Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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China will Handynutzung für Kinder auf zwei Stunden pro Tag begrenzen

Um die exzessive Smartphone-Nutzung von Kindern einzudämmen, hat die chinesische Internetaufsichtsbehörde Regeln zur Begrenzung der täglichen Bildschirmzeit vorgeschlagen, die auch Social-Media- und Online-Gaming-Giganten wie Tencent und ByteDance betreffen könnten.

 

Der am Mittwoch von der Cyberspace Administration of China (CAC) veröffentlichte Richtlinienentwurf sieht vor, Minderjährigen zwischen 22 Uhr und 6 Uhr morgens den Zugang zu den meisten Internetdiensten auf mobilen Geräten zu verwehren. Die vorgeschlagenen Regeln schlagen außerdem vor, die tägliche Internetnutzung für 16- bis 18-Jährige auf zwei Stunden zu begrenzen.

Für Kinder zwischen 8 und 15 Jahren soll der Internetzugang auf eine Stunde pro Tag beschränkt werden, für Kinder unter 8 Jahren auf 40 Minuten pro Tag. Ausnahmen sollen für bestimmte Dienste gelten, die für die körperliche und geistige Entwicklung von Minderjährigen förderlich sind, wobei die CAC noch nicht festgelegt hat, welche Dienste dafür in Frage kommen.

Diese Maßnahmen sind Teil einer umfassenderen Strategie Pekings zur Bekämpfung der Internetabhängigkeit junger Menschen, die nach Ansicht der Regierung ein weit verbreitetes Problem darstellt. Im Jahr 2019 wird Peking ein tägliches Limit von 90 Minuten für Onlinespiele für Kinder festlegen und diese Regeln im Jahr 2021 weiter verschärfen, indem nur noch eine Stunde Onlinespiele an Freitagen, Wochenenden und Feiertagen erlaubt sein werden.

Es wird erwartet, dass Unternehmen wie Tencent, Chinas größter Anbieter von Online-Spielen, und ByteDance, Betreiber der beliebten Kurzvideo-Plattform Douyin, stark von diesen Vorschriften betroffen sein werden. In China sind in der Regel die Unternehmen für die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich.

Kurzvideo- und Online-Plattformen wie Douyin, Bilibili und Kuaishou haben bereits Jugendschutzmodi eingeführt, die die Art der Inhalte und die Nutzungszeit für Minderjährige einschränken und gleichzeitig pädagogische Inhalte fördern.

Der CAC erklärte: „Um den Jugendschutz im Internet wirksam zu stärken, hat der CAC in den letzten Jahren darauf gedrängt, auf Internetplattformen einen Jugendschutzmodus einzurichten, dessen Reichweite zu vergrößern, seine Funktionen zu optimieren und ihn mit altersgerechten Inhalten anzureichern“.

Sie fügte hinzu, dass diese Maßnahmen positive Auswirkungen auf die Verringerung der Internetabhängigkeit junger Menschen und der Auswirkungen unerwünschter Informationen gehabt hätten.

Die Öffentlichkeit kann bis zum 2. September zum Entwurf der Leitlinien Stellung nehmen, aber die CAC hat noch nicht bekannt gegeben, wann die neuen Regeln in Kraft treten werden.

Dieser Artikel erschien zuerst auf VOICE OF EUROPE


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