Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Corona-Impfschäden: Deutsche Regierung überschüttet Pharma-Anwälte mit Honoraren

Ein Jurist erhebt schwere Vorwürfe: Anwälte von Biontech und Moderna kassieren in laufenden Verfahren überdurchschnittliche Honorare – finanziert teils aus Steuergeldern. Gleichzeitig sollen Gerichte Interessenkonflikte staatlicher Sachverständiger ignorieren, obwohl diese enge Verbindungen zu Impfstoffherstellern oder Behörden haben. Die AfD spricht von systematischer Vertuschung möglicher Impfschäden und fordert eine unabhängige Überprüfung. Der Verdacht: Staatliche Stellen schützen eigene Interessen – auf Kosten von Transparenz, Aufklärung und möglicher Entschädigung Betroffener.

Zunächst erschienen bei Multipolar-Magazin.de

Die Bundesregierung hat in Gerichtsverfahren wegen Impfschäden bislang rund 13,2 Millionen Euro Anwaltskosten für Pharma-Konzerne aus Steuergeldern beglichen. Das berichtet Multipolar in einem Artikel zum Thema. (9. April) Die Bundesregierung habe sich in den Kaufverträgen für die Corona-mRNA-Präparate auf eine „Haftungsfreistellung für die Hersteller eingelassen“, heißt es in dem Bericht. Sobald Geschädigte vor Gericht klagen – so wie in bislang mehr als 1.100 Fällen – übernehme der Staat die Kosten der Anwälte beteiligter Firmen wie Biontech oder Moderna. Die Zahlen stammen aus der Antwort des Bundesgesundheitsministeriums auf eine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Jessica Tatti (BSW) im Februar.

Über 10 Millionen über den Tarif hinaus

Rechtsanwalt Tobias Ulbrich zufolge wären bei der bisherigen Fallzahl laut Rechtsanwaltsvergütungsgesetz jedoch lediglich Anwaltskosten von zwei bis drei Millionen Euro angefallen – nicht 13 Millionen. Die Anwälte von Biontech und Moderna reisten in der Regel zu zweit zu Gerichtsterminen und seien zu Vergleichen generell nicht bereit, erläuterte er gegenüber Multipolar. Ulbrich vertritt 2.500 Mandanten, die Rechtsansprüche wegen Schäden durch die COVID-Präparate gegenüber Impfstoffherstellern und Versorgungsämtern geltend machen.

Ihm zufolge würden die Gerichte nur in etwa 30 Prozent der Verfahren überhaupt in die Beweisaufnahme gehen. Diese Beweisaufnahmen seien stark abhängig von den beauftragten Sachverständigen. Die Richter an den Landgerichten neigen laut dem Juristen dazu, Pharmakologen zur Beurteilung der Kausalität des Impfschadens und des Nutzen-Risiko-Verhältnisses der Präparate zu laden. Zu diesen Sachverständigen zähle etwa Julia Stingl, Vizepräsidentin des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Behörde ist dem Bundesgesundheitsministerium direkt unterstellt und befindet sich Ulbrich zufolge in einem Interessenkonflikt, da die Regierung gleichzeitig für festgestellte Impfschäden haften müsste.

Eindeutig befangene Sachverständige

Weitere häufig geladene Sachverständige seien die Pharmakologen Klaus Mörike vom Universitätsklinikum Tübingen, der für die COVID-19-Impfung von Schwangeren geworben hatte sowie Gunther Hartmann vom Universitätsklinikum Bonn, dessen Pharma-Unternehmen „Rigontec“ 2017 vom Biontech-Zulieferer Merck übernommen worden war.

Die Gerichte berücksichtigten die Forderung nach unabhängiger Überprüfung nicht, obwohl dies im Arzneimittelgesetz festgelegt sei, kritisierte Ulbrich. Alle „Erkenntnisse der Wissenschaft“ müssten einbezogen werden und nicht nur die Erklärungen der staatlichen Zulassungsstellen. Stattdessen würden diese Stellen von den Richtern zum „Wissenschaftsolymp“ erhoben. Dem Anwalt zufolge verdrehten die Gerichte das Gesetz „um 180 Grad ins Gegenteil“ mit einer „absoluten Schamlosigkeit“ allen Geschädigten gegenüber. Noch kein einziges Verfahren sei bislang zugunsten der Kläger ausgegangen.

Haftungsfreistellung hochgradig problematisch

Martin Sichert, gesundheitspolitischer Sprecher der AfD sagte gegenüber Multipolar, die Haftungsfreistellung hätte von der Regierung nie vertraglich vereinbart werden dürfen. Dass der Staat für Schäden bei einem experimentellen Präparat aufkomme, sei „hochgradig problematisch“, weil staatliche Stellen deshalb ein besonderes Interesse daran hätten, „Schäden zu vertuschen oder herunterzuspielen“. Aufgrund dieses Interessenkonflikts hätte keine staatliche Stelle in Verfahren über Impfschäden mehr angehört werden dürfen, kritisierte Sichert. Unter den aktuellen Umständen gebe es keinen Schutz der Patienten. CDU, SPD und Grüne äußerten sich auf Nachfrage gegenüber Multipolar nicht.


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