Kategorie: Nachrichten
Prophet des Schreckens: George Orwell und sein Buch 1984 – Ein Horrorszenario wird Wirklichkeit

George Orwell beschrieb bereits kurz nach dem Zweiten Weltkrieg den totalen Überwachungsstaat und ist mit seinem Buch 1984 längst zu einer scheinbar nicht mehr erklärungsbedürftigen Metapher für totalitäre Verhältnisse geworden. Mit atemberaubender Unerbittlichkeit zeichnet der Autor das erschreckende Bild einer durch und durch totalitären Gesellschaft, die bis ins letzte Detail durchorganisierte Tyrannei einer absolut autoritären […]
Bald auch bei uns: Erste US-Konzerne feuern ungeimpfte Mitarbeiter

Wer wissen will oder noch ernsthafte Zweifel daran hat, wie es auch bei uns bald in der „freien Wirtschaft“ laufen wird, für den lohnt ein Blick zu den anlaufenden Ausgrenzungs- und Säuberungsaktionen von Medien- und Big-Tech-Konzernen in den USA, die sich dem tiefen Linksstaat gegenüber traditionell besonders loyal zeigen: Dort sind Berufsverbote und Rausschmisse für „Impfverweigerer“ bereits schockierende Realität. So hat nun der TV-Sender CNN drei seiner Mitarbeiter gefeuert, weil sie ungeimpft zur Arbeit kamen.
Die Angestellten hätten damit „gegen Corona-Vorgaben des Unternehmens“ verstoßen, hieß es. Es ist das erste Mal in der Firmengeschichte, dass epidemiologische Standards – mit voller Rückendeckung von Regierung und Gesundheitsbehörden – Arbeitsschutzrechte übertrumpfen, und das ausgerechnet in den so liberalen USA. Für Deutschlands Coronazis sicher eine elektrisierende Nachricht – können sie es doch kaum abwarten, endlich auch hier die Werkshallen und Büros „ungeimpften-rein“ zu machen.
Wie „Bild“ berichtet, schrieb CNN-Chef Jeff Zucker vorgestern an die Gesamtbelegschaft des Senders, die Impfung sei fortan „unerlässlich„, sobald CNN-Mitarbeiter in der Redaktion oder bei Außeneinsätzen „mit Menschen in Kontakt kommen“ – also de facto: Immer. Man fahre ab sofort „eine Null-Toleranz-Politik„; die zuvor bestehende „Vertrauensregelung“, den Mitarbeitern die Impfentscheidung selbst zu überlassen und darauf zu vertrauen, dass sie die „richtige“ (und zwar einzig tolerierte) „Entscheidung“ für die Spritze treffen, wird zugunsten eines totalen Rigorismus aufgegeben.
„Nulltoleranz“ ist hierbei genau das treffende, programmatische Schlagwort für die schleichende Abräumung von Grundrechten und Freiheiten, und zwar dies- wie jenseits des Atlantik. CNN ist in den USA mit seiner harten Linie auch nicht der einzige Konzern: Auch Microsoft oder Google gehen in diese Richtung. Viele Big-Tech-Firmen verlangen bereits bei der Rückkehr ihrer Beschäftigten aus dem Homeoffice in die Büros einen Impfnachweis. Auch bei Amazon ist der Impfwahn auf dem Vormarsch; dort wurden immerhin die Homeoffice-Möglichkeiten für Büroangestellte bis Januar 2022 verlängert. Impfskeptiker haben also noch etwas Zeit, bis sie vor die Alternative „vaccinate or get fired“ gestellt werden. (DM)
Impfen geht durch den Magen: Werden die Impf-Unwilligen bald alle ausgehungert?
Es ist soweit: Die Allgemeingültigkeit der „3G“-Regeln („Geimpft- Genesen-Getestet“) wird nun auch für elementare Lebensbereiche und bei der allergrundlegendsten Existenzsicherung zur Voraussetzung gemacht. Ob im Supermarkt oder bei der Tafel, wer dem Gesundheitsregime nicht Folge leistet, kann draußenbleiben und verhungern – oder betteln gehen, denn selbst karitative Einrichtungen schließen Ungeimpfte kategorisch aus. Der Wahnsinn kennt keine Grenzen mehr.
Immerhin bietet der Junkie- und Drückerstaat mit „kreativen“ Lösungen den bislang Unwilligen gleich vor Ort den Ausweg aus dem Erpressungsdilemma an: Die größten deutschen Handelsketten bieten ab sofort die Impfung gleich im Supermarkt an – und wollen so „der ins Stocken geratenen Impfkampagne in Deutschland neuen Schwung verleihen“, wie es in euphemistischen Werbeaktionen heißt, an denen Prominente wie Fußball-Nationalspieler Emre Can teilnehmen. Für die Impfung trommeln inzwischen aber auch andere Handelsketten, auch wenn sie nicht die Spritze „im Angebot“ haben: Insgesamt sind es über ein Dutzend Firmen, die hier ihren Kunden gleich den „goldenen Schuss“ bieten; Deichmann, Lidl, Edeka, Galeria Karstadt Kaufhof, Intersport, Thalia, Metro, Rewe, s.Oliver, Tengelmann und mehr, wie „Bild“ berichtet.
Der durchschaubare (und leider auch verständliche) Impuls des Handels ist natürlich weniger, eine in ihrer Wirkung allenfalls bescheidene und zudem völlig freiheitsfeindlich-schikanöse Kampagne zu unterstützen, deren gesundheitspolitischer Nutzen mehr als fragwürdig ist – sondern die Kunden, bei all den Alltagsbeschränkungen der letzten 18 Monate – nicht noch weiter zu quälen und belasten. Genau das jedoch blüht uns, wenn ab September auch noch beim Einkaufen Einlasskontrollen durchgeführt werden müssen und ab sofort immer und überall Kontrollen drohen – übrigens, und das macht die Ironie perfekt, auch für Geimpfte.
Der Volkszorn brodelt nur langsam, aber dafür stetig mehr – und macht sich bereits bemerkbar, wenn die Auswüchse des Impfwahns allzu unverschämt und vermessen werden. So etwa im Fall der Tafel Marburg, die in einem im Netz viral gegangenen Schreiben angekündigt hatte, keine Ungeimpften mehr zu versorgen:
(Screenshot:Netzfund)
Die erwartete Reaktion folgte auf dem Fuße: Prompt gingen Hassmails en masse bei der Tafel ein, persönlich betroffene Tafel-Abnehmer und auch sozial engagierte Menschen drückten ihre Fassungslosigkeit über diese Kaltschnäuzigkeit dieser „gemeinnützigen“ Organisation aus und beklagten die Teilnahme einer karitativen Einrichtung an der sich ausbreitenden Gesundheitsapartheid. Der soziale Frieden in diesem Land – er wird immer weiter untergraben und planmäßig zerstört.
Laut verdächtigen Verlautbarungen des Tafel-Bundesverbands jedoch, über die „RT Deutschland“ (RT) berichtet, dürfte es sich beim Vorstoß der Marburger Tafel allerdings um eine Art „Testballon“ handeln, dem „andere Vereine folgen werden“ – und zwar als Teil eines perfiden staatlichen Experiments, ab Herbst tatsächlich alle Menschen ohne Impfung vom ungetesteten Zugang zur Grundversorgung auszuschließen. Die dreiste Missachtung humanitärer und christlicher Ideale hierbei ist erschütternd. Kirchliche Träger gemeinnütziger Organisationen sehen die Marburger Ankündigung daher kritisch – weil sie wissen, so RT, dass sie „ihren Zweck verfehlen, wenn sie solche Regeln aufstellen“ würden. (DM)
Hört endlich auf, vom „Schuldkult“ zu reden!
(David Berger) “Hört endlich auf mit dem Schuldkult”, “Der Schuldkult ist die Ursache für die Grenzöffnung Merkels” – solche und ähnliche Aussprüche hört man immer öfter im Lager derer, die sich gerne als “Patrioten” bezeichnen. Und das selbst heute am 27. Januar, dem Tag des Gedenkens an die Opfer des Nastionalsozialismus. Die Problematik dieses Begriffs ist dabei den wenigsten bewusst.
Der Beitrag Hört endlich auf, vom „Schuldkult“ zu reden! erschien zuerst auf Philosophia Perennis.
FAKE NUSS SPEZIAL: Was Baerbock für „Paris-kompatibel“ hält – und was tatsächlich in dem Abkommen steht
![]()
Deutschland, so die Grünen, habe sich vertraglich auf den „1,5-Grad-Pfad“ verpflichtet. Dem soll sich alles unterordnen. Bei diesem angeblich obligatorischen Pfad handelt es sich um ein politisches Framing.
„Wir werden im Kabinett das größte Klimaschutzpaket beschließen, das es jemals in diesem Land gegeben hat“, erklärte Kanzlerkandidatin Annalena Baerbock am Dienstag im Naturschutzgebiet Biesenthaler Becken nördlich von Berlin, wobei sie allerdings glaubte, sich gerade im gut 50 Kilometer östlich gelegen Oderbruch zu befinden.
Zu dem größten Klimaschutz der Neuzeit soll nach ihren Worten ein „100-Tage-Sofortprogramm“ gehören, außerdem eine nach der Regierungsübernahme wöchentlich tagende „Task Force“. Vor allem aber, kündigte die Kandidatin an, werde der Abstimmungsprozess zwischen den Bundesministerien gestrafft, „damit das ewige Hinundhergereihere zwischen den Ministerien aufhört“. Damit näherte sie sich dem Kern des Vorhabens, nämlich der Schaffung eines Klimaministeriums „mit Vetorecht, wenn eben Gesetze nicht auf dem Weg zum 1,5-Grad-Pfad, das heißt Paris-kompatibel sind“. In diesem Satz vom „1,5-Grad-Pfad“ und dem Begriff „Paris-kompatibel“ steckt die zentrale Aussage der grünen Ankündigung. Damit soll nichts weniger als ein Verfassungs- und Gesellschaftsumbau begründet werden.
Ein Klimasuperministerium mit Vetorecht bei allen Gesetzesvorhaben gegenüber sämtlichen anderen Ressorts, das liefe auf ein Nebenkanzleramt hinaus. Alle anderen Minister würden damit innerhalb des Kabinetts zu besseren Abteilungsleitern degradiert. Eine derartige Änderung der Regierungsarchitektur hätte mit dem Grundgesetz nichts mehr zu tun, jedenfalls in seiner aktuellen Form.
Artikel 65 legt fest:
„Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung. Innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbständig und unter eigener Verantwortung. Über Meinungsverschiedenheiten zwischen den Bundesministern entscheidet die Bundesregierung. Der Bundeskanzler leitet ihre Geschäfte nach einer von der Bundesregierung beschlossenen und vom Bundespräsidenten genehmigten Geschäftsordnung.“
Dieser Artikel steht in Verbindung mit Artikel 20 Grundgesetz, der das definiert, was Verfassungsrechtler „Legitimationskette“ nennen. Die Richtlinienkompetenz steht also nicht zufällig dem einzigen Mitglied der Regierung zu, das vom Parlament gewählt wird, über dessen Zusammensetzung wiederum die Wähler entscheiden. Ein Mitglied der Exekutive mit Sondervollmachten bei allen Gesetzesvorhaben – das wäre selbst dann eine klare Verletzung des Verfassungskerns, wenn sich Koalitionspartner politisch darauf einigen würden.
Bei ihrer Vorstellung des neuen Klima-Staates, den Baerbocks ganz nebenbei skizzierte, kam übrigens ein Verfassungsorgan gar nicht vor, das bei der Verabschiedung von Gesetzen keine ganz unerhebliche Rolle spielt, nämlich das Parlament.
Mit dem größten Klimapaket aller Zeiten sollen nicht nur zentrale Verfassungsartikel beiseitegeschoben werden, sondern auch Gesetze. Denn die stehen beispielsweise dem von den Grünen in ihrem 10-Punkte-Plan vorgesehenen exzessiven Windkraftausbau entgegen. Um die Planvorgabe eines rechnerischen Anteils von Wind-, Solar- und Pflanzengas an der Stromerzeugung von 65 Prozent bis 2030 zu erreichen (bisher 40 Prozent), wollen Habeck und Baerbock einen Zubau von Windkraft an Land von 6.000 Megawatt pro Jahr durchsetzen. Zum Vergleich: der Windkraftzubau 2020 betrug 1.431 Megawatt installierter Leistung, verteilt auf 420 Anlagen. Um die grüne Plankennziffer zu verwirklichen, müssten gut neue 1.700 Anlagen der 3,4-Megawatt-Kategorie mit einer Höhe von 196 Metern entstehen – pro Jahr. Mit den jetzigen Abstandsregeln und dem geltenden Naturschutz wäre das nicht zu vereinbaren. Deshalb sieht der Grünen-Plan vor, „artenschutzrechtliche Vorgaben“ zu „vereinfachen“, also Naturschutz zu schleifen. Der Artenschutz basiert allerdings auf EU-Recht. Und die Planungshoheit liegt bei Ländern, Landkreisen und Gemeinden. Um ihre Windkraftquoten zu erzwingen, müsste der Bund also nicht nur den Natur- und Gesundheitsschutz, sondern auch den Föderalismus und die kommunale Entscheidungsgewalt teilweise beseitigen. Eine entsprechende Vorübung dazu existiert mit der „Bundesnotbremse“ schon, über deren Rechtmäßigkeit das Bundesverfassungsgericht bisher noch nicht entschieden hat.
Die grünen Vorstellungen besitzen immerhin eine innere Konsistenz: Ihr Transformationsplan ließe sich nur durchsetzen mit einem Großumbau des bisherigen Verfassungsrechts. An dessen Stelle träte ein Maßnahmenstaat mit einer Ermächtigung für eine Art Bundesklimakommissariat.
Das entspricht mehr oder weniger dem, was die grüne Fridays for Future-Funktionärin Luisa Neubauer schon seit einiger Zeit fordert, beispielsweise in einem Deutschlandfunk-Interview von 2019:
„Und gleichzeitig braucht es irgendwo natürlich eine Debatte darüber: Wie geht eigentlich Klimaschutz in dem Tempo, in dem wir das brauchen, in einer Demokratie? Ich glaube, auch da müssen wir über den Tellerrand gucken, ‚outside the box’ denken und feststellen, dass wir in einer Krise sind, die es, wie gesagt, noch nie so gegeben hat und wir deswegen Maßnahmen und Prozesse brauchen, die es auch vielleicht so noch nie gegeben hat.“
Für diese Umwälzungen über den Tellerrand von Grundgesetz und Demokratie hinaus gibt es bei Baerbock und anderen aus dem grünen Milieu immer wieder eine Begründung: das Paris-Abkommen. Nach ihrer Argumentationslogik schwebt dieses UN-Papier noch über dem Grundgesetz. Es zwingt die Bundesrepublik rechtlich verbindlich auf den „1,5-Grad-Pfad“. So argumentierte das Grünen-Mitglied Luisa Neubauer kürzlich auch in der Sendung von Anne Will. Gegen seine Paris-Verpflichtung, klagte Neubauer, verstoße Deutschland.
Baerbock und Neubauer profitieren davon, dass „Paris“ zwar politisch und medial ständig als Argumentationsfigur auftaucht, aber offenbar nur wenige wissen, was in der Übereinkunft tatsächlich vereinbart wurde. Der ständig bemühte „1,5-Grad-Pfad“ findet sich dort überhaupt nicht – weder wörtlich noch sinngemäß. Was steht dort tatsächlich?
„Dieses Abkommen“, heißt es in dem Papier von 2015, „zielt darauf, die weltweite Antwort auf die Bedrohung des Klimawandels zu verstärken, (…), einschließlich dadurch, den anstieg der globalen Durchschnittstemperatur gut unter 2 Grad Celsius über dem vorindustriellen Niveau zu halten, und Anstrengungen zu verfolgen, den Temperaturanstieg auf 1,5 Grad über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen (…).“
(„This Agreement, in enhancing the implementation of the Convention, including its objective, aims to strengthen the global response to the threat of climate change, in the context of sustainable development and efforts to eradicate poverty, including by:
(a) Holding the increase in the global average temperature to well below 2°C above pre-industrial levels and pursuing efforts to limit the temperature increase to 1.5°C above pre-industrial levels, recognizing that this would significantly reduce the risks and impacts of climate change.“)
Es heißt weiter: „Diese Vereinbarung wird umgesetzt unter Berücksichtigung der finanziellen Möglichkeiten und der Prinzipien der gemeinsamen aber unterschiedlichen Verantwortlichkeiten und entsprechenden Fähigkeiten im Licht der unterschiedlichen nationalen Gegebenheiten.“
(„This Agreement will be implemented to reflect equity and the principle of common but differentiated responsibilities and respective capabilities, in the light of different national circumstances.“)
Auch eine Verpflichtung zumindest der Industrieländer, sich an einen 1,5-Grad-Pfad zu halten – genau das hatte Neubauer vor kurzem behauptet – enthält der Text nicht. Dort heißt es nur allgemein, die entwickelten Länder sollten „weiter die Führung übernehmen“ (should continue taking the lead“).
Zwei Dinge enthält die von 191 Staaten unterzeichnete Übereinkunft nicht: eine konkrete Verpflichtung der einzelnen Unterzeichnerstaaten zur Reduzierung ihres CO2-Ausstoßes. Und zweitens eine zeitliche Vorgabe für die Temperaturbegrenzung und die Verringerung des Treibhausgas-Ausstoßes. Die Autoren des Pariser Textes gehen davon aus, dass die Treibhausgasemissionen weltweit noch weiter ansteigen werden. In der Übereinkunft heißt es, deren globaler Gipfel solle „so bald wie möglich“ erreicht werden.
(„In order to achieve the long-term temperature goal set out in Article 2, Parties aim to reach global peaking of greenhouse gas emissions as soon as possible …“.)
In der Paris-Übereinkunft verpflichten sich die Unterzeichnerstaaten, nationale Pläne zu entwerfen, für die es allerdings, siehe oben, keine Vorgaben gibt. Folglich existiert auch kein Sanktionsmechanismus.
Darin liegt auch der Grund, warum fast alle Staaten weltweit das Papier unterschrieben: es besitzt den Charakter einer allgemeinen Absichtserklärung, aus der sich für die Länder keine konkreten Zahlen ableiten lassen. Mehrere Länder gaben formale Deklarationen ab. China beispielsweise, der weltgrößte Emittent von CO2, richtete aus, das Land wolle 2060 CO2-neutral sein. Die Zwischenschritte dahin deutete die Pekinger Regierung noch nicht einmal an.
Da das Abkommen also nur etwas Generelles und Globales ausdrückt, entstehen auch keine völkerrechtlichen Verpflichtungen für die einzelnen Staaten.
„Die Vertragsstaaten sind völkerrechtlich nicht verpflichtet diese Klimaschutzziele tatsächlich zu erreichen, müssen sich jedoch mit entsprechenden Gesetzen zumindest darum bemühen“, schreibt die Bundeszentrale für politische Bildung über die Paris-Erklärung.
Trotzdem behauptete beispielsweise Greenpeace in seiner Öffentlichkeitsarbeit für die Klima-Klage vor dem Bundesverfassungsgericht unverdrossen und faktenwidrig, aus der Paris-Erklärung ergäben sich für Deutschland verpflichtende Vorgaben in Prozent der CO2-Minderung zu einem bestimmten Termin – und selbst die würden noch nicht ausreichen:
„Die angestrebte Reduktion von Treibhausgasen um 55 Prozent bis zum Jahr 2030 genügt nicht, um Menschenrechte zu schützen, die Verpflichtungen aus dem Pariser Klimaabkommen zu erfüllen und die katastrophalen Folgen der Klimakrise wenigstens zu begrenzen.“
Ein UN-Dokument steht nicht über dem Grundgesetz, selbst wenn es detaillierte Verpflichtungen enthielte. Aber im Paris-Abkommen finden sich noch nicht einmal konkrete Vorgaben. Schon gar nicht lässt sich daraus, wie Baerbock suggeriert, eine Anweisung herauslesen, die gesamte Politik des Landes auf einen „1,5-Grad-Pfad“ zu trimmen, weil nur das angeblich „Paris-kompatibel“ sei.
Da Deutschland insgesamt nur gut 2 Prozent des weltweiten menschengemachten CO2 ausstößt, wäre es ohnehin bizarr, beispielsweise von einem exzessiven Windrad-Ausbau (ohne Speicher und bisher ohne neue Stromtrassen) die Begrenzung der Globaltemperatur auf einen festgelegten Wert im Nachkommabereich zu erwarten, und damit wiederum den Umbau der Verfassung zu begründen.
Die Dimensionen werden noch etwas deutlicher beim Vergleich der globalen und der deutschen Entwicklung des CO2-Ausstoßes. Im Jahr 2015, als das Paris-Übereinkommen entstand, betrug der Treibhausgas-Ausstoß Deutschlands 904 Millionen Tonnen, 2020 739 Millionen Tonnen, wobei der Rückgang von 2019 zu 2020 coronabedingt zu den stärksten der letzten Jahre zählt. In dieser Zeit, von 2015 bis 2020, stieg der weltweite menschenverursachte CO2-Ausstoß von 35.209 auf 36.441 Millionen Tonnen. Das heißt: der Gesamtausstoß hätte sich selbst dann erhöht, wenn die Bundesrepublik 2015 zu einem menschenleeren Auenland geworden wäre.
Wie stark wiederum der globale Temperaturanstieg an der CO2-Konzentration hängt, wird unter Wissenschaftlern diskutiert.
Um noch den Blick auf die Mengenverhältnisse in Deutschland selbst zu werfen: Für die Reduzierung des CO2-Ausstoßes um 40,8 Prozent zum Niveau von 1990 brauchte die Bundesrepublik 30 Jahre. Die größten Minderungsschritte ergaben sich aus der Verschrottung der alten Industrie in Ostdeutschland. Innerhalb von nur neun Jahren will jetzt sogar die amtierende Bundesregierung eine Reduzierung um weitere 50 Prozent durchsetzen.
Fazit: Das „Klima-Sofortprogramm“ der Grünen ist verfassungswidrig – und Baerbocks Behauptung eines angeblich durch das Paris-Abkommen vorgegebenen „1,5-Grad-Pfades“ („paris-kompatible Gesetze“) sachlich falsch.
Die Paris-Erklärung enthält allerdings auch einen Passus, der noch wichtig werden könnte, und zwar in Verbildung dem von den Grünen als Meilenstein gefeierten Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das der CO2-Reduzierung immerhin einen überragenden Rang in der deutschen Politik einräumt. Denn in dem Paris-Papier heißt es auch, die Staaten sollten „schnelle Reduzierungsschritte in Übereinstimmung mit der besten aktuellen Wissenschaft“ unternehmen („ to undertake rapid reductions thereafter in accordance with best available science“).
Sollte sich die neue Generation von Kernkraftwerken international durchsetzen, die alte Kernbrennstäbe verwerten kann – also den so genannten Atommüll – dann könnte ein Kläger mit Verweis auf Paris und Karlsruhe von der Bundesregierung verlangen, diese Reaktoren auch in Deutschland zuzulassen.
Beim Pro-Kernkraft-Verein Nuklearia denken die Mitglieder schon über eine entsprechende Verfassungsbeschwerde nach – erst einmal mit dem Ziel, die verbliebenen Kernkraftwerke 2022 nicht abzuschalten, sondern weiterlaufen zu lassen.
Für eine Ablehnung müssten sich die Richter in Karlsruhe schon kunstvoll gewundene Gründe einfallen lassen.
Der Beitrag erschien zuerst auf dem Blog des Autors hier
McDonald markiert Ungeimpfte mit rotem Punkt (Video)
Bei McDonald’s in Italien wird man, wenn man nicht geimpft ist, mit einem roten Punkt auf der Platzkarte auf dem Tisch gekennzeichnet. Soziale Diskrimination, wie sie schlimmer nicht geht, so der Kommentar zum Video.
Al McDonald’s se non sei vaccinato ti segnalano al cospetto di tutti con un bollino rosso sul segnaposto sopra al tavolo. Sembra di essere tornati nella Germania nazista, invece siamo nell’Italia di Mario Draghi e Roberto Speranza. La storia si ripete. t.co/kJWQdnGGHv pic.twitter.com/zFtRxG0WLu
— RadioSavana (@RadioSavana) August 6, 2021
Sie wurden alle verarscht: Weltärztepräsident will Testpflicht auch für geimpfte Reiserückkehrer

Berlin – Sehr viele Impflinge haben sich die Nadel geben lassen und ihre Gesundheit riskiert , um endlich, nach über einem Jahr wieder so etwas wie freie Luft atmen zu können. Doch sie werden wohl alle verarscht:
Der Vorsitzende des Weltärztebundes, Frank Ulrich Montgomery, hat sich nämlich jetzt für eine Testpflicht für sämtliche Reiserückkehrer ausgesprochen. Alle Einreisenden müssten ausnahmslos einen negativen Corona-Test vorlegen, „auch Geimpfte und Genesene“, sagte er den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Samstagausgaben). Ein solcher Schritt sei zumutbar.
Aktuell sind Geimpfte in der Regel von der Testpflicht bei der Einreise befreit. Zur Begründung verwies Montgomery auf die steigende Zahl so genannter Impfdurchbrüche. Das RKI habe bisher bei 42 Millionen Doppelgeimpften 7.500 Impfdurchbrüche festgestellt.
Montgomery fügte hinzu: „Wer sich eine Auslandsreise leisten kann, kann sich auch einen Schnelltest leisten.“
So, so, es gibt also doch eine steigende Zahl der Impfdurchbrüche. Eine Erklärung gibt es natürlich nicht. Doch kann man sich eigentlich denken, was los ist: Die ganze Impferei ist für die Katz.
Montgomery erzählt uns auch nicht, wie das mit der Reise-Testerei funktionieren soll. Wird die Gesellschaft bald in Tester und Getestete eingeteilt. Hat der Gesundheitstripp wirklich schon solche Ausmaße angenommen?
Wahrscheinlich hat die Test-Industrie an seiner Tür geklopft, weil sie neidisch ist auf die gigantischen Gewinne der Impfstoff-Hersteller ist. Schließlich will jeder was vom Kuchen abbekommen. Und so ein Lobbyist wie Montgomery ist vielseitig einsetzbar.
Doch aus diesem Dilemma kommt die Impf-Mafia nicht mehr aus. Auf der einen Seite wird immer deutlicher, dass die Impferei nichts bringt, auf der anderen Seite wird der Druck auf die „Impf-Muffel“ erhöht. Unter diesen Umständen werden sich aber immer weniger Bürger impfen lassen, muss die Bundesregierung im Gegenzug den Druck (durch das Militär) weiter erhöhen. Die Spirale der Gewalt ist angekurbelt. (Mit Material von dts)
Die Angst der Direktkandidaten: Bundestags-Mehrheit für längere epidemische Lage fraglich
Die Wahlen stehen an und der eine oder andere Direktkandidat hat in dieser katastrophalen Situation jetzt natürlich Angst, dass ihm vor Ort, also zu Hause, die aufgebrachten Wähler einen Strich durch die Rechnung machen könnten und ihm das Kreuz verwehren.
Und so könnte es sein, dass ausgerechnet diese Bundestagswahl das Ende der Corona-Hölle bedeutet:
Im Bundestag ist aktuell keine Mehrheit für eine Verlängerung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite absehbar. Das berichtet die „Welt“ (Samstagausgabe) unter Berufung auf Aussagen auch aus den Koalitionsfraktionen. Einen schnellen Beschluss zur Fortsetzung über den 30. September hinaus hatte Finanzminister und SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz gefordert.
„Es gibt keinen Automatismus auf eine Verlängerung der epidemischen Lage. Wir schauen uns das Infektionsgeschehen in den kommenden Wochen genau an und entscheiden dann im Bundestag über die geeigneten Maßnahmen“, sagte CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt der „Welt“. Für Dobrindt steht dabei fest: „Die Inzidenzzahl hat als Maß aller Dinge ausgedient und muss erweitert werden zu einem dynamischen Dreiklang aus Intensivbetten-Auslastung, Impffortschritt und Inzidenz.“
Fraktions-Vize Carsten Linnemann (CDU) wird noch deutlicher: „Klarer Fall: Die epidemische Lage muss auslaufen. Wir haben wirksame Impfstoffe, über die Hälfte der Bevölkerung ist bereits vollständig geimpft.“ Jetzt müsse man Schritt für Schritt zur Normalität zurück.
„Sonderbefugnisse für die Bundesregierung sind nicht mehr gerechtfertigt.“ Selbst in der SPD sind einige zurückhaltender als Scholz. „Entscheidend ist, dass wir Rechtssicherheit haben, um weiterhin Maßnahmen gegen die Eindämmung der Pandemie ergreifen zu können“, sagte Fraktionsvize Dirk Wiese der „Welt“.
Dazu zählte etwa die Maskenpflicht in Innenräumen oder die Kontaktnachverfolgung in der Gastronomie. „Einerseits wäre es möglich, die epidemische Lage fortgesetzt zu beschließen. Dies hängt aber auch davon ab, wie sich das Infektionsgeschehen in den nächsten Tagen und Wochen entwickelt.“ Die Linke-Fraktion kündigt an, gegen eine Verlängerung der epidemischen Lage zu stimmen, sollten die Koalitionsfraktionen diese beantragen. „Die haarsträubenden Fehler von Jens Spahn (CDU) machen deutlich, dass die Alleingänge der Bundesregierung dringend beendet werden müssen“, sagte Fraktionsgeschäftsführer Jan Korte.
Mit Nein wollen auch FDP und AfD stimmen. „Eine Rückkehr zum verfassungsmäßigen Normalzustand ist erforderlicher denn je“, sagte FDP-Bundestagsfraktions-Vize Michael Theurer. Nach Ansicht der AfD-Fraktionsvorsitzenden Alice Weidel hätte die epidemische Lage schon längst aufgehoben werden müssen: „Dass der Gesundheitsminister keine wirkliche Lockerung will, zeigen seine Pläne für einen Lockdown für nicht geimpfte, gesunde Bürger. Der Ausnahmezustand darf nicht zur neuen Normalität werden.“ Der Augsburger Verfassungsjurist Josef Lindner sieht eine Verlängerung ebenfalls kritisch: „Die Verlängerung auf Verdacht, etwa mit Blick auf die Bundestagswahl und die Zeit danach, ist eine sachfremde Erwägung, die keine Rolle spielen darf. Das wäre hochgradig angreifbar.“ Grundrechtseinschränkungen könnten nicht von der Handlungsfähigkeit der Politik abhängig gemacht werden.
Irgendwas wird der Spahn-Mafia aber noch einfallen. Zur Not werden dann vielleicht einfach ein paar Zahlendreher ins Spiel gebracht, Lügen verbreitet, die Intensivstationen mit irgendwelchen verschnupften Patienten wieder volllaufen und die Abgeordneten heben brav ihre Finger. (Mit Material von dts)
Tschechen wollen Schutz vor Migration: Umfrage
Mehr als drei Viertel der tschechischen Befragten halten Schutz vor Migration für wichtig
Von Tereza Jindrová
Laut einer Umfrage der Agentur STEM halten die meisten Tschechen den Schutz vor Migration für wichtig, nur 14,1 Prozent der Befragten sind anderer Meinung. Statt Asyl zu gewähren, befürwortet die Mehrheit der Befragten jedoch die Unterstützung von Flüchtlingen bei der Rückkehr in ihr Herkunftsland.
„Das Thema Migration erweist sich einmal mehr als ein großes Problem für ganz Europa. Es wird nicht nur über einen Migrations- und Asylpakt innerhalb der EU verhandelt, sondern auch über Migration im Zusammenhang mit der Situation in Litauen und dem Abzug der westlichen Truppen aus Afghanistan“, so die Analysten der Agentur STEM.
Insgesamt sind 84 Prozent der Befragten gegen die Gewährung von Asyl für zumindest einige Migranten. Dies gilt vor allem für die zweitälteste Altersgruppe, in der 74 Prozent die Idee des Asyls vollständig ablehnen und weitere 18,1 Prozent sie zumindest teilweise ablehnen. Die meisten Befragten, die einer neuen Heimat für Flüchtlinge in der Europäischen Union zustimmen würden, finden sich in der jüngsten Altersgruppe der 18- bis 29-Jährigen: 32 Prozent von ihnen sind für die Gewährung von Asyl.
„Seit 2015 ist die Migration eines der wichtigsten Themen für die tschechische Öffentlichkeit geblieben. Es ist nicht das wichtigste, aber es gehört zu den fünf wichtigsten Themen“, sagt Nikola Hořejš, einer der Autoren der Studie.
Darüber hinaus ist die Abneigung gegen die Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung in allen Gruppen unabhängig vom Bildungshintergrund vorherrschend.
Dagegen überwiegen die positiven Reaktionen auf die Frage, ob alle beteiligten Staaten an der Rückkehr der Flüchtlinge in ihr Herkunftsland beteiligt werden sollten. Die älteste Generation würde eine solche Lösung am meisten begrüßen, während die Gruppe der 18- bis 29-Jährigen die geringste Unterstützung zeigt. Der Unterschied zwischen den beiden Kategorien betrug jedoch nur weniger als 6 Prozent.
Je nach Bildungsstand der Befragten gab es keine allzu großen Meinungsunterschiede. Allerdings stimmten Personen mit Hochschulbildung am häufigsten gegen die Rückführung.
Interessant ist die Haltung der tschechischen Öffentlichkeit gegenüber ausländischen Arbeitnehmern aus der Ukraine oder anderen osteuropäischen Ländern. Etwa die Hälfte der Befragten sieht in ihnen einen Gewinn für die Tschechische Republik. Die meisten dieser Befragten, nämlich 66,4 %, gehören der Kategorie der über 60-Jährigen an. Die Gruppe der 18- bis 29-Jährigen und die Befragten ohne Schulabschluss sehen in der Zuwanderung von Osteuropäern ein Problem.
„Was die Bedrohung durch die Migration angeht, so ist sie für die Tschechen wesentlich mit dem islamischen Fundamentalismus verbunden, der sie mehr beunruhigt als die Asylbewerber selbst“, erklärte Hořejš.
Interessant ist auch die Einstellung, die die Einwohner der Tschechischen Republik derzeit zum Schutz vor Migration an sich haben. Mehr als drei Viertel der Befragten halten dies für wichtig. In der Gruppe der über 60-Jährigen stimmen 94 Prozent dem Schutz vor Migration zu. In der Gruppe der Hochschulabsolventen zwischen 30 und 40 Jahren wird das Thema dagegen als unwichtig angesehen.
Quelle: SEZNAMZPRAVY.CZ
Seher müssen verrückt sein

Von WOLFGANG PRABEL | Gestern wunderte sich in der WELT ein Autor über die Nachsicht, welche die Medien dem Fehlprognosten Karl Lauterbach angedeihen lassen. Annalena würden Fehltritte angelastet, auch Laschet würde alles mögliche angekreidet, nur Lauterbach würden die dümmsten Vermutungen verziehen, und er ist nach wie vor Talkshowkönig. Nun gibt es einen Unterschied: Laschet und […]
Tausende von Pfeilen werden im Kassai-Tal in den Himmel geschossen
Die Nyílzápor-Veranstaltung am 7. August ist die zentrale Veranstaltung des Welttages des Bogenschießens, soll aber auch die ungarischen Bogenschützentraditionen und ihre Gemeinschaften zusammenbringen. Die Teilnehmer können bei ihren Aktivitäten ein hohes Maß an Professionalität an den Tag legen, indem sie unsere historischen und kulturellen Wurzeln präsentieren und das Bewusstsein für die Bedeutung ihrer Erhaltung schärfen. Die Veranstaltung bietet auch Außenstehenden die Möglichkeit, durch eine gut organisierte Veranstaltung in familiärer Atmosphäre einen breiteren Einblick in die Aktivitäten der Kassai-Schule zu erhalten.
Schauplatz ist das Kassai-Tal in der Nähe von Kaposmérő (Komitat Somogy) in Ungarn, die Wiege des modernen Pferdesports und das derzeit bestausgestattete Trainingszentrum der Welt für Pferdesport.
Die Kassa-Reitschule ist mit ihrer weltweit einzigartigen Ausbildungs- und Arbeitsweise Teil des „Ungarischen Kulturerbes“ und wurde mit dem Titel „Hungaricum“ ausgezeichnet.
Nach Angaben der Organisatoren bietet die Veranstaltung Interessierten nicht nur die Möglichkeit, einen Einblick in unsere Trainingsmethoden zu bekommen, sondern auch für diejenigen, die einen Bogen besitzen, einige davon auszuprobieren. Als Höhepunkt werden wir die Bedeutung der Zusammenarbeit mit einem großen gemeinsamen Pfeilschuss symbolisieren. Natürlich bieten wir passend zum Thema auch viele bunte Zusatzaktivitäten an, die nicht nur den Bogenschützen Spaß machen. Und wer Lust hat und schießen kann, meldet sich für unser großes historisches Schießereignis, das „Pfeilschießen im Kassai-Tal“, an!
Quelle: Magyar Nemzet
Ombudsmann für ukrainische Sprache: Wer das Sprachengesetz nicht mag, soll auswandern
Wer die Ukraine oder das ukrainische Sprachengesetz nicht mag, soll in ein anderes Land ziehen, riet der ukrainische Sprachenombudsmann Taras Kreminy am Freitag in einer ukrainischen Fernsehsendung.
Der Ombudsmann betonte, dass ukrainische Bürger die Verfassung, die Gesetze und das ukrainische Volk respektieren müssen. Daher sollten diejenigen, die mit dem Sprachengesetz und dem ukrainischen Staat unzufrieden sind, in ein anderes Land gehen, in dem sie sich „wohler fühlen“, sagte er.
Die Nachrichtenagentur UNIAN erinnerte daran, dass die Ukraine nur eine Staatssprache hat: Ukrainisch.
Die ukrainische Sprache wird in der staatlichen Verwaltung aktiver verteidigt, seit Russland die Krim annektiert hat.
2019 verabschiedete das Parlament das Gesetz über die ukrainische Staatssprache – allgemein als „Sprachengesetz“ bekannt -, gegen das unter anderem ungarische Organisationen in den Unterkarpaten heftig protestierten, weil es ihrer Meinung nach alle zuvor erworbenen sprachlichen Rechte der Minderheiten abschafft. Das Gesetz schreibt die Verwendung der ukrainischen Sprache praktisch überall vor, außer bei privaten Gesprächen und religiösen Zeremonien.
Einige Bestimmungen des Gesetzes traten sofort in Kraft, andere wurden verschoben.
So trat beispielsweise die Bestimmung über den Dienstleistungssektor am 16. Januar in Kraft. Sie verpflichtet die Mitarbeiter, Besucher in der Amtssprache anzusprechen, aber auf Wunsch des Kunden in eine andere Sprache zu wechseln. Am 16. Juli traten die Normen für den Kultursektor in Kraft.
So müssen etwa alle kulturellen Veranstaltungen in ukrainischer Sprache abgehalten werden, mit nur wenigen Ausnahmen.
Unter anderem müssen fremdsprachige Theatervorstellungen ins Ukrainische übersetzt und untertitelt oder gedolmetscht werden, und mindestens die Hälfte der im Land veröffentlichten Bücher muss auf Ukrainisch erscheinen. Ab demselben Datum müssen Staatsbeamte und Bewerber um die ukrainische Staatsbürgerschaft eine Prüfung in Ukrainisch ablegen.
Quelle: Magyar Nemzet

