Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Corona-Impfung verweigert: Ex-Soldat kommt wegen „Gehorsamsverweigerung“ vor Gericht

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Wie aus der Antwort des Bundesverteidigungsministeriums auf eine parlamentarische Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion hervorgeht, wurden während der Corona-Hysterie insgesamt 72 Soldaten wegen Impfverweigerung entlassen. Der bekannteste Fall ist Max-Dominik Windisch aus Thüringen. Der 28-Jährige muss sich einem Medienbericht zufolge wegen „Gehorsamsverweigerung“ demnächst in Gera vor Gericht verantworten.

Der Grund: Der Oberstabsgefreite hatte 2022 die damals für die Truppe verpflichtende Covid-Impfung verweigert. Nun soll er rückwirkend „unehrenhaft“ entlassen werden. Das könnte für den jungen Mann finanzielle Einbußen von bis zu 25.000 Euro bedeuten.

Sollte Windisch verurteilt werden, droht ihm sogar eine Bewährungsstrafe. Eine rückwirkende „unehrenhafte Entlassung“ hätte überdies zur Folge, dass der Ex-Soldat finanzielle Ansprüche gegenüber der Bundeswehr nicht mehr auf zivilrechtlichem Wege geltend machen könnte.

„Ich hatte panische Angst vor der Impfung“

Begonnen hatte Windischs Auseinandersetzung mit seinem früheren Arbeitgeber, dem Bund, bereits 2021, als die Impfkampagne startete. Soldaten mussten sich, ob sie wollten oder nicht, gegen Corona impfen lassen (Duldungspflicht). Doch der damals 25 Jahre alte Obergefreite Windisch blieb stur und berief sich auf seine Freiheitsrechte.

 „Ich hatte Panik-Attacken“

Windisch: „Ich hatte Angst vor dem neuartigen Wirkstoff und wollte ihn nicht in meinem Körper haben.“

In seinem Umfeld, so schildert der Ex-Soldat, habe er viele Nebenwirkungen bis hin zur Myokarditis (Herzmuskelentzündung) mitbekommen. Er habe sogar ein psychologisches Gutachten vorgelegt, das ihm Panik-Attacken attestiert hatte. Außerdem wies Windisch mit zwei Labortests nach, dass er bereits eine Immunisierung gegen Covid-19 hatte, mutmaßlich infolge einer nichgt bemerkten Infektion.

2022 stand Windisch, der sich als 19-Jähriger mit großer Begeisterung zur Truppe gemeldet hatte, das erste Mal wegen „Gehorsamsverweigerung“ vor Gericht, sollte 2.250 Euro zahlen. Ein Richter entschied damals: Windisch muss die Strafe nicht zahlen. Zuvor hatte der inzwischen Oberstabsgefreite vergeblich um seine vorzeitige Entlassung gebeten und zur Begründung angegeben, dass ihn der Gedanke, sich impfen zu lassen, in Panik versetze.

Nachdem Windisch in die Öffentlichkeit gegangen war, wurde er suspendiert. 50 Prozent seines Solds wurden für die letzten sechs Monate seiner Dienstpflicht einbehalten. Von Seiten der Disziplinaranwaltschaft der Bundeswehr soll der Oberstabsgefreite als „gefeierter Coronaleugner“ diffamiert worden sein. Ein solcher Mann dürfe nicht in der Truppe bleiben. Von ihm gehe ein schlechter Einfluss auf Kameraden aus.

Im Juni 2023 – drei Monate vor Ende seiner Dienstpflicht – wurde Windischs Antrag auf frühzeitige Entlassung dann plötzlich doch stattgegeben. Knapp ein Jahr später, im Mai 2024, entfiel die Corona-Impfpflicht für Soldaten.

Trotzdem wurde Windisch noch im selben Monat die Anklageschrift zu seinem aktuellen Verfahren zugestellt. Anfang August 2024 folgte die Mitteilung über die Anklageerhebung. Jetzt soll der Fall des ehemaligen Oberstabsgefreiten am 28. Januar 2025 vor dem Amtsgericht in Gera verhandelt werden.

 

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