Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Kategorie: Nachrichten

Kategorie: Nachrichten

Polexit, oder die letzte Festung

Von László Bogár

Das kürzlich geprägte Wort „Polexit“ bezeichnet den möglichen Austritt Polens aus der Europäischen Union. Doch unter der Oberfläche geht es um die Zukunft der Union selbst, schreibt Magyar Hírlap-Kolumnist László Bogár.

Heutzutage gibt es so etwas wie einen „Polexit“. „Exit Poll“ ist natürlich eine Umfragemethode, die den Ausgang einer Wahl in der Regel genau vorhersagen kann. Die beiden Begriffe sind nun aber dadurch verbunden, dass der Wählerwille der polnischen Gesellschaft und der aktuelle Beschluss der herrschenden Elite in einen dramatischen Konflikt geraten könnten.

Denn zumindest scheinbar unterstützt die große Mehrheit der polnischen Gesellschaft eindeutig die Mitgliedschaft ihres Landes in der Europäischen Union, und die gesellschaftliche Unterstützung für die Mitgliedschaft ist die höchste innerhalb der EU. Doch nun hat das polnische Verfassungsgericht entschieden, dass EU-Recht nicht mit dem nationalen Recht kollidieren darf, das die grundlegenden Werte und Bestrebungen der polnischen Gesellschaft verkörpert.

Aber weiß die polnische Gesellschaft wirklich, was die Europäische Union ist, wenn sie ihre eigene Teilnahme mit einer solchen Mehrheit unterstützt, und was im Falle eines Interessenkonflikts zu tun ist?

In der Tat mehren sich die Anzeichen, dass die immer schwerwiegenderen Konflikte, die vor allem Ungarn und Polen mit den Machtstrukturen der Europäischen Union haben, darauf hindeuten, dass der in der Europäischen Union vorherrschende Erzählstil nicht mehr zu konstruktiven Diskussionen und Vereinbarungen führt.

Denn das in der EU vorherrschende Narrativ ist „erfunden“ – das heißt, die EU versucht, den Mitgliedsstaaten ein verstecktes globales Zielsystem aufzuzwingen, als ob es sich um universelle Werte handeln würde, was sich verheerend auf den sozialen Zusammenhalt der einzelnen Länder auswirkt und elementare Proteste zunehmen lässt. Es wird aber auch immer deutlicher, dass Proteste und eskalierende Konflikte nicht nur nicht in der Lage sind, die Regierungsstrukturen der Union zu einer Änderung ihres Interpretationsrahmens zu zwingen, sondern dass vielmehr das genaue Gegenteil zu beobachten ist.

Das Europäische Parlament scheint in den letzten Jahren zu einer global gesteuerten, jakobinischen Terrormaschine geworden zu sein. Selbst in seiner Stimmung und seinen Begrifflichkeiten passt es sich den jakobinischen und bolschewistischen Traditionen an, und seine Verfahren erinnern zunehmend an die (kommunistischen) Schauprozesse der 1950er Jahre.

Es geht also nicht um Polen und zum größten Teil auch nicht um abstrakte juristisch-professionelle Fragen, sondern um die Existenz von Europa. Es geht darum, ob in den Völkern der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union noch genügend geistige, moralische und spirituelle Energie vorhanden ist, um diesen fatalen Prozess aufzuhalten.

Ungarn und Polen sind damit zu Kampfnationen geworden, und es ist kein Zufall, dass Mitteleuropa, das im letzten Jahrhundert alle historischen Illusionen verloren hat, nun zur letzten Hochburg der weißen europäischen Christen werden kann.

Dieser Beitrag erschien zuerst bei MAGYAR HÍRLAP, unserem Partner in der EUROPÄISCHEN MEDIENKOOPERATION.


Echte Dankbarkeit: Migranten ziehen plündernd durch Hochwassergebiete

Echte Dankbarkeit: Migranten ziehen plündernd durch Hochwassergebiete

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Echte Dankbarkeit: Migranten ziehen plündernd durch Hochwassergebiete

Statt vom Hochwasser betroffenen deutschen Familien zu helfen und damit ihrer illegalen, aber durch Gastfreundschaft geprägten Einwanderung Tribut zu zollen, haben Merkels Goldstücke offenbar nichts besseres zu tun, als sich das Hab und Gut ihrer Gastgeber anzueignen. von Günther Strauß Rinnsale wurden zu Sturzbächen, Bäche und Nebenflüsse zu reißenden Strömen und die Flüsse zu riesigen […]

anonymousnews.ru – Nachrichten unzensiert – Das meist gefürchtete Magazin Deutschlands. Hier finden Sie die Nachrichten und Informationen, die der politisch-mediale Komplex verschweigt.

Südafrika: Gewaltausbruch und das laute Schweigen deutscher Medien

Südafrika: Gewaltausbruch und das laute Schweigen deutscher Medien

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Von DANIEL FALTMANN | Eine Welle der Gewalt erschüttert Südafrika: Bei den aktuellen Ausschreitungen wurden bereits über 100 Menschen getötet. Immer wieder kommt es zu Plünderungen von Läden, Firmen und Lagerhäusern durch gewaltsamen Mob. Unmittelbarer Anlass der Gewalt war die Inhaftierung des früheren Präsidenten Zuma und Aufrufe seines Sohnes zu Plünderungen. Die Regierungszeit von Zuma […]

Erfinder des mRNA-Impfstoffs: Ich riskiere, „ermordet“ zu werden, weil ich mich gegen den experimentellen Covid-Impfstoff ausspreche

Der Erfinder der mRNA-Technologie, der für den Covid-Impfstoff verwendet wird, hat gesagt, dass er Gefahr läuft, getötet zu werden, weil er die Einführung der Impfstoffe infrage stellt und die Tatsache, dass die Menschen nicht über die möglichen Risiken informiert werden.

Dr. Robert Malone schrieb am Sonntag auf Twitter, dass ein „erfahrener Journalist“ ihm gesagt habe, dass sein Leben in Gefahr sei, weil er sich offen über die Risiken der mRNA-Spritze geäußert habe.

„Ich hoffe, das ist übertrieben und eine Überreaktion, aber letzte Nacht sagte ein erfahrener Journalist zu mir, dass ich Sicherheit brauche, weil ich Gefahr laufe, ermordet zu werden“, schrieb Malone.

So, I hope that this is hyperbole and an over-reaction, but last night an experienced journalist told me that I need to get security because I was at risk of being assassinated. I do not know how to even begin to think about this. I am just a middle class person. Security??!!??

— Robert W Malone, MD (@RWMaloneMD) July 18, 2021

Er fügte hinzu, dass er sich kein Sicherheitspersonal leisten kann. „Ich habe keinen Sponsor. Ich werde für diese Arbeit nicht bezahlt. Ich mache das freiwillig“, sagte er.

Jemand bemerkte, dass Malone dafür sorgen könnte, dass Big Pharma Milliarden von Dollar entgehen, da er eine prominente Rolle in der Debatte spielt. „Das war genau sein Punkt“, sagte Malone und bezog sich dabei auf den Journalisten.

„Ich bin nicht selbstmordgefährdet“, betonte er.

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Nach der rheinländischen Sintflut – Jetzt fließt das Geld in Strömen

Nach der rheinländischen Sintflut – Jetzt fließt das Geld in Strömen

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Hinterher ist man immer schlauer. Jetzt, wo alles zu spät ist, geht es in erster Linie darum, sich von der Schuld zu befreien. Und da sind die Staatsbeamten, die Angst um ihren Kopf haben, natürlich mit dabei. Aber gut das immer genügend Geld anderer Leute zur Verfügung steht. So kann man wenigstens vom eigenen Versagen etwas ablenken.

Hier die aktuellsten Meldungen von der rheinländischen Sintflut

Katastrophenschutz-Bundesamt fordert „Politikwechsel“

Der Präsident des Bundesamtes für Bevölkerungs- und Katastrophenschutz (BBK), Armin Schuster, hat nach der Hochwasserkatastrophe ein „völlig neues Verständnis“ beim Risiko- und Krisenmanagement gefordert. Mit einer besseren Vorbereitung hätte man das Ausmaß des Schadens womgöglich reduzieren können, sagte Schuster der „Welt“ (Mittwochausgabe). „Ein Land, das solche Krisenerfahrungen nicht gesammelt hat, war vielleicht auch noch nicht so bereit, sich präzise auf etwas vorzubereiten, das viele nicht für möglich gehalten haben“, sagte er.

Man habe viel gelernt aus Hochwassern an großen Flüssen, „aber dieses Wissen wurde noch nicht auf die Gefahren an kleinen Fließgewässern übertragen“. Die BBK-eigenen Warnsysteme hätten beim Krisenmanagement vergangene Woche „reibungslos funktioniert“. „Für uns ist nicht ersichtlich, welche Maßnahmen am Ende der Meldekette im Einzelnen dann vor Ort getroffen werden. Das entzieht sich unserer Kenntnis, da wir als Bundesamt keine Zuständigkeit für den Katastrophenschutz vor Ort haben“, so der BBK-Präsident. Die Länder benötigten zur Krisenbewältigung regelmäßig starke Unterstützung aus dem Bund, deshalb brauche man in Führungsstäben auch Vertreter des Bundes. „Die Länder müssen nicht Kompetenz abgeben, sondern der Bund muss mit an den Entscheidungstisch. Bevölkerungsschutz muss zur Gemeinschaftsaufgabe werden“, so Schuster. In diesem Zusammenhang plädierte der Christdemokrat für die Einrichtung eines gemeinsamen Kompetenzzentrums beim BBK, in dem Bund, Länder, Kommunen und Hilfsorganisationen sitzen. Schuster forderte auch einen grundlegenden Politikwechsel für einen besseren Bevölkerungsschutz: „Es geht um einen kompletten Politikwechsel, den das Bundes- und viele Landesparlamente gerade beginnen einzuführen. Die verabschiedeten Klimaanpassungsgesetze sind der Einstieg in diesen Politikwechsel.“ Seine Behörde werbe seit Monaten dafür, dass man seit Corona alles größer denken müsse. „Der physische Schutz war bisher nicht so weit oben auf der Tagesordnung.“

THW will Ortskräfte stärken

Im Zusammenhang mit dem Wiederaufbau in den Hochwasser-Gebieten hat der Präsident der Bundesanstalt des Technischen Hilfswerks (THW), Gerd Friedsam, die Rolle der Helfer vor Ort gelobt und zugleich eine bessere Vernetzung der Hilfskräfte in Aussicht gestellt. „Es geht auch noch immer darum, Menschen aus den Trümmern zu bergen“, sagte Friedsam den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Mittwochausgaben). Nach seinen Worten ist es zu früh für eine Bilanz des Einsatzes.

Zugleich hob der THW-Präsident hervor: Was sich abzeichne sei, dass die Einheiten vor Ort mit den externen Helfern künftig noch besser vernetzt werden müssten. „Auch die Kapazitäten beim Brückenbau sind in diesem Einsatz enorm wichtig, das müssen wir für künftige Krisen im Hinterkopf behalten und hier Kapazitäten weiter ausbauen“, sagte der THW-Chef.

Datenschutzbeauftragter hat keine Bedenken gegen SMS-Warnung

hDer Bundesdatenschutzbeauftragte hat keine Bedenken gegen eine Einführung des Katastrophenwarnsystems Cell-Broadcast in Deutschland. Mit dem können Behörden die Bevölkerung auf Gefahren per Kurznachricht afffffuf Mobilfunkgeräten hinweisen, ohne dass man sich zuvor registriert hat. Dem Datenschutz stehe das nicht entgegen, sagte sein Sprecher Christof Stein dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Mittwochausgaben).

„Tatsächlich wäre diese Lösung sogar sehr datenschutzfreundlich, weil sie keine Daten sammelt, sondern nur wie ein Radiosender Informationen verschickt“, sagte Stein. Auch die netzpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Anke Domscheit-Berg sieht keine Datenschutz-Probleme beim Cell Broadcasting. Sie spricht sich für die schnelle Einführung eines solchen System aus.

Viele Länder, auch EU-Mitglieder wie die Niederlande und Rumänien setzten das System bereits ein, „weil man damit Menschen warnen kann, ohne dass sie eine spezifische App installiert haben müssen, auch wenn sie ihr Handy auf stumm geschaltet haben.“ Deutschland müsse ohnehin bis Mitte 2022 nach einer Vorgabe der EU ein nationales Warnsystem einrichten, dass alle Menschen in einer bestimmten Region – auch Touristen – erreiche, sagte die Linken-Politikerin dem RND. Ohne Cell Broadcasting sei das kaum erreichbar. Es dürfe keine Zeit verloren werden, weil „in Zeiten häufigerer Extremwetterlagen solche Warnung über Leben und Tod entscheiden können“.

Jutta Paulus, Europaabgeordnete der Grünen aus Rheinland-Pfalz, kritisierte die Bundesregierung für ihre bisherige Fokussierung auf Warn-Apps. „Das seitens der EU favorisierte Cell-Broadcast-Warnsystem, wie die USA und Japan es seit Jahren erfolgreich nutzen, wurde von der deutschen Bundesregierung abgelehnt“, sagte Paulus dem RND. Das sei unverständlich. Die deutschen Warn-Apps seien zuverlässig, aber nur 15 Prozent der Bürgerinnen und Bürger hätten sie installiert.

„Im Fall eines Internetausfalls oder eines Hackerangriffs werden sie nutzlos.“ Grünen-Kanzlerkandidatin Annalena Baerbock hat sich der Forderung angeschlossen. „Das müssen wir auch in Deutschland einführen“, sagte Baerbock in der Sendung „Frühstart“ bei RTL/ntv.

inanzminister verspricht „milliardenschweres Aufbauprogramm“

Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) hat den Menschen in den von der Hochwasserkatastrophe betroffenen Regionen zusätzlich zur Soforthilfe des Bundes ein milliardenschweres Aufbauprogramm zugesichert. „Jetzt heißt es handeln und helfen. Der Bund wird alles tun, um alle Betroffenen schnell und möglichst unbürokratisch zu unterstützen“, sagte Scholz der „Rheinischen Post“ (Mittwochausgabe).

„Es kommt eine Soforthilfe und ein milliardenschweres Aufbauprogramm, damit es rasch wieder aufwärtsgeht“, sagte der SPD-Kanzlerkandidat. „Gemeinsam kriegen wir das hin. Entscheidend ist für mich, dass die Politik Konsequenzen zieht und nicht so tut, als wäre die letzten Tage gar nichts passiert“, sagte Scholz.

Er kündigte zudem Veränderungen beim Katastrophenschutz und beim Klimaschutz an. „Wir müssen noch eine Schippe drauflegen bei der Katastrophenvorsorge. Und Klimaschutz bleibt das Gebot der Stunde“, sagte der Vize-Kanzler.

In einer Kabinettsvorlage für Mittwoch stehen kaum konkrete Summen. Abgesehen von einem Soforthilfeprogramm im Umfang von 400 Millionen Euro – getragen zur Hälfte von den betroffenen Ländern und dem Bund, bleibt das Papier schwammig. So soll der EU-Solidaritätsfonds angezapft werden, außerdem sichert der Bund finanzielle Beteiligung „im gleichen Umfang wie bei früheren Hochwasserkatastrophen“, wie es heißt.

Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte am Dienstag bei einem Besuch in der NRW-Hochwasserregion unbürokratische Soforthilfe zugesagt. Es sei „eine Sache von Tagen“, bis das Geld bei den Menschen ankomme, so die Kanzlerin.

Deutschland will wegen Hochwasser EU-Solidaritätsfonds anzapfen

Deutschland will nach der Flutkatastrophe im Westen Deutschlands auch EU-Gelder anzapfen. „Der Bund wird sich dafür einsetzen, dass zur Bewältigung der Hochwasserschäden auch der EU-Solidaritätsfonds einen möglichen Beitrag leistet und die hierfür erforderlichen Anträge stellen“, heißt es in einer Beschlussvorlage für die Kabinettssitzung am Mittwoch, die der dts Nachrichtenagentur vorliegt. Zur unmittelbaren Beseitigung von Schäden an Gebäuden und der Infrastruktur vor Ort sowie zur Überbrückung von Notlagen will sich der Bund zunächst mit bis zu 200 Millionen Euro hälftig an den entsprechenden Soforthilfeprogrammen der betroffenen Länder beteiligen.

Damit stünden zunächst bis zu 400 Millionen Euro Gesamt-Soforthilfe bereit. Für weitere Aufbauhilfen sichert der Bund seine finanzielle Beteiligung zu – „im gleichen Umfang wie bei früheren Hochwasserkatastrophen“, wie es in der Beschlussvorlage heißt. Außerdem ist der Bund bereits, sich an einem Fonds für künftige Katastrophen dieser Art zu beteiligen, „wenn sich die Gesamtheit der Länder im Rahmen einer gesamtstaatlichen solidarischen Kraft- anstrengung an der Finanzierung beteiligt“.

Diese Fondslösung könne auf einer Sonder-MPK Ende Juli oder Anfang August, wenn der aktuelle Gesamtschaden besser abgeschätzt werden kann, diskutiert werden, heißt es in der Beschlussvorlage für die Bundesregierung.

Assekuranzen gegen Pflicht zur Elementarschadenversicherung

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungsbranche (GDV) hat sich dagegen ausgesprochen, eine obligatorische Versicherung gegen Extremwetterereignisse einzuführen. „Eine Pflichtversicherung als singuläres Instrument gegen Elementarschäden lehnen wir ab“, sagte Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des GDV, dem „Spiegel“. Er argumentiert, eine solche Pflicht nehme Hausbesitzern und Unternehmen den Anreiz, gegen Flut- und andere Extremwetterrisiken vorzusorgen.

Das könne dazu führen, dass entweder für die Versicherungsnehmer die Prämien unbezahlbar hoch oder am Ende die Risiken für die Versicherer untragbar groß würden. „Eine Pflichtversicherung kann am Ende nicht die Kosten der fehlenden Klimafolgenanpassung schultern.“ Die Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen hatte viele Hausbesitzer getroffen, die keinen Versicherungsschutz gegen derartige Elementarschäden haben.

Insgesamt sind in Deutschland nur etwa 46 Prozent der Hausbesitzer gegen Flutfolgen abgesichert. Die Regierungen der aktuell betroffenen Länder sowie die Bundesregierung haben Soforthilfen in Aussicht gestellt. Ökonomen und Verbraucherschützer fordern jedoch, als eine Konsequenz aus der Flutkatastrophe müsse eine Pflichtversicherungspflicht eingeführt werden.

„Wir halten eine Versicherungspflicht grundsätzlich für sinnvoll“, sagt Sascha Straub, Versicherungsexperte bei der Verbraucherzentrale Bayern, das ist auch bundesweit die Position der Verbraucherschützer. Hilfe für die Betroffenen dürfe nicht davon abhängen, ob gerade Wahlkampf sei, und damit einer gewissen Willkür unterliegen. Ein Versicherungszwang sei allenfalls dann sinnvoll, argumentiert dagegen Asmussen, wenn er in ein neues Gesamtkonzept für Flächen- und Bauplanung sowie den Katastrophenschutz eingebunden wäre.

Außerdem müsse eine solche obligatorische Versicherung mit Präventionspflichten für Versicherte und risikoadäquaten Preisen oder mit einer staatlichen Rückversicherung verknüpft werden. Jan-Oliver Thofern, Geschäftsführer Aon Deutschland schlägt vor, dass der Staat den Abschluss einer Elementarschadenversicherung fördert, indem private Versicherungsnehmer die Prämien von ihrem zu versteuernden Einkommen abziehen dürfen. „Das wäre ein effizienter, relativ aufwandarmer Weg, den Menschen einen Anreiz zum Abschluss einer Elementarschadenversicherung zu geben“, sagte Thofern dem „Spiegel“.

Hochwasser-Opfer in Rheinland-Pfalz bekommen 3.500 Euro Soforthilfe

Die Hochwasser-Opfer in Rheinland-Pfalz bekommen kurzfristig 3.500 Euro Soforthilfe, die direkt ausgezahlt werden sollen. Das beschloss der Ministerrat am Dienstag. Das Land verzeichnete zudem 6,2 Millionen Euro Spenden.

„Ihre Spendenbereitschaft ist beispiellos“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD). Das Hochwasser hatte in der letzten Woche erhebliche Sach- und Personenschäden verursacht. Im Landkreis Bad Neuenahr-Ahrweiler starben mindestens 121 Menschen, 755 wurden verletzt.

Nach unterschiedlichen Angaben werden dort noch zwischen 170 und 876 Menschen weiterhin vermisst. In Nordrhein-Westfalen kamen mindestens 47 Menschen ums Leben, auch hier könnte die Opferzahl noch steigen. Weitere 31 Tote gab es im benachbarten Belgien, hier werden aktuell wieder 116 Menschen vermisst, diese Zahl stieg wegen neuer Suchanfragen von Angehörigen an.

Bundesregierung einigt sich auf Hochwasserschutzplan

Die Bundesregierung hat sich angesichts der Hochwasserkatastrophe nun doch noch auf einen bundesweit geltenden Raumordnungsplan für den Hochwasserschutz verständigt. Das berichtet das „Handelsblatt“ (Mittwochausgabe) und beruft sich dabei auf Angaben der Bundesregierung. Der Plan sieht vor, dass Länder und Kommunen künftig nach einheitlichen Standards Hochwasserschutz-, Überflutungs- sowie darüber hinaus gehende Risikogebiete angesichts der veränderten Klimabedingungen festlegen und dort den Bau und Betrieb von Verkehrsnetzen und Anlagen sowie Wohnbebauung einschränken.

Allerdings gibt es weitgehende Ausnahmen, die vor allem auf Druck des Bundeswirtschaftsministeriums nach Drängen der Industrieverbände aufgenommen wurden. Umwelt-Staatssekretär Jochen Flasbarth stimmte demnach dem Kompromiss des Innen- und des Wirtschaftsministeriums zu, um „die Belange des Hochwasserschutzes bereits auf der höchsten Stufe der Raumordnung zu berücksichtigen“, wie er in einem Brief an Innen-Staatssekretär Markus Kerber schreibt. Allerdings erwartet er, dass das Innenministerium „nach Abschluss dieses Verordnungsverfahrens unverzüglich die Gespräche wiederaufnimmt, um möglicherweise weitergehenden Regelungsbedarf im Lichte der dramatischen Hochwasserereignisse zu klären“.

 

 

 

Was der EU-Rechtsstaatsbericht über den Rechtsstaat in Deutschland sagt

Was der EU-Rechtsstaatsbericht über den Rechtsstaat in Deutschland sagt

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Seit Tagen berichten die Medien über den EU-Rechtsstaatsbericht, der am 20. Juli endlich veröffentlicht wurde. Der O-Ton der Medien hat die Leser darauf vorbereitet, dass Brüssel Polen und Ungarn nun die EU-Gelder sperren könnte, da es in den Ländern so schlecht um den Rechtsstaat bestellt ist. Das ist jedoch nur ein Vorwand, denn Polen und […]

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Unfassbar: Diese Partei warnte schon 2018 vor einer Katastrophe! | Oli

Unfassbar: Diese Partei warnte schon 2018 vor einer Katastrophe! | Oli

Youtuber Oli berichtet u.a. über einen Antrag aus dem Jahr 2018, in dem mehr Bevölkerungsschutz statt Klimaschutz gefordert wurde und in welchem auch eine Rheinvertiefung gefordert wurde.

Zeitstempel und ? Quellen:

0:00 Die Lage im Krisengebiet

3:57 Spendenaktion

7:12 Merkel will Sofort Hilfe bereitstellen

https://bit.ly/3xUVc3B

https://bit.ly/3xS5tOg

7:47 Österreich entkommt Katastrophe

https://bit.ly/2TrRlfE

7:58 Wann wusste Regierung vom Wetter?

https://bit.ly/3kDEvGo

https://bit.ly/3rlmvlc

9:40 AfD stellte 2018 Antrag

https://bit.ly/3kyOpcd

(Quelle)

Die Frachtkosten haben sich innert Jahresfrist vervierfacht

Zwei Faktoren treiben die Preise für Schiffscontainer in die Höhe: die starke Erholung des Konsums in den USA und das Bemühen vieler Unternehmen, ihre mit der Pandemie erschöpften Lager wieder aufzufüllen.

Dazu kommt die Erwartung einer deutlichen Inflation, wie ein Unternehmer auf Anfrage erklärte. Anstatt wie vor der Pandemie just in time zu produzieren, kaufen die Unternehmen ihre essenziellen Rohstoffe in Erwartung steigender Preise in grösseren Mengen ein.

Verschärft wurde der Mangel an Containern durch Betriebsstörungen wie die Blockade des Suezkanals im März und durch Engpässe in grossen Häfen wie Los Angeles oder im chinesischen Yantian.

«Es ist das Schlimmste, was ich in über 20 Jahren gesehen habe. In der Vergangenheit gab es vielleicht vereinzelte Fälle von Engpässen, aber nicht in diesem Ausmass», sagte Edward Aldridge vom globalen Logistikunternehmen Agility gegenüber der Deutschen Welle.

Die Lieferketten sind derart gestört, dass 25 bis 30 Prozent der verfügbaren Container nicht dort sind, wo sie gebraucht werden.

Dadurch sind die Containerpreise auf ein Rekordhoch gestiegen. Die durchschnittlichen Kosten für den Transport eines Containers auf dem Seeweg haben sich laut Drewry Shipping im Vergleich zum Vorjahr mehr als vervierfacht.

Der Versand eines Containers von Shanghai nach Rotterdam, dem grössten europäischen Hafen, kostet jetzt etwa 13’000 Dollar.

Der Anstieg der Transportkosten wird sich auch bei den Konsumentenpreisen bemerkbar machen und die Störungen in den Lieferketten werden zu längeren Lieferfristen führen. Bei einigen gefragten Gütern wie eBikes bestehen jetzt schon enorme Lieferungsfristen.

Sucharit Bhakdi ist natürlich kein Antisemit

Prof. Sucharit Bhakdi ist zusammen mit Wolfgang Wodarg das wissenschaftliche Gesicht der corona-kritischen Bewegung in Deutschland – mit weltweiter Wirkung. In dieser Position muss man sich bewusst sein, dass der kleinste Fehler zur eigenen Diskreditierung genutzt wird.

Und das ist jetzt mit einem kurzen Ausschnitt aus einem Interview geschehen, das Kai Stuht, Fotograf und Betreiber eines corona-kritischen Video-Kanals, mit Sucharit Bhakdi im April geführt hat.

Es geht darin um die Mechanismen, mit denen die Gen-Impfung in den Körper eingreift, das Immunsystem umgeht und Schäden hervorruft – vor allem durch die Verklumpung von Blutkörperchen, die dann zu Thrombosen an verschiedenen Stellen des Körpers führen.

Vor diesen Nebenwirkungen hat Bhakdi unter anderem in Briefen an die zuständigen Behörden gewarnt, die allerdings ohne Reaktion blieben. Die hohe Zahl an Todesfällen und schwerwiegenden Nebenwirkungen geben Bhakdi recht.

Wenn man sich vergegenwärtigt, dass jetzt ernsthaft über eine dritte «Impfung» und später halbjährliche Auffrischungen gesprochen wird, dann ist ein Szenario mit weltweit Dutzenden Millionen Toten nicht unrealistisch, denn immer mehr Menschen werden unter Nebenwirkungen leiden oder an ihnen sterben. Schon jetzt liegen die negativen Wirkungen der zweiten Dosis über der ersten.

Für Bhakdi ist das «die Hölle auf Erden». Er wirkt in dem Interview sichtlich erregt, dass seine Warnungen nicht ernst genommen werden. Er hält die Versuche mit den experimentellen Impfstoffen für «das grösste Verbrechen», das vor ein «Welttribunal» gehöre. Das muss man sagen dürfen.

Dann macht Bhakdi eine wirklich unnötige und unvorsichtige Aussage, die Kai Stuht nicht aus dem Interview geschnitten hat und die nun zu einem veritablen shitstorm geführt hat (ab 25:30):

«Ich habe die Israelis mehr bewundert als irgendein Volk auf der Welt. … Die grössten Geister waren Juden, ich verehrte sie … Und jetzt machen sie das. Das Volk, das geflüchtet ist aus diesem Land [Deutschland], wo das Erzböse war, haben ihr eigenes Land in etwas verwandelt, was noch schlimmer ist. Es ist unfassbar. Es gibt kein Volk, das besser lernt als sie, aber sie haben das Böse gelernt und umgesetzt. Und deswegen ist Israel jetzt die lebende Hölle.»

Natürlich geht es nicht um das Judentum, sondern die Impfpolitik des Staates Israel und natürlich ist der Vorwurf des Antisemitismus aus dem Zusammenhang gerissen. Das Framing ist selbstverständlich perfid. Aber das sind die Regeln des Spiels. Und wer sie nicht kennt, wird zu ihrem Opfer.

Kai Stuht hätte das wissen müssen. Er hat zu dem Vorfall inzwischen ein Video veröffentlicht, demgemäss er «diesen Tag am liebsten aus der Agenda streichen» würde. Er hält Bhakdis Wortwahl für «entschuldbar für einen Thailänder». Seine Aussagen seien für einen «Rufmord» missbraucht worden – «beschämend für eine Demokratie». Schuld sind also andere.

Aber kein Wort der Reue, das Video veröffentlicht zu haben. Keine Einsicht, dass auch auf «unserer» Seite des Coronagrabens heftig dramatisiert wird. Die öffentliche Corona-Kommunikation ist längst zu einem Schlachtfeld geworden, auf dem die Gegner über die ungleich potenteren Waffen verfügen. Da sollte man wenigstens die Spielregeln besser kennen, damit man sie gezielt (und möglichst ungestraft) brechen kann. Hobby-Journalisten sollten da besonders vorsichtig sein.

Wir gross ist der Schaden? Die Partei «dieBasis», deren Spitzenkandidat Sucharit Bhakdi ist, sieht in dem Vorwurf des Antisemitismus eine «absurde Unterstellung». Dass der Vorwurf Wähler in nennenswertem Ausmass abschrecken wird, ist unwahrscheinlich.

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Der Goldegg-Verlag hat sich gemäss dpa bereits von seinem Star-Autor Bhakdi getrennt. Zudem hat Sigmount Königsberg, Antisemitismus-Beauftragter der jüdischen Gemeinde Berlin, Strafanzeige gegen Bhakdi wegen Volksverhetzung gestellt. Ob Ermittlungen aufgenommen werden, ist noch offen.

Ich habe mit zwei Freunden über den Fall gesprochen, mit einem skeptischen Arzt und einem politisch aktiven Kritiker der Massnahmen. Der Politiker hält Bhakdis Fehler – obwohl verständlich – für schwer entschuldbar und wird ihn nicht mehr zitieren.

Der Arzt, der mit seinen Kollegen mehr Fälle von Nebenwirkungen beobachtet als von Corona selber, hält ein Eintreffen von Bhakdis Horroszenario für durchaus möglich. Und: «Verzeihen wir Bhakdi diesen Ausspruch, wie wir auch Nelson Mandela einiges verziehen haben und vor allem er seinen Peinigern verziehen hat!»

Lust auf die Wahrheit

Reichten die Fakten aus, um die epidemisch besondere Lage nach Art. 6 des Epidemie-Gesetzes EpG auszurufen und der Bevölkerung Lockdowns, Maskenzwang und mehr zuzumuten? Guido B. wollte es wissen, konnte aber im ersten Anlauf vor dem Regionalgericht Emmental-Oberaargau nicht punkten. Der Rechtsstreit um die Verhältnismässigkeit der Covid-Massnahmen und deren Umsetzung geht nun in die nächste Runde. Guido B. spricht von Staatsversagen.

Guido B. missbilligt die Maske. Vor allem, wenn von ihm verlangt wird, sie übers eigene Gesicht zu stülpen. Er trägt deshalb in der Bahn generell keine Maske und möchte sich dazu vor Zugbegleitern auch nicht speziell erklären müssen. Guido B. beruft sich dazu auf die Regelung in der Covid-19-Verordnung (besondere Lage), «dass Personen, die nachweisen können, dass sie aus besonderen Gründen, insbesondere medizinischen, keine Gesichtsmasken tragen können, von der Maskenpflicht ausgenommen sind».

Intermezzo im Zug mit Folgen

Mitte Oktober 2020: Spätabends kommt es im Zug zwischen Olten und Bern während der Billett-Kontrolle zu einem Intermezzo zwischen Zugbegleiter und Guido B. Der Zugbegleiter besteht auf der Maskentragepflicht, während Guido B. die entsprechende Aufforderung zurückweist und den Zugbegleiter informiert, dass die Maskentragepflicht des Bundesrates gegen Grundrechte verstösst und für ihn nicht hinnehmbar ist. Den Zugbegleiter interessiert aber nur die Durchsetzung seiner Dienstvorschriften. Deshalb fordert er SBB-Stammkunde Guido B. abermals auf, eine Maske zu tragen. Guido B. geht davon aus, dass der Bahnangestellte nebst den Dienstvorschriften auch über gesetzliche Sachverhalte informiert ist und weist darauf hin, dass er aus «besonderen Gründen» keine Maske tragen könne. Der Zugbegleiter reagiert erneut nach den Anweisungen von Vorgesetzten und fordert Guido B. auf, beim nächsten Halt in Langenthal den Zug zu verlassen. Guido G. lässt sich nicht aus der Ruhe bringen und antwortet dem Zugbegleiter: «Wenn Sie das wollen, müssen Sie mich schon hinaustragen.» So weit kommt es nicht. Der SBB-Mitarbeiter kündigt jedoch an, dass er die Angelegenheit intern melden werde.

Etwas mehr als einen Monat später wird Guido B. an den Vorfall erinnert, als ein «Verzeigungsvorhalt» der SBB Transportpolizei in seinem Briefkasten liegt. In diesem Schreiben, und ebenfalls in der darauffolgenden Anzeige bei der Staatsanwaltschaft, ist von «Missachten von Anordnungen des Sicherheitspersonals» und von «Missachten von Massnahmen gegenüber der Bevölkerung und bestimmten Personengruppen» die Rede. Guido B. reagiert nicht auf die Einladung zur Stellungnahme: «Ich wusste, dass gegen mich ohnehin ein Verfahren eröffnet wird.»

Guido B. fordert eine gerichtliche Antwort zur Kardinalsfrage der PCR-Tests

Reichten die Fakten aus, um die epidemische besondere Lage nach Art. 6, Abs 1 des Epidemiengesetzes EpG auszurufen? Das ist die Kardinalsfrage, auf die inzwischen auch in der Schweiz immer mehr Menschen eine qualifizierte Antwort erwarten. Guido B. möchte ebenfalls, dass dieser Frage nicht länger ausgewichen wird. Als Mitte Januar, gestützt auf die Anzeige der SBB Transportpolizei, bei ihm ein Strafbefehl der Staatsanwaltschaft mit einem Bussenvorschlag von 400 Franken – inklusive Spesen – eintrifft, reagiert er mit einer Einsprache. Denn jetzt, so folgert Guido B., muss sich das Regionalstrafgericht mit den Beweggründen seiner Weigerung befassen, im öffentlichen Verkehr eine Maske zu tragen, und den bis heute unbeantworteten Fragen nachgehen.

Mit Versanddatum vom 7. April 2021 trifft die Vorladung des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau an der Heimadresse von Guido B. ein. Am 7. Mai 2021 reicht Guido B. beim Regionalstrafgericht entsprechende Beweisanträge ein: Er legt dem Gericht unter anderem einen Zeitungsbericht über die Aussagekraft von Massentests, umfangreiche Informationen zur Rechtslage hinsichtlich Maskenpflicht bei den SBB sowie Statistiken zu Übersterblichkeit und Sterberaten der vergangenen Jahre einschliesslich dem Jahr 2020 vor. Auch eine Kopie des offenen Briefes des Vereins Aletheia an Bundes- und Kantonsbehörden reicht Guido B. dem Gericht als Beweismittel ein. Diese Expertise zeigt, dass der PCR-Test ein untaugliches Mittel zur Diagnose einer Corona-Infektion oder Erkrankung ist. Und dieser Erkenntnis wurde seitens der Regierung nie widersprochen.

«Nehmen Sie die PCR-Tests als Grundlage aller Massnahmen genau unter die Lupe!», fordert Guido B. das Regionalgericht im Begleitbrief zu den Beweisanträgen auf. Und: «Zeigen Sie Mut! Studieren Sie bitte auch die Beilagen mit der erforderlichen Sorgfalt und stellen Sie insbesondere fest, ob die Fakten ausreichten, um die epidemische besondere Lage nach Art. 6 Abs. 1 EpG auszurufen bzw. warum zum Zeitpunkt der angeblichen Straftaten an dieser festzuhalten war.»

Als die Gerichtsverhandlung Ende Juni stattfindet, wird Guido B. von einigen Freunden und Kollegen begleitet. Der zuständige Richter B. erscheint mit der Gerichtsschreiberin persönlich im Eingangsbereich, gibt die Spielregeln des Hauses durch, und macht das Tragen einer Maske zur Bedingung für die Verhandlung. Die Begleiter von Guido B. weisen ärztliche Atteste vor und erhalten Zugang zum eher kleinen Verhandlungszimmer. Guido B. ist ohne ärztliches Attest zur Verhandlung gekommen. Er präsentiert dem Richter das Sach- und Rechtsattest von Dr. iur. Heinz Raschein, das vom Richter hingegen nicht anerkannt wird. Guido B. zeigt sich bereit, ausnahmsweise eine Maske anzuziehen, erwartet aber vom Richter, dass dieser schriftlich die Haftung für eventuelle gesundheitliche Folgen übernimmt. Darauf will sich der Richter nicht einlassen, weshalb Guido B. den Weg ins Verhandlungszimmer mit Maske zurücklegt. Dort entledigt sich Guido B. kurz danach der Maske mit der Bemerkung, dass er sich deswegen unwohl fühle.

Staatsanwaltschaft streicht den wichtigsten Teil der Anzeige

Gerichtspräsident B. leitet die Verhandlung ruhig und zügig. Im Beweisverfahren bringt ihm Guido B. ein pikantes Detail zu Kenntnis: Während in der Anzeige der SBB Transportpolizei gegen Guido B. auch von «Missachten von Massnahmen gegenüber der Bevölkerung und bestimmten Personengruppen» und damit direkt von der Covid-19-Verordnung die Rede war, wurde dieser aus Sicht von Guido B. vorrangige Punkt von der Staatsanwaltschaft auf der Originalanzeige durchgestrichen. Aufgefallen ist dies Guido B. erst nach Einreichung seiner Beweisanträge anlässlich einer Akteneinsicht in den Räumen des Regionalgerichts. Der Richter erläutert etwas später, es komme in der Praxis des Öfteren vor, dass die Polizei in einer Anzeige mehrere in Frage kommende Straftatbestände aufführe und dann die dafür zuständige Staatsanwaltschaft entscheide, welcher Tatbestand angeklagt werde.

Es folgt die richterliche Befragung des als Zeugen aufgebotenen SBB-Zugbegleiters, im Anschluss daran die Befragung des Beschuldigten durch den Richter. Beide Befragungen verlaufen speditiv und konstruktiv, bringen jedoch keine neuen Erkenntnisse. Guido B. hat keinen Anwalt zur Verteidigung bestellt, aber sich im Vorfeld der Verhandlung von einem Anwalt unterstützen lassen. Richter und Gerichtsschreiberin schauen sich den Film «PCR-Test unbrauchbar» an, den der Beschuldigte auf seinem Laptop abspielt. Im Plädoyer macht Guido B. weitere Ausführungen zu den schriftlich eingereichten Beweisanträgen.

Urteilsspruch ohne wissenschaftliche Evidenz

Nach einer 45-minütigen Pause eröffnet der Richter Guido B. das Urteil und erklärt Guido B., analog zum Strafbefehl der Staatsanwaltschaft, «schuldig der Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über die Sicherheitsorgane der Transportunternehmen im öffentlichen Verkehr durch Missachtung der Weisungen eines Zugbegleiters, begangen am 18.10.2020, 22:45, im Zug 2388 auf der Zugstrecke Olten-Burgdorf».

In der mündlichen Urteilsbegründung erklärt Richter B., dass er nicht über das Fachwissen verfüge, um die vom Beschuldigten aufgeworfenen Fragen wie Tauglichkeit von PCR-Tests und Einwänden gegen die Maskentragepflicht beurteilen zu können. Er stelle fest, dass es in den Medien unterschiedliche Meinungen und Wahrnehmungen dazu gebe. Der Urteilsspruch stütze sich vorab auf die Missachtung der Weisungen des Zugbegleiters.

Guido B. legt nach der mündlichen Urteilsbegründung noch im Gerichtssaal Berufung gegen das Urteil ein. Aber bevor er die Beschwerde erarbeiten kann, muss er sich noch gedulden. Der Richter stellt die schriftliche Urteilsbegründung innerhalb von zirka drei Monaten in Aussicht.

Gemäss Urteil wird Guido B. eine Busse von 250 Franken auferlegt, dazu die Verfahrenskosten von 2’270 Franken. Verzichtet er auf eine schriftliche Urteilsbegründung, reduzieren sich die Kosten um 800 Franken. «Die schriftliche Begründung ist für das weitere Beschwerde-Verfahren unverzichtbar», sagt der beratende Anwalt von Guido B. «Die nächsthöhere Instanz wird sich nur mit dem auseinandersetzen können, was Schwarz auf Weiss steht.»

«Grosse Ungerechtigkeit, Staatsversagen»

Im Nachhinein zieht Guido B. Fazit: «Ich hielt eine gerichtliche Beurteilung meiner Verweigerung, eine Maske zu tragen, für grundsätzlich richtig.» Schliesslich seien im Covid-19-Gesetz Personen, die besondere Gründe glaubhaft machen und keine Maske tragen können, von der Maskentragepflicht ausgenommen. Guido B. spricht mehrmals von einem «Staatsversagen» und tadelt, dass die Staatsanwaltschaft den Anzeigepunkt «Missachten von Massnahmen gegenüber der Bevölkerung und bestimmten Personengruppen» einfach «heimlifeiss» aus der Anzeige gestrichen, und dadurch den Fokus weg von der Prüfung des eigentlichen Inhalts gelenkt habe.

Guido B., als Siedlungsplaner selbst lange Zeit in einer kommunalen Anstellung tätig, sieht sich als Verfechter eines vorbildlich und fair funktionierenden Staates: «Der Staat ist gegenüber den Bürgern rechenschaftspflichtig und muss das Wohl aller im Auge haben. Das Gericht hätte eine Stellungnahme beim Bundesrat, beim Bundesamt für Gesundheit, der Taskforce des Bundesrates oder auch bei einem Fachgremium einholen müssen», ist Guido B. überzeugt. Zeit dazu hätte es gehabt: «Ich habe meine Beweisanträge bereits sechs Wochen vor der Gerichtsverhandlung eingereicht und explizit darum gebeten, gerichtlich festzustellen, ob die Fakten für die Ausrufung der epidemiologisch besonderen Lage nach Art. 6 Abs. 1 EpG genügten, und warum zum Zeitpunkt meiner angeblichen Straftaten noch immer daran festgehalten wurde.»

Bissiger Wolf verrennt sich: Mut-Anwälte klagen ZiB2-Moderator nach Beschimpfung

Bissiger Wolf verrennt sich: Mut-Anwälte klagen ZiB2-Moderator nach Beschimpfung

Seit Jahren ist ZiB2-Anchor Armin Wolf, bei dem unklar ist, wie viele seiner mehr als 400.000 Twitter-Follower reale Personen sind, dafür bekannt, zwar ordentlich austeilen – dafür aber selten einstecken zu können. Nicht dem Wolf zum Fraß vorwerfen lassen wollen sich sechs Anwälte und ein Virologe, die der umtriebige ORF-Moderator unlängst vor großem Publikum als „Corona-Leugner“ bezeichnete. Am Donnerstag muss sich dieser nun vor dem Handelsgericht Wien verantworten… 

  • Inserat klärte über Gefahren der Corona-Maßnahmen auf – ORF-Wolf beschimpft Verantwortliche als „Corona-Leugner“
  • Die Akte an Entgleisungen des ZiB-Moderators ist lang: Politiker und öffentliche Persönlichkeiten bereits mehrmals beschimpft – inländische wie ausländische
  • Der Streitwert beträgt 35.000 Euro, im Fall einer Verurteilung muss Wolf zudem einen Monat lang einen Widerruf an seinem Twitter-Profil anhängen

Sieben Kritiker als „Corona-Leugner“ bezeichnet

Der Vorfall bezog sich auf die Reaktion des ORF-Anchors auf ein Inserat, das eine Gruppe von Maßnahmenkritikern in heimischen Zeitungen schalteten. Darin kritisierten sie mehrere Einschränkungen der Regierung scharf und warnten mit fundierten Infos vor Kollateralschäden durch Masken, PCR-Tests und Impfungen. In einem freien Land mit freier Presse ist das ein ganz normaler Vorgang, sollte man meinen. Aber für Wolf in seinem ewig frommen Zeitgeist-Gehorsam – für „unbotmäßig“ hält er sich nur selber – war diese Kritik wohl zu Viel des Guten.

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Mit großer Schnauze verbiss er sich in die vermeintliche Allianz zwischen Printmedien und kritischen Experten. Auf seinem Twitter-Account kritisierte er die Entscheidung der Blätter, ein „ganzseitiges Corona-Leugner-Inserat“ zu veröffentlichen. Das wollen dessen Urheber so nicht stehen lassen. Sie verklagten das ORF-Aushängeschild Armin Wolf auf einen Streitwert von 35.000 Euro. Bei einer Verurteilung muss er außerdem einen Widerruf teilen.

Immer wieder Entgleisungen – diesmal zur Unzeit

Für den Staatsfunk kommt der Prozess zur Unzeit, muss sich ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz doch demnächst seiner Wiederwahl stellen. Da kommt auch der Führungsriege der Küniglberg-Sender die Bissigkeit ihres Leit-Wolfs mutmaßlich eher ungelegen. Seit Jahren steht auch der Chef höchstpersönlich in der Kritik, weil er kein Machtwort spricht und seinen Mitarbeiter nicht zurückpfeift, wenn dieser auf Twitter mal wieder über die Stränge schlägt. Meistens behilft sich der SPÖ-nahe Wrabetz an der ORF-Spitze damit, die Sache auszusitzen – das könnte diesmal schwierig werden.

Die Entgleisungen des ZiB2-Moderators auf dem Bildschirm der Bürger sowie vor dem eigenen Bildschirm sind zahlreich. Neben einem geschmacklosen Toten-Witz in zeitlicher Nähe des Todesfalls von Ex-Vizekanzler Reinhold Mitterlehners Tochter sorgten seine ständigen Ausritte gegen „All-Felix“ Baumgartner für regelmäßige Entrüstung der Bürger. Auch gegen kritische, alternative Medien-Angebote ätzte Wolf mit mächtig Schaum vor dem Mund. Im Bezug auf den Wochenblick musste er allerdings einst zähneknirschend mit gesenktem Kopf eingestehen, dass wir längst zum Leitmedium geworden sind. Auch seine umstrittene Interview-Führung zieht regelmäßig Kritik auf sich. Auch anderweitig brüskierte er bereits mehrfach ausländische Politiker.

Kritischer offener Brief als Stein des Anstoßes

Bei den Mutigen, die dafür sorgen könnten, dass sich Wolf die überfällige juristische Abreibung holt, handelt es sich indes um keine Unbekannten – und erst recht um keine „Corona-Leugner“. Dafür verantwortlich zeichnen nämlich laut Medienberichten Mag. Michaela Hämmerle, Mag. Michael Seeber Mag. Alexander Todor-Kostic, Dr. Michael Brunner, Dr. Wolfgang Schmidauer, Mag. Andrea Steindl und der Virologe Prof. DDr. Martin Haditsch. Letztere drei leben und arbeiten in unserem Bundesland Oberösterreich.

Haditsch sorgte erst in der Vorwoche mit dem zweiten Teil einer „Servus TV“-Doku, bei der er kritische Experten in aller Welt interviewte, für Furore (Wochenblick berichtete). Die genannten Mut-Anwälte stehen den Bürgern gegen die staatliche Willkür mit Rat und Tat zur Seite. Gemeinsam ist allen, dass sie sich für die Aufdeckung der Corona-Märchen und ein Ende der Corona-Diktatur einsetzen. Ihr Inserat schalteten sie im Namen des ACU – des „Außerparlamentarischen Corona-Ausschusses“ in Form eines offenen Briefes, der vor evidenzbasierter, aber kritischer Info nur so strotzte.

Nun beschritten sie den Rechtsweg gegen die Gallionsfigur des Staatsfunk. Einmal soll Wolf einen Gerichtstermin bereits verschieben haben lassen – er dementiert das. Fürchtet sich der vermeintliche ORF-Alpha-Wolf etwa vor der ordentlichen Gerichtsbarkeit?

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