Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Covid-19-Schnelltests enthalten gesundheits- und umweltschädliche Stoffe

Am 15. September 2020 berichteten wir über eine Kritik der PCR-Tests von Prof. Werner Bergholz, Experte für Qualitätsmanagement und Messtechnik. Am 16. April 2021 veröffentlichte Prof. Bergholz auch eine kritische Analyse der neuerdings angewendeten SARS-CoV-2 Antigen Tests, besser bekannt als Schnell- oder Selbsttests. Im Folgenden das Wichtigste daraus:

  • Die Antigenschnelltests enthalten Gold-Nanopartikel sowie Octyl /Nonylphenolethoxylate. Beide Stoffe sind gesundheits- und umweltschädlich. Sie können neben den unmittelbaren unangenehmen Wirkungen (z.B. Haut- oder Augenreizungen) auch nachhaltige schädliche Effekte hervorrufen.

    Ein grundsätzlicher Schädigungsmechanismus der Gold-Nanopartikel ist die Zellschädigung. Aufgrund ihrer geringen Grösse können Nanopartikel in Zellen eindringen und auch die Blut-Hirn-Schranke überwinden. Ein Nanopartikel in einer Zelle kann zum Zelltod oder zur Schädigung der DNA führen.

    Octyl-/Nonylphenolethoxylate beeinflussen die Reproduktionsfähigkeit von Fischen. Es ist anzunehmen, dass auch für Menschen, die damit in Kontakt kommen oder die Substanzen aufnehmen, Schädigungen in dieser Richtung möglich sind.

    Octyl /Nonylphenolethoxylate sind in Europa nur unter kontrollierten Bedingungen – in einem geeignet ausgestatteten Labor –, im Rahmen der wissenschaftlichen Forschung und Entwicklung zugelassen und müssen von fachkundigem Personal gehandhabt werden.
  • Die Durchführung der Tests durch Laien in häuslicher Umgebung oder in Klassenräumen verstösst gegen Vorschriften der europäischen Chemikalienvorordnung REACH und ist somit rechtswidrig. Es bestehen deutliche Parallelen zwischen den Sicherheitsmassnahmen für schwach radioaktive Stoffe und denen für die Antigen Schnelltest-Kits.
  • Die Informationen zu Sicherheitsmassnahmen sind in keiner Weise ausreichend, eine sichere Anwendung kann nur durch geschulte Personen erfolgen. Eine Anwendung durch Kinder und Jugendliche ist grundsätzlich auszuschliessen! Die Entsorgung im normalen Hausmüll verursacht gravierende Umweltschäden, da bei 16 Millionen Schnelltests nach grober Schätzung über 1000 Liter umweltschädliche Flüssigkeit anfallen.
  • Die massenhafte Anwendung der Antigenschnelltests ist sinnlos, da sie bei realistischer Betrachtung keinen positiven Effekt auf das Infektionsgeschehen haben kann. Bei der momentanen offiziell niedrigen Prävalenz von Covid-19 sind etwa 95% der positiven Tests falsch positiv.

Schlussfolgerungen / Handlungsempfehlungen

Es ist aufgrund der dargestellten Gefährdungen von Gesundheit und Umwelt ausgeschlossen, die Antigen Schnelltests in die Hände von Laien oder gar Kindern zu geben. Die Anwendung in Massentests stellt einen Verstoss gegen die EU-Chemikalienverordnung REACH dar und ist somit rechtswidrig.

Massenhafte Testungen führen nicht zu mehr Sicherheit, sondern erhöhen nur die falsch positiven PCR-Tests und sie tragen dazu bei, dass das Infektionsgeschehen nicht besser, sondern schlechter verfolgt werden kann. Die Handlungsempfehlung kann also nur lauten:

Den Einsatz von massenhaften Antigentests durch Laien ist sofort zu stoppen und Tests sind nur dort durch dafür qualifiziertes Personal in Medizinlaboren durchzuführen, wo es sinnvoll ist, z.B. bei schneller Abklärung beim Vorliegen von Symptomen.

Das Testen von nicht symptomatischen Personen ist sinnlos. Eine Studie mit zehn Millionen Personen in Wuhan Ende 2020 stellte zum Beispiel fest, dass asymptomatische Menschen KEINE Infektionen verursachen.

Anm.d.Red.: Die europäische Chemikalienvorordnung REACH betrifft auch Schweizer Firmen, die chemische Stoffe in die EU exportieren oder die in der EU chemische Stoffe herstellen.

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