN-Charta automatisch jede Verhandlung über die Wahrheit auf rechtlicher Grundlage ausschließt.
Die USA sind ihrer Sorgfaltspflicht nach dem Grundsatz von Treu und Glauben (jus cogens) nicht nachgekommen, bevor sie den Völkermord in China erwähnt haben. Die Behauptung der USA, China habe einen Völkermord begangen, ist nach dem UN-Rechtssystem null und nichtig. Der Vorwurf des Völkermordes sollte niemals leichtfertig erhoben werden.
Ein unangemessener Gebrauch des Begriffs kann geopolitische und militärische Spannungen verschärfen und die historische Erinnerung an Völkermorde wie den Holocaust entwerten, wodurch die Fähigkeit zur Verhinderung künftiger Völkermorde beeinträchtigt wird. Die internationale Gemeinschaft als Ganzes hat die erga omnes ‑Verantwortung, die Norm Völkermord vor dem Missbrauch und der Herabwürdigung durch die Äußerungen von US-Beamten, einschließlich Präsident Biden, zu schützen.
Zum Autor: Mehmet Sukru Guzel ist ein türkischer Experte auf dem Gebiet des Rechts und der Menschenrechte. Er ist Doktor und Ehrenprofessor der Internationalen Akademie der Wissenschaften von Aserbaidschan. Er wurde dreimal für den Friedensnobelpreis nominiert.
Die in diesem Artikel geäußerten Ansichten spiegeln die des Autors wider und müssen sich nicht unbedingt mit der redaktionelle Linie von Unser Mitteleuropa decken.
For our international readers please find the below original version in English:
Does international law justify US-allegations against China?
As per international law, states‘ activities must be based on the universally understood principle of due diligence to avoid harming other states. Therefore, according to Dr. Guzel, who is a three-time nominee for the Nobel Peace Prize, the international community has the due diligence obligation to analyse the allegations made by the US on genocide in China to protect the norm of „genocide“ from misuse and degeneration.
By MEHMED SUKRU GUZEL | The genocide charge to China was made on the final day of Donald Trump’s administration by then-Secretary of State Michael Pompeo, who, “made no secret of his belief in lying as a tool of US foreign policy.” Both President Biden and his Secretary of State Anthony Blinken have endorsed former Secretary of State Mike Pompeo’s mentioning of a “genocide” against the Muslim Uyghur population in China’s Xinjiang province.
This year’s American State Department Country Reports on Human Rights Practice (HRP) follows Pompeo in accusing China of genocide in Xinjiang. But the HRP uses the term only twice, once in the preface and the other one in the executive summary of the China chapter, readers are left to guess about the evidence. Much of the report deals with issues like freedom of expression and free elections, which would constitute a gross violation of human rights; but it is not evidence of genocide.
The duty to prevent genocide is a jus cogens norm. A jus cogens norm is defined as a peremptory norm of general international law that is “accepted and recognized by the international community of states as a whole as a norm from which no derogation is permitted and which can be modified only by a subsequent norm of general international law having the same character.”
President Biden’s accusation of “genocide” against the Muslim Uyghur population in China’s Xinjiang province is in the sense of preventive measures. A general preventive measure comment for the international community as a whole originated from the erga omnes character of the rights and obligations of the Convention on Prevention and Punishment of the Crime of Genocide (Genocide Convention) as reaffirmed by the International Court of Justice (ICJ) in the Bosnian Genocide case.
Understanding Article I of the Genocide Convention
The obligation to prevent genocide is codified in Article I of the Genocide Convention. In the Bosnia Genocide case, the International Court of Justice (ICJ) mentioned that Article I of the Genocide Convention was not territorially limited and that it was an obligation of conduct and not one of the results. The ICJ premised the extraterritorial obligation to prevent a State’s capacity to influence.
Having identified such an independent and extraterritorial obligation to prevent, the ICJ underscored the relevance of due diligence in understanding its contents. The ICJ expressed its finding that the obligation to prevent arises, “at the instant that the State learns of, or should normally have learned of, the existence of a serious risk that genocide will be committed” implies a risk assessment that, at the very least, has close synergies with procedural due diligence obligations.
According to John Heieck, Article I of the Genocide Convention and customary international law, whose sole purpose, as a communal, rather than a unilateral or bilateral, interest, is to prevent the destruction, in whole or in part, in peacetime or in war, of national, ethnic, racial, and religious groups.
It is indeed difficult to imagine a treaty provision that protects more the overriding interests and fundamental values of the international community of States as a whole than the duty to prevent genocide. The duty to prevent genocide and its concomitant due diligence obligations under Article I of the Genocide Convention and customary international law amount to jus cogens.
The due diligence responsibility amounting to jus cogens must be fulfilled before making any code of conduct. It is the due diligence responsibility amounting to jus cogens that gives the international community an erga omnes responsibility to protect the term Genocide and the Genocide Convention from the misuse and degradation.
The question of whether the US has fulfilled its due diligence responsibilities amount to jus cogens before mentioning Genocide in China or not is an erga omnes responsibility of the international community as a whole. If the answer to this question is negative, the legality of the mentioning of the US of any genocide in China cannot be defined as a legal code of conduct but simply be defined as negationism of the truth for today in China.
Furthermore, if any negotiation of truth is to be linked with a UN Convention, it should be noted that Article 103 of the UN Charter automatically nullifies any negotiation of truth.
Negotiation of the truth: Muslim Uyghur genocide allegations in China
The US government’s accusation of genocide against China stems from a single source: a June 2020 paper by Adrian Zenz, published by Jamestown Foundation, “Sterilization, IUDs and Mandatory Birth Control: The CCP‚s Campaign to Suppress Uyghur Birthrates in Xinjiang.”
Articles by the Associated Press, CNN, and BBC also relied on Adrian Zenz’s article to claim that plunging Uyghur birth rates and the application of birth control measures in Uyghur counties of the Xinjiang region as proof of a policy of “demographic genocide.”
Just days after the publication of Zenz’s paper, former US Secretary of State Pompeo issued a statement denouncing China’s alleged policy of “forced sterilization, forced abortion, and coercive family planning” as genocide. US Secretary of State Pompeo personally credited the “Adrian Zenz’s revelations” as a fulfilled due diligence report amount to jus cogens. US Secretary of State Pompeo’s statement needs to be in conformity.
The ICJ in the Bosnian Genocide case specified that “a State’s obligation to prevent, and the corresponding duty to act, arise at the instant that the State learns of, or should normally have learned of, the existence of a serious risk that genocide will be committed.” Adrian Zenz’s used the wording of “serious concerns” in his report in the conclusion part as:
“These findings raise serious concerns as to whether Beijing’s policies in Xinjiang represent, in fundamental respects, what might be characterized as a demographic campaign of genocide per the text of Section D, Article II of the UN Convention on the Prevention and Punishment of the Crime of Genocide.”
It was necessary to analyze Adrian Zenz’s commentary on Section D, Article II of the Genocide Convention through the Vienna Convention on the Law of Treaties (VCLT) to understand the relationship between his findings and the Genocide Convention.
Article 31.1 of the VCLT provides the principal rule of interpretation of a treaty: “A treaty shall be interpreted in good faith in accordance with the ordinary meaning to be given to the terms of the treaty in their context and in the light of its object and purpose.”
Interpreting the terms of a treaty
The terms can be interpreted in two forms: i) ordinary meaning or conventional one: founded in a language used in a linguistic community, and ii) special meaning or non-conventional: the parties may have felt the necessity to introduce a new term in the treaty, or they agree to give another interpretation to the words already existent. This last situation is complicated and uncommon because in that case, they would have to prove the desire of giving a different meaning to an ordinary one.
In accordance with Article 31.2 of the VCLT, in order to interpret a term in a treaty, the context is also of main relevance, “It is obvious that the treaty must be read as a whole, and that its meaning is not to be determined merely upon particular phrases which, detached from the context, may be interpreted in more than one sense”, so, in these regards, we also have to take in consideration its preamble, annexes and any agreement or instrument related to the treaty in connection with its conclusion.
Good Faith, object, and purposes have a direct relation to the implementation of treaty obligations. Article 31 gives pride of place in its opening sentence in para. 1 to good faith (bona fides) which is “one of the basic principles governing the creation and performance of legal obligations”. The notion is also referred to in the third preambular paragraph and in Article 26 of the VCLT on pacta sunt servanda.
The crucial link is thus established between the interpretation of a treaty and its performance. When interpreting a treaty, good faith raises at the outset the presumption that the treaty terms were intended to mean something, rather than nothing. Furthermore, good faith requires the parties to a treaty to act honestly, fairly and reasonably, and to refrain from taking unfair advantage. Article 31 envisages good faith as being at the center of the application of General Rule.
The text of Section D, Article II of the Genocide Convention should be analysed through the VCLT. The text reads as “imposing measures intended to prevent births within the group”. There exist two criteria with the ordinary meaning for genocide, i) intend and ii) within the group. The preamble of Article II defines the group as “national, ethnical, racial or religious”. The ordinary meaning of Section D, Article II according to VCLT means “intend” must target national, ethnic, racial, or religious groups or groups only.
Variations in official policy
According to the ICJ, Article II requires a further mental element, as a special or specific intent or dolus specialis. The ICJ specified that it is not enough that the members of the group are targeted because they belong to that group that is because the perpetrator has a discriminatory intent. Something more is required. The acts listed in Article II must be done with intent to destroy the group as such in whole or in part. The words “as such” emphasize that intent to destroy the protected group. Indicative of the presence of a specific intent (dolus specialis) should inspire the acts.
ICTY – International Criminal Tribunal for the Former Yugoslavia – asked in the Kupreškic et al. case “the mens rea requirement for persecution is higher than for ordinary crimes against humanity, although lower than for genocide. In this context, the Trial Chamber wishes to stress that persecution as a crime against humanity is an offense belonging to the same genus as genocide. Both persecution and genocide are crimes perpetrated against persons that belong to a particular group and who are targeted because of such belonging.”
The variations in official policy toward birth control by the Chinese communists are traced. It has undergone 4 major stages of change since the foundation of the People’s Republic of China: 1)1949–1953; 2)1954–1977, 3)1978–2001, 4)2002 to the present. In the first stage, the government encouraged the birth. During that time, the new population theme was the importance of a large population to production.
The second stage began the promotion of family planning. Birth control was actively promoted through newspaper articles, birth control clinics, and the training of cadres in birth control guidance. Late marriage and population limitation were the themes of this effort. The period during 1978–2001 saw the tightening of the policy of birth control, which encouraged one child for a family. The late marriage continued to be promoted; the recommended ages for marriage for women were 23–27 and 25–29 for men.
From 2002, the policy of birth control underwent gradual liberation, ending the most extreme state birth control project in history. China strictly enforced its one-child policy on the majority of its population but was more liberal toward ethnic minorities, including the Uighur. Xinjiang records a positive overall population growth rate, with the Uighur population growing faster than the non-Uighur population in Xinjiang during 2010–2018.
Despite the fact that it is an ethical and academic obligation, Adrian Zenz failed to mention the birth control regime in the whole of China in his report. The criteria of “intent, dolus special” and “within-group” for serious concerns about genocide would have been inconclusive if Adrian Zen’s discussed the forced birth control regime of China as a whole in his report.
Adrian Zenz failed the principal rule of interpretation of the Genocide Convention subject to Article 31.1 of the VCLT. Adrian Zenz failed to write a fulfilled due diligence report amount to jus cogens.
Justice linked to good faith
The principle of justice is linked to the principle of good faith, which is included in the very concept of pacta sunt servanda. As an element of the principle pacta sunt servanda, the principle of good faith binds subjects of international law to identify in good faith the actual circumstances and interests of States within the scope of a rule; to select the applicable rule or rules in good faith.
Furthermore, it demands to ensure that the application of rules is truly compatible with their letter and spirit, as well as with concepts of international law and morality and other obligations of the subjects; to define in good faith the limits on rules so as not to apply them in such a way as to cause damage to the rights and legitimate interests of other subjects, and to prevent abuse of rights.
The principle of good faith fulfilment of obligations prescribes a rule of fairness, which governs the ways and means of implementing international legal norms. For example, it is inadmissible to use deception. The latter is known to be a ground for challenging the validity of treaties, as is fraud.
The UN Charter creates obligations to the member states as the constitution of the international legal community. There is no room for a category of “general international law” existing independently beside the UN Charter. Instead, the UN Charter is the supporting frame of all international law and, at the same time, the highest layer in a hierarchy of norms of international law.
Article 103 of the Charter of the UN reads as follows: “In the event of a conflict between the obligations of the Members of the UN under the present Charter and their obligations under any other international agreement, their obligations under the present Charter shall prevail.”
This provision whose main aim is to secure the efficacy of UN action in the maintenance of peace by according priority to the obligations incurred under the Charter over other treaty commitments – is replete with a plethora of uncertainties, ranging from the root of its meaning to points on interpretation. Any negotiation of truth when is linked with a UN Convention, it should be noted that Article 103 of the UN Charter automatically nullifies any negotiation of truth on a legal basis.
The US has not fulfilled under the principle of good faith its due diligence responsibilities amount to jus cogens before mentioning Genocide in China. The allegation of the US on Genocide to China is null and void in the UN legal system. The charge of genocide should never be made lightly.
Inappropriate use of the term may escalate geopolitical and military tensions and devalue the historical memory of genocides such as the Holocaust, thereby hindering the ability to prevent future genocides. The international community as a whole has the erga omnes responsibility to protect the norm Genocide from the misuse and degradation from the statements of the US officials, including President Biden.
Mehmet Sukru Guzel is a Turkish expert in the fields of law and human rights. He is a Ph.D. and Honorary Professor of the Azerbaijan International Academy of Sciences. He was nominated three times for the Nobel Peace Prize. The views expressed in the article are the writer’s own and do not necessarily reflect the editorial policy of Global Village Space.
«Cashout for Freedom»
Die internationale Organisation «Worldwide Demonstration» ruft ab Samstag, 18. September 2021, zum friedlichen Widerstand gegen die weltweite Verletzung von Menschenrechen auf.
Die Widerstandsbewegung teilt die kreative Idee, das gesamte Geld vom Konto abzuheben, um ein Zeichen für die Freiheit zu setzen.
Auf ihrem Telegram-Kanal schreiben sie unter dem Motto «Cashout for Freedom»:
«Ab dem 18.09.2021 werden wir, das Volk, unsere Macht zurückerobern!
Weltweit heben wir so viel Bargeld wie nur möglich von unseren Bankkonten ab und werden für die folgende Woche nur noch in Bar bezahlen!
Dieser Akt des finanziellen Protestes kann von jedem durchgeführt werden, der die Freiheitsbewegung unterstützt! Jeder, der bisher Bedenken hatte, auf eine Demonstration zu gehen, kann an dieser Art von Protest teilnehmen!»
Eine Gruppe von kanadischen Wissenschaftlern fordert die Gesundheitsbeamten zum Rücktritt auf
«Die bürgerlichen Freiheiten werden weltweit angegriffen. Auf der Grundlage von Infektionsschutzgesetzen werden verfassungsmässige Rechte durch Notstandsverordnungen von Gesundheitsbeamten und nicht gewählten Bürokraten in Kanada aber auch in anderen Ländern eingeschränkt», schreibt die Ontario Civil Liberties Association.
Im Zuge dessen hat sich eine neue Gruppe von Ärzten und anderen Wissenschaftlern in Kanada gebildet: Die Canadian Academics for Covid Ethics. Mit einem offenen Brief an die kanadischen Gesundheitsbehörden befassen sich die Autoren unter anderem mit den vielen Unsicherheiten über den Schweregrad der Pandemie, mit der Abhängigkeit von problematischen Testverfahren und unberechenbaren Modellen sowie mit der destruktiven Konzentration auf Impfstoffe als einzige Lösung.
Hier der ganze Brief aus dem Englischen übersetzt:
Was haben Sie getan?!
Sie haben die Öffentlichkeit davon überzeugt und versuchen weiterhin, sie davon zu überzeugen, dass wir uns mitten in einer grossen Gesundheitskrise befinden, und haben unser Land ins Chaos gestürzt. In der Zwischenzeit entspricht die Gesamtmortalität in Kanada dem Trend der letzten Jahre und deutet nicht auf eine solche Krise hin. Sie haben der Öffentlichkeit Angst vor Covid-19 eingeflösst, indem Sie ungeheuerliche Daten (wie die Zahl der täglichen Fälle und der Auslastung der Intensivstationen) veröffentlicht haben, ohne diese Zahlen in einen Kontext zu stellen. Wie schwerwiegend sind diese ‹Fälle›? Wie viele waren asymptomatisch? Wie hoch wären ähnliche Fallzahlen in den vergangenen Jahren bei anderen Krankheiten wie der Grippe? Wie ist die Belegung der Intensivstationen im Vergleich zu früheren Jahren? Sie führen die Öffentlichkeit in die Irre und bereiten die Bevölkerung auf ungerechtfertigte künftige Beschränkungen vor.
Was haben Sie getan?
Sie haben die günstigen Überlebensraten von Covid-19 nicht transparent gemacht. Stattdessen haben Sie uns eingeredet, dass ein positives Testergebnis ein Todesurteil bedeutet, obwohl das Virus in Wirklichkeit vor allem ältere und besonders gefährdete Menschen befällt. Covid bleibt für die Mehrheit der Bevölkerung relativ harmlos.
Was haben Sie getan?
Sie haben die Fallzahlen in die Höhe getrieben, indem Sie sich auf den PCR-Test verlassen haben, der von seinem Erfinder als ungeeignetes Diagnoseinstrument eingestuft wurde und von dem bekannt ist, dass er bei den verwendeten Zyklusschwellenwerten (Ct-Wert, Anm. d. Red.) zu viele falsch positive Ergebnisse liefert. In der Tat hat die WHO am 25. Juni dieses Jahres empfohlen, dass ‹ein weit verbreitetes Screening von asymptomatischen Personen keine empfohlene Strategie ist›. Und dennoch bestehen Sie darauf, die Fallzahlen durch Massentests bei gesunden, asymptomatischen Personen in die Höhe zu treiben. Sie haben die Kanadier auf irrationale Weise verängstigt, indem Sie uns davon überzeugt haben, dass asymptomatische Übertragungen die Ursache für Infektionen sind, obwohl zahlreiche Studien belegen, dass dies nicht stimmt. Dennoch versäumen Sie es, die Öffentlichkeit über den wissenschaftlichen Wandel zu informieren.
Was haben Sie getan?
Sie haben eine ganze Bevölkerung gezwungen, Masken zu tragen, obwohl deren Fähigkeit, die Übertragung von Covid-19 zu verhindern, in jüngsten systematischen Arbeiten der medizinischen Literatur ernsthaft in Frage gestellt wurde. Dies lässt sich auch leicht feststellen, wenn man Regionen mit und ohne Maskenpflicht vergleicht. Stoffmasken und die meisten massenproduzierten Gesichtsmasken sind keine zugelassenen Medizinprodukte, sondern ihr eigentlicher Zweck scheint darin zu bestehen, die Öffentlichkeit in Angst und Schrecken zu versetzen, die Träger zu isolieren und die visuelle Befolgung unbegründeter Vorschriften der öffentlichen Gesundheit zu demonstrieren. Diese heimtückische Form der psychologischen Kontrolle hat unermessliche gesundheitliche, soziale und psychologische Folgen, insbesondere für Kinder, was Sie nicht anerkennen.
Was haben Sie getan?!
Sie haben Lockdowns als Vorschlaghammer eingesetzt, um Covid-Fälle zu verhindern, während Sie die daraus resultierenden Kollateralschäden wie verlorene Existenzen, verzögerte Krebs- und Transplantations-Operationen und vermehrte Fälle von Depressionen, Drogenüberdosierungen und Selbstmord vernachlässigt haben. Sie haben es versäumt, einen ganzheitlichen Ansatz zu verfolgen, und Ihr ‹Heilmittel› erweist sich als weit schlimmer als die Krankheit. Es gibt zahlreiche Studien, die die Unwirksamkeit von Abriegelungsmassnahmen belegen, was durch einen einfachen Vergleich der Regionen, die Abriegelungen vorgenommen haben, mit denen, die keine vorgenommen haben, leicht zu erkennen ist. Sie lassen uns im Stich, weil Sie die Entwicklung des Wissens nicht verstehen. Wir lernen aus Fehlern. Das ethische Prinzip besteht darin, Fehler einzugestehen. Ohne diesen ersten Schritt gedeiht die Unwissenheit.
Was haben Sie getan?!
Sie haben verrückte Computermodellvorhersagen vorgelegt, um Abriegelungen zu rechtfertigen, und die Abriegelungen als erfolgreich verkündet, obwohl die Vorhersagen nicht eingetreten sind. Das ist kein Beweis. Das ist Manipulation. Die Computermodelle haben zu viele unsinnige Vorhersagen geliefert und hätten ignoriert werden müssen. Nach jahrzehntelanger Verfeinerung der Modelle können wir das Wetter immer noch nicht genau vorhersagen, nicht einmal einen Tag im Voraus. Dennoch stellen Sie die Ergebnisse des Covid-Modells so dar, als ob sie über Monate hinweg genau wären.
Was haben Sie getan?!
Sie haben keine soliden wissenschaftlichen Beweise dafür vorgelegt, dass eine der Massnahmen, die Sie der Öffentlichkeit auferlegt haben, notwendig oder wirksam ist. Sie haben eine Reihe wissenschaftlicher Veröffentlichungen ignoriert, die Ihre Massnahmen nicht unterstützen, und Sie haben sich nicht mit Experten auseinandergesetzt, die Bedenken geäussert oder dieselben Beweise in einer Weise bewertet haben, die nicht mit Ihren Ansichten übereinstimmt. Sie haben keine öffentliche wissenschaftliche Debatte über diese Fragen zugelassen, sondern diejenigen ignoriert, zensiert oder verleumdet, die mutig genug waren, diese Fragen an die Öffentlichkeit zu bringen.
Was haben Sie getan?
Sie haben frühzeitige Behandlungsprotokolle für eine sichere, wirksame und kostengünstige Behandlung von Covid-19 mit multiresistenten Therapien ignoriert, obwohl sowohl von Ärzten in der Praxis als auch in Metaanalysen der medizinischen Fachliteratur umfangreiche Belege für die Wirksamkeit dieser Therapien vorliegen, die weltweit veröffentlicht wurden. Stattdessen haben Sie die Bürger davon überzeugt, dass Covid-19 ein Todesurteil ist und dass nur die Impfung, ja sogar eine Impfpflicht, uns retten kann. Sie haben der Öffentlichkeit und den Ärzten in vorderster Front wichtige Informationen vorenthalten, und, was noch schockierender ist, Sie haben Ärzte, die den Mut hatten, ihren Patienten eine lebensrettende Behandlung zu verschreiben, eingeschüchtert, dämonisiert und mit dem Verlust ihrer Zulassung bedroht. Was für eine Verschwendung von Leben!
Was haben Sie getan?!
Jetzt drängen Sie der Bevölkerung unerbittlich experimentelle Impfstoffe als ‹sicher› auf. Nichts könnte weiter von der Wahrheit entfernt sein, wie die fast 14’000 Todesfälle zeigen, die im US Vaccine Adverse Event Reporting System (VAERS) gemeldet wurden. Seit Dezember 2020 ist die Zahl der gemeldeten Todesfälle im Zusammenhang mit Covid-Impfstoffen bereits mehr als anderthalb Mal so hoch wie die Zahl der Todesfälle, die im Zusammenhang mit allen anderen Impfstoffen zusammen seit der Einführung des Systems im Jahr 1990 gemeldet wurden. Ausserdem fehlt es an Langzeitsicherheitsdaten. Für diese gentechnischen Therapien wurde nur eine vorläufige Notfallgenehmigung erteilt, und sie wurden nicht der gleichen Prüfung unterzogen wie vollständig zugelassene Produkte. Sie versorgen die Öffentlichkeit nicht mit den Informationen, die sie benötigt, um eine informierte Zustimmung zu geben.
Was haben Sie getan?!
Sie haben Haus- und Notärzte gezwungen, ihren hippokratischen Eid aufzugeben. Sie haben die Wissenschaft rund um Covid-19 zerstört und sie durch unbegründete Verhaltensvorschriften ersetzt. Sie haben Bürger von Bürgern, Eltern von Kindern, Brüder von Schwestern getrennt. Insgesamt haben Sie dazu beigetragen, ein Land zu zerstören, das einst wohlhabend, stark und frei war.
Was sollten Sie tun?
Geben Sie öffentlich zu, dass Ihre Empfehlungen und Anordnungen sowohl schädlich als auch unbegründet sind. Ziehen Sie alle Ihre Empfehlungen und Anordnungen sofort zurück. Stoppen Sie die Impfstoffverordnungen. Entschuldigen Sie sich bei den Kanadiern und treten Sie zurück.
Anton de Ruiter, PhD
Jan Vrbik, PhD
John Zwaagstra, PhD
Claudia Chaufan, MD, PhD
Maximilian Forte, PhD
Denis Rancourt, PhD
Angela Durante, PhD
Valentina Capurri, PhD
Alexander Andree, PhD
Janice Fiamengo, PhD
Laurent Leduc, PhD
Jens Zimmermann, PhD
In den USA ist die Wut messbar gestiegen – im ganzen politischen Spektrum
Die Amerikaner hofften, dass die aufgestaute Wut mit dem Amtsantritt von Joe Biden abklingen würde, aber das ist offensichtlich nicht der Fall. Stand September 2021 sind beide Seiten des politischen Spektrums erregt wie nie zuvor.
Gemäss einer Umfrage von CNN sind 74 Prozent der Erwachsenen in den USA «sehr wütend» oder «etwas wütend» (very or somewhat angry) über die heutige Situation in den USA – darunter 88 Prozent der Republikaner, 70 Prozent der Unabhängigen und sogar 67 Prozent der Demokraten.
Weitere 69 Prozent der erwachsenen US-Bürger sind der Meinung, dass die Dinge im Lande derzeit «ziemlich oder sehr schlecht» laufen («things are going pretty or very badly) – darunter 91 Prozent der Republikaner, 72 Prozent der Unabhängigen und 49 Prozent der Demokraten.
In einer anderen neuen Umfrage wurde gefragt, ob Biden die verfassungsmässige Befugnis hat, Impf-Dekrete zu erlassen. 58,6 Prozent verneinten dies. Nur 29,7 Prozent sagten Ja. (Die Umfrage wurde am Wochenende unter mutmasslichen Wählern durchgeführt und hat eine Fehlermarge von 2,96 Prozent.)
Der deutsche «Exportaufschwung» beruht auf Preissteigerungen
Das jüngste Exportwachstum der deutschen Industrie löst in Medien und Wirtschaftsverbänden ein geteiltes Echo aus. Einerseits sind die Ausfuhren aus der Bundesrepublik im Juli erneut gestiegen und liegen jetzt um 1,6 Prozent über dem Niveau vom Februar 2020, dem Monat vor dem ersten grossen pandemiebedingten Einbruch.
Andererseits schwächt sich das Exportwachstum bereits wieder ab; zudem beruht der jüngste Anstieg nur auf inflationsbedingten Preissteigerungen, während die ausgeführte Warenmenge schrumpft; als eine wichtige Ursache dafür gelten wachsende Probleme in den globalen Lieferketten, die dazu führen, dass in manchen Branchen, etwa im wichtigen Maschinenbau, schon fast alle Unternehmen über Materialmangel und Produktionsrückgänge klagen.
Die Interessen der Industrie finden Eingang in Überlegungen von Denkfabriken wie etwa der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik (DGAP), die in einem neuen Strategiepapier unter dem Begriff «Geoökonomie» grundsätzliche Überlegungen zur politischen Flankierung des exportfixierten deutschen Wirtschaftsmodells formuliert.
Domestikation lässt Gehirne schrumpfen
Liebe Interessierte und kritische Begleiter, Freunde und Unterstützer, egal welchen Geschlechts,
die Qual der Wahl steht vor der Tür, die nächste Corona-Welle schwappt heran, die Spaltung und Polarisierung in der Gesellschaft wächst, die anstehenden Probleme werden immer unlösbarer und ein resignatives Gefühl breitet sich unter den Menschen aus. So viel Verunsicherung und Angst, Ohnmacht und Hilflosigkeit, Rat- und Orientierungslosigkeit, so viele versteckte und offen geäusserte Anklagen und Schuldzuweisungen habe ich noch nie zuvor erlebt.
Wir stehen offenbar wirklich am Beginn einer Wendezeit. Allen ist klar, dass es so wie bisher nicht weitergehen kann. Gute Ideen und Vorschläge zur Abhilfe gibt es durchaus, aber solange wir ausserstande oder nicht bereit sind, sie auch umsetzen, werden wir aus diesem selbsterzeugten Schlamassel auch in absehbarer Zeit nicht wieder herauskommen.
Kürzlich habe ich gelesen, dass sich das menschliche Hirnvolumen seit etwa zehntausend Jahren, also seit dem Beginn der Sesshaftwerdung, kontinuierlich verringert hat. Verantwortlich dafür scheint die seit dieser Zeit einsetzende und sich ständig weiter verstärkende «Selbstdomestikation» unserer Vorfahren zu sein. Auch bei unseren Haustieren, etwa bei Eseln lässt sich der gleiche Trend beobachten: Das Hirnvolumen verwilderter Hausesel ist etwa ein Drittel grösser als das ihrer zu Hause gebliebenen, domestizierten Artgenossen.
Dazu passt auch noch ein weiterer Befund, der erst kürzlich im Journal of Development and Psychopathology erschienen ist:
Strenge, angsteinflössende Erziehung lässt Kindergehirne schrumpfen. Manchmal frage ich die Teilnehmer von Veranstaltungen, ob sie sich noch erinnern können, wann sie ihre angeborene Entdeckerfreude und Gestaltungslust verloren haben. In der Schule, hätte ich vermutet, aber etwa zwei Drittel geben an, dass das bei ihnen bereits in der Kindheit in ihrer Herkunftsfamilie passiert sei.
Das sieht alles nicht so gut aus, eignet sich aber recht gut als «wissenschaftliches» Argument, um deutlich zu machen, dass es höchste Zeit ist, unsere bisherigen Vorstellungen davon, worauf es im Leben ankommt, unseren daraus abgeleiteten Lebensstil und die damit einhergehende Erziehung unserer Kinder sehr grundsätzlich zu verändern.
Sonst droht uns wohl ein ähnliches Schicksal wie das, was die Bandwürmer schon hinter sich haben. Deren Vorfahren waren ja ursprünglich ganz muntere, freilebende Bodenbewohner mit einem gut funktionierenden Gehirn. Einige dieser Würmchen benutzten ihr Hirn besonders clever und begannen, einen Lebensraum zu besiedeln (den Darm von Säugetieren), in dem es immer genug zu fressen gab, wo es immer schön warm war, wo keine Feinde mehr ihr Leben bedrohten und — weil sie Zwitter geworden waren — auch noch alle mit der Partnersuche verbundenen Probleme wegfielen. «Eat as much as you can» und «all inclusive» sozusagen.
Wer mal Gelegenheit hat, in einen Bandwurmkopf hineinzuschauen, kann sich selbst davon überzeugen, was von einem Gehirn übrig bleibt, wenn es nur noch dazu benutzt wird, sich ein schönes, bequemes und angstfreies Leben zu bereiten. Je erfolgreicher die Vorfahren der Bandwürmer auf ihrer Suche nach einem Wurm-Schlaraffenland waren, desto stärker ist ihr Gehirn dabei verkümmert.
Ein bisschen schauerlich ist das schon, aber so weit ist es ja bei uns noch nicht gekommen. Wir könnten noch die Kurve kriegen und uns gegenseitig einladen, ermutigen und inspirieren, unsere Gehirne wieder so zu benutzen, dass sie nicht weiter schrumpfen.
Wir könnten einander helfen, uns aus den Verwicklungen befreien, in die wir hineingeraten sind und uns auf diese Weise wieder entwickeln. Dann würde auch das in jedem menschlichen Gehirn angelegt Potential endlich zur Entfaltung kommen. Zur Not geht das auch erst einmal allein, aber besser ginge es gemeinsam mit anderen, die auch keine Lust mehr auf ein Bandwurmleben haben.
Mir selbst macht es grosse Freude, solche Menschen auf Ihrem Weg zu begleiten. Weil das mit dem Schreiben von Büchern, mit Vorträgen und Seminaren und auch mit Videos nicht so gut geht, versuche ich es gemeinsam mit anderen im Rahmen der Aktivitäten unserer Akademie für Potentialentfaltung. Aus den dabei gemachten Erfahrungen lerne ich immer besser, wie solche Entfaltungsprozesse in Gemeinschaften gelingen.
Besonders hilfreich sind dabei einige Initiativen, die aus der Akademie heraus entstanden sind und sich in Deutschland, Österreich und der Schweiz ausbreiten. Menschen, die sich um die Bewahrung ihrer Würde bemühen und nicht länger manipulierbar und verführbar sein wollen, haben sich beispielsweise an vielen Orten zu inzwischen fast 200 Würdekompass-Gruppen zusammengeschlossen.
Es gibt auch immer mehr Menschen, die sich darum bemühen, künftig etwas liebevoller mit sich selbst (und dann zwangsläufig auch mit anderen Menschen und allen anderen Lebewesen) umzugehen. Sie finden Gelegenheit für Austausch, gegenseitige Ermutigung und das Teilen von Erfahrungen in unserer Initiative liebevoll.jetzt.
Besonders gespannt bin ich auf die Resonanz auf eine Initiative der Akademie, die ich gegenwärtig zusammen mit Margret Rasfeld und «Schule im Aufbruch» sowie einem Team unter Leitung von Corinna Sahl vorbereite. Sie soll Eltern, Lehrer und sonstige Interessierte aus Städten und Gemeinden einladen, ermutigen und inspirieren, ein Ortsbündnis aufzubauen, das die ortsansässigen Schulen dabei unterstützt, die Lernlust der Schüler zu «beflügeln». Die Website ist fast fertig und auch schon zu besichtigen unter: lernlust.jetzt. Zum Weltkindertag am 20.9. wollen wir die Initiative öffentlich machen.
Die Freude am Lernen ist ja Ausdruck der Freude am Leben. Mit dem gemeinsamen Anliegen «In unserer Schule soll künftig kein einziges Kind mehr seine Freude am Lernen verlieren» suchen diese Ortsbündnisse gemeinsam mit den Lehrern und Schülern nach konkreten, vor Ort umsetzbaren Möglichkeiten, um den in ihre Gemeinde, ihren Stadtteil oder ihre Stadt hineinwachsenden Kindern und Jugendlichen das Wichtigste zu erhalten, was sie alle bereits mit auf die Welt gebracht haben und was sie mehr als alles andere für ihr künftiges Leben brauchen (um Hirnschrumpfungen zu vermeiden): ihre ungebrochene Freude am eigenen Entdecken und am gemeinsamen Gestalten.
Ich bin mir darüber im Klaren, dass es sich hierbei um ein recht hinterlistiges Projekt handelt. Falls sich Bürgerinnen und Bürger mit Lehrerinnen und Lehrern zu sehr vielen Ortsbündnissen zusammenschliessen, wird der Druck auf die für die Schule Verantwortlichen ziemlich stark und kommt dann auch von allen Seiten. Dann wird es immer mehr Schulen gelingen, sich aus den fatalen Verwicklungen zu befreien, in die sie geraten sind und sich in Orte der Lebendigkeit und der Lebensfreude für alle Beteiligten verwandeln.
Möglicherweise stellt sich dabei auch heraus, dass es nur sehr wenige sind, die sich aktiv dafür einzubringen bereit sind. Dann müssten wir uns eingestehen, dass es auch so nicht geht. Aber versuchen sollten wir es schon, deshalb wäre ich froh, wenn Sie und ihr alle dazu beitragt, diese Botschaft mit dem Link zur Website ab dem 20.9. überall zu verbreiten.
Mit Hilfe der digitalen Medien lassen sich ja nicht nur Fake-News oder Hassbotschaften verbreiten, sondern auch Hinweise und Informationen, die Mut machen und neue Wege aufzeigen, um die in unserer Gesellschaft bestehenden Probleme auf eine kreativere Weise zu lösen als wir das bisher versucht haben. Deshalb habe ich jetzt mit kompetenten Unterstützern auch einen eigenen YouTube-Kanal aufgebaut. Vorträge halte ich kaum noch, und meine Reisetätigkeit habe ich weitgehend eingestellt. Mit einer Maske im Zug zu sitzen, kann ich nicht so gut aushalten.
Geimpft bin ich wohl, aber nicht gegen Corona, und mit Covid-19 infiziert war ich auch schon, aber weil ich davon nicht ernsthaft krank geworden bin, gelte ich auch nicht als genesen. Mit Sorge beobachte ich gegenwärtig die Situation in Israel. Das Virus lässt sich offenbar nicht so leicht besiegen wie manche das gehofft und versprochen hatten. Und unserem Immunsystem scheint es ähnlich zu gehen wie unseren Gehirnen: es verkümmert, wenn wir es durch allzu effektive Hygiene- und Schutzmassnahmen daran hindern, möglichst gut zu lernen, wie es Krankheitserreger unschädlich machen kann.
Weil gegenwärtig noch nicht absehbar ist, wie es weiter geht, melde mich gern im Frühjahr noch einmal wieder. Dann werden wir wohl etwas besser wissen, ob und wie sehr die eingangs beschriebene Hirnschrumpfung bei uns voranschreitet und was von unserer einstigen Immunkompetenz noch übrig geblieben ist.
Bis dahin wünsche ich Ihnen und euch allen eine gute Zeit, bewahrt eure Würde, auch wenn es bisweilen nicht ganz einfach ist, und versucht möglichst liebevoll zu euch und zu allen anderen Lebewesen zu sein.
Mit einem herzlichen Gruss,
Gerald Hüther
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Das neue Buch von Gerald Hüther:
Lieblosigkeit macht krank – was unsere Selbstheilungskräfte stärkt und wie wir endlich gesünder und glücklicher werden. Herder, 2021, 176 S. € 18.–
US-Seuchenschutzbehörde definiert den Begriff «Impfstoffe» neu
Die US-Seuchenschutzbehörde Centers for Disease Control and Prevention, (CDC) hat am 1. September ihre Definition von «Impfstoffen» geändert. Zwischen 2015 und August 2021 definierte die CDC einen Impfstoff als «ein Produkt, das das Immunsystem einer Person dazu anregt, eine Immunität gegen eine bestimmte Krankheit zu erzeugen». Wodurch die Person vor der entsprechenden Krankheit geschützt werde.
Nachdem sich jedoch Mediziner zunehmend skeptisch über die Verwendung des Begriffs «Impfstoff» für die neu entwickelten mRNA-Impfstoffe gegen Covid-19 geäussert hatten, passte die CDC die Definition Anfang September an. Einen Impfstoff beschreibt sie nun als «ein Präparat, das verwendet wird, um die Immunreaktion des Körpers gegen Krankheiten zu stimulieren». Auch hinsichtlich der Resistenz gegen die Krankheit, die bei der geimpften Person durch das Medikament erzeugt werden sollte, ist das Wort «impfen» nach der CDC-Definition nun weniger spezifisch.
Zwischen 2015 und August 2021 definierte die CDC den Begriff «Impfung» wie folgt: «Die Einführung eines Impfstoffs in den Körper, um eine Immunität gegen eine bestimmte Krankheit zu erzeugen.» Nun wurde das Wort «Immunität» zugunsten des weniger präzisen Begriffs «Schutz» gestrichen. Dafür wird die Impfung als ein «Akt der Einführung eines Impfstoffs in den Körper, um so Schutz vor einer bestimmten Krankheit zu erzeugen» definiert …
Die Investigativreporterin und New York Times-Bestsellerautorin Sharyl Attkisson merkte an, dass die CDC erst nach der Einführung der Covid-19-Impfstoffe «und der Entdeckung, dass sie nicht unbedingt ‹Krankheiten verhindern› oder ‹Immunität verleihen›», die Definition von Impfstoffen wieder geändert habe…
Der renommierte Kardiologe und leitende medizinische Berater der Truth for Health Foundation, Dr. med. Peter McCullough, bestätigt Attkissons Behauptung. Covid-Impfungen würden schliesslich nicht die ursprünglich von den Herstellern versprochene Immunität bieten. In einem Interview mit Robert F. Kennedy Jr. wies McCullough auf eine Studie der Oxford University Clinical Research Group hin, die am 10. August in The Lancet veröffentlicht wurde. Sie ergab, dass Personen, die gegen Covid-19 «geimpft» wurden, eine 251-mal höhere Viruslast aufwiesen als Personen, die keine der experimentellen Impfungen erhalten hatten.
Den ganzen Artikel lesen Sie hier.
Einladung, sich das kritische und mitfühlende Denken zu bewahren
Positiv bleiben ist in diesen Zeiten nicht so einfach.
Unkraut ist die heimliche Rebellion im Garten der Anpassung.
Wer das Immunsystem einer Gesellschaft zerstört,
raubt ihr die Grundlage der Menschlichkeit.aus: Wolfgang Weigand, Verdichtungen — Aphoristische Gedankenflüge, Königshausen & Neumann Würzburg, 2021
Die aussergewöhnlichen Zeiten, in denen wir momentan zu leben haben, fordern heraus, weil vieles unlogisch, befremdend, zynisch, ja bisweilen auch tatsächlich irrational erscheint. Vor allem fehlende Symmetrien sind mir aufgefallen, von denen ich nur einige wenige nennen will:
- Bei den «an und mit Covid-19-Verstorbenen» gilt noch immer die Kausalität bzw. die Verbindung mit Corona-Viren, auch wenn die Todesursache aufgrund diverser schwerer Vorerkrankungen eine gänzlich andere war.
- Dagegen wird bei den zunehmend steigenden schweren Verläufen bzw. Todesfällen im zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung (veröffentlicht auf der Swissmedic-Datenbank) ein Zusammenhang jedoch kategorisch verneint. Ärzte, die darauf hinweisen möchten, werden standesrechtlich gemassregelt. (Obwohl bisher das Arzt-Patienten-Verhältnis als sakrosankt für den staatlichen Zugriff galt, werden sie jetzt sogar belangt, wenn sie aus ethischen oder medizinischen Gründen von einer Impfung abraten).
- Menschen, die das Gesundheitssystem aufgrund ihres Lebensstiles auf eigene Verantwortung bzw. auf eigenes Risiko hin belasten (Tabak- und Alkoholkonsumenten, Übergewichtige, Risikosportler, Burnout-Betroffene, u.v.m.), werden stets von der Solidargemeinschaft im Gesundheitssystem getragen. Von ihnen die Selbst-Finanzierung z.B. ihrer Spitalkosten zu fordern, wäre in unseren Augen unsolidarisch. Bei den Nicht-Geimpften wird diese Solidarität seit einigen Monaten «sanft», in letzter Zeit mehr oder weniger unverblümt deutlich, zur Diskussion gestellt.
- Bei einem positiven Test im Spital zählt jeder auf der Intensivstation zu den Covid-Patienten. Bei Geimpften werden i.d.R. keine Tests mehr gemacht. So entsteht statistisch völlig verzerrt die «Pandemie der Ungeimpften».
- Bei der So-schützen-wir-uns-Kampagne werden wir seit über 1 ½ Jahren mit Plakaten und Lautsprecherdurchsagen an Abstand und (technische) Hygieneregeln erinnert. Was uns wirklich gesund macht bzw. gesund hält und unser (natürliches!) Immunsystem stärkt, wird hingegen völlig ausser Acht gelassen: Seelen- und Gedankenhygiene, Begegnung, Kontakt, Nähe, Austausch, Natur und Kultur, und vieles mehr. (In der technischen Sprache von Kontakttracing und «Kontaktnachverfolgung» ist das Wort «Kontakt» bereits längst kontaminiert).
- Die «drohende Überlastung der Spitäler auf den Intensivstationen» dient noch immer als wichtigste Begründung für die Pandemiemassnahmen und wird entsprechend täglich in den Medien breit zitiert. Dass die Zahl der Intensivbetten seit Ausbruch der Pandemie massiv gekürzt wurde (allein in der Schweiz von 1050 auf 850), wird meist ausser Acht gelassen, ebenso, dass die Auslastung von 70 – 80 % auch in «normalen» Zeiten als notwendig für wirtschaftliche Rentabilität gilt.
- Kein Intensivarzt musste bisher in der Schweiz «triagieren», d.h. für die Behandlung einen Patienten auswählen, um einen anderen sterben zu lassen. Dass dagegen in der Kinder- und Jugendpsychiatrien seit Monaten ganz real triagiert wird mit fatalen (und nochmals traumatischen!) Folgen für die Betroffenen, wird nicht erwähnt. Kinder und Jugendliche (und ebenso ihre Eltern) werden hier alleingelassen, obwohl sie in Kauf genommene Opfer der Pandemie-Massnahmen sind.
- Die Impfung bzw. die Impfstrategie der Behörden und der Länder hat weltweit mittlerweile eine Monopolstellung im «Kampf gegen die Pandemie» erhalten. Dass es auch zahlreiche signifikant wirkende Medikamente gibt (Dexamethason, Remdesivir und viele andere), ist in der medialen Berichterstattung kaum der Rede wert.
Ich muss und möchte die Menschen in ihrer Angst vor einer Covid-19-Erkrankung ernstnehmen. Ich wünsche mir dieses Verständnis von ihnen jedoch auch für meine eigenen grossen Bedenken gegenüber den möglichen Spätfolgen durch die Impfung. (Wenn Medien mich bzw. meine Haltung in die Ecke der «rationalen Argumenten nicht mehr zugänglichen Impfverweigerer» abstellen, empfinde ich dies stets als eine böswillige Karikatur).
In diesem Zusammenhang erachte ich etwas als bemerkenswert. Die Wahrscheinlichkeit eines schweren Verlaufs bei einer Covid-19-Infektion ist äusserst klein, die Mortalitätsrate liegt im Promille-Bereich. Für über 99 % der Bevölkerung war bisher die Infektion mit Symptomen durch Covid-19 kein Thema. Dennoch haben viele Menschen, medial entsprechend seit Monaten täglich mit Fallzahlen (ohne Bezug zum tatsächlichen Krankheitsgeschehen!) gefüttert, grosse Ängste vor einer Erkrankung entwickelt. So kommt es zu bezüglich Gesundheitsschutz absurdem Verhalten wie Maskentragen im Wald oder auf der Velotour. Vor vielen anderen, wesentlich wahrscheinlicheren Erkrankungen haben sie jedoch viel weniger Angst, überraschenderweise auch kaum Bedenken bezüglich der Schwächung des Immunsystems durch die mRNA-Injektionen.
Was ich immer wieder in Gesprächen suche bzw. vermisse, ist die «Brücke» zu den Andersdenkenden bei diesem leider sehr polarisierenden Thema. Nach Scharner und Wank gibt es 4 Formen des Hinhörens.
- 1. Wissende Haltung «Downloading»: Zuhören bzw. sich orientieren aus eigener unverrückbarer Position: nur noch das aufnehmen, was zur eigenen Weltsicht passt.
- 2. Faktisches Hinhören: dies ist schon etwas differenzierter, wobei ich mich bis an die Grenzen meiner Erfahrungswelt begegne, jedoch noch immer in meiner «Bubble» bin.
- 3. Empathisches Zuhören: Hier verlasse ich den mir vertrauten Rahmen und versuche, mich die die Welt des Gegenübers zu versetzen.
- 4. Schöpferisches Hinhören: gemeinsam mit dem Gegenüber versuche ich, eine neue Welt bzw. Sichtweise zu entwickeln, was über das bisher Bekannte hinausgeht.
Eins und zwei machen wir schon zu Genüge. Die Brücke beginnt erst beim empathischen Zuhören, für einen offenen, wertschätzenden Diskurs, also für ein Gespräch auf gleicher Augenhöhe (ohne Abwertungen, Diskriminierungen oder Dämonisierungen auf beiden Seiten) wäre tatsächlich das schöpferische Hinhören wünschenswert und wesentlich!
Eine Frage ist noch offen: weshalb ich mich selber nicht impfen lassen möchte? Ich nehme mein Recht auf körperliche Unversehrtheit in Anspruch. Bisher ist mir dieses noch nicht genommen. Ich habe grosse Bedenken, dass hier auch noch die letzten demokratischzivilisatorischen Schranken fallen.
Schon jetzt ist in den Medien unverhohlen und nicht kritisch hinterfragt von «Zwangsmassnahmen für Ungeimpfte» die Rede (Schlagzeile der Sonntagszeitung vom 8. Sept. 21 im Interview mit dem kosovarischen Gesundheitsminister). Aus der Geschichte haben wir gelernt, dass bei entsprechender Manipulation und Indoktrinierung selbst ein «Kulturvolk» verrohen kann.
Ich möchte schliessen mit drei Zitaten:
«Wenn du überredet, ermahnt, unter Druck gesetzt, belogen, durch Anreize gelockt, gezwungen, gemobbt, blossgestellt, beschuldigt, bedroht, bestraft oder kriminalisiert werden musst…. Wenn all dies als notwendig erachtet wird, um deine Zustimmung zu erlangen — kannst du dir absolut sicher sein, dass das, was angepriesen ist, nicht zu deinem Besten dient.» (Ian Watson)
Aber auch Paolo Coelho sei als positiver Schlussstein zitiert: «Ich danke allen, die mich verwirrt haben, denn sie haben mir meinen Standpunkt deutlich gemacht.» Und weil ich mich im Sinne des schöpferischen Zuhörens auch in meinen Positionen weiterentwickeln, verändern oder differenzieren möchte, soll der islamische Mystiker Rumi das letzte Wort haben: «Jenseits von richtig und falsch liegt ein Ort. Dort werden wir uns treffen».
Schön, wenn wir uns treffen können. Wie immer freue ich mich auf zustimmende und kritische Reaktionen. Es lebe der offene schöpferische Diskurs!
Mit herzlichen Grüssen
Wolfgang Weigand, Theologe aus Winterthur
www.schritte.ch
Ex-Nationalrat Andreas Herczog stirbt trotz Impfung
Der ehemalige Nationalrat Andreas Herczog ist am 12. September im Alter von 74 Jahren verstorben. Wie 20 Minuten berichtet, war ihm gemäss Todesanzeige eine Coronainfektion zum Verhängnis geworden. Der Anzeige ist ebenfalls zu entnehmen, dass Herczog geimpft war.
Laut seinen Hinterbliebenen verstarb Herczog «unerwartet». Sie schreiben in der Todesanzeige im Tages-Anzeiger:
Andi wurde trotz Impfung durch eine Coronainfektion mitten aus seinem vollen Leben gerissen.
Herczog war von 1979 bis 1999 für den Kanton Zürich Mitglied des Nationalrats. Er begann ab 1968 in der Sozialdemokratischen Partei der Schweiz (SP) zu politisieren, zwischenzeitlich war er Mitglied der POCH (Progressive Organisationen der Schweiz). Herczog wurde 1947 in Budapest geboren und kam als Flüchtling in die Schweiz, wo er an der ETH Zürich Architektur studierte.
EU-Parlament will russische Wahl nicht anerkennen und der Spiegel verbreitet neue Lügen

Am 15. September habe ich darüber berichtet, dass das EU-Parlament am folgenden Tag über einen Bericht zum Umgang mit Russland beraten würde, der auf 32 Seiten ungezählte anti-russische Maßnahmen auflistet, die die Grundlage der Politik der EU gegenüber Russland sein sollen. Gegen Russland soll so ziemlich alles unternommen werden, außer einem militärischen Angriff. Unter anderem […]
Der Beitrag EU-Parlament will russische Wahl nicht anerkennen und der Spiegel verbreitet neue Lügen erschien zuerst auf Anti-Spiegel.
Inquisition 2.0: Facebook startet Frontal-Angriff auf Meinungsfreiheit vor der Wahl
Riesen-Lösch-Aktion gegen “Querdenker” bei US-Konzern: Die gelöschten Gruppen betrieben „koordinierte Schädigung der Gesellschaft”, so der Technik-Gigant in einer Sprache, die auf erschreckende Weise an finstere Zeiten erinnert.
Der Beitrag Inquisition 2.0: Facebook startet Frontal-Angriff auf Meinungsfreiheit vor der Wahl erschien zuerst auf reitschuster.de.


