Im Mai dieses Jahres hatte Bundeskanzler Friedrich Merz gefordert, dass die Deutschen (!) mehr arbeiten sollen. Ein Kieler Wirtschaftswissenschaftler unterstützte diese Ansicht und forderte kurz darauf, “gleich zwei Feiertage” abzuschaffen.
Die zuständige Ministerin von Schleswig-Holstein, die Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Kulturministerin Dorit Stenke (CDU), sieht das etwas anders. Ihrer Meinung nach sollten nicht zwei Feiertage abgeschafft werden, sondern zwei Tage hinzukommen. Allerdings nicht für Deutsche, es sei denn sie sind Muslime.
BILD berichtet aus einer entsprechenden Pressemitteilung des Landes. Darin heißt es, dass für den Islam in Schleswig-Holstein „die religiöse Praxis anerkannt“ werden solle:
„Der erste Tag des Ramadanfestes sowie der erste Tag des Opferfestes werden als islamische Feiertage gewürdigt. Im Sinne des Sonn- und Feiertagsgesetzes sowie des Schulgesetzes können Beamtinnen und Beamte, Beschäftigte sowie Schülerinnen und Schüler an diesen Tagen freigestellt werden. […]
Dieser Vertrag ist ein wichtiges Zeichen der Anerkennung und Gleichbehandlung der Religionsgemeinschaften. Menschen muslimischen Glaubens sind Teil unserer Gesellschaft. Das besiegeln wir mit diesem Vertrag.“
Wenden wir uns doch einmal der religiösen Praxis zu, die die Wissenschaftsministerin von der CDU hier und jetzt so gerne anerkennen und gleich behandeln möchte. Dazu gehört für Muslime das Opferfest, also das betäubungslose Schächten von Tieren.
Während diese bestialische Grausamkeit in den meisten islamischen Ländern beim Opferfest gängige Praxis ist, ist sie in Deutschland noch verboten, wobei Ausnahmen möglich sind. Wie das Schächten genau aussieht, sollte sich die CDU-Frau im zitierten Fokus-Artikel einmal ansehen, damit sie weiß, wovon sie redet.
Dieser ekelhaften primitiven Entwicklung leistet die Partei-Christin Vorschub mit ihrer „Anerkennung und Gleichbehandlung der Menschen muslimischen Glaubens“ und ihrer religiösen Praxis.
Welche religiöse Praxis beim ersten Tag des Ramadans (2. neuer eingeführter Feiertag) gemeint sein soll, weiß sie wohl selbst nicht. Die religiöse Praxis ist, dass man sich nach Anbruch der Dunkelheit anlässlich des Fastens den Bauch vollschlägt. Das tun die Muslime aber auch die folgenden Wochen jeden Tag, etwas Besonderes ist nicht dabei. Vermutlich ist das Fest des Fastenbrechens, das Zuckerfest am Ende des Ramadans gemeint.
Sollte hier die Unkenntnis der schleswig-holsteinischen Kulturministerin tatsächlich den ersten Tag freigestellt haben, dürfte dies zu Heiterkeit in den islamischen Gemeinden geführt haben. Logisch, dass sie diesen Tag gerne mitnehmen werden. Das Zuckerfest am Ende des Ramadans dürften sie dann irgendwann noch zusätzlich für sich reklamieren.
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