Kategorie: Nachrichten
Die Pandemie der Geimpften: Keine experimentelle Spritze, kein Coronavirus?

Neueste Zahlen belegen, dass es sich – im Widerspruch zum „regierlichen“ Narrativ – in Deutschland um eine Pandemie der Geimpften handelt. Die politische Impflobby ist nun in Zugzwang und fürchtet nichts mehr als sinkende Inzidenzen bei Ungeimpften – weil damit bewiesen wäre, dass die Geimpften nicht etwa heilig sind, sondern vielmehr gefährliche Superspreader. von Daniel […]
Nein zum Impf-Zwang: Gesundheitspersonal demonstriert am 11. September in Wien
Die Regierung versucht zunehmend den Druck zu erhöhen um die Bürger damit zur Corona-Impfung zu bewegen. Vor allem wird immer wieder eine Corona-Impfpflicht für das Gesundheitspersonal diskutiert. Gerade jene, die sich tagtäglich für die Gesundheit und das Wohl ihrer Mitmenschen aufopfern, werden nun von der Regierung besonders drangasliert.
Italien und Frankreich haben es bereits vorgemacht. Eine Impfpflicht für medizinisches Personal. Aus den „Helden der Pandemie“ sind plötzlich die „Bösen“ geworden, weil sie sich wider besseren Wissens nicht einen unzureichend getesteten Impfstoff verabreichen lassen wollen – ohne überhaupt zu wissen, wie oft eigentlich? Einmal, zweimal, also vollimunisiert? Dabei verschwindet der Begriff „vollimunsiert“ allmählich aus dem Sprachgebrauch der Mainstream-Medien. Denn der Trend geht augenscheinlich zur Dritt- und vermutlich auch zur Viert- und Fünft-Impfung. Während es in Italien und Frankreich schon seit Wochen zu Protesten gegen eine Impfpflicht für Gesundheits- und Pflege-Personal und Rettungskräfte kommt, ist nun auch in Österreich der Punkt erreicht, wo das Maß voll ist.
Protest vor dem Bundeskanzleramt
Das medizinische Personal steht auf – Wir sagen nein zum Impfzwang! Unter diesem Motto versammeln sich am kommenden Samstag, dem 11. September, Angestellte aus dem Gesundheits- und Pflegebereich zwischen 13 und 15 Uhr in Wien vor dem Bundeskanzleramt am Ballhausplatz. Denn für viele wird der Druck bezüglich der Impfung immer untragbarer. Die von Bundeskanzler Sebastian Kurz und der türkis-grünen Regierung vielbeschworene „Freiwilligkeit“ ist nur mehr Makulatur. Um ein Zeichen zu setzen wird daher aufgefordert, in Dienstkleidung, Mund-Nasen-Schutz, Brille und Haube zur Demo zu erscheinen. Auch Unterstützer und Sympathisanten sind willkommen.
Wir müssen unseren Job nicht weitermachen
Zwar gibt es offiziell noch keine Impfpflicht, aber der Zwang wird immer stärker. Das Recht auf freie Freiheit der Entscheidung und körperliche Unversehrtheit wird immer weiter eingeschränkt. „Ihr könnt über unseren Dienstplan und Löhne bestimmen, nicht aber über unseren Körper!“, stellt der Demonstrationsaufruf klar und weist darauf hin, soziales Engagement nicht mit unbedingten Gehorsam zu verwechseln. Denn man müsse den Job ja nicht weiter machen. Allerdings wäre dies für das österreichische Gesundheitssystem fatal, im Gegensatz zu Intensivbetten herrscht an medizinischen Personal tatsächlich ein Mangel.
Weitere Demonstration in Wien
Am 11. September findet in Wien eine weitere Demonstration gegen die andauernden Corona-Maßnahmen statt. Weitere Informationen finden Sie unter www.megademo.info
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Schwerwiegende Impf-Nebenwirkungen steigen in der Schweiz um den Faktor 114
Die schwerwiegenden Nebenwirkungen nach den mRNA-Injektionen steigen weiter an. Laut dem Bulletin der Schweizer Zulassungsbehörde Swissmedic vom 3. September 2021 wurden inzwischen 2161 schwerwiegende Nebenwirkungen gemeldet. Zum Vergleich: 2019, in der letzten Periode mit zuverlässigen Vergleichszahlen, verzeichnete Swissmedic im ganzen Jahr «77 medizinisch wichtige Ereignisse und 19 Ereignisse mit schwerwiegenden Folgen» (Corona-Transition berichtete).
In den vergangenen rund acht Monaten seit Beginn der Impfkampagne haben die schwerwiegenden Nebenwirkungen somit um das 114-fache zugenommen. Auf das ganze Jahr hochgerechnet liegt die Zunahme bei einem Faktor von 171. 867 schwerwiegende Nebenwirkungen ereigneten sich nach der mRNA-Injektion von Pfizer/BioNTech, 1239 nach derjenigen von Moderna.
Mehr schwere Nebenwirkungen bei Moderna
Interessant: Bisher war die Verteilung der schwerwiegenden Nebenwirkungen stets relativ ausgeglichen (Corona Transition berichtete). Dass deutlich mehr schwere Nebenwirkungen beim mRNA-«Impfstoff» von Moderna registriert werden, ist neu. Swissmedic informierte in ihrer Pressemitteilung nicht darüber. Zur Erinnerung: In Japan haben die Gesundheitsbehörden unlängst zahlreiche Moderna-«Impfstoffe» aus dem Verkehr gezogen, weil rostfreier Stahl in den Dosen gefunden wurde (Corona-Transition berichtete).
Gesamthaft meldet Swissmedic 6603 «Verdachtsmeldungen unerwünschter Wirkungen der Covid-19-Impfungen». Somit handelte es sich bei 32,6 Prozent der gemeldeten Fälle um schwerwiegende. Zum Vergleich: 2019 machten die «19 Ereignisse mit schwerwiegenden Folgen» 7 Prozent aller 273 Meldungen aus, die über «unerwünschte Wirkungen» berichteten. Die von den Nebenwirkungen Betroffenen seien im Mittel 55,5 Jahre alt – bei den als schwerwiegend eingestuften Fällen liege das mittlere Alter bei 59,2 Jahren.
Nach wie vor schreibt Swissmedic in ihren Medienmitteilungen, dass die bisher eingegangenen Meldungen über unerwünschte Wirkungen nichts am «positiven Nutzen-Risiko-Profil» der «Impfstoffe» ändern würden. Dazu muss man wissen: Das «bekannte Nebenwirkungsprofil» bezieht sich unter anderem auf die von Pfizer selbst durchgeführten Testimpfungen an 20’000 Versuchspersonen. Die geringe Zahl an Testpersonen erlaubt aber noch keine statistischen Angaben über sogenannte «rare events» (Corona-Transition berichtete).
Deshalb muss Pfizer auch seine Studie fortführen. Der Abschluss ist erst im Januar 2023 zu erwarten. Nach wie vor sind die mRNA-«Impfstoffe» lediglich unter Auflagen zugelassen. Gemäss Swissmedic sind bisher 137 Personen in unterschiedlichem zeitlichen Abstand zur Impfung gestorben. Doch noch immer schreibt die Zulassungsbehörde dazu: «Trotz einer zeitlichen Assoziation gibt es in keinem Fall konkrete Hinweise, dass die Impfung die Ursache für den Todesfall war.» Zum Vergleich: In den USA wurden die Impfungen gegen die Schweinegrippe nach 53 Todesfällen vom Markt zurückgezogen.
Kaum Obduktionen
Die Aussage, es gebe keine Hinweise dafür, dass die Impfungen zu Todesfällen führten, ist nur möglich, weil nicht genau hingeschaut wird. Obduktionen wurden bisher kaum durchgeführt. Die Zulassungsbehörde scheint kein Interesse daran zu haben. Mantramässig schreibt Swissmedic noch immer: «Die bisher eingegangenen und analysierten Meldungen über unerwünschte Wirkungen ändern das positive Nutzen-Risiko-Profil der in der Schweiz verwendeten Covid-19 Impfstoffe nicht.»
Zur Erinnerung: Swissmedic kritisierte zuletzt, dass wir von Corona-Transition die aktuellen Nebenwirkungen mit denjenigen von 2019 verglichen. «Es ist wissenschaftlich nicht legitim, Meldungen von 2019 mit Meldungen zu Impfnebenwirkungen von 2021 zu vergleichen – auch weil es sich nicht um Meldungen der gleichen Impfungen handelt», sagte Mediensprecher Alex Josty Ende Juni gegenüber Corona-Transition.
Josty wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass noch nie in so kurzer Zeit eine so hohe Anzahl Menschen in der Schweiz geimpft worden sei. Deshalb liege es in der Natur der Sache, dass mehr Meldungen bei Swissmedic eintreffen. Auf die Frage, wie viele Impfungen 2019 in der Schweiz verbreicht wurden, konnte Swissmedic jedoch keine Antwort geben und verwies an das Bundesamt für Gesundheit (BAG). Dieses wiederum hatte auf Anfrage von Corona-Transition dazu nicht geantwortet. Weiter sagte Josty, dass die Nebenwirkungen bei den jetzigen Corona-«Impfungen» häufiger gemeldet würden als sonst. Noch Ende 2020 sagte Swissmedic-Sprecher Lukas Jäggi, dass die Dunkelziffer bei 85 Prozent liege.
Die Swissmedic – mit einem Zusammenarbeitsvertrag mit der Bill & Melinda Gates-Stiftung – ist gleichzeitig Zulassungsbehörde für neue Heilmittel sowie Kontrollinstanz für Nebenwirkungen in der Schweiz.
Griechenland will Abschiebung von Migranten beschleunigen und die Arbeit von NGOs einschränken
Der Europarat ist besorgt und warnt die griechische Regierung
Der Europarat hat am Freitag (3. September) das griechische Parlament aufgefordert, ein Gesetz, das die Abschiebung von Asylbewerbern beschleunigen und die Arbeit von Seenotrettungsorganisationen einschränken soll, mit den Menschenrechten in Einklang zu bringen.
„Der Gesetzesentwurf über Ausweisungen und Rückführungen gibt Anlass zu ernsten Bedenken“, warnte die Menschenrechtskommissarin des Europarats, Dunja Mijatovic, am Freitag in einem Schreiben an das griechische Parlament.
Das griechische Migrationsministerium legt dem Parlament am Freitag einen Gesetzentwurf vor, der die Abschiebung von illegalen Migranten beschleunigen soll. Insbesondere wird die Polizei in der Lage sein, die Abschiebung illegal eingereister Migranten ohne Papiere aus Griechenland schneller anzuordnen, wenn diese kein Asyl beantragen oder ihr Antrag abgelehnt wurde. Seit 2015 ist Griechenland ein Einfallstor für Migranten nach Europa, obwohl sich der Zustrom in den letzten zwei Jahren verlangsamt hat.
Dieser Gesetzesentwurf „würde die Seenotrettung durch Nichtregierungsorganisationen und deren Kapazitäten zur Überwachung der Menschenrechte in der Ägäis ernsthaft behindern“, erklärte die Menschenrechtskommissarin. Das Gesetz sieht strenge Geldstrafen und Sanktionen für NGOs vor, die sich nicht an die Behörden und die Küstenwache wenden, um ihre Tätigkeit auszuüben.
Quelle: Le Figaro
Die Alten werden wieder geopfert: 3-G-Regelung auch für Pflegeheime und Booster-Impfungen

Berlin – Unter den künstlich gezüchteten und völlig überflüssigen Pandemie-Maßnahmen mussten fast alle Bürger leiden, die psychischen Folgeschäden für jeden Einzelnen, die gesellschaftlichen Zerstörungen sind noch lange nicht abzusehen. Ganz besonders hart bei diesen unmenschlichen Verordnungen hat es die Alten getroffen, die während der Lockdowns vereinsamt in den Pflegeheimen dahinsiechen durften. Das soll sich nun angeblich nicht mehr wiederholen – Zumindest nicht für die Gehorsamen und Braven:
Geimpfte, genesene und getestete Angehörige sollen laut Gerontologin Adelheid Kuhlmey auch bei einer sich zuspitzenden Corona-Lage in Herbst und Winter weiter zu den etwa 800.000 Bewohnern der 14.000 Pflegeheime dürfen. „So etwas wie in der ersten Welle der Pandemie darf sie nie wiederholen“, sagte sie den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Samstagausgaben). Durch die Abschottung der Heime seien neue Risiken für Bewohner entstanden.
„Verwirrtheitszustände nahmen zu, Verläufe von demenziellen Erkrankungen wurden beeinflusst, Einsamkeitsgefühle traten auf“, sagte Kuhlmey. Die wissenschaftliche Leiterin des Centrums für Human- und Gesundheitswissenschaften an der Berliner Charité ist eine der Autorinnen der Studie Covid-Heim. Diese beleuchtet die Situation von Pflegeheimbewohnern und -personal in der ersten Corona-Welle.
Alle Heime seien dazu aufgerufen, ein Hygienekonzept zu erarbeiten, das auch für den Fall weiter steigender Infektionszahlen trägt, so Kuhlmey weiter. Das Heimpersonal rief Kuhlmey dazu auf, sich impfen zu lassen. Zwar gebe es bisher keine wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Höhe der Impfquoten beim Heimpersonal, eine niedrige Quote aber sei eine Gefahr für Herbst und Winter.
„Ich befürworte keine Pflicht zum Impfen, aber ich würde an die Verantwortung appellieren wollen, die Pflegekräfte in den Heimen für die Bewohner und ihre Gesundheit tragen.“
Das läuft auf eine Impfpflicht hin, gerade, weil das vehement abgestritten wird:
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) schließt nämlich eine Impfpflicht für Ärzte und Pflegekräfte weiter aus. „Wir haben versprochen, dass es keine Impfpflicht geben wird, für wen auch immer“, sagte er dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Samstagausgaben). Dabei bleibe es.
Selten so gelacht. Denn so sieht das dann aus:
Sich impfen zu lassen, bleibe eine freie Entscheidung. „Aber wer sich zum Beispiel als Pflegekraft nicht impfen lassen will, kann nicht erwarten, dass er dann noch in engstem Kontakt mit schwerstkranken Menschen arbeiten kann. Wir wissen doch, wie brutal Corona in den Pflegeheimen gewütet hat“, sagte Spahn.
Er verteidigte das Vorgehen von Bund und Ländern, noch vor einer offiziellen Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) Auffrischimpfungen für Senioren und Immungeschwächte anzubieten. „Ich will nicht warten, bis in den Pflegeheimen wieder Menschen sterben“, sagte der Minister dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ dazu. „Dass wir jetzt mit den Booster-Impfungen begonnen haben, ist vorausschauendes, vorsorgliches Handeln.“
Damit schütze man Menschenleben, sagte er. „Es gibt bereits viele Studien, die eindeutig belegen, dass Booster-Impfungen für Hochbetagte, Pflegebedürftige und Menschen mit bestimmten Immunerkrankungen Sinn machen“, argumentierte der CDU-Politiker. „Wir haben genug Impfstoff, um mit Booster-Impfungen für mehr Schutz zu sorgen. Also sollten wir auch handeln“, so der Gesundheitsminister. Das gegenwärtige Impftempo bezeichnete Spahn als zu niedrig. „Wir sind beim Impfen gut, aber noch nicht gut genug. Die Impfquote ist noch zu niedrig, um eine Überlastung des Gesundheitswesens zu verhindern“, sagte er. „Wir sehen derzeit eine Pandemie der Ungeimpften“, so Spahn. Die Infektionszahlen bei den Ungeimpften seien mehr als zehn Mal höher als bei den Geimpften, 90 Prozent der Covid-19-Patienten auf den Intensivstationen seien ungeimpft.
Es passieren auch mehr Autounfälle mit Menschen, die nicht zu Hause auf dem Sofa liegen. Spahns Logik ist einfach krank. Aber zumindest wissen wir jetzt: Wer als Gesunder seinen gesunden, aber schwachen, weil uralten Opa besuchen möchte, hat Pech gehabt. Und der Opa darf seine letzten Jahre dann doch wieder alleine im Heim verbringen. (Mit Material von dts)
St. Georgen/Attergau: Übervolles Flüchtlingslager droht aus Nähten zu platzen
Das Flüchtlingslager ist übervoll. In Anbetracht der aus Afghanistan zu erwartenden neuen Welle, fordern die Gemeindeverantwortlichen von St. Georgen im Attergau geschlossen und vehement von der Bundesregierung keine weitere Belegung des Erstaufnahmezentrums (EAZ) in Thalham ein.
Dies könnten sie nicht mehr verkraften, konstatiert Bürgermeister Ferdinand Aigner (ÖVP), zumal die Zahl der Asylwerber in den letzten Wochen dramatisch gestiegen sei – von rund 60 auf mittlerweile 180 Personen. Dabei handele es sich fast ausschließlich um Männer, die gemäß ihrer ersten Überprüfung ohnehin keine Chance auf Asyl hätten. „Deshalb haben wir uns entschlossen, die Stopp-Taste zu drücken und den Schalter auf Rot zu stellen“, sagt Gemeindevorstand Franz Schneeweiß (FPÖ) auch für den St. Georgener SPÖ-Fraktionsobmann Wolfgang Eder und Ferdinand Aigner.
Nur der Vertreter der Grünen im Gemeinderat fehlte bei dieser Erklärung „krankheitsbedingt“.

Nur Schmäh zur Landtagswahl
Flüchtlinge ohne Chance auf Asyl sollten künftig nicht mehr nur auf die Unterbringungsstellen in Schwechat, Traiskirchen und St. Georgen verteilt werden, appelliert Bürgermeister Aigner an das Bundesamt für Fremdenwesen und betont: „80 bis 100 Asylwerber sind für uns zu bewältigen.“
Aber mehr könne man nicht akzeptieren. Zwar hätte die Leiterin des EAZ in St. Georgen kürzlich „aus Wien“ die Anweisung erhalten, die Verlegung von Flüchtlingen „weg aus Thalham“ einzuleiten, weiß Schneeweiß, doch damit solle nur gute Stimmung für die bevorstehende Landtagswahl gemacht werden. Danach aber werde es wie gehabt weitergehen, vermutet er.
Schon der seinerzeitige Innenminister Georg Strasser hätte einst den Gemeindeverantwortlichen damit gedroht, ihnen „die Bude vollzumachen, wenn sie sich weiterhin über die Flüchtlingszuteilung beklagten“, erinnert Schneeweiß.
Flucht aus Quarantäne
Obwohl seit dem 18. August 2021 bereits täglich zwischen zehn und 20 Flüchtlinge aus dem Lager mit unbekanntem Ziel verschwunden sind, so habe es doch laufend Zugänge gegeben, weshalb sich die Zahl der Personen im Lager nicht wesentlich reduzierte. Unter den Abgängen sind auch Flüchtlinge, die sich in Corona-Quarantäne befanden. Man könne die Leute aber nicht einsperren oder sonst wie zwingen, im Lager zu bleiben“, betont Bürgermeister Aigner.
Am Sonntag, den 22. August, sind gleich 21 Flüchtlinge abgehauen, erläutert Schneeweiß. Zudem würden die im Ort herumstreunenden Männer die Bevölkerung sehr beunruhigen. Man befürchte aufgrund der vielen Aufgriffe an der burgenländischen Grenze, dass jetzt noch mehr kommen werden.
Prinzip Hoffnung
Die Ereignisse von 2015 dürfen sich nicht wiederholen, sind sich die Gemeindeverantwortlichen in St. Georgen einig und hoffen, dass sie mit ihren Sorgen bei der Bundesregierung nicht auf taube Ohren stoßen. Denn die Bezirkspolizeibehörde, mit der man permanent wegen der Probleme mit den Flüchtlingen kommuniziere, kalmiere und vertröste nur, sagt Schneeweiß, der oft zu hören bekam: „Alles nicht so schlimm!“ Doch das, was ihm als Faktum verkündet wurde, ist jetzt zur Hoffnung für die Bürger in St. Georgen geworden.
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Stillschweigende Totalentrechtung: Ruhe ist keine Bürgerpflicht
„Ungeimpfte können nicht die gleichen Freiheitsrechte haben wie Geimpfte“ – so die Ansage der deutschen Grünen Kanzlerkandidatin Annalena Baerbock. Sie fiel in einer Fernsehdiskussion, ihre Konkurrenten Olaf Scholz (SPD) und Armin Laschet (CDU) widersprachen nicht. Es gibt auch keinen Aufschrei.
Ein Kommentar von Alfons Kluibenschädl
Man scheint sich damit abgefunden zu haben, dass die Gültigkeit der einst so unveräußerlichen Grundrechte vom Willen der Regierenden abhängt.
Noch im Mai 2020 hatte der sächsische Ministerpräsident Michael Kretschmer die damals kursierende Sorge, dass Geimpfte ihre Grundrechte verlieren, übrigens als „absurd und bösartig“ abgetan. Auch für ZDF-„Faktenchecker“ existierte der Plan für Immunitätsausweise als Eintrittskarte für das öffentliche Leben nur im Kopf von Verschwörungstheoretikern. Nun ist man in Hamburg laut Medienberichten bei der 3G-Pflicht für das Wahllokal angelangt – der Bundeswahlleiter dementiert dies noch.
Fatales Schweigen zum Freiheitsentzug
Wer den Freizeits-Lügen der Politdarsteller keinen Glauben mehr schenkt, darf sich bei auf fragwürdiger Grundlage verbotenen Demos von enthemmten Polizisten filmreif das Knie in das Gesicht rammen lassen. Impfpflicht für Freibad, Zoo und Museum, Lockdown für die „Verweigerer“: Die ÖVP fordert das hierzulande auf Länderebene längst. Eigentlich müssten die Menschen gerade wie in Frankreich zu Zigtausenden auf der Straße protestieren. Aber die Zwiebeltaktik der Herrschenden lässt sie die Lüge der „Pandemie der Ungeimpften“ leider zusehends glauben …
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Methan – Wirkung als Treibhausgas 84 x stärker als Kohlenstoffdioxyd??? (Teil 1)
Hans Jankowiak
Vorbemerkung
Diese Betrachtung benutzt den AR 5 der WG I des IPCC. Im Abfassungszeitraum war
- der AR 6 der WG I noch nicht erschienen
- die im Internet verfügbare Fassung der WG I trägt den Hinweis (auf gut deutsch)
„Vorabzug; nicht zitieren, als Quelle anführen oder verteilen“
- das Thema – CH4 im Vergleich zu CO2 – wird im AR 6 auf alle drei WG verteilt
Methan – CH4 84 mal wirkungsvoller als Kohlenstoffdioxyd – CO2 ??
So finden wir diese Zahl häufig in Berichten, wenn es um die Rettung der Welt vor dem bösen „anthropogenic global warming“ geht und das CO2 nicht allein dazu herangezogen wird sondern als nächster Begleiter das Methan – CH4.
Woher kommt diese Zahl? Wie und wer hat sie nach welcher Formel, nach welchem ggf. empirischen Verfahren ermittelt?
Der erste Blick geht in die Wikipedia.
In der deutschen Fassung [1] finden wir den Wert 84 unter Methan → Umweltrelevanz → Treibhauspotenzial.
In der englischen Fassung [2] finden wir einen anderen Wert – nämlich 72 – unter Methane → Occurrence → Atmospheric methane.
Nanu, wieso gibt es zwei unterschiedliche Werte für den selben Sachverhalt? Herrschen in Deutschland und dem Rest der Welt zwei unterschiedliche physikalische Naturgesetze?
Der Weg zur Klarstellung beginnt in den Hinweisen der Wiki`s, woher dieser entsprechende Wert stammt.
Die deutsche Wiki bezieht sich auf den IPCC, AR5-WGI von 2013, die englische Wiki benutzt den Wert aus AR4-WGI von 2007, schreibt selbst aber als Fußnote „AR5“ – also ein „Druckfehler“.
Trotzdem; zwei unterschiedliche Werte für ein und das selbe Gas? Haben sich die physikalischen Gesetze in den 6 Jahren Zwischenzeit geändert?
Nein, die Erleuchtung liegt verborgen in den Definitionen.
Doch zunächst werfen wir einen ersten Blick auf den AR5-WGI [3] des IPCC, Chapter 8,dort 8.7 – Emission Metrics .
Dort finden wir in Table 8.7 auf Seite 714 die Zahl 84 für CH4 in der Spaltenbezeichnung „GWP20 “
Aber in der selben Tabelle finden wir noch Werte in drei weitere Spalten für CH4, nämlich
den Wert 28 in der Spaltenbezeichnung „GWP100 “, den Wert 67 in der Spaltenbezeichnung „GTP20“ und den Wert 4 in der Spaltenbezeichnung „GTP100 “.
Des Weiteren finden wir diese Werte näher erläutert auf Seite 731, Apendix 8.A in
Table 8.A.1 mit der Überschrift „Lifetimes, Radiative Effencies and Metric Values“
Als Beispiel die Spaltenbezeichnung „GWP 20-year“ Davor steht die Spaltenbezeichnung „AGWP 20-year“. Die Dimensionsangabe lautet hier (W m-2 yr kg-1).
Wir finden dort für CO2 den Wert 2,49 e-14 und für CH4 den Wert 2,09 e-12. Berechnet man diese Werte und setzt sie ins Verhältnis zueinander, so ergibt sich für CH4 zu CO2 ein Verhältniswert von 12,84 zu 2,07 – also rund 6!!!!!! und nicht 84!!! wie in der Zeile Methane aufgeführt.
Also müssen für den Wert 84 noch weitere Einflüsse wirken als in den Tabellen für die allein stehende Verhältniszahl ausgedrückt wird.
Der Pfad der Erkenntnis führt weiter durch den Dschungel der Definitionen, denn der IPCC nutzt für sein Wirken ihm höchst eigene Definitionen, die in den klassischen physikalischen Lehrwerken über Thermodynamik nicht vorkommen oder dort anders – nämlich wissenschaftlich – ausgedrückt sind.
Verfolgen wir als Beispiel die o.g. Spaltenbezeichnungen „GWP 20-year “und
„AGWP 20-year“
GWP steht für Global Warming Potential und ist gem. Absatz 8.7.1.2 definiert als
„as the time-integrated RF due to a pulse emission of a given component, relative to a pulse emission of an equal mass of CO2 (Figure 8.28a and formula).“
Die Zahl 20 steht für einen Betrachtungszeithorizont von 20 Jahren und der Bezugswert – der Vergleichswert – ist der Wert für CO2!
AGWP steht für Absolute Global Warming Potential und ist das bestimmte Integral von RF über den Zeithorizont, hier z.B. 20 Jahre.
Nun muss man jedoch erst noch einen Abstecher in den 8 SM – dem Supplementary Material zum Chapter 8 [4] – in den Abschnitt 8.SM.11.1 machen, denn dort steht die gleiche Formel unter der Nummer (8.SM.6) für dieses bestimmte Integral, das auch in
Figure 8.28 a genannt wird.
Was bedeutet jedoch RF(i) in der Formel?
In dieser Formel steht RFi und nicht RF – ohne i – und wird definiert „is the radiative forcing due to a pulse emission of a gas i given by RFi = AiRi where Ai is the RFi per unit mass increase in atmospheric abundance of species i (radiative efficiency (RE)), and Ri is the fraction of species i remaining in the atmosphere after the pulse emission.“
Diese Definition ist also eine andere als in Box 8.1 auf Seite 665:
RF steht dort für Radiative Forcing und ist definiert als „as it was in AR4, as the change in net downward radiative flux at the tropopause….“
ERF steht dort für Effective Radiative Forcing und ist definiert als „is the change in net TOA downward flux ….“
Im bestimmten Integral z.B. für das CO2 muss der Ausdruck RFCO2 also eine integrierbare Funktion f(t) aufweisen. Diese Funktion wird unter der Nummer (8.SM.10) bezeichnet als
und enthält ein mathematisches Summenzeichen und ist keine kontinuierliche Form ebenso wie die Lösungsformel (8.SM.11) des bestimmten Integrals
ein mathematisches Summenzeichen enthält, also im Grunde auch keine kontinuierliche Form aufweist.
Darum steht auch als Erläuterung der Formeln (8.SM.10) und (8.SM.11) :
„The decay of a pertubation of atmospheric CO2 following a pulse emission at time t is usually approximated by a sum of exponentials“. (Hervorhebung durch Verfasser)
Wie so oft so auch hier: Beim IPCC muss man auf das „Kleingedruckte“ achten, um eine Klarheit in den Zielen des IPCC zu erreichen!!
Und mit diesem „freundlichen Hinweis“ des IPCC ist das Zwischen-Ende der Fahnenstange, das IPCC-Bermuda-Dreieck für den Wert 84 erreicht
Ich werde versuchen, im Teil 2 dem „Rätsel 84 “ auf andere Weise bzw. mit weiteren Schritten näher zu kommen.
Die Weltgesundheitsbehörde sorgt sich um die neue Mu-Variante
Die Corona-«Pandemie» und die damit einhergehende gleichgeschaltete Medienberichterstattung sorgt immer wieder für neue unterhaltsame Anekdoten. Viele werden sich schon gefragt haben, welchen Namen sich die Corona-Drahtzieher für die neueste «lebensbedrohliche» Corona-Variante einfallen lassen werden, die leider auch Geimpfte befällt.
Am 1. September trug die angeblich kubanische Nachrichtenagentur Prensa Latina zur Horizonterweiterung bei. Auf ihrer Website veröffentlichte sie einen Artikel, der von der angeblich spanischen Nachrichtenagentur EFE gezeichnet wurde. Genf, der Sitz der Weltgesundheitsbehörde WHO, wurde als Ursprungsort der Publikation angegeben.
Prensa Latina/EFE taten kund:
«Die Weltgesundheitsorganisation erklärte am Mittwoch, dass die neue Mu-Variante des Coronavirus für 39% der Fälle in Kolumbien und 13% in Ecuador verantwortlich ist.»
Die Sequenzierung der Variante lasse darauf schliessen, dass «ihre Prävalenz auf globaler Ebene rückläufig sei und nur noch 0,1% der Fälle» ausmache. Sie sei bisher in 39 Ländern nachgewiesen und von der WHO als «besorgniserregende Variante» eingestuft worden, die sich in «die Reihe der Alpha-, Beta-, Gamma- und Delta-Varianten des Virus» eingliedere.
«Die Epidemiologie der Mu-Variante in Südamerika, insbesondere im Zusammenhang mit der Ko-Zirkulation der Delta-Variante, wird auf Veränderungen hin beobachtet», habe die WHO in ihrem wöchentlichen Bulletin bekannt gegeben. Die Delta-Variante des Coronavirus sei besonders besorgniserregend, da sie sich schnell ausbreiten und eine schwerere Covid-19-Erkrankung verursachen könne.
Wie es der Zufall wollte, machte sich auch der Deutschlandfunk am 1. September zum Sprachrohr der «besorgten» WHO. Dieser schrieb: Die Weltgesundheitsorganisation WHO habe eine neue Form des Coronavirus als «Variante von Interesse» eingestuft.
Die so genannte Mu-Variante sei zuerst im Januar in Kolumbien identifiziert worden. Es gebe Anzeichen, dass Genesene und Geimpfte dagegen weniger gut geschützt seien als gegen andere Formen des Virus. Für die genaue Einschätzung seien jetzt weitere Studien nötig. Die Mu-Variante mache in Kolumbien bereits knapp 40 Prozent der neu nachgewiesenen Infektionen aus; weltweit liege ihr Anteil allerdings erst bei 0,1 Prozent.
«Insgesamt gibt es jetzt fünf ‹Varianten von Interesse›, die mit besonderer Aufmerksamkeit verfolgt werden. Daneben gibt es vier ‹besorgniserregende Varianten›, darunter die auch in Europa inzwischen überwiegend verbreitete Variante Delta», liess der Deutschlandfunk wissen.








