Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Chrupalla-Anschlag: BfV und andere Ungereimtheiten

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Chrupalla-Anschlag: BfV und andere Ungereimtheiten

Wollte die Staatsanwaltschaft den Fall Chrupalla überhaupt aufklären? Unserer Redaktion liegen die Details zu unterlassenen Ermittlungen vor. Ein Promi-Anwalt legt für den AfD-Chef Beschwerde ein. Der Politiker spricht von einem „Justizskandal“.

von Frank Hauke

Es geht um Verfassungsschutzmitarbeiter als Zeugen, blockierte Akteneinsicht, einen am Tatort aufgetauchten Linksextremisten, unterlassene Vernehmungen der erstbehandelnden Ärzte, die Nichtberücksichtigung eines ärztlichen Gutachtens und einen nicht ausermittelten Tatverdacht. Die Liste der mutmaßlichen Versäumnisse der Staatsanwaltschaft Ingolstadt im Fall des Anschlags auf den AfD-Vorsitzenden Tino Chrupalla vom 4. Oktober vergangenen Jahres ist laut seinem Anwalt lang.

Der Politiker hat nun über den bekannten Berliner Strafverteidiger Khubaib-Ali Mohammed Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft in München eingelegt. Er wehrt sich damit gegen die Einstellung des Verfahrens durch die Anklagebehörde in Ingolstadt. Die Begründung, die unserer Redaktion vorliegt, hat es in sich.

„Ermittlungen stark lückenhaft“

Mohammed, der auch als Nebenklage-Anwalt Opfer des NSU-Terrors vertrat und aktuell die Familie von Rebecca in dem spektakulären Berliner Vermißtenfall vertritt, schreibt an den in München zuständigen Oberstaatsanwalt Maximilian Laubmeier: „Die von der Staatsanwaltschaft Ingolstadt geführten Ermittlungen sind stark lückenhaft. Der Fall kann unter keinem denkbaren Gesichtspunkt als ausermittelt betrachtet werden.“ Auch aufgrund der „Stellung des Verletzten als Verfassungsorgan“ hätte eine „bestmögliche Sachverhaltsaufklärung“ erfolgen müssen. Doch dieser Maßstab sei „bei Weitem nicht erreicht“ worden.

Chrupalla sagte: „Wenn man alle Versäumnisse zusammen betrachtet, handelt es sich hier um einen Justizskandal.“ Der Angriff auf einen Fraktionsvorsitzenden im Bundestag und damit ein Verfassungsorgan sei „nicht als politisch motiviert, sondern wie eine Rummelschlägerei behandelt“ worden. Die Ermittlungen zum 2015 verübten Messer-Anschlag auf die Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker habe damals dagegen sofort die Generalbundesanwaltschaft an sich gezogen.

Laut seinem Anwalt habe Ingolstadt „eine Vielzahl von Ermittlungen“ entweder gar nicht getätigt oder einen „entsprechenden Ermittlungsauftrag mehrfach ohne Angaben von Gründen zurückgenommen“.

Polizei durfte Ärzte nicht als Zeugen vernehmen

Konkret geht es bei diesen Vorwürfen um eine zunächst erteilte Anordnung der örtlichen Staatsanwaltschaft, sämtliche erstbehandelnden Ärzte Chrupallas aus dem Klinikum Ingolstadt zu vernehmen. Doch nur einen Tag später nahm der ermittelnde Staatsanwalt dies ohne Begründung wieder zurück. Und zwar telefonisch, nicht etwa schriftlich, gegenüber einem untergeordneten Kriminalbeamten. Hätte dieser – wahrscheinlich, um sich abzusichern – darüber keinen Vermerk gefertigt, wäre dieser Ermittlungsstopp womöglich nie bekannt geworden.

Chrupalla: „Ich frage mich, warum eine Ermittlungsmaßnahme, die zu einer bestmöglichen Aufklärung des Sachverhalts hätte beitragen können, wieder zurückgenommen wird.“ Die erstbehandelnden Ärzte hätten als Zeugen vernommen werden müssen, so der AfD-Chef.

Ob er vermutet, die Staatsanwaltschaft könnte aufgrund der Weisungsgebundenheit durch das bayerische Justizministerium so lückenhaft ermittelt haben? Chrupalla: „Jeder Jurist sagt mir, daß ein Anschlag auf einen Fraktionsvorsitzenden sofort über die höchsten Tische geht. So etwas hat Priorität. So etwas macht keine örtliche Staatsanwaltschaft mit sich selbst aus.“

Auch ein medizinisches Gutachten des Städtischen Klinikums Dresden, in dem sich der verletzte Politiker nachversorgen ließ, fand keinen Eingang in die Ermittlungsakte. Dies hatte – entgegen der bis zur Landtagwahl in Bayern verbreiteten öffentlichen Verlautbarungen der Staatsanwaltschaft – sehr wohl eine Einstichverletzung und einen „Stichkanal“ bestätigt.

Dort wurde festgestellt, daß der Täter vermutlich eine „Kanüle“ benutzt hatte. Auch im Arztbrief hatten die Mediziner in der Klinik Ingolstadt sofort nach Chrupallas Einlieferung einen Einstich diagnostiziert. Trotzdem hatten die Ingolstädter Ermittler stets nur von einer Hautrötung gesprochen.

Was weiß der Verfassungsschutz über Chrupalla-Anschlag?

Eine wichtige Rolle bei der Beschwerde Chrupallas bei der Generalstaatsanwaltschaft in München spielt auch der Inlandsgeheimdienst. Anwalt Mohammed hatte im November angeregt, bei den Landesämtern für Verfassungsschutz Bayern und Sachsen Anfragen zu stellen, „die zur Sachverhaltsaufklärung beitragen könnten“.

Denn es sei „mehr als naheliegend“, so heißt es nun in der Beschwerde, „daß der Bundesvorsitzende einer Partei, die für den Verfassungsschutz ein ‚Beobachtungsfall‘ ist, auch tatsächlich bei öffentlichen Veranstaltungen und Auftritten beobachtet wird“. Diese Mitarbeiter hätten den Angriff auf Chrupalla gesehen haben können und, so meint es der Anwalt, als Zeugen befragt werden müssen.

Dem gab der ermittelnde Staatsanwalt zunächst auch statt. Doch als nach drei Wochen keine Antwort der Geheimdienstbehörden einging, verfügten die Ermittler am 15. Dezember 2023, daß es final keine Reaktion gebe, damit auch nicht mehr zu rechnen sei, und verfolgten die Spur nicht weiter. Vier Tage später stellten sie das gesamte Verfahren ein. Der Anschlag bleibt damit unaufgeklärt.

Die Verfassungsschutzämter seien jedoch „gesetzlich verpflichtet“ gewesen zu antworten, stellt Mohammed klar: „Eine Rücknahme eines Ermittlungsauftrags drei Wochen nach Erteilung wegen vermuteter Erfolglosigkeit ist mit dem gesetzlich normierten Amtsaufklärungsgrundsatz nicht vereinbar.“

Das Selfie und der Antifa-Linksextremist

Ein weiterer Teil der Beschwerde betrifft die beiden Männer, die ein Selfie mit Chrupalla machten. Unmittelbar danach war der AfD-Politiker zusammengebrochen. Sein Personenschützer fand kurz darauf auf dem Boden eine Nadel, die möglicherweise als Waffe benutzt worden war.

Die beiden hatten sich laut Zeugen unmittelbar danach mit dem polizeibekannten Antifa-Linksextremisten Jonas Sch. unterhalten. In der Beschwerde heißt es: „Bereits der räumlich-zeitliche Zusammenhang des Tatortes mit der Selfiesituation und zum Auffindeort der möglichen Tatwaffe ist nach kriminalistischer Erfahrung ausreichend zur Bejahung eines Anfangsverdachts.“

Akteneinsicht und Aktenzeichen verweigert

Der Rechtsanwalt moniert auch, daß ihm die Staatsanwaltschaft Ingolstadt ohne Begründung die Akteneinsicht während des Ermittlungsverfahrens verweigerte. Dabei hätte das Chrupalla als Verfahrensbeteiligtem zugestanden. Mohammed spricht von Willkür. Die Akteneinsicht sei „entgegen dem gesetzgeberischen Willen willkürlich nicht erfolgt“. Er beklagt auch, daß es bisher „keine Aktenvollständigkeit“ gebe.

Chrupallas Anwalt wurde offenbar sogar bei selbstverständlichen Formalien behindert. Nicht einmal das Aktenzeichen teilte man ihm mit, um das Beschwerdeverfahren beim Generalstaatsanwalt formal begründen zu können. Dies erhielt er erst am 27. Februar und konnte daher die Begründung für die Beschwerde erst jetzt abschicken.

Chrupalla: „Mir wurden als Opfer eines Anschlags in einem Rechtsstaat Grundrechte verwehrt.“ Noch immer verspüre er am rechten Oberarm gerade bei Wetterumschwüngen einen Schmerz. Das liege aber vermutlich daran, daß die Einstichstelle auf seine Initiative zur genaueren Untersuchung in Dresden herausoperiert worden sei.

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