Kategorie: Nachrichten
Fehler durch US-Überheblichkeit verändern das gesamte Gesicht des Krieges

Trump ist weiterhin von der wahnhaften Vorstellung besessen, dass seine auf Israel ausgerichtete Vision allein durch die Beendigung des Völkermords in Gaza verwirklicht werden könne. Die große Frage, die sich nach dem US-Angriff auf den Iran am 22. Juni stellt – gleich nach „Was wird aus dem Iran?“ –, ist, ob Trump die Behauptung, das […]
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US-Senator: Covid-Operation begann in USA

Ein amerikanischer Senator zerstört die „China-Virus“-These von Trump. Er hält an der Laborthese fest, doch hergestellt wäre das Virus in North Carolina geworden. Der US-amerikanische Senator Tommy Tuberville aus Alabama sprach am Montag auf einer Podiumsdiskussion über die politische Lage in den USA. Dabei nutzte er die Bühne auch, um Covid-19 zu thematisieren, die sogenannte […]
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NiUS-LIVE: Jetzt greift Brosius-Gersdorf die Meinungsfreiheit an
Jeden Morgen von 7 bis 9 Uhr beleuchtet NiUS-LIVE-Moderator Alex Purrucker die Themen, die Millionen Menschen bewegen und über die Deutschland spricht. Am Mittwoch begrüßt er Apollo-News Chefredakteur Max Mannhart, Medienanwalt Joachim Steinhöfel und Reporter Julius Böhm im NiUS Live-Studio.
Die Themen heute:
- AfD-Verbot im öffentlichen Dienst! Rheinland-Pfalz will ernst machen. AfD-Mitglieder sollen nicht mehr Lehrer, Polizisten oder Verwaltungsmitarbeiter werden dürfen.
- Umstritten und aktivistisch! Die SPD-Kandidatin für das Verfassungsgericht, Brosius-Gersdorf, sieht sich einer Hetzkampagne ausgesetzt. Von Selbstkritik am Abend bei Lanz keine Spur.
- Die große Brosius-Gersdorf-Analyse heute Morgen bei NiUS Live. Was sie sagte, wie sie wirkte – wie es nun weiter geht.
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»NATO-Kriegshetze statt Sicherheit?!« – Erst Coronakrise, dann Klima-Apokalypse – jetzt Krieg!
Das Schuhbeck-Urteil und die pervertierte deutsche Justiz
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Das Schuhbeck-Urteil und die pervertierte deutsche Justiz
Während illegal eingewanderte Totschläger und Vergewaltiger ihren Opfern vor Gericht ins Gesicht grinsen und in den meisten Fällen mit Bewährung bedacht werden, wurde Deutschlands bester Koch gestern in München zu 4 Jahren und 3 Monaten Haft verurteilt, weil er einem kriminellen Staat Geld vorenthalten hat, welcher dieses ohnehin in die ganze Welt verschenkt. Das Urteil gegen Alfons Schuhbeck ist ein Skandal und ein weiterer Beleg für die völlig pervertierte und deutschfeindliche Gesinnungsjustiz hierzulande.
von Daniel Matissek
Deutschlands Rechtssystem steckt in einer Vertrauens- und Verhältnismäßigkeitkrise. Das gestrige Urteil gegen den ehemaligen Starkoch Alfons Schuhbeck zeigt wieder einmal die grotesk verschobenen Maßstäbe, die von den schwarzen und roten Roben in diesem Land inzwischen angelegt werden: Das Landgericht München I verurteilte den 76-Jährigen, der unheilbar an Krebs erkrankt ist und dessen Haftstrafe deswegen außer Vollzug gesetzt ist, unter anderem wegen Insolvenzverschleppung, Betrug und Steuerhinterziehung zu insgesamt vier Jahren und drei Monaten Gefängnis. In der Strafe ist bereits die frühere Verurteilung wegen Steuerhinterziehung enthalten. Unter anderem wurde Schuhbeck vorgeworfen, Coronahilfen und andere Subventionen in Höhe von 460.000 Euro erschlichen haben. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, die „beispiellose nationale Notlage in der Pandemie“ ausgenutzt zu haben. Schuhbecks Geständnis und seine schwere Erkrankung wirkten sich strafmildernd aus. In seinem Schlusswort entschuldigte Schuhbeck sich erneut: „Ich wollte eigentlich immer positiv für die Leute da sein. Aber ich habe das Gegenteil durch meine Getriebenheit erreicht. Das wird mich den Rest meines Lebens belasten und tut mir sehr leid. Ich werde nach meinen Möglichkeiten für Wiedergutmachung sorgen“, beteuerte er.
In einer intakten, moralisch integren und vor allem von gleichbleibender Unvoreingenommenheit geprägten Justizwirklichkeit, wie sie – cum grano salis – in der alten Vor-Merkel-Bundesrepublik bestand, bevor die Ideologisierung von Medien, Bildung und Kulturbetrieb und die Indoktrination durch staatlich finanzierte und outgesourcte NGO-Willensbildung ihren Lauf nahm, wäre dieses Urteil hart, aber gerecht und nicht zu beanstanden gewesen. Zwar hätte man auch damals kritisieren können, dass hier sterbenskranker Mann von 76 Jahren mit einer unvergleichlichen Lebensleistung wie ein Schwerverbrecher behandelt wird, und dass Kategorien wie Sozialneid in der Strafverfolgung eine ungute Bedeutung entfaltet haben mögen. Dennoch: Die Verurteilung entspräche dem Strafrahmen des Gesetzes, und so etwas blühte nun einmal jedem, der sich nicht an geltendes (Steuer-)Recht hält – hätte man damals zurecht den Kritikern entgegnet.
Erschüttertes Gerechtigkeitsempfinden
In einer Zeit jedocj, da nicht nur selbst bei brutalsten Gewalttaten immer öfter hanebüchen-milde Witzurteile oder Freisprüche durch eine “weltoffene”, verblendete Kuscheljustiz für Fassungslosigkeit sorgen, wo selbst Wiederholungstäter ohne Bleiberecht nach 100 Strafverfahren und Dutzenden Verurteilungen oder mehr auf freiem Fuß sind, wo “kultursensible” Strafrabatte und Gefälligkeitsgutachten die Ahndung selbst abscheulicher Verbrechen weitgehend vereiteln oder zur Farce machen: Da haben solche drakonischen Strafen wie gegen Schuhbeck bei Delikten, durch die kein Mensch zu Schaden kam, einen mehr als faden Beigeschmack. Zumal, so scheint es, die Härte der Justiz beim informellen Staatsfeindbild “alter weißer Mann” fast immer ungleich unerbittlicher zuschlägt als bei “Menschen mit Zuwanderungsgeschichte”, wie es heute lyrisch-verbrämend heißt. Die Täter-Opfer-Schere hat schon vor Prozessbeginn in Richterköpfen ihren festen Platz.
Noch stärker jedoch wird das Gerechtigkeitsempfinden des Volkes, in dessen Namen hier vorgeblich geurteilt wird, durch den Umstand erschüttert, dass zwar die Nichtzahlung von Steuern kriminalisiert und mit gnadenlosen Freiheitsstrafen quittiert wird, die Verschwendung und Veruntreuung von Steuern jedoch fast immer straffrei und oftmals sogar ohne jegliche nachteilige Konsequenzen bleibt. Minister wie Jens Spahn, Robert Habeck Andreas Scheuer, Annalena Baerbock, Uschi von der Leyen oder Karl Lauterbach konnten eine “freihändige” Verschleuderung von Millionen bis Abermilliarden Euro an Steuergeldern verbrechen, ohne dafür je belangt zu werden – ob für Corona-Masken und Impfstoffe, Subventionen, Beraterverträge oder faktische Terroristenfinanzierung; Spahn konnte gar eigenmächtig Mondpreise dafür festsetzen und so von ihm ausgewählten Unternehmen bis zu achtstelligen Millionenprofite bescheren (offiziell ohne dafür irgendeine Gegenleistung erhalten zu haben…). Habeck konnte unter anderem 600 Millionen Euro Staatskredite für ein Unternehmen wie Northvolt garantieren, obwohl sich dessen Pleite zu diesem Zeitpunkt bereits abzeichnete; andere Minister können Millionen und Milliarden für völlig lächerliche Entwicklungshilfeprojekte in aller Welt verschleudern.
Es stinkt zum Himmel
Das alles hatte nicht die geringsten strafrechtlichen Konsequenzen. Doch ein einst erfolgreicher Unternehmer wie Schuhbeck, der zweifellos Schuld auf sich geladen, aber diesem Staat auch über Jahrzehnte Millionen an Steuern gezahlt hat, gilt als Schwerverbrecher, Egoist und Unmensch – und muss, anders als die genannten überaus weich fallenden oder weiter Karriere machenden skrupellosen Ex-Politiker, nicht nur seine schwere Erkrankung ertragen, sondern auch den Verlust seines gesamten Lebenswerkes und die öffentliche Demütigung. Dieser große Koch lebt heute nach eigenen Angaben von knapp über 1.000 Euro Rente im Monat und ist ein gebrochener Mann. Seine Krankenversicherung zahlt sein Bruder, er hat Millionenschulden und ist in jeder Hinsicht ruiniert. „Das Leben hat mich weit nach oben geführt und nun wieder ganz nach unten“, sagte er in seinem Geständnis zum Prozessauftakt. Von gescheiterten Politikern wird man solche Worte nicht hören. Finanzielle Einbußen haben sie wegen ihres Totalversagens auf Kosten der Allgemeinheit nicht zu befürchten, Politikerhaftung existiert nicht, nicht einmal Abzüge bei ihren üppigen Ruhebezügen müssen sie befürchten, egal, welchen Schaden sie angerichtet haben.
Sicherlich gibt es an nichtprominenten Schicksalen in Deutschland Millionen viele mehr und weitaus schlimmere als das von Alfons Schuhbeck. Doch selbst wenn sich das Mitleid für ihn bei manchen arg in Grenzen halten mag: Das Missverhältnis zwischen den vergleichsweisen Petitessen, die hierzulande hart bestraft werden, und systemischen Megasauereien, die straffrei und für ihre Urheber gänzlich folgenlos bleiben, stinkt zum Himmel und gefährdet längst den Rechtsfrieden – vom ultimativen Vertrauensverlust in den integren, verlässlichen Rechtsstaat und die Politik insgesamt ganz zu schweigen. Die Schieflage auf allen Ebenen ist nicht mehr zu leugnen.
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Bild-Zeitung in israelischen Geheimdienst-Skandal verwickelt
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Bild-Zeitung in israelischen Geheimdienst-Skandal verwickelt
Ein Vertrauter des israelischen Ministerpräsidenten Benjamin #Netanjahu hat der #Bild-Zeitung streng geheime Militärdaten weitergegeben, um die öffentliche Meinung in #Deutschland zugunsten Israels zu manipulieren.
von Günther Strauß
Ein hochrangiger Berater des israelischen Premierministers Benjamin Netanjahu steht im Mittelpunkt eines weitreichenden Geheimdienstskandals. Wie die israelische Wirtschaftszeitung Calcalist berichtet, soll Yonatan Urich, Kommunikationsberater des Premierministers, wegen schwerer Sicherheitsvergehen angeklagt werden, vorbehaltlich einer Anhörung. Hintergrund ist die mutmaßliche Weitergabe streng geheimer Informationen an die deutsche Bild-Zeitung, die am 6. September 2024 über geheime Hamas-Dokumente berichtet hatte.
Geheime Informationen zur Einflussnahme genutzt
Laut Anklage soll Ulrich gemeinsam mit Eli Feldstein, dem ehemaligen Sprecher des Premierministers, geheime Rohdaten aus Systemen der israelischen Streitkräfte extrahiert haben. Die Informationen stammen aus geheimdienstlichen Quellen und wurden demnach gezielt veröffentlicht, um die öffentliche Wahrnehmung des Premierministers zu beeinflussen und den damaligen Diskurs über die Ermordung der sechs Entführten im August 2024 in einem Tunnel in Rafah zu verändern. Die Veröffentlichung der Dokumente habe die Absicht verfolgt, die Staatssicherheit zu gefährden, heißt es in der Anklage.
Der Vorwurf lautet, die Weitergabe solcher Informationen hätte potenziell Menschenleben gefährden und militärische Operationen im Gazastreifen kompromittieren können. Das von der Bild-Zeitung veröffentlichte „Hamas-Dokument“ soll unter anderem Anweisungen zu strategischen Maßnahmen enthalten, „wie die Familien der Geiseln gefoltert und die internationale Gemeinschaft manipuliert werden sollen“. Ziel sei unter anderem gewesen, die militärischen Fähigkeiten für Maßnahmen gegen Israel wiederherzustellen, den politischen und militärischen Apparat Israels zu erschöpfen und den internationalen Druck auf Israel zu erhöhen.
„Niemals vertrauliche Informationen preisgegeben“
Yonatan Urichs Anwälte wiesen die Anschuldigungen entschieden zurück. Er habe niemals vertrauliche Informationen besessen oder preisgegeben und sicherlich nicht die Staatssicherheit gefährdet. Die Verdächtigungen seien unbegründet. Auch Feldsteins Anwälte erklärten, ihr Mandant habe mit Urich im Wissen gehandelt, dass die Aktion nach Ermessen und Zustimmung des Premierministers erfolgte. Sie kritisierten, dass die Staatsanwaltschaft neun Monate gebraucht habe, um zu einem durch das Ermittlungsmaterial gestützten Schluss zu gelangen.
Dokument soll nicht existieren
Der Skandal weitete sich aus, als der israelische Journalist Ronen Bergman von Ynet und Yedioth Ahronoth aufdeckte, dass das von der Bild-Zeitung veröffentlichte „Sinwar-Dokument“ entweder gar nicht existiere oder auf einem internen Hamas-Papier der mittleren Funktionärsebene beruhe, das nie offiziell angenommen wurde. Die Darstellung in der Zeitung erwecke den Eindruck, sein Inhalt sei das Gegenteil von dem, was es tatsächlich sagt. Mit anderen Worten habe eine deutsche Zeitung nicht nur geheime IDF-Dokumente erhalten, sondern auch eine sehr subjektive Zusammenfassung und Erklärung des Inhalts, heißt es im Calcalist-Bericht dazu.
Auch die britische Zeitung Jewish Chronicle veröffentlichte demnach wenige Tage zuvor ein weiteres angebliches „Sinwar-Dokument“. Später stellte sich jedoch heraus, dass es dieses Dokument nie gegeben hatte. Die Zeitung nahm den Artikel zurück und veröffentlichte eine Entschuldigung.
„Bild“-Bericht als Reaktion auf Rafah
Die Veröffentlichung des Dokuments durch Feldstein soll gezielt nach der Ermordung der sechs Geiseln im Rafah-Tunnel und den daraufhin eskalierenden Protesten im September erfolgt sein. Damit wollte er offenbar den öffentlichen Diskurs und einen möglichen Geiseldeal beeinflussen, heißt es in dem Calcalist-Bericht. Dem Bericht zufolge steht Reservist Ari Rosenfeld im Verdacht, mehrere dieser Dokumente – darunter das zentrale Hamas-Papier – an Feldstein weitergegeben zu haben. Nach der Veröffentlichung soll er sich mit Feldstein getroffen und ihm die Unterlagen in Papierform übergeben haben.
Nach ersten Prüfungen durch die israelische Armee übernahm der Inlandsgeheimdienst Schin Bet die Ermittlungen. Im Rahmen einer verdeckten Operation wurde schließlich der ursprüngliche Informant identifiziert. Im Verlauf der nun offenen Ermittlungen wurden weitere Verdächtige identifiziert. Auch die Polizei ist an den Untersuchungen beteiligt.
Während gegen Feldstein bereits Anklage erhoben wurde, gilt Urich offiziell noch als Verdächtiger. Für Dienstag ist vor dem Bezirksgericht in Tel Aviv eine gerichtliche Anhörung zu Feldsteins Hausarrest sowie dem Vorwurf der selektiven Strafverfolgung gegen Urich angesetzt. Generalstaatsanwalt Amit Isman erklärte jedoch, dass auch Urich vorbehaltlich einer Anhörung angeklagt werden soll.
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Wie der Staat die Polizei zerstört
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Wie der Staat die Polizei zerstört
Mit dem Antidiskriminierungsgesetz nehmen Multikulti-Politiker, Migrantenverbände und die Schadenersatzindustrie die deutsche Hauptstadt in Geiselhaft. Für seine Beamten hat der rot-rot-grüne Senat nur Ignoranz übrig – und für die Bürger offene Verachtung.
Es dauerte nur wenige Stunden, bis aus Warnungen bittere Realität wurde. Am frühen Nachmittag des 4. Juni hatte das Berliner Abgeordnetenhaus das umstrittene Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) verabschiedet. Zu diesem Zeitpunkt war die Regelung noch gar nicht in Kraft. Doch der Inhaber eines Neuköllner Spätverkaufes – Angehöriger eines arabischen Clans – wusste bereits um die neue Wunderwaffe der bunten Republik. Bei der Kontrolle nicht genehmigter Stühle auf dem Gehweg habe ihn ein Beamter als «Scheiß Ausländer» beleidigt, behauptete er ohne jeden Beweis. Was vorher nur Teil der üblichen Tiraden verdächtiger Migranten war, wurde für den betroffenen Polizisten nun zur echten Gefahr. Mit einem vierseitigen Gedächtnisprotokoll versuchte er, sich vor einer juristischen Dampfwalze zu schützen.
«Clanmitglieder werden reflexhaft den Vorwurf der Diskriminierung erheben.» Polizeipräsidentin
Mehr als 110.000 Landesdiener halten die Hauptstadt Tag für Tag am Laufen. In über 140 Berufen zeige sich Berlin als «attraktive Arbeitgeberin» mit Verantwortung «für die berufliche Zufriedenheit, Fortentwicklung und Gesundheit ihres Personals», heißt es in der Selbstdarstellung des Senats. Tatsächlich dürften sich viele Beschäftigte derzeit als eine Art Freiwild empfinden – schutzlos ausgesetzt einer Phalanx aus bauernschlauen Migranten und geschäftstüchtigen Antidiskriminierungsanwälten. In deren Fadenkreuz kann künftig praktisch jeder Beamte mit Bürgerkontakten geraten. Es reicht der Vorwurf irgendeiner Diskriminierung.
Schuldig bei Verdacht
Beweisen müssen die selbst ernannten Opfer staatlicher Herabsetzungen ihr Ungemach nicht. Es genüge, «Tatsachen glaubhaft» zu machen, die eine Ungleichbehandlung «wahrscheinlich» sein ließen, hieß es im Entwurf des rot-rot-grünen Senats. Dieser Freifahrtschein ging sogar Abgeordneten der Koalition zu weit. Nach einer Änderung im Rechtsausschuss muss die angebliche Diskriminierung nun zumindest «überwiegend wahrscheinlich» sein. Ausreichend sei in einigen Fällen aber bereits «eine unerwünschte Bemerkung».
Dabei muss nicht einmal eine konkrete Ungleichbehandlung vorliegen. Maßstab «kann auch eine hypothetische Vergleichsperson (…) sein». Im Rahmen einer sogenannten Beweiserleichterung – faktisch eine Beweislastumkehr – hat anschließend der Beschuldigte die Behauptungen zu widerlegen. Andernfalls wird Schadenersatz in noch unbekannter Höhe fällig, den jedenfalls vorerst die jeweilige Behörde übernimmt.
Bereits im Sommer 2019 war der Entwurf des LADG bekannt geworden. Zaghafte Kritik regte sich vor allem mit Blick auf die Polizei, bei deren Einsätzen in kriminalitätsbelasteten Migrantenvierteln sich die Neuregelung als regelrechte Falle entpuppen könnte. «Betrachtet man die Diskussionen um das sogenannte ”Racial Profiling” aus den letzten Jahren, schafft man mit diesem Gesetz eine Grundlage für Massenklagen», hieß es damals vom Gesamtpersonalrat. Die Berliner Polizeiführung hielt sich dagegen lange Zeit bedeckt, wohl mit Rücksicht auf den Dienstherren, SPD-Innensenator Andreas Geisel. In einem Interview mit dem Spiegel wurde Polizeipräsidentin Barbara Slowik Ende Juni dann jedoch deutlich: «Auch Clanmitglieder werden das Gesetz testen und reflexhaft den Vorwurf der Diskriminierung erheben.»
Vorfreude auf Klagen
Bei rund 750.000 Funkwageneinsätzen im vergangenen Jahr gab es gerade einmal 14 Beschwerden wegen angeblicher Diskriminierung. Diese Zahl dürfte nun in die Höhe schnellen – und Rot-Rot-Grün womöglich auch noch als Begründung für weitere Verschärfungen dienen. «Es wird in den ersten Monaten überall dort zu Klagen kommen, wo wir im Verwaltungshandeln Antidiskriminierungslücken lassen», dozierte die Grünen-Fraktionsvorsitzende im Abgeordnetenhaus Antje Kapek gegenüber der Nachrichtenagentur dpa.
«Schwarze Expert*innen und Fachleute of Color» beklagen Diskriminierung.
Die Konsequenzen spürten Polizisten auf der Straße bereits nach wenigen Tagen – nicht nur in Neukölln. Der Ruf «Rassismus» ertönt inzwischen regelmäßig zur Begrüßung, wenn Beamte irgendwo auftreten. Fünf Mal wurden in den ersten Wochen Einsätze gegen die Drogenszene mit Verweis auf das LADG hintertrieben, schreibt sogar der multikulti-freundliche Tagesspiegel. «Einsatzkräfte berichten, dass seit der Beschlussfassung des Gesetzes die Emotionalisierung bis hin zur negativen Grundhaltung gegenüber den Polizeieinsätzen zumindest im Görlitzer Park {einem Hotspot der Drogenszene} zugenommen hat», heißt es demnach vonseiten der Behörde.
Die Polizei ist nur das erste Opfer. Immerhin richtet sich das Gesetz gegen den gesamten Öffentlichen Dienst. Auch Ordnungs- und Grünflächenämter, Hygienekontrolleure und die chronisch überlasteten Bürgerämter dürfen künftig zum Anerziehen «einer Kultur der Wertschätzung von Vielfalt» nach Belieben Diskriminierungsvorwürfen ausgesetzt werden.
Diese Wirkung der Diversity-Brechstange scheint auch Kapek nicht entgangen zu sein. «Ich rechne damit, dass es die größte Zahl der Klagen im Schulbereich geben wird.» Dies betrifft etwa den Wechsel von den Grund- zu den erweiterten Schulen, der in Berlin nach der 6. Klasse erfolgt. Dabei erhält der größte Teil der Kinder einen Platz auf ihrer Wunschschule – aber eben nicht alle. Während deutsche Familien das auch künftig weitgehend hinnehmen müssen, dürften Migranten hier verstärkt eine lukrative Diskriminierung wittern. Dabei ist nicht auszuschließen, dass begehrte Schulplätze künftig bevorzugt an Migranten vergeben werden, um Schadenersatzforderungen vorzubeugen.
Gegenüber den Betroffenen verfolgt Rot-Rot-Grün offenbar eine Politik des arroganten Aussitzens – womöglich sogar der Einschüchterung. Nach seinem frühen Aufmucken war vom Hauptpersonalrat kaum mehr öffentliche Kritik zu vernehmen. Tatsächlich hatten jedoch «viele Personalräte sehr deutlich ihre Bedenken und Sorgen zum Ausdruck gebracht», heißt es in einem internen Rundschreiben vom Juni. Dabei ging es unter anderem um mögliche Regressforderungen an Mitarbeiter, sollte das Land infolge des LADG Schadenersatz zahlen müssen. Ende September 2019 sagte Justizsenator Dirk Berendt (Grüne) eine Regelung zu, um dies auszuschließen. «Jetzt, im Juni 2020, gibt es immer noch keinen Entwurf einer Dienstvereinbarung, aber das Gesetz wurde beschlossen», resümiert der Personalrat in resigniert wirkendem Ton.
Selbst die Gewerkschaft Verdi scheint mit Blick auf das Gesetz von leichten Bauchschmerzen geplagt. Das LADG sei «ein brauchbarer und annehmbarer Kompromiss», applaudierte Vize-Landesvorsitzende Andrea Kühnemann in einer Erklärung. Aufschlussreich ist jedoch eine Nebenbemerkung: Intern traf bei Verdi der Entwurf demnach vor allem beim Arbeitskreis Queer auf Zustimmung. Dagegen äußerten die Fachleute aus dem Bereich Öffentlicher Dienst mit «BürgerInnenkontakten» sogar Sorgen vor einer «Strafverfolgung» von Beschäftigten in Folge des LADG.
«Bisher ist unseren Befürchtungen … nur Ignoranz entgegengebracht worden.» Polizeigewerkschaft
Deutlich schärfere Kritik kam hingegen von den Polizeigewerkschaften – doch die Vertreter der Ordnungshüter bissen bei Innensenator Geisel auf Granit. «Bisher ist unseren Befürchtungen und Anmerkungen nur Ignoranz entgegengebracht worden», beklagte sich der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Norbert Cioma.
Nepper, Schlepper, Beamtenfänger
Wesentliche Vorarbeiten für das LADG leistete ein Gutachten des 2013 gegründeten Büros für Recht und Wissenschaft (BRW). Die in der Öffentlichkeit eher unbekannte Organisation fiel in der Vergangenheit unter anderem mit einer von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes bestellten Evaluation des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auf. Anders als der Name suggeriert, handelt es sich jedoch keineswegs um eine wissenschaftliche Einrichtung, sondern eine als GbR organisierte Beratungsagentur. Die Gesellschafter eint reichliche Erfahrung in der Antidiskriminierungsindustrie. So heuerte Kerstin Kühn im Gründungsjahr der GbR als Beraterin beim Antidiskriminierungsnetzwerk des Türkischen Bunds Berlin-Brandenburg an. Ihre Kollegin Doris Liebscher war für Antidiskriminierungsorganisationen in Sachsen tätig, etwa «im Zusammenhang mit Klagen».
Die zentrale Schnittstelle beim LADG ist jedoch der dritte Gesellschafter Alexander Klose, aus dessen Feder offenbar der Entwurf des Gesetzes stammt. Scheinbar neutral veröffentlichte er den Text unter dem Namen des BRW. Doch tatsächlich ist Klose seit Ende 2016 Büroleiter des Justizsenators Dirk Behrendt (Grüne).
Klose ist nicht die einzige auffällige Personalie im Hause Behrendt. Als dessen persönliche Referentin wirkt bis heute Armaghan Naghipour. Die Rechtsanwältin mit dem Promotionsthema «Affirmative Action im Migrationsdiskurs» ist zugleich Vorstandsmitglied im Lobbyverein NDO – Das postmigrantische Netzwerk. Im Januar 2020 verlangte NDO vehement die Einführung des LADG, da nicht näher genannte «schwarze Expert*innen und Fachleute of Color» dies wünschten. Dabei ging es wohl auch ums Geld. «Wir brauchen endlich ein robustes Verbandsklagerecht», fabulierte NDO-Vorstand Daniel Gyamerah.
Persilschein für Illegale
Im Windschatten des LADG änderte Rot-Rot-Grün auch das Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsgesetz, in dem die Befugnisse der Polizei geregelt sind. Dabei könnte die bessere «Berücksichtigung der Belange trans- und intergeschlechtlicher Menschen» bei Hausdurchsuchungen noch als Teil links-grüner Folklore durchgehen. Einschneidender ist, dass der Polizei künftig Kontrollen wegen des Verdachts auf einen Verstoß gegen die aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen an sogenannten Kriminalitätsbelasteten Orten (KOB) untersagt sind. So können die Beamten nicht mehr feststellen, ob unter den jeweiligen Passanten Ausländer oder Asylbewerber sind, die sich gesetzwidrig nach Berlin oder Deutschland eingeschmuggelt haben. Als KOB gelten nach Angaben der Berliner Polizei derzeit etwa das Dealer-Refugium Görlitzer Park, der Alexanderplatz sowie mehrere Gebiete in Kreuzberg und Neukölln – allesamt Brennpunkte der Migrantenkriminalität. Zudem darf die Polizei bei Lärmbelästigungen künftig Wohnungen nur noch dann betreten, wenn mit dem Krach eine erwiesene Gesundheitsgefährdung verbunden ist.
Aus Sicht von Rot-Rot-Grün ist das LADG nun das Ergebnis einer Politik «mit bundesweiter Strahlkraft». Welche Rolle den eingeborenen Hauptstädtern dabei zukommt, wurde während der Debatte im Abgeordnetenhaus wohl eher zufällig deutlich. Auf die rhetorische Frage in der Rede des fraktionslosen Parlamentariers Andreas Wild, wofür eigentlich «der Berliner seine Steuern» zahle, entfuhr es dem Linken-Politiker Carsten Schatz ausweislich des Plenarprotokolls: «Für gar nichts! Der hat keinen Anspruch auf irgendwas!» Zwei Tage zuvor war Schatz mit 77,7 Prozent zum Fraktionschef der Regierungspartei gewählt worden.
Detailliert und ohne Rücksicht auf die Denkverbote der Politischen Korrektheit beschreibt Bestsellerautor Udo Ulfkotte, wie Europa zu einer Kolonie des Islam wird. Und alle schauen zu – oder einfach nur weg. In unseren Städten entstehen Parallelwelten, in denen der Koran regiert. Unglaubliches geschieht in Deutschland, Österreich und vielen anderen europäischen Ländern. Doch darüber zu sprechen ist tabu.
Unsere Buchempfehlung zum Thema: „Mekka Deutschland“ von Udo Ulfkotte. Das Buch ist ausschließlich über den Verlag beziehbar. Jetzt versandkostenfrei bestellen!
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BRICS und die intelligente Stadt der Zukunft: Ein Instrument zur Förderung „notwendiger Verhaltensänderungen“ – Dr. Jacob Nordangård
Die BRICS-Staaten tragen die „Fackel der Nachhaltigkeit“, während die alte, von den USA angeführte Weltordnung…
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Nebelkerze „Corona-Aufarbeitung“: Niemand kann euch mehr helfen. Das müßt ihr selber tun.
Heute haben die sogenannten „Nachdenkseiten“ ein Video mit einem zugleich tieftraurigen und superlustigen Titel veröffentlicht:…
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Eine kurze Geschichte vom Ende der Welt – James Corbett
Quelle: A Brief History of the End of the World Kürzlich habe ich im…
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Man kann die Matrix niemandem erklären, man muss sie in Form von Meldungen des Verfassungsschutzes selbst erlebt haben oder: Wenn belangloses Kaffeehausgeschwätz zu „Extremismus“ umgeblödelt wird – Willkommen im „Sandkasten“
Was eine „Sandbox“ in der IT-Fachsprache bedeutet, hatte ich ja schon erklärt: Man simuliert z.B….
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Das Experiment der repräsentativen Demokratie ist gescheitert – Victoria N. Alexander
Was kommt als Nächstes? Quelle: The Experiment of Representative Democracy Has Failed Überall sind gewählte…
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